DE20109212U1 - Vorrichtung zum Einsetzen bzw. Entnehmen eines Wechselbackensatzes in das bzw. aus dem Werkzeug einer Radialpresse - Google Patents
Vorrichtung zum Einsetzen bzw. Entnehmen eines Wechselbackensatzes in das bzw. aus dem Werkzeug einer RadialpresseInfo
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Description
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eines Wechselbackensatzes in das bzw. aus dem
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einsetzen bzw. Entnehmen eines eine vorgegebene Anzahl von Wechselbacken umfassenden Wechselbackensatzes in die bzw. aus den Grundbacken eines Werkzeuges einer Radialpresse, umfassend ein Griffstück und eine der Anzahl der Wechselbacken entsprechende Anzahl von konzentrisch zu einer Achse angeordneten Eingriffelementen, welche zum formschlüssigen Eingriff in Gegenelemente der Wechselbacken ausgebildet sind.
Bei Radialpressen ist es geläufige Praxis, die Preßbacken zweiteilig auszuführen, nämlich umfassend Grundbacken einerseits und Wechselbacken andererseits (vgl. z.B. DE 3 611253 C2). Die Grundbacken werden fest in dem Werkzeug der betreffenden Radialpresse montiert. Demgegenüber lassen sich die Wechselbacken, die im allgemeinen mittels einer Rastverbindung mit den Grundbacken verbunden sind, zur Anpassung der Radialpresse an unterschiedliche Anforderungen, insbesondere an unterschiedliche Preßdurchmesser, mit geringem Aufwand von den Grundbacken abnehmen und an diesen montieren.
Gemäß einer verbreiteten Übung werden dabei zum Austausch des jeweils montierten Wechselbackensatzes gegen einen anderen Wechselbackensatz die einzelnen Wechselbacken nacheinander von den Grundbacken abgenommen und in einem Magazin abgelegt; anschließend werden die Wechselbacken des neu zu montierenden Wechselbackensatzes nacheinander auf die Grundbacken aufgesetzt.
Um den Zeitaufwand, der mit dem Austausch eines Wechselbackensatzes gegen einen anderen verbunden ist, zu reduzieren, ist eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art vorgeschlagen worden ("Quick-change tool" der FINNPOWER Lillbacka, Kauhava, Finnland). Die bekannte Vorrichtung umfaßt eine an einem Griff montierte Platte, von der acht konzentrisch zu einer Achse angeordnete Bolzen vorspringen. Die Bolzen sind abgestimmt auf in den Wechselbacken stirnseitig angeordnete korrespondierende Bohrungen. Um unter Verwendung dieser Vorrichtung einen Wechselbackensatz gegen einen anderen auszutauschen, wird die Radialpresse bis in ihre Endstellung zusammengefahren. In dieser Stellung der Radialpresse lassen sich die Bolzen der Vorrichtung in die Bohrungen der Wechselbacken einführen. Anschließend wird die Radialpresse geöffnet. Dabei lösen sich die Wechselbacken von den Grundbacken; sie bleiben auf der Vorrichtung zusammen und lassen sich - zusammen mit der Vorrichtung - als vollständiger Satz in einem Magazin ablegen. Das Einsetzen eines neuen Wechselbackensatzes in die Radialpresse erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge. Ersichtlich ist die gemeinsame Montage und Demontage von acht Wechselbacken gegenüber der einzelnen Demontage und Montage mit einem Zeitvorteil verbunden. Ferner erweist sich als günstig, daß die Gefahr, daß einzelne Wechselbacken verschiedener Wechselbackensätze miteinander vertauscht werden, gegenüber einen sukzessiven Austausch der einzelnen Wechselbacken deutlich reduziert wird. Allerdings besteht bei der Montage eines Wechselbackensatzes unter Verwendung jener Vorrichtung die Gefahr, daß die radial von den Wechselbacken abstehenden Rastzapfen, die der Verbindung mit den Grundbacken dienen, beschädigt werden oder gar ab-
brechen, wenn der Wechselbackensatz beim Schließen der Radialpresse nicht exakt zentrisch zur Pressenachse gehalten wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgemäß, eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art zu schaffen, welche geeignet ist, zu einer Verringerung der Gefahr einer Beschädigung der Rastzapfen bzw. sonstigen der Verbindung der Wechselbacken mit den Grundbacken dienenden Elemente beizutragen.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, daß die Eingriffelemente der Vorrichtung konzentrisch zur Achse, mit einer radialen Bewegungskomponente verschiebbar geführt sind und daß ein Betätigungselement vorgesehen ist, das mit den Eingriff elementen dergestalt in einer Wirkverbindung steht, daß eine Betätigung des Betätigungselements eine Verschiebung der Eingriffelemente mit einer radialen Bewegungskomponente bewirkt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist somit, daß die Eingriffelemente nicht starr an der Vorrichtung angeordnet sind, sondern daß sie vielmehr dergestalt lageveränderbar sind, daß sie konzentrisch zur Achse mit einer radialen Bewegungskomponente verschiebbar sind. Mittels eines Betätigungselements, mit dem die Eingriffelemente über eine geeignete Wirkverbindung gekoppelt sind, läßt sich die Position der Eingriffelemente relativ zur Achse verändern, indem die Eingriff elemente nach innen zusammengeführt oder aber nach außen gespreizt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet somit, daß ein Wechselbackensatz einer Radialpresse entnommen wird und daß ein Preßbackensatz in eine Radialpresse eingesetzt wird, ohne
daß diese betätigt wird. Zum Entnehmen eines Wechselbackensatzes befindet sich und bleibt die Radialpresse in ihrer geöffneten Stellung. Die Eingriffelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden mittels des Betätigungselements in ihre gespreizte Stellung gebracht. In dieser Stellung werden die Eingriffelemente in formschlüssigen Eingriff mit den Gegenelementen der Wechselbacken gebracht. Anschließend werden die Eingriffelemente mittels des Betätigungselements nach innen zusammengeführt, wodurch die Wechselbacken von den Grundbacken abgenommen werden. Zum Einsetzen eines Wechselbackensatzes in die Radialpresse verkehrt man sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge. Erkennbar verbleibt die Radialpresse während des Umrüstens in ihrer geöffneten Stellung. Das Einsetzen der Wechselbacken in die Grundbacken erfolgt ausschließlich von Hand unter Betätigung des Betätigungselements der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dies gestattet ein feinfühliges Plazieren der Wechselbacken in den Grundbacken. Die Kraft, die zur Herstellung der Rastverbindungen zwischen den Wechselbacken und den Grundbacken benötigt wird, wird in Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht von der Radialpresse bereitgestellt, sondern vielmehr von der Bedienperson über das Betätigungselement der Vorrichtung. Mithin ist ausgeschlossen, daß beim Einsetzen des Wechselbackensatzes beim Schließen der Radialpresse bei nicht exakt positioniertem Wechselbackensatz die Rastzapfen bzw. sonstigen Verbindungselemente beschädigt werden.
Ein weiterer maßgeblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist darin zu sehen, daß diese sich auch dazu eignet, einen einen Verband bildenden, durch Vorspannfedern nach außen vorgespannten Preßbackensatz
einer Radialpresse zu entnehmen bzw. in diese einzusetzen, ohne den der Presse entnommenen Preßbackensatz auf der Vorrichtung unter hoher Spannung lagern zu müssen. Denn die Möglichkeit, die Eingriffelemente nach innen zusammenzuführen und nach außen zu spreizen, läßt sich in diesem Zusammenhang dazu nutzen, den Preßbackenverband bei geöffneter Radialpresse zu schließen und der Radialpresse zu entnehmen, um ihn sodann wieder zu öffnen und in geöffneter Endstellung ohne die Vorrichtung abzulegen.
Eine erste bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Eingriffelemente jeweils einem Schlitten zugeordnet sind, wobei die Schlitten in Radialführungen verschiebbar geführt sind. Die Radialführungen können dabei insbesondere in einer Stirnplatte der Vorrichtung angeordnet und als radiale schlitzförmige Durchbrüche ausgeführt sein. Hierdurch ergibt sich ein vergleichsweise einfacher technischkonstruktiver Aufbau.
Kommt aufgrund der jeweils vorgesehenen spezifischen Verbindung zwischen den Preßbacken und den Grundbacken in Betracht, daß die Preßbacken mit einer nicht mathematisch exakten Radialbewegung von den Grundbacken abgenommen bzw. an diese angesetzt werden, so können die Eingriffelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Betätigung des Betätigungselements eine entsprechende schräge und/oder bogenförmige Bewegung mit einer radialen Komponente ausführen. In diesem Sinne können beispielsweise die Eingriffelemente an Armen angeordnet sein, die schwenkbar an dem Griffteil der Vorrichtung angelenkt sind.
Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Wirkverbindung der Eingriff elemente mit dem Betätigungselement eine Kniehebelanordnung und eine achsparallel verschiebbare Schubstange umfaßt. Auch dies trägt wiederum zu einem vergleichsweise einfachen technisch-konstruktiven Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei hoher Funktionssicherheit bei.
Andere Ausführungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind ebenfalls mit Vorteil denkbar. Beispielsweise kann die Wirkverbindung der Eingriffelemente mit dem Betätigungselement eine um die Achse drehbar gelagerte Kurvenscheibe umfassen. Über die entsprechenden Steuerkurven werden beim Verdrehen der Kurvenscheibe um die Achse die Eingriffelemente nach innen zusammengeführt bzw. nach außen gespreizt.
Lediglich zur Klarstellung sei an dieser Stelle ausgeführt , daß die den Anspruch 1 unter anderem kennzeichnende Angabe, wonach die Eingriffelemente konzentrisch zur Achse mit einer radialen Bewegungskomponente verschiebbar geführt sein sollen, nicht dahingehend interpretiert werden darf, daß die Eingriffelemente zwingend bei feststehendem Griffstück mit einer radialen Bewegungskomponente zur Achse verschiebbar sein müssen. Vielmehr ist auch denkbar, daß die Eingriffelemente sich bei feststehendem Griffstück mittels des Betätigungselements beispielsweise längs von Spiralen bewegen lassen. Durch entgegengesetztes Drehen des Griffstücks um die Achse würde sich in diesem Falle die radiale Bewegungskomponente der Eingriffelemente ergeben.
Der formschlüssige Eingriff der Eingriffelemente der Vorrichtung in die Gegenelemente der Preßbacken ist besonders bevorzugt so ausgeführt, daß durch eine geeignete Verdrehsicherung ein Verdrehen der auf der Vorrichtung aufgenommenen Preßbacken bei gespreizten Eingriffelementen um eine zur Achse der Vorrichtung parallele Achse verhindert wird. Hierzu eignen sich insbesondere geeignete mechanische Verdrehsicherungen, beispielsweise in Form von Nasen der Eingriffelemente, welche in korrespondierende Ausnehmungen der Preßbacken eingreifen. Auch kommen unrunde, insbesondere polygonale Ausführungen der Eingriffelemente in Betracht. Ferner können beispielsweise pro Preßbacke zwei Eingriffelemente in Form von Bolzen bzw. Stiften vorgesehen sein.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Die in der Zeichnung veranschaulichte Vorrichtung ist aus Gründen der Darstellung vereinfacht wiedergegeben; denn die Zeichnung behandelt die gezeigte Vorrichtung, obwohl diese für das Einsetzen bzw. Entnehmen von acht Wechselbacken ausgeführt ist, so, als sei diese für einen lediglich vier Wechselbacken umfassenden Wechselbackensatz ausgelegt und weise demgemäß lediglich vier Eingriffelemente auf.
Die Vorrichtung umfaßt ein rohrförmiges Griffstück 1, mit dem stirnseitig mittels der Schrauben 2 eine Grundplatte 3 verbunden ist. Mit der Grundplatte 3 ist parallel zu dieser die Stirnplatte 4 fest verbunden, und zwar mittels der Schrauben 5 und der diese umgeben-
den, den Abstand der Stirnplatte 4 zur Grundplatte definierenden Distanzhülsen 6. Über die Schrauben 5 ist dabei mit der Grundplatte 3 auch ein glockenförmiges Schutzgehäuse 7 verbunden.
Im Hinblick auf seine Auslegung, zum Einsetzen bzw. Entnehmen von acht Wechselbacken in das Werkzeug einer Radialpresse zu dienen, verfügt die Vorrichtung über acht Schlitten 8. Diese sind in der Stirnplatte 4 radial verschiebbar geführt. Die entsprechenden Radialführungen 9 sind jeweils gebildet durch nach außen hin offene radiale Einschnitte 10 in der Stirnplatte 4. Die Schlitten 8 weisen zwei einander gegenüberstehende Nuten 11 auf, in welche die die Einschnitte 10 begrenzenden Kanten 12 der Stirnplatte 4 eingreifen. Hierdurch lassen sich die Schlitten 8 in den Einschnitten 10 radial verschieben (Doppelpfeil A).
In der zentrischen Bohrung 13 des Griffstücks 1 ist eine Schubstange 14 in Richtung der Achse X verschiebbar geführt (Doppelpfeil B). Hierzu ist in die zentrische Bohrung 13 des Griffstücks 1 eine Führungshülse 15 eingesetzt, in der die Schubstange 14 gleitet. Mittels der Schraube 16 ist stirnseitig mit der Schubstange 14 eine aus zwei Blechen 17 und 18 zusammengefügte Koppelplatte 19 fest verbunden. Die beiden Bleche 17 und 18 der Koppelplatte 19 weisen dabei acht radiale Ausschnitte 2 0 auf. Zur gelenkigen Lagerung von Lenkern 21 einer Kniehebelanordnung 22 an der Koppelplatte 19 im Bereich jener Ausschnitte 20 sind Lagerbolzen 2 3 in geeigneten Aussparungen des Blechs 17 aufgenommen. Das Blech 18 dient der Lagesicherung der Lagerbolzen 23 in jenen Aussparungen. Die gegenüberliegenden Enden der Lenker 21 sind jeweils
gelenkig mit einem der Schlitten 8 verbunden. Hierzu erstreckt sich ein weiterer Lagerbolzen 24 zwischen zwei Laschen 25 des jeweiligen Schlittens 8, wobei der jeweilige Lenker 21 zwischen den beiden zugeordneten Laschen 25 des jeweiligen Schlittens 8 geführt ist.
Mittels eines Betätigungselements 26 in Form eines Schubstangenspanners 2 7 läßt sich die Schubstange 14 innerhalb des Griffstücks 1 längs der Achse X verschieben. Die entsprechende Bewegung (Doppelpfeil B) der Schubstange wird über die Kniehebelanordnung 22 in radiale Bewegungen (Doppelpfeil A) des Schlittens 8 umgesetzt. In dem Schutzgehäuse 7 sind Aussparungen 28 vorgesehen, die eine ungehinderte Radialbewegung der Schlitten ermöglichen.
Jeder der Schlitten 8 weist ein Eingriffelement 29 in Form eines Bolzens 3 0 auf, der in eine Bohrung 31 des entsprechenden Schlittens eingesetzt ist. Die Bolzen 30 ragen dabei stirnseitig aus den Schlitten 8 hervor, so daß sie in Bohrungen 32 eingeführt werden können, welche stirnseitig achsparallel in den Wechselbacken 33 vorgesehen sind. Die Bohrungen 32 bilden dabei Gegenelemente 34 zu den Eingriffelementen 29. In die Schlitten 8 sind darüber hinaus stirnseitig Magneten 35 eingelassen. Jene Magneten dienen dazu zu verhindern, daß auf den Bolzen 3 0 aufgenommene Wechselbacken 33 unbeabsichtigt abrutschen.
Jede Wechselbacke 33 weist einen radialen nach außen gerichteten Rastzapfen 36 auf, der zum Eingriff in eine entsprechende Bohrung 3 7 der zugeordneten Grundbacke 3 8 bestimmt ist. Mittels einer - nicht dargestellten Rasteinrichtung verrasten die Wechselbacken 33 in den
zugeordneten Grundbacken 38, wenn die Wechselbacken mit ihren radialen Außenflächen 3 9 an den radialen Innenflächen 40 der Grundbacken 3 8 anliegen. Die Grundbacken 3 8 ihrerseits sind mit dem Werkzeug der Radialpresse verschraubt. Hierzu verfügt jede Grundbacke 3 8 über zwei Stufenbohrungen 41.
Zum Entnehmen eines Wechselbackensatzes aus einer Radialpresse wird diese in ihrer vollständig geöffnete Stellung gebracht. Bei der zum Entnehmen des Wechselbackensatzes dienenden Vorrichtung werden die Schlitten 8 durch entsprechende Betätigung des Betätigungselements 2 6 in ihre radial äußerste Stellung gebracht, in der die Bolzen 3 0 in die Bohrungen 32 der Wechselbacken 33 eingeführt werden können. Durch umgekehrte Betätigung des Betätigungselements 26 werden anschließend die Schlitten 8 konzentrisch radial nach innen bewegt, wodurch die Wechselbacken 33 von den Grundbacken 3 8 abgenommen werden. Sind die Rastzapfen 36 vollständig aus den entsprechenden Bohrungen 37 herausgetreten, kann der Wechselbackensatz in axialer Richtung der Presse entnommen werden. Er kann in einem geeigneten Magazin abgelegt werden.
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Einsetzen bzw. Entnehmen eines eine vorgegebene Anzahl von Wechselbacken (33) umfassenden Wechselbackensatzes in die bzw. aus den Grundbacken (38) eines Werkzeuges einer Radialpresse, umfassend ein Griffstück (1)und eine der Anzahl der Wechselbacken (33) entsprechende Anzahl von konzentrisch zu einer Achse (X) angeordneten Eingriffelementen (29), welche zum formschlüssigen Eingriff in Gegenelemente (34) der Wechselbacken (33) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffelemente (29) konzentrisch zur Achse (X) mit einer radialen Bewegungskomponente verschiebbar (A) geführt sind und daß ein Betätigungselement (26) vorgesehen ist, das mit den Eingriffelementen (29) dergestalt in einer Wirkverbindung steht, daß eine Betätigung des Betätigungselements (26) eine Verschiebung (A) der Eingriffelemente (29) mit einer radialen Bewegungskomponente bewirkt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffelemente (29) radial verschiebbar (A) geführt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffelemente (29) jeweils einem Schlitten (8) zugeordnet sind, wobei die Schlitten (8) in Radialführungen (9) verschiebbar geführt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Radialführungen (9) in einer Stirnplatte (4) der Vorrichtung angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkverbindung der Eingriffelemente 29) mit dem Betätigungselement (26) eine Kniehebelanordnung (22) und eine achsparallel verschiebbare Schubstange (14) umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkverbindung der Eingriffelemente (29) mit dem Betätigungselement (26) eine um die Achse (X) drehbar gelagerte Kurvenscheibe umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagesicherung der aufgenommenen Preßbacken dienende Verdrehsicherungen vorgesehen sind.
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