DE20109678U1 - Dichtung - Google Patents
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Description
Case 01-TC006/DE
Deutsches Gebrauchsmuster
Dichtung
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Die Erfindung betrifft eine Dichtung zum Abtrennen eines ersten Raumes gegenüber einem zweiten Raum in einer Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten, wobei die Dichtung ringförmig und zum Beaufschlagen einer äusseren Oberfläche eines Kolbens bzw. einer inneren Oberfläche eines Zylinders dieser Vorrichtung ausgebildet ist und wobei die Dichtung in eine Ringnut einlegbar ist, welche sich in der äusseren Oberfläche des Kolbens bzw. in der inneren Oberfläche des Zylinders befindet.
In Labors, die sich beispielsweise mit molekularbiologischen/biochemischen Untersuchungen beschäftigen, sind automatische Vorrichtungen zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten z.B. als Pipettierautomaten bekannt. O-Ring-Dichtungen zum Trennen des Zylinders (Flüssigkeits- und/oder Luftraums) von der äusseren Umgebung (Luftraum), seien diese am Umfang des Kolbens oder an der Zylinderinnenwand befestigt, gehören zum Stand der Tech-
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nik. Als einfachste Form einer Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten sind z.B. auch Einwegspritzen zum Injizieren von Medikamenten bekannt. Bei diesen Spritzen sind O-Ringe oder auch ringförmige Lippendichtungen, welche den hinteren (Luft-) Raum vom vorderen (Flüssgkeits-) Raum abtrennen, üblicherweise in eine den Kolben der Spritze umlaufenden Nut teilweise eingelegt. Die selbe Anordnung kann auch bei Pipettierautomaten mit einer oder mehreren, zueinander im Wesentlichen parallelen "Spritzen" angetroffen werden. Oft wird aber auch eine Dichtung in eine Nut eingelegt, welche in die Innenoberfläche der Zylinder eingearbeitet ist, so dass die Kolben bewegt werden und die Dichtungen im Wesentlichen ortsfest bleiben.
Bei Pipettierautomaten mit vielen Kanälen (z.B. 8 oder 96 Kanäle) zum parallelen Beschicken der Töpfchen oder " Wells" einer Mikroplatte spielt die Reibung zwischen Dichtung und Kolben bzw. zwischen Dichtung und Zylinder eine zunehmend wichtige Rolle. Bei der Verwendung von medizinischen Spritzen ist bekannt, dass der Widerstand, der durch die Reibung an der Dichtungsfläche erzeugt wird, vom Medizinalpersonal klar wahrgenommen wird. Diese Reibung kann das automatische Funktionieren eines Mehrfachpipettierkopfes bzw. Mehrfachpipettiergerätes in Frage stellen. Lippendichtungen sind dagegen als reibungsarme Dichtungen bekannt.
Ebenfalls bekannt ist der Einsatz von sogenannten Dichtungsmatten für Mehrfachpipettierköpfe bzw. Mehrfachpipettiergeräte. Die Präzision des Ausstanzens der Löcher, in welchen sich später die Kolben des Mehrfachpipettierkopfes bewegen sollen, ist für Mehrfachpipettierköpfe mit z.B. 384 Kanälen so mangelhaft, dass es nicht gelingt, alle 384 Kanäle genügend zu dichten, weil oft die Position des Loches nur ungenau mit der Position des Kolbens in Übereinstimmung gebracht werden kann. Auch wird oftmals ein zusätzliches und aufwändiges Bearbeiten von beim Ausstanzen ausgefransten Löchern notwendig.
Weil die Bewegungen der Dichtlippe inakzeptable Änderungen des Zylindervolumens bewirken, können Lippendichtungen die reproduzierbare Aufnahme und/oder Abgabe von kleinen Flüssigkeitsvolumina im Submilliliter-, insbesondere aber im Submikroliter-Bereich erschweren bzw. verunmöglichen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine alternative Dichtung vorzuschlagen, welche die Nachteile im Stand der Technik zumindest teilweise eliminiert.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruches 1 erfüllt, indem eine Dichtung zum Abtrennen eines ersten Raumes gegenüber einem zweiten Raum in einer Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten vorgeschlagen wird, welche ringförmig und zum Beaufschlagen einer äusseren Oberfläche eines Kolbens bzw. einer inneren Oberfläche eines Zylinders dieser Vorrichtung ausgebildet ist, wobei die Dichtung in eine Ringnut einlegbar ist, welche sich in der äusseren Oberfläche des Kolbens bzw. in der inneren Oberfläche des Zylinders befindet. Die erfindungsgemässe Dichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine ebene, zum Anliegen an eine Flanke der Ringnut ausgebildete Anschlagfläche, einen frei in den ersten oder zweiten Raum ragenden Stützbereich und eine zylindrische Dichtfläche umfasst. Zusätzliche erfindungsgemässe Merkmale ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Nimmt man eine konventionelle Dichtung (z.B. einen O-Ring) zum Abdichten eines Raumes, in den ein Kolben teilweise eintauchbar ist, und dichtet dieser O-Ring beispielsweise auf dem äusseren Umfang bzw. auf der äusseren Oberfläche dieses Kolbens, so kann man folgenden Sachverhalt feststellen: Wird der Kolben bewegt, so wird die Dichtung anfänglich so lange deformiert, bis die Haftreibung zwischen Dichtung und Kolben überwunden wird. Durch diese Deformation der Dichtung wird eine Volumenänderung in diesem Raum bewirkt, ohne dass sich die Dichtfläche tatsächlich bewegt. Je grosser eine solche Volumenänderung ist, desto grosser ist der resultierende Fehler beim Pipettieren. Wird der Kolben dann über eine längere Strecke bewegt, so kann sich - durch die niedrige Gleitreibung zwischen Dichtung und Kolben - die Dichtfläche ihrer Sollposition annähern und damit den Volumenfehler praktisch ausgleichen. Das Pipettieren im Submikroliterbereich verlangt aber gerade ein Bewegen des Kolbens über sehr kurze Verfahrwege, wodurch der beobachtbare Volumenfehler und die damit einhergehende, schlechte Pipettierpräzision bedingt sind.
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Der Volumenfehler ist ausserdem abhängig vom Zustand der Dichtung in Bezug auf deren Beweglichkeit, Elastizität, Weichmacheranteil und Auswaschung. Dieser Zustand verändert sich mit der Zeit, so dass sich bei Mehrfachpipettiergeräten, insbesondere durch das individuelle Auswechseln einzelner Dichtungen, viele unterschiedliche Zustände ergeben können. Dieser Zustand der Dichtung beeinflusst die Reibung zwischen Dichtung und Kolben. Aus allen diesen Gründen resultiert eine unerwünschte Streuung der einzelnen Kanäle in Bezug auf ihre Pipettierpräzision.
Beim Einsatz von Dichtungsmatten bei Mehrfachpipettiergeräten kann es vorkommen, dass einzelne Kanäle oder vielleicht auch nur ein einziger Kanal nicht korrekt abgedichtet sind. In solchen Fällen muss die ganze Dichtungsmatte ausgewechselt werden.
Zu den Vorteilen der erfindungsgemässen Dichtung gegenüber dem Stand der Technik zählen deshalb:
• Die zylindrische Dichtfläche wird beidseitig so gestützt, dass sie gegenüber der Ringnut, in der sie liegt praktisch unverrückbar festsitzt und damit keinen Einfluss auf das Pipettiervolumen haben kann;
• Der Volumenfehler bei kurzen Verfahrwegen des Pipettenkolbens ist vernachlässigbar;
· Das Pipettieren im Submikroliterbereich ist unabhängig vom Zustand der Dichtung in Bezug auf deren Reibung, Beweglichkeit, Elastizität, Weichmacheranteil und Auswaschung;
• Einzelne Dichtungen können jederzeit ersetzt werden, ohne dass die Pipettierpräzision beeinträchtigt wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemässen Dichtung werden an Hand von schematischen Zeichnungen erläutert, ohne dass dieselben den Umfang der Erfindung einschränken sollen. Dabei zeigen:
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Fig. 1 einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren
und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer Dichtung gemäss einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren
und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer Dichtung gemäss einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren
und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer nach einer
zweiten Variante eingebauten Dichtung gemäss der zweiten Ausführungsform;
Fig. 4 einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren
und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer nach einer ers
ten Variante eingebauten Dichtung gemäss der zweiten Ausführungsform.
Figur 1 zeigt einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer Dichtung gemäss einer ersten Ausführungsform. Diese Ausführungsform erinnert an einen ringförmigen Viertel-Torus. Die Dichtung 1 trennt einen ersten Raum 2 gegenüber einem zweiten Raum 3 ab. Diese Räume 2,3 befinden sich in einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten. Die Dichtung 1 ist ringförmig und zum Beaufschlagen einer äusseren Oberfläche 6 eines Kolbens 7 dieser Vorrichtung 4 ausgebildet.
Die Dichtung 1 ist in eine Ringnut 10 einlegbar, welche sich in der inneren Oberfläche 8 des Zylinders 9 befindet. Diese Ringnut kann in eine einstückige Kolben- bzw. Zylinderwand eingeformt sein. Alternativ kann das Anordnen einer entsprechenden Ansenkung in einem ersten Zylinderteil (hier abgetrennt durch die gestrichelte Linie) zum Erzeugen einer solchen Ringnut 10 beitragen. Diese Alternative hat insbesondere den Vorteil, dass die Dichtung 1 in der Ringnut 10 - beim Befestigen der Zylinderteile aneinander - etwas verquetscht wird, wobei sich über
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das Mass des Verquetschens der Anpressdruck der Dichtfläche 14 auf den in dieser Dichtung 1 laufenden Kolben 7 regulieren und einstellen lässt.
Die Dichtung 1 umfasst eine ebene, zum Anliegen an eine Flanke 11 der Ringnut 10 ausgebildete Anschlagfläche 12, einen frei in den ersten oder zweiten Raum 2,3 (je nachdem in welcher Richtung die Dichtung eingesetzt ist) ragenden Stützbereich 13 und eine zylindrische, gegen den Kolben 7 gerichtete Dichtfläche 14. Anschlagfläche 12 und Stützbereich 13 stützen die zylindrische Dichtfläche beidseitig, so dass sie gegenüber der Ringnut 10, in der sie sitzt, praktisch unverrückbar festsitzt und damit keinen Einfluss auf das Pipettiervolumen haben kann.
Diese Dichtung gemäss einer ersten Ausführungsform eignet sich zum Dichten zwischen zwei Räumen einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten und zwar insbesondere dann, wenn es sich bei beiden Räumen 2,3 um luftgefüllte Räume handelt. Eine Überkopfmontage der Dichtung 1 (mit der Anschlagfläche 12 gegen unten) ist ebenfalls möglich und vor allem dann bevorzugt, wenn sich beim Raum 3 um einen flüssigkeitsgefüllten Raum handelt.
Figur 2 zeigt einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer Dichtung gemäss einer zweiten Ausführungsform. Im Gegensatz zu der Fig. 1, welche eine Dichtung mit einem "nicht-linearen Innen-Konus" darstellt, ist hier der Stützbereich 13 als linear sich gegen die zylindrische Dichtfläche 14 verengende Konusfläche ausgebildet. Ebenfalls abweichend von Fig. 1 ist hier die Dichtung 1 zum Beaufschlagen einer inneren Oberfläche 8 eines Zylinders 9 dieser Vorrichtung 4 ausgebildet. Dabei ist die Dichtung 1 in eine Ringnut 10 einlegbar, welche sich in der inneren Oberfläche 8 des Zylinders 9 befindet.
Diese Dichtung gemäss einer zweiten Ausführungsform eignet sich auch zum Dichten zwischen zwei Räumen einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten und zwar ebenfalls dann, wenn es sich bei beiden Räumen 2,3 um luftgefüllte Räume handelt. Eine Überkopfmontage der Dichtung 1 (mit der Anschlagfläche 12 gegen unten) ist ebenfalls möglich und vor allem
Diese Dichtung gemäss einer zweiten Ausführungsform eignet sich auch zum Dichten zwischen zwei Räumen einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten und zwar ebenfalls dann, wenn es sich bei beiden Räumen 2,3 um luftgefüllte Räume handelt. Eine Überkopfmontage der Dichtung 1 (mit der Anschlagfläche 12 gegen unten) ist ebenfalls möglich und vor allem
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dann bevorzugt, wenn sich beim Raum 3 um einen flüssigkeitsgefüllten Raum handelt.
Figur 3 zeigt einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten mit einer nach einer zweiten Variante (über Kopf) eingebauten Dichtung 1 gemäss der zweiten Ausführungsform. Diese Einbauform der Dichtung 1 eignet sich insbesondere deshalb auch zum Dichten zwischen zwei Räumen einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten, wenn es sich beim Raum 2 um einen luftgefüllten Raum und beim Raum 3 um einen flüssigkeitsgefüllten Raum handelt. Die Flüssigkeit 5 benetzt die äussere Oberfläche 6 des Kolbens 7 und die innere Oberfläche 8 des Zylinders 9. Diese Flüssigkeit wird beim Hochziehen des Kolbens 7 an der Kante zwischen der Anschlagfläche 12 und der zylindrischen Dichtfläche 14 abgestreift und nicht (wie dies z.B. bei O-Ringen der Fall sein kann) als dünner Film auf der Kolbenoberfläche 6 in den Luftraum 2 weitergezogen.
Die bisher gezeigten Figuren stellen Vorrichtungen 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten dar, welche einen Mehrfachpipettierkopf mit einer Vielzahl von insbesondere 96, 384 oder 1536 im Wesentlichen parallel zu einander angeordnete Kolben 7 und Zylinder 9 umfassen. Es ist aber auch möglich, dass eine Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten nur einen einzigen Kanal aufweist, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist.
Figur 4 zeigt einen vertikalen Teilschnitt durch eine Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten 5 mit einer nach einer ersten Variante eingebauten Dichtung gemäss der zweiten Ausführungsform. Die Dichtung 1 zum Abtrennen eines ersten Raumes 2 (luftgefüllt) gegenüber einem zweiten Raum 3 (hier mit Flüssigkeit und Luft gefüllt) in einer Vorrichtung 4 zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten 5. Dabei ist die Dichtung 1 ringförmig und zum Beaufschlagen einer äusseren Oberfläche 6 eines Kolbens 7 dieser Vorrichtung 4 ausgebildet. Die Dichtung 1 ist in eine Ringnut 10 eingelegt, welche sich in der inneren Oberfläche 8 des Zylinders 9 befindet. Diese Dichtung 1 umfasst eine ebene, zum Anliegen an eine Flanke 11 der Ringnut 10 ausgebildete Anschlagfläche 12, einen frei in den zweiten Raum 3 ragenden Stützbereich 13
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und eine zylindrische Dichtfläche 14. Der Stützbereich 13 ist als linear sich gegen die zylindrische Dichtfläche 14 verengende Konusfläche ausgebildet.
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Das Luftpolster 18 in der Mündung der Vorrichtung 4 und in der aufgesetzten Wegwerfspitze 19 zwischen der Dichtfläche 14 und der Oberfläche der Flüssigkeit 5 wird in seinem Volumen nicht durch irgendwelche Bewegungen der statischen Dichtung 1 verändert, so dass es einen definierten Raum bildet, der nur durch Schwankungen des Druckes variiert werden kann. Dieses Luftpolster 18 findet sich in allen Pipettenspitzen, bei welchen die Flüssigkeit 5 nicht den ganzen zweiten Raum 3 ausfüllt, egal, ob diese Pipettenspitzen aufgesetzt oder in den Zylinder/Kolben-Mechanismus integriert sind. Die Dichtung 1 weist einen Innendurchmesser bzw. Dichtflächenzylinder-Durchmesser 16 auf, der etwas kleiner ist als der Durchmesser des Kolbens 7 bzw. "Plungers".
Bei einem solchen Einzelkanalsystem kann die Anschlagfläche 12 einen praktisch beliebigen Aussendurchmesser 15 aufweisen. Im Falle eines 96-er Kopfes beträgt dieser Durchmesser 15 bevorzugt weniger als 1 cm; der Dichtflächenzylinder 12 weist dann vorzugsweise einen Durchmesser 16 von weniger als 5 mm und eine Höhe 17 von weniger als 2 mm auf. Im Falle eines 384-er Kopfes beträgt dieser Durchmesser 15 bevorzugt weniger als 5 mm; der Dichtflächenzylinder 12 weist dann vorzugsweise einen Durchmesser 16 von weniger als 3 mm und eine Höhe 17 von weniger als 1 mm auf. Diese Masse beeinflussen wesentlich die Reibungskraft zwischen der Dichtung 1 und dem Kolben 7 (bzw. zwischen der Dichtung 1 und dem Zylinder 9, vgl. Fig. 2). Einen Reibungs-Wert von weniger als 3 N (Newton) pro Kanal wird insbesondere für Mehrfachpipettierköpfe mit z.B. 96 oder 384 Kanälen bevorzugt.
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Der Dichtung für 96-er Köpfe wird bevorzugt an einer Drehbank die endgültige Form gegeben. Dichtungen für einen 384-er Pipettierkopf hingegen werden, wegen der besonders geringen, prozessbedingten Herstellungstoleranzen, besonders bevorzugt in einer Spritzgussform hergestellt.
Als Material für die Herstellung der erfindungsgemässen Dichtungen hat sich EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk) als besonders geeignet herausgestellt,
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wobei über den Vernetzungsgrad dieses Copolymers dessen Elastizität beeinflusst werden kann. Zur Herstellung der erfindungsgemässen Dichtungen sind Elastomere allgemein bevorzugt. Auch die Verwendung von härteren Materialien, wie z.B. Teflon® (DuPont) ist möglich, allerdings müssen dann besonders hohe Anforderungen an die Toleranzmasse gestellt werden.
Die Oberflächenrauhigkeit des Kolbens 7 beeinflusst ganz erheblich die Dichtungsfunktion der Dichtung 1 und deren Reibungswiderstand sowie deren Lebensdauer. Bevorzugt werden in Vorrichtungen 4 mit einer Vielzahl von insbesondere 96, 384 oder 1536 im Wesentlichen parallel zu einander angeordneten Kolben 7 und Zylindern 9 Kolben 7 mit einem Durchmesser von weniger als 5 mm und einer Oberflächenrauhigkeit von höchstens N5. Besonders bevorzugt ist eine Oberflächenrauhigkeit der mit der zylindrischen Dichtfläche 14 zusammenwirkenden Kolbenoberfläche 6 von N2 oder Nl (die N-Angaben beziehen sich auf die Oberflächenrauhigkeit nach Schweizer Normen).
Kreisring-förmige Dichtungen sind bevorzugt, selbstverständlich umfasst die vorliegende Erfindung auch von dieser Form abweichende Geometrien, wie z.B. Vielecke, ovale etc.
In den Figuren sind gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen, dabei gelten die entsprechenden Bezeichnungen, auch wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich aufgeführt sind. Beliebige Kombinationen der gezeigten bzw. beschriebenen Merkmale sind Bestandteil der vorliegenden Erfindung.
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Claims (10)
1. Dichtung (1) zum Abtrennen eines ersten Raumes (2) gegenüber einem zweiten Raum (3) in einer Vorrichtung (4) zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten (5), wobei die Dichtung (1) ringförmig und zum Beaufschlagen einer äusseren Oberfläche (6) eines Kolbens (7) bzw. einer inneren Oberfläche (8) eines Zylinders (9) dieser Vorrichtung (4) ausgebildet ist und wobei die Dichtung in eine Ringnut (10) einlegbar ist, welche sich in der äusseren Oberfläche (6) des Kolbens (7) bzw. in der inneren Oberfläche (8) des Zylinders (9) befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (1) eine ebene, zum Anliegen an eine Flanke (11) der Ringnut (10) ausgebildete Anschlagfläche (12), einen frei in den ersten oder zweiten Raum (2, 3) ragenden Stützbereich (13) und eine zylindrische Dichtfläche (14) umfasst.
2. Dichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützbereich (13) als linear oder nicht-linear sich gegen die zylindrische Dichtfläche (14) verengende Konusfläche ausgebildet ist.
3. Dichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagfläche (12) einen Aussendurchmesser (15) von weniger als 1 cm und der Dichtflächenzylinder (14) einen Durchmesser (16) von weniger als 5 mm und eine Höhe (17) von weniger als 2 mm aufweist.
4. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagfläche (12) einen Aussendurchmesser (15) von weniger als 5 mm und der Dichtflächenzylinder (14) einen Durchmesser (16) von weniger als 3 mm und eine Höhe (17) von weniger als 1 mm aufweist.
5. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibungskraft zwischen der Dichtung (1) und dem Kolben (7) bzw. dem Zylinder (9) einen Wert von weniger als 5 N, bevorzugt weniger als 3 N, aufweist.
6. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus EPDM hergestellt ist.
7. Vorrichtung (4) zum Aspirieren und/oder Dispensieren von Flüssigkeiten (5), mit einem ersten und zweiten Raum (2, 3), mit einer Dichtung zum Trennen dieser beiden Räume und einer Ringnut (10) zum Einlegen dieser Dichtung, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest eine Dichtung (1) gemäss einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche umfasst.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringnut (10) zum Aufnehmen der Dichtung (1) in einer inneren Oberfläche (8) eines Zylinders (9) dieser Vorrichtung (4) ausgebildet ist und die Dichtung (1) zum Beaufschlagen der äusseren Oberfläche (6) des Kolbens (7) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben eine Oberflächenrauhigkeit von höchstens N5, bevorzugt N2, aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Vielzahl von insbesondere 96, 384 oder 1536 im Wesentlichen parallel zu einander angeordnete Kolben (7) und Zylinder (9) umfasst.
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