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DE20113468U1 - Gehäuse für ein Kältegerät - Google Patents

Gehäuse für ein Kältegerät

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DE20113468U1
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DE
Germany
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wall
housing body
groove
housing
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DE20113468U
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Priority to BR0211923-4A priority patent/BR0211923A/pt
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D23/00General constructional features
    • F25D23/06Walls
    • F25D23/065Details
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
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Description

Tho/ab
Gehäuse für ein Kältegerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Kältegerät mit einem Gehäusekörper und einer an dem Gehäusekörper montierten Blende. — -
Fig. 1 zeigt exemplarisch eine Ansicht eines solchen Kältegeräts. Der Gehäusekörper 1 des Kältegeräts ist im allgemeinen zusammengesetzt aus einer in der Fig. nicht sichtbaren Innenwand, die die innere Kammer des Kältegeräts begrenzt, einer Außenwand und einer Wärmeisolationsschicht, die durch Ausschäumen des Zwischenraums zwischen Innen- und Außenwand gebildet wird. Innen- und Außenwand sind im Bereich der Vorderseite des Gehäusekörpers 1 miteinander verbunden, ein Teil der Verbindungszone wird von einer Blende 3 verdeckt. Diese Blende 3 ist ein Hohlkörper aus Kunststoff, der hier an seiner Vorderseite Bedienelemente 4 zum Steuern der Funktion des Kältegeräts trägt und in dessen hohlem Inneren mit den Bedienelementen verbundene Steuerschaltungen für das Kühlgerät untergebracht sind, der aber auch lediglich rein dekorative Funktion haben könnte.
Um einen bündigen Übergang zwischen einem Wandabschnitt 2 an der Oberseite des Gehäusekörpers 1 und einer oberen Wand 5 der Blende herzustellen, ist es bekannt, die obere Wand 5 der Blende mit einer Nut zu versehen, in die der Wandabschnitt 2 mit seinem Rand eingreift. Diese Konstruktion erfordert eine erhebliche Wanddicke der Blende 3, die zu einem erheblichen Materialaufwand und entsprechenden Kosten bei der Herstellung der Blende 3 führt. Außerdem erschwert die wenigstens in dem Bereich der Nut erforderliche große Wandstärke der Blende 3 das Anbringen der Steuerschaltungen darin, und darüber hinaus kann die große Wandstärke zur Bildung von Formunregelmäßigkeiten, insbesondere von Einfallstellen an der Blende führen, die deren äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Gehäuse für ein Kältegerät mit einem Gehäusekörper und einer an dem Gehäusekörper montierten Blende zu schaffen, die nur eine geringe Wandstärke der Blende erfordert, preiswert und ohne Formunregelmäßigkeiten
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herstellbar ist, und die, wenn vorgesehen, das Anbringen von Schaltungen oder anderen Geräteteilen im Innern der Blende erleichtern kann.
Die Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, dass ein Wandabschnitt des Gehäusekörpers mit einer randseitigen Nut versehen ist, in die eine an einer Wand der Bleiv de angeformte Feder eingreift.
Durch die Anbringung der Feder an der Wand der Blende wird die Notwendigkeit einer Verdickung der Wand entlang ihres dem Gehäusekörper zugewandten Randes vermieden, so dass die im Inneren der Blende zu montierenden Teile leicht über eine offene Rückseite der Blende eingeführt werden können, ohne dass sie um Hindernisse herum bewegt werden müssen.
Um einen sicheren Halt der Blende an der Wandabschnitt des Gehäusekörpers zu gewährleisten und das Montieren der Blende an der Wandabschnitt zu vereinfachen, ist an der Wand der Blende wenigstens ein Untergreifer angeformt, der im montierten Zustand der-Blende an einer Innenseite des Wandabschnitts anliegt.
Der Untergreifer steht in Richtung des Gehäusekörpers vorzugsweise nicht über die Feder über, so dass er praktisch vollständig im Inneren der Blende liegt und so in einem nicht montierten Zustand der Blende vor Beschädigung geschützt ist.
Der Rand des Wandabschnitts weist in seinem zwischen der Nut und der Innenseite des Wandabschnitts liegenden Bereich zweckmäßigerweise einen über die Mündung der Nut hinausreichenden Vorsprung auf, an dessen Innenseite der Untergreifer im montierten Zustand anliegt. Dieser Vorsprung vereinfacht die Montage der Blende, da es zum sicheren Einführen der Feder in die Nut genügt, den Rand der Feder auf den Vorsprung aufzulegen, um ihn anschließend auf seiner gesamten Länge bequem in die Nut einschieben zu können.
Der an der Innenseite des Vorsprungs anliegende Untergreifer trägt dabei zur exakten Positionierung der Feder vor der Mündung der Nut bei.
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Um die Blende im montierten Zustand am Gehäusekörper zu verankern, weist der Vorsprung vorzugsweise wenigstens eine Aussparung auf, die im montierten Zustand der Blende wenigstens eine an der Wand der Blende angeformte Rastnase aufnimmt. Dabei ist die Rastnase vorzugsweise an der Wand so angeordnet, dass sie beim Einführen der Spitze der Feder in die Nut keinen Kontakt mit dem Vorsprung hat. Sie behindert somit nicht die Positionierung der Feder an der Nut, der Kontakt kommt erst zustande, wenn die Feder bereits in die Nut eingeführt ist und bewirkt dann eine elastische Verbiegung der Wand, die sich wieder entspannt, sobald die Blende ihre Montageposition erreicht, in der die Rastnase in die Aussparung eingreift.
Vorzugsweise sind Nut und Feder so geformt, dass sie schaumdicht ineinander greifen, so dass beim Ausschäumen des Zwischenraumes nach Anbringung der Blende keine zusätzlichen Maßnahmen mehr erforderlich sind, um einen Austritt vom Schaum entlang der Grenzlinie zwischen der Wandabschnitt des Gehäusekörpers und der Blende zu verhindern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispielsmit Bezug auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 , bereits beschrieben, eine perspektivische Ansicht eines Kältegeräts, an
dem die vorliegende Erfindung realisierbar ist;
Fig. 2 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Ausgestaltung der Blende und
des oberen vorderen Eckbereichs des Gehäusekörpers des Kältegeräts aus Fig. 1 in der durch die mit H-Il bezeichneten Linien definierten Ebene; 30
Fig. 3 eine perspektivische Detailansicht des Randes des oberen Wandabschnitts
des Gehäuses des Kühlgeräts; und
Fig. 4a bis c drei Phasen der Montage der Blende am Gehäusekörper. 35
Die eingangs bereits beschriebene Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Kältegerätes, an dem die vorliegende Erfindung anwendbar ist, die aber die besonderen Merkmale
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der vorliegenden Erfindung nicht zeigt und auf die deshalb an dieser Stelle nicht erneut eingegangen wird.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Blende 3 und den oberen vorderen Eckbereich des Gehäusekörpers 1 des Kältegeräts aus Fig. 1 entlang der mit Il bezeichneten Linien in Fig. 1. Die Blende 3 ist ein durch Spritzguß aus Kunststoff geformter Hohlkörper, mit einer oberen Wand 5, die an einem dem Gehäusekörper zugewandten Rand in eine Feder 6 ausläuft, die sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Blende 3 erstreckt. An einer Innenseite der oberen Wand 5 ist eine Mehrzahl von Untergreifern 7 angeformt, von denen nur einer in der Fig. zu sehen ist. Die Untergreifer 7 haben die Form von Haken mit einem im wesentlichen parallelen zu der Wand 5 verlaufenden Arm 8, der an seinem freien Ende eine Schrägfläche 9 aufweist.
Der obere Wandabschnitt 2 des Gehäusekörpers 1 ist Teil eines Profilkörpers aus Kunststoff, der die äußere und die innere Wand des Gehäusekörpers an dessen Vorderseite miteinander verbindet. Er weist an seinem der Blende 3 zugewandten Rand eine Nut 10 auf, in die die Feder 6 eingreift. Unterhalb der Nut 10 befindet sich ein der Blende 3 zugewandter Vorsprung 11. Die Form des Randbereichs des oberen Wandabschnitts 2 ist genauer in der perspektivischen Detailansicht der Fig. 3 zu erkennen. In dem Vorsprung 11 sind in Längsrichtung in regelmäßigen Abständen Aussparungen 12, hier in Form von durchgehenden Löchern, ausgebildet. Jeweils vor den Aussparungen 12 sind an dem Vorsprung 11 Schrägflächen 13 angeordnet; unterhalb der Schrägflächen 13 befindet sich jeweils ein nach unten bzw. zum Innern des Gehäusekörpers hin offener Ausschnitt 14, der sich jeweils bis zu einer der Aussparungen 12 erstreckt.
In einer in Fig. 4a gezeigten ersten Phase der Montage der Blende 3 am Gehäusekörper 1 liegt die Feder 6 der Blende 3 mit ihrer Unterseite flach auf dem Vorsprung 11 der oberen Wandabschnitt 2 auf. Durch horizontales Verschieben der Blende 3 gelangt die Spitze der Feder 6 mit der Nut 10 in Eingriff.
An der Unterseite der Wand 5 sind Rastnasen 15 jeweils in zu den Schrägflächen 13 komplementären Positionen angeformt. Ihr Abstand zur Spitze der Feder 6 ist so gewählt, dass im Laufe der Montage der Blende 3 die Rastnasen 15 die Schrägflächen 13 berühren, kurz nach dem die Feder 6 mit ihrer Spitze in die Nut 10 eingedrungen ist. Beim Wei-
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terschieben der Blende 3 gleiten die Rastnasen 15 an den Schrägflächen 13 aufwärts, wobei die Wand 5, wie in Fig. 4b gezeigt, elastisch nach oben ausgelenkt wird.
Während die Rastnasen 15 über die Oberseite des Vorsprungs 11 gleiten, beginnen die Untergreifer 7, sofern die Blende 3 korrekt vor dem Gehäusekörper positioniert ist, in die Ausschnitte 14 einzurücken. Durch die Schrägflächen 9 an den Spitzen der Untergreifer 7 ist sichergestellt, dass diese nicht am Eingang der Ausschnitte 14 blockieren können. Falls die Blende 3 seitlich versetzt vor dem Gehäusekörper 1 positioniert ist, treffen beim Einschieben in die Nut die Untergreifer 7 nicht in die Ausschnitte 14 und blockieren. So verhindern die Ausschnitte 14 eine ungenaue Platzierung der Blende 3.
Fig. 4c zeigt die Endposition der Blende 3 im Bezug auf die Wandabschnitt 2, in der die Feder 6 auf ihrer ganzen Länge in die Nut 10 eingreift und die Rastnasen 15 jeweils in die Aussparungen 12 eingreifen, so dass die Wand 5 wieder entspannt ist.
In einem letzten Schritt der Montage der Blende wird deren untere Wand 16 an einem Winkelstück 17 verschraubt, das wie Fig. 2 zeigt, an der Vorderseite des Gehäusekörpers 1 befestigt ist und in den inneren Hohlraum der Blende 3 hineinragt.

Claims (8)

1. Gehäuse für ein Kältegerät, mit einem Gehäusekörper (1) und einer an dem Gehäusekörper (1) montierten Blende (3), dadurch gekennzeichnet, dass ein Wandabschnitt (2) des Gehäusekörpers mit einer randseitigen Nut (10) versehen ist, in die eine an einer Wand (5) der Blende (3) angeformte Feder (6) eingreift.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandabschnitt (2) des Gehäusekörpers (1) und die Wand (5) der Blende (3) jeweils eine Oberseite des Gehäusekörpers (1) bzw. der Blende (3) bilden.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wand (5) der Blende (3) wenigstens ein Untergreifer (7) angeformt ist, der im montierten Zustand der Blende (3) an einer Innenseite des Wandabschnitts (2) anliegt.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Untergreifer (7) in Richtung des Gehäusekörpers (1) nicht über die Feder (6) übersteht.
5. Gehäuse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand der Wandabschnitt (2) in seinem Bereich zwischen der Nut (10) und der Innenseite einen über die Mündung der Nut (10) hinausreichenden Vorsprung (11) aufweist, und dass der Untergreifer (7) an der Innenseite des Vorsprungs (11) anliegt.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (11) wenigstens eine Aussparung (12) aufweist, die im montierten Zustand der Blende (3) wenigstens eine an der Wand (5) der Blende (3) angeformte Rastnase (15) aufnimmt.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase (15) so angeordnet ist, dass sie beim Einführen der Spitze der Feder (6) in die Nut (10) keinen Kontakt mit dem Vorsprung (11) hat.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Nut (10) und Feder (6) schaumdicht ineinander greifen.
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