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DE20112385U1 - Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika - Google Patents

Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika

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DE20112385U1
DE20112385U1 DE20112385U DE20112385U DE20112385U1 DE 20112385 U1 DE20112385 U1 DE 20112385U1 DE 20112385 U DE20112385 U DE 20112385U DE 20112385 U DE20112385 U DE 20112385U DE 20112385 U1 DE20112385 U1 DE 20112385U1
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DE
Germany
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recesses
recess
housing
carrier according
cosmetic
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DE20112385U
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English (en)
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MIDLAND COSMETIC SALES PLC BIR
Original Assignee
MIDLAND COSMETIC SALES PLC BIR
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Publication date
Application filed by MIDLAND COSMETIC SALES PLC BIR filed Critical MIDLAND COSMETIC SALES PLC BIR
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D33/00Containers or accessories specially adapted for handling powdery toiletry or cosmetic substances
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    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/24Casings for two or more cosmetics
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/21Combinations with auxiliary equipment, e.g. with clocks or memoranda pads

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Cosmetics (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika
Die Erfindung betrifft einen Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika, welcher ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse aufweist.
Viele Arten von kosmetischen Zusammensetzungen werden in fester Form zum Aufbringen auf die Haut mit einem Pinsel oder Wattebausch angeboten. Solche Zusammensetzungen umfassen Lippenstifte, Lidschatten oder Lidstriche, Gesichtspuder oder Rougearten, und der Ausdruck feste Zusammensetzung wird hier benutzt, um allgemein gepreßte Pulver zu bezeichnen, beispielsweise in zusammengebackener oder Tablettenform, und Lippenstifte, Parfüms und andere Zusammensetzungen, welche in Stabform oder anderen selbsthaltenden gelierten oder festen oder halbfesten Formen angeboten werden.
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Solche Zusammensetzungen werden typischerweise in einem kompakten oder anderen Trägergehäuse aufbewahrt, welches normalerweise für den Transport und die Aufbewahrung geschlossen ist, beispielsweise in der Handtasche des Benutzers. Wenn der Benutzer die Zusammensetzung aufzutragen wünscht, öffnet er den Behälter, um eine Oberfläche der Zusammensetzung im Behälter freizulegen. Der Benutzer bringt dann die Zusammensetzung auf die Haut auf, beispielsweise die Lippen, Augenwimpern oder Wangen, indem er einen Pinsel, eine Bürste, einen Wattebausch oder ein anderes Auftragselement benutzt, um von der freiliegenden Oberfläche etwas von der Zusammensetzung an den gewünschten Ort auf der Haut zu übertragen. Ein derartiges Verfahren zum Lagern und Benutzen kosmetischer Zusammensetzungen erfordert üblicherweise die Verwendung getrennter Behälter und Auftragselemente für jede kosmetische Zusammensetzung. Als Ergebnis muß der Benutzer oft eine Vielzahl solcher Container tragen, was unbequem und sperrig sein kann. Alternativ muß der Benutzer auswählen, welches Kosmetikum in der bevorstehenden Zeit verwendet wird und die nicht ausgewählten entfernen. Dies enthält das Risiko, daß eine der ausgesonderten Zusammensetzungen tatsächlich benötigt wird und nicht für den Benutzer verfügbar ist.
Die Erfindung betrifft eine Form eines Trägers, welcher dazu geeignet ist, eine Vielzahl kosmetischer Zusammensetzungen aufzunehmen und welcher dennoch kompakt ist und durch den Benutzer diskret in einer Handtasche oder Tasche transportiert werden kann.
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Die Erfindung schafft einen Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika, welcher ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse aufweist. Dieser Träger ist dadurch gekennzeichnet, daß er die Form eines Telefon-Handapparates aufweist, welcher zwei einander gegenüberliegende, axial sich erstreckende größere Flächen, zwei axial sich erstreckende keinere Seitenflächen und zwei quer sich erstreckende kleinere Stirnflächen aufweist und eine Antenne, die sich axial zu einer der kleineren Stirnflächen erstreckt, wobei
a) das Gehäuse eine Mehrzahl von Ausnehmungen in einer der größeren Flächen hat, welche die Form und Anordnung der Knöpfe nachahmen, welche üblicherweise zur Benutzung des Handapparates benötigt werden, wobei mindestens einige der genannten Ausnehmungen jeweils so ausgebildet sind, daß sie eine kosmetische Zusammensetzung aufnehmen, die auf die Haut eines Benutzers aufzubringen ist;
b) ein Abdeckteil vorgesehen ist, welches von einer ersten Position beweglich ist, in der es die Ausnehmungen übergreift, in eine zweite Position, in der die Oberfläche der Zusammensetzung in mindestens einigen der Ausnehmungen freiliegt; und
c) ein Auftragselement vorgesehen ist, welches einen Benutzungsendbereich für eine Übertragung einer kosmetischen Zusammensetzung von der freiliegenden Fläche der in einer Ausnehmung befindlichen Zusammensetzung auf die Haut eines Benutzers hat, welches Auftragselement ein axial sich erstreckendes Teil umfaßt, welches den Betätigungsendbereich trägt und ausgebildet ist, beweglich von einer Auftragselementausnehmung im Gehäuse aufgenommen zu
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werden, welches sich axial zur kleineren Fläche des Gehäuses
erstreckt, welche die Antenne trägt, wobei das
Auftragselement einen zweiten Endbereich hat, welcher
die Spitze der Antenne nachahmt, wenn das Auftragselement
in die Auftragselementausnehmung im Gehäuse eingesetzt
ist.
Die Verwendung eines Trägers in dieser Gestalt für die kosmetischen Zusammensetzungen schafft einen einfachen und kompakten Träger, der eine Vielzahl unterschiedlicher kosmetischer Zusammensetzungen aufnehmen kann, typischerweise neun bis fünfzehn, so daß der Benutzer Zugang zu einer großen Zahl von Kosmetika hat, ohne eine große Zahl unterschiedlicher Behälter mitnehmen zu müssen. Da der Träger die Form eines Artikels hat, welchen vielen Leute bei sich tragen, ist der Träger nicht störend und kann vom Benutzer diskret verwendet werden. Da das Auftragselement innerhalb des Trägergehäuseteils angeordnet ist, muß der Benutzer nicht eine Vielzahl von Auftragselementen mitnehmen und das Risiko, daß versehentlich eine kosmetische Zusammensetzung von der freiliegenden Spitze des Auftragselements während dessen Lagerung übertragen wird, ist verringert. Da das Trägergehäuse mit einem entfernbaren Abdeckelement versehen ist, wird das Risiko einer unglücklichen Leckage oder einer Übertragung der kosmetischen Zusammensetzungen auf anderen Inhalt in einer Handtasche oder dergleichen reduziert und die Abdeckung verringert das Austrocknen der Zusammensetzungen, die sich innerhalb der Ausnehmungen befinden, während der Lagerung.
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Das Mobiltelefon, welches der Träger der Erfindung nachahmt, kann eine Vielzahl von Formen und Abmessungen aufweisen. Das Gehäuseteil wird eine im wesentlichen rechteckige Form haben, wobei die "Knöpfe", welche üblicherweise benötigt werden, um das Telefon zu betätigen, in einem Rastermuster auf einer der größeren Flächen des Gehäuses angeordnet sind. Es können die "Knöpfe" jedoch auch in jedem anderen geeigneten Muster angeordnet sein. Im Bedarfsfall können ein oder mehrere "Knöpfe" als Dummies, also vorgetäuschte Knöpfe, vorgesehen sein. Dies ist dekorativ und dient dazu, den nachahmenden Effekt der Form des Gehäuseteils zu verstärken. Wenn dies gewünscht wird, kann das Gehäuseteil mit einem Dummy-Display oder anderen Merkmalen versehen werden, welche bei einem mobilen Telefon-Handapparat vorgesehen sind. Die Erfindung wird nachstehend der Einfachheit halber an einem Beispiel eines Gehäuseteils beschrieben, welches neun "Knopf"-Ausnehmungen aufweist für die Aufnahme der kosmetischen Zusammensetzungen, welche in einem Raster von 3x3 mit anderen Dummy-Knöpfen ausgelegt sind, wobei ein Display benachbart zum Antennenende des Gehäuseteils angeordnet ist.
Die "Knopf"-Ausnehmungen können jede geeignete Gestalt und Abmessung haben. Die typischen Ausnehmungen haben eine Kapazität von 0,5 bis 2 el, so daß sie für den Benutzer einen angemessenen Vorrat an Kosmetika darin schaffen für eine Zeitspanne von Tagen oder Wochen. Typischerweise werden die Ausnehmungen einen runden oder ovalen Querschnitt haben und eine Tiefe von 0,5 bis 1,5 cm. Die optimale Größe und Ge-
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stalt der Ausnehmungen kann aus einem großen Bereich ausgewählt werden, der zu den spezifischen kosmetischen Zusammensetzungen in Beziehung steht, welche in der Ausnehmung aufgenommen werden.
Bei der Befüllung mit kosmetischen Zusammensetzungen ist es üblicherweise wünschenswert, daß jede der "Knopf"-Ausnehmungen eine einheitliche Zusammensetzung enthält. Es können jedoch auch einige der "Knopf"-Ausnehmungen beliebig freigelassen werden zur Verwendung für das Mischen einer oder mehrerer Zusammensetzungen aus anderen Ausnehmungen, beispielsweise um eine Puderzusammensetzung durch Zufügung von Wasser oder parfümiertem Öl in eine Paste oder einen Brei umzuwandeln. Der Einfachheit halber wird die Erfindung nachstehend anhand eines Gehäuseteils beschrieben, bei dem alle "Knopf"-Ausnehmungen mit unterschiedlichen kosmetischen Zusammensetzungen befüllt sind.
Wie vorstehend erwähnt, liegen die kosmetischen Zusammensetzungen in den "Knopf"-Ausnehmungen in fester oder halbfester Form vor, so daß sie während der Benutzung, des Transports oder der Lagerung des Gehäuseteils nicht leicht aus den Ausnehmungen austreten können, nachdem das Gehäuseteil einmal mit seiner kosmetischen Füllung bestückt ist. Die Kosmetika können in der Form von gegossenen oder gepreßten Puderblöcken oder in der Form von halbfesten Gelen, wie beispielsweise gelierten Parfumzusammensetzungen oder Lippenstiftzusammensetzungen vorliegen. Solche Zusammensetzungen sind von üblicher Art und kommerziell verfügbare Zu-
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sammensetzungen können bei der vorliegenden Erfindung mit geringen oder ohne Modifikationen verwendet und in die "Knopf"-Ausnehmungen eingefüllt werden, indem man konventionelle Fülltechniken und Ausrüstungen benutzt. Auf Wunsch kann eine Reihe von kosmetischen Zusammensetzungen in individuellen Pfropfen oder Tabletten vorgesehen sein, aus denen der Benutzer die benötigten auswählt und sie in geeignete "Knopf"-Ausnehmungen durch Einfallen oder Eindrücken einsetzt.
Wenn dies gewünscht wird, können die kosmetischen Zusammensetzungen in einem weiteren Becher oder anderen Behälter aufbewahrt werden, welcher lose in die Ausnehmungen paßt, so daß der Benutzer auswählen kann, welche kosmetischen Zusammensetzungen aus einer großen Anzahl von in derartigen zweiten Behältern vorgesehenen Zusammensetzungen in die Ausnehmungen eingesetzt werden können. Der Benutzer kann auf diese Weise den Träger mit unterschiedlichen Arten von Kosmetika bestücken, und zwar gemäß den erwarteten Bedingungen, unter denen die Kosmetika benutzt werden sollen oder gemäß der persönlichen Vorliebe des Benutzers für die Art der zu verwendenden Kosmetika. Die zweiten Behälter können einfach in die geeigneten "Knopf"-Ausnehmungen eingeschoben werden oder in den Ausnehmungen durch irgendeinen anderen geeigneten Mechanismus gesichert werden, beispielsweise einen Schraubensitz. Wenn dies gewünscht ist, können die zweiten Behälter als trägerartiges Teil vorgesehen sein, welches eine Mehrzahl von darin gebildeten Bechern trägt, welche in die "Knopf"-Ausnehmungen des Gehäuses pas-
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sen, so daß die kosmetischen Zusammensetzungen leicht gewechselt werden können, beispielsweise von einem Bereich für den Freiluftbereich in einen Abendbereich, in dem einfach die Träger ausgewechselt werden.
Das Gehäuseteil ist mit einer Abdeckung versehen, welche von einer Stellung, in der sie die kosmetischen Zusammensetzungen, die innerhalb der "Knopf"-Ausnehmungen liegen, überdeckt und schützt, in eine zweite Position bewegt wird, in der die Oberfläche des als Stopfen oder Tablette vorliegenden Kosmetikums innerhalb der Ausnehmung freigelegt ist. Das Abdeckteil kann jede geeignete Form annehmen, dies hängt von dem Design des Telefon-Handapparates ab, der nachgeahmt wird. Beispielsweise kann der Deckel undurchsichtig sein, so daß die Farbe und Art der in den "Knopf"-Ausnehmungen enthaltenen kosmetischen Zusammensetzungen nicht sichtbar sind, bis die Abdeckung in die zweite Stellung bewegt worden ist. Alternativ kann die Abdeckung teilweise oder vollständig klar oder durchscheinend sein, so daß die kosmetischen Zusammensetzungen in den "Knopf'-Ausnehmungen durch die Abdeckung sichtbar sind.
Die Abdeckung kann zwischen ihren beiden Stellungen durch jeden geeigneten Mechanismus bewegt werden. Beispielsweise kann die Abdeckung in axialer Richtung gleiten, um die Oberfläche der kosmetischen Zusammensetzungen freizulegen. Alternativ dazu kann die Abdeckung an oder benachbart zum Ende des Gehäuses angelenkt werden, so daß die Abdeckung
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ein Telefon mit klappbarem Deckel nachahmt. Die Art des Öffnungsmechanismus hängt von dem Design des Handapparates ab, der nachgeahmt werden soll und kann von dem Designer des Gehäuseteils ausgewählt werden.
Die Abdeckung dient zum Schutz der kosmetischen Zusammensetzungen gegen Verunreinigungen durch Schmutz oder Staub oder andere Materialien während der Lagerung und Benutzung des Gehäuseteils vor der Benutzung des Geräts durch den Benutzer oder danach. Die Abdeckung reduziert auch das Risiko eines Auslaufens des Inhalts der "Knopf"-Ausnehmungen in die Handtasche oder dergleichen des Benutzers. Wenn dies gewünscht wird, kann die Abdeckung mit flexiblen Dichtlippen oder Rippen versehen sein, welche zu den individuellen "Knopf"-Ausnehmungen passen oder die Gesamtfläche des Gehäuseteils, der die "Knopf"-Ausnehmungen trägt, umschließen, um eine bessere luftdichte oder flüssigkeitsdichte Abdeckung der Ausnehmungen zu schaffen. Beispielsweise können die Ränder der Ausnehmungen mit aufragenden Rippen aus Gummi oder ähnlichem Material versehen sein, welche an der Unterseite des Abdeckelements anliegen, wenn dieses in Schließposition liegt.
Das Gehäuseteil ist mit einem Auftragselement versehen, welches in eine Ausnehmung im Gehäuseteil derart eingesetzt ist, daß es die Antenne des Telefon-Handapparates nachahmt und das Mittel bildet, mit dem der Benutzer ein Kosmetikum von einer "Knopf"-Ausnehmung auf die Haut überträgt. Ein derartiges Auftragselement umfaßt typischerweise einen End-
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bereich, welcher die Spitze der Antenne des Handapparats nachahmt und einen axial sich erstreckenden Schaft, welcher eine am Ende vorgesehene Bürste oder einen Wattebausch bildet oder trägt, oder eine Spiralbürste oder einen anderen Mechanismus, welcher die kosmetische Zusammensetzung aufnehmen kann, wenn er auf die freiliegende Oberfläche der kosmetischen Zusammensetzung in der geeigneten "Knopf"-Ausnehmung angesetzt wird. Die Form eines solchen Auftragselements kann aus einem weiten Bereich von Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend der Natur der kosmetischen Zusammensetzung ausgewählt werden, die auf die Haut des Benutzers aufgebracht werden soll. Auf Wunsch kann der am Ende vorgesehene "Antennenspitzen"-Bereich des Auftragselements entfernbar sein, so daß eine andere Form einer Spitze eines Anwendungselements freigelegt wird. Beispielsweise kann das Auftragselement mit einer Bürste an einem Ende des Schaftes und einer Spirale am anderen Ende gebildet werden. Ein Zentrierkragen oder eine ringförmige Rippe, auf die ein hohles becherähnliches Kappenteil aufgeschoben oder in anderer Weise befestigt werden kann, ist innerhalb der Endbereiche des Schafts angeordnet. Das Kappenteil hat eine äußere Gestalt, welche die Form der gewünschten Antennenspitze nachahmt .
Der Schaft und der verwendbare Endbereich des Auftragselements sind innerhalb einer Ausnehmung im Gehäusteil aufgenommen, so daß der freigelegte Endbereich des Auftragselements die Antenne des Handapparats nachahmt. Typischerweise erstrecken sich die Ausnehmung für den Schaft und den Betä-
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tigungsbereich des Auftragselements von der kleineren Fläche des Gehäuseteils in axialer Richtung in dieses hinein. Es können jedoch die Anordnung und Ausrichtung der Ausnehmung an anderen Stellen erfolgen, und zwar in Abhängigkeit von der Gestaltung des Handapparats, welcher nachgeahmt werden soll. Auf Wunsch kann die Ausnehmung mit Reinigungslippen oder Reinigungsrippen versehen sein, so daß die auf der Spitze des Auftragselements verbliebene Kosmetikzusammensetzung entfernt werden kann, wenn der wirksame Bereich des Auftragselements in die Ausnehmung eingesetzt oder daraus entnommen wird. Beispielsweise kann die Ausnehmung mit einem schwammähnlichen inneren Kragen versehen sein, welcher die Spitze des Auftragselements abwischt. Auf Wunsch kann der Kragen entfernbar sein, so daß er zwischen den Benutzungen gewaschen und mit Wasser oder anderen Waschflüssigkeiten getränkt werden kann, um die Reinigung des Auftragselements zu unterstützen.
Das Gehäuseteil kann mit anderen Merkmalen versehen sein, um seine Gebrauchsfähigkeit zu verbessern. Beispielsweise kann die Display-Anzeige, die üblicherweise auf einem mobilen Telefon-Handapparat vorgesehen ist, durch einen Bereich von Spiegelglas oder poliertem Metall nachgeahmt werden, um einen Spiegel für den Benutzer vorzusehen, einer oder mehrere der "Knöpfe", die nicht dazu benutzt werden, um Ausnehmungen für die kosmetischen Zusammensetzungen vorzusehen, können als Auszugsknopf ausgebildet sein und einen Tupfer tragen, um eine altertive Form des Auftragselements gegenüber demjenigen zu bilden, welches dazu benutzt wird,
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die Antenne nachzuahmen. Die Abdeckung kann mit einer schalenförmigen Oberfläche ausgebildet werden, die als Schale dient, in der zwei oder mehr der individuellen Kosmetika aus den "Knopf"-Ausnehmungen gemischt werden können, beispielsweise um einen gewünschten Farbton aus zwei unterschiedlichen farbigen Gesichtspudern zu erhalten.
Das Gehäuseteil und seine damit verbundenen Komponenten können aus jedem geeigneten Material unter Verwendung üblicher Spritztechnik, Bearbeitungstechnik oder anderer Herstellungstechniken erstellt werden. Beispielsweise kann das Gehäuse des Trägers durch Spritzgußtechnik gebildet werden und die Zusatzteile können durch Spritzen oder Bearbeiten irgendeines geeigneten Materials gebildet werden, beispielsweise von Kunststoff, und zwar als separate Bestandteile, welche durch Einschieben, Eindrehen, Einschnappen oder in anderer Weise in das Gehäuseteil passend eingsetzt werden können.
Die Erfindung wurde vorstehend anhand eines Gehäuseteils beschrieben, welches einen mobilen Telefon-Handapparat nachahmt. Es ist jedoch hervorzuheben, daß das Gehäuseteil nicht eine Kopie einer vorhandenen Gestaltung sein muß, sondern eine Originalgestaltung darstellen kann, welche ein Handgerät vortäuscht, ohne eine Kopie einer speziellen Gestaltung zu sein. Der Ausdruck "Nachahmen" wird deshalb zur Bezeichnung eines Gehäuseteils verwendet, welches die generellen visuellen Teile eines Telefon-Handapparats im allgemeinen aufweist. Weiterhin ist hervorzuheben, daß das Hand-
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gerät nicht genau ein mobiler Telefon-Handapparat sein muß, sondern auch beruhen könnte auf den Merkmalen von anderen Formen von Telekommunikationshandapparaten, welche Wahlknöpfe aufweisen und eine Antenne haben, die von dem Gehäuse des Handapparats vorsteht.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung wird nun lediglich zur Erläuterung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
Figur 1 - eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung
mit Abdeckelement in dessen offener Position
ist, um die Oberfläche, der kosmetischen Zusammensetzungen
in den "Knopf"-Ausnehmungen
freizulegen;
Figur 2 - die Vorrichtung von Figur 1 mit der Abdeckung in geschlossener Stellung zeigt;
Figur 3 - einen vertikalen Längsschnitt durch die Vorrichtung
entlang Linie A-A' zeigt.
Die Vorrichtung umfaßt ein Gehäuseteil 1, welches in seiner Grundform rechteckig ist und den Handapparat eines mobilen Telefons nachahmt. Bei dem Gehäuseteil 1 befindet sich in einem Teil einer der größeren axialen Flächen des Gehäuses, in diesem Fall der oberen Fläche gemäß Figur 1, ein 3x3-Raster von Ausnehmungen 2 mit ovalem Querschnitt, die dort angeordnet sind, wo in einem tatsächlichen Handapparat die Betätigungsknöpfe des Handapparats zu finden wären. Diese Ausnehmungen sind etwa 1 cm tief und enthalten jeweils ei-
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nen Stopfen oder eine Tablette 3 einer kosmetischen Zusammensetzung, wie dies in Figur 3 gezeigt ist. Das Gehäuse 1 ist außerdem mit einer Abdeckung 4 aus klarem Kunststoff versehen, welche einwärts gerichtete, axial verlaufende Rippen hat, die in axial verlaufende Nuten 6 an den axial sich erstreckenden Seitenflächen des Gehäuseteils 1 eingreifen. Die Abdeckung 4 kann von ihrer geschlossenen, in Figur 1 gezeigten Position, in der sie die Ausnehmungen 2 übergreift, in ihre offene Position verschoben werden, welche in Figur 2 dargestellt ist, und in der die offenen Oberseiten der Ausnehmungen freiliegen.
Die Oberfläche des Teils 1 kann mit anderen Merkmalen versehen sein, beispielsweise mit weiteren Betätigungs-"Knöpfen" 10, einem Spiegel 11, der den Bildschirm des Handapparats nachahmt. Das Gehäuseteil 1 muß nicht eine exakt rechteckige bzw. quaderförmige Gestalt haben, sondern kann statt dessen einen abgerundeten oder konischen Endbereich haben, wie dies in Figur 1 gezeigt ist, um zusätzliche visuelle Merkmale vorzusehen.
Die obere, kleinere, quer verlaufende Stirnfläche des Gehäuses 1 ist mit einer nachgeahmten Antenne 20 versehen. Diese umfaßt ein Antennenspitzenteil 21, das an einen axialen Schaft 22 angefügt ist, der eine Spiralbürste oder einen anderen Endbereich 23 trägt, der als Auftragselement verwendet wird. Der Bereich 24 der nachgeahmten Antenne, welcher vom Gehäuseteil 1 vorsteht, bildet die Mündung einer Ausnehmung 25, welche sich in axialer Richtung in das
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Gehäuse 1 erstreckt. Diese Ausnehmung 25 nimmt den Schaft 22 und die Bürste 23 auf, so daß das Spitzenteil 21 auf dem Bereich 24 sitzt, um die Antenne des Handapparats nachzuahmen, wenn die Bürste vollständig in die Ausnehmung 25 eingeschoben ist.
Wie dies in Figur 2 sichtbar ist, ist jede der Ausnehmungen teilweise oder vollständig mit einer kosmetischen Zusammensetzung 3 befüllt, welche fest zusammengeballtes oder tablettiertes Pulver oder halbfest wie ein Lippenstift sein kann.
Die Vorrichtung wird zunächst ausgeliefert in der Weise, daß die Ausnehmungen mit den gewünschten kosmetischen Zusammensetzungen gefüllt sind, um dem Benutzer eine Reihe von üblicherweise benutzten Kosmetika zu bieten. Auf Wunsch können die offenen Oberseiten der gefüllten Ausnehmungen 2 mit einer abziehbaren oder abreißbaren metallischen oder plastischen Foliendichtung versehen sein, um die Zusammensetzungen 3 innerhalb der Ausnehmungen 2 während des Transports und der Lagerung vor der ersten Benutzung durch einen Käufer zu schützen. Der Benutzer bewegt die Abdeckung 4 in axialer Richtung in die Öffnungsstellung, die in Figur 2 gezeigt ist. Dies führt zur Freigabe der oben liegenden Oberflächen der Kosmetika 3 in den Ausnehmungen 2. Anstelle einer geradlinigen Bewegung kann die Abdeckung angelenkt sein, um in eine geöffnete Position verschwenkt zu werden.
Der Benutzer zieht an der Spitze 21 des Auftragselements,
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um den Schaft 22 und die Bürste 23 aus der axialen Ausnehmung 25 herauszuziehen und bringt die Spitze der Bürste 23 auf die freigelegte Oberfläche des Kosmetikums 3. Dies überträgt einen Teil des Kosmetikums auf die Bürste, welche dann dazu verwendet werden kann, das Kosmetikum auf das Gesicht oder eine andere Hautpartie des Benutzers aufzubringen. Auf Wunsch kann einer oder mehrere Extra-"Knöpfe" 10 entfernbar auf der Oberfläche des Teils 1 montiert werden und sie können ein Pad oder einen Wattebausch tragen, der dazu benutzt werden kann, um Puder aus einer Füllung 3 in einer Ausnehmung 2 aufzutragen.

Claims (11)

1. Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika, welcher ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß er die Form eines Telefon-Handapparates aufweist, welcher zwei einander gegenüberliegende, axial sich erstreckende größere Flächen, zwei axial sich erstreckende keinere Seitenflächen und zwei quer sich erstreckende kleinere Stirnflächen aufweist und eine Antenne, die sich axial zu einer der kleineren Stirnflächen erstreckt, wobei
a) das Gehäuse (1) eine Mehrzahl von Ausnehmungen (2) in einer der größeren Flächen hat, welche die Form und Anordnung der Knöpfe nachahmen, welche üblicherweise zur Benutzung des Handapparates benötigt werden, wobei mindestens einige der genannten Ausnehmungen (2) jeweils so ausgebildet sind, daß sie eine kosmetische Zusammensetzung (3) aufnehmen, die auf die Haut eines Benutzers aufzubringen ist;
b) ein Abdeckteil (4) vorgesehen ist, welches von einer ersten Position beweglich ist, in der es die Ausnehmungen übergreift, in eine zweite Position, in der die Oberfläche der Zusammensetzung (3) in mindestens einigen der Ausnehmungen (2) freiliegt; und
c) ein Auftragselement (21, 22, 23) vorgesehen ist, welches einen Benutzungsendbereich (23) für eine Übertragung einer kosmetischen Zusammensetzung von der freiliegenden Fläche der in einer Ausnehmung befindlichen Zusammensetzung auf die Haut eines Benutzers hat, welches Auftragselement ein axial sich erstreckendes Teil (22) umfaßt, welches den Benutzungsendbereich (23) trägt und ausgebildet ist, beweglich von einer Auftragselementausnehmung (25) im Gehäuse (1) aufgenommen zu werden, welches sich axial zur kleineren Fläche des Gehäuses erstreckt, welche die Antenne (20) trägt, wobei das Auftragselement einen zweiten Endbereich (21) hat, welcher die Spitze der Antenne nachahmt, wenn das Auftragselement in die Auftragselementausnehmung im Gehäuse eingesetzt ist.
2. Träger nach Anspruch 1, bei dem die Ausnehmungen (2) im Gehäuse (1) ein Kosmetikum (3) in fester Form enthalten.
3. Träger nach Anspruch 2, bei dem das Kosmetikum (3) in mindestens einer der Ausnehmungen (2) in einen zweiten Behälter eingesetzt ist, der entfernbar in die Ausnehmung paßt.
4. Träger nach Anspruch 1, bei dem das Abdeckelement (4) zwischen der genannten ersten und zweiten Position verschwenkbar ist.
5. Träger nach Anspruch 1, bei dem das Abdeckelement (4) dichtend über die genannten Ausnehmungen (2) paßt.
6. Träger nach Anspruch 5, bei dem mindestens einige der Ausnehmungen (2) mit aufwärts ragenden, ringförmigen Dichtlippen versehen sind, welche an dem Abdeckelement (4) anliegen.
7. Träger nach Anspruch 1, bei dem das Auftragselement (21, 22, 23) ein Schaftteil (22) umfaßt, welches an mindestens einem seiner Enden eine Bürste (23) oder einen Pinsel zum Übertragen eines in einer Ausnehmung befindlichen Kosmetikums auf die Haut eines Benutzers trägt.
8. Träger nach Anspruch 1, bei dem eine der Ausnehmungen (2) mit einer alternativen Form eines Auftragselements zum Übertragen eines Kosmetikums von einer Ausnehmung auf die Haut eines Benutzers versehen ist.
9. Träger nach Anspruch 1, bei dem die Ausnehmung (25) für das Auftragselement (21, 22, 23) mit einem Mechanismus zum Reinigen des Benutzungsendbereichs des Auftragselements versehen ist, wenn das Auftragselement (21, 22, 23) aus der Ausnehmung (25) für das Auftragselement herausgezogen wird.
10. Träger nach Anspruch 1, bei dem das Gehäuse (1) mit einer oder mehreren Ausnehmungen (2) versehen ist, in der bzw. denen ein Kosmetikum mit anderen Kosmetika oder einem flüssigen Verdünnungsmittel gemischt werden kann.
11. Träger nach Anspruch 1, hergestellt aus Kunststoff-Spritzgußteilen.
DE20112385U 2001-02-05 2001-07-27 Träger für eine Mehrzahl von Kosmetika Expired - Lifetime DE20112385U1 (de)

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GBGB0102701.0A GB0102701D0 (en) 2001-02-05 2001-02-05 Device

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