DE20113798U1 - Zuschnitt für einen oktobinen Behälter sowie ein derartiger Behälter - Google Patents
Zuschnitt für einen oktobinen Behälter sowie ein derartiger BehälterInfo
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Description
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Weilpappenwerk Bruchsat GmbH & Co., Ernst-Biickte-Straße 27, 76646 Bruchsal
Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt für einen oktobinen Behälter, der eine durch ein Paar von Längsrändern und ein Paar von Querrändern begrenzte Grundfläche mit acht voneinander durch Faltlinien abgegrenzte, im aufgerichteten Zustand Seitenftächen des aus dem Zuschnitt aufgerichteten oktobinen Behälters ausbildenden Teilflächen aufweist.
tO Ein derartiger Zuschnitt für einen oktobinen Behälter sowie ein derartiger oktobiner Behälter sind bekannt. Der bekannte Behälter weist einen Rumpf auf, welcher aus dem vorgenannten Zuschnitt aufgerichtet ist, sowie einen der Randkontur
Zerrennerstraße 23-25 D-%5 &phgr;%Pforzheim \ · Telefon (07231) 39840 Tilehx'(07231J3V8'444'
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des oktobinen Behälters angepaßten Boden und gegebenenfalls einen entsprechend konturierten Deckel.
Die bekannten oktobinen Behälter bestehen daher in der Reget aus zwei oder drei separaten Teilen (Rumpf, Boden, bzw. Rumpf, Boden, Deckel). Bei den bekannten oktobinen Behältern ist es also zumindest erforderlich, daß nach der Aufrichtung des Rumpfes und der Aufrichtung des Bodens aus den entsprechenden Zuschnitten dann der Boden mit dem Rumpf verbunden werden muß. Eine derartige Vorgangsweise ist nicht nur hinsichtlich des Aufrichtvorgangs nachteilig. Vielmehr ist es zur Herstellung der bekannten oktobinen Behälter erforderlich, daß stets zwei separate Zuschnitte, nämlich der Zuschnitt für den Rumpf und der Zuschnitt für den Boden, hergestellt werden müssen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Zuschnitt der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß eine vereinfachte Herstellbarkeit und Aufrichtbarkeit eines aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellten oktobinen Behälters gegeben ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelost, daß entlang des ersten Längsrands der Grundfläche im aufgerichteten Zustand den Boden des oktobinen Behälters ausbildende Bodenelemente angeordnet sind, die um Faltungslinien gegenüber der Grundfläche des Zuschnitts beweglich sind, wobei mindestens ein Bodenelement ein Verbindungselement aufweist, das um eine Faltungslinie gegenüber dem restlichen Bereich des Bodenelements faltbar und mit dem mit dem Verbindungselement zusammenwirkenden Bodenelement verbindbar ist, so daß durch eine in radialer Richtung verlaufende Aufrichtbewegung der den Rumpf des Behälters ausbildenden, gefalteten Grundfläche des Zuschnitts eine Bewegung der durch die Verbindungselemente verbundenen Bodenelemente in axialer Richtung des Rumpfes des Behälters bewirkbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise ein Zuschnitt für ein oktobinen Behälter geschaffen, der sich dadurch auszeichnet, daß sowohl bei dem erfindungsgemäßen Zuschnitt als auch bei dem aus diesem Zuschnitt aufgerichteten erfindungsgemäßen oktobinen Behälter der Boden des Behälters zusammenhängend mit der den Rumpf des Behälters ausbildenden Grundfläche des Zuschnitts ausgebildet ist.
Dies besitzt nicht nur den Vorteil, daß es bei der Herstellung des oktobinen Behälters nun nicht mehr wie bisher erforderlich ist, jeweils einen separaten Zuschnitt für den Rumpf und den Boden des Behälters herzustellen, die beiden Zuschnitte dann getrennt aufzurichten und die aufgerichteten Zuschnitt dann zur Herstellung des oktobinen Behälters miteinander zu verbinden.
Vielmehr bewirken die erfindungsgemäßen Maßnahmen, daß der Rumpf und der Boden des oktobinen Behälters in vorteilhafter Art und Weise aus einem einzigen Zuschnitt hergestellt werden kann, wodurch nicht nur die Herstellungskosten des erfindungsgemäßen Behälters verringert werden, sondern auch sein Aufrichten deutlich vereinfacht wird. Die erfindungsgemäße Ausbildung und Verbindung der einzelnen Bodenelemente bewirkt, daß der Boden des erfindungsgemäßen Behälters in vorteilhafter Art und Weise selbstaufrichtend ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts, Figur 2 der Zuschnitt der Figur 1 in gefaltetem Zustand, und Figur 3-6 ein Aufrichtvorgang des Zuschnitts zu dem Behälter.
-A-
In Figur 1 ist nun ein allgemein mit 1 bezeichneter Zuschnitt für einen oktobinen Behälter dargestellt, welcher eine Grundfläche 10 aufweist, die durch zwei Längsränder 10a, 10b und zwei Querränder 10c, 10d begrenzt ist. Die Grundfläche 10 weist acht im aufgerichteten Zustand die Seitenflächen eines Rumpfes
110 des in Figur 6 dargestellten Behälters 100 ausbildende Teilflächen 11a-11h auf, welche durch im wesentlichen parallel zu den Querrändern 10c, 10d verlaufende Fattlinien 12a-12g voneinander abgegrenzt sind. An die achte Teilfläche 11h der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 schließt sich ein Verbindungselement
11i an, welches ermöglicht, nachdem durch sukzessives Falten der Teilflächen 11a-11h um ihre Faltungslinien 12a-12g diese zu einer geschlossenen Rumpffläche mit einem oktogonalen Querschnitt geformt wurden, dann durch eine Verbindung des Verbindungselements 11 i mit der ersten Teilftäche 11a die Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 in dieser achteckigen Form des Rumpfes 110 zu fixieren.
Um nun in vorteilhafter Art und Weise aus dem Zuschnitt 1 nicht nur - wie es bereits bekannt ist - den Rumpf 110 des oktobinen Behälters 100, sondern auch dessen Boden 120 ausbilden zu können, ist vorgesehen, daß der Zuschnitt 1 vier im aufgerichteten Zustand zusammen den Boden 120 des Behälters 100 ausbildende Bodenelemente 20a-20d aufweist, welche entlang des ersten Längsrands 10a des Zuschnitts 1 angeordnet und vorzugsweise als integrale Bestandteile des Zuschnitts 1 ausgebildet sind. Die Bodenelemente 20a-20d sind um Faltungslinien 21a-21d {in Figur 1 strichiiert gezeichnet) gegenüber der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 beweglich bzw. durch Schnittlinien 21a'-21d' {in Figur 1 durchgezogen gezeichnet) von ihr getrennt. Wie aus der Figur 1 ersichtlich ist, weist sowohl eine durch die ersten vier Teilflächen 11a-11d ausgebildete erste Hälfte 9a der Grundfläche 10 als auch eine durch die zweiten vier Teilflächen 11e-11h ausgebildete zweite Hälfte 9b der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 jeweils zwei Bodenelemente 20a, 20b bzw. 20c, 20d auf, die derart konturiert sind, daß im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts 1 die Bodenelemente 20a-20d den Boden 120 des Behälters 100 ausbilden. Die Bodenelemente 20a, 20b bzw. 2Oc1
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2Od der ersten bzw. zweiten Hälfte 9a bzw. 9b sind hierbei spiegelsymetrisch zu Mittellinien M' bzw. M" der Zuschnitt-Hälften 9a bzw. 9b und einer Mittellinie M der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 angeordnet.
Das erste Bodenelement 20a weist eine erste Teilfläche 20a1, die über die hier mit dem ersten Längsrand 10a der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 zusammenfallende Faltungslinie 21a gegenüber der ersten Teilfläche 10a der Grundfläche 10 beweglich ist, und eine zweite Teilfläche 20b1, welche gegenüber einer mit der Faltungslinie 12a fluchtenden Faltungslinie 22a faltbar ist, wobei der zweite Teilbereich 20b1 des Bodenelements 20 durch eine Schnittlinie 21a1 von der zweiten Teilfläche 10b der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 getrennt ist. Die erste Teilfläche 20a1 weist hierbei eine Breite auf, die im wesentlichen der Breite der ersten Teilfläche 11a der Grundfläche 10 entspricht, und die zweite Teilfläche 20a" besitzt eine Breite, die im wesentlichen etwa 2/3 der Breite der zweiten Teilftäche 11b entspricht. Die zweite Teilflache 20a" des erste Bodenelements 20 weist desweiteren noch zwei Faltungselemente 25a', 25a" auf, welche um Faltungslinien 26a1, 26a" gegenüber der zweiten Teilfläche 20a" faltbar sind, wobei die Funktion dieser beiden Faltungselemente 25a", 25a" noch weiter unten bei der Beschreibung des Aufrichtvorgangs erläutert werden wird. Desweiteren weist das erste Bodenelement 20a noch ein Uberiappungsetement 23a auf, dessen Funktion weiter unten ebenfalls noch erläutert werden wird.
Das zwei Teilflächen 2Od', 2Od" aufweisende vierte Bodenelement 2Od ist im wesentlichen wie das erste Bodenelement 20a ausgebildet, so daß auf eine eingehende Beschreibung des vierten Bodenelements 2Od hier verzichtet werden kann, da sich dessen Aufbau für den Fachmann unmittelbar aus der Beschreibung des ersten Bodenelements 20a ergibt. Es soll hier nur angeführt werden, daß das vierte Bodenelement 2Od des Zuschnitts 1 - wie aus Figur 1 ersichtlich ist - entgegengesetzt orientiert zum ersten Bodenelement 20a angeordnet ist und im hier gezeigten Fall kein Überlappungselement 23a aufweist.
H · &pgr;
Das zweite Bodenelement 20b besteht wiederum aus zwei Teilflächen 20b' und 20b", wobei die erste Teilfläche 20b1 wiederum entlang einer mit der Faltungslinie 12c der Grundfläche 10 fluchtende Faltungslinie 22b gegenüber der vierten Teilfläche 10b der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 faltbar und die zweite Teilfläehe 20b" von der dritten Teilfläche 10c durch die Schnittlinie 21b1 getrennt ist. Die zweite Teilfläche 20b" weist desweiteren zwei den Faltungselementen 25a", 25a" entsprechende Faltungselemente 25b', 25b" auf, welche durch Faltungslinien 26b1, 26b" voneinander abgegrenzt sind. Insoweit entspricht also der Aufbau des zweiten Bodenelements 20b demjenigen des vierten Bodenelements 2Od.
Das zweite Bodenelement 20b weist jedoch - im Gegensatz zu dem ersten und dem vierten Bodenelement 20a, 2Od - ein - wie später erläutert wird - der Verbindung der zusammenwirkenden Bodenelemente 20a-20d dienendes Verbindungselement 28b auf, welches um eine Faltungslinie 29b gegenüber der ersten und der zweiten Teilfläche 20b1, 20b" des zweiten Bodenelements 20b beweglich ist.
Das dritte Bodenelement 20c ist im wesentlichen wie das zweite Bodenelement 20b ausgebildet. Der Unterschied zwischen den beiden Bodenelementen 20b und 20c besteht im wesentlichen einerseits darin, daß die beiden Bodenelemente 20b, 20c entgegengesetzt orientiert angeordnet sind, und daß andererseits das dritte Bodenelement 20c wiederum ein dem Überlappungselement 23a des ersten Bodenelements 20a entsprechendes Überfappungselement 23c aufweist, welches beim zweiten Bodenelement 20b nicht vorgesehen ist.
Hierbei muß noch angemerkt werden, daß im hier gezeigten FaH die Bodenelemente 20a-20d nicht lediglich den Boden 120 des Behälters 100 auf Stoß ausbilden, sondern daß durch das Vorsehen von zwei Überlappungselementen 23a, 23b bewirkt wird, daß im aufgerichteten Zustand das Übertappungselement 23a des Bodenelements 20a mit dem Bodenetement 2Od und das Übertappungselement 23b des dritten Bodenelements 20c mit dem zweiten Bodenetement 20b
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überlappt (siehe Figur 6), so daß hierdurch eine erhöhte Stabilität des Bodens 120 des Behälters 100 erzielt wird.
Selbstverständlich ist es aber auch möglich, daß diese Überlappungselemente 23a, 23b weggelassen werden, wenn eine derartige Versteifung des Bodens 120 des Behälters 100 nicht gewünscht wird. Auch ist es möglich, die oben beschriebene Form der Bodenelemente 120 zu variieren, wenn kein durchgehender Boden 120 ausgebildet werden soll.
Zur Herstellung des in Figur 6 gezeigten oktobinen Behälters 100 wird nun die erste und die zweite Teilfläche 10a, 10b entlang der zweiten Faltungslinie 12b auf ä\e dritte und die vierte Teilffache 10c, 1Od und die siebte und achte Teilfläche 1Og1 10h über die Fattungslinie 12f auf die fünfte und sechste Teitfläche 1Oe, 1Of gefaltet wird, so daß das Verbindungselement 11 i der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 im Bereich des ersten Querrandes 10c über oder unter dem an diesen Querrand 10c angrenzenden Bereich der ersten Teilfläche 10a liegt, so daß die im aufgerichteten Zustand den Rumpf 110 aes oktobinen Behälters 100 ausbildende Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 zu einer flachgelegten Form des Rumpfes 110 verbunden werden kann.
Danach werden die Verbindungselemente 28b, 28c des zweiten und dritten Bodenelements 20b, 20c nach innen, also in Richtung des späteren Innenraums des Behälters 100, geklappt, so daß die in Figur 1 nicht sichtbare Oberfläche der beiden Verbindungselemente 28b, 28c den in Figur 1 sichtbaren Oberflächen der Bodenelemente 20a, 2Od zugewandt sind. Das erste bzw. das vierte Bodenelement 20a bzw. 2Od werden dann mit dem Verbindungselement 28b bzw. 28 c des zweiten bzw. dritten Bodenelements 20b, 20c verbunden, insbesondere durch Verkleben oder Vertieften.
Der Zuschnitt 1 in der dadurch gegebenen "vor-aufgerichteten" Form ist nun für eine Lieferung an den Endabnehmer bereit. Hierbei ist es ein Vorteil, daß der
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Zuschnitt 1 besonders flach ist, so daß er sich durch günstige Transportkosten auszeichnet.
Zum eigentlichen Aufrichten des Behälters 100 aus dem wie vorstehend ausgebildeten Zuschnitts 1 wird derart vorgegangen, daß die aufrichtende Person den Zuschnitt 1 zuerst - vorzugsweise - im Bereich seines zweiten Längsrands 10b in radialer Richtung leicht auseinanderzieht, so daß die Faltungselemente 25a', 253"-2Sd', 25d" um ihre Faltungslinien 26a1, 26b1, 26c', 26d' leicht nach innen gedrückt werden können, um zu erreichen, daß beim nachfolgenden Aufrichtvorgang diese Faltungselemente 25a'-25d" an der Innenwand des Rumpfes 110 des Behälters 100 zu liegen kommen, wobei die Faltungselemente 25a"-25d" als Einführhilfen fungieren.
Durch ein weiteres Auseinanderziehen der Teilflächen 11a-11h der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 wird aus der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 der einen achteckigen Querschnitt aufweisende Rumpf 110 ausgebildet. Dieses Auseinanderbewegen der einzelnen Teilbereiche 11 a-1 tb der Grundfläche 10 des Zuschnitts 1 bewirkt aufgrund der oben beschriebenen Verbindung des ersten und des zwei- - ten bzw. des dritten und des vierten Bodenelements 20a und 20b bzw. 20c und 2Od über die Verbindungselemente 28b, 28c der Bodenelemente 20b, 20c, daß durch diese Auseinanderbewegung der Teilflächen 11 a-11h - wie leicht aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich ist - die fest mit der Grundfläche 10 verbundenen Bodenelemente 20a-20d in axialer Richtung des Behälters 100 zum Rumpf 110 hingezogen werden, bis die den Boden 120 ausbildenden Bodenelemente 20a-20d des Zuschnitts 1 im wesentlichen orthogonal zu den die Seitenflächen des Rumpfes ausbildenden Teilflächen 11 a-11h der Grundfläche 10 liegen.
In dem in Figur 6 dargestellten, aufgerichteten Zustand des Behälters 100 stützt sich hierbei das erste Überlappungselement 23a des Bodenelements 20b auf der zweiten Teilfläche 2Od" des ihm benachbart liegenden vierten Bodenelements 2Od und das zweite Überiappungsefement 23c des Bodenelements 20c stützt
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sich auf der zweiten Teilfläche 22b" des ihm benachbart liegenden zweiten Bodenelements 20b ab, wodurch eine Versteifung des Bodens 120 des Behälters 100 erreicht wird. Wie bereits eingangs erwähnt, kann für den Fall, daß auf eine derartige Versteifungswirkung verzichtet werden soll, vorgesehen sein, daß diese Überlappungsetemente 23a, 23c ganz oder teilweise entfaflen.
Wie desweiteren der Figur 6 zu entnehmen ist, wird durch die den Verbindungselementen 28b, 28c der Bodenelemente 2Ob1 20c entsprechenden Bereichen der Bodenelemente 20a, 20b eine weitere Versteifung des Bodens 120 des Behälters 100 im geschlossenen Zustand erreicht. Es ist daher für den Fachmann ersichtlich, daß er die Bodenelemente 20a, 2Od - will er auf diese Versteifung verzichten - wie die Bodenetemente 20b, 20c, aber ohne den Verbindungsbereich 28b, 28c, ausbilden kann.
Derartige Behälter 100 werden vorzugsweise zur Verpackung von schütt- oder rieselfähigem Gut verwendet. Um nun ein einfaches Entleeren des Behälters erreichen zu können, kann bei dem beschriebenen Behälter 100 optional vorgesehen sein, daß er im Bereich seines Bodens 120 eine leicht offenbare Ausnehmung wie eine Klappe oder dergleichen aufweist, nach deren Öffnen der Inhalt des Behälters 100 aus dieser Ausnehmung herausfällt.
Claims (16)
1. Zuschnitt für einen oktobinen Behälter, der eine durch ein Paar von Längsrändern (10a, 10b) und ein Paar von Querrändern (10c, 10d) begrenzte Grundfläche (10) mit acht voneinander durch Faltlinien (12a-12g) abgegrenzte, im aufgerichteten Zustand Seitenflächen des aus dem Zuschnitt (1) aufgerichteten oktobinen Behälters (100) ausbildenden Teilflächen (11a-11h) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß entlang des ersten Längsrands (10a) der Grundfläche (10) im aufgerichteten Zustand den Boden (120) des oktobinen Behälters (100) ausbildende Bodenelemente (20a-20c) angeordnet sind, die um Faltungslinien (21a, 21b, 21c, 21d) gegenüber der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) beweglich sind, wobei mindestens ein Bodenelement (20b, 20c) ein Verbindungselement (28b, 28c) aufweist, das um eine Faltungslinie (29b, 29c) gegenüber dem restlichen Bereich des Bodenelements (20b, 20c) faltbar und mit dem mit dem Verbindungselement (28b, 28c) zusammenwirkenden Bodenelement (20a, 20d) verbindbar ist, so daß durch eine in radialer Richtung verlaufende Aufrichtbewegung der den Rumpf (110) des Behälters (100) ausbildenden, gefalteten Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) eine Bewegung der durch die Verbindungselemente (28a, 28b) verbundenen Bodenelemente (20a, 20b; 20c, 20d) in axialer Richtung des Rumpfes (110) des Behälters (100) bewirkbar ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (1) in einer durch die ersten vier Teilflächen (11a-11d) ausgebildeten ersten Hälfte (9a) und in einer durch die zweiten vier Teilflächen (11e-11h) ausgebildeter zweiten Hälfte (9b) des Zuschnitts (1) jeweils zwei spiegelsymetrisch zu einer Mittellinie (M', M") der entsprechenden Zuschnitt-Hälfte (9a, 9b) der Grundfläche (10) angeordnete Bodenelemente (20a, 20b; 20c, 20d) aufweist, wobei desweiteren die mit der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) verbundenen Bodenelemente (20a-20d) spiegelsymetrisch zu einer Mittellinie (M) der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) angeordnet sind.
3. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Bodenelement (20a) entgegengesetzt orientiert zum zweiten Bodenele ment (20b) sowie das dritte Bodenelement (20c) entgegengesetzt orientiert zum vierten Bodenelement (20d) angeordnet ist.
4. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Bodenelements (20a-20d) des Zuschnitts (1) eine erste Teifläche (20a'-20d') aufweist, die über eine Faltungslinie (21a-21d) mit einer Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) verbunden ist.
5. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Teilfläche (20a'-20d') aller vier Bodenelemente (20a-20d) des Zuschnitts (1) um die jeweilige Faltungslinie (21a-21d) gegenüber der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) faltbar sind.
6. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Bodenelement (20a-20d) eine zweite Teilfläche (20a"-20d") aufweist, die von der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) durch eine Schrittlinie (21a'-21d') getrennt und über eine Faltungslinie (22a-22d) gegenüber der ersten Teilfläche (20a'-20d') des jeweiligen Bodenelements (20a-20d) beweglich ist.
7. Zuschnitt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Teilflächen (20a"-20d") aller vier Bodenelemente (20a-20d) des Zuschnitts (1) gegenüber der jeweiligen ersten Teilflächen (26a'-26d") um die Faltungslinie (22a-22d) des jeweiligen Bodenelements (20a-20d) beweglich sind.
8. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltungslinie (22a-22d) mindestens eines der Bodenelemente (20a-20d) fluchtend mit einer Faltungslinie (12a, 12c, 12e, 12g) der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) ist.
9. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltungslinien (22a-22d) aller vier Bodenelemente (20a 20d) des Zuschnitts (1) fluchtend mit der entsprechenden Faltungslinie (12a, 12c, 12e, 12g) der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) sind.
10. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite einer ersten Teilfläche (20a'-20d') mindestens eines Bodenelements (20a-20d) im wesentlichen der Breite der mit ihm zusammenhängenden Teilfläche (11a-11h) der Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) ist.
11. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der zweiten Teilfläche (20a"-20d") mindestens eines Bodenelements (20a-20d) in etwa zwei Drittel der Breite der entsprechenden Teilfläche (11b, 11c, 11f, 11e) ist.
12. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Bodenelement (20a, 20d) ein Überlappungselement (23a-23c) aufweist, welches an der ersten Teilfläche (20a'-20d') des Bodenelements (20a-20d) angeordnet ist.
13. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eins zweite Tejifläche (20a"-20d") mindestens ein Faltungselement (25a', 25a"-25d'-25d") aufweist, welches um eine Faltungslinie (26a', 26a"-26d', 26d") gegenüber der zweiten Teilfläche (20a"-20d") faltbar ist.
14. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche (10) des Zuschnitts (1) ein Verbindungselement (11i) aufweist.
15. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (1) aus Karton oder Wellpappe ausgebildet ist.
16. Oktobiner Behälter, mit einem Rumpf (110) und einem Boden (120), dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (100) aus einem Zuschnitt (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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