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DE20108523U1 - Systemmatratze mit Austauschmodulen - Google Patents

Systemmatratze mit Austauschmodulen

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DE20108523U1
DE20108523U1 DE20108523U DE20108523U DE20108523U1 DE 20108523 U1 DE20108523 U1 DE 20108523U1 DE 20108523 U DE20108523 U DE 20108523U DE 20108523 U DE20108523 U DE 20108523U DE 20108523 U1 DE20108523 U1 DE 20108523U1
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DE
Germany
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base body
side walls
tub
system mattress
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DE20108523U
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English (en)
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DIEDERICH JEANNOT
TOMEINSCHITZ GEORG
Original Assignee
DIEDERICH JEANNOT
TOMEINSCHITZ GEORG
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Publication date
Application filed by DIEDERICH JEANNOT, TOMEINSCHITZ GEORG filed Critical DIEDERICH JEANNOT
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Publication of DE20108523U1 publication Critical patent/DE20108523U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
    • A47C27/14Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
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    • A47C27/20Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays with springs moulded in, or situated in cavities or openings in foamed material

Landscapes

  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Description

München, den 21 . Mai 2001
Unser Zeichen: TM51O5 RF/wa
Anmelder/Inhaber: TOMEINSCHITZ, Georg
Amtsaktenzeichen: Neuanmeldung
. Berlin . .
Patentanwälte
European Patent Attorneys
Dipl.-Ing. Henning Christiansen Dipl.-Ing. Joachim von Oppen Dipl.-Ing. Jutta Kaden
Dipl.-Ing. Mathias Karlhuber
Alicante
European Trademark Attorney Dipl.-Ing. Jürgen Klinghardt
München
Patentanwälte
European Patent Attorneys
Dipl.-Phys. Heinz Nöth
Dipl.-Wirt.-Ing. Rainer Fritsche
Lbm.-Chem. Gabriele Leißler-Gerstl
Dipi.-Ing. Olaf Ungerer
Patentanwalt
Dipl.-Chem. Dr. Peter Schuler
Arnulfstrasse 25
D-80335 München
Tel. +49-10)89-549 0750
Tel. +49-10)89-544 1380
Fax +49-10)89-5502 7555 (G3)
Fax +49-10)89-5441 3838 (G3)
Fax +49-10)89-5490 7529 (G4)
mail@eisenfuhr.com
http://www.eisenfuhr.com
Patentanwälte European Patent Attorneys Dipl.-Ing. Günther Eisenführ Dipl.-Ing. Dieter K. Speiser Dr.-Ing. Werner W. Rabus Dipl.-Ing. Jürgen Brügge Dipl.-Ing. Jürgen Klinghardt Dipl.-Ing. Klaus G. Göken Jochen Ehlers Dipl.-Ing. Mark Andres Dipl.-Chem. Dr. Uwe Stilkenböhme-Dipl.-Ing. Stephan Keck Dipl.-Ing. Johannes M. B. Wasilje*' Patentanwalt Dr.-Ing. Stefan Sasse
Rechtsanwälte Ulrich H. Sander Christian Spintig Dr. Matthias Jestaedt Harald A. Förster Sabine Richter
Hamburg
Patentanwalt
European Patent Attorney
Dipl.-Phys. Frank Meier
Rechtsanwalt Rainer Böhm
TOMEINSCHITZ Georg, Vierthalerstr. 6 A, 5020 Salzburg, Österreich
Systemmatratze mit Austauschmodulen
Die vorliegenden Erfindung betrifft eine Systemmatratze mit veränderbarer Elastizität, die einen wannenartigen Grundkörper mit Bodenplatte sowie Seitenwänden, wenigstens ein in den Grundkörper reversibel einsetzbares Austauschmodul zur lokalen Veränderung der elastischen Eigenschaft der Matratze und mindestens ein auf dem Grundkörper aufliegendes Deckelement aufweist.
Derartige Matratzen dienen in der Praxis dazu, eine körpergerechte Anpassung der Elastizität der Matratze auf eine ganz bestimmte Person zu erzielen. Hierdurch soll das Entstehen von Druckstellen an einzelnen Körperpartien vermieden werden, die bei einer Matratze mit durchgehend gleichmäßigen Elastizitätseigenschaften andernfalls zwangsläufig infolge des unterschiedlichen Gewichtes der einzelnen Körperpartien auftreten würden. Durch Vermeidung von Druckstellen wird eine bessere Durchblutung und damit ein ruhigerer, intensiverer Schlaf erzielt.
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Aus der französischen Patentanmeldung 2 631 530 ist es hierzu bekannt, einen wannenartigen Grundkörper vorzusehen, der durch quer zu seiner Längserstreckung verlaufende Zwischenwände in einzelne Abteile aufgeteilt ist. In jedes Abteil lassen sich ggf. unterschiedliche Elastizitäten aufweisende Module einsetzen. Die Module weisen hierbei eine Keilform auf, wobei die Keile in wechselseitiger Ausrichtung zueinander in den jeweiligen Abteilen angeordnet sind. Die Keile besitzen dabei eine solche Höhe, dass sie zur Bildung einer durchgehend ebenen Fläche mit der Oberseite der Seitenwände des wannenartigen Grundkörpers plan abschließen.
Diese bekannte Matratze weise zunächst den Nachteil auf, dass sich im Laufe der Benutzung die einzelnen Module, insbesondere jene, die mit ihrer Keilspitze in Richtung der Bodenplatte des wannenartigen Grundkörpers weisen, aus der Reihe der Module herausschieben können. Hierdurch wird die ebene Liegefläche aufgebrochen und führt bei dem Benutzer zu Schlafbeschwerden. Darüber hinaus sind der Grundkörper und die Module aus Materialien hergestellt, die nicht hygroskopische sind. Daher ist auch bei dieser bekannten Matratze eine Auflage vorgesehen, welche gegebenenfalls Schweiß und dergleichen aufnehmen kann. Diese Auflage besitzt dabei eine solche Größe, dass sie auf der Oberseite der Seitenwände, der Oberseite der Zwischenwände und den oberen Oberflächen der Module plan aufliegt. Hierdurch kann sich jedoch die Auflage leicht verschieben.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Systemmatratze der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der ein hygroskopisches Deckelement verrutschsicher anordenbar ist.
Die vorstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 18 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu.
Durch die Ausgestaltung, dass das wenigstens eine Austauschmodul und das mindestens eine Deckelement zusammen eine solche Höhe aufweisen, dass die
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Oberkante des Deckelements bzw. dessen obere Oberfläche zumindest annähernd mit der Oberkante bzw. der Oberseite der Seitenwände des Grundkörpers fluchtet, wird erreicht, dass nicht nur das wenigstens eine Austauschmodul, sondern auch das Deckelement durch die Seitenwände des wannenartigen Grundkörpers in seiner Lage fixiert wird. Gleichzeitig wird hierdurch erreicht, dass trotzdem eine ebenen Liegefläche erhalten bleibt. Dies wird insbesondere dann ermöglicht, wenn das wenigstens eine Austauschmodul und das mindestens eine Deckelementzusammen eine Höhe aufweisen, die identisch mit der Höhe der Seitenwände, gemessen von der Innenseite der Bodenplatte bis zur Oberseite oder Oberkante der Seitenwände, ist.
Hierbei ist zu bemerken, dass das Deckelement eine Dicke aufweisen kann, die as Dicke der Bodenplatte entspricht. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Dicke des Deckelements von der Dicke der Bodenplatte differiert.
Bilden die Bodenplatte und die Seitenwände des wannenartigen Grundkörpers eine einstückige Einheit, so kann bei der Herstellung des Grundkörpers auf die Verwendung von gesundheitsschädlichen Klebern verzichtet werden, die beispielsweise noch bei der Matratze gemäß der europäischen Patentanmeldung 1 031 302 eingesetzt werden.
Häufig ist es im Bereich der Füße und des Kopfes nicht notwendig, eine von der Elastizität des Grundkörpers abweichende Elastizität vorzusehen, da das Gewicht der Füße gering ist und im Bereich des Kopfes häufig ein Kopfkissen Verwendung findet. In einem solchen Fall ist es vorteilhaft, wenn die Seitenwand bzw. die Seitenwandabschnitte über ihre Länge unterschiedliche Wandstärken aufweisen. Insbesondere bei einer rechteckförmigen Bodenplatte ist es von Vorteil, wenn die Seitenwände von zwei gegenüberliegenden Seiten der Bodenplatte, vorzugsweise an deren Stirnseiten, eine Wandstärke aufweisen, die gegenüber der Wandstärke der Seitenwände an den beiden anderen gegenüberliegenden Seiten der Bodenplatte, vorzugsweise an deren Längsseiten, größer ist. Dabei besteht die Möglich-
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keit, dass die stirnseitigen Seitenwände jeweils zueinander eine ungleiche oder vorzugsweise eine gleiche Wandstärke besitzen. Gleiches kann für die Längsseiten gelten.
In einem Spezialfall kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass der wannenartige Grundkörper eine solche Form für die Öffnung besitzt, dass diese eine zur Bodenplatte der Matratze kongruente Form, aber deutlich kleinere Öffnungsfläche besitzt und dass lediglich ein einziges Austauschmodul in diese Öffnung eingesetzt ist. Hierbei können die Seitenwände an den Stirn- bzw. Längsseiten der Bodenplatte eine gleiche oder eine unterschiedliche Wandstärke zueinander aufweisen. Sind die Wandstärken jedoch im Verhältnis zu den Längen- bzw. Breitenabmessungen der Bodenplatte klein, so kann einen große Anzahl von Austauschmodulen im Inneren des wannenartigen Grundkörpers angeordnet werden, so dass eine besonders feine Justierung der Elastizität der Systemmatratze erzielbar ist. Insbesondere ist es hier von Vorteil, wenn die Seitenwände über ihre Gesamtlänge zumindest annähernd die gleiche Wandstärke aufweisen, dass heißt im Falle einer rechteckförmigen Bodenplatte des wannenartigen Grundkörpers sowohl die Stirn- als auch die Längsseiten gleiche Wandstärken besitzen.
Um eine Unebenheit in der Liegefläche durch vorhandene Spalten zwischen den Innenseiten der Seitenwände und dem wenigstens einen Austauschmodul zu vermeiden, hat es sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn das mindestens eine Austauschmodul solche Abmessungen aufweist, dass es mit seinen Seitenflächen bündig an den Innenseiten der Seitenwände des wannenförmigen Grundkörpers anliegt. Besitzt das wenigstens eine Austauschmodul beispielsweise die Form eines länglichen Quaders, so hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn seine Länge dem Abstand zwischen den Innenseiten zweier gegenüberliegender Seitenwände des wannenartigen Grundkörpers entspricht.
Um eine möglichst individuelle und den einzelnen Körperpartien angemessene Elastizität der Matratze zu erzielen, hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen,
wenn mehrere Austauschmodule vorgesehen sind, die nebeneinander liegend in dem wannenartigen Grundkörper einsetzbar sind.
Für die Austauschmodule selbst kann grundsätzlich jede beliebige Form verwendet werden. Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn das wenigstens eine Austauschmodul die Form eines prismatischen, insbesondere rechteckförmigen Quaders besitzt.
Um beim Vorhandensein mehrerer Austauschmodule pro wannenartigen Grundkörper eine sichere Fixierung der Austauschmodule gegeneinander zu realisieren, ist es weiterhin von Vorteil, wenn erste Austauschmodule vorgesehen sind, die an ihren Längsseiten vorzugsweise konkave Ausnehmungen aufweisen, wenn weiterhin zweite Austauschmodule vorgesehen sind, die an ihren Längsseiten vorzugsweise konvexe Vorsprünge aufweisen, die beim Anordnen in dem wannenartigen Grundkörper in die konkaven Ausnehmungen der ersten Austauschmodule eingreifen, und wenn wechselweise erste sowie zweite Austauschmodule in dem wannenartigen Grundkörper einsetzbar sind. Die Paarung aus konvexen Vorsprüngen und konkaven Ausnehmungen hat darüber hinaus den Vorteil, dass beim Einsetzen der ersten und zweiten Austauschmodule diese Form ein Gelenk bilden, so dass die Module einfach und leicht in dem wannenartigen Grundkörper angeordnet werden können.
Hierbei ist es grundsätzlich möglich, für die an den stirnseitigen Seitenwänden des wannenartigen Grundkörpers befindlichen Austauschmodule erste Austauschmodule zu verwenden. Ebenso ist es möglich, eine Sonderform der ersten Austauschmodule einzusetzen, nämlich solche ersten Austauschmodule, welche an nur einer ihrer beiden Längsseiten eine konkave Ausnehmung und an der anderen Seite eine ebene Fläche aufweisen.
Wie bereits vorstehend schon einmal darauf hingewiesen worden ist, ist es von Nachteil, wenn die sich bildende ebene Liegefläche durch Spalte unterbrochen ist.
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Um derartige Spalte zu vermeiden, ist es weiterhin von Vorteil, dass das wenigstens eine Deckelement an den Innenseiten der Seitenwände anliegt. Ist nur ein einziges Deckelement vorgesehen, so ist es weiterhin vorteilhaft, wenn dessen Flächenabmessungen mit den Innenabmessungen des durch den wannenartigen Grundkörper gebildeten Wannenraums zur Aufnahme des mindestens einen Austauschmoduls zumindest annähernd übereinstimmt. Besonders ist eine Identität zwischen diesen Innenabmessungen und den Flächen- bzw. Außenabmessungen des Deckelements bevorzugt.
Um bei einem Wenden der erfindungsgemäßen Systemmatratze ein Auseinanderfallen der Matratze zu vermeiden, ist es weiterhin von Vorteil, wenn das wenigstens eine Deckelement und/oder das mindestens eine Austauschmodul durch mindestens ein Befestigungsmittel an dem Grundkörper reversibel fixierbar ist. Dabei kann das Deckelement auch an dem oder den Austauschmodulen fixierbar sein.
Als Befestigungsmittel können alle beliebigen Mittel eingesetzt werden, beispielsweise Klettverschlüsse oder Steckbolzen, die in entsprechende Durchgangslöcher des Deckelementes und/oder der Austauschmodule und/oder des Grundkörpers hindurchgesteckt werden.
Für den Grundkörper und das mindestens eine Austauschmodul kann das gleiche Material oder unterschiedliche Materialien verwendet werden. Als Materialien kommen hierbei Kaltschaum, Weichschaum, Latex in Frage. Das wenigstens eine Deckelement sollte aus einem thermoelastischen Material hergestellt sein, wie beispielsweise Viskose.
Um die Reinigung der erfindungsgemäßen Systemmatratze zu erleichtern, kann ein Überzug vorgesehen sein, der über die Matratze stülpbar ist und der bei einer Verschmutzung ausgetauscht wird, bevor der Schmutz bis auf die erfindungsgemäße Systemmatratze durchdringen kann.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Systemmatratze werden nachstehend im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. Hierbei ist zu bemerken, dass die sich in dieser Beschreibung verwendeten Begriffe "links", "rechts", "unten" und "oben" auf die Zeichnungsfiguren mit normal lesbarer Figurenbezeichnung beziehen. In den Zeichnungsfiguren ist:
Fig. 1 eine auseinandergezogene, perspektivische Darstellung eines
wannenartigen Grundkörpers sowie eines Deckelementes einer erfindungsgemäßen Systemmatratze;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des in Fig. 1 wiedergegebenen
wannenartigen Grundkörpers mit bereits teilweise eingesetzten Austauschmodulen;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Systemma-
traze im zusammengebauten Zustand;
Fig. 4 ein vergrößerter Teilquerschnitt der erfindungsgemäßen Systemmatratze mit eingesetztem Austauschmodul und aufgelegtem Deckelement;
Fig. 5 eine perspektivische Teilansicht eines weiteren für die in den Fig. 1
bis 4 dargestellte erfindungsgemäße Systemmatratze einsetzbaren ersten Austauschmoduls;
Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht eines zweiten Austauschmoduls, das
mit dem in Fig. 5 gezeigten ersten Austauschmodul bei einer erfindungsgemäßen Systemmatratze eingesetzt werden kann; und
Fig. 7 eine perspektivische, teilweise aufgebrochene Darstellung einer
zusammengebauten Systemmatratze gemäß der Erfindung mit Austauschmodulen entsprechend der Fig. 5 und 6.
Eine Systemmatratze 10 gemäß der Erfindung weist einen wannenartigen Grundkörper 20 (vgl. Fig. 1), ein oder mehrere in dem wannenartigen Grundkörper 20 anordenbare Austauschmodule 40 (vgl. Fig. 2) sowie ein Deckelement in Form einer Deckplatte 60 (vgl. Fig. 1) auf. Der wannenartige Grundkörper 20 besteht aus einer rechteckförmigen Bodenplatte 22, mit der er auf dem Boden oder auf bzw. in ein geeignetes Bettgestell gelegt werden kann, und aus vier vollständig um den Rand der Bodenplatte 22 umlaufende Seitenwände 24a bis 24d. Die Seitenwände 24a bis 24d erstrecken sich in einem Winkel von 90° von der horizontal ausgerichteten Bodenplatte 22 vertikal nach oben und umschließen einen rechteckförmigen Wannenraum 26, der zur Aufnahme eines oder mehrerer Austauschmodule 40 dient. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, besitzen die Seitenwände 24a bis 24d die gleiche Wandhöhe und sind mit der Bodenplatte 22 einstückig verbunden (vgl. insb. Fig. 4). Weiterhin weisen die beiden kurzen, stirnseitigen Seitenwände 24b, 24d eine größere Wandstärke auf als die beiden längeren, längsseitigen Seitenwände 24a, 24c. Die Wandstärken der jeweils parallel zueinander verlaufenden Seitenwände 24a, 24c bzw. 24b, 24d sind dabei gleich.
Wie bereits vorstehend dargelegt wurde, nimmt der wannenartige Grundkörper 20 mehrerer Austauschmodule 40 auf (vgl. Fig. 2 und 3). Jedes Austauschmodul 40 kann erfindungsgemäß eine unterschiedliche Härte sowohl gegenüber dem wannenartigen Grundkörper 20 als auch gegenüber anderen Austauschmodulen 40 aufweisen, um so eine dem individuellen menschlichen Körper angepaßte Liegefläche zu schaffen, bei der Druckstellen mit den damit verbundenen Nachteilen vermieden sind. Selbstverständlich können auch mehrere oder alle Austauschmodule 40 eine gleiche Härte aufweisen.
Im dargestellten Beispiel können insgesamt neun Austauschmodule 40 in dem wannenförmigen Grundkörper 20 angeordnet werden. Die Austauschmodule 40
besitzen bei dem in der Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel die Form von rechteckförmigen Quadern, deren Länge dem Innenabstand zwischen den Innenseiten der beiden parallel verlaufenden Längsseitenwänden 24a, 24c des Grundkörpers 20 entspricht, so dass die Module 40 paßgenau in den Wannenraum 26 einsetzbar sind (vgl. Fig. 4). Darüber hinaus ist die Breite der Austauschmodule 40 so gewählt, dass sie ein ganzzahliger Bruchteil der Innenlänge des Wannenraums 26 ist, wodurch das erste und das letzte Austauschmodul 40 der Reihe von gleich breiten, aneinanderliegenden Austauschmodulen 40 paßgenau an den beiden stirnseitigen Seitenwänden 24b, 24d anliegen.
Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich ist, weisen die Austauschmodule 40 gegenüber den Seitenwänden 24a bis 24d eine kleinere Höhe auf, gemessen von der Innenseite der horizontalen Bodenplatte 22 senkrecht nach oben. Hierdurch wird Raum für das Deckelement in Form einer Deckplatte 60 geschaffen. Die Deckplatte 60 besitzt dabei vorzugsweise Breiten- und Längenabmessungen, die den Innenabmessungen des durch die Seitenwände 24a bis 24d gebildeten Wannenraums 26 entsprechen, so dass die Deckplatte 60 paßgenau in die Öffnung des Wannenraums 26 einsetzbar und auf die Austauschmodule 40 auflegbar ist. Weiterhin besitzt die Deckplatte 60 eine solche Höhe bzw. Stärke, dass ihre obere Oberfläche 60a bei auf den Austauschmodulen 40 aufgelegter Deckplatte 60 mit der Oberkante bzw. Oberseite der Seitenwände 24a bis 24d zumindest annährend abschließt, wie dies aus Fig. 4 ersichtlich ist. Mit anderen Worten weisen die Austauschmodule 40 und die Deckplatte 60 zusammen eine Gesamthöhe auf, die der Höhe des Wannenraums 26, gemessen von der Innenseite der Bodenplatte 22 bis zur Oberkante der Seitenwände 24a bis 24d, entspricht. Dabei können die Deckplatte 60 und die Bodenplatte 22 eine gleiche Wandstärke besitzen.
Im Gegensatz zu dem wannenartigen Grundkörper 20 und/oder den Austauschmodulen 40, die aus Latex, Kaltschaum und Weichschaum bestehen können, ist die Deckplatte 60 aus einem thermoelastischem Material, beispielsweise Viskose hergestellt.
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In Fig. 2 sind die Austauschmodule 40 als rechteckförmige Quader dargestellt. Jedoch ist die Form der Austauschmodule 40 hierauf nicht beschränkt. In den Fig. 5 und 6 findet sich hierzu ein weiteres Ausführungsbeispiel, wobei zwei unterschiedlich gestaltete, aber zusammengehörige Austauschmodule 40', 40", die als erste und zweite Austauschmodule 40', 40" bezeichnet werden, gezeigt sind.
Das in Fig. 5 gezeigte erste Austauschmodul 40' und das in Fig. 6 gezeigte zweite Austauschmodul 40" unterscheidet sich von dem quaderf örmigen Austauschmodul 40 gemäß Fig. 2 dadurch, dass an den Längsseiten des ersten Austauschmoduls 40' konkave Ausnehmungen 42' und an den Längsseiten des Austauschmoduls 40" konvexe Vorsprünge 44" vorhanden sind. Die Rundung der konvexen Vorsprünge 44" stimmt mit der Rundung der konkaven Ausnehmungen 42' des ersten Austauschmoduls 40' überein. Werden derartige Austauschmodule 40', 40" verwendet, so greifen die konvexen Vorsprünge 44" des zweiten Austauschmodules 40" in die konkaven Ausnehmungen 42' des ersten Austauschmoduls 40' ein, wie dies in Fig. 7 gezeigt ist. Hierdurch werden die Austauschmodule 40', 40" sicher miteinander verzahnt, so dass während des Gebrauchs der erfindungsgemäßen Systemmatratze 10 immer eine ebene Liegefläche gewährleistet ist. Darüber hinaus wird hierdurch der Einbau der Austauschmodule 40' bzw. 40" erleichtert, da diese infolge der Ausgestaltung aus Ausnehmung 42' und Vorsprung 44' eine Art Gelenk bilden, welches das Einsetzen der letzten beiden Module 40', 40" erleichtert.

Claims (18)

1. Systemmatratze mit veränderbare Elastizität, enthaltend einen wannenartigen Grundkörper (20) mit einer Bodenplatte (22) und Seitenwänden (24a-24d), wenigstens ein in den Grundkörper (20) einsetzbares Austauschmodul (40; 40', 40") zur lokalen Veränderung der elastischen Eigenschaften der Matratze (10) und mindestens ein auf das Austauschmodul (40; 40', 40") auflegbares Deckelement (60), dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Austauschmodul (40; 40', 40") und das mindestens eine auf dem wenigstens einen Austauschelement (40; 40', 40") aufliegende Deckelement (60) zusammen eine solche Höhe aufweisen, dass die Oberkante des Deckelements (60) zumindest annährend mit der Oberkante der Seitenwände (24a-24d) des Grundkörpers (20) fluchtet.
2. Systemmatratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (22) und die Seitenwände (24a-24d) des wannenartigen Grundkörpers (20) eine einstückige Einheit bilden.
3. Systemmatratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (24a-24d) über ihre Länge, vorzugsweise abschnittsweise unterschiedliche Wandstärken aufweisen.
4. Systemmatratze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (22) rechteckförmig ist und dass die Seitenwände (24a-24d) an zwei gegenüberliegenden Seiten der Bodenplatte (22), vorzugsweise an deren Stirnseiten, eine Wandstärke aufweisen, die gegenüber der Wandstärke der Seitenwände an den beiden anderen gegenüberliegenden Seiten der Bodenplatte, vorzugsweise deren Längsseiten, (22) größer ist.
5. Systemmatratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (24a-24d) über ihre gesamte Länge zumindest annährend die gleiche Wandstärke aufweisen.
6. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (22) rechteckförmig ist und dass das mindestens eine Austauschmodul (40; 40', 40") zumindest eine solche Länge aufweist, dass es mit seinen Stirnseiten bündig an den Innenseiten zweier gegenüberliegender Seitenwände (24a-24d) anliegt.
7. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Austauschmodule (40; 40', 40") vorgesehen sind, die nebeneinanderliegend in dem wannenartigen Grundkörper (20) einsetzbar sind.
8. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Austauschmodul (40; 40', 40") die Form eines prismatischen, insbesondere rechteckförmigen Quaders besitzt.
9. Systemmatratze nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass erste Austauschmodule (40') vorgesehen sind, die an ihren Längsseiten vorzugsweise konkave Ausnehmungen (42') aufweisen, dass zweite Austauschmodule (40") vorgesehen sind, die an ihren Längsseiten vorzugsweise konvexe Vorsprünge (44") aufweisen, die in die konkaven Ausnehmungen (42') der ersten Austauschmodule (40') bei Anordnung in dem wannenartigen Grundkörper (20) eingreifen, und dass wechselweise erste sowie zweite Austauschmodule (40'; 40") in dem wannenartigen Grundkörper (20) einsetzbar sind.
10. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelement (60) Flächenabmessungen aufweist, die mit den Innenabmessungen des durch den wannenartigen Grundkörper (20) gebildeten Wannenraums (26) zur Aufnahme des mindestens einen Austauschmoduls (40; 40', 40") zumindest annährend übereinstimmt.
11. Systemmatratze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Deckelement (60) an den Innenseiten der Seitenwände (24a-24d) anliegt.
12. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Deckelement (60) und/oder das mindestens eine Austauschmodul (40; 40', 40") durch mindestens ein Befestigungsmittel an dem wannenartigen Grundkörper (20) reversibel fixierbar ist.
13. Systemmatratze nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Befestigungsmittel durch einen Klettverschluß gebildet ist.
14. Systemmatratze nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Befestigungsmittel durch einen Steckbolzen gebildet ist.
15. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der wannenartige Grundkörper (20) und das mindestens eine Austauschmodul (40; 40', 40") aus dem gleichen Material hergestellt sind.
16. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der wannenartige Grundkörper (20) und das mindestens eine Austauschmodul (40; 40', 40") aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind.
17. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Deckelement (60) aus einem thermoelastischen Material hergestellt ist.
18. Systemmatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überzug vorgesehen ist, der über die Matratze (10) stülpbar ist.
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