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DE20109529U1 - Zettelbox - Google Patents

Zettelbox

Info

Publication number
DE20109529U1
DE20109529U1 DE20109529U DE20109529U DE20109529U1 DE 20109529 U1 DE20109529 U1 DE 20109529U1 DE 20109529 U DE20109529 U DE 20109529U DE 20109529 U DE20109529 U DE 20109529U DE 20109529 U1 DE20109529 U1 DE 20109529U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
note box
housing
box according
lid
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20109529U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Walz & Co GmbH
Original Assignee
Walz & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Walz & Co GmbH filed Critical Walz & Co GmbH
Priority to DE20109529U priority Critical patent/DE20109529U1/de
Publication of DE20109529U1 publication Critical patent/DE20109529U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43MBUREAU ACCESSORIES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B43M99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

Anmelder: Walz GmbH & Co.
Im Lehrer Feld 6
89081 Ulm
Zettelbox
Die Erfindung betrifft eine Zettelbox mit einem einen Aufnahmeschacht für einen Zettelstapel enthaltenden Gehäuse, das im Bereich seiner Frontseite mit einem dem Aufnahmeschacht zugeordneten Zugriffsschlitz und einer daneben angeordneten, einen Stellraum für kartenförmige Informationsträger sowie ein frontseitiges Sichtfenster aufweisenden Informationseinrichtung versehen ist.
Eine Zettelbox dieser Art ist aus der DE-U 89 06 861 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist der der Informationseinrichtung zugeordnete Bereich der vorderen Gehäusewand mit einem den Stellraum für einen kartenförmigen Informationsträger bildenden, nach oben offenen Schlitz versehen, dessen vordere Begrenzung einen das Sichtfenster bildenden Ausschnitt aufweist. Der hier den Stellraum bildende Schlitz kann nur eine Karte oder jedenfalls nur vergleichsweise wenig Karten aufnehmen, was den Gebrauchswert schmälert. Das Austauschen der Karten erweist sich hier als vergleichsweise umständlich, da der Rand der in den Stellraum eingestellten Karte bzw. Karten nicht zugänglich ist. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass hier sämtliche Elemente der Informationseinrichtung einteilig an
den dem Zugriffsschlitz benachbarten Bereich der vorderen Gehäusewand angeformt sind und daher farblich den übrigen Gehäuseteilen entsprechen. Eine mehrfarbige Ausführung ist hier nicht möglich, was den Gebrauchswert der bekannten Anordnung insbesondere als Werbeartikel schmälert.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die genannten Nachteile zu vermeiden und eine Zettelbox eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass die Informationseinrichtung nicht nur vergleichsweise viele Karten enthalten kann und eine hohe Bedienungsfreundlichkeit aufweist, sondern auch so gestaltet ist, dass eine zweifarbige Ausführung der Zettelbox möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zwischen Aufnahmeschacht und Stellraum eine gegenüber der Gehäusefrontseite zurückgesetzte, den Abstand zwischen zwei seitenwandparallelen Wandelementen überbrückende Trennwand vorgesehen ist, die mit zu den von ihr überbrückten Wandelementen parallelen, diesen benachbarten, nach vorne vorspringenden Rippen versehen ist, die im Bereich ihres unteren Endes durch einen von der Trennwand distanzierten Quersteg verbunden sind und zusammen mit den benachbarten Wandelementen Nuten bilden, in denen jeweils eine nach innen vorspringende, seitliche Eingriffsleiste eines dem Stellraum zugeordneten, das Sichtfenster enthaltenden, lösbar am Gehäuse festlegbaren Deckels aufnehmbar sind.
Der von den Rippen der Trennwand seitlich begrenzte Raum ergibt einen sehr geräumigen Stellraum, der ein Päckchen mit vergleichsweise vielen Informationskarten aufnehmen kann. Durch Öffnen des Deckels
werden die im Stellraum vorhandenen Informationskarten zugänglich, was eine einfache Handhabung gewährleistet. Da der im Bereich des unteren Endes der Rippen vorgesehene Quersteg eine Einstecktasche für das untere Ende der Informationskarten bildet, ist in vorteilhafter Weise auch bei geöffnetem Deckel und damit trotz der so gewährleisteten, guten Zugänglichkeit der Karten deren zuverlässige Sicherung gewährleistet. Der das Sichtfenster enthaltende Deckel wird durch die in die Nuten einführbaren Eingriffsleisten versteift. Gleichzeitig können die Eingriffsleisten als quer zu ihrer Ebene federnde Träger von dem Deckel zugeordneten Lager- und/oder Rastelementen fungieren. Da der Deckel ein separates Bauteil darstellt, kann dieser in vorteilhafter Weise farblich vom übrigen Gehäuse abgesetzt werden, so dass eine mehrfarbige Gesamtanordnung erreicht wird, was insbesondere bei Werbeartikeln sehr erwünscht ist. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen steigern dementsprechend den Nutzen der erfingungsgemäßen Zettelbox nicht nur im Hinblick auf deren bestimmungsgemäße Benutzung als Zettelspeicher, sondern auch im Hinblick auf deren Verwendung als Werbegeschenk. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen werden daher die Nachteile des gattungsgemäßen Standes der Technik vollständig beseitigt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann der Zugriffsschlitz zweckmäßig informationseinrichtungsseitig durch einen seitenwandparallelen Zwischensteg begrenzt sein, der durch die Trennwand mit der zugriffsschlitzfernen Seitenwand verbunden ist. Diese Maßnahme ergibt in vorteilhafter Weise nicht nur eine große Breite der Informationseinrichtung, sondern führt in vorteilhafterweise auch zu einer zuverlässigen Stabilisierung des Zwischenstegs durch die Trennwand.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass der Deckel einen das Sichtfenster begrenzenden Blendrahmen aufweist, von dessen Seitenschenkeln die den Nuten zugeordneten Eingriffsleisten nach innen abstehen. Dies ergibt eine in der Ebene des Sichtfensters vergleichsweise steife Deckelanordnung, durch die auch die dahinter sich befindenden Informationskarten stabilisiert werden.
Vorteilhaft kann der Deckel im Bereich seiner unteren Kante um eine bodenparallele Achse schwenkbar am Gehäuse angebracht sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Deckel zur Bewerkstelligung eines Zugangs zum Stellraum einfach um seine bodenseitige Schwenkachse nach vorne vom Gehäuse abgeschwenkt werden kann.
Zweckmäßig sind im Bereich des oberen Deckelendes Rastmittel vorgesehen, um den Deckel in seiner an das Gehäuse angeschwenkten Stellung zu sichern. Da sich die so gebildete Rasteinrichtung im oberen Gehäusebereich befindet, ist eine hohe Bedienungsfreundlichkeit gewährleistet.
Zur Bildung der Deckellagerung können die von der Trennwand nach vorne vorspringenden Rippen im Bereich ihres unteren Endes mit jeweils einem seitlich abstehenden Lagerstummel und die deckelseitigen Eingriffsleisten im Bereich ihrer einander zugewandten Innenseiten mit jeweils einer Lagermulde versehen sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Lagerelemente durch Schnappverschluss in gegenseitigen Eingriff bringbar sind, was eine einfache Deckelmontage ermöglicht.
Zur Bildung der oberen Rasteinrichtung können die deckelseitigen Eingriffsleisten im Bereich ihres oberen Endes mit seitlich abstehenden
• ·
Rastnocken versehen sein, denen einander zugewandte Rastmulden der benachbarten, von der Trennwand überbrückten Wandelemente zugeordnet sind. Dies ergibt eine zuverlässige Rastung und damit einen zuverlässigen Halt des Deckels.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen
Zettelbox,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Zettelbox,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch die erfindungsgemäße
Zettelbox,
Fig. 4 einen im Bereich der Informationseinrichtung geführten
Vertikalschnitt durch die erfindungsgemäße Zettelbox mit
geöffneten Stellraum,
Fig. 5 ein Beispiel für die Schwenklagerung des Deckels der Information seinrichtung und
Fig. 6 ein Beispiel für die Rasteinrichtung des Deckels der
Informationseinrichtung.
Die der Zeichnung zugrundeliegende Zettelbox besitzt, wie die Figuren 1 und 2 anschaulich zeigen, ein kastenförmiges, oben offenes Gehäuse 1 mit einem Aufnahme schacht 2 zur Aufnahme eines würfelförmigen Zettelstapels 3. Im dargestellten Beispiel kann in den Gehäuseinnenraum hinter dem Zettelstapel 3 ein den Aufnahmeschacht 2 begrenzendes Einsatzteil 4 eingestellt werden, das, wie am besten aus Figur 2 entnehmbar ist, zusammen mit der rückwärtigen Gehäusewand Ic Köchergefache 5 zur Aufnahme von Schreibgerät begrenzt. Im dargestellten Beispiel ist das Einsatzteil 4 mit einer nach Art einer Sinuskurve gebogenen Wand versehen, die drei Köchergefache 5 bildet. Die zettelstapelseitigen Scheitel der sinusförmig gebogenen Wand können durch eine ebene Brücke 6 verbunden sein, so dass der Zettelstapel 3 eine zuverlässige rückwärtige Anlage hat.
Im Bereich der Frontseite des Gehäuses 1 ist ein vom oberen Gehäuserand bis zum Gehäuseboden durchgehender, einer Seitenwand benachbarter Zugriffs schlitz 7 vorgesehen, über den der Aufnahme schacht 2 auf seiner ganzen Höhe zugänglich ist und der dementsprechend bis zum vollständigen Verbrauch des vorhandenen Zettelvorrats die Entnahme des jeweils obersten Zettels des Zettelstapels 3 ermöglicht. Neben dem Zugriffsschlitz 7 befindet sich eine hier als Kalenderanordnung ausgebildete Informationseinrichtung 8. Diese enthält, wie aus Figur 1 entnehmbar ist, mehrere, in Form eines Päckchens angeordnete, hier als Kalenderkarten ausgebildete, kartenförmige Informationsträger 9, die in einem geeigneten Stellraum 10 aufnehmbar sind und im Bereich eines frontseitig vorgesehenen Sichtfensters 11 mit ihrem Informationsaufdruck in Erscheinung treten. Das Sichtfenster 11 ist von einem Blendrahmen 12 umfasst, der den Rand der Informationskarten 9 abdeckt, wie Figur 2 zeigt.
An den Seitenschenkeln des Blendrahmens 12 ist, wie der Figur 2 entnehmbar ist, ein vertikal verschiebbarer Schieber 13 verschiebbar gelagert, der einen aus durchsichtigem Material bestehenden, das Sichtfenster 11 überquerenden Steg 14 aufweist, auf dem ein rahmenförmiger, aus undurchsichtigem Material bestehender Querschieber 15 seitlich verschiebbar gelagert ist. Diese Schieberanordnung ermöglicht bei der vorliegenden Kalenderanordnung eine Markierung von Woche und Tag. Der Steg 14 ist mit seitlichen Lagerschuhen 16 versehen, die zum Eingriff mit dem zum Sichtfenster 11 hin verjüngten Rand der Seitenschenkel des Blendrahmens 12 bringbar sind.
Der Zugriffsschlitz 7 ist, wie die Figuren 1 und 2 weiter zeigen, einerseits durch eine Randabwinklung 17 der zugriffsschlitzseitigen Seitenwand la des Gehäuses 1 und andererseits durch einen seitenwandparallelen Zwischensteg 18 begrenzt. Der Aufnahmeschacht
2 wird im Bereich neben dem Zugriffsschlitz 7, wie am besten aus Figur
3 hervorgeht, durch eine gegenüber der Frontseite des Gehäuses 1 nach innen zurückgesetzte Trennwand 19 begrenzt, welche die Zugriffs schlitzferne Seitenwand Ib des Gehäuses 1 mit dem hierzu ebenfalls parallelen Zwischensteg 18 verbindet. Hierdurch wird der an seiner Unterseite mit dem Gehäuseboden verbundene Zwischensteg 18 stabilisiert.
Die Trennwand 19 ist, wie Figur 3 weiter zeigt, mit nach vorne vorspringenden, seitenwandparallelen, über die ganze Höhe durchgehenden Rippen 20 versehen, die den oben erwähnten Stellraum 10 seitlich begrenzen. Rückwärtig wird der Stellraum 10 durch die Trennwand 19 begrenzt. Im Bereich des unteren Endes sind die Rippen 20 durch einen aus den Figuren 1 und 4 entnehmbaren Quersteg 21
überbrückt, so dass sich eine Tasche 22 zum Einstecken des unteren Rands der Informationskarten 9 ergibt. Die so am unteren Rand gehaltenen Informationskarten sind außerhalb der Einstecktasche 22 frei und können daher leicht gehandhabt werden.
Nach vorne ist der Stellraum 10, wie den Figuren 1-4 entnehmbar ist, durch einen das Sichtfenster 11 enthaltenden Deckel 23 verschließbar, der lösbar am Gehäuse 1 anbringbar ist. Im dargestellten Beispiel wird der Deckel 23 durch den Blendrahmen 12 gebildet, dessen Seitenschenkel und oberer Querschenkel, wie aus Figur 4 hervorgeht, im Querschnitt winkelförmig ausgebildet sind, so dass sich vom Blendrahmen 12 nach innen abstehende Leisten 24 a,b ergeben. Die von der Trennwand 19 nach vorne vorstehenden Rippen 20 bilden mit der benachbarten Seitenwand Ib bzw. mit dem benachbarten Zwischensteg 18 jeweils eine Nut 25. Die von den Seitenschenkeln des Blenrahmens 12 abstehenden Leisten 24a bilden dabei nach innen vorspringende Eingriffsleisten, die in den Nuten 25 aufnehmbar sind, wie aus Figur 3 ersichtlich ist. Die vom oberen Quersteg des Blendrahmens 12 abstehende die Leisten 24a verbindende Leiste 24b bildet in der geschlossenen Deckelstellung, wie aus Figur 2 hervorgeht, einen oberen Abschluss des Stellraums 10, so dass die Informationskarten 9 gegen Herausfallen bzw. Entnahme aus dem Stellraum 10 gesichert sind.
Der Deckel 23 ist im Bereich seiner unteren Kante um eine in Figur 2 angedeutete, gehäusebodenparallele Achse a schwenkbar am Gehäuse 1 angebracht und im Bereich seiner oberen Kante durch Rastverschluss am Gehäuse 1 festlegbar. Der Deckel 23 kann dementsprechend zum Öffnen des Stellraums 10 einfach nach vorne vom Gehäuse 1 weggeklappt werden, wie in Figur 4 angedeutet ist. In der der Figur 4 zu-
grundeliegenden Öffnungstellung des Deckels 23 ist der Stellraum 10 geöffnet, so dass die kartenförmigen Informationsträger 9 zugänglich und leicht austauschbar sind.
Zur Bildung der Schwenklagerung sind die von der Trennwand 19 nach vorne abstehenden Rippen 20, wie aus Figur 5 entnehmbar ist, im Bereich der unteren Enden ihrer voneinander abgewandten Außenflanken mit seitlich auskragenden Lagerstummeln 26 versehen. Die in die Nuten 25 eingreifenden, deckelseitigen Eingriffsleisten 24a sind im Bereich ihrer einander zugewandten Innenflanken mit jeweils einer dem Lagerstummel 26 der benachbarten Rippe 20 zugeordneten Lagermulde 27 versehen, in welche der zugeordnete Lagerstummel 26 federnd einrastbar ist. Um dies zu erleichtern, kann der Quersteg 21 im Bereich der Lagerstummel 26 durch einen in Figur 1 angedeuteten Schlitz 28 von den Rippen 20 getrennt sein. Zusätzlich könnten die Rippen 20 im unteren, den Lagerstummeln 26 zugeordneten Bereich auch durch einen Schlitz von der Trennwand 19 getrennt sein, so dass sich seitlich leicht auslenkbare Federlaschen ergeben. In der Regel genügt jedoch die Elastizität der Rippen 20, um die Lagerstummel 26 zum Eingriff mit den zugeordneten Lagermulden 27 bringen zu können, so dass die Rippen 20, wie im dargestellten Beispiel, auf ihrer ganzen Länge an die Trennwand 19 angeformt sein können. Um das Einrasten der Lager stummel 26 zu erleichtern, können diese zweckmäßig muldenseitig ballig ausgeführt sein. Der untere Rand der Deckels 23 ist, wie aus Figur 1 ersichtlich ist, mit einer etwa konzentrisch zur Achse a verlaufenden Rundung 29 versehen, so dass die Schwenkbarkeit des Deckels 23 nicht behindert wird.
Zur Bildung der oben erwähnten, im Bereich des oberen Rands des Deckels 23 vorgesehenen Rastverbindung sind die seitlichen Eingriffs-
leisten 24a des Deckels 23, wie aus Figur 6 hervorgeht, im Bereich der oberen Enden ihrer voneinander abgewandten Flanken mit seitlich vorspringenden Rastnocken 30 versehen. Die benachbarten, gehäuseseitigen Wandelemente in Form des Zwischenstegs 18 bzw. der zugriffsschlitzfernen Seitenwand Ib sind im Bereich ihrer aneinander zugewandten Flanken mit jeweils einer der zugewandten Rastnocke 30 zugeordneten Rastmulde 31 versehen, in welche die zugeordnete Rastnocke 30 federnd einrasten kann. In der Regel genügt die Elastizität der die Rastnocken 30 bzw. Rastmulden 31 enthaltenden Elemente, um ein federndendes Ein- und Ausrasten zu ermöglichen. Selbstverständlich wäre aber auch denkbar, die seitlichen Eingriffsleisten 24 im Bereich der Rastnocken 30 durch geeignete Schlitze als seitlich auslenkbare Federlaschen auszubilden, wie oben für die die Lagerstummel 26 tragenden Rippen 20 geschildert ist.
Die erfindungsgemäße Zettelbox besteht zweckmäßig aus Kunststoff-Spritzgußteilen. Da der Deckel 23 und das Einsatzteil 4 vom Gehäuse 1 getrennte Teile darstellen, sind diese Teile materialmäßig nicht an das Gehäuse 1 gebunden. Vielmehr können alle Teile der erfindungsgemäßen Zettelbox aus dem für ihren Zweck jeweils am besten geeigneten Material bestehen. Außerdem ist es möglich, den Deckel 23 und/oder das Einsatzteil 4 auch farblich vom Gehäuse 1 abzusetzen, so dass eine zwei- oder mehrfarbige Ausführung möglich ist, was in der Werbebranche zur Verwirklichung von sogenannten Hausfarben äußerst erwünscht ist.

Claims (14)

1. Zettelbox mit einem einen Aufnahmeschacht (2) für einen Zettelstapel (3) enthaltenden Gehäuse (1), das im Bereich seiner Frontseite mit einem dem Aufnahmeschacht (2) zugeordneten Zugriffsschlitz (7) und einer daneben angeordneten, einen Stellraum (10) für kartenförmige Informationsträger (9) sowie ein frontseitiges Sichtfenster (11) aufweisenden Informationseinrichtung (8) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Aufnahmeschacht (2) und dem Stellraum (10) eine gegenüber der Gehäusefrontseite zurückgesetzte, den Abstand zwischen zwei seitenwandparallelen Wandelementen überbrückende Trennwand (19) vorgesehen ist, die mit zu den von ihr überbrückten Wandelementen parallelen, diesen benachbarten, nach vorne vorspringenden Rippen (20) versehen ist, die im Bereich ihres unteren Endes durch einen von der Trennwand (19) distanzierten Quersteg (21) verbunden sind und zusammen mit den benachbarten Wandelementen Nuten (25) bilden, in denen jeweils eine nach innen vorspringende, seitliche Eingriffsleiste (24a) eines dem Stellraum (10) zugeordneten, das Sichtfenster (11) enthaltenden, lösbar am Gehäuse (1) festlegbaren Deckels (23) aufnehmbar sind.
2. Zettelbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugriffsschlitz (7) informationseinrichtungsseitig durch einen seitenwandparallelen Zwischensteg (18) begrenzt ist, der durch die Trennwand (19) mit der zugriffsschlitzfernen Gehäuseseitenwand (1b) verbunden ist.
3. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (23) einen das Sichtfenster (11) begrenzenden Blendrahmen (12) aufweist, von dessen Seitenschenkeln die den Nuten (25) zugeordneten Eingriffsleisten (24a) nach innen abstehen.
4. Zettelbox nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass vom oberen Schenkel des Blendrahmens (12) eine die seitlichen Eingriffsschenkel (24) verbindende Querleiste (24b) nach innen absteht.
5. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (23) schwenkbar am Gehäuse (1) anbringbar und mittels einer Rasteinrichtung hiermit verrastbar ist.
6. Zettelbox nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (23) im Bereich seiner unteren Kante um eine gehäusebodenparallele Achse (a) schwenkbar am Gehäuse (1) anbringbar ist.
7. Zettelbox nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des oberen Endes des Deckels (23) Rastmittel vorgesehen sind.
8. Zettelbox nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Trennwand (19) nach vorne vorspringenden Rippen (20) im Bereich ihres unteren Endes mit jeweils einem seitlich abstehenden Lagerstummel (26) und die deckelseitigen Eingriffsleisten (24a) im Bereich ihrer einander zugewandten Innenflanken mit jeweils einer dem zugewandten Lagerstummel (26) zugeordneten Lagermulde (27) versehen sind.
9. Zettelbox nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Randbereich (29) des Deckels (23) konzentrisch zur Achse (a) abgerundet ist.
10. Zettelbox nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die deckelseitigen Eingriffsleisten (24a) im Bereich ihres oberen Endes mit seitlich vorspringenden Rastnocken (30) versehen sind, denen einander zugewandte Rastmulden (31) der benachbarten, von der Trennwand (19) überbrückten Wandelemente zugeordnet sind.
11. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsträger (9) als Kalenderkarten ausgebildet sind.
12. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenschenkeln des Deckels (23) ein Schieber (13) gelagert ist, der einen durchsichtigen, das Sichtfenster (11) überquerenden Steg (14) aufweist, auf dem ein rahmenförmiger, aus undurchsichtigem Material bestehender Querschieber (15) aufgenommen ist.
12. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Deckel (23) farblich vom Gehäuse (1) abgehoben ist.
13. Zettelbox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse (1) ein Einsatzteil (4) einstellbar ist, das zusammen mit der rückwärtigen Gehäusewand (1c) wenigstens ein Gefach (5) begrenzt.
DE20109529U 2001-06-07 2001-06-07 Zettelbox Expired - Lifetime DE20109529U1 (de)

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DE20109529U Expired - Lifetime DE20109529U1 (de) 2001-06-07 2001-06-07 Zettelbox

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DE (1) DE20109529U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20107095U1 (de) 2001-04-25 2001-07-19 Bokel, Norbert, 59556 Lippstadt Zettelbox mit Bandkalender
EP1393926A3 (de) * 2002-09-02 2006-11-02 HAN-Bürogeräte GmbH & Co. KG, Zentralverwaltung Zettelbox

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20107095U1 (de) 2001-04-25 2001-07-19 Bokel, Norbert, 59556 Lippstadt Zettelbox mit Bandkalender
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Effective date: 20040930

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20070720

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Effective date: 20090803

R071 Expiry of right
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