DE20110755U1 - Schlüssel und Schließanlage - Google Patents
Schlüssel und SchließanlageInfo
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Description
1*
Die Erfindung betrifft einen Schlüssel zum öffnen und/oder Schließen von zumindest zwei Schlössern, von denen beispielsweise ein Schloss vorzugsweise als Tür- und/oder Zündschloss eines Fahrzeuges und ein Schloss als Türschloss eines Gebäudes ausgebildet ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Schließanlage bestehend aus zumindest zwei Schlössern, denen ein Schlüssel zum Öffnen und/oder Schließen zugeordnet ist.
&iacgr;&ogr; ■·■■-.
Aus dem Stand der Technik sind Schließanlagen bekannt, die aus zumindest zwei Schlössern bestehen. Hierbei können die Schlösser mit Schlüsseln gleicher Ausgestaltung geöffnet werden. Demzufolge sind Schließanlagen mit mehreren Schlössern bekannt, die mittels eines Schlüssels geöffnet und geschlossen werden können, wobei ergänzend Schlüssel unterschiedlicher Zugangsberechtigungen vorgesehen sein können, d.h., dass mit beispielsweise einem Schlüssel sämtliche Schlösser einer Schließanlage und mit weiteren Schlüsseln nur bestimmte Schlösser einer Schließanlage geöffnet und geschlossen werden können. Derartige Schließanlagen werden beispielsweise in Mehrfamilienhäusern eingesetzt, bei denen die Haupteingangstür von allen Schlüsseln, die einzelnen Wohnungstüren aber nur von individuell zugeteilten Schlüsseln geöffnet werden können.
Im Fahrzeugbereich sind darüber hinaus Schließanlagen bekannt, bei denen das Türschloss fahrerseitig und das Zündschloss mit einem Schlüssel geöffnet, geschlossen bzw. betätigt werden können. Hinsichtlich der Zugangsberechtigung können derartige Schließanlagen von Fahrzeugen beispielsweise auch solche Schlüssel aufweisen, die einen Zugang zum Kofferraum nicht ermöglichen. Darüber hinaus ist es im Fahrzeugbereich bekannt, übliche mechanische Zündschlösser, bei denen dass Schließgeheimnis durch die Ausgestaltung des Schlüsselbartes repräsentiert ist, mit einem Datenspeicher auszubilden, dessen Datensatz von einem im Fahrzeug, vorzugsweise im Bereich des Zündschlosses
angeordneten Datenlesegerätes ausgelesen wird. Derartige Ausgestaltungen werden bei sogenannten Wegfahrsperren verwendet, die ein elektronisches Freischalten der Startmöglichkeit des Fahrzeuges erst dann durchführen, wenn das Datenlesegerät einen im Datenspeicher enthaltenen Datensatz ausgelesen und als zutreffend erkannt hat. Zur Handhabung derartiger Schließanlagen sind Schlüssel zum öffnen und/oder Schließen von zumindest zwei Schlössern bekannt, von denen zumindest ein Schloss als Tür- und/oder Zündschloss eines Fahrzeuges ausgebildet ist und dieses Schloss eine Einrichtung zum kontaktlosen Auslesen von in einem Datenspeicher gespeicherten Daten aufweist, wobei der &iacgr;&ogr; Datenspeicher im Gehäuse des Schlüssels angeordnet ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Schlüssel bzw. eine gattungsgemäße Schließanlage derart weiterzuentwickeln, dass sie kostengünstig multifunktional einsetzbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einem gattungsgemäßen Schlüssel die Merkmale des Anspruchs 1 und bei einer gattungsgemäßen Schließanlage die Merkmale des Anspruchs 10 vor.
Ein erfindungsgemäßer Schlüssel zum öffnen und/oder Schließen von zumindest zwei Schlössern zeichnet sich dadurch aus, dass mit diesem Schlüssel zumindest zwei unterschiedliche Schlösser geöffnet und geschlossen werden können. Hierbei handelt es sich beispielsweise zum einen um ein Tür- und/oder Zündschloss eines Fahrzeuges und zum anderen um ein Schloss, welches als Türschloss eines Gebäudes ausgebildet ist. Selbstverständlich bestehen auch weitere Kombinationsmöglichkeiten, beispielsweise das öffnen eines Türschlosses eines Gebäudes einerseits und das öffnen eines Wertschrankschlosses andererseits. Von Vorteil ist aber, den Schlüssel derart auszubilden, dass mit ihm ein Tür- und/oder Zündschloss eines Fährzeuges und ein Türschloss eines Gebäudes geöffnet und geschlossen werden kann. Jedes dieser Schlösser weist zumindest eine Einrichtung zum kontaktlosen Auslesen von in Datenspeichern gespeicherten Daten
auf, wobei jeder Datenspeicher einen Datensatz enthält. Der Schlüssel besteht aus einem Gehäuse und zumindest einem mechanischen Schließelement, beispielsweise einem Schlüsselbart, der durch individuell ausgebildete Einschnitte einem Schloss zugeordnet ist. In dem Gehäuse ist zumindest ein Datenspeicher angeordnet, in dem für jedes zu öffnende und/oder zu schließende Schloss ein Datensatz gespeichert ist, der bei Übereinstimmung mit einem im Schloss gespeicherten Datensatz den öffnungs- und/oder Schließvorgang ermöglicht. Beispielsweise kann ein Datensatz dazu benutzt werden, eine in einem Fahrzeug installierte Wegfahrsperre freizuschalten, so dass anschließend in an sich
&iacgr;&ogr; bekannter Weise über das mechanische Schließelement das Zündschloss betätigbar ist. Hierbei muß das mechanische Schließelement nicht unmittelbarer Bestandteil des Schlüssels sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass das mechanische Schließelement getrennt vom Gehäuse vorgesehen ist, wobei das Gehäuse den Datenspeicher aufweist. Im Fahrzeugbereich ist es hierzu üblich, mit dem mechanischen Schließelement auch ein Öffnen des Türschlosses zu ermöglichen, wobei in der Regel die Öffnungsvorgänge über drahtlose Fernbedienungen möglich sind. Die zusätzliche Möglichkeit, das Türschloss mit dem mechanischen Schließelement öffnen zu können, soll sicherstellen, dass ein Öffnen des Fahrzeuges auch dann noch möglich ist, wenn die Energiequelle für die Fembedienung nicht mehr ausreicht, den draht-losen Öffnungsvorgang des Türschlosses auszuführen.
Nach einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schlüssels ist vorgesehen, dass für jeden Datensatz jeweils ein Datenspeicher vorgesehen ist. Derartige Datenspeicher können beispielsweise als sogenannte Transponder ausgebildet sein, die energielos dadurch arbeiten, dass sie von einem Datenlesegerät ansprechbar sind, welches Datenlesegerät die im Transponder gespeicherten Daten ausliest und mit im Datenlesegerät vorhandenen Daten vergleicht, um die Zugangsberechtigung zu überprüfen. Die Anordnung jeweils eines Daten-Speichers für jeden Datensatz hat hierbei den Vorteil dass die Datenspeicher getrennt voneinander im Gehäuse angeordnet werden können, so dass eine eindeutige Unterscheidung der einzelnen Datensätze beim Auslesen durch ein
Dateniesegerät möglich ist. Hierdurch ergeben sich insbesondere bei der Herstellung derartiger Schlüssel konstruktive Vorteile.
Es ist aber auch möglich, dass zumindest zwei Datensätze in einem Transponder gespeichert sind. Vorzugsweise sind diese zwei Datensätze derart in einem Transponder gespeichert, dass sie über deutlich unterschiedliche Frequenzen ausgelesen werden können, um beim Auslesen eines Datensatzes nicht Gefahr zu laufen, den zweiten Datensatz auszulesen bzw. beide Datensätze zu erkennen, wodurch dann eine Fehlfunktion des Schlosses verursacht werden &iacgr;&ogr; könnte.
Bei der Ausgestaltung mit jeweils einem Transponder je Datensatz hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Transponder derart im Gehäuse anzuordnen, dass zwischen den Transpondem eine möglichst große Distanz ausgebildet ist. Vorzugsweise sind die Transponder auf einer Diagonalen im Gehäuse angeordnet. Bei dieser Ausgestaltung kann der Schlüssel in Abhängigkeit des zu betätigenden Schlosses mit dem dem Schloss zugehörigen Transponder auf das Schloss ausgerichtet werden, so dass das in diesem Schloss enthaltene Datenlesegerät auch nur die im zugeordneten Transponder gespeicherten Daten ausliest, um das Schloss zum öffnen und/oder Schließen freizuschalten.
Um die Sicherheit des Datenauslesens nur eines Transponders zu erhöhen, kann der erfindungsgemäße Schlüssel dahingehend weiterentwickelt werden, dass zwischen den Transpondem eine für die Datenübermittlung undurchdringliche Trenneinrichtung angeordnet ist. Eine derartige Abschirmung verhindert, dass das Datenlesegerät Daten des Transponders ausliest, die nicht dem Schloss zugehörig sind.
Als vorteilhaft hat es sich hierbei erwiesen, dass das Gehäuse zumindest zwei Abschnitte aufweist, die für die Datenübermittlung durchlässig sind und dass diese Abschnitte durch Gehäusebereiche voneinander getrennt sind, die für die Datenübermittlung undurchlässig sind. Derart ausgestaltet können die Transponder
auch benachbart zueinander angeordnet werden, soweit sicher-gestellt ist, dass der Zugang zu einem Transponder nur über einen bestimmten Bereich des Gehäuses derart möglich ist, dass ganz gezielt nur ein Transponder und nicht zwei oder mehr Transponder angesprochen werden. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Datensätze des bzw. der Transponder (S) über unterschiedliche Frequenzen auslesbar sind.
Zumindest ein Datenspeicher ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung aus dem Gehäuse herausnehmbar. Ist beispielsweise ein Datenspeicher einem
&iacgr;&ogr; Schloss eines Fahrzeuges, beispielsweise einem Zündschloss zugeordnet, so hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Datenspeicher beim Verkauf des Fahrzeuges aus dem Schlüssel auszubauen, um den Datenspeicher an den neuen Eigentümer des Fahrzeuges übergeben zu können, andererseits aber hinsichtlich des weiteren Datenspeichers, beispielsweise für eine Eingangstür eines Gebäudes nicht auf umfangreiche Veränderungen im Schlossbereich bzw. auf Umprogrammierungen des Datenspeichers angewiesen zu sein.
Neben den voranstehend beschriebenen Schließelementen kann der Schlüssel ergänzend ein mechanisches Schließelement aufweisen, welches Bestandteil des Gehäuses ist.
Eine erfindungsgemäße Schließanlage zeichnet sich schließlich dadurch aus, dass den Schlössern der Schließanlage ein Schlüssel zum öffnen und/oder Schließen zugeordnet ist, dass jedes Schloss eine Einrichtung aufweist, mit der im Schlüssel gespeicherte Daten kontaktlos auslesbar sind, dass zumindest ein Schloss als Türschloss eines Gebäudes ausgebildet ist und dass der Schlüssel für jedes Schloss einen Datensatz hat, der in zumindest einem Datenspeicher gespeichert ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnung, in der bevorzugte Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Schlüsseln dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine erste Ausführungsform eines Schlüssels in geschnitten darge
stellter Ansicht;
Figur 2 eine zweite Ausführungsform eines Schlüssels in teilweise geschnitten dargestellter Ansicht;
Figur 3 den Schlüssel gemäß Figur 2 in geschnitten dargestellter Seitenansicht entlang der Schnittlinie HI-III in Figur 2;
Figur 4 eine dritte Ausführungsform eines Schlüssels in geschnitten dargestellter Ansicht;
Figur 5 eine vierte Ausführungsform eines Schlüssels in geschnitten dargestellter Ansicht und
Figur 6 den Schlüssel gemäß Figur 5 in geschnitten dargestellter Seitenansicht entlang der Schnittlinie Vl-Vl in Figur 5.
Ein Schlüssel 1 gemäß den Figuren 1 bis 6 besteht aus einem Gehäuse 2 mit einem Hohlraum 3. Mit dem Gehäuse 2 verbunden ist ein als Schlüsselbart 4 ausgebildetes mechanisches Schließelement. Der Schlüsselbart 4 besteht in der Regel aus Metall, während das Gehäuse 2 aus einem zähharten und schlagfesten Kunststoff besteht. Der Schlüsselbart 4 weist eine Schließkurve 5 auf, die ihn hinsichtlich seiner Verwendung individualisiert. Die Schließkurve 5 ist derart individualisiert, dass mit ihr ein bestimmtes Schloss, welches nicht näher dargestellt ist, bzw. bestimmte Schlösser geöffnet und/oder geschlossen werden können, wobei entsprechende Zuhaltungen in den Schlössern angeordnet sind, die über die Schließkurve 5 in eine Öffnungsstellung gebracht werden können.
Bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 bis 3 ist in dem Gehäuse 2 eine als Trennwand ausgebildete Trenneinrichtung 6 angeordnet, die den Hohlraum 3 in zwei im wesentlichen gleich große Hälften unterteilt.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 1 verläuft die Trenneinrichtung 6 diagonal im Gehäuse 2, so dass die beiden Hälften des Hohlraumes 3 dreieckförmig ausgebildet sind. Beidseits der Trenneinrichtung 6 ist jeweils ein als Transponder ausgebildeter Datenspeicher 7 bzw. 8 angeordnet, wobei jeder Datenspeicher 7, einer Schmalseite 9 bzw. 10 gegenüberliegend zugeordnet ist.
.· Der Datenspeicher 8 enthält hierbei die Daten, die zur Freischaltung einer nicht näher dargestellten Wegfahrsperre eines Fahrzeuges dienen. Zu diesem Zweck werden Daten aus dem Datenspeicher 8 ausgelesen. Stellt ein hierzu notwendiges und nicht näher dargestelltes Datenlesegerät fest, dass die im Datenspeicher 8 enthaltenen Daten die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeuges enthalten, so wird die Wegfahrsperre freigeschaltet und das Fahrzeug kann mit dem Schlüssel 1 gestartet werden.
Der Datenspeicher 7 weist Daten auf, die für die Freigabe eines weiteren, nicht näher dargestellten Schlosses, nämlich eines Türschlosses eines Gebäudes vorgesehen sind. Die Daten des Datenspeichers 7 können ebenfalls drahtlos, beispielsweise funktechnisch, infrarottechnisch oder dergleichen aus dem Datenspeicher 7 ausgelesen werden. Erkennt das Datenlesegerät die Daten des Datenspeichers 7 als berechtigt an, so wird das Schloss zur Öffnung freigegeben.
Die Trenneinrichtung 6, welche beispielsweise eine dickere Materialstärke aufweisen kann, als das Gehäuse 2 dient dazu, dass beim Auslesen der Daten des Datenspeichers 7 nicht auch Daten des Datenspeichers 8 ausgelesen werden, so dass eine Freigabe des Schlosses nicht erfolgen kann. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Trenneinrichtung 6 eine Schutzeinrichtung, beispielsweise eine Metallabschirmung aufweist, die den Übergang von Daten aus dem Datenspeicher 8 in den Bereich des Datenspeichers 7 verhindert.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 2 und 3 verläuft die Trenneinrichtung 6 parallel zu Oberflächen 11 des Gehäuses 2.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 2 und 3 ist zu erkennen, dass die Datenspeicher 7 und 8 im Bereich der Schmalseite 10 angeordnet sind, wobei zwischen den Datenspeichern 7 und 8 die Trenneinrichtung 6 läuft. Die Schmalseiten 9 und 10 des Gehäuses 2 sind derart ausgebildet, dass sie einen Bereich größerer Materialstärken und einen Bereich geringerer Materialstärke aufweisen,
&iacgr;&ogr; wobei jeweils ein Bereich geringere Materialstärke einem Datenspeicher 7 bzw. 8 zugeordnet ist. Ein Auslesen der Daten aus den Datenspeichern 7 bzw. 8 ist nur über den Bereich geringer Materialstärke der Schmalseiten 9 bzw. 10 möglich. Durch die größere Materialstärke des Gehäuses 2, gegebenenfalls verbunden mit einer strahlungstechnischen Abschirmung in diesen Bereichen soll verhindert werden, dass die Daten beider Datenspeicher 7, 8 durch lediglich ein Datenlesegerät ausgelesen werden.
Eine alternative Ausgestaltung eines Schlüssels 1 ist in Figur 4 dargestellt. Bei dieser Ausgestaltung des Schlüssels 1 ist lediglich ein Datenspeicher 7 im Gehäuse 2 angeordnet, der aber zwei Datensätze enthält, die über unterschiedliche Frequenzen F1 bzw. F2 ausgelesen werden. Demzufolge reagiert der Datenspeicher 7 auf unterschiedliche Wellenlängen, die von unterschiedlichen Datenlesegerät ausgesendet werden.
Um die Daten in einer bestimmten Richtung auslesen zu können ist vorgesehen, dass der Datenspeicher 7 derart im Gehäuse 2 angeordnet ist, dass zwischen dem Datenspeicher 7 und den beiden Schmalseiten 9 bzw. 10 des Gehäuses 2 trichterförmige Abschnitte des Hohlraums 3 angeordnet sind.
Die Figuren 5 und 6 zeigen schließlich eine weitere Ausgestaltung eines Schlüssel 1, bei dem die Datenspeicher 7 und 8 in einem Drehelement 12 angeordnet sind.
Das Drehelement 12 weist zu diesem Zweck Aufnahmen 13 für jeweils einen Datenspeicher 7 bzw. 8 auf. Mit dem Drehelement 12 kann die Aufnahme 13 für den Datenspeicher 7 bzw. 8 in einen Bereich des Gehäuses 2 gedreht werden, der sich durch eine dünne Wandung 14 auszeichnet, welche für das Auslesen der im Datenspeicher 7 bzw. 8 gespeicherten Daten geeignet ist. Im übrigen weist die Wandung des Gehäuses 2 eine Wandstärke auf, die der Abschirmung der Datenspeicher 7, 8 dient, so dass über diese Wandungen ein Auslesen der Daten der Datenspeicher 7, 8 nicht möglich ist.
&iacgr;&ogr; Aus Figur 6 ist zu erkennen, dass die dünnen Wandungen 14 derart im Gehäuse 2 im Bereich der Schmalseiten 9 und 10 angeordnet sind, dass jeweils ein Datenspeicher 7 bzw. 8 in dem Bereich einer dünnen Wandung 14 bewegbar ist, in welcher Stellung der zweite Datenspeicher 8 bzw. 7 von einem dickwandigem Abschnitt des Gehäuses 2 abgedeckt ist.
Die zutreffende Stellung des Drehelementes 12, in der ein Auslesen des Datensatzes eines Datenspeichers 7 bzw. 8 möglich ist, kann beispielsweise durch eine Raststellung des Drehelementes 12 angezeigt werden.
Claims (12)
1. Schlüssel zum Öffnen und/oder Schließen von zumindest zwei Schlössern, von denen beispielsweise ein Schloss als Tür- und/oder Zündschloss eines Fahrzeugs und ein Schloss als Türschloss eines Gebäudes ausgebildet ist und jedes Schloss zumindest eine Einrichtung zum kontaktlosen Auslesen von in Datenspeichern (7, 8) gespeicherten Daten aufweist, mit einem Gehäuse (2), in dem zumindest ein Datenspeicher (7, 8) angeordnet ist, in dem für jedes zu öffnende und/oder zu schließende Schloss ein Datensatz gespeichert ist, der bei Übereinstimmung mit einem im Schloss gespeicherten Datensatz den Öffnungs- und/oder Schließvorgang ermöglicht.
2. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Datensatz jeweils ein Datenspeicher (7, 8) vorgesehen ist.
3. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Datensätze in einem Transponder gespeichert sind.
4. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Datensatz ein Transponder im Gehäuse (2) angeordnet ist.
5. Schlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder derart im Gehäuse (2) angeordnet sind, dass zwischen den Transpondern eine möglichst große Distanz ausgebildet ist.
6. Schlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Transponder auf einer Diagonalen im Gehäuse (2) angeordnet sind.
7. Schlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Transpondern eine für die Datenübermittlung undurchdringliche Trenneinrichtung (6) angeordnet ist.
8. Schlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) zumindest zwei Abschnitte aufweist, die für die Datenübermittlung durchlässig sind und dass diese Abschnitte durch Gehäusebereiche voneinander getrennt sind, die für die Datenübermittlung undurchlässig sind.
9. Schlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Datensätze des bzw. der Transponder(s) über unterschiedliche Frequenzen (F1, F2) auslesbar sind.
10. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Datenspeicher (7, 8) auswechselbar im Gehäuse (2) angeordnet ist.
11. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) ein mechanisches Schließelement (4) aufweist.
12. Schließanlage bestehend aus zumindest zwei Schlössern mit folgenden Merkmalen:
- den Schlössern ist ein Schlüssel (1) zum Öffnen und/oder Schließen zugeordnet;
- jedes Schloss weist eine Einrichtung auf, mit der im Schlüssel (1) gespeicherte Daten kontaktlos auslesbar sind;
- der Schlüssel (1) hat für jedes Schloss einen Datensatz, der in zumindest einem Datenspeicher (7, 8) gespeichert ist.
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