DE10212822A1 - Treppe - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf. Es ist Aufgabe der Erfindung, preiswert und mit einfachen Mitteln eine Gehhilfe zu schaffen, die älteren und/oder gehbehinderten Menschen ermöglicht, Treppen von Bauwerken zu ersteigen, ohne dass Beschädigungen und Umbaumaßnahmen des Bauwerkes oder der Treppe vorgenommen werden müssen. Die Erfindung soll weiterhin der treppensteigenden Person einen kontinuierlichen horizontalen Gehfluss ermöglichen. Die Erfindung besteht darin, dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe angeordnet ist, welche eine Länge von etwa der halben Körperbreite eines erwachsenen Menschen hat, welche in ihrer Höhe etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist. Durch das Einfügen der Zusatzstufe ist die Tritthöhe und somit die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person um die Hälfte verringert. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um die Hälfte verringert und ermöglicht derart ein leichteres Treppensteigen. Das Treppensteigen in gewohntem, kontinuierlich horizontalen Steigen kann dann von der treppensteigenden Person beibehalten werden, wenn zusätzlich zwischen den Zusatzstufen und dem Geländer oder der den Handlauf tragenden Wand noch Ergänzungsstücke angeordnet sind, welche die Höhe der Stufen aufweisen, vor den Stufen angeordnet sind und die halbe Tiefe der Stufen oder Zusatzstufen aufweisen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf.
- Eine Treppe ist eine stufenförmige Absetzung der schiefen Ebene und dient zur Überwindung von Höhenunterschieden verschiedener Ebenen in Bauwerken.
- Eine Treppe besteht aus Stufen, die aus einem waagerechten Auftritt, der Trittstufe und einer vertikalen Steigung, der Setzstufe, bestehen. Treppen haben als seitliche Begrenzung ein Geländer oder einen Handlauf. Ein übliches Maß für das Steigungsverhältnis einer Treppe ist ein Auftritt von 28 cm bis 30 cm und eine Steigung von 16 cm bis 18 cm.
- Dieses Maß dient dem Fachmann als Anhaltspunkt der baulichen Ausmaße einer Treppe, welches aber entsprechend der örtlichen Gegebenheiten variieren kann.
- Es gibt ebenfalls stufenförmig aufgebaute Theater, deren Stufen so hoch sind, dass die Menschen zur Bühne übereinander hinweggucken können.
- Diese einzelnen Stufen für Sitzreihen sind miteinander durch kleine Treppen verbunden, wobei die Verbindung von Sitzreihenstufe zu Sitzreihenstufe aus einer oder mehreren Trittstufen besteht.
- Für einen gesunden Menschen ist das Steigen einer Treppe kein Problem. Anders verhält es sich aber bei älteren Menschen, gehbehinderten Menschen oder Kindern. Diese können durch körperliche Gebrechen oder durch ihre geringe Größe stark in ihren Bewegungen eingeschränkt sein. Ihnen fällt aufgrund von mangelnder Kraft, von Bewegungseinschränkungen oder Verschleißerscheinungen jede körperliche Belastung und insbesondere das Treppensteigen schwer. Für diese Menschen werden Treppen oft zu einem Hindernis, das nur unter stärkster Anstrengung und/oder Schmerzen zu überwinden ist. Das führt dazu, dass alte oder gehbehinderte Menschen ihre Wohnungen nur selten verlassen, so dass ihre Versorgung nicht mehr ausreichend gesichert ist und eine soziale Isolierung eintritt, welche die Lebensqualität stark einschränkt.
- Abhilfe könnten Personenlifte bringen. Aber nur sehr wenige Bauwerke sind mit einem Mehrpersonenlift ausgestattet. Eine weitere Alternative zum Treppensteigen bietet ein Treppenlift, bei dem ein Sitz auf einer parallel der Stiege entlanggeführten wandparallelen Schiene läuft und durch einen Motor bewegt wird. Hiermit können gehbehinderte oder ältere Menschen sitzend und ohne körperliche Anstrengungen die Etagen wechseln.
- Diese Lifte bringen aber auch Nachteile. Der Erwerb und der Einbau von Treppenliften kosten viel Geld und ist nur unter erheblichem Aufwand an baulichen Maßnahmen möglich. Nicht jedes Treppenhaus weist die Ausmaße zum Einbau eines Liftes oder Treppenliftes auf.
- So sind Treppen oft nicht ausreichend breit für den Einbau eines Treppenliftes. Ein neben der Treppe eingebauter Treppenlift kann bei Enge ein normales Treppensteigen erschweren und einen Transport von sperrigeren Gütern, wie z. B. Möbeln, unmöglich machen. Kinder werden den Treppenlift gern als Spielgerät benutzen, und ihn eventuell beschädigen, so dass er für bestimmte Zeit nicht benutzbar ist und teuren Reparaturen unterliegt.
- Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es ist Aufgabe der Erfindung preiswert und mit einfachen Mitteln eine Gehhilfe zu schaffen, die älteren und/oder gehbehinderten Menschen ermöglicht, Treppen von Bauwerken zu ersteigen, ohne dass Beschädigungen und Umbaumaßnahmen des Bauwerkes oder der Treppe vorgenommen werden müssen. Die Erfindung soll weiterhin der treppensteigenden Person auch einen kontinuierlichen horizontalen Gehfluss ermöglichen.
- Die Erfindung besteht darin, dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe angeordnet ist, welche eine Länge von maximal der halben Stufenlänge hat, welche in ihrer Höhe etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist. Die Zusatzstufe kann die Länge von etwa der halben Breite eines erwachsenen Menschen und eine Tiefe, die etwa der Tiefe der Trittstufe entspricht, aufweisen. Die Zusatzstufen können andere Formen, besonders die den Treppenstufen angepassten erhalten.
- Durch das Einfügen der Zusatzstufe ist die Tritthöhe und somit die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person um die Hälfte verringert. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um die Hälfte verringert und ermöglicht derart ein leichteres Treppensteigen. Bei dieser Anordnung kommt jedoch die Gehbewegung mit der horizontalen Komponente auf jeder Stufe zum leichten Verweilen.
- Das Treppensteigen in gewohntem, kontinuierlich vertikalen und horizontalen Steigen hingegen kann von der treppensteigenden Person ausgeführt werden, wenn jede Stufe eine Zusatzstufe aufweist und zwischen den Zusatzstufen und dem Geländer oder der den Handlauf tragenden Wand Ergänzungsstücke angeordnet sind, welche die Höhe der Stufen aufweisen, vor den Stufen angeordnet sind und die halbe Tiefe der Stufen oder Zusatzstufen aufweisen.
- Diese aufwendigere Anordnung von Zusatzstufen plus Ergänzungsstücken hat den Vorteil, dass die steigende Person neben der gleichmäßigen Vertikalbewegung nun auch zusätzlich die Horizontalbewegung fließend vollziehen kann. Beim Aufstieg der Treppe tritt die Person mit einem Fuß auf die Trittfläche der ersten Zusatzstufe, welche sich in halber Höhe der Setzstufe befindet. Anschließend tritt die Person mit dem anderen Fuß auf die Trittfläche, die gebildet wird von dem vor der ersten Setzstufe angebrachten Ergänzungsstück und dem in gleicher Höhe befindlichen Freiraum der daran anschließenden Trittstufe der Normalstufenanordnung. Diese beiden Flächen sind mit einem einheitlichen Belag versehen.
- Durch diese Anordnung von Zusatzstufen und Ergänzungsstücken an den Setzstufen der Treppe ist erreicht, dass die Person in halbierter ursprünglicher Steighöhe die Treppe begehen kann, ohne den Gehfluss in Steigrichtung zu unterbrechen.
- Bei Neuherstellung von Treppen kann dieser geschilderte Effekt dadurch erreicht werden, wenn zwischen dem Handlauf und der eigentlichen Treppe eine schmale Zusatztreppe mit gleichen Setz- und Trittstufenabmessungen wie dieser eingefügt wird, welche um die Tiefe einer halben Trittstufe horizontal und um die Höhe einer halben Setzstufe vertikal versetzt angeordnet ist. Hier weisen die Zusatzstufen weisen nicht nur die halbe Stufenhöhe auf, sondern sind zusätzlich auch noch um die Tiefe einer halben Trittstufe horizontal versetzt angeordnet. Dieses ist bei Neuherstellung von Treppen leicht zu realisieren.
- Die Zusatzstufe und Ergänzungsstücke sind ohne dauerhafte Schädigung der Treppenstufe zu befestigen, wenn sie durch Klebestreifen, klebendes Material oder sonstige Befestigung auf die Stufen aufgebracht sind. Sie sind ebenfalls ohne bleibende Schädigungen des Bauwerkes zu entfernen.
- Um eine ausreichend große Trittfläche und damit einen sicheren Tritt zu haben ist es zweckmäßig, wenn die Länge der Zusatzstufe etwa die halbe Breite eines erwachsenen Menschen beträgt.
- Die Zusatzstufe kann trotz verschiedener Stufenhöhen entweder ein und der selben oder verschiedener Treppen variabel auf etwa die halbe Höhe der Setzstufe gebracht werden, wenn die Zusatzstufe aus zwei oder mehreren über einander angeordneten Teilen besteht.
- Ein sicheres Begehen der Treppe wird dadurch erreicht, dass die Tiefe der Zusatzstufe etwa gleich der Tiefe der Trittstufe ist.
- Für eine kostengünstige Fertigung und stabile Ausbildung der Zusatzstufen ist es vorteilhaft, wenn die Zusatzstufe in Innenräumen vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff gefertigt sind.
- Um das Gehverhalten und den optischen Eindruck von der Zusatzstufe zu der Treppenstufe zu vereinheitlichen oder um ein besonders rutschfestes Material als Trittmaterial zu haben ist es zweckmäßig, wenn die Trittfläche der Zusatzstufe ein austauschbarer Einsatz oder Belag ist.
- An von Menschen hochfrequentierten Plätzen wie z. B. an öffentlichen Gebäuden und Anlagen oder Bahn-Stationen sind höhere Anforderungen an Stabilität und Haltbarkeit der Treppe mit Zusatzstufen erforderlich. Hier sind Zusatzstufen und Ergänzungsstücke aus Stein gefertigt. Neu herzustellende Treppen in Außenbereichen können derart gefertigt werden, dass diese Zusatzstufe Bestandteile monolithischer Stufen sind, dass die Zusatzstufe eine Länge von maximal der halben Stufenlänge hat, welche in ihrer Höhe die Stufentritthöhe etwa halbiert und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist. Die Zusatzstufe weist eine Länge von etwa der halben Breite eines erwachsenen Menschen auf und deren Höhe beträgt die halbe Stufentritthöhe.
- Die monolithische Treppenstufe kann derart ausgebildet sein, dass eine aus Stein gefertigte Stufe mit einer aus Stein gefertigten Zusatzstufe versehen ist.
- Es gibt weitere Möglichkeiten der Ausgestaltung der Monolithstufe. Einerseits kann die Zusatzstufe eine Erhöhung der Stufe sein, andererseits kann die Zusatzstufe eine Ausnehmung der Stufe sein.
- Der Monolith kann aus verschiedenen geeigneten Materialien bestehen. Das Material soll Eigenschaften aufweisen, welche die Monolithstufe stabil, gut bearbeitbar, rutschfest und preisgünstig machen. Es ist daher zweckmäßig, wenn der Monolith vorzugsweise aus Stein, Beton, Kunststein oder Mauerwerk besteht.
- Bei teureren Ausführungsformen kann das Material auch Marmor oder marmorhaltiger Kunststein sein.
- Bei geeignetem Herstellungsmaterial kann entschieden werden, ob der Monolith massiv, teilmassiv oder hohl sein soll. Es kann derart an Gewicht und an Materialkosten eingespart werden.
- Die Erfindung ist anhand der nachfolgenden Zeichnungen beispielhaft erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Treppe mit aufgesetzten Zusatzstufen
- Fig. 2 eine andere Ausführungsform einer Treppe mit Zusatzstufe
- Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer Treppe mit Zusatzstufe
- Fig. 4 eine andere Ausführungsform einer Treppe mit zusammenhängenden Zusatzstufen
- Fig. 5 eine andere Ausführungsform einer Treppe mit Zusatzstufen und aufgesetzten Ergänzungsstücken
- Fig. 6 eine andere Ausführungsform einer Treppe mit aufgesetzten Zusatzstufen und aufgesetzten Ergänzungsstücken.
- Die Fig. 1 zeigt eine Treppe, die aus Trittstufen 1, Setzstufen 2 und einem Geländer 3 besteht. Eine Treppe ist heutzutage nicht immer unter Verwendung von Setzstufen 2 gebaut. Die Stützfunktion von Setzstufen wird teilweise durch Stahlkonstruktionen ersetzt, auf denen die Trittstufen 1 befestigt sind.
- Auf jeder Trittstufe der Treppe ist eine Zusatzstufe 4 angeordnet, welche eine Länge 5 aufweist, die etwa der halben Breite eines erwachsenen Menschen entspricht, jedoch maximal die halbe Stufenlänge betragen kann und welche eine Höhe 6 von etwa der halben Stufenhöhe hat. Die Tiefe 7 der Zusatzstufe 4 ist gleich der Tiefe der Trittstufe 1.
- Das Einfügen der Zusatzstufe 4 halbiert etwa die Tritthöhe der Treppe und somit auch die aufzubringende Kraft der treppensteigenden Person. Der erforderliche Bewegungsradius ist ebenfalls um etwa die Hälfte verringert, da bei einem Wechseltritt, dass heißt linker Fuß tritt auf die Halbstufe a, rechter Fuß auf die Treppenstufe a", linker Fuß tritt auf die Zusatzstufe b, rechter Fuß tritt auf die Treppenstufe b" usw., nur etwa der halbe Weg, nämlich eine Stufe anstatt ursprünglich zwei Stufen bewältigt werden müssen. Derart wird ein leichteres Treppensteigen ermöglicht, welches etwa die Hälfte der Kraft der treppensteigenden Person erfordert und so einen Wechseltritt und ein zügiges Treppensteigen erlaubt.
- Die Zusatzstufe 4 ist so auf der Trittstufe 1 angeordnet, dass eine Längsseite der Zusatzstufe 4 an den Fuß des Geländers 3 anschließt und derart einer Person erlaubt, sich während des Treppensteigens mit Hilfe der Zusatzstufe 4 festzuhalten.
- Die Trittflächen der Zusatzstufen sind zweckmäßigerweise von austauschbarem Einsatz oder Belag. Das Trittverhalten und der optische Eindruck der Zusatzstufen lässt sich in einfacher Weise mit dem der Treppe vereinheitlichen. So ist es möglich, z. B. rutschfeste Materialen als Trittbelag aufzubringen oder Sicherheitsmarkierungen anzubringen.
- Die Zusatzstufen für Innenräume werden vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff gefertigt. Diese Materialien sind stabil, leicht zu bearbeiten und preisgünstig.
- In der Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform einer Treppe mit Zusatzstufen dargestellt. Die Treppenstufen 9 sind einstückige Monolithe. Der Stufenmonolith 9 weist randlich eine halbhohe Zusatzstufe 4 auf, die durch eine Ausnehmung gebildet wird. Die Stärke dieser Ausnehmung beträgt etwa die halbe Höhe der Monolithstufe 9, so dass die Höhe 6 der Zusatzstufe etwa die halbe Höhe der Steighöhe einer Stufe erhält.
- Die Tiefe der Ausnehmung kann die gesamte Stufentiefe betragen, so dass die Tiefe 7 der Zusatzstufe gleich der Tiefe der Trittstufe 1 ist.
- Die Monolithstufe 9 kann massiv, aber auch hohl sein. In der hohlen Ausführungsform ist sie sehr kostengünstig herstellbar und gut verbaubar, da an Material und an Gewicht eingespart ist.
- Eine Monolithstufe 9 kann aus Naturstein, Kunststein, Beton o. ä. Material hergestellt sein und bietet eine dauerhafte und sehr stabile Lösung, gehbehinderten Menschen das Steigen von Treppen zu erleichtern.
- Diese Treppen mit Zusatzstufen können an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Anlagen dauerhaft errichtet werden und weisen durch die monolithische Beschaffenheit der Stufen eine hohe Stabilität auf und halten den Witterungseinflüssen gut stand. Diese Treppe ist besonders an von Menschen stark frequentierten Orten einsetzbar.
- Die Fig. 3 zeigt eine weitere Ausbildungsform einer Treppe mit Zusatzstufen. Die Stufen sind ebenfalls Monolithe 9 mit randlich angeordneten Zusatzstufen 4. Die Zusatzstufen stellen mit ihren Trittflächen 8 Erhöhungen dar. Die Zusatzstufen 4 haben eine Höhe 6 von etwa der Hälfte der Setzstufe 2. Derart ist für gehbehinderte Menschen eine Möglichkeit geschaffen worden, durch wechselseitige Schrittfolge von Trittstufe 1 und Zusatzstufe 4 usw. nur den halben des sonst bei üblichen Treppen benötigten Bewegungsradius zum Steigen zu brauchen, und die Treppe ist gerade für gehbehinderte und alte Menschen leichter begehbar.
- In der Fig. 4 ist eine Treppe mit einer seitlich anschließenden schmalen Zusatztreppe versehen, deren Setz- und Trittstufenmaße denen der Treppe gleichen.
- Die so entstehenden Zusatzstufen 4 sind derart angeordnet, dass die Trittfläche 8 der Zusatzstufe auf ungefähr der halben Höhe der Setzstufe 2 der Treppenstufe angeordnet ist. Die Setzstufe 10 der Zusatzstufe ist etwa um den Betrag der halben Tiefe der Trittstufe 11 der Treppe versetzt angeordnet. Die Stufenlänge 5 beträgt etwa der halben Breite eines erwachsenen Menschen. Diese Zusatztreppe ist bevorzugt neben einem Handlauf oder Geländer 3 angeordnet.
- Auch diese Anordnung ermöglicht gehbehinderten Menschen ein kontinuierlich leichtes Treppensteigen.
- Die Fig. 5 zeigt eine Weiterentwicklung der Treppe mit Zusatzstufen der Fig. 2. Es sind Ergänzungsstücke 12 (gestrichelt bzw. transparent dargestellt) angeordnet, welche vor und/oder auf den Zusatzstufen 4 aufgebracht sind. Die Ergänzungstücke weisen die gleiche Höhe wie die Setzstufe 10, etwa die halbe Tiefe der Zusatzstufe 7 und etwa die gleiche Länge 5 der Zusatzstufen auf und schließen unmittelbar an die Setzstufen 10 der Zusatzstufe 4 an. Die Ergänzungsstücke 12 bilden mit einem Teil der an sie angrenzenden Zusatzstufen 4 dann eine um die halbe Trittstufe 11 vorgezogene neue Trittfläche. Durch diese Anordnung der Ergänzungsstücke 12 ist mit einfachen Mitteln eine Treppe geschaffen, deren Zusatzstufen 4 durch die oben beschriebene Anordnung von Ergänzungsstücken 12 zusätzlich zu der Halbierung der Steighöhe noch eine horizontal versetzte Anordnung aufweist, welche der treppensteigenden Person einen kontinuierlicheren Gehfluss auf den Trittstufen 1 und den Zusatzstufen 4 mit Ergänzungsstücken 12 ermöglicht.
- Die Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform bei vorhandenen Treppen mit Zusatzstufen 4 und Ergänzungsstücken 12. Die Zusatzstufen 4 und Ergänzungsstücke 12 sind nebeneinander vor jeder Setzstufe 2 in gleicher Anordnung angeordnet.
- Gleiche Anordnung bedeutet, dass die Zusatzstufen 4 und die Ergänzungsstücke 12 in immer gleicher Weise nebeneinander und auf jeder Treppenstufe 1 in gleichen Längenbereichen wie auf der benachbarten Treppenstufe angeordnet sind.
- Die Zusatzstufe 4 weist in etwa die halbe Höhe der Setzstufe 2 und die gleiche Tiefe 11 der Treppenstufe 1 auf, das Ergänzungsstück 12 hingegen weist die gleiche Höhe der Setzstufe 2 und die halbe Tiefe der Treppenstufe 1 auf.
- Die hinaufsteigende Person tritt mit einem Fuß auf die Zusatzstufe "a", die nur die halbe Höhe der ursprünglich zu steigenden Stufenhöhe hat. Mit dem anderen Fuß tritt die Person auf die durch das Ergänzungsstück 12 und einen Teil der Trittstufe 1 gebildeten Trittfläche "b", die sich in Höhe der ursprünglichen Treppe befindet. Auf dieser Stufe ist an der Setzstufe 2 der nächsten Trittstufe in Steigrichtung die Zusatzstufe "a"" angeordnet, neben der sich wieder ein Ergänzungsstück "b''" befindet.
- Die Trittflächen "b" sind mit einem einheitlichen durchgehenden Belag versehen, so dass sie als einheitliche Trittfläche erscheinen.
- Durch den Einsatz von Zusatzstufen 4 und Ergänzungsstücken 12 in der vorbeschriebenen Form bei vorhandenen Treppen ist erreicht, dass die steigeingeschränkte Person die Treppe unter Beibehaltung des kontinuierlich horizontalen und vertikalen Gehflusses mit halbiertem Bewegungsradius begehen kann.
- Diese Anordnung eignet sich besonders in Gebäuden wie z. B. Altersheimen und an Plätzen, die häufig oder täglich sowohl von alten oder gehbehinderten Menschen wie auch von nicht steig-eingeschränkten Personen benutzt werden. Für gesunde Menschen wird hier ein eigener Handlauf zweckmäßig sein. Bezugszeichen 1 Trittstufe
2 Setzstufe
3 Geländer
4 Zusatzstufe
5 Länge der Zusatzstufe
6 Höhe der Zusatzstufe
7 Tiefe der Zusatzstufe
8 Trittfläche der Zusatzstufe
9 monolithische Stufe
10 Setzstufe der Zusatzstufe
11 Tiefe der Trittstufe
12 Ergänzungsstück
13 Trittfläche des Ergänzungsstückes
Claims (20)
1. Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe (4) angeordnet ist,
welche eine Länge (5) von maximal der halben Stufenlänge hat,
welche in ihrer Höhe (6) etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf (3) angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
dass auf jeder Stufe eine Zusatzstufe (4) angeordnet ist,
welche eine Länge (5) von maximal der halben Stufenlänge hat,
welche in ihrer Höhe (6) etwa die halbe Stufenhöhe aufweist und welche neben dem Geländer oder Handlauf (3) angeordnet ist.
2. Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen dem Handlauf (3) und der eigentlichen Treppe eine schmale Zusatztreppe angeordnet ist,
welche die gleichen Setz- und Trittstufenabmessungen wie die Treppe aufweist und
welche um die Tiefe einer halben Trittstufe (11) horizontal und um die Höhe einer halben Setzstufe (2) vertikal versetzt angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen dem Handlauf (3) und der eigentlichen Treppe eine schmale Zusatztreppe angeordnet ist,
welche die gleichen Setz- und Trittstufenabmessungen wie die Treppe aufweist und
welche um die Tiefe einer halben Trittstufe (11) horizontal und um die Höhe einer halben Setzstufe (2) vertikal versetzt angeordnet ist.
3. Treppe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzstufe (4) durch Klebestreifen, klebendes Material oder
sonstige Befestigung auf die Stufe aufgebracht ist.
4. Treppe nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Länge der Zusatzstufe (5) etwa die halbe Breite eines
erwachsenen Menschen beträgt.
5. Treppe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Höhe der Zusatzstufe (6) variabel ist, vorzugsweise derart,
dass die Zusatzstufe (4) aus zwei oder mehreren über einander
angeordneten Teilen besteht.
6. Treppe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Tiefe der Zusatzstufe (7) etwa der Tiefe der Trittstufe (1) ist.
7. Treppe nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzstufe (4) vorzugsweise aus Holz, Kunststoff oder Stein
gefertigt ist.
8. Treppe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Trittfläche der Zusatzstufe (8) ein austauschbarer Einsatz
oder Belag ist.
9. Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Stufe eine Zusatzstufe (4) aufweist,
dass diese Zusatzstufe (4) Bestandteil einer monolithischen Stufe (9) ist,
dass die Zusatzstufe (4) eine Länge (5) von maximal der halben Stufenlänge hat,
welche in ihrer Höhe (6) die Stufentritthöhe etwa halbiert und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Stufe eine Zusatzstufe (4) aufweist,
dass diese Zusatzstufe (4) Bestandteil einer monolithischen Stufe (9) ist,
dass die Zusatzstufe (4) eine Länge (5) von maximal der halben Stufenlänge hat,
welche in ihrer Höhe (6) die Stufentritthöhe etwa halbiert und welche neben dem Geländer oder Handlauf angeordnet ist.
10. Treppe, bestehend aus Stufen und einem Geländer oder einem Handlauf,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Stufe eine Zusatzstufe (4) aufweist,
dass zwischen den Zusatzstufen (4) und dem Geländer (3) oder der den Handlauf tragenden Wand Ergänzungsstücke (12) angeordnet sind,
welche die Höhe der Stufen (2) aufweisen,
vor den Stufen angeordnet sind und die halbe Tiefe der Stufen (11) oder Zusatzstufen (4) aufweisen.
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Stufe eine Zusatzstufe (4) aufweist,
dass zwischen den Zusatzstufen (4) und dem Geländer (3) oder der den Handlauf tragenden Wand Ergänzungsstücke (12) angeordnet sind,
welche die Höhe der Stufen (2) aufweisen,
vor den Stufen angeordnet sind und die halbe Tiefe der Stufen (11) oder Zusatzstufen (4) aufweisen.
11. Treppe nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Trittflächen "b", welche durch die Ergänzungsstücke (12) und
einen Teil der anschließenden Trittstufe (1) gebildet werden, mit einem
einheitlichen Belag versehen sind.
12. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine aus Stein gefertigte Stufe (9) mit einer aus Stein gefertigten
Zusatzstufe (4) versehen ist.
13. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine aus Stein gefertigte Stufe (9) mit einer Ausnehmung von der
Höhe einer halben Stufenhöhe versehen ist.
14. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die aus Stein gefertigten Stufen (9) mit ihrer Zusatzstufe oder
Ausnehmung Monolithe sind.
15. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzstufe (4) eine Erhöhung der Stufe (9) ist.
16. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusatzstufe (4) eine Ausnehmung der Stufe (9) ist.
17. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Tiefe der Zusatzstufe (7) gleich der Tiefe der Trittstufe (1) ist.
18. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Monolith vorzugsweise aus Stein, Beton, Kunststein oder
Mauerwerk besteht.
19. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Monolith massiv oder hohl ist.
20. Treppe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass Ergänzungsstücke (12) vor und/oder auf den ausgenommenen Zusatzstufen (4) angeordnet sind,
welche die gleiche Höhe der Setzstufe (10), etwa die halbe Tiefe (7) und die gleiche Länge (5) der Zusatzstufen (4) aufweisen und
welche unmittelbar an die Setzstufe (10) der Zusatzstufe anschließen.
dadurch gekennzeichnet,
dass Ergänzungsstücke (12) vor und/oder auf den ausgenommenen Zusatzstufen (4) angeordnet sind,
welche die gleiche Höhe der Setzstufe (10), etwa die halbe Tiefe (7) und die gleiche Länge (5) der Zusatzstufen (4) aufweisen und
welche unmittelbar an die Setzstufe (10) der Zusatzstufe anschließen.
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|---|---|---|---|
| DE10212822A DE10212822A1 (de) | 2001-07-30 | 2002-03-22 | Treppe |
Applications Claiming Priority (4)
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| DE10136916 | 2001-07-30 | ||
| DE10148685 | 2001-10-02 | ||
| DE10201584 | 2002-01-17 | ||
| DE10212822A DE10212822A1 (de) | 2001-07-30 | 2002-03-22 | Treppe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10212822A1 true DE10212822A1 (de) | 2003-02-27 |
Family
ID=27214524
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10212822A Ceased DE10212822A1 (de) | 2001-07-30 | 2002-03-22 | Treppe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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- 2002-03-22 DE DE10212822A patent/DE10212822A1/de not_active Ceased
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