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DE20111690U1 - Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände, einschließlich Zuschnitt dafür - Google Patents

Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände, einschließlich Zuschnitt dafür

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Publication number
DE20111690U1
DE20111690U1 DE20111690U DE20111690U DE20111690U1 DE 20111690 U1 DE20111690 U1 DE 20111690U1 DE 20111690 U DE20111690 U DE 20111690U DE 20111690 U DE20111690 U DE 20111690U DE 20111690 U1 DE20111690 U1 DE 20111690U1
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DE
Germany
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tensioning
base part
film
packaging
clamping
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20111690U
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English (en)
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IMPAC GmbH
Original Assignee
IMPAC GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by IMPAC GmbH filed Critical IMPAC GmbH
Priority to DE20111690U priority Critical patent/DE20111690U1/de
Publication of DE20111690U1 publication Critical patent/DE20111690U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5028Elements formed separately from the container body

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände, im wesentlichen bestehend aus einer Außenverpackung und einer Innenverpackung, die jeweils aus einem faltbaren Material wie Wellpappe, Karton oder dergleichen gebildet sind, wobei die Innenverpackung einen Zuschnitt mit einem Basisteil zur Abstützung des zu verpackenden Gegenstandes aufweist, über den eine flexible Folie (Spannfolie) zur Fixierung des Gegenstandes am Basisteil spannbar ist. Die Erfindung betrifft des weiteren einen Zuschnitt für eine solche Verpackung.
Verpackungen der genannten Art dienen zur Verpackung von bruch- und/oder stoßempfindlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Glas, elektronische Bauteile, Laptops oder dergleichen. Derartige Teile müssen schnell und kostengünstig verpackt werden können, wobei es auch möglich sein muß, Verpackungsgüter verpacken zu können, die wechselnde Formen aufweisen.
Es sind Verpackungen bekannt, die als Innenverpackung vorgeformte Aufnahmeteile aufweisen. Solche sogenannten Blister-Verpackungen mit tiefgezogenen Nestern zur Aufnahme für die zu verpackenden Gegenstände sind üblicherweise individuell an das jeweilige Verpackungsgut angepaßt. Für die Verpackung von
MEISSNER, BOLTE& PARTNER , Unser" Zeichen: M/IMP-025-DE
Gegenständen mit wechselnden Formen ist diese Innenverpackung nicht geeignet.
Es sind weiterhin Verpackungen bekannt, bei denen die Innenverpackung aus zwei Tragelementen gebildet ist. Jedes Tragelement besteht aus einem steifem Rahmen mit einer zentralen Öffnung. Diese Öffnung ist jeweils mit einem dehnbaren Material, nämlich Kunststoffolie abgedeckt. Die zu verpackenden Gegenstände werden zwischen den Kunststoffolien eingeklemmt, wobei die die Innenverpackung bildenden Rahmen innerhalb einer Außenverpackung bedingt durch das Verpackungsgut beabstandet voneinander sind. Das Verpackungsgut schwebt sozusagen innerhalb der Verpackung. Zwar ermöglichen die Kunststoffolien auch die Verpackung und uneinheitlich geformten Gegenständen. Die bekannte Verpackung weist jedoch den Nachteil auf, daß sie herstellungstechnisch aufwendig und damit kostenintensiv ist. Des weiteren sind sehr flache Gegenstände sehr schwer oder gar nicht verpackbar, da die Rahmen mit den Kunststoffolien dann flächig aneinander liegen, so daß ein Verspannen zwischen den Rahmenteilen nicht möglich ist.
Schwere Gegenstände sind ebenfalls nur schlecht zu verpacken, da das flexible Material bzw. die Kunststoffolien hierfür eine größere Stärke aufweisen müssen. Die Kunststoffolien schmiegen sich dann jedoch nur schwer oder gar nicht mehr an das Verpackungsgut an.
Eine relativ flexible Verpackung schlägt das US-Patent 3 905 474 vor. Diese Verpackung umfaßt eine Innenverpackung, die aus einem faltbaren Material wie Wellpappe, Karton oder dergleichen gebildet ist, wobei die Innenverpackung einen Zuschnitt mit einem rechteckförmigen Basisteil zur Abstützung eines zu verpackenden Gegenstandes aufweist, über den eine flexible Folie zur Fixierung des Gegenstandes am Basisteil spannbar. Konkret ist an einem Begrenzungsrand des Basisteils ein Spannteil üJse;c..eina Kaltünie angel &phgr;« JcJs*. Aq. {ii»$sem
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Spannteil ist die flexible Folie fixiert. Beim Aufklappen des Spannteils in Richtung der Spannfolie wird diese locker, so daß der zu verpackende Gegenstand zwischen Spannfolie und Basisteil eingeschoben werden kann. Beim Abklappen der Spannfolie auf die gegenüberliegende Seite wird die Spannfolie unter Fixierung des zu verpackenden Gegenstands auf dem Basisteil gespannt.
Diese Innenverpackung hat sich in der Praxis sehr bewährt. Es hat sich jedoch auch gezeigt, daß selbst bei starker Spannung auf die Spannfolie die zu verpackenden Gegenstände innerhalb einer Außenverpackung relativ leicht verrutschen können.
Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die letztgenannte Verpackung dahingehend weiterzubilden, daß die zu verpackenden Gegenstände sicher innerhalb der Außenverpackung plaziert bleiben, und zwar auch unter Einwirkung größerer Stöße.
Des weiteren ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung mit einer Innenverpackung zu schaffen, die sich durch einen einfachen Zuschnitt, schnelle Auffaltung und besonders sichere Positionierung des zu verpackenden Gegenstandes innerhalb einer Außenverpackung auszeichnet.
Die erstgenannte Aufgabe wird insbesondere durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst, wobei Anspruch 2 eine besonders vorteilhafte Ausführungsform beschreibt.
Der zweite Teil der gestellten Aufgabe wird insbesondere durch die Merkmale des Anspruches 3 gelöst, wobei zur Lösung auch die Merkmale der Ansprüche 1 und/oder 2 beitragen können.
Dementsprechend ist ein Teil der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil an der der Spannfolie zugekehrten Seite.ÄUtscJifast .ausgebildetv.i^sbejscjn^ere mit
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einem rutschfesten Material beschichtet oder belegt ist. Dabei kann es sich entweder um eine Schaumstoffmatte oder ein an einer Seite rutschfest kaschiertes Papier oder dergleichen handeln. Auch eine Folie mit hohem Oberflächen-Reibungskoeffizient ist als Beschichtung der Stützfläche des Basisteils denkbar.
Für die schnelle und unkomplizierte Verpackung von Gegenständen unterschiedlicher Form ist es besonders vorteilhaft, wenn der Zuschnitt für die Innenverpackung ein rechteckförmiges Basisteil umfaßt, an dessen wenigstens einem seitlichen Begrenzungsrand, insbesondere zwei diametral gegenüberliegenden seitlichen Begrenzungsrändern jeweils über eine Faltlinie ein Spannteil angelenkt ist, an dem bzw. denen die sich über das Basisteil erstreckende Spannfolie befestigt ist derart, daß diese bei Faltung des bzw. der Spannteile zur Seite der Spannfolie hin lose auf dem Basisteil liegt, so daß zwischen Basisteil und Spannfolie der zu verpackende Gegenstand einbringbar ist, während bei Faltung des bzw. der Spannteile zur gegenüberliegenden Seite hin die Spannfolie straff über das Basisteil und einen zwischen Basisteil und Spannfolie eingebrachten Gegenstand spannbar ist, und daß der wenigstens eine Spannteil durch eine weitere Faltlinie unterteilt ist, die sich etwa parallel zur Faltlinie zwischen Basisteil und Spannteil in einem Abstand von dieser erstreckt, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung des Spannteils, so daß dieser Spannteil nach Art einer Z-Faltung an die der Spannfolie gegenüberliegende Seite des Basisteils faltbar ist.
Eine weiter entwickelte Ausführungsform ist in Anspruch 4 angegeben, bei der beide Spannteile in der vorgenannten Art unterteilt und faltbar sind. Damit ist es möglich, daß der jeweils äußere breitere Abschnitt der Spannteile über den zugeordneten Bagrerwzunösuand. des Basi&te*il9># df r; jeweils durch
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die Faltlinie zwischen Basisteil und Spannteil definiert ist, vorsteht. Auf diese Art und Weise wird das Basisteil an den Seiten von der inneren Begrenzung der Außenverpackung sicher beabstandet, an denen die Spannteile angelenkt sind. Durch die spezielle Ausbildung der Spannteile wird also ein erhöhter Schutz für die zu verpackenden Gegenstände innerhalb einer Außenverpackung geschaffen. Vor allem erlaubt der jeweils vorstehende Abschnitt der Spannteile die Anbringung von Grifföffnungen, so daß die Innenverpackung bei Bedarf sich leicht aus der Außenverpackung herausziehen läßt.
Vorzugsweise ist auch bei dieser Ausführungsform die der Spannfolie zugekehrte Seite des Basisteil rutschfest ausgebildet, um den zu verpackenden Gegenstand in der ursprünglich eingebrachten Position sicher zu halten, und zwar auch nach Einwirkung schwerer Stöße auf Außen- und Innenverpackung.
Die Maßnahmen nach Anspruch 5, wonach an die beiden sich zwischen den Spannteilen erstreckenden Begrenzungsrändern des Basisteils über entsprechende Faltlinien Längs-Randteile angelenkt sind, die sich jeweils über das Basisteil hinaus in das bzw. die Spannteile hineinerstrecken, so daß nach Ausbildung der erwähnten Z-Faltung des bzw. der Spannteile die Längs-Randteile zum Schutz eines zwischen Basisteil und Spannfolie plazierten Gegenstandes auf die Seite der Spannfolie hochklappbar sind. Auf diese Weise erhält man in Verbindung mit der erwähnten Z-Faltung der Spannteile einen Schutz des zu verpackenden Gegenstandes nach allen Seiten hin. Insbesondere wird durch die hochgefalteten Längs-Randteile der zu verpackende Gegenstand auch in sicherem Abstand von der gegenüberliegenden Wand der Außenverpackung gehalten.
Eine in sich stabile Innenverpackung läßt sich insbesondere durch die Merkmale der Ansprüche 6 und/oder 7 erhalten. Durch diese dovÄ keßchöiefeenen Mafijaalynen^zfi.chriet .sich die
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Innenverpackung durch eine U-förmige Umrandung des Basisteils an dessen Spannfolienseite aus. Grundsätzlich ist es auch denkbar, die Konstruktion nach den Ansprüchen 6 und/oder 7 an beiden Spannteilen vorzusehen, so daß das Basisteil dann allseitig umrandet ist.
Ein besonders vorteilhafter Zuschnitt für die Herstellung einer Verpackung gemäß Erfindung ist in Anspruch 9 beschrieben, wobei die Ansprüche 10 und 11 konstruktive Details betreffen, die für die Handhabung und Praxis besonders vorteilhaft sind.
Nachstehend wird anhand der beigefügten Zeichnung eine Ausführungsform für eine Verpackung gemäß Erfindung sowie für einen Zuschnitt dafür näher beschrieben. Es zeigen: 15
Figur 1 einen Zuschnitt für eine erfindungsgemäße
Verpackung in Draufsicht;
Figuren 2 und 3 die Faltung des Zuschnitts gemäß Figur 1 zu einer Innenverpackung gemäß Erfindung
jeweils in perspektivischer Ansicht; und
Figur 4 die fertig gefaltete Innenverpackung
in Zuordnung zu einer Außenverpackung, ebenfalls in perspektivischer Ansicht.
In Figur 1 ist ein Zuschnitt für eine Innenverpackung einer aus Innen- und Außenverpackung bestehenden Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände 10 in Draufsicht dargestellt. Dieser Zuschnitt, der mit der Bezugsziffer 11 gekennzeichnet ist, besteht aus einem rechteckförmigen Basisteil An zwei gegenüberliegenden Begrenzungsrändern - in Figur 1 linken und rechten Begrenzungsrand - des Basisteils 12 sind über Faltlinien 13, 14 Spannteile 15, 16 angelenkt, an denen 5 eine sich uberrtiasfBa^iLst^ii 12: ejtstr*ecJ£&n.£fe SpaSnatfOlie 17
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befestigt ist. Die Befestigung der Spannfolie 17 auf den Spannteilen 15, 16 erfolgt durch Klebung, wobei die entsprechenden Klebränder in Figur 1 mit den Bezugsziffern 18, 19 gekennzeichnet sind.
5
Die beiden Spannteile 15, 16 sind jeweils durch eine weitere Faltlinie 20, 21 unterteilt, die sich etwa parallel zu den Faltlinien 13, 14 zwischen Basisteil 12 und zugeordnetem Spannteil 15 bzw. 16 in einem Abstand von diesen erstrecken, der jeweils geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung 22 bzw. 23 der Spannteile 15, 16. An den beiden sich zwischen den Spannteilen 15, 16 erstreckenden Begrenzungsrändern (Längs-Begrenzungsrändern) des Basisteils sind über entsprechende Faltlinien 24, 25 Längs-Randteile 26, 27 angelenkt, die sich in die beiden Spannteile 15, 16 hinein erstrecken. An die äußere Begrenzung des in Figur 1 linken Spannteils 16 ist über eine noch weitere Faltlinie 28, die sich mit dem äußeren Begrenzungsrand 23 des Spannteils 16 deckt, ein Quer-Randteil 29 angelenkt, wobei dieser Quer-Randteil jeweils durch einen Einschnitt 30 bzw. 31 von den beiden sich auch in diesem Teil hinein erstreckenden Längs-Randteilen 26, 27 unter Ausbildung von quer einfaltbaren Stützlappen 32, 33 getrennt und nach Einfaltung derselben über diese von außen nach innen faltbar ist, sowie dies in den Figuren 3 und 4 erkennbar ist (Pfeil 34 in Figur 3). Die Faltlinien 13, 14 können auch als erste Faltlinien, die Faltlinien 20, 21 als zweite Faltlinien, die Faltlinien 24, 25 als dritte Faltlinien und die Faltlinie 28 als vierte Faltlinie bezeichnet werden.
Der Spannteil 15 ohne Quer-Randteil, d.h. der in Figur 1 rechte Spannteil, ist ebenfalls durch eine weitere Faltlinie 20 unterteilt, die sich etwa parallel zur Faltlinie 13 zwischen Basisteil 12 und diesem Spannteil 15 in einem Abstand von dieser erstreckt, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren..Begrenzuiag 22 die«s#es :Sg>a#nteils 15.
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Die Spannteile 15, 16 sind durch die zweiten Faltlinien 20, 21 derart unterteilt, daß sie nach Art einer Z-Faltung entsprechend Figur 2 unter Spannung der Spannfolie 17 an die der Spannfolie 17 gegenüberliegenden Seite des Basisteils 12 faltbar sind derart, daß die jeweils äußeren Abschnitte 35, 36 der beiden Spannteile 15, 16 über die zugeordneten Begrenzungsränder des Basisteils 12 vorstehen. Damit ist das Basisteil 12 innerhalb einer Außenverpackung 37 (siehe Figur 4) von den zugeordneten Begrenzungswänden der Außenverpackung beabstandet. Dies dient dem Schutz des zu verpackenden Gegenstandes 10 innerhalb der Außenverpackung 37.
Im äußeren Randbereich des Spannteils 15, welches keinen Quer-Randteil umfaßt, sind bei der dargestellten Ausführungsform zwei Fingeröffnungen 38 ausgebildet, mit deren Hilfe die Innenverpackung, die aus dem Zuschnitt gemäß Figur 1 entsprechend Figur 4 hergestellt werden kann, problemlos aus einer zugeordneten Außenverpackung 37 herausziehbar ist. Die aus dem Zuschnitt gemäß Figur 1 fertig gefaltete Innenverpackung ist in Figur 4 mit der Bezugsziffer 39 gekennzeichnet .
Wie bereits oben dargelegt, lassen sich die Spannteile 15, 16 entsprechend Figur 2 nach Art einer Z-Faltung an die der Spann folie 17 gegenüberliegende Seite des Basisteils 12 falten unter gleichzeitiger Spannung der Spannfolie 17 über den zu verpackenden Gegenstand 10. An der der Spannfolie 17 zugewandten Seite des Basisteils 12 ist noch ein rutschfester Belag, zum Beispiel in Form einer Schaumstoffmatte 40 angeordnet, so daß der zu verpackende Gegenstand 10 rutschfest zwischen Spannfolie 17 und Basisteil 12 gehalten ist.
Im Anschluß an die Ausbildung der erwähnten Z-Faltungen werden die beiden Längs-RandteiJLe.^6,. 27. ia Richtung·, de j: ;Pfjeile 41,
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nach oben auf die Spannfolienseite des Basisteils 12 gefaltet, bis sie sich etwa senkrecht zum Basisteil 12 erstrecken.
Anschließend werden entsprechend Figur 3 die Stützlappen 32, 33 des Zuschnitts gemäß Figur 1 nach innen gefaltet in eine Lage, in der sie sich etwa auf der Faltlinie 28 zwischen Spannteil 16 und Quer-Randteil 29 erstrecken. Anschließend wird der Quer-Randteil 29 von außen nach innen über die beiden Stützlappen 32, 33 entsprechend Pfeil 34 in Figur 3 gefaltet. Zu diesem Zweck ist der Quer-Randteil 29 durch eine fünfte Doppel-Faltlinie 43 unterteilt, wobei diese Doppel-Faltlinie sich auf halber Breite des Quer-Randteils 29 und parallel zur vierten Faltlinie 28 erstreckt. Die Gesamtbreite des Quer-Randteils ist geringfügig größer als die doppelte Höhe der Stützlappen 32, 33.
Am äußeren Querrand 44 des Quer-Randteils 29 sind Vorsprünge 45 ausgebildet, die nach Umfaltung des Quer-Randteils 29 über die beiden Stützlappen 32, 33 in korrespondierende Querschlitze 46 längs der Faltlinie 28 zwischen Quer-Randteil 29 und zugeordnetem Spannteil 16 einsteckbar sind (Figur 4).
Nach alledem erhält man entsprechend Figur 4 eine Innenverpackung, dessen Basisteil an der Spannfolienseite U-förmig umrandet ist. Die Innenverpackung ist in sich stabil und schützt den zu verpackenden Gegenstand 10 nach allen Seiten hin. Der zu verpackende Gegenstand wird allseitig abgestützt. Der Zuschnitt läßt sich in einfacher Weise, wie die Figuren 2-4 erkennen lassen, zu einer Innenverpackung unter Fixierung des zu verpackenden Gegenstandes 10 auffalten, um dann in eine Außenverpackung 37 geschoben werden zu können (siehe Pfeil 47 in Figur 4). Die. Außenverpackung 37 ist als herkömmliche Faltschachtel ausgebildet.
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Bemerkenswert ist noch ein etwa trapez-förmiger Einschnitt an den beiden Längsrändern des Basisteils 12. Diese trapezförmigen Einschnitte sind in Figur 1 mit der Bezugsziffer 48 gekennzeichnet. Die trapez-förmigen Einschnitte 48 erstrecken sich in das Basisteil 12 hinein, so daß an diesen Stellen trapez-förmige Abschnitte als Teile der Längs-Randteile 26, entstehen. Beim Hochhalten der Längs-Randteile 26, 27 werden die erwähnten trapez-förmigen Abschnitte ebenfalls mitgefaltet derart, daß sie dann über die Unterseite des Basisteils 12 vorstehen, so wie dies in Figur 4 erkennbar ist. Die durch die Einschnitte 48 erhaltenen Trapez-Abschnitte der Längs-Randteile 26, 27 sind in den Figuren 3 und 4 mit der Bezugsziffer 49 gekennzeichnet. Die trapez-förmigen Abschnitte 49 bewirken eine Beabstandung des Basisteils von der zugeordneten Wandung der Außenverpackung 37. Damit ist das Basisteil 12 der Innenverpackung an beiden Flachseiten von der Außenverpackung beabstandet. Auf diese Weise wird erreicht, daß der zu verpackende Gegenstand 10 innerhalb der Außenverpackung quasi schwimmend gelagert ist. Basisteil 12 stellt eine Art Membran innerhalb der Außenverpackung 37 dar, auf der der zu verpackende Gegenstand 10 sicher fixiert ist.
Zu der oben erwähnten Rutschbremse sei noch erwähnt, daß die vorzugsweise vorgeschlagene Schaumstoffmatte aus PU-Schaum oder dergleichen besteht. Damit wird eine Rutschfestigkeit erreicht, die mehr als das doppelte der herkömmlichen Rutschfestigkeit von zu verpackenden Gegenständen innerhalb einer Sichtfolien-Verpackung erzielt wird.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
10 zu verpackender Gegenstand
11 Zuschnitt 12 Basisteil
13 (erste) Faltlinie
14 (erste) Faltlinie
15 Spannteil
16 Spannteil 17 . Spannfolie
18 Klebrand
19 Klebrand
20 (zweite) Faltlinie
21 (zweite) Faltlinie 22 äußere Begrenzung
23 äußere Begrenzung
24 (dritte) Faltlinie
25 (dritte) Faltlinie
26 Längs-Randteil 27 Längs-Randteil
28 (vierte) Faltlinie
29 Quer-Randteil
30 Einschnitt
31 Einschnitt 32 Stützlappen
33 Stützlappen
34 Pfeil
35 äußerer Abschnitt
36 äußerer Abschnitt 37 Außenverpackung
38 Fingeröffnung
39 Innenverpackung
40 Schaumstoffmatte
41 Pfeil 4? Pfeil
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43 44 45 46 47 48 49
(fünfte) Doppel-Faltlinie Querrand
Vorsprung
Querschlitz
Pfeil
trapez-förmiger Einschnitt trapez-förmiger Abschnitt

Claims (11)

1. Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände (10), im wesentlichen bestehend aus einer Außenverpackung (37) und einer Innenverpackung (39), die jeweils aus einem faltbaren Material, wie Wellpappe, Karton oder dergleichen gebildet sind, wobei die Innenverpackung (39) einen Zuschnitt (11) mit einem Basisteil (12) zur Abstützung des zu verpackenden Gegenstands (10) aufweist, über den ein flexibles Material (Spannfolie 17) zur Fixierung des Gegenstandes (10) am Basisteil (12) positionier- bzw. spannbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (12) an der dem flexiblen Material bzw. der Spannfolie (17) zugekehrten Seite rutschfest ausgebildet, insbesondere mit einem rutschfesten Material beschichtet oder belegt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschfestigkeit des Basisteils (12) durch eine auf diesem plazierbare Schaumstoffmatte (40) gewährleistet ist.
3. Verpackung, insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (11) ein rechteckförmiges Basisteil (12) umfaßt, an dessen wenigstens einem seitlichen Begrenzungsrand, insbesondere an dessen zwei diametral gegenüberliegenden seitlichen Begrenzungsrändern jeweils über (erste) Faltlinien (13, 14) ein Spannteil (15, 16) angelenkt ist, an dem bzw. denen die sich über das Basisteil (12) erstreckende Spannfolie (17) befestigt ist derart, daß diese bei Faltung des bzw. der Spannteile (15, 16) zur Seite der Spannfolie (17) hin lose auf dem Basisteil (12) liegt, so daß zwischen Basisteil (12) und Spannfolie (17) der zu verpackende Gegenstand (10) einbringbar ist, während bei Faltung des bzw. der Spannteile (15, 16) zur gegenüberliegenden Seite hin die Spannfolie (17) straff über den Basisteil (12) und einen zwischen Basisteil (12) und Spannfolie (17) eingebrachten Gegenstand (10) spannbar ist, und daß der wenigstens eine Spannteil (15, 16) durch eine weitere (zweite) Faltlinie (20, 21) unterteilt ist, die sich etwa parallel zur (ersten) Faltlinie (13, 14) zwischen Basisteil (12) und Spannteil (15, 16) in einem Abstand von dieser erstreckt, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung (22, 23) des jeweils zugeordneten Spannteils (15, 16), so daß dieser Spannteil nach Art einer Z-Faltung (Fig. 2) an die der Spannfolie (17) gegenüberliegende Seite des Basisteils (12) faltbar ist.
4. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung von zwei Spannteilen (15, 16) diese jeweils eine weitere (zweite) Faltlinie (20, 21) aufweisen, die sich parallel zu der jeweiligen (ersten) Faltlinie (13, 14) zwischen Spannteil (15, 16) und Basisteil (12) in einem Abstand zu dieser erstrecken, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung des jeweiligen Spannteils, so daß die Spannteile (15, 16) jeweils nach Art einer Z-Faltung auf die der Spannfolie (17) gegenüberliegende Seite des Basisteils (12) unter entsprechender Spannung der Spannfolie (17) faltbar sind, wobei dann der jeweils äußere breitere Abschnitt (35, 36) der Spannteile (15, 16) über den zugeordneten Begrenzungsrand des Basisteils (12), der jeweils durch die (ersten) Faltlinien (13, 14) zwischen Basisteil (12) und Spannteil (15, 16) definiert ist, vorsteht.
5. Verpackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden sich zwischen den Spannteilen (15, 16) erstreckenden (Längs-)Begrenzungsrändern des Basisteils (12) über entsprechende (dritte) Faltlinien (24, 25) Längs-Randteile (26, 27) angelenkt sind, die jeweils über das Basisteil (12) hinaus in das bzw. die Spannteile (15, 16) hineinerstrecken, so daß nach Ausbildung der Z-Faltung des bzw. der Spannteile (15, 16) die Längs-Randteile (26, 27) zum Schutz einer zwischen Basisteil (12) und Spannfolie (17) plazierten Gegenstandes (10) auf die Seite der Spannfolie (17) hochklappbar sind.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem der beiden Spannteile (16) über eine weitere (vierte) Faltlinie (28), die sich parallel zur (ersten) Faltlinie (14) zwischen Basisteil (12) und Spannteil (16) erstreckt, ein Quer-Randteil (29) angelenkt ist, der jeweils durch einen Einschnitt (30, 31) von den beiden Längs-Randteilen (26, 27) unter Ausbildung von quer einfaltbaren Stützlappen (32, 33) getrennt ist, und der über die quer eingefalteten Stützlappen (32, 33) von außen nach innen faltbar ist, so daß zusammen mit den beiden Längs- Randteilen (26, 27) eine U-förmige Umrandung des Basisteils (12) an dessen Spannfolienseite herstellbar ist (Fig. 4).
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Querrand (44) des Quer-Randteils (29) Vorsprünge (45) ausgebildet sind, die nach Umfaltung über die beiden Stützlappen (32, 33) in korrespondierende Querschlitze (46) längs der (vierten) Faltlinie (28) zwischen Quer-Randteil (29) und zugeordnetem Spannteil (16) einsteckbar sind (Fig. 4).
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 3-7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem überstehenden Abschnitt (35) des dem Quer-Randteil (29) gegenüberliegenden Spannteils (15) wenigstens eine Öffnung, insbesondere zwei Fingeröffnungen (38) ausgebildet sind.
9. Zuschnitt (11) für eine Verpackung nach einem der Ansprüche 1-8, gekennzeichnet durch einen rechteckförmigen Basisteil (12), an zwei gegenüberliegenden Begrenzungsrändern des Basisteils (12) über (erste) Faltlinien (13, 14) angelenkte Spannteile (15, 16), an denen eine sich über den Basisteil (12) erstreckende Spannfolie (17) befestigt ist, wobei zumindest ein Spannteil (15, 16) durch eine weitere (zweite) Faltlinie (20, 21) unterteilt ist, die sich etwa parallel zur (ersten) Faltlinie (13, 14) zwischen Basisteil (12) und Spannteil (15, 16) in einem Abstand von dieser erstreckt, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung des Spannteils (15, 16), an die über eine noch weitere (fünfte) Faltlinie (28) ein Quer-Randteil (29) angelenkt ist, an den beiden sich zwischen dem Spannteil (15, 16) erstreckenden Begrenzungsrändern des Basisteils (12) über entsprechende (dritte) Faltlinien (24, 25) angelenkte Längs-Randteile (26, 27), die sich in die Spannteile (15, 16) hineinerstrecken, wobei der Quer-Randteil (29) jeweils durch einen Einschnitt (30, 31) von den beiden sich auch in diesen Teil hinein erstreckenden Längs-Randteilen (26, 27) unter Ausbildung von quer einfaltbaren Stützlappen (32, 33) getrennt und nach Einfaltung derselben über diese von außen nach innen faltbar ist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannteil (15) ohne Quer-Randteil ebenfalls durch eine weitere (zweite) Faltlinie (20) unterteilt ist, die sich etwa parallel zur Faltlinie (13) zwischen Basisteil (12) und diesem Spannteil (15) in einem Abstand von dieser erstreckt, der geringer ist als der Abstand zur gegenüberliegenden äußeren Begrenzung (22) dieses Spannteils (15).
11. Zuschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im äußeren Randbereich des Spannteils (15) ohne Quer- Randteil wenigstens eine Grifföffnung, insbesondere zwei Fingeröffnungen (38) ausgebildet sind.
DE20111690U 2001-07-13 2001-07-13 Verpackung für stoßgeschützt zu verpackende Gegenstände, einschließlich Zuschnitt dafür Expired - Lifetime DE20111690U1 (de)

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