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DE20109707U1 - Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte - Google Patents

Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte

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Publication number
DE20109707U1
DE20109707U1 DE20109707U DE20109707U DE20109707U1 DE 20109707 U1 DE20109707 U1 DE 20109707U1 DE 20109707 U DE20109707 U DE 20109707U DE 20109707 U DE20109707 U DE 20109707U DE 20109707 U1 DE20109707 U1 DE 20109707U1
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DE
Germany
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stand
lamp
lamp holder
joint
pivot
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Application number
DE20109707U
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English (en)
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LAMBERT GmbH
Original Assignee
LAMBERT GmbH
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Publication date
Application filed by LAMBERT GmbH filed Critical LAMBERT GmbH
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Publication of DE20109707U1 publication Critical patent/DE20109707U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S6/00Lighting devices intended to be free-standing
    • F21S6/002Table lamps, e.g. for ambient lighting
    • F21S6/003Table lamps, e.g. for ambient lighting for task lighting, e.g. for reading or desk work, e.g. angle poise lamps
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/14Adjustable mountings
    • F21V21/26Pivoted arms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Description

• T i i ··· · · ·&igr;
Gesthuysen, von Rohr & Eggert
01.0459.2.CO Essen, den 8. Juni 2001
Gebrauchsmusteranmeldung
der Firma
Günther Lambert GmbH Konstantinstraße 303
41238 Mönchengladbach
mit der Bezeichnung
Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte
Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine Steh- oder Tischleuchte, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Die aus der Praxis bekannte Steh- oder Tischleuchte, von der die Erfindung ausgeht, hat einen Lampenkopf mit einem kegelstumpfförmigen Reflektor, in dem das Leuchtmittel angeordnet ist. Der Lampenkopf befindet sich am Ende eines stabfÖrmigen, langgestreckten Lampenträgers, an dessen anderem Ende ein Handhabungsgriff angebracht ist, mit dem der Lampenkopf bewegt werden kann. Diese Bewegung erfolgt mittels eines Schwenkgelenkes, das sich am Kopf des Ständers befindet. Am Schwenkgelenk ist der Lampenträger in einer vertikalen, die Längsachse des Ständers einschließenden oder zu dieser parallel verlaufenden Ebene schwenkbar. Diese Schwenkbarkeit wird dadurch realisiert, daß die Gelenkteile des Schwenkgelenkes über eine quer zum Ständer verlaufende, mittig zum Schwenkgelenk angeordnete Verbindungsschraube mit einem Betätigungsknebel miteinander verbunden sind. Nach Lösen der Verbindungsschraube kann der Lampenträger in die gewünschte Neigungslage gegenüber dem Ständer gebracht werden. Durch Festziehen der Verbindungsschraube werden dann die Gelenkteile wieder gegeneinander fixiert, sobald der Lampenkopf seine feststehende Position erreicht hat.
Die Gelenkteile des Schwenkgelenkes sind bei der bekannten, zuvor erläuterten Steh- oder Tischleuchte jeweils halbkugelförmig ausgebildet und an ihren Flachseiten, die vertikale Schwenkebene bildend, miteinander zusammengefügt. Die Gelenkteile sind im Inneren hohl, so daß insgesamt ein Stromzuleitungskabel innen durch den Standfuß, den Ständer, das Schwenkgelenk und den Lampenträger zum Lampenkopf geführt werden kann.
Die zuvor erläuterten Umstände sind im Grunde unabhängig davon, ob es sich bei einer Leuchte um eine Steh- oder Tischleuchte mit einem Standfuß und davon im wesentlichen vertikal aufragenden Ständer oder um eine sonstige Leuchte, beispielsweise eine Wandleuchte oder eine Deckenleuchte handelt. Bei einer Wandleuchte oder Deckenleuchte wird der Ständer durch eine andersartige Basis, beispielsweise einen an der Wand anzubringenden Querträ-
ger oder einen von der Decke herabhängenden Aufhängeträger ersetzt. Demgemäß betrifft die Lehre der vorliegenden Erfindung nicht nur Steh- oder Tischleuchten, sondern ganz generell Leuchten, insbesondere also auch Wand- oder Deckenleuchten. Die Erläuterung wird aber anhand des Beispiels einer Steh- oder Tischleuchte fortgesetzt.
Bei der bekannten Steh- oder Tischleuchte, die zuvor erläutert worden ist, sind die Einstellmöglichkeiten begrenzt. Der Lampenträger kann nur aufwärts und abwärts geschwenkt werden und der Lampenkopf am Ende des Lampenträgers kann ebenfalls nur aufwärts und abwärts geschwenkt werden. Der Lehre liegt daher das Problem zugrunde, die bekannte Leuchte hinsichtlich der Einstellmöglichkeiten zu optimieren.
Die zuvor aufgezeigte Problemstellung wird bei einer Leuchte, insbesondere einer Steh- oder Tischleuchte, mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Wesentlich ist die Anordnung der Schwenkebene, die von den Gelenkteilen des Schwenkgelenk gebildet wird, in einem spitzen Winkel zur Längsachse des Ständers. Dadurch wird erreicht, daß eine Schwenkbewegung des Lampenträgers aus der Neutrallage quer zum Ständer heraus gleichzeitig eine Seitwärtsbewegung der Enden des Lampenträgers gegenüber dem Ständers zur Folge hat. Während bei der bekannten Leuchte beim Heraufschwenken des Lampenkopfes der Handhabungsgriff nach unten schwenkt und alsbald mit dem Ständer kollidiert, schwenkt der Handhabungsgriff bei der erfindungsgemäßen Anordnung der Schwenkebene bei derselben Schwenkbewegung seitlich am Ständer vorbei.
Die Anordnung der Schwenkebene in einem spitzen Winkel zur Längsachse des Ständers hat den weiteren Vorteil, daß der Lampenkopf je nach Schwenklage ganz unterschiedliche Neigungen bezüglich des Ständers einnehmen kann. Dies ist insbesondere dann besonders zweckmäßig realisierbar, wenn der Lampenträger im schwenkbaren Gelenkteil um seine Längsachse drehbar gelagert ist, wie das nach bevorzugter Lehre der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist.
&Pgr;&Igr;··' ·\ 1 &Iacgr; 1 i: i : U &Ggr; &Oacgr; .1.
-3-
Nach einer weiter bevorzugten, für sich selbständigen Lehre der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, die Gelenkteile des Schwenkgelenkes mittels einer innen einen Freiraum belassenden Schraubverbindung mit geringer Steigung miteinander zu verbinden. Anders als die im Stand der Technik bekannte Verbindung der Gelenkteile mittels einer quer zur Schwenkebene verlaufenden, mittig angeordneten Verbindungsschraube schafft die innen einen Freiraum belassende Schraubverbindung mit geringer Steigung einerseits den Freiraum für die Verlegung des Stromzuleitungskabels im Schwenkgelenk, andererseits eine optimale Verbindung der Gelenkteile miteinander ohne nach außen sichtbare Fremdteile (Verbindungsschraube). Die geringe Steigerung der Schraubverbindung gewährleistet, daß über den zulässigen Schwenkwinkel der beiden Gelenkteile der Spalt zwischen den Gelenkteilen nur minimal variiert. Das ist eine funktional und optisch sehr zweckmäßige Lösung.
Nach einer weiteren, für sich selbständigen Lehre der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen den Gelenkteilen des Schwenkgelenkes eine schwenkhemmende Federeinrichtung angeordnet ist. Diese schwenkhemmende Federeinrichtung erlaubt es, vorgesehene Relativlagen des Lampenträgers gegenüber dem Ständer hinreichend gut zu fixieren, ohne die im Stand der Technik vorgesehene Feststellschraube verwirklichen zu müssen. Man kann eine solche schwenkhemmende Federeinrichtung mittels entsprechend gestalteter Federelemente im Inneren des Schwenkgelenkes realisieren. Es kommt auch eine Rastung beispielsweise mittels durch Federn belasteter Rastkugeln in Frage.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte sind im übrigen Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausfuhrungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der Leuchte in "Normalstellung", Aus
führungsbeispiel "Tischleuchte",
-A-
Fig. 2 eine Ansicht des Schwenkgelenkes am Kopf des Ständers, von
links in Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht des Schwenkgelenkes von hinten in Fig. 1 jedoch
bei genau horizontal angeordnetem Lampenträger,
Fig. 4 eine Fig. 3 ähnliche Ansicht bei geneigt angeordnetem Lampen
träger,
&iacgr;&ogr; Fig. 5 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung der Tischleuchte mit
schräg nach oben gerichtetem Lampenkopf,
Fig. 6 im Schnitt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Schwenk
gelenkes der Leuchte, beide Gelenkteile zusammengesetzt,
Fig. 7 im Schnitt ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel des Schwenkgelen
kes der Leuchte, beide Gelenkteile zusammengesetzt,
Fig. 8 in einer Ansicht das schwenkbare Gelenkteil des Schwenkgelen-
kes aus Fig. 7,
Fig. 9 einen Abschnitt des Lampenträgers für ein Schwenkgelenk aus
Fig. 7 und 8 im Bereich des schwenkbaren Gelenkteils des Schwenkgelenkes.
Die in Fig. 1 dargestellte Steh- oder Tischleuchte stellt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dar, die Erläuterungen sind insoweit nicht einschränkend zu verstehen, also auch auf andere Leuchten, insbesondere Wand- und Deckenleuchten sinngemäß übertragbar.
Die dargestellte Leuchte, hier dargestellt in der Ausführung als Tischleuchte, zeigt zunächst einen Standfuß 1 und einen vom Standfuß 1 im wesentlichen vertikal aufragenden Ständer 2. Am Kopf des Ständers 2 ist ein etwa quer zum Ständer 2 verlaufender, stangenartiger Lampenträger 3 angeordnet, der an einem Ende einen Lampenkopf 4 mit einem Reflektor 5 (Lampenschirm) und am anderen Ende einen Handhabungsgriff 6 zur Manipulation des Lampen-
> ♦
• ·
kopfes 4 trägt. Die Teile der hier dargestellten Tischleuchte sind im dargestellten Ausführungsbeispiel vorzugsweise aus Edelstahl oder aus Messing ausgeführt.
Am Kopf des Ständers 2 befindet sich ein Schwenkgelenk 7, an dem der Lampenträger 3 schwenkbar gelagert ist. Die Fig. 1, 2 und 6 machen besonders gut deutlich, daß das Schwenkgelenk 7 ein mit dem Ständer 2 verbundenes feststehendes Gelenkteil 8 und ein mit dem Lampenträger 3 verbundenes schwenkbares Gelenkteil 9 aufweist, die miteinander eine Schwenkebene 10
&iacgr;&ogr; bilden. Durch Schwenkung des Gelenkteils 9 gegenüber dem Gelenkteil 8 läßt sich der Lampenträger 3 in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers 2 bringen.
Fig. 2 zeigt sehr schön, daß gemäß der Lehre der Erfindung die Schwenkebene 10 in einem spitzen Winkel zur Längsachse des Ständers 2 geneigt ist. Genau gesagt beträgt hier der Winkel zwischen 30° und 60°, liegt im dargestellten, bevorzugten Ausrührungsbeispiel bei etwa 45°.
Fig. 1 deutet an, daß ein Stromzuleitungskabel 11 innen durch den Standfuß 1, den Ständer 2, das Schwenkgelenk 7 und den Lampenträger 3 zum Lampenkopf 4 geführt ist. Das entspricht einer bevorzugten Ausführungsform dieser Steh- oder Tischleuchte.
Die Fig. 2, 3 und 4 machen deutlich, wie flexibel mittels des eine schrägliegende Schwenkebene 10 bildenden Schwenkgelenkes 7 die Einstellung des Lampenkopfes 4 gegenüber dem Ständer 2 erfolgen kann.
Optisch ist besonders hervorzuheben, daß im dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel die Gelenkteile 8, 9 des Schwenkgelenkes 7 jeweils halbkugelförmig ausgebildet und an ihren Flachseiten die Schwenkebene 10 bildend zusammengefügt sind. Eine halbkugelförmige Ausbildung der Gelenkteile 8, 9 ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung für die Funktionsfahigkeit der Erfindung, optisch ist das aber eine besonders gelungene Lösung.
Im Stand der Technik ist vorgesehen, daß die Gelenkteile des Schwenkgelenkes über eine quer zur Schwenkebene verlaufende, mittig angeordnete Ver-
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bindungsschraube &ogr;. dgl. miteinander verbunden sind. Diese Technik der Verbindung der Gelenkteile 8, 9 läßt sich auch für das Schwenkgelenk 7 bei der erfindungsgemäßen Steh- oder Tischleuchte anwenden.
Das dargestellte und besonders bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt jedoch eine besonders zweckmäßige, insbesondere auf die innen verlaufende Anordnung des Stromzuleitungskabels 11 abgestimmte Verbindungstechnik. Insbesondere darf hier auf die Detail-Darstellung des Schwenkgelenkes 7 in Fig. 6 hingewiesen werden.
Nach insoweit bevorzugter, eigenständiger Lehre ist vorgesehen, daß die Gelenkteile 8, 9 des Schwenkgelenkes 7 mittels einer quer zur Schwenkebene 7 verlaufenden, in den Gelenkteilen 8, 9 innen einen Freiraum 12 (zur Durchführung des Stromzuleitungskabels 11) belassenden Schraubverbindung 13 mit geringer Steigung miteinander verbunden sind. Fig. 6 zeigt dazu am feststehenden Gelenkteil 8 ein Außengewinde M 15 &khgr; 1, am damit verbundenen schwenkbaren Gelenkteil 9 ein entsprechendes Innengewinde M 15 &khgr; 1.
Fig. 7 zeigt eine Variante des Schwenkgelenks 7 mit einem Maß M 32,5 &khgr; 0,75, also mit einem wesentlichen größeren Durchmesser der Schraubverbindung 13.
Die geringe Steigung der Schraubverbindung 13 gewährleistet, daß bei der durch eine Schwenkbegrenzung ohnehin begrenzten Schwenkung des Gelenkteils 9 gegenüber dem feststehenden Gelenkteil 8 nur eine minimale Veränderung der Breite des zwischen den Gelenkteilen 8, 9 befindlichen Ringspaltes auftritt.
In der Zeichnung ist ferner zu erkennen, daß man zwischen den Gelenkteilen 8, 9 eine schwenkhemmende Federeinrichtung anordnen kann. Eine solche schwenkhemmende Federeinrichtung kann beispielsweise eine teilkreisförmige Blattfeder sein, die eine stufenlose Feststellung des schwenkbaren Gelenkteils 9 gegenüber dem feststehenden Gelenkteil 8 erlaubt. Die Federkraft der Federeinrichtung muß natürlich auf die vom Lampenkopf 4 ausgeübte Gewichtskraft abgestimmt sein. Eine Alternative besteht auch darin, mit Rastungen, beispielsweise mit federbelasteten Rastkugeln, zu arbeiten. Hier sind
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aus dem Stand der Technik vielfaltige Anregungen bekannt, um eine solche stufenlos einstellbare oder mit Rastungen feststellbare Relativlage von zwei Gelenkteilen 8, 9 ohne eine Feststellschraube zu realisieren. In Fig. 6 ist die Feder der Federeinrichtung nicht zu erkennen, wohl erkennt man aber einen Federkanal 20, der radial außerhalb der Schraubverbindung 13 angeordnet ist. Beim in Fig. 7 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel des Schwenkgelenks 7 hingegen erkennt man den Federkanal 20 und eine darin angeordnete Wellenfeder 21, die gemeinsam die schwenkhemmende Federeinrichtung bilden. Hier ist der Federkanal 20 radial innerhalb der Schraubverbindung 13 angeordnet. Das ist hinsichtlich der Bearbeitung der Gelenkteile 8, 9 fertigungstechnisch zweckmäßig.
Wie bereits zuvor angesprochen worden ist, empfiehlt es sich zur Schonung des Stromzuleitungskabels 11, zwischen den Gelenkteilen 8, 9 eine Schwenkbegrenzung vorzusehen. Im dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist diese Schwenkbegrenzung dadurch realisiert, daß eine in einem Gelenkteil 8 angeordnete Madenschraube 14 o. dgl. in eine Schwenkbegrenzungsnut 15 des anderen Gelenkteils 9 eingreift. Die in Fig. 6 und in Fig. 7 angedeutete Schwenkbegrenzungsnut 15 erstreckt sich über einen Winkel von vorzugsweise 120°. Sie ist mit wenigen mm Breite und wenigen mm Tiefe in die Fläche des schwenkbaren Gelenkteils 9 eingefräst. Die in diese eingreifende Madenschraube 14, hier Madenschraube M3, verhindert eine Schwenkung des Gelenkteils 9 gegenüber dem Gelenkteil 8 über diesen Winkel hinaus, so daß das Stromzuleitungskabel 11 nicht zu stark verdreht wird.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der vorgesehen ist, daß das feststehende Gelenkteil 8, also das Gelenkteil 8 am Ständer 2, am Ständer 2 um die Längsachse des Ständers 2 schwenkbar ist, und zwar ebenfalls vorzugsweise schwenkbegrenzt, um das Stromzuleitungskabel 11 nicht zu stark zu beanspruchen.
Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt ferner, besonders gut erkennbar in Fig. 6 bzw. in Fig. 7, daß der Lampenträger 3 im schwenkbaren Gelenkteil 9 um seine Längsachse drehbar gelagert ist. Zwischen dem Lampenträger 3 und dem schwenkbaren Gelenkteil 9 ist vorzugsweise eben-
♦ » » &iacgr;·
falls eine Drehwinkelbegrenzung vorgesehen. Auch diese Drehwinkelbegrenzung dient der Schonung der Stromzuleitungskabels 11.
Die Drehwinkelbegrenzung ist im Ausführungsbeispiel von Fig. 6 dadurch realisiert, daß im schwenkbaren Gelenkteil 9 eine Madenschraube 16 angeordnet ist, Madenschraube M3, die in eine eingestochene Nut am Lampenträger 3 eingreift. Die Nut am Lampenträger 3 läuft jedoch nicht vollständig um, sondern läuft nur über einen Winkelbereich, so daß sich hier wiederum die Begrenzung auf einen Drehwinkel ergibt.
Schließlich ist im dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Lampenkopf 4 am Lampenträger 3 mittels eines Schwenkgelenkes 17 angebracht ist. Nach besonders bevorzugter Gestaltung könnte das Schwenkgelenk 17 auch ein kombiniertes Schwenk/Drehgelenk sein, das wiederum ein begrenzte Drehung des Lampenkopfes 4 gegenüber dem Lampenträger 3 zuließe.
Das Ausführungsbeispiel von Fig. 6 zeigt die Madenschraube 16 in einer nach außen offenen Gewindebohrung. Das ist optisch nicht optimal. Man kann sich ebenso vorstellen, daß die Madenschraube 16 o. dgl. im schwenkbaren Gelenkteil 9 verdeckt angeordnet, insbesondere von der dem anderen Gelenkteil 8 zuweisenden Fläche aus zugänglich ist. Allerdings muß dann die Bohrung unter Umständen in einer nicht optimalen Ausrichtung eingebracht werden.
Das in den Fig. 7 bis 9 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt nicht nur die weiter oben erläuterten anordnungstechnischen Unterschiede zum ersten Ausführungsbeispiel, dieses Ausführungsbeispiel zeigt auch eine andere Realisierung der Drehwinkelbegrenzung.
Fig. 8 zeigt zunächst eine Durchsteckbohrung 18 im schwenkbaren Gelenkteil 9, die verdeckt angeordnet ist, sich nämlich auf der dem feststehenden Gelenkteil 8 zugewandten Seite befindet. Diese Durchsteckbohrung 18 erkennt man also von außen nicht. In diese Durchsteckbohrung 18 könnte, wenn sie als Gewindebohrung ausgeführt wäre, im Prinzip auch eine Madenschraube 16 gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 6 direkt eingeschraubt werden.
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Herstellungstechnisch hat es sich aber als besonders zweckmäßig erwiesen, daß im Lampenträger 3 an einer der Position der Durchsteckbohrung 18 in montiertem Zustand entsprechenden Position eine auf dem Umfang über einen bestimmten Winkelbereich sich erstreckende Öffnung vorgesehen ist, daß im Inneren des Lampenträgers 3 in montiertem Zustand in Höhe der Öffnung ein eine Gewindebohrung o. dgl. tragendes Schwenkgegenstück 19 angeordnet ist und daß im Schwenkgegenstück 19 die Madenschraube 16 o. dgl. in der Gewindebohrung o. dgl. fest eingesetzt ist und radial nach außen in die Durchsteckbohrung ragt. Man erkennt dies gut in Fig. 9. Durch die Öffnung in der
&iacgr;&ogr; Wandung des Lampenträgers 3 wird die Schwenkbegrenzung für den Lampenträger 3 realisiert. Die Madenschraube 16 wird durch die Durchsteckbohrung 18 in die Gewindebohrung im Schwenkgegenstück 19 eingeschraubt (angedeutet in Fig. 9). Anstelle einer Madenschraube 16 und Gewindebohrung läßt sich hier auch einfach ein einzusteckender, im Preßsitz einzubringender Stift o. dgl. verwenden, wenn man auf eine Demontierbarkeit keinen großen Wert legt.
In Fig. 9 erkennt man übrigens links neben dieser Anordnung die Fortsetzung des Freiraums 12 zur Einleitung des Stromzuleitungskabels 11 vom Schwenkgelenk 7 in den Lampenträger 3, in Fig. 9 dann nach links wegführend. In Fig. 7 ist die Führung des Stromzuleitungskabels 11 schematisch angedeutet.

Claims (19)

1. Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte,
mit einem, vorzugsweise von einem Standfuß (1) oder einer anderen Basis aufragenden, Ständer (2),
mit einem am Kopf des Ständers (2) angeordneten, etwa quer zum Ständer (2) verlaufenden Lampenträger (3) mit an einem Ende angeordnetem Lampenkopf (4) und am anderen Ende angeordnetem Handhabungsgriff (6) und
mit einem Schwenkgelenk (7) am Kopf des Ständers (2), an dem der Lampenträger (3) schwenkbar gelagert ist,
wobei das Schwenkgelenk (7) zwischen einem mit dem Ständer (2) verbundenen, feststehenden Gelenkteil (8) und einem mit dem Lampenträger (3) verbundenen, schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Schwenkebene (10) bildet derart, daß der Lampenträger (3) in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers (2) bringbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkebene (10) in einem spitzen Winkel zur Längsachse des Ständers (2) geneigt ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stromzuleitungskabel (11) innen durch den Standfuß (1), den Ständer (2), das Schwenkgelenk (7) und den Lampenträger (3) zum Lampenkopf (4) geführt ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen 30° und 60°, vorzugsweise bei etwa 45°, liegt.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile (8, 9) des Schwenkgelenkes (7) jeweils halbkugelförmig ausgebildet und an ihren Flachseiten die Schwenkebene (10) bildend zusammengefügt sind.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile (8, 9) des Schwenkgelenkes (7) über eine quer zur Schwenkebene (10), verlaufende, mittig angeordnete Verbindungsschraube o. dgl. miteinander verbunden sind.
6. Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte,
mit einem, vorzugsweise von einem Standfuß (1) oder einer anderen Basis aufragenden, Ständer (2),
mit einem am Kopf des Ständers (2) angeordneten, etwa quer zum Ständer (2) verlaufenden Lampenträger (3) mit an einem Ende angeordnetem Lampenkopf (4) und am anderen Ende angeordnetem Handhabungsgriff (6) und
mit einem Schwenkgelenk (7) am Kopf des Ständers (2), an dem der Lampenträger (3) schwenkbar gelagert ist,
wobei das Schwenkgelenk (7) zwischen einem mit dem Ständer (2) verbundenen, feststehenden Gelenkteil (8) und einem mit dem Lampenträger (3) verbundenen, schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Schwenkebene (10) bildet derart,
daß der Lampenträger (3) in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers (2) bringbar ist,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gelenkteile (8, 9) des Schwenkgelenkes (7) mittels einer quer zur Schwenkebene (10) verlaufenden, in den Gelenkteilen (8), (9) innen einen Freiraum (12) belassenden Schraubverbindung (13) mit geringer Steigung miteinander verbunden sind.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß der Schraubverbindung (13) in der Größenordnung von M 15 × 1 liegt.
8. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß der Schraubverbindung (13) in der Größenordnung von M 32 × 0,75 liegt.
9. Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte,
mit einem, vorzugsweise von einem Standfuß (1) oder einer anderen Basis
aufragenden, Ständer (2),
mit einem am Kopf des Ständers (2) angeordneten, etwa quer zum Ständer (2) verlaufenden Lampenträger (3) mit an einem Ende angeordnetem Lampenkopf (4) und am anderen Ende angeordnetem Handhabungsgriff (6) und
mit einem Schwenkgelenk (7) am Kopf des Ständers (2), an dem der Lampenträger (3) schwenkbar gelagert ist,
wobei das Schwenkgelenk (7) zwischen einem mit dem Ständer (2) verbundenen, feststehenden Gelenkteil (8) und einem mit dem Lampenträger (3) verbundenen, schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Schwenkebene (10) bildet derart, daß der Lampenträger (3) in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers (2) bringbar ist,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Gelenkteilen (8, 9) eine schwenkhemmende Federeinrichtung angeordnet ist.
10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung einen Federkanal (20) und eine darin angeordnete Wellenfeder (21) o. dgl. aufweist.
11. Leuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkanal (20) radial außerhalb der Schraubverbindung (13) angeordnet ist.
12. Leuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkanal (20) radial innerhalb der Schraubverbindung (13) angeordnet ist.
13. Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte,
mit einem, vorzugsweise von einem Standfuß (1) oder einer anderen Basis aufragenden, Ständer (2),
mit einem am Kopf des Ständers (2) angeordneten, etwa quer zum Ständer (2) verlaufenden Lampenträger (3) mit an einem Ende angeordnetem Lampenkopf (4) und am anderen Ende angeordnetem Handhabungsgriff (6) und
mit einem Schwenkgelenk (7) am Kopf des Ständers (2), an dem der Lampenträger (3) schwenkbar gelagert ist,
wobei das Schwenkgelenk (7) zwischen einem mit dem Ständer (2) verbundenen, feststehenden Gelenkteil (8) und einem mit dem Lampenträger (3) verbundenen, schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Schwenkebene (10) bildet derart, daß der Lampenträger (3) in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers (2) bringbar ist,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Gelenkteilen (8, 9) eine Schwenkbegrenzung vorgesehen ist.
14. Leuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbegrenzung eine in einem Gelenkteil (8) angeordnete Madenschraube (14) o. dgl. aufweist, die in eine Schwenkbegrenzungsnut (15) im anderen Gelenkteil (9) eingreift.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das feststehende Gelenkteil (8) am Ständer (2) um die Längsachse des Ständers (2), vorzugsweise schwenkbegrenzt, schwenkbar gelagert ist.
16. Leuchte, insbesondere Steh- oder Tischleuchte,
mit einem, vorzugsweise von einem Standfuß (1) oder einer anderen Basis aufragenden, Ständer (2),
mit einem am Kopf des Ständers (2) angeordneten, etwa quer zum Ständer (2) verlaufenden Lampenträger (3) mit an einem Ende angeordnetem Lampenkopf (4) und am anderen Ende angeordnetem Handhabungsgriff (6) und
mit einem Schwenkgelenk (7) am Kopf des Ständers (2), an dem der Lampenträger (3) schwenkbar gelagert ist,
wobei das Schwenkgelenk (7) zwischen einem mit dem Ständer (2) verbundenen, feststehenden Gelenkteil (8) und einem mit dem Lampenträger (3) verbundenen, schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Schwenkebene (10) bildet derart,
daß der Lampenträger (3) in unterschiedliche Neigungslagen bezüglich des Ständers (2) bringbar ist,
insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Lampenträger (3) im schwenkbaren Gelenkteil (9) um seine Längsachse drehbar, jedoch in Richtung der Längsachse nicht verschiebbar gelagert ist und daß zwischen dem Lampenträger (3) und dem schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Drehwinkelbegrenzung vorgesehen ist.
17. Leuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß im schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Madenschraube (16) o. dgl. angeordnet ist, die in montiertem Zustand in eine eingestochene Nut am Außenumfang des Lampenträgers (3) eingreift, wobei die Nut nur über einen Winkelbereich umläuft, so daß sich aus diesem Winkelbereich die Drehwinkelbegrenzung ergibt.
18. Leuchte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Madenschraube (16) o. dgl. im schwenkbaren Gelenkteil (9) verdeckt angeordnet, insbesondere von der dem anderen Gelenkteil (8) zuweisenden Fläche aus zugänglich ist.
19. Leuchte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß im schwenkbaren Gelenkteil (9) eine Durchsteckbohrung (18) verdeckt angeordnet ist, daß im Lampenträger (3) an einer der Position der Durchsteckbohrung (18) in montiertem Zustand entsprechenden Position eine auf dem Umfang über einen bestimmten Winkelbereich sich erstreckende Öffnung vorgesehen ist, daß im inneren des Lampenträgers in montiertem Zustand in Höhe der Öffnung ein eine Gewindebohrung o. dgl. tragendes Schwenkgegenstück (19) angeordnet ist und daß im Schwenkgegenstück (19) die Madenschraube (16) o. dgl. in der Gewindebohrung o. dgl. fest eingesetzt ist und radial nach außen in die Durchsteckbohrung ragt.
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