DE20110674U1 - Schalldämpfende Unterlage für Fußbodenplatten - Google Patents
Schalldämpfende Unterlage für FußbodenplattenInfo
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Description
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TERMEER STEINMEISTER & PARTNER GBR PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
Dr. Nicolaus ter Meer, Dipl.-Chem. Peter Urner, Dipl.-Phys. Gebhard Merkle, Dipl.-Ing. (FH) Mauerkircherstrasse 45 D-81679 MÜNCHEN Helmut Steinmeister, Dipl.-Ing. Manfred Wiebusch
Artur-Ladebeck-Strasse D-33617 BIELEFELD
51
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St/ ec
26.6.2001
WPT GmbH
Charles-Lindbergh-Weg 1 32756 Detmold
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26.6.2001
Die Erfindung betrifft eine schalldämpfende Unterlage für Fußbodenbeläge, insbesondere in der Form von Fußbodenplatten, wie etwa Laminat- oder Parkettbodenplatten, bestehend aus Wellpappe, Rippenpappe, Wollfilzpappe oder ähnlichen auf Zellulosebasis hergestellten Materialien.
Schalldämpfende Unterlagen für Fußböden sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Sie dienen zur Dämpfung des Trittschalls und gleichen Unebenheiten im Untergrund aus. Zumeist handelt es sich um Bahnen aus Schaumstoff, aber es ist auch bekannt, Bahnen aus Pappe oder anderen auf Zellulosebasis hergestellten Materialien einzusetzen.
Unterlagen der hier behandelten Art können als Bahnmaterial verlegt werden, bevor die Bodenplatten oder dergleichen aufgebracht werden, oder sie werden zugeschnitten und fest mit der Unterseite der Bodenplatten verbunden und zusammen mit diesen verlegt.
Zahlreiche Fußbodenplatten, insbesondere Laminatfußbodenplatten oder polyurethan- oder acrylat-versiegelte Parkettböden weisen eine weitgehend elektrisch isolierende Oberfläche auf mit einem Oberflächenwiderstand von > 10 &OHgr;. Personen, die sich auf derartigen Fußböden bewegen, bilden, elektrisch betrachtet, eine Kapazität, die elektrostatisch aufgeladen werden kann. Dies gilt im verstärkten Maße, wenn die Personen Schuhe oder Kleidungsstücke aus bestimmten Kunststoffmaterialien tragen. Diese Personen werden so stark elektrostatisch aufgeladen, daj3 es zu einer plötzlichen Entladung kommt, wenn ableitfähige Gegenstände berührt werden, z. B. ein Heizkörper, eine Türklinke oder unter Umständen auch eine andere Person. Dabei spüren die betroffenen Personen einen elektrischen Schlag, der zwar ungefährlich, aber oft unangenehm ist.
Es hat daher bereits Vorschläge für Unterlagen der genannten Art mit einer gewissen Ableitfähigkeit für elektrostatische Spannungen gegeben. In diesem Zusammenhang kann etwa auf die 101 02 790 Al der Anmelderin hingewiesen werden. Andere Vorschläge laufen darauf hinaus, in eine zur Dämpfung genutzte Schaumunterlage leitfähige Partikel, etwa aus Metall oder Graphit, einzubetten.
WPT GmbH
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Alle bekannten Lösungen haben sich bisher als relativ aufwendig erwiesen und dazu geführt, daß sich die Herstellungskosten zumindest spürbar erhöht haben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Unterlage der eingangs genannten Art zu schaffen, die in wirksamer und kostengünstiger Weise eine Ableitung elektrostatischer Spannungen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Unterlage für Fußbodenbeläge, insbesondere Fußbodenplatten in der Form von Laminat- oder Parkettbodenplatten, bestehend aus Wellpappe, Rippenpappe, Wollfilzpappe oder ähnlichen auf Zellulosebasis hergestellten Materialien, welche Unterlage auf wenigstens einer Oberfläche eine elektrisch leitende Beschichtung aufweist.
Die Beschichtung kann durch Lackieren, Aufsprühen, Aufstreichen (Rakeln), Aufdrucken, Aufkaschieren oder in anderer Weise aufgebracht sein.
Versuche haben gezeigt, daß sich mit einer Unterlage dieser Art eine deutliche Reduzierung der Aufladung von Personen erreichen läßt, die sich auf der Fußbodenfläche bewegen. Aufladespannungen von bis zum 8 KV, die ohne Ableitung entstehen können, reduzieren sich bei Verwendung der erfindungsgemäßen Unterlage auf unter 4 KV.
Der Effekt läßt sich weiter steigern und die Aufladung auf unter 2 KV senken, wenn die Unterlage geerdet wird. Dies kann dadurch geschehen, daß die einzelnen Unterlagenflächen beispielsweise mit Hilfe von leitfähigem Klebeband untereinander verbunden und beispielsweise mit dem Klebeband an ein Heizungsrohr angeschlossen werden.
Die Erfindung ist sowohl auf Fälle anwendbar, in denen die Unterlage als Bahnmaterial vorab verlegt wird, bevor die Bodenplatten aufgebracht werden, als auch auf solche, bei denen die Unterlage auf der Unterseite der einzelnen Fußbodenplatten dauerhaft befestigt ist.
Vorzugweise wird die Unterlage derart angeordnet, daß die elektrisch leitende Beschichtung auf der oberen, der Fußbodenplatte zugewandten Seite liegt.
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Bei Verwendung von Zellstoffmaterialien wirkt sich die in diesen Materialien enthaltene natürliche Feuchte positiv auf das Ableitverhalten aus.
Vorzugsweise kann an der Unterseite der Unterlage oder zwischen zwei Unterlagen-Schichten eine dampfbremsende Schicht vorgesehen sein. Diese kann aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyethylen, PET oder Acrylharz bestehen. Andernfalls müßte eine gesonderte Folie als Dampfbremse verlegt werden.
Die schalldämpfende Unterlage sollte Schichtdicken zwischen 0,2 und 5 mm aufweisen. Sie kann auch aus mehreren Papp- oder Papierschichten zusammengesetzt sein. Es können auch mehrlagige Pappen verwendet werden, und in diesem Fall besteht die vorteilhafte Möglichkeit, eine Kunststofffolie als Dampfbremse im Inneren des Verbundes zwischen zwei Papplagen unterzubringen. Damit die Dampfbremse nicht als zusätzlicher Isolator wirkt und die Ableitung der elektrostatischen Spannungen behindert, sollte sie vorzugsweise die Durchleitung elektrostatischer Spannungen ermöglichen, etwa dadurch, daß eine elektrisch leitende Folie verwendet wird. Schließlich besteht die Möglichkeit, die Funktionen der elektrisch leitenden Schicht und der Dampfbremse in ein und derselben Schicht zusammenzufassen.
Bei fester Anbringung der Unterlage an der Unterseite einzelner Fujßbodenplatten sollte die Unterlage einen Überstand aufweisen, so daß sich die Unterlagen benachbarter Platten berühren und eine leitfähige Verbindung hergestellt wird. In diesem Fall ist es nicht notwendig, die einzelnen Flächen leitend zu verbinden, etwa mit Hilfe eines leitenden Klebebandes.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Teilansicht einer Ausführungsform der Er
findung, bei der eine erfindungsgemäj3e Unterlage fest mit einer Bodenplatte verbunden ist;
Fig. 2 ist eine perspektivische Teilansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterlage;
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Fig. 3 zeigt in entsprechender Darstellung eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Unterlage.
Fig. 1 kann als Darstellung eines Ausschnitts einer Fußbodenplatte in der Form eines Laminats mit einer fest angebrachten erfindungsgemäßen Unterlage verstanden werden. Die Darstellung ist erheblich vergrößert. Die vergrößerte Darstellung läßt die einzelnen Lagen der Platte jedoch besser erkennen.
Übliche Fußbodenlaminate besitzen einen Kern in der Form einer Trägerplatte 10 aus einem Fasermaterial, etwa in der Form von Spanplatten oder insbesondere Platten aus MDF oder HDF. In Betracht kommen hier auch andere Fasermaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen, gegebenenfalls auch in recycelter Form.
Auf der oberen Seite dieser Trägerplatte 10 wird eine Laminatschicht 12 angebracht, die in der Zeichnung als Einheit dargestellt ist, sich jedoch im einzelnen zusammensetzt aus einer oberen, zumeist durchsichtigen Nutz- oder Verschleißschicht, einer unter dieser liegenden Dekorschicht und einer geeigneten Beschichtung aus Polyurethan oder dergleichen Kunststoff zur Verbindung des Laminats untereinander und mit der Trägerplatte 10 in einem Heißpressvorgang.
An der unteren Seite kann eine nicht dargestellte Gegenzugschicht angebracht werden, die verhindert, daJ3 sich die Trägerplatte beim Aufkaschieren der oberen Laminatschicht 12 wölbt. Im vorliegenden Fall geht es jedoch darum, daß sich unterhalb der Trägerschicht 10 eine Unterlage 14 befindet, die aus einer oder mehreren Lagen Well- oder Rippenpappe, Wollfilzpappe oder dergleichen besteht. Diese Unterlage 14 kann eine Stärke von 0,2 bis 5 mm aufweisen und liegt vorzugsweise an der oberen Grenze dieser Spanne, damit eine ausreichende Dämpfung von Schall und insbesondere Trittschall erzielt werden kann. Die Unterlage 14 kann sich aber auch aus mehreren Papp- und Papierschichten zusammensetzen. Dabei kommen selbstverständlich auch recycelte Materialien in Betracht.
Erfindungsgemäß ist auf der in der dargestellten Sandwich-Anordnung oberen Seite dieser Unterlage 14 eine Beschichtung 16 dargestellt, die auf die Unterlage 14 in geeigneter Weise aufgebracht wird.
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Dies kann durch Lackieren, Aufsprühen, Aufdrucken, Aufkaschieren, Auflaminieren oder in beliebiger anderer Weise geschehen. Die Beschichtung 16 besteht aus einem leitfähigen Material, etwa einem leitfähigen Lack. Lacke dieser Art sind an sich bekannt. Sie enthalten als leitfähige Bestandteile zumeist Graphit oder Metallspäne oder auch Ruß und im übrigen geeignete Binde- und Benetzungsmittel.
Als Bindemittel eignen sich insbesondere Polysaccharidharze oder ähnliche wasserlösliche Polymere, z. B. Sorbit oder Gummi arabicum. Die Benetzungsmittel wie Propylenglycol ermöglichen oder verbessern die Benetzung der leitenden Partikel durch die genannten übrigen Bestandteile sowie insbesondere Wasser.
Die elektrisch leitende Beschichtung 16 sollte einen elektrischen Widerstand von weniger als 10 &OHgr;, vorzugsweise von 10 bis 10 &OHgr; aufweisen.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform einer Unterlage, die zwei Lagen 18,20 aus Pappe aufweist. Auf der oberen Lage 18 befindet sich eine Beschichtung 22 aus einem elektrisch leitendem Material der beschriebenen Art. Zwischen den Pappe-Lagen 18,20 befindet sich eine Dampfbremse in der Form einer Kunststoff-Folie 24. Eine Unterlage dieser Art eignet sich beispielsweise dann, wenn die gesamte elektrisch leitende Beschichtung 22, etwa durch Verbindung mit einem Heizungsrohr, geerdet werden kann. Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform aus zwei Lagen 26,28 aus Pappe, beispielsweise im einen Fall Wollfilzpappe und im anderen Fall Wellpappe. Auf der oberen Lage 26 ist eine elektrisch leitende Beschichtung 30 angebracht, die aus einem leitenden Kunststoff besteht und neben der elektrostatischen Ableitung die Funktion einer Dampfbremse aufweist.
Die erfindungsgemäße Unterlage kann auch zur Abschirmung gegen sogenannte Erdstrahlen oder gegen elektromagnetische Strahlung ("Elektrosmog") eingesetzt werden, unabhängig davon, ob sich eines Tages deren Existenz und deren Einfluß auf die Gesundheit des Menschen wissenschaftlich nachweisen läßt oder nicht.
Claims (15)
1. Schalldämpfende Unterlage für Fußbodenbeläge, insbesondere in der Form von Fußbodenplatten, wie etwa Laminat- oder Parkettbodenplatten, bestehend aus Wellpappe, Rippenpappe, Wollfilzpappe oder ähnlichen auf Zellulosebasis hergestellten Materialien.
2. Unterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (16) aus einer durch Lackieren, Sprühen, Streichen, Rakeln, Aufkaschieren, etc., aufgebrachten Lackschicht besteht.
3. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die Beschichtung (16) einen spezifischen Widerstand von weniger als 108, insbesondere von 103 bis 108 Ω aufweist.
4. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (16) auf der der Fußbodenplatte zugewandten oberen Seite der Unterlage (14) angeordnet ist.
5. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (14) dauerhaft an der Unterseite der Fußbodenplatte angebracht ist.
6. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (14) als Bahnmaterial unterhalb von mehreren Fußbodenplatten angeordnet ist.
7. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (14) aus mehreren Lagen aus Pappe, Papier oder sonstigen Zelluloseprodukten zusammengesetzt ist.
8. Unterlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (14) eine Stärke von 0,2 bis 5 mm aufweist.
9. Unterlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage eine Kunststoffschicht als Dampfbremse enthält.
10. Unterlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die als Dampfbremse dienende Kunststoffschicht (26, 30) an der unteren Seite der Unterlage angebracht ist.
11. Unterlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die als Dampfbremse dienende Kunststoffschicht (26, 30) zwischen zwei Papp-Lagen angebracht ist.
12. Unterlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage eine zugleich als Dampfbremse und leitende Schicht dienende Beschichtung (30) aufweist.
13. Unterlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung leitende Bestandteile, insbesondere Ruß, Graphit oder Metallspäne enthält.
14. Unterlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einer wässrigen Lösung gebildet ist, die neben den leitenden Bestandteilen Bindemittel und Benetzungsmittel enthält.
15. Unterlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterlagematerial flammhemmend ausgerüstet ist bzw. flammhemmend wirkt.
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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