DE20112229U1 - Vorrichtung für den Blitzschutz - Google Patents
Vorrichtung für den BlitzschutzInfo
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Description
Vorrichtung für den Blitzschutz
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für den Blitzschutz, bestehend aus einer Fangstange aus Metall, insbesondere Stahl, sowie einem auf einer Aufstandsfläche aufstellbaren Beschwerungskörper, vorzugsweise einer Betonscheibe, in den ein Ende der Fangstange eingesteckt und an diesem befestigt ist.
Fangstangen werden für den äußeren Blitzschutz insbesondere auf Flachdächern von Gebäuden eingesetzt. Sie sind miteinander und mit der äußeren Blitzschutzanlage mittels Schellen und Blitzableiterdrähten verbunden. Üblicherweise betragen die Stangenlängen 1 bis 3 Meter, wobei der Stangendurchmesser im Regelfall 16 mm beträgt. Zur Befestigung der Fangstangen auf den Dächern sind relativ schwere Betonsteine vorgesehen, in die das eine Ende
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der Fangstange eingesteckt werden kann und an denen die Fangstange mit diesem Ende befestigt wird, beispielsweise durch Verschraubung.
Je nach örtlicher und baulicher Gegebenheit, Stangenlänge und Stangenwerkstoff (üblicherweise Kupfer, Aluminium, Stahl oder Edelstahl) neigen die Fangstangen bei hohen Windgeschwindigkeiten zum Umkippen. Um dies zu vermeiden sind sehr montageintensive und materialintensive Abspannungen mittels Stahlseilen oder Verstrebungen vorgesehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, die auch bei hohen Windgeschwindigkeiten eine ausreichende Standfestigkeit der Fangstangen gewährleistet, wobei auf material- und montageintensive Maßnahmen verzichtet werden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass auf der Fangstange ein aerodynamisches Luftleitprofil um die Fangstange als Drehachse drehbar gehaltert ist.
Erfindungsgemäß ist auf die Fangstange ein drehbar angeordnetes, aerodynamisches Luftleitprofil aufgesteckt. Hierdurch wird der Windwiderstand um das etwa 3,5-fache des ursprünglichen Wertes reduziert. Das stromlinienförmige Luftleitprofil richtet sich um die Fangstange als Drehachse bei Anströmung durch Wind aus. Die Standsicherheit der Fangstangen ist dadurch erheblich verbessert, so dass auf montage- und materialintensive Verspannungen oder Verstrebungen der Fangstangen verzichtet werden kann.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Luftleitprofil ein symmetrisches, tropfenförmiges Querschnittsprofil aufweist.
Das Profil kann ein extrudiertes oder stranggepresstes Kunststoff- oder Aluminiumprofil sein.
Die Außenfläche des Profils kann zusätzlich als Werbeträger genutzt werden, beispielsweise durch Aufkleber oder eine entsprechende Bedruckung.
Vorzugsweise ist zudem vorgesehen, dass die Fangstange im wesentlichen über seine gesamte Länge von dem Luftleitprofil verkleidet ist.
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Es ist lediglich erforderlich, dass das obere, freie Ende der Fangstange über das Luftleitprofil vorragt, wobei im unteren Bereich, nahe des Anschlusses an dem Betonstein oder dergleichen, ein Freiraum zum Anschluß von Klemmschellen vorzusehen ist, um Blitzableiterdrähte anschließen zu können.
Vorzugsweise kann auch vorgesehen sein, dass das Luftleitprofil aus mehreren koaxial zueinander auf der Fangstange angeordneten Profilteilstücken besteht.
Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die Fangstange, wie dies häufig der Fall ist, nicht als exakt gerade Rundstange ausgebildet ist, sondern im gewissen Maße von der geraden Form abweichende Form aufweist. Durch die mehrteilige Ausbildung des Luftleitprofils ist ein Verklemmen der einzelnen Profilteilstücke auf der Fangstange damit vermieden, so dass diese sich bei Anströmung durch Wind entsprechend ausrichten können.
Des weiteren ist vorgesehen, dass das Luftleitprofil im Durchgriffsbereich der Fangstange eine axial offene Kammer mit zwei die Flügelflächen des Luftleitprofils
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verbindenden Wänden aufweist, die stegartige Führungen für die Fangstange aufweisen, die gerundete Lagerflächen bilden, an denen die Fangstange umfangsseitig geführt ist.
Gemäß dieser Ausbildung ist das Luftleitprofil auf der Fangstange mit den gerundeten Lagerflächen geführt, wobei große Toleranzen vorgesehen sind, so dass ein Verklemmen des Luftleitprofils auf der Fangstange in jedem Falle vermieden ist.
Insbesondere ist dazu vorgesehen, dass die Lagerflächen diametral gegenüber liegend angeordnet sind, wobei deren radialer Abstand voneinander etwa 20 bis 30 % größer als der Stangendurchmesser ist.
Der Stangendurchmesser beträgt üblicherweise 16 mm, während der Abstand der diametral gegenüberliegenden Lagerflächen etwa 2 0 mm betragen kann.
Um eine noch exaktere Führung des Luftleitprofils auf der Fangstange zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass
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in eine von der Fangstange durchgriffene Kammer des Luftleitprofils mindestens an den axialen Enden des Profils Lagerbüchsen eingesetzt sind, in denen die Fangstange mit Spiel gelagert ist.
Bei solchen Lagerbuchsen kann das Spiel zwischen Lagerbuchse und Fangstange relativ eng toleriert sein.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, dass das Luftleitprofil ein dünnwandiges Hohlprofil aus Kunststoff ist.
Um eine axial unverschiebliche Anordnung des Luftleitprofils auf der Fangstange zu erreichen, ist vorgesehen, dass das Luftleitprofil an seinen Enden durch auf der Fangstange fixierte Sperringe oder dergleichen axial unverschieblich gehalten ist.
Bei der mehrteiligen Ausbildung des Luftleitprofils kann auch vorgesehen sein, dass die Profilteilstücke durch Kupplungen miteinander verbunden sind.
Um eine Verschmutzung zu vermeiden und auch das Eindringen von Regenwasser oder dergleichen zu
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unterbinden kann vorgesehen sein, dass das obere vom freien Ende der Fangstange überragte Ende des Luftleitprofils durch eine von dem Stangenende durchgriffene Abdeckkappe verschlossen ist.
Vorzugsweise ist das Luftleitprofil so bemessen, dass das Luftleitprofil im Querschnitt an seiner breitesten Stelle eine Querabmessung aufweist, die etwa das 1,5-fache des Stangendurchmessers beträgt, sowie eine Länge von etwa dem 7,5-fachen Stangendurchmesser.
Zudem ist vorgesehen, dass der Stangendurchgriff des Luftleitprofils in Anströmungsrichtung gesehen nahe seines vorderen gerundeten Endes vorgesehen ist, wobei sich das Profil zum hinteren Ende spitz zulaufend verschlankt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht;
Figur 2 desgleichen in Draufsicht gesehen;
Figur 3 eine Variante in vergrößerter Darstellung analog Figur 1 gesehen;
Figur 4 den Ausschnitt IV der Figur 3 in vergrößertem Maßstab gezeigt;
Figur 5 ein Luftleitprofil von unten gesehen; Figur 6 ein Luftleitprofil im Querschnitt gesehen.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung für den Blitzschutz gezeigt. Sie besteht aus einer Fangstange 1 aus Metall, beispielsweise Kupfer, Aluminium, Stahl oder Edelstahl, sowie einem auf einer Aufstandsfläche aufstellbaren Beschwerungskörper 2, vorzugsweise einer Betonscheibe, in den ein Ende der Fangstange 1 eingesteckt und daran befestigt ist. Um zu vermeiden, dass die Blitzschutzeinrichtung bestehend aus der Fangstange 1 und dem Beschwerungskörper 2 bei queranströmenden Winden umkippt, ist auf der Fangstange 1 ein aerodynamisches Luftleitprofil 3 um die Fangstange 1 als Drehachse
drehbar angeordnet. Wie insbesondere aus Figur 5 und 6 ersichtlich, ist das Luftleitprofil 3 im Querschnitt symmetrisch und tropfenförmig ausgebildet. In der Sollposition ist die beispielsweise 1 bis 3 Meter lange Fangstange 1 im wesentlichen über die gesamte Länge von dem Luftleitprofil 3 verkleidet. Lediglich das obere Ende der Fangstange 1 ragt über das Luftleitprofil 3 vor, wobei im unteren Bereich zwischen dem Luftleitprofil 3 und dem Beschwerungskörper 2 ein Anschlussbereich der Fangstange 1 zum Anschließen von Klemmen oder dergleichen freiliegt.
Bei der Ausführungsform, die in Figur 3 gezeigt ist, besteht das Luftleitprofil 3 aus mehreren koaxial zueinander auf der Fangstange 1 angeordneten Profilteilstücken.
Wie insbesondere aus Figur 6 ersichtlich, weist das Luftleitprofil 3 im Durchgriffsbereich der Fangstange eine axial offene Kammer 4 mit zwei die Flügelflächen des Luftleitprofils 3 verbindenden Wänden 5 auf, die stegartige Führungen 6 für die Fangstange 1 bilden, wobei die Stege 6 an ihren freien Enden gerundete Lagerflächen
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aufweisen, an denen die Fangstange 1 umfangsseitig mit erheblichem Spiel geführt ist. Die Lagerflächen, die diametral gegenüberliegend angeordnet sind, weisen einen radialen Abstand voneinander auf, der um 2 0 bis 3 0 % größer als der Stangendurchmesser ist. Bei einem Stangendurchmesser von 16 mm beträgt der Abstand der Lagerflächen beispielsweise 20 mm.
Wie anhand der Ausführungsform nach Figur 3 bis 5 verdeutlicht, ist in eine von der Fangstange 1 durchgriffene Kammer des Luftleitprofils 3 mindestens jeweils an den axialen Enden des Profils eine Anordnung von Lagerbuchsen 7 vorgesehen, in denen die Fangstange mit Bewegungsspiel gelagert ist. Die Lagerbuchsen 7 können beispielsweise einen Kragen aufweisen, der nach Art eines Flansches über die Einstecköffnung des Luftleitprofils 3 greift. Auf diesem Kragen können sich beispielsweise die unteren Enden der übereinander angeordneten mehrfachen Segmente des Luftleitprofils 3 abstützen.
Vorzugsweise ist das Luftleitprofil 3 ein stranggepresstes oder extrudiertes Kunststoff- oder Aluminiumprofil. Zur Begrenzung der axialen Verschieblichkeit des Luftleitprofils 3 auf der Fang-
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stange 1 können an den Enden des Profils auf der Fangstange Sperringe oder dergleichen fixiert sein, um die axiale Unverschieblichkeit zu erreichen. Derartige Sperringe oder dergleichen sind bei 8 in Figur 1 angegeben.
Zusätzlich kann das obere, vom freien Ende der Fangstange 1 überragte Ende des Luftleitprofils 3 durch eine von dem Stangenende durchgriffene Abdeckkappe 9 verschlossen werden, um das Eintreten von Wasser oder Verunreinigungen zu vermeiden.
Wie insbesondere aus Figur 6 ersichtlich, weist das Luftleitprofil 3 im Querschnitt an seiner breitesten Stelle eine Querabmessung auf, die etwa dem 1,5-fachen Stangendurchmesser entspricht, wobei die Länge der Tropfenform etwa dem 7,5-fachen Stangendurchmesser entspricht. Der Stangendurchgriff für die Fangstange 1 ist in Anströmrichtung des Luftleitprofils 3 nahe des vorderen gerundeten Endes vorgesehen, wobei sich das Profil zum hinteren Ende spitz zulaufend verschlankt.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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AlIe neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (13)
1. Vorrichtung für den Blitzschutz, bestehend aus einer Fangstange (1) aus Metall, insbesondere Stahl, sowie einem auf einer Aufstandsfläche aufstellbaren Beschwerungskörper (2), vorzugsweise einer Betonscheibe, in den ein Ende der Fangstange (1) eingesteckt und an diesem befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Fangstange (1) ein aerodynamisches Luftleitprofil (3) um die Fangstange (1) als Drehachse drehbar gehaltert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) ein symmetrisches, tropfenförmiges Querschnittsprofil aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fangstange (1) im wesentlichen über seine gesamte Länge von dem Luftleitprofil (3) verkleidet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) aus mehreren koaxial zueinander auf der Fangstange (1) angeordneten Profilteilstücken besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) im Durchgriffsbereich der Fangstange (1) eine axial offene Kammer (4) mit zwei die Flügelflächen des Luftleitprofils (3) verbindenden Wänden (5) aufweist, die stegartige Führungen (6) für die Fangstange (1) aufweisen, die gerundete Lagerflächen bilden, an denen die Fangstange (1) umfangsseitig geführt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerflächen (6) diametral gegenüber liegend angeordnet sind, wobei deren radialer Abstand voneinander etwa 20 bis 30% größer als der Stangendurchmesser ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in eine von der Fangstange (1) durchgriffene Kammer des Luftleitprofils (3) mindestens an den axialen Enden des Profils Lagerbuchsen (7) eingesetzt sind, in denen die Fangstange (1) mit Spiel gelagert ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) ein dünnwandiges Hohlprofil aus Kunststoff ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) an seinen Enden durch auf der Fangstange fixierte Sperringe (8) oder dergleichen axial unverschieblich gehalten ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteilstücke durch Kupplungen miteinander verbunden sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das obere vom freien Ende der Fangstange (1) überragte Ende des Luftleitprofils (3) durch eine von dem Stangenende durchgriffene Abdeckkappe (9) verschlossen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitprofil (3) im Querschnitt an seiner breitesten Stelle eine Querabmessung aufweist, die etwa das 1,5-fache des Stangendurchmessers beträgt, sowie eine Länge von etwa dem 7,5-fachen Stangendurchmesser.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Stangendurchgriff des Luftleitprofils (3) in Anströmungsrichtung gesehen nahe seines vorderen gerundeten Endes vorgesehen ist, wobei sich das Profil zum hinteren Ende spitz zulaufend verschlankt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20112229U DE20112229U1 (de) | 2001-06-08 | 2001-06-08 | Vorrichtung für den Blitzschutz |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20112229U DE20112229U1 (de) | 2001-06-08 | 2001-06-08 | Vorrichtung für den Blitzschutz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20112229U1 true DE20112229U1 (de) | 2001-09-13 |
Family
ID=7959664
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20112229U Expired - Lifetime DE20112229U1 (de) | 2001-06-08 | 2001-06-08 | Vorrichtung für den Blitzschutz |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20112229U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20207416U1 (de) | 2002-05-10 | 2002-08-29 | Dehn + Söhne GmbH + Co. KG, 92318 Neumarkt | Vorrichtung zur Halterung mindestens einer Blitzfangstange auf einem Flachdach o.dgl. zu schützendem Objekt |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9407712U1 (de) | 1994-05-10 | 1994-07-07 | Dehn + Söhne GmbH + Co KG, 90489 Nürnberg | Anordnung zum Halt einer Blitzfangstange mittels eines Beschwerungssockels |
| DE29522152U1 (de) | 1994-09-07 | 2000-03-02 | Bonus Energy A/S, Brande | Blitzableiteranordnung für ein Windradblatt |
-
2001
- 2001-06-08 DE DE20112229U patent/DE20112229U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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| DE10256949B4 (de) * | 2002-05-10 | 2004-07-29 | Dehn + Söhne Gmbh + Co. Kg | Vorrichtung zur Halterung mindestens einer Blitzfangstange auf einem Flachdach oder dergleichen zu schützdendem Objekt |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011018 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20021001 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041104 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070712 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090907 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |