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DE20112415U1 - Treppe - Google Patents

Treppe

Info

Publication number
DE20112415U1
DE20112415U1 DE20112415U DE20112415U DE20112415U1 DE 20112415 U1 DE20112415 U1 DE 20112415U1 DE 20112415 U DE20112415 U DE 20112415U DE 20112415 U DE20112415 U DE 20112415U DE 20112415 U1 DE20112415 U1 DE 20112415U1
Authority
DE
Germany
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additional step
stairs
additional
staircase
height
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20112415U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20112415U priority Critical patent/DE20112415U1/de
Publication of DE20112415U1 publication Critical patent/DE20112415U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/02Stairways; Layouts thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/02Stairways; Layouts thereof
    • E04F11/104Treads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)

Description

PATENTANWALT·* ··· *** * EUROPEAN PATENT ATTORNEY
DiPL.-PHYs. DR. WALTHER JIINIUS Hannover WOLFSTRASSE 24 TEL. (OSU) 834530
30S19 HANNOVER FAX. (OSIl) 842124
30. Juli 2001 Meine Akte: 1498
Johannes Bernhardt
Buchenplan 14, 30655 Hannover
Treppe
Die Erfindung betrifft eine Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf.
Eine Treppe ist eine stufenförmige Absetzung der schiefen Ebene und dient zur Überwindung von Höhenunterschieden verschiedener Ebenen in Bauwerken.
Eine Treppe besteht aus Stufen, die aus einem waagerechtem Auftritt, der Trittstufe und einer vertikalen Steigung, der Setzstufe, bestehen. Treppen haben als seitliche Begrenzung ein Geländer oder einen Handlauf. Ein übliches Maß für das Steigungsverhältnis einer Treppe ist ein Auftritt von 28 cm bis 30 cm und eine Steigung von 16 cm bis 18 cm.
Dieses Maß dient dem Fachmann als Anhaltspunkt der baulichen Ausmaße einer Treppe, welches aber entsprechend der örtlichen Gegebenheiten variieren kann.
Anmelder: J. Bernhardt
Es gibt ebenfalls stufenförmig aufgebaute Theater, deren Stufen so hoch sind, dass die Menschen zur Bühne übereinander hinweggucken können. Diese einzelnen Stufen für Sitzreihen sind miteinander durch kleine Treppen verbunden, wobei die Verbindung von Sitzreihenstufe zu Sitzreihenstufe aus einer oder mehreren Trittstufen besteht.
Für einen gesunden Menschen ist das Steigen einer Treppe kein Problem. Anders verhält es sich aber bei älteren Menschen, gehbehinderten Menschen oder Kindern. Diese können durch körperliche Gebrechen oder durch ihre geringe Größe stark in ihren Bewegungen eingeschränkt sein. Ihnen fällt aufgrund von mangelnder Kraft, von Bewegungseinschränkungen oder Verschleißerscheinungen jede körperliche Belastung und insbesondere das Treppensteigen schwer. Für diese Menschen werden Treppen oft zu einem Hindernis, das nur unter stärkster Anstrengung und/oder Schmerzen zu überwinden ist. Das führt dazu, dass alte oder gehbehinderte Menschen ihre Wohnungen nur selten verlassen, so dass ihre Versorgung nicht mehr ausreichend gesichert ist und eine soziale Isolierung eintritt, welche die Lebensqualität stark einschränkt.
Abhilfe könnten Personenlifte bringen. Aber nur sehr wenige Bauwerke sind mit einem Mehrpersonenlift ausgestattet. Eine weitere Alternative zum Treppensteigen bietet ein Treppenlift, bei dem ein Sitz auf einer parallel der Stiege entlanggeführten wandparallelen Schiene läuft und durch einen Motor bewegt wird. Hiermit können gehbehinderte oder ältere Menschen sitzend und ohne körperliche Anstrengungen die Etagen wechseln.
Diese Lifte bringen aber auch Nachteile. Der Erwerb und der Einbau von Treppenliften kosten viel Geld und ist nur unter erheblichem Aufwand an baulichen Maßnahmen möglich. Nicht jedes Treppenhaus weist die Ausmaße zum Einbau eines Liftes oder Treppenliftes auf.
Akte 1498
30. Juli 2001
Anmelder: J. Bernhardt
So sind Treppen oft nicht ausreichend breit für den Einbau eines Treppenliftes. Ein neben der Treppe eingebauter Treppenlift kann bei Enge ein normales Treppensteigen erschweren und einen Transport von sperrigeren Gütern, wie z.B. Möbeln, unmöglich machen. Kinder werden den Treppenlift gern als Spielgerät benutzen, und ihn eventuell beschädigen, so dass er für bestimmte Zeit nicht benutzbar ist und teuren Reparaturen unterliegt.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist Aufgabe der Erfindung preiswert und mit einfachen Mitteln eine Gehhilfe zu schaffen, die älteren und/oder gehbehinderten Menschen ermöglicht, Treppen von Bauwerken zu ersteigen, ohne dass Beschädigungen und Umbaumaßnahmen des Bauwerkes oder der Treppe vorgenommen werden müssen.
Die Erfindung besteht darin, dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe angeordnet ist, welche eine Breite von maximal der halben Stufenlänge hat, welche in ihrer Höhe etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist. Durch das Einfügen der Zusatzstufe ist die Tritthöhe und somit die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person um die Hälfte verringert. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um die Hälfte verringert und ermöglicht derart ein leichteres Treppensteigen.
Die Zusatzstufe ist ohne dauerhafte Schädigung der Treppenstufe zu befestigen, wenn die Zusatzstufe durch Klebestreifen, klebendes Material oder sonstige Befestigung auf die Stufe aufgebracht ist. Die Zusatzstufe ist ebenfalls ohne bleibende Schädigungen des Bauwerkes zu entfernen.
Um eine ausreichend große Trittfläche und damit einen sicheren Tritt zu haben ist es zweckmäßig, wenn die Länge der Zusatzstufe etwa die halbe Breite eines erwachsenen Menschen beträgt.
Akte 1498
30. Juli 2001
Anmelder: J. Bernhardt Seite: 4
Die Zusatzstufe kann trotz verschiedener Stufenhöhen entweder ein und der selben oder verschiedener Treppen variabel auf etwa die halbe Höhe der Setzstufe gebracht werden, wenn die Zusatzstufe aus zwei oder mehr über einander angeordneten Teilen besteht.
Ein sicheres Begehen der Treppe wird dadurch erreicht, dass die Tiefe der Zusatzstufe gleich der Tiefe der Trittstufe ist.
Für eine kostengünstige Fertigung und stabile Ausbildung der Zusatzstufen ist es vorteilhaft, wenn die Zusatzstufe vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff gefertigt ist.
Um das Gehverhalten und den optischen Eindruck von der Zusatzstufe zu der Treppenstufe zu vereinheitlichen oder um ein besonders rutschfestes Material als Trittmaterial zu haben ist es zweckmäßig, wenn die Trittfläche der Zusatzstufe ein austauschbarer Einsatz oder Belag ist.
Die Erfindung ist anhand eines in der anliegenden Zeichnung schematisch dargestellten Beispieles im folgenden näher erläutert:
Die Treppe besteht aus Trittstufen 1, Setzstufen 2 und einem Geländer 3. Eine Treppe ist heutzutage nicht immer unter Verwendung von Setzstufen 2 gebaut. Die Stützfunktion von Setzstufen wird teilweise durch Stahlkonstruktionen ersetzt, auf denen die Trittstufen 1 befestigt sind.
Auf jeder Trittstufe der Treppe ist eine Zusatzstufe 4 angeordnet, welche eine Länge 5 von maximal der halben Stufenlänge aufweisen und welche in ihrer
Akte 1498 . 30. Juli 2001
Anmelder: J. Bernhardt
Höhe 6 etwa die halbe Stufenhöhe betragen. Die Tiefe der Zusatzstufen 7 ist gleich der Tiefe der Trittstufe 1.
Das Einfügen der Zusatzstufe 4 halbiert etwa die Tritthöhe der Treppe und somit auch die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um etwa die Hälfte verringert, da bei einem Wechseltritt, dass heißt linker Fuß tritt auf die Halbstufe a, rechter Fuß auf die Treppenstufe a", linker Fuß tritt auf die Zusatzstufe b, rechter Fuß tritt auf die Treppenstufe b" usw. nur etwa der halbe Weg, nämlich eine Stufe anstatt ursprünglich zwei Stufen bewältigt werden müssen. Derart wird ein leichteres Treppensteigen ermöglicht, welches etwa die Hälfte der Kraft der treppensteigenden Person erfordert und so einen Wechseltritt und ein zügiges Treppensteigen erlaubt.
Die Zusatzstufe 4 ist so auf der Trittstufe 1 angeordnet, dass eine Längsseite der Zusatzstufe 4 an den Fuß des Geländers 3 anschließt und derart einer Person erlaubt, sich während des Treppensteigens mit Hilfe der Zusatzstufe 4 festzuhalten.
Die Trittflächen der Zusatzstufen sind zweckmäßigerweise von austauschbarem Einsatz oder Belag. Das Trittverhalten und der optische Eindruck der Zusatzstufen lässt sich in einfacher Weise mit dem der Treppe vereinheitlichen. So ist es möglich, z.B. rutschfeste Materialen als Trittbelag aufzubringen oder Sicherheitsmarkierungen anzubringen.
Die Zusatzstufen werden vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff gefertigt. Diese Materialien sind stabil, leicht zu bearbeiten und preisgünstig.
Akte 1498
30. Juli 2001
Anmelder: J. Bernhardt
Bezugszeichen
1 Trittstufe
2 Setzstufe
3 Geländer
4 Zusatzstufe
5 Länge der Zusatzstufe
6 Höhe der Zusatzstufe
7 Tiefe der Zusatzstufe
8 Trittfläche der Zusatzstufe
Akte 1498
30. Juli 2001

Claims (7)

1. Treppe bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe (4) angeordnet ist, welche eine Länge (5) von maximal der halben Stufenlänge hat, welche in ihrer Höhe (6) etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf (3) angeordnet ist.
2. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstufe (4) durch Klebestreifen, klebendes Material oder sonstige Befestigung auf die Stufe aufgebracht ist.
3. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Zusatzstufe (5) etwa die halbe Breite eines erwachsenen Menschen beträgt.
4. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Zusatzstufe (6) variabel ist, vorzugsweise derart, dass die Zusatzstufe (4) aus zwei oder mehr über einander angeordneten Teilen besteht.
5. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Zusatzstufe (7) gleich der Tiefe der Trittstufe (1) ist.
6. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstufe (4) vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff gefertigt ist.
7. Treppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche der Zusatzstufe (8) ein austauschbarer Einsatz oder Belag ist.
DE20112415U 2001-07-30 2001-07-30 Treppe Expired - Lifetime DE20112415U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ES2316226A1 (es) * 2006-03-17 2009-04-01 Angel Manuel Alcazar De Velasco Rico Peldaño intermedio.
US11946258B1 (en) * 2023-07-12 2024-04-02 Leonard Sokola Adjustable step system

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ES2316226A1 (es) * 2006-03-17 2009-04-01 Angel Manuel Alcazar De Velasco Rico Peldaño intermedio.
ES2316226B1 (es) * 2006-03-17 2010-01-05 Angel Manuel Alcazar De Velasco Rico Peldaño intermedio.
US11946258B1 (en) * 2023-07-12 2024-04-02 Leonard Sokola Adjustable step system

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