DE20112795U1 - Distanzhalter für durch Mantelrohre hindurchzuführende Medienrohre - Google Patents
Distanzhalter für durch Mantelrohre hindurchzuführende MedienrohreInfo
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Description
WESTPHAL- MUSSGNUG &. PARTNER PATENTANWÄLTE· EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
ghn008
Siegried Göhner
Christophstraße 15
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Distanzhalter für durch Mantelrohre hindurchzuführende Medienrohre
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Beschreibung
Distanzhalter für durch Mantelrohre hindurchzuführende Medienrohre
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Distanzhalter für durch Mantelrohre hindurchzuführende Medienrohre gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Distanzhalter der gattungsgemäßen Art ist beispielsweise aus der DE 200 07 174 Ul bekannt. Ein derartiger Distanzhalter besteht aus einem Ringkörper aus einem oder mehreren Ringsegmenten. Derartige Ringsegmente weisen vorzugsweise eine Vielzahl im Wesentlichen radial vorstehende und im Wesentlichen axial ausgerichtete Gleitkufen auf. Derartige Ringsegmente mit Gleitkufen werden üblicherweise einstückig aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Die Außenflächen der Gleitkufen bilden dabei Gleitflächen, welche vorzugsweise an der Innenfläche des Mantelrohrs das Medienrohr beabstandet haltend gleiten.
Die technischen Anforderungen an derartige Distanzhalter, insbesondere auch an die Gleitkufen, werden immer größer. Während früher als Mantelrohre fast ausschließlich Stahlrohre verwendet wurden, kommen nunmehr, speziell bei besonders großen Abmessungen, verstärkt Betonrohre zum Einsatz. Darüber hinaus werden die Querschnitte der Mantel- und Medienrohre immer größer, ebenso die mit einem einzigen Mantelrohr überbrückten Strecken. Fernerhin wird mittlerweile auch darauf übergegangen, Mantelrohre mit vergleichsweise großem Rohrdurchmesser in Bögen mit vergleichsweise geringem Radius zu verlegen.
Beim Hindurchführen der Medienrohre durch die entsprechenden Mantelrohre mit Hilfe solcher gattungsgemäßer Distanzhalter, welche in der Fachsprache auch als Gleitkufenringe bezeichnet werden, treten neben den in radialer Richtung wirkenden statischen Belastungen auch große dynamische Belastungen auf die Distanzhalter und insbesondere auch auf die einzelnen Gleitkufen auf. Distanzhalter gemäß dem Stand der Technik mit den
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o.a. gattungsgemäßen Merkmalen vermögen diesen erhöhten Belastungen nur selten Stand zu halten.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die bekannten Distanzhalter derart auszugestalten und weiterzubilden, daß sie den erhöhten Belastungsanforderungen standhalten, ohne daß auf deren Eigenschaft der mechanischen Flexibilität verzichtet wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Distanzhalter mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 erfindungsgemäß gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin,daß die entsprechenden Gleitflächen der jeweiligen Gleitkufen zumindest teilweise eine Verschleißschutzeinrichtung aufweisen während vorzugsweise die einzelnen Ringsegmente mit den Gleitkufen weiterhin in der bekannten Art und Weise ausgeführt sind. Auf diese Weise wird erreicht, daß die einzelnen Segmente weiterhin mechanisch flexibel sind und damit Medienrohre bzw. Mantelrohre mit unterschiedlichsten Rohrquerschnitten bestückt werden können. An, in oder über den einzelnen Gleitkufen ist nunmehr die Verschleißschutzeinrichtung angebracht, welche aus einem abriebfesten, verschleißarmen Material besteht.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Verschleißschutzeinrichtung in Form einer Verschleißschutzschicht vorliegt. Eine derartige Verschleißschutzschicht kann vergleichsweise leicht mit Hilfe eines geeigneten Abscheideverfahrens oder Tauchverfahrens aufgebracht werden. Zum Abscheiden einer derartigen Verschleißschutzschicht haben sich die unterschiedlichsten Materialien bewährt. So ist erfindungsgemäß beispielhaft vorgesehen, daß die Verschleißschutzschicht eine Schicht aus Metall, einem geeigneten Kunststoff, einer Keramik oder dergleichen ist oder daß mehrere Schichten auch unterschiedlichster
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Art übereinander oder ggf. auch durchmischt aufgebracht werden.
Das Aufbringen einer Verschleißschutzschicht in der vorbeschriebenen Art eignet sich insbesondere dann, wenn eine große Anzahl von Distanzhaltern in einem Batch- oder Durchlaufprozeß gleichzeitig hergestellt werden können. Darüberhinaus sind diese Verfahren insbesondere auch dann geeignet, wenn die-Anforderungen an die Abriebfestigkeit und/oder die Verschleißfetigkeit nicht zu hoch sind. Distanzhalter, welche nur in Kleinserien gefertigt werden, oder auch solche, die extrem hohen Belastungen ausgesetzt sind, können erfindungsgemäß eine Verschleißschutzeinrichtung in Form einer Gleitschiene oder dergleichen aufweisen. Eine derartige Gleitschiene kann beispielsweise in Form eines Flachmaterials oder als Blechteil ausgebildet sein.
Bei derartigen Verschleißschutzeinrichtungen in Form von Gleitschienen hat es sich als günstig herausgestellt, eine spezielle Befestigungseinrichtung zum Befestigen der Gleitschiejie an der Gleitkufe vorzusehen. Beispiele für derartige Befestigungseinrichtungen sind Schraubverbindungen zum Anschrauben der Gleitschiene an die jeweiligen Gleitkufen, Rastoder Schnappverbindungen zum schnellen Aufsetzen einer Gleitschiene auf die Gleitkufe, Spann- oder Klemmverbindungen, welche besonders zum Anbringen von Gleitschienen an kommerziell erhältliche Distanzhalter eingesetzt werden können, ohne daß an den jeweiligen Distanzhaltern besondere konstruktive Veränderungen vorgenommen werden müssen. Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, die Befestigungseinrichtung in Form einer Nut-/Federverbindung auszubilden.
Eine weitere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Distanzhalters sieht vor, daß die Verschleißschutzeinrichtung in der Art einer Haube ausgebildet ist, welche auf die Gleitkufe aufgesetzt oder aufgegossen wird.
Im ersteren Fall ist es erfindungsgemäß vorgesehen, die Haube im Wesentlichen formschlüssig auf die Gleitkufe aufsetzbar
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auszugestalten. Die Haube wird nunmehr erfindungsgemäß mit Hilfe einer geeigneten Befestigungsvorrichtung an der Gleitkufe befestigt. Wie im Falle der Gleitschiene kommen als Befestigungsvorrichtungen Schraubverbindungen, Rast- oder Schnappverbindungen, Spann- oder Klemmverbindungen sowie Nut-/Federverbindungen in Frage.
Eine besonders vorteilhafte Variante der Erfindung sieht vor, die Haube als Spritzgußteil auszuführen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Haube nicht nur im formfesten Zustand auf die jeweiligen Gleitkufen aufzusetzen, es ist auch möglich, die Haube unmittelbar beim Spritzgießen an die Gleitkufe anzuformen.
Während im ersteren Fall eine nachträgliche Fixierung der Haube an der Gleitkufe mit Hilfe einer vorgehend beschriebenen Befestigungsvorrichtung vorzunehmen ist, ist es beim Verfahren des Anformens vorteilhaft, wenn die Gleitkufe Ausnehmungen aufweist, in die das Spritzgießmaterial eindringt bzw. Anformungen, welche das Spriztgießmaterial umformt, so daß dadurch eine Verankerung der Haube unmittelbar an der Gleitkufe gewährleistet ist. Die entsprechenden Ausnehmungen oder Anformungen können die Gestalt von Nuten, Bohrungen, Nasen, Ösen oder dergleichen aufweisen.
Eine weitere besonders vorteilhafte AusführungsVariante der Erfindung sieht vor, daß die Verschleißschutzeinrichtung in der Art von Gleitplatten und/oder Gleitköpfen, in der Art von Nagelköpfen oder Stiften, ausgebildet sind.
Eine bevorzugte Ausgestaltung dieser Variante besteht darin, daß die Gleitplatten und/oder Gleitköpfe im Wesentlichen senkrecht zu deren Gleitflächen Stifte, Stege oder dergleichen zum Befestigen an der Gleitfläche der Gleitkufe aufweisen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand von sechs in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
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Figur 1 in perspektivischer Darstellung einen um ein Medienrohr gespannten, aus mehreren Ringsegmenten bestehenden Distanzhalter gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zum Einführen in ein ebenfalls skizziertes Mantelrohr
10
Figur 2 a)
b)
eine Gleitkufe des Distanzhalters nach Fig. mit erfindungsgemäßer Gleitschiene im Querschnitt eine Gleitkufe nach Fig. 2a) im Längsschnitt
Figur 3 a)
Figur 4
20
b) a)
b)
eine Gleitkufe eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Distanzhalters mit einer erfindungsgemäßen Gleitschiene im Querschnitt die Gleitkufe nach Fig. 3a) im Längsschnitt
eine Gleitkufe eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Distanzhalters mit einer erfindungsgemäßen Haube im Querschnitt die Gleitkufe nach Fig. 4a) im Längsschnitt
Figur 5 a)
30
Figur 6
35
Figur 7
b) a)
b) a)
eine Gleitkufe eines vierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Distanzhalters mit einer erfindungsgemäßen Haube im Querschnitt die Gleitkufe nach Fig. 5a) im Längsschnitt
eine Gleitkufe eines fünften Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Distanzhalters mit einer erfindungsgemäßen Gleitplatte im Querschnitt die Gleitkufe nach Fig. 6a) im Längsschnitt
eine Gleitkufe eines sechsten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Distanzhalters
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mit einer erfindungsgemäßen Gleitplatte im Querschnitt
b) die Gleitkufe nach Fig. 7a) im Längsschnitt
c) die Gleitkufe nach den Fig. 7a) und 7b) in einer Darstellung der Draufsicht von oben
Gemäß dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel vor- _ liegender Erfindung ist ein Medienrohr 2, das durch ein Mantelrohr 8 hindurch verlegt werden soll, in Abständen mit jeweils einem Distanzhalter 1 außenumfangsseitig belegt. Die verschiebefest aufgeklemmten Distanzhalter 1 dienen beim Einbringen des Medienrohres 2 in das Mantelrohr 8 einerseits zur Abstandshalterung zwischen dem inneren Medienrohr 2 und dem äußeren Mantelrohr 8 und andererseits als Gleitkörper zur Reduzierung der Reibung beim Einschieben. Gemäß dem Stand der Technik ist es bekannt, die entsprechenden Distanzhalter 1 beispielsweise aus gut gleitfähigem und möglichst mechanisch flexiblem Kunststoff herzustellen.
Der Distanzhalter 1 besitzt einen Ringkörper 3 mit mehreren identisch ausgebildeten Ringsegmenten 5. Der Ringkörper 3 kann auch aus lediglich einem Ringsegment 5 bestehen. Es ist auch denkbar, daß weniger oder mehr als die hier dargestellten Ringsegmente 5 vorgesehen sind. Die Anzahl der Ringsegmente richtet sich nach dem Außendurchmesser des Medienrohres 2.
Jedes Ringsegment 5 besitzt außenumfangsseitig in dem vorgestellten Beispiel radial abstehende und in axialer Richtung des Ringskörpers 3 verlaufende, als Gleitkufen 4 dienende, hier parallel zueinander angeordnete Vorsprünge. Selbstverständlich kann jedes Ringsegment 5 eine, zwei (wie hier dargestellt) oder mehr Gleitkufen 4 besitzen.
Das im Beispiel bezüglich seiner Längsmittelachse symmetrische Ringsegment 5 besitzt an jedem Ende ein Verbindungselement 6, wobei jeweils aneinander anschließende Verbindungselemente 6 benachbarter Ringsegmente 5 mit Hilfe eines geeigneten Verbindungsorgans 7 verbindbar sind.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die einzelnen Ringsegmente 5 jeweils gleich lang ausgebildet. Es ist für den Fachmann offensichtlich, daß an einem Medienrohr 2 auch Ringsegmente 5 unterschiedlicher Länge verwendet werden können, so daß nahezu beliebige Kreisbögen überspannt werden können.
Beim Einschieben des beispielsweise in der Fig. 1 dargestellten mit einem Distanzhalter 1 umspannten Medienrohrs 2 in ein ebenfalls dargestelltes Mantelrohr 8 treten die Außenflächen der jeweiligen Gleitkufen 4 in Gleitkontakt mit der Innenwandung des Mantelrohrs 8. Die entsprechenden Gleitflächen des Mantelrohrs 8 bzw. der jeweiligen Gleitkufen 4 sind in der Zeichnungsfigur mit den Bezugszeichen 9 und 10.1 gekennzeichnet.
Handelt es sich bei dem Mantelrohr 8 beispielsweise um ein Betonrohr, treten bei Distanzhaltern gemäß dem Stand der Technik auf Grund der Oberflächenrauhigkeit der als Gleitfläche 9 wirkenden Innenwandung des Mantelrohrs 8 zunehmend Probleme mit dem Abrieb der Gleitflächen 10.1 der Gleitkufen 4 auf. Dies umso mehr, wenn Längen von 1000 Metern und mehr zu überbrücken sind und wenn der Längsverlauf der entsprechenden Rohre bogenförmig gekrümmt ist.-
Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, daß die Gleitflächen 10.1 der Gleitkufen 4 zumindestens teilweise eine Verschleißschutzeinrichtung 11 aufweisen. Im vorliegenden Fall besteht die Verschleißschutzeinrichtung 11 aus einer einfachen Gleitschiene in Form eines Flachmaterials 12. Einzelheiten dieser Gleitschiene in Form eines Flachmaterials 12 sind in den Figuren 2a) und 2b), welche eine Gleitkufe 4 des Distanzhalters 1 nach Figur 1 im Querschnitt bzw. im Längsschnitt zeigen. Dieses Flachmaterial 12 wird lediglich auf die Außenfläche der jeweiligen Gleitkufe 4 aufgesetzt und wie im Beispiel mit Hilfe einer Schraube 13 oder eines angespritzten Zapfens 14 an dieser angeschraubt bzw. mit dieser verbunden.
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Das Flachmaterial 12 kann - wie im Beispiel - formschlüssig mit den Seitenflächen 10.2 und Stirnflächen 10.3 der jeweiligen Gleitkufen 4 abschließen, es ist jedoch auch möglich, daß deren Ausdehnung über die entsprechenden Berandungen der Gleitkufen 4 hinausragen bzw. kleiner sind als diese.
Die Figuren 3a und 3b zeigen eine weitere Ausführungsvariante einer Gleitschiene. Die hier dargestellte Gleitschiene besteht aus einem einfachen Blechteil 15.
Das Blechteil 15 kann beispielsweise, wie in der Figur 3a dargestellt ist, durch Einhängen einer an -dem Blechteil 15 angebrachten Hinterschneidung 16, welche in eine stirnseitig 10.3 in der Gleitkufe 4 befindlichen Nut 17 eingreift, um die Gleitfläche 10.1 der Gleitkufe 4 gelegt werden, wo das Blechteil 15 andernstirnseitig 10.3 mit Hilfe einer in eine Nut 18 eingreifenden Rastnase 19 befestigt wird. Alternativ oder zusätzlich kann das Blechteil 15 wie im vorgehend beschriebenen Fall mit Hilfe einer Schraube 13 oder eines angespritzten Zapfens 14 gleitflächenseitig an der Gleitkufe 4 befestigt werden.
Eine weitere Variante der Erfindung zeigt eine erfindungsgemäße Verschleißschutzeinrichtung 11 in Form einer Haube 20. Die Innenkontur der Haube 2 0 hat im Wesentlichen dieselbe Form wie die Außenkontur der Gleitkufe 4, so daß sie durch einfaches Überstülpen an dieser Gleitkufe 4 befestigt werden kann. Wie in den vorangegangenen Beispielen kann eine Fixierung dieser Haube 20 mittels gleitflächenseitig, stirnflächenseitig oder seitenflächenseitig angebrachten Schrauben 13 oder Zapfen 14 an den jeweiligen Gleitkufen 4 erfolgen werden.
Den Figuren 5a und 5b entnimmt man ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Distanzhalters 1. Als Verschleißschutzexnrichtung 11 ist wiederum eine Haube 21 vorgesehen, welche jedoch nicht wie im vorgenannten Fall auf die Gleitkufe 4 aufgesetzt wird, sondern nunmehr vielmehr in einem Spritzgießverfahren um die entsprechenden Gleitflächen 10.1 der Gleitkufen 4 angespritzt wird. Da in der Regel keine na-
türliche Haftung zwischen Haube 21 und Gleitkufe 4 erzielbar ist, ist in den Seitenflächen 10.2 und in Stirnflächen 10.3 der Gleitkufe 4 eine Ausnehmung 23 in der Art einer umlaufenden Nut vorgesehen, in welche das Spritzgußmaterial beim Anspritzen eindringt, so daß die Haube 21 beim nachfolgenden Erstarren die Haube festgehalten wird.
Die Zeichnungsfiguren 6a und 6b zeigen ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Distanzhalters 1 mit einer erfindungsgemäßen Gleitplatte 24 im Querschnitt. Die Gleitplatte 24 gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist ähnlich wie das Blechteil 15 gemäß der Figur 3a ausgebildet. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, daß als Befestigungsvorrichtung Zungen 25 vorgesehen sind, welche gleitflächenseitig in die Gleitkufen 4 eingeschlagen werden.
Ein sechstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verschleißschutzeinrichtung 11 in der Form einer Gleitplatte 32 ist in den Zeichnungsfiguren 7a, 7b und 7c dargestellt. In diesem Beispiel weist die Gleitplatte 32 Stege 30 auf, welche gleitflächenseitig in die Gleitkufe 4 eingeschlagen werden können. Die Gleitkufe 4 selbst weist gleitflächenseitig Bohrungen 2 6 auf, die diese Stege 3 0 aufnehmen. Die Bohrungen 26 dienen lediglich dazu, daß die Montage leichter vonstatten geht. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Durchmesser 27 der jeweiligen Bohrungen 2 6 geringfügig kleiner ist als die Breite 31 des entsprechenden Stegs 30, so daß beim Einschlagen eine Verspannung auftritt.
Es hat sich aus fertigungstechnischer Sicht als günstig herausgestellt, die Gleitplatten 32 einstückig auszubilden und beispielsweise den Steg bzw. die Stege 30 durch einen einfachen Stanzprozeß durch Umklappen eines Flächenmaterials, bei dem eine Öffnung 31 freigegeben wird, herzustellen.
Claims (19)
1. Distanzhalter (1) für durch Mantelrohre (8) hindurchzuführende Medienrohre (2), mit einem Ringkörper (3) aus einem oder mehreren mit im Wesentlichen radial vorstehenden und im Wesentlichen axial ausgerichteten Gleitkufen (4) versehenen und im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigten Ringsegmenten (5), wobei die Gleitkufen (4) eine Gleitfläche (10.1) zum Gleiten an einer Gleitfläche (9) des Mantelrohres (8) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitflächen (10.1) der Gleitkufen (4) zumindestens teilweise eine Verschleißschutzeinrichtung (11) aufweisen.
2. Distanzhalter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutzeinrichtung (11) eine Verschleißschutzschicht umfaßt.
3. Distanzhalter (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutzschicht eine Schicht aus Metall, Kunststoff, Keramik und/oder dergleichen umfaßt.
4. Distanzhalter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutzeinrichtung (11) eine Gleitschiene (12, 15) umfaßt.
5. Distanzhalter (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschiene die Form eines Flachmaterials (12) aufweist.
6. Distanzhalter (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschiene ein Blechteil (15) umfaßt.
7. Distanzhalter (1) nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen der Gleitschiene (12, 15) an der Gleitkufe (4) vorgesehen ist.
8. Distanzhalter (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Schraubverbindung (13) und/oder eine Rast- und/oder Schnappverbindung (18, 19) und/oder eine Spann- oder Klemmverbindung (25, 26, 30) und/oder eine Nut-/Federverbindung (16, 17, 22, 23) und/oder dergleichen aufweist.
9. Distanzhalter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutzeinrichtung (11) eine auf die Gleitkufen (4) aufsetzbare Haube (20, 21) umfaßt.
10. Distanzhalter (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (20) im Wesentlichen formschlüssig auf die Gleitkufe (4) aufsetzbar ist.
11. Distanzhalter (1) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine befestigungsvorrichtung (13, 14) zum Befestigen der Haube (20) an der Gleitkufe (4) vorgesehen ist.
12. Distanzhalter (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung eine Schraubverbindung (13) und/oder eine Rast- und/oder Schnappverbindung (18, 19) und/oder eine Spann- oder Klemmverbindung (14, 25, 26, 30) und/oder eine Nut-/Federverbindung (16, 17, 22, 23) und/oder dergleichen aufweist.
13. Distanzhalter (1) nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (20, 21) als Spritzgußteil ausgebildet ist.
14. Distanzhalter (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (21) unmittelbar an die Gleitkufe (4) angeformt ist.
15. Distanzhalter (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitkufe (4) Ausnehmungen (23) und/oder Anformungen zum Verankern der Haube (21) aufweist.
16. Distanzhalter (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen und/oder Anformungen die Gestalt von Nuten (23), Bohrungen, Nasen, Ösen oder dergleichen aufweisen.
17. Distanzhalter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißschutzeinrichtung Gleitplatten (24, 32) und/oder Gleitköpfe umfaßt.
18. Distanzhalter (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitplatten (24, 32) und/oder Gleitköpfe im wesentlichen senkrecht zu deren Gleitflächen Stifte, Stege (25, 30) oder dergleichen zum Befestigen an der Gleitfläche (10, 1) der Gleitkufe (4) aufweisen.
19. Verschleißschutzeinrichtung (11, 12, 15, 20, 21, 24, 32) für Distanzhalter (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche.
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Cited By (2)
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| WO2007140803A1 (de) | 2006-06-07 | 2007-12-13 | Franken Plastik Gmbh | Gleitkufenring |
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2001
- 2001-08-01 DE DE20112795U patent/DE20112795U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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| WO2007140803A1 (de) | 2006-06-07 | 2007-12-13 | Franken Plastik Gmbh | Gleitkufenring |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011115 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041206 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20071018 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091012 |
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| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |