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DE20113429U1 - Falzprodukt - Google Patents

Falzprodukt

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Publication number
DE20113429U1
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DE
Germany
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cover
folded
fold
cover sheet
sheet
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20113429U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HEINRICH BAUER PROGRAMMZEITSCH
Original Assignee
HEINRICH BAUER PROGRAMMZEITSCH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HEINRICH BAUER PROGRAMMZEITSCH filed Critical HEINRICH BAUER PROGRAMMZEITSCH
Priority to DE20113429U priority Critical patent/DE20113429U1/de
Publication of DE20113429U1 publication Critical patent/DE20113429U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D7/00Newspapers or the like

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  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Falzprodukt
Die Erfindung bezieht sich auf ein Falzprodukt aus Papier oder einem anderen faltbaren Flachmaterial.
Zeitschriften und Zeitungen sind typische Falzprodukte. Sie haben einen Umschlag in Form eines gefalzten Bogens, in dem mehrere Blätter angeordnet sind. Die Blätter können wiederum Hälften eines oder mehrerer gefalzter Bögen sein. Bei Zeitschriften sind zumeist die eingelegten Bögen durch Heftklammern mit dem Umschlag verbunden. Ferner kann der Umschlag aus einem stärkeren Material als die eingelegten Bögen sein. Bei Zeitungen sind die gefalzten Bögen meist lose ineinandergelegt und bestehen alle aus demselben Material.
...12
Patentanwälte ^- JEuropear^Patejit Attorneys ■ Zugelass^ene^Vertreter beim Europäischen Patentamt
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Deutsche Bank AU Hamfmrg, Nr* 05*2849*7 (B*l2200*7W) 24* · Postbank*Hamburg, Nr. 28*42 2t)h\BLZ 200 100 20)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
Nach dem Unterbrechen des Lesens einer Zeitschrift oder Zeitung kann es schwierig sein, die zuletzt gelesene Seite wiederzufinden. Das ist insbesondere bei Programmzeitschriften für Fernseh- und Radioprogramme lästig, bei denen vielfach ein- und dieselbe Seite mehrmals am Tage eingesehen wird. Der Leser hilft sich zumeist dadurch, daß er die Zeitschrift oder Zeitung aufgeklappt ablegt. Das ist jedoch unbefriedigend, insbesondere weil die Drucksache in aufgeklapptem Zustand vielfach als optisch störend empfunden wird und aufgrund von Materialspannungen die Neigung hat, zusammenzuklappen.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Falzprodukt zu schaffen, das ein einfacheres Wiederauffinden einzelner Seiten ermöglicht.
Die Aufgabe wird durch ein Falzprodukt mit den Merkmalen des Anspruches 1 und durch ein Falzprodukt mit den Merkmalen des Anspruches 2 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nach der ersten Lösung hat das Falzprodukt aus Papier oder einem anderen faltbaren Flachmaterial einen Umschlag, der ein erstes und ein zweites Umschlagblatt aufweist, die entlang eines ersten Falzes miteinander verbundene sind, von denen das zweite Umschlagblatt einen Rand aufweist, der von dem ersten Umschlagblatt überdeckt ist, wenn die Umschlagblätter übereinander geklappt sind, und eine Umschlagverlänge-
-3-rung,
die über einen zweiten Falz mit dem vorgenannten Rand verbunden ist und in einem Abstand von dem zweiten Falz einen zu diesem parallelen, dritten Falz aufweist.
Nach der zweiten Lösung, die auch mit der ersten Lösung kombiniert werden kann, hat das Falzprodukt aus Papier oder einem anderen faltbaren Flachmaterial einen Umschlag, der ein erstes und ein zweites Umschlagblatt aufweist, die entlang eines ersten Falzes miteinander verbunden sind, von denen das zweite Umschlagblatt einen Rand aufweist, der von dem ersten Umschlagblatt überdeckt ist, wenn die Umschlagblätter übereinandergeklappt sind, und eine Umschlagverlängerung, die über einen zweiten Falz mit dem vorgenannten Rand verbunden ist und deren Größe die Größe des zweiten Umschlagblattes deutlich unterschreitet.
Bei beiden Lösungen ist die Umschlagverlängerung um den zweiten Falz, der mit dem Rand des zweiten Umschlagblattes zusammenfällt, nach innen gegen das zweite Umschlagblatt klappbar. In dieser eingeklappten Position kann die Umschlagverlängerung verbleiben, solange sie nicht genutzt wird. Für die Nutzung als Lesezeichen kann sie zunächst um den zweiten Falz nach außen von dem zweiten Umschlagblatt weggeklappt werden. Danach kann bei der ersten Lösung der über den dritten Falz hinausstehende Abschnitt um diesen dritten Falz nach innen zwischen im Umschlag angeordnete Blätter geklappt werden. Bei der zweiten Lösung kann die Umschlagverlängerung ganz oder abschnittsweise nach innen zwischen die Blätter zurückgeschlagen
werden. Das kann grundsätzlich ohne einen dritten Falz unter Ausnutzung der Flexibilität der Umschlagverlängerung erfolgen, wobei dies durch die Größe der Umschlagverlängerung gefördert wird, die die Größe des zweiten Umschlagblattes deutlich unterschreitet. Nach dem Zuklappen des Umschlages verbleibt die Umschlagverlängerung bei beiden Lösungen als Lesezeichen zwischen den Blättern. Die interessierende Seite kann später leicht durch Aufklappen des Falzproduktes an der solchermaßen markierten Stelle wiedergefunden werden. Das Falzprodukt kann von vornherein im Umschlag angeordnete Blätter aufweisen oder ein Umschlag sein, in dem nachträglich Blätter angeordnet werden.
Dadurch, daß die Umschlagverlängerung an einen Rand des zweiten Umschlagblattes angelenkt ist, der bei zusammengeklappten Umschlagblättern von dem zweiten Umschlagblatt überdeckt wird, kann das Falzprodukt in herkömmlicher Weise beschnitten worden sein, gegebenenfalls zusammen mit eingelegten Blättern oder Falzbögen, ohne die Umschlagverlängerung abzutrennen. Hierfür kann das erste Umschlagblatt vor dem Beschneiden einen Überstand über den Rand des zweiten Umschlagblattes haben, der beim Beschneiden teilweise oder vollständig abgetrennt wird. Bevorzugt ist auch beim fertigen Falzprodukt noch ein Überstand des ersten Umschlagblattes über den Rand des zweiten Umschlagblattes vorhanden, so daß eine Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes Abtrennen der Umschlagverlängerung beim Beschneiden gegeben ist.
-5-
Die Handhabung der Umschlagverlängerung wird insbesondere dadurch gefördert, daß ihre Breite die Breite des zweiten Umschlagblattes deutlich unterschreitet, beispielsweise maximal etwa 80 % dieser Breite beträgt. Zusätzlich oder statt dessen kann die Höhe der Umschlagverlängerung die Höhe des zweiten Umschlagblattes deutlich unterschreiten, beispielsweise maximal etwa 80 % dieser Höhe betragen.
Bei einer Ausgestaltung ist die Umschlagverlängerung maximal etwa halb so breit wie das zweite Umschlagblatt, so daß sie vom Benutzer besonders einfach als Lesezeichen zwischen die Blätter geschlagen und neben den Blättern plaziert werden kann, wenn eine Nutzung als Lesezeichen nicht beabsichtigt ist.
Wenn bei der ersten Lösung der über den dritten Falz hinausstehende Abschnitt der Umschlagverlängerung zwischen die Blätter geklappt ist, kann der Abschnitt der Umschlagverlängerung zwischen dem zweiten und dem dritten Falz einen Vorsprung der Blätter über den Rand des zweiten Umschlagblattes bzw. die Höhe der Blätterschicht überbrücken. Bei der zweiten Lösung ist ein Einschlagen der Umschlagverlängerung auf einem beliebigen Niveau der Blätterschicht unter Überbrückung des Vorsprunges bzw. der Höhe möglich.
Nach einer Ausgestaltung ist der Abstand des dritten Falzes von dem zweiten Falz mindestens so groß, wie der Vorsprung des ersten Umschlagblattes über den Rand des zweiten Umschlagblattes bei übereinandergeklappten Umschlagblättern. Hierdurch ist
-6-sichergestellt,
daß die Umschlagverlängerung in Blätter eingeklappt werden kann, die im Umschlag angeordnet sind und deren Abmessungen den Abmessungen des ersten Umschlagblattes entsprechen, was durch Beschneiden des Druckerzeugnisses erreichbar ist. Vorzugsweise ist der Abstand des dritten Falzes von dem zweiten Falz so groß, daß auch die Höhe im Umschlag angeordneter Blätter überbrückt wird.
Nach einer Ausgestaltung ist die Umschlagverlängerung mit dem hinteren Umschlagblatt des Umschlages verbunden. Hierdurch wird vermieden, daß die Umschlagverlängerung stört, wenn sie nicht als Lesezeichen eingesetzt werden soll. Das vordere und hintere Umschlagblatt des Umschlages können insbesondere durch ihren Aufdruck unterschieden sein, beispielsweise kann das vordere Umschlagblatt außen die Titelseite einer Zeitschrift aufweisen.
Grundsätzlich kann die Umschlagverlängerung an einem der oberen oder unteren Ränder eines Umschlagblattes angeordnet sein, die quer zu dem ersten Falz ausgerichtet sind. Nach einer Ausgestaltung ist die Umschlagverlängerung mit einem zum ersten Falz parallelen Rand eines Umschlagblattes verbunden. Ferner kann das Falzprodukt an mehreren Rändern Umschlagverlängerungen aufweisen, die grundsätzlich auch verschiedenen Umschlagblättern angehören können.
Nach einer Ausgestaltung sind in dem Umschlag angeordnete Blätter oder ist mindestens ein in dem Umschlag angeordneter Falzbogen im Bereich des ersten Falzes mit
-7-dem
Umschlag verbunden. Dies ist vorzugsweise bei Ausführung des Falzproduktes als Zeitschrift der Fall. Die Verbindung kann insbesondere mittels Heftklammern erfolgen. Statt dessen können die Blätter oder der mindestens eine Falzbogen auch lose in den Umschlag eingelegt sein.
Nach einer Ausgestaltung ist das Falzprodukt eine Zeitung, Zeitschrift, ein Katalog oder ein mehrere Blätter umfassendes Heft.
Nach einer Ausgestaltung ist das Falzprodukt eine Programmzeitschrift mit einem ein Fernseh- und/oder Hörfunkprogramm umfassenden Kalendarium. In einer Programmzeitschrift sind die Fernseh- und/oder Hörfunkprogramme und Zusatzinformationen nach Tagen oder anderen Zeitabschnitten geordnet auf die Blätter des Kalendariums gedruckt. Die Umschlagverlängerung erleichtert das Wiederauffinden der Blätter, die einem bestimmten Zeitabschnitt zugeordnet sind.
Nach einer Ausgestaltung sind auf der Umschlagverlängerung und/oder mindestens einem Blatt des Falzproduktes Zuordnungsmittel vorhanden. Die Umschlagverlängerung ist beispielsweise als Index für das Auffinden einzelner Wochentage nutzbar. Die Zuordnungsmittel können beispielsweise Markierungen auf der Umschlagverlängerung und diesem entsprechende Markierungen auf den Blättern sein. Die Zuordnung kann beispielsweise durch Farbcodes oder Symbole gegeben sein. So kann die Umschlagverlängemng Farbcodes für sämtliche Wochentage mit den zugehörigen
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Wochentagsbezeichnungen aufweisen und können die den Wochentagen zugeordneten Blätter am Rand entsprechende farbliche Markierungen tragen. Durch Ermitteln des Farbcodes anhand der Umschlagverlängerung und Aufsuchen der entsprechend farblich markierten Seiten ist dann der interessierende Wochentag einfach auffindbar.
Zusätzlich oder statt dessen kann die Umschlagverlängerung auch als Träger anderer Informationen und/oder als Werbeträger dienen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den anliegenden Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Umschlag mit übereinandergeklappten Umschlagblättern und eingeklappter Umschlagverlängerung in der Draufsicht;
Fig. 2 derselbe Umschlag teilweise aufgeschlagen und mit ausgeklappter Umschlagverlängerung in der Draufsicht;
Fig. 3 derselbe Umschlag teilweise aufgeklappt und mit eingeklappter Umschlagverlängerung in der Draufsicht;
Fig. 4 derselbe Umschlag für eine Zeitschrift mit Bemessungsangaben aufgeklappt in der Draufsicht.
Der in den Zeichnungen dargestellte Umschlag einer Programmzeitschrift ist zur Vereinfachung ohne die Blätter der Programmzeitschrift dargestellt.
Der Umschlag hat ein erstes, vorderes Umschlagblatt 1 und ein zweites, hinteres Umschlagblatt 2, die über einen ersten Falz 3 miteinander verbunden sind.
Das hintere Umschlagblatt 2 hat einen zu dem ersten Falz 3 parallelen Rand 4, über den das vordere Umschlagblatt hinaussteht, wenn das hintere Umschlagblatt 2 und das vordere Umschlagblatt übereinandergeklappt sind (Fig. 1).
An den Rand 4 ist eine Umschlagverlängerung 5 über einen zweiten Falz 6 angelenkt, der in den Rand 4 fällt.
Die Umschlagverlängerung 5 hat in einem Abstand von dem zweiten Falz 6 einen dazu parallelen, dritten Falz 7 (Fig. 2).
Der Abstand des dritten Falzes 7 vom zweiten Falz 6 ist größer als der Vorsprung des vorderen Umschlagblattes 1 über den Rand 4.
-&Igr;&Ogr;-Abmessungen
des Umschlages einer Programmzeitschrift mit einem praktisch verwendeten Format sind in der Fig. 4 eingetragen. Demnach beträgt die Breite des vorderen Umschlagblattes 1 230 mm und die Breite des hinteren Umschlagblattes 2 beträgt 225 mm. Das vordere Umschlagblatt 1 steht also um 5 mm über den Rand 4 des hinteren Umschlagblattes 2 hinaus. Natürlich kann die Erfindung auch bei anderen Formaten zum Einsatz kommen.
Die Umschlagverlängerung hat eine Breite von insgesamt 110 mm, wovon 15 mm auf den Abstand zwischen dem zweiten Falz 6 und dem dritten Falz 7 entfallen und 95 mm auf den rückklappbaren Abschnitt der Umschlagverlängerung 5 entfallen.
In der Situation von Fig. 1 ist die Umschlagverlängerung 5 gegen die Innenseite der hinteren Umschlagblattes 2 geklappt, so daß sie beim normalen Durchblättern der Zeitschrift nicht stört.
Gemäß Fig. 2 wird die Umschlagverlängerung 5 für eine nachfolgende Nutzung als Lesezeichen um den zweiten Falz 6 ausgeklappt.
In Fig. 3 wird der Abschnitt der Umschlagverlängerung 5, der sich außerhalb des dritten Falzes 7 befindet, eingeklappt, um zwischen zwei Blättern angeordnet zu werden, die wieder aufgefunden werden sollen. Der dritte Falz 7 kann hierfür - beispielsweise
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durch eine Rillung - vorbereitet sein, an der entlang der Benutzer den äußeren Abschnitt der Umschlagverlängerung falzt.
Falls die Umschlagverlängerung 5 nicht mehr als Lesezeichen genutzt werden soll, wird sie einfach wieder hinter die Blätter geklappt, entweder entlang des zweiten Falzes 6 oder des dritten Falzes 7.

Claims (15)

1. Falzprodukt aus Papier oder einem anderen faltbaren Flachmaterial mit einem Umschlag, der ein erstes und ein zweites Umschlagblatt (1, 2) aufweist, die entlang eines ersten Falzes (3) miteinander verbunden sind, von denen das zweite Umschlagblatt (2) einen Rand (4) aufweist, der von dem ersten Umschlagblatt (1) überdeckt ist, wenn die Umschlagblätter (1, 2) übereinandergeklappt sind, und einer Umschlagverlängerung (5), die über einen zweiten Falz (6) mit dem vorgenannten Rand (4) verbunden ist und in einem Abstand von dem zweiten Falz (6) einen zu diesem parallelen, dritten Falz (7) aufweist.
2. Falzprodukt aus Papier oder einem anderen faltbaren Flachmaterial, insbesondere nach Anspruch 1, mit einem Umschlag, der ein erstes und ein zweites Umschlagblatt (1, 2) aufweist, die entlang eines ersten Falzes (3) miteinander verbunden sind, von denen das zweite Umschlagblatt (2) einen Rand (4) aufweist, der von dem anderen Umschlagblatt (1) überdeckt ist, wenn die Umschlagblätter (1, 2) übereinandergeklappt sind, und einer Umschlagverlängerung (5), die über einen zweiten Falz (6) mit dem vorgenannten Rand (4) verbunden ist und deren Größe die Größe des zweiten Umschlagblattes (2) deutlich unterschreitet.
3. Falzprodukt nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Breite der Umschlagverlängerung (5) etwa 80% oder weniger der Breite des zweiten Umschlagblattes (2) beträgt.
4. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das erste Umschlagblatt (1) über den Rand (4) des zweiten Umschlagblattes (2) vorsteht, wenn die Umschlagblattes (1, 2) übereinandergeklappt sind.
5. Falzprodukt nach Anspruch 4, bei dem der Abstand des dritten Falzes (7) von dem zweiten Falz (6) mindestens so groß ist, wie der Vorsprung des ersten Umschlagblattes (1) über den Rand (4) des zweiten Umschlagblattes (2) bei übereinandergeklappten Umschlagblättern (1, 2).
6. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die Umschlagverlängerung (5) mit dem hinteren Umschlagblatt (2) des Umschlages verbunden ist.
7. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Umschlagverlängerung (5) mit einem zum ersten Falz (3) parallelen Rand (4) des zweiten Umschlagblattes (2) verbunden ist.
8. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem im Umschlag mehrere Blätter angeordnet sind, zwischen die die Umschlagverlängerung (5) als Lesezeichen klappbar ist.
9. Falzprodukt nach Anspruch 8, bei dem der Abstand des dritten Falzes (7) vom zweiten Falz (6) etwa so groß ist, wie der Vorsprung des ersten Umschlagblattes (1) über den Rand (4) des zweiten Umschlagblattes (2) bei übereinandergeklappten Umschlagblättern (1, 2) zuzüglich der Schichtdicke der Blätter.
10. Falzprodukt nach Anspruch 8 oder 9, bei dem die Blätter Seiten mindestens eines im Umschlag angeordneten Falzbogens sind.
11. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem die Blätter oder der mindestens eine Falzbogen im Bereich des ersten Falzes mit dem Umschlag verbunden sind/ist.
12. Falzprodukt nach Anspruch 11, bei dem der mindestens eine Falzbogen durch Heftklammern mit dem Umschlag verbunden ist.
13. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, das eine Zeitung, Zeitschrift, Katalog oder ein mehrere Blätter umfassendes Heft ist.
14. Falzprodukt nach Anspruch 13, das eine Programmzeitschrift mit einem Fernseh- und/oder Hörfunkprogramme umfassenden Kalendarium ist.
15. Falzprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem Zuordnungsmittel auf der Umschlagverlängerung und/oder mindestens einem Blatt vorhanden sind.
DE20113429U 2001-08-11 2001-08-11 Falzprodukt Expired - Lifetime DE20113429U1 (de)

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