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DE20110769U1 - Berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung - Google Patents

Berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung

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DE20110769U1
DE20110769U1 DE20110769U DE20110769U DE20110769U1 DE 20110769 U1 DE20110769 U1 DE 20110769U1 DE 20110769 U DE20110769 U DE 20110769U DE 20110769 U DE20110769 U DE 20110769U DE 20110769 U1 DE20110769 U1 DE 20110769U1
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DE
Germany
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data input
input device
disk
haptic
disc
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DE20110769U
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
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    • G06F3/0354Pointing devices displaced or positioned by the user, e.g. mice, trackballs, pens or joysticks; Accessories therefor with detection of 2D relative movements between the device, or an operating part thereof, and a plane or surface, e.g. 2D mice, trackballs, pens or pucks
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    • GPHYSICS
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Computer Hardware Design (AREA)
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Description

-1-
Berührungssensitve Dateneingabeeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung für eine optische, an einen Controller angeschlossene Anzeigeeinheit, welche Dateneingabeeinrichtung eine lichtdurchlässige Scheibe umfaßt, die zum ortsaufgelösten Erfassen des Aufsetzpunktes eines Fingers eines Benutzers auf der Scheibe matrixartig in einzelne berührungssensitive Eingabefelder unterteilt ist.
Derartige berührungssensitive Dateneingabeeinrichtungen werden beispielsweise vor Bildschirmen angeordnet, um auf diese Weise einen sogenannten Touchscreen-Bildschirm auszubilden. Die lichtdurchlässige Scheibe, die vor der eigentlichen Bildschirmoberfläche angeordnet ist, ist lichtdurchlässig, damit die Anzeige auf dem Bildschirm von einem Benutzer erkennbar ist. Die Scheibe selbst ist in einzelne berührungssensitive Eingabefelder nach Art einer Matrix unterteilt und an einen Controller, beispielsweise an einem MikroController angeschlossen. Bei einer Berührung eines solchen Feldes wird ein Signal generiert, das durch den Mikrocontroller auswertet Aufschluß über den Aufsetzpunkt des Fingers eines Benutzers auf der Scheibenoberfläche gibt. Auf dem Bildschirm abgebildet ist eine Anordnung von Schaltsymbolen, die unterschiedlichen Eingabefeldern der Scheibe zugeordnet sind. In Abhängigkeit von der ermittelten Aufsetzposition des Fingers eines Benutzers auf der Scheibenoberfläche wird die gewünschte Funktion entsprechend dem darunter liegenden Symbol über den MikroController ausgeführt. Eine Rückmeldung, ob die gewünschte Funktion ausgeführt worden ist oder nicht, erhält ein Benutzer dadurch, daß er einen Wechsel in der Anzeige des Bildschirmes erkennt. Eine haptische Rückmeldung erfährt ein Benutzer jedoch nicht. Wird beispielsweise eine solche Dateneingabeeinrichtung als Tastatur benutzt, bei der in schneller Folge mehrere Daten, beispielsweise eine Buchstabenfolge eingegeben werden soll, muß ein Benutzer ständig den Bildschirm darauf hin überwachen, ob tatsächlich die von ihm gewünschte Funktion ausgeführt worden ist oder nicht.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher zum einen die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes berührungssensitives Dateneingabegerät dergestalt weiterzubilden, daß ein Benutzer bei jeder Dateneingabe eine haptische Rückmeldung erfährt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Scheibe in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zur &iacgr;&ogr; Scheibenebene über einen vorbestimmten Betrag bewegbar und zu diesem Zweck über federelastisch wirkende Abstützmittel an einem zur Scheibe ortsfest angeordneten Grundelement befestigt ist,
daß eine Bewegung der Scheibe zum Zwecke einer Dateneingabe gegen Mittel zum Erzeugen einer definierten, unabhängig von Aufsetzpunkt auf der Scheibenoberfläche im wesentlichen gleichen Schalthaptik erfolgt und
daß der Dateneingabeeinrichtung zumindest ein elektrisches Schaltmittel zugeordnet ist, durch das ein Schaltsignal erzeugt wird, wenn eine Bewegung der Scheibe unter Ausnutzung der Schalthaptik stattgefunden hat.
Bei der erfindungsgemäßen berührungssensitiven Dateneingabeeinrichtung ist die Scheibe nicht wie beim vorbekannten Stand der Technik starr befestigt, sondern stützt sich auf einem Grundelement, etwa einem Rahmen über federelastisch wirkende Abstützmittel ab, die eine Bewegung der Scheibe im wesentlichen lotrecht zur Scheibenebene über einen vorbestimmten Betrag - den Schaltweg - gestatten. Als federelastische Elemente der Abstützmittel können beispielsweise Silikonhütchen dienen. Die Scheibe kann grundsätzlich in einer Führung gelagert sein, so daß diese in ihrer lotrechten verschieblich zur Bildschirmoberfläche gelagert ist, ohne zu verkippen. Die Scheibe kann jedoch auch über mehrere Abstützmittel an dem Grundelement befestigt sein, wobei eine solche Abstützung beispielsweise über drei oder vier Abstützmittel erfolgen kann. Der Schaltbewegung der Scheibe entgegenwirkend sind Mittel vorgesehen, mit denen eine definierte und unabhängig vom Aufsetzpunkt des Fingers eines Benutzers auf der Scheibenoberfläche im wesentlichen gleiche Schalthaptik
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erzeugbar ist. Bei diesen Mitteln kann es sich sowohl ein einziges Mittel handeln, wenn die Scheibe in einer Führung bewegbar gelagert ist, die ein Verkippen derselben verhindert. Als Mittel zum Erzeugen einer solchen Schalthaptik können jedoch auch mehrere einzelne Haptikmittel vorgesehen sein, die an unterschiedlichen Positionen, beispielsweise im Bereich der Abstützmittel auf die Schaltbewegung der Scheibe einwirkend angeordnet sind. Ferner benötigt die erfindungsgemäße Dateneingabeeinrichtung ein elektrisches Schaltmittel, beispielsweise einen in einem Silikonhütchen enthaltenen elektrischen Schalter, durch das ein Schaltsignal erzeugt wird, wenn die Scheibe unter Ausnutzung der Schalthaptik bewegt worden ist. Eine Bewegung der Scheibe ohne eine Ausnutzung der Schalthaptik führt grundsätzlich nicht zu einer Schaltsignalgenerierung, da sich dann entweder das System zum Betreiben der zum Bereitstellen der Schalthaptik vorgesehenen Mittel nicht im Betriebszustand befindet oder der Schaltweg noch nicht vollständig ausgeführt worden ist.
Eine tatsächliche Funktionsausübung durch den Controller ist bei der Dateneingabeeinrichtung erst vorgesehen, wenn tatsächlich der vorbestimmte Schaltweg durch die Scheibe zurückgelegt worden ist und tatsächlich eine haptische Rückmeldung über den zurückgelegten Schaltweg an den Benutzer spürbar übermittelt worden ist.
Als Mittel zum Erzeugen der Schalthaptik können solche vorgesehen sein, die elektromagnetisch arbeiten. Gleichermaßen können auch andere Mittel, beispielsweise mechanische, hydraulische oder Theologische eingesetzt sein. Es ist zweckmäßig, mit den Mitteln zum Erzeugen der Schalthaptik eine solche Haptik bereitzustellen, die nicht nur eine konstante Gegenkraft bewirkt, sondern die zunächst vom Benutzer einen höheren Gegendruck zum Ausüben des Schaltweges abverlangt und anschließend lediglich einen leichteren Gegendruck bereitstellt. Für einen Benutzer wirkt dies wie ein „Abreißen", so daß für ihn spürbar nach jedem Abreißen sichergestellt ist, daß die gewünschte Funktion ausgeübt ist. Besonders zweckmäßig läßt sich eine solche Haptik unter Einsatz elektromagnetischer Mittel realisieren. In einem solchen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß jedem Abstützmittel ein Haptikmittel zugeordnet ist, so daß sich
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-4.
die daraus ergebende Schalthaptik bei einer Bewegung der Scheibe aus der Summe der von jedem einzelnen Haptikmittel bereitgestellten Haptik
besteht. Eine solche Anordnung ist zweckmäßig, wenn eine Scheibenbewegung nicht zwingend parallel zur lotrechten erfolgen soll und ebenfalls andere Scheibenbewegungen, wie etwa eine Kippung möglich sein soll. Durch Einsatz elektromagnetisch wirkender Mittel kann deren Ansteuerbarkeit durch unterschiedliche Bestromung der einzelnen Haptikmittel ausgenutzt werden, um jedes einzelne Haptikmittel so anzusteuern, daß in
&iacgr;&ogr; Abhängigkeit von dem Aufsetzpunkt des Fingers eine jeweils gleiche, zumindest annähernd gleiche Schalthaptik bereitgestellt wird. Insbesondere bei Aufsetzpunkten außerhalb der Scheibenmitte ist es zweckmäßig, nicht die Scheibe insgesamt, lotrecht zu bewegen, sondern lediglich als Schalthaptik eine Kippung zuzulassen. Zu diesem Zweck können einzelne Haptikmittel eine Bewegung sperren, um auf diese Weise eine Kippachse zu definieren.
Die erfindungsgemäße Dateneingabeeinrichtung ist bevorzugt an solchen Orten eingesetzt, bei denen eine visuelle Kontrolle, ob die gewünschte Funktion ausgeführt worden ist oder nicht, nicht ohne weiteres möglich ist. Dies ist beispielsweise bei den Bildschirmen in Kraftfahrzeugen der Fall, bei denen neben einer Dateneingabe ein Fahrer zusätzlich das Fahrzeug führen und das Verkehrsgeschehen im Auge halten muß.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung sind Bestandteil weiterer Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1: Eine schematisierte dreidimensionale Ansicht einer berüh
rungssensitiven Dateneingabeeinrichtung,
Fig. 2: Einen Längsschnitt durch die Dateneingabeeinrichtung der
Figur 1 entlang der Linie A-B,
Fig. 3: Eine vergrößerte Darstellung einer Abstützung der berüh
rungssensitiven Scheibe der Dateneingabeeinrichtung der Figur 1,
-5-
Fig. 4: Eine Darstellung entsprechend Figur 2 der Dateneingabeein
richtung der Figur 1 bei einer Dateneingabe und,
Fig. 5: Ein Fließdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben der be-
rührungssensitiven Dateneingabeeinrichtung der vorange
gangenen Figuren.
Eine berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung 1 umfaßt eine in einem Scheibenrahmen 2 gehaltene berührungssensitive Scheibe 3. Die
&iacgr;&ogr; berührungssensitive Scheibe 3 als solche ist vorbekannt und matrixartig in berührungssensitive Eingabefelder unterteilt. Die berührungssensitive Scheibe 3 ist über 4 Abstützmittel an einem als Grundelement dienenden Grundrahmen 4 befestigt. Die Abstützmittel A sind ausgebildet, damit die Scheibe 3 über einen vorbestimmten Betrag gegen das Grundelement 4 bewegt werden kann. Die vier Abstützmittel A können unabhängig voneinander in dieser Richtung bewegt werden, so daß die Scheibe 3 sowohl insgesamt lotrecht zum Grundrahmen 4 sowie auch gegenüber diesem gekippt werden kann. Diese Bewegung der Scheibe 3 gegenüber dem Grundrahmen erfolgt gegen federelastisch wirkende Elemente, die gleichfalls als Rückstellmittel zum Zurückführen der Scheibe 3 in ihrer in Figur 1 gezeigte Grundstellung dienen. Die Scheibe 3 ist somit schwimmend aufgehängt.
Auf die Abstützmittel A einwirkend sind Haptikmittel H, durch die bei einer Bewegung der Scheibe 3 zum Grundrahmen 4 hin eine vorbestimmte Schalthaptik erzeugt wird. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel sind als Haptikmittel elektromagnetische Mittel eingesetzt, die im einzelnen weiter unten beschrieben sind. Teil dieser Haptikmittel sind elektromagnetische Spulenkörper, die an einem Hilfsrahmen 5 ortsfest gegenüber den Abstützmitteln A befestigt sind. Der Hilfsrahmen 5 ist über Abstandsstifte S an dem Grundrahmen 4 befestigt. Weitere Abstandsstifte S', die von dem Hilfsrahmen 5 nach oben abragend vorgesehen sind, dienen als Befestigungsgrund für eine in den Figuren nicht näher dargestellte Blende oder Maske zum Verblenden des Scheibenrahmens 2 und der außenliegenden Bereiche der Dateneingabeeinrichtung 1.
Die Dateneingabeeinrichtung 1 ist einem Bildschirm 6 zugeordnet, wobei die Ebene der Scheibe 3 grundsätzlich parallel zur Oberfläche des Bild-
-6-
schirmes angeordnet ist.
Der in Figur 2 gezeigte Querschnitt durch die Dateneingabeeinrichtung 1 zeigt zwei Abstützmittel A, mit den auf die Abstützmittel A einwirkenden Haptikmittel, deren elektromagnetische Spulenkörper 7 an dem Hilfsrahmen 5 befestigt sind. In dem in Figur 2 gezeigten Längsschnitt befindet sich die Scheibe 3 und somit der Scheibenrahmen 2 in seiner Nullstellung.
Zur Erläuterung eines Abstützmittels A und eines Haptikmittels H wird bezug genommen auf die vergrößerte Darstellung der Figur 3. Auf dem Grundelement 4 ist ein Silikonhütchen 8 angeordnet, welches Teil des Abstützmittels A zum Abstützen des Scheibenrahmens 2 der Scheibe 3 auf dem Grundelement 4 ist. Das Silikonhütchen 8 dient als federelastisch wirksames Element, durch welches auch die Rückstellbewegung der Scheibe nach einer Dateneingabe in ihre Grundstellung bewirkt wird. An dem Silikonhütchen 8 angrenzend ist ein Stift 9 aus Kunststoff den Spulenkörper 7 durchgreifend angeordnet. Der Stift 9 weist an seinem zu dem Silikonhütchen 8 grenzenden Ende einen Kopf auf, durch den eine Scheibe 10 mit ferromagnetischen Eigenschaften gehalten ist. Erfolgt keine Dateneingabe und befindet sich die Scheibe 3 in ihrer Nullstellung, liegt die Scheibe 10 an der unteren Stirnfläche des Spulenkörpers 7 an. Mit seinem freien Ende ist mit einem Paßstift 11 die Verbindung zwischen dem Stift 9 und dem Scheibenrahmen 2 hergestellt. Dabei ist vorgesehen, daß die Lagerung des Paßstiftes 11 in dem Scheibenrahmen 2 mit einem gewissen Spiel vorgesehen ist, damit die Scheibe 3 bzw. der Scheibenrahmen 2 zum Grundrahmen 4 hin über den vorbestimmten Schaltweg auch gekippt werden kann. Die Abstützmittel A bestehen somit jeweils einem Silikonhütchen 8, einem Stift 9 und dem zur Verbindung mit dem Scheibenrahmen 2 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel gezeigten Paßstift 11.
Die Haptikmittel H umfassen jeweils einen Spulenkörper 7 sowie eine Scheibe 10. Zum Bereitstellen einer bestimmten Schalthaptik bei einer Dateneingabe wird entsprechend der zu realisierenden Haptik der elektromagnetische Spulenkörper 7 entsprechend bestromt, so daß eine Bewegung der Scheibe 3 bzw. des Scheibenrahmens 2 zum Grundrahmen 4 hin gegen die magnetische Haltekraft erfolgt, die der Spulenkörper 7 auf die ferromagnetische Scheibe 10 ausübt. Erst wenn die magnetische Hai-
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tekraft durch entsprechenden Gegendruck auf die Oberfläche der Scheibe 3 überwunden ist, reißt die Scheibe 10 von dem Spulenkörper 7 ab. In Abhängigkeit von der jeweiligen Bestromung kann diese Schalthaptik unterschiedlich hart ausgebildet sein. Insbesondere kann der Spulenkörper 7 von jedem Haptikmittel einzeln und unabhängig von den anderen bestromt werden, so daß bei einer gewünschten Dateneingabe und einem entsprechenden Druck auf die Scheibe 3 lediglich einzelne Haptikmittel H oder auch alle anteilig oder unterschiedlich teilig an der Realisierung der Haptik beteiligt sind und somit auch die Freiheitsgrade einer Scheibenbewegung
&iacgr;&ogr; steuern. Damit ist eine definierte Scheibenbewegung unabhängig von dem Aufsetzpunkt des Fingers auf der Scheibenoberfläche möglich.
Der Dateneingabeeinrichtung 1 sind femer in den Silikonschalthütchen 8 jeweils ein elektrischer Schalter angeordnet, der in den Figuren nicht näher dargestellt ist. In Abhängigkeit von dem Aufsetzpunkt des Fingers bei einer Dateneingabe und der anschließenden Ermittlung der individuellen Bestromungsmenge der einzelnen Haptikmittel H zum Realisieren der gewünschten Haptik erfolgt auch die Festlegung, welcher der vier möglichen Schalter als Schaltsignalgeber dienen soll, durch den die eigentliche, bei der Dateneingabe gewünschte Funktion frei geschaltet wird. Daher ist bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß bei der jeweils bereitgestellten Haptik zumindest ein Silikonhütchen 8 vollständig eingedrückt wird, um den notwendigen Kontakt herzustellen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Scheibe 3 bzw. ihr Scheibenrahmen 2 um 2 mm gegenüber dem Grundrahmen 4 bewegt werden, welche Strecke den maximalen Schaltweg definiert.
Figur 4 zeigt die Dateneingabeeinrichtung 1 bei einer Dateneingabe, wobei im rechten Scheibenbereich der Figur 1 der Aufsetzpunkt des Fingers eines Benutzers liegt. Bei einem solchen, außerhalb der Mitte liegenden Aufsetzpunkt werden lediglich zwei Haptikmittel als solche eingesetzt, während die beiden entfernt liegenden blockiert sind, um eine Kippachse zu definieren, um die die Scheibe 3 mit ihrem Rahmen 2 zum Realisieren der Schalthaptik gekippt wird. Der in dem Silikonhütchen 8 enthaltene Schalter ist in der in Figur 4 gezeigten Eingabeposition geschlossen; durch den Abreißvorgang der Scheibe 10 von dem Spulenkörper 7 hat ein Benutzer eine haptische Rückmeldung über die erfolgte Dateneingabe
•··♦ ··
erhalten. Zur Steuerung ist die Dateneingabeeinrichtung an einen Mikrocontroller angeschlossen.
Betrieben wird die Dateneingabeeinrichtung 1 - wie in Figur 5 gezeigt - wie folgt: Die Scheibe 3 der Dateneingabeeinrichtung 1 wird durch den Finger 2 eines Benutzers an einer vorbestimmten Stelle berührt. Nur wenn das System eingeschaltet ist, werden die nachfolgenden Schritte ausgeführt. Ansonsten bleibt diese Berührung ohne Bedeutung. Die Scheibe 3 kann im ausgeschalteten Systemzustand gegen die Silikonhütchen 8 bewegt
&iacgr;&ogr; werden, ohne daß bei einer solchen Bewegung jedoch ein Schaltsignal durch einen der eingesetzten Schalter generiert wird. Bei eingeschaltetem System erfolgt in einem ersten Schritt eine Ermittlung des Aufsetzpunktes des Fingers bzw. desjenigen Feldes bzw. Feldclusters innerhalb der berührungssensitiven Matrix der Scheibe 3. Über eine anschließende Plausibilitätskontrolle erfolgt eine Überprüfung, ob der ermittelte Bereich der Scheibe 3 tatsächlich in dem aktuellen Menü als Dateneingabefeld definiert ist. Bei der Plausibilitätskontrolle kann ferner vorgesehen sein, daß bei einer gleichzeitigen Berührung von zwei oder mehr Eingabefeldern über die Haptikmittel H eine Blockade einer Scheibenbewegung hervorgerufen wird, wenn diese Eingabefeldkombination nicht definiert ist. In Abhängigkeit von dem festgestellten Aufsetzpunkt des Fingers wird anschließend die Ansteuergröße ermittelt, mit der jedes einzelne Haptikmittel H anzusteuern bzw. zu bestromen ist, um für einen Benutzer in diesem Punkt die gewünschte und gewohnte Schalthaptik zu erzeugen. Bei dieser Ermittlung erfolgt quasi eine Kräfteaufteilung der wirksamen Schalthaptik auf die einzelnen Haptikmittel H. Nach der Ermittlung der vier Ansteuergrößen werden die einzelnen Haptikmittel H entsprechend angesteuert, damit die gewünschte Schalthaptik bereitgestellt ist, gegen die ein Benutzer entgegenwirken muß. Bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel erfolgt die Ansteuerung der Haptikmittel durch entsprechendes Bestromen der Spulen 7, durch die die Abreißkraft zum Erzeugen der Schalthaptik bereitgestellt ist. Die Schalthaptik wird über einen vorgegebenen Zeitraum bereitgestellt, innerhalb dem eine tatsächliche Scheibenbewegung durchgeführt sein muß. Dies dient zur Sicherung des Systems gegenüber einem unbeabsichtigten Berühren eines Oberflächenbereiches der Scheibe 3 und einer andauernden Ansteuerung der elektromagnetischen Haptikmittel H. Erfolgt innerhalb des vorbestimmten Zeitintervalls keine Scheibenbetätigung wird die Ansteuerung der Haptikmittel H ausge-
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schaltet und es wird erneut der Aufsetzpunkt ermittelt. Gegenstand der anschließenden Plausibitlitätsprüfung kann ebenfalls eine Überprüfung sein, ob zuvor eine solche Fehlberührung registriert worden ist, so daß sich nach mehrmaligem Registrieren einer Fehlberührung das System abschaltet. Bei einer Betätigung der Scheibe 3 entgegen der Kraft der eingesetzten elektromagnetischen Haptikmittel H reißen ab einem bestimmten, auf die Scheibe 10 wirkenden Betätigungsdruck die zunächst an den Spulen 7 anhaftenden Scheiben 10 ab, was das haptische Schaltgefühl verursacht. Bei dieser Bewegung wird einer Schalter geschlossen, so daß
&iacgr;&ogr; ein Steuerimpuls den Controller beaufschlagt und durch diesen nunmehr die gewünschte Eingabe freigeschaltet wird.
Aus der Beschreibung der Erfindung wird deutlich, daß mit einer solchen berührungssensitiven Dateneingabeeinrichtung sich eine Vielzahl unterschiedlicher Schalthaptiken bei unterschiedlichen Aufhängungen der Scheibe gegenüber dem Grundelement realisieren lassen. Insbesondere erfährt ein Benutzer eine Rückmeldung, daß eine gewünschte Funktion ausgeführt worden ist, ohne daß er zu diesem Zweck auf die Anzeige des Bildschirmes achten müßte.
-&iacgr;&agr;
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1 Dateneingabeeinrichtung
2 Scheibenrahmen
3 Berührungssensitive Scheibe
4 Grundrahmen
5 Hilfsrahmen
6 Bildschirm
7 Spulenkörper
8 Silikonhütchen
9 Stift
10 Ferromagnetische Scheibe
11 Paßstift
A Abstützmittel
H Haptikmittel
S1S' Abstandsstift

Claims (7)

1. Berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung für eine optische, an einen Controller angeschlossene Anzeigeeinheit (6), welche Dateneingabeeinrichtung (1) eine lichtdurchlässige Scheibe (3) umfaßt, die zum ortsaufgelösten Erfassen des Aufsetzpunktes eines Fingers eines Benutzers auf der Scheibe (3) matrixartig in einzelne berührungssensitive Eingabefelder unterteilt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (3) in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zur Scheibenebene über einen vorbestimmten Betrag bewegbar und zu diesem Zweck über federelastisch wirkende Abstützmittel (A) an einem zur Scheibe (3) ortsfest angeordneten Grundelement (4) befestigt ist,
daß eine Bewegung der Scheibe (3) zum Zwecke einer Dateneingabe gegen Mittel (4) zum Erzeugen einer definierten, unabhängig von Aufsetzpunkt auf der Scheibenoberfläche im wesentlichen gleichen Schalthaptik erfolgt und
daß der Dateneingabeeinrichtung (1) zumindest ein elektrisches Schaltmittel zugeordnet ist, durch das ein Schaltsignal erzeugt wird, wenn eine Bewegung der Scheibe (3) unter Ausnutzung der Schalthaptik stattgefunden hat.
2. Dateneingabeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (3) über zumindest drei Abstützmittel (A) am Grundelement (4) befestigt ist.
3. Dateneingabeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Abstützmittel (A) ein Haptikmittel (H) zugeordnet ist und diese Haptikmittel (H) bezüglich ihrer haptischen Auswirkungen einzeln ansteuerbar sind.
4. Dateneingabeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haptikmittel (H) elektromagnetisch arbeitend sind.
5. Dateneingabeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haptikmittel (H) ein elektromagnetischen Spulenkörper (7) und eine ferromagnetische Scheibe (10) umfassen, die jeweils in axialer Anordnung zu einem Abstützmittel (A) angeordnet sind.
6. Dateneingabeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als elektrisches Schaltmittel ein an die Bewegung der Scheibe gekoppelter Schalter vorgesehen ist.
7. Dateneingabeeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß als elektrisches Schaltmittel die elektromagnetischen Mittel zum Erzeugen der Schalthaptik dienen.
DE20110769U 2000-08-12 2001-06-29 Berührungssensitive Dateneingabeeinrichtung Expired - Lifetime DE20110769U1 (de)

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