DE20111026U1 - Kartonschachtel mit Verschlußvorrichtung - Google Patents
Kartonschachtel mit VerschlußvorrichtungInfo
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Description
WEICKMÄNN*& '
Patentanwälte
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Unser Zeichen: 25545 G DE
H. WEICKMANN G. F. A. WEICKMANN
DlPL-CHEM. B. HUBER
dr.-inc. H. LISKA
DIPL-PHYS. DR. J. PRECHTEL
DlPL-CHEM. DR. B. BÖHM
DIPL-CHEM. DR. W. WEISS
DIPL-PHYS. DR. J. TIESMEYER
DIPL-PHYS. DR. M. HERZOG
DiPL-PHYS. B. RUTTENSPERGER
DlPL-PHYS. DR.-ING. V. JORDAN D(PL-CHEM. DR. M. DEY
Anmelder:
CON-PAK S. p. A.
Via Roma 130
-10060 ROLETTO (Provinz Turin), Italien
Kartonschachtel mit Verschlußvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Kartonschachtel, zu der ein unterer Behälter gehört, der ein Erzeugnis aufzunehmen vermag, insbesondere Süßwaren, und ein oberer Deckel, dessen Profil im wesentlichen mit dem des Behälters übereinstimmt.
Postfach 860 820, 81635 München, Deutschland, Tel. (089) 45563 0, Fax (089) 45563 999, email@weickmann.de
Das Abpacken von Kartonschachteln der oben angegebenen Art hat gewöhnlich kostspielige und komplizierte Arbeitsvorgänge zur Folge, um das Schließen des Deckels so zu gewährleisten, daß das unbeabsichtigte Austreten des Erzeugnisses verhindert wird. Dies gilt besonders dann, wenn die Schachteln ein unregelmäßiges oder kompliziertes Profil aufweisen. In bestimmten Fällen greift man auf die Anwendung von Warmschrumpffolien zurück, die die geschlossene Schachtel von außen umhüllen; in anderen Fällen auf die Ausführung von Vor-Schnitten im Deckel oder im Behälter, um sie miteinander zu koppeln. Es handelt sich in jedem Fall um Arbeitsvorgänge, die zu ihrer Ausführung eigens eingerichteter Verpackungsstraßen und / oder der Mitwirkung von Personal bedürfen, das das Verschließen der Schachteln von Hand vornimmt oder doch kontrolliert, ob das Verschließen einwandfrei erfolgt ist.
Ein Ziel der Erfindung ist es, eine Kartonschachtel mit einer Verschlußvorrichtung vorzustellen, die es ermöglicht, den Deckel auf dem Behälter, der das abzupackende Erzeugnis enthält, dauerhaft festzuhalten und das Verschließen automatisch und zuverlässig durchzuführen.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Verschlußvorrichtung vorzustellen, die auf Kartonschachteln jeder Form, insbesondere Schachteln mit komplizierten oder unregelmäßigen Formen anbringbar ist.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine mit einer einfachen und wirtschaftlichen Verschlußvorrichtung ausgestattete Kartonschachtel vorzustellen, die den Nachteilen und Einschränkungen des oben erwähnten Standes der Technik abzuhelfen vermag.
Dieses Ziel wird erfindungsgemäß mit einer Kartonschachtel erreicht, die die im Anspruch 1 aufgeführten Kennzeichen besitzt.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen erfaßt.
Es werden nun einige bevorzugte, aber nicht einschränkende Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kartonschachtel beschrieben; bezugnehmend auf die beigefügten Zeichnungen zeigen:
Figur 1 eine schematische Ansicht eines senkrechten Schnitts durch eine erfindungsgemäße Schachtel in geöffnetem Zustand,
Figur 2 eine schematische Ansicht eines senkrechten Schnitts durch die Schachtel von Figur 1 in geschlossenem Zustand,
Figur 3 eine Draufsicht auf einen Bestandteil des Deckels der Schachtel der Figuren 1 und 2,
Figur 4 eine schematische perspektivische Ansicht von unten der Schachtel der Figuren 1 und 2 in geschlossenem Zustand,
Figur 5 eine Ansicht ähnlich der der Figur 2 einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schachtel,
Figur 6 eine der Figur 1 ähnliche Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung und
Figur 7 eine Draufsicht auf einen Bestandteil des Deckels der Schachtel von Figur 6.
Der allgemeine Aufbau einer Kartonschachtel der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Art kann als insgesamt bekannt gelten; im weiteren Verlauf dieser Beschreibung werden folglich nur die Teile im einzelnen beschrieben, die für die Verwirklichung der Erfindung von besonderer Bedeutung und von besonderem Interesse sind. Wegen der Ausführung der nicht im einzelnen erläuterten Teile kann daher Bezug genommen werden auf irgendeine Kartonschachtel bekannter Art,
In Figur 1 ist mit 10 insgesamt ein Deckel bezeichnet, zu dem ein Basiselement 11, ein äußerer Umfangsstreifen 12 und ein innerer Umfangsstreifen 13 gehören, der weiter unten im einzelnen beschrieben wird.
Das Basiselement 11 enthält einen im wesentlichen ebenen Hauptteil 11a, der längs eines Umfangs eine Vielzahl von nebeneinanderliegenden flügelartigen Umfangsabschnitten 11b aufweist, die bezogen auf den oberen Teil 11a senkrecht umgebogen werden. Der äußere Umfangsstreifen 12 besteht aus einem Kartonstreifen, dessen Länge dem Umfang des ebenen Teils des Basiselements 11 entspricht und der in diesem Beispiel längs zweier mittlerer und paralleler Falzlinien 12a und 12b umgebogen ist, die einen Mittelteil 12c und zwei Randteile, nämlich einen oberen Randteil 12d und einen unteren Randteil 12e begrenzen, die gegen den Mittelteil 12c umgebogen sind. Man beachte, daß lediglich zu Darstellungszwecken in den Schnittansichten der Figuren 1, 2 und 5 die verschiedenen Bestandteile der Kartonschachtel leicht gegeneinander abgesetzt dargestellt sind, um das Verständnis des Aufbaus der Erfindung zu erleichtern.
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Der innere Umfangsstreifen 13, der in Figur 3 gesondert dargestellt ist, weist einen Hauptteil 13a auf, dessen Länge dem Umfang des Deckels entspricht, und dient dazu, vorzugsweise durch Verkleben oder Warmschweißung an der inneren Oberfläche der Flügel 11b des Basiselements 11 und an der inneren Oberfläche des unteren Randteils 12e des äußeren Umfangsstreifens 12 befestigt zu werden. In gleicher Weise wird der obere Randteil 12d des äußeren Streifens 12 an den äußeren Oberflächen der Flügel 11b des Basiselements 11 befestigt.
Wichtiges Merkmal der in den Figuren 1, 2 und 3 dargestellten Lösung ist, daß der innere Umfangsstreifen 13 an einzelnen Stellen längs seiner Umfangsausdehnung ein Paar von Laschen 13b, 13c trägt, die sich in senkrechter Richtung und auf der gleichen Seite des streifenförmigen Hauptteils 13a erstrecken.
Wie in den Figuren 2 und 4 dargestellt, dienen die Laschen 13b und 13c dazu, den Deckel 10 dauerhaft auf dem Behälter 20 festzuhalten, nachdem das zu verpackende Erzeugnis in diesen eingelegt worden ist.
Der Behälter 20, der in den beigefügten Zeichnungen schematisch dargestellt worden ist, da seine Gestalt im Hinblick auf die Ausführung der Erfindung unerheblich ist, weist einen ebenen Boden 21 auf, dessen Grundrißform mit der des Deckels 10 übereinstimmt, und eine senkrechte Umfangswand 22. Im geschlossenen Zustand werden die Laschen 13b und 13c an dem Behälter 20 befestigt, in diesem Beispiel an der unteren Oberfläche seines Bodenteils 21 vorzugsweise durch Warmschweißpunkte in 24.
In dem in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Beispiel hat der Behälter 20 eine senkrechte Umfangswand 22, deren Höhe größer ist als die des Deckels 10. In diesem Beispiel sind deshalb die Laschen 13b und 13c vorteilhafterweise so bemessen, daß sie ein erstes Teilstück 13b1 und 13c1 und ein zweites weiter entferntes Teilstück 13b" und 13c" bilden, zwischen denen vorzugsweise eine Falzlinie 16 vorgebildet ist, die im geschlossenen Zustand der Schachtel (Figur 2) sich an der Kante 23 des Behälters 20 befindet.
Es sind vorzugsweise auch vorgeformte Falzlinien 18 zwischen dem streifenförmigen Hauptteil 13a und den Laschen 13b und 13c vorgesehen, um das Aufspreizen der Laschen während des Absenkens des Deckeis 10 auf den Behälter 20 zu erleichtern.
Für den Fachmann wird es klar sein, daß sich viele von der bis jetzt dargestellten und besprochenen Ausführungsform abweichende Ausführungsformen herstellen lassen. Die Haltelaschen können beispielsweise kürzer bemessen sein, so daß ihre Enden nicht auf der Unterseite des Bodens 21 des Behälters angeklebt werden, sondern längs seiner Umfangswand 22. Nach einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform können die Laschen 13b und 13c einstückig mit dem äußeren Umfangsstreifen 12 statt mit dem inneren Umfangsstreifen 13 herstellt werden. In einer weiteren abweichenden Ausführungsform können die Laschen 13b und 13c aus gesonderten Teilen bestehen, die durch Warmschweißen zunächst an dem Deckel 10 und dann an dem Behälter 20 angeklebt werden, statt einstückig mit einem der Bestandteile des Deckels hergestellt zu werden. Bei der in den Figuren 1 bis 3 dargestellten bevorzugten Ausführungsform hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, die Laschen 13b und 13c einstückig mit dem inneren Umfangsstreifen 13 herzustellen.
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Nach einer weiteren abweichenden Ausführungsform können, wie in Figur 5 dargestellt, der Deckel 10 und der Boden 20 eine im wesentlichen gleiche Höhe aufweisen, weshalb die Haltelaschen 13b und 13c keine mittlere Falzlinie aufweisen wie die mit 16 bezeichnete, die für zwei falzbare Teilstücke 13b1 und 13b" bestimmend ist, sondern ein einziges Stück 13b, 13c, das über eine Falzlinie 18 mit dem streifen-förmigen Hauptteil 13a in Verbindung steht.
Nach der in den Figuren 6 und 7 dargestellten abweichenden Ausführungsform sind die Laschen 13b und 13c zusammen mit dem Basiselement 11 des Deckels hergestellt. Die Laschen 13b und 13c erstrecken sich von einander gegenüberliegenden Seiten der Ränder des ebenen Teils 11a (Figur 7) und werden zum Anliegen an die untere Oberfläche des Bodens 21 des Behälters 20 gebracht, in ähnlicher Weise wie in den Figuren 2 und 4 dargestellt.
Wie man feststellen kann, ist die erfindungsgemäße Lösung auf Schachteln jeder Form anwendbar und ermöglicht somit die Herstellung von Schachteln in beschränkter Stückzahl mit neuer oder von den herkömmlichen abweichender Form, ohne daß besondere Maßnahmen erforderlich sind, um die Verpackungsstraße dem neuen Schachtelformat anzupassen.
Es wird eine Kartonschachtel, insbesondere für Süßwaren, beschrieben, zu der ein zur Aufnahme einer Ware geeigneter Behälter und ein oberer Deckel gehören, dessen Form mit der des Behälters übereinstimmt. Die Schachtel enthält zwei an dem Deckel befestigte Laschen, die in mindestens zwei getrennten Zonen an dem Behälter befestigbar sind, um die Schachtel in geschlossenem Zustand zu halten. Vorzugsweise sind die Laschen einstückig mit einem Bestandteil des Deckels hergestellt.
Claims (9)
1. Kartonschachtel, insbesondere für Süßwaren, zu der gehören ein Behälter (20), der zur Aufnahme einer Ware geeignet ist, und ein oberer Deckel (10), dessen Form im wesentlichen mit der des Behälters (20) übereinstimmt, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Laschen (13b, 13c) vorgesehen sind, die fest mit dem Deckel (10) verbunden sind und in mindestens zwei getrennten Zonen an dem Behälter (20) befestigbar sind, um die Schachtel in einem geschlossenen Zustand zu halten.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (13b, 13c) einstückig mit einem Bestandteil (11, 12, 13) des Deckels (10) hergestellt sind.
3. Schachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (13b, 13c) einstückig mit einem Basiselement (11) des Deckels (10) hergestellt sind.
4. Schachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel einstückig mit einem streifenförmigen Umfangselement (12, 13) hergestellt sind, das im wesentlichen senkrecht zur Hauptebene des Deckels ausgerichtet ist.
5. Schachtel nach irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (13b, 13c) so bemessen sind, daß sie unter der unteren Oberfläche des Bodens (21) des Behälters (20) befestigbar sind.
6. Schachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (13b 13c) an der Verbindungsstelle mit dem Deckelelement (11, 12, 13), mit dem sie einstückig hergestellt sind, eine vorgeformte Falzlinie (18) aufweisen.
7. Schachtel nach irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (20) eine größere Höhe hat als der Deckel (10) und die Laschen (13b, 13c) jeweils aufweisen:
- ein erstes näher gelegenes Teilstück (13b', 13c'), das an den unteren Teil der Seitenwand (22) des Behälters (20) anliegend angeordnet werden kann und
- ein zweites entfernter gelegenes Teilstück (13b", 13c"), das an der unteren Oberfläche des Bodens (21) des Behälters (20) anliegend angeordnet werden kann und an dieser befestigbar ist.
8. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine vorgeformte Falzlinie (16) zwischen den näher gelegenen Teilstücken (13b', 13c') und den entfernter gelegenen Teilstücken (13b", 13c") vorgesehen ist.
9. Kartonschachtel nach irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (13b, 13c) an dem Behälter (20) durch Aufbringung von heißem Klebstoff befestigt werden.
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| R071 | Expiry of right |