DE20111972U1 - Rauch- und Wärmeabzug - Google Patents
Rauch- und WärmeabzugInfo
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Description
Patentanwalt *: : : : ; .* : ; ·;
reiner PRfETSCH : ··: · : : : ·: · ·
SchäufeSeinsir. 7 * "·
D -8068? München ' 1
Eternit Flachdach GmbH 19.07.2001
37.414-rp/hu
Die Erfindung betrifft einen Rauch- und Wärmeabzug mit einem Insektenschutzgewebe, mit den im Oberbegriff des Schutzanspruches angegebenen Merkmalen. Der Rauch- und Wärmeabzug kann als einzelne Lichtkuppel ausgebildet sein. Ebensogut kann es sich um ein Element in einem Lichtband handeln.
Aus der DE 2 98 21 814 Ul ist ein Rauchabzug mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen bekannt. In der Lüftungsstellung ist das Insektenschutzgewebe zwischen dem Rahmenschenkel, der der Anlenkseite der Klappe 0 gegenüberliegt und den beiden anschließenden Rahmenschenkeln einerseits sowie den entsprechenden Rändern der Klappe andererseits aufgespannt und in geeigneter Weise z.B. über Klettverschlüsse, lösbar mit den drei Rahmenschenkeln verbunden. Wenn die Klappe, z.B. durch Auslösung der Öffnungsvorrichtung im Brandfall, über die Lüftungsstellung hinaus öffnet, löst sich das Insektenschutzgewebe von dem Rahmen und wird von der Klappe bis in die Rauchabzugsstellung mitgenommen, so daß die Rauchabzugsöffnung vorschriftsmäßig frei durchgängig ist. Bei dieser Konstruktion ist es zeitraubend, das Insektenschutzgewebe nach erfolgter Auslösung der Klappe in die Rauchabzugsstellung anschließend wieder ordnungsgemäß und insektendicht mit dem Rahmen zu verbinden. Das ist vor allem deshalb nachteilig, weil die Klappe nicht nur im tatsächlichen Brandfall sondern auch zur periodischen Funktionsprüfung, zu Wartungs- und zu Reinigungsarbeiten in die Rauchabzugsstellung gebracht wird. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß das Insektenschutzgewebe während und nach dem Schließen der Klappe aus der Lüftungsstellung keine definierte Lage einnimmt und deshalb zwischen Klappe und Rahmen eingeklemmt werden kann. Selbst wenn das Insektenschutzgewebe in der Schließstellung der Klappe vollständig innerhalb der Öffnung des Rahmens liegt, ist der optische Eindruck von dem darunterliegenden Raum aus gesehen unbefriedigend. Wenn umgekehrt das Insektenschutzgewebe vollständig außerhalb des Rahmens liegt, ist es der Witterung und der Verschmutzung ausgesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rauch- und Wärmeabzug der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Gattung zu schaffen, bei dem das Insektenschutzgewebe bei geschlossener Klappe definiert und optisch befriedigend positioniert ist und beim Schließen der Klappe aus der Rauchabzugstellung leicht repositioniert werden kann.
Diese Aufgabe ist neuerungsgemäß dadurch gelöst, daß eine 0 untere Traverse von dem Rahmenschenkel, an dem die Klappe angelenkt ist, zu dem gegenüberliegenden Rahmenschenkel und eine obere Traverse von dem angelenkten Klappenschenkel zu dem gegenüberliegenden Klappenschenkel verläuft, daß die Öffnungsvorrichtungen die untere Traverse durchgreifen, daß ein Hilfsrahmen parallelachsig zu der Klappe schwenkbar sowie in Höhe der Traversen durch zwei parallele, beabstandete Stege in zwei Felder quergeteilt ist, die mit dem Insektenschutzgewebe bespannt sind, daß der in der Lüftungsstellung etwa keilförmige Raum zwischen der unteren 0 und der oberen Traverse durch Bespannungsmaterialsegmente,
die sich im wesentlichen von den Stegen des Hilfsrahmens zu der oberen Traverse erstrecken, insektendicht begrenzt ist und daß der Hilfsrahmen lösbar mit dem Rahmen verbunden ist.
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Anders als im Stand der Technik ist also das Insekten-
schutzgewebe im wesentlichen in einem in der geschlossenen Stellung und in der Lüftungsstellung der Klappe in der lichten Öffnung des Rahmens verbleibenden Hilfsrahmen angeordnet, der so mit der Klappe verbunden ist, daß er sich von dem Rahmen erst löst, wenn die Klappe sich über die Lüftungsstellung hinaus öffnet. Die lösbare Befestigung des Hilfsrahmens in dem Rahmen kann durch übliche Magnetverschlüsse oder übliche Schnappverschlüsse verwirklicht werden.
Die Bespannungsmaterialsegmente dichten also in der Lüftungsstellung den von den Öffnungsvorrichtungen durchsetzten, keilförmigen Raum nach außen ab und können aus einer faltbaren Folie oder einem Textilgebilde sein. Bevorzugt bestehen die Segmente aus dem gleichen Insektenschutzgewebe, mit dem die Felder des Hilfsrahmens bespannt sind (Anspruch 2).
Bevorzugt ist der Hilfsrahmen über eine Mitnehmervorrich-0 tung der Klappe verbunden (Anspruch 3). Ohne die Mitnehmervorrichtung, bei der es sich z.B. um Seile, Bänder oder Stangen handeln kann, wird der Hilfsrahmen beim Öffnen der Klappe über die Lüftungsstellung hinaus durch die mit der oberen Traverse verbundenen Bespannungsmaterialsegmente mitgenommen. Die Mitnehmervorrichtung vermeidet eine etwaige Überlastung dieser Segmente und eine Verwindung des Hilfsrahmens insbesondere während letzterer sich von dem Rahmen löst.
Der Hilfsrahmen kann um eine zu dem angelenkten Klappenschenkel parallele Achse schwenkbar sein (Anspruch 4). Wird bei dieser Ausführungsform die Klappe aus der Rauchabzugs-Stellung zurück in die geschlossene Stellung geschwenkt, so nehmen der Hilfsrahmen und damit das Insektenschutzgewebe 5 und das Bespannungsmaterial zwangsläufig wieder die vorhergehende insektendichte Lage ein.
| 5 | Fig. | 1 |
| Fig. | 2 | |
| Fig. | 3 | |
| 10 | Fig. | 4 |
| Fig. | 5 | |
| Fig. | 6 | |
| 15 | ||
| Fig. | 7 |
In der Zeichnung ist ein Rauch- und Wärmeabzug nach der Erfindung anhand einer beispielsweise gewählten Ausführungsform schematisch vereinfacht dargestellt. Es zeigt:
eine Seitenansicht bei geschlossener Klappe
eine Seitenansicht mit der Klappe in der Lüftungsstellung
eine Seitenansicht mit der Klappe in der Lüftungsstellung
eine Seitenansicht nur des Rahmens und des Hilfsrahmens in geschlossener Stellung
die der Darstellung in Fig. 3 entsprechende Aufsicht
die der Darstellung in Fig. 3 entsprechende Aufsicht
eine Seitenansicht kurz nach Auslösung der Rauchabzugsfunktion
dieselbe Ansicht wie Fig. 5, jedoch mit bereits um rd. 90° geöffneter Klappe, und
eine Seitenansicht nach Erreichen der Endposition der Klappe in der Rauchabzugsstellung
eine Seitenansicht nach Erreichen der Endposition der Klappe in der Rauchabzugsstellung
Figur 1 zeigt einen Rauch- und Wärmeabzug, bestehend aus 0 einem ortsfesten, z.B. in die Dachhaut eingebundenen Rahmen 1, an dessen rechten Schenkel la eine Klappe 2 angelenkt ist, die z.B. ein dom- oder kuppeiförmig gewölbtes lichtdurchlässiges Element 2a umfaßt. Von dem rechten Rahmenschenkel la, an dem die Klappe 2 angelenkt ist, zu dem gegenüberliegenden Rahmenschenkel Ib verläuft etwa mittig in der von dem Rahmen begrenzten Öffnung eine untere Traverse 3, vergl. auch Fig. 3. Diese Traverse 3 besteht aus zwei parallelen, voneinander beabstandeten Profilen 3a, 3b, die von einer hier elektromotorischen Öffnungsvorrichtung 5 für die tägliche Lüftung und einer weiteren Öffnungsvorrichtung 6 für die Rauchabzugstellung durchgriffen wird. Rauch- und Wärmeabzüge dieser Konstruktion und mit solchen Öffnungsvorrichtungen sind Stand der Technik.
Auf den Rahmen 1 liegt ein Hilfsrahmen 7 auf, der besser in den Figuren 5 und 6 zu erkennen ist. Dieser Hilfsrahmen 7
ist zwei Felder beidseits der unteren Traverse 3 unterteilt, vergl. Fig. 4. Die Felder sind mit Insektenschutzgewebe 8 bespannt. Um in der in Fig. 2 dargestellten, täglichen Lüftungsstellung die zwischen den parallelen Profilen 3a, 3b der unteren Traverse 3 bestehende Öffnung insektendicht abzudichten, ist der in der Lüftungsstellung etwa keilförmige Raum zwischen dem Rahmen 1 und der Klappe 2 durch Insektenschutzgewebesegmente 10 begrenzt. Deren Unterränder sind an dem Hilfsrahmen 7, insbesondere dessen zu den die untere Traverse 3 bildenden Profilen parallelen Schenkeln, befestigt. Die oberen Ränder dieser Bespannungsmaterialsegmente sind an einer oberen Traverse 9 befestigt, die von dem angelenkten Schenkel der Klappe 2. zu dem gegenüberliegenden Schenkel der Klappe verläuft. In der in Fig. 2 dargestellten, aufgespannten Stellung begrenzen die Bespannungsmaterialsegemente 10 also allseitig einen pyramidenstumpf förmigen Raum, durch den die an dem freien Klappenschenkel angreifende Öffnungsvorrichtung 6 verläuft. Wie die Figuren 2 und 4 verdeutlichen, ist es nicht erforder-0 lieh, den gesamten keilförmigen Raum mit dem Bespannungs-
material abzugrenzen, wenn der nicht für die Funktion der Öffnungsvorrichtung 6 benötigte Teil der Öffnung zwischen den parallelen Profilen 3a, 3b der unteren Traverse 3 durch eine Platte 11 verschlossen ist.
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Die Figuren 5 und 6 zeigen, daß nach der in bekannter Weise erfolgten Auslösung der Öffnungsvorrichtung 6 für die Rauchabzugstellung die Klappe 2 über die Lüftungsstellung hinausschwenkt und dabei den Hilfsrahmen 7 mitnimmt. Die 0 Mitnahme kann entweder über die Bespannungsmaterialsegmente 10 oder, insbesondere bei großflächigen Öffnungen, über gesonderte Mitnehmervorrichtungen in Form von Bändern, Bügeln oder die in Fig. 5 angedeutete Stange 13 erfolgen, über welche der freie Schenkel der Klappe 2 mit dem dazu parallelen Schenkel des Hilfsrahmens 7 verbunden ist.
In seiner normalen Ruhestellung entsprechend den Figuren 1 bis 4 kann der Hilfsrahmen 7 mit dem Rahmen 1 über an sich bekannte Klemm-, Rast- oder Haftvorrichtungen verbunden sein, die den Hilfsrahmen bei Überschreitung einer bestimmten Zugkraft freigeben.
Grundsätzlich benötigt der Hilfsrahmen 7 keine eigene Führung. Es kann jedoch insbesondere im Sinne einer Vereinfachung der Repositionierung auf dem Rahmen 1 nach dem Schließen der Klappe 2 aus der Rauchabzugstellung zweckmäßig sein, den zu dem Rahmenschenkel la und dem angelenkten Klappenschenkel parallelen Schenkel des Hilfsrahmens 7 seinerseits in geeigneter Weise anzulenken, so daß er um eine zu dem Rahmenschenkel la parallele Achse schwenkt. Die Anlenkung kann z.B. über Zapfen an dem Rahmen 1 oder an der Klappe 2, ebensogut aber auch mittels eigener Lagerwinkel, Lagerböcke oder Scharniere verwirklicht werden.
Figur 7 zeigt den Rauch- und Wärmeabzug in der Rauchabzugstellung, in der der Hilfsrahmen bei schlaff zusammengefallenen Bespannungsmaterialsegmenten 10 auf der aufgeschwenkten Klappe 2 ruht.
Claims (4)
1. Rauch- und Wärmeabzug, bestehend aus einem ortsfesten Rahmen (1) und einer an einem Schenkel (1a) des Rahmens (1) angelenkten Klappe (2), die mittels Öffnungsvorrichtungen (5, 6) in eine Lüftungsstellung und in eine Rauchabzugsstellung gebracht werden kann, wobei zwischen dem Rahmen (1) und der Klappe (2) ein nur bis zur Lüftungsstellung der Klappe wirksames Insektenschutzgewebe angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine untere Traverse (3) von dem Rahmenschenkel (1a), an dem die Klappe (2) angelenkt ist, zu dem gegenüberliegenden Rahmenschenkel (1b) und eine obere Traverse (9) von dem angelenkten Klappenschenkel zu dem gegenüberliegenden Klappenschenkel verläuft, daß die Öffnungsvorrichtungen (5, 6) die untere Traverse (3) durchgreifen, daß ein Hilfsrahmen (7) etwa parallelachsig zu der Klappe (2) schwenkbar sowie in Höhe der Traversen (3, 9) durch zwei parallele, beabstandete Stege in zwei Felder quergeteilt ist, die mit dem Insektenschutzgewebe (8) bespannt sind, daß der in der Lüftungsstellung etwa keilförmige Raum zwischen der unteren und der oberen Traverse durch Bespannungsmaterialsegmente (10), die sich im wesentlichen von den Stegen des Hilfsrahmens (7) zu der oberen Traverse (9) erstrecken, insektendicht begrenzt ist und daß der Hilfsrahmen (7) lösbar mit dem Rahmen (1) verbunden ist.
2. Rauch- und Wärmeabzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bespannungsmaterialsegmente aus Insektenschutzgewebe (8, 10) sind.
3. Rauch- und Wärmeabzug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsrahmen (7) über eine Mitnehmervorrichtung (13) mit der Klappe (2) verbunden ist.
4. Rauch- und Wärmeabzug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsrahmen (7) um eine zu dem angelenkten Klappenschenkel parallele Achse schwenkbar ist.
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Publications (1)
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