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DE20108463U1 - Vorrichtung zur Aufbereitung von Aushub - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbereitung von Aushub

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DE20108463U1
DE20108463U1 DE20108463U DE20108463U DE20108463U1 DE 20108463 U1 DE20108463 U1 DE 20108463U1 DE 20108463 U DE20108463 U DE 20108463U DE 20108463 U DE20108463 U DE 20108463U DE 20108463 U1 DE20108463 U1 DE 20108463U1
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DE20108463U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B09DISPOSAL OF SOLID WASTE; RECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
    • B09CRECLAMATION OF CONTAMINATED SOIL
    • B09C1/00Reclamation of contaminated soil
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/06Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
    • B02C18/14Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers
    • B02C18/142Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers with two or more inter-engaging rotatable cutter assemblies
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07BSEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS BY SIEVING, SCREENING, SIFTING OR BY USING GAS CURRENTS; SEPARATING BY OTHER DRY METHODS APPLICABLE TO BULK MATERIAL, e.g. LOOSE ARTICLES FIT TO BE HANDLED LIKE BULK MATERIAL
    • B07B1/00Sieving, screening, sifting, or sorting solid materials using networks, gratings, grids, or the like
    • B07B1/12Apparatus having only parallel elements
    • B07B1/14Roller screens
    • B07B1/15Roller screens using corrugated, grooved or ribbed rollers
    • B07B1/155Roller screens using corrugated, grooved or ribbed rollers the rollers having a star shaped cross section
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
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    • B02C2018/188Stationary counter-knives; Mountings thereof

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  • Food Science & Technology (AREA)
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Description

Jürgen Schenk, Hausmannstr. 34, 70188 Stuttgart Vorrichtung zur Aufbereitung von Aushub
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbereiten von Aushub, insbesondere Bodenaushub.
Beim Ausheben von Gruben oder Gräben in der Erde oder in Gestein sowie beim Abriss von Hoch- oder Tiefbauten, fällt Material an, das in der vorliegenden Form keiner unmittelbaren Verwendung zuführbar ist. Es muss deshalb meist abtransportiert und an anderer Stelle aufbereitet oder beseitigt werden.
Rnni/ Aß Filing Fsslinnen 304 014 CBLZ 611 700 76) ■ Postbank Stuttgart 62451 -700 (BLZ 600100 70)
Die Beschaffenheit von Boden- oder Gesteinsaushub und-Abbruchmaterial ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Fällt Bodenaushub an, kann dieser in einigen Fällen bindig sein, d.h. sehr große Lehm- und Tonanteile enthalten. Je nach Feuchtigkeitsgehalt ist derartiger Aushub zäh, klebrig oder plastisch bildbar. Sandiger Aushub hingegen ist weniger zäh und kaum klebrig. Unabhängig davon kann der Aushub kleine oder größere Gesteinsbrocken, Schollen eines Fahrbahnbelags, wie bspw. Bitumen oder Beton, Felsbrocken, Betonklötze, Baumwurzeln, Baumstümpfe oder dgl. enthalten. Solcher Aushub kann in der Regel nicht am Ort wieder eingebaut werden, sondern muss entsorgt werden.
Bei der Materialgewinnung- und Rohstoff kann es ebenfalls maßgeblich darauf ankommen, das gewonnene (ausgehobene) Material vor der weiteren Verwendung zunächst aufzubereiten. Zum Beispiel kann es erforderlich sein, Gestein, das mit bindigem Material vermischt sein kann, so aufzubereiten, dass eine Maximalkorngröße nicht überschritten wird. Dazu ist in der Regel zunächst eine Trennung von bindigem Material und Gesteinsbestandteilen erforderlich. Nach Zerkleinerung des Gesteins kann dieses dann wieder mit den Lehm- und Tonbestandsteilen vermischt werden.
Außerdem kann es zur Abfallaufbereitung, bspw. im Gießereibetrieb, erforderlich werden, Schlacken, in Metallgefäßen erstarrte Schlacken, verglaste Gießereisande oder ähnliche Abfälle zu zerkleinern und ggfs. nach Bestandteilen zu trennen.
In allen genannten Fällen ist eine Aufbereitungseinrichtung erforderlich, die die genannten Materialien ver-
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arbeiten kann und auf diese Materialien hinsichtlich Korngröße des aufgegebenen Materials und dessen Festigkeit eingerichtet ist. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, stoßen bekannte Aufbereitungseinrichtungen an Grenzen.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Materialaufbereitung zu schaffen, die vielseitig verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht die Zerkleinerung und den Aufschluss von sehr vielen Materialien einschließlich mineralischem Material, Bodenaushub, Schlacken, in Metallgefäßen erstarrte Schlacken (bei der Zerkleinerung trennen sich Metall und Schlacke), Müll, Rohstoffen (Salz), Holz, Reststoffen usw. Insbesondere sind Stoffgemische verarbeitbar, die sowohl sprödes als auch klebriges, plastisches (bindiges) Material enthalten. Die Vorrichtung stellt zugleich sicher, dass in dem Material vorhandene grobkörnigere Bestandteile wie Steine, Felsbrocken, Betonblöcke oder auch Baumstümpfe in einem Zerkleinerungsgang so weit zerkleinert werden, dass ihre Korngröße ein gewünschtes Maximalmaß nicht übersteigt. Das Maximalmaß kann entsprechend der Ausführung der Vorrichtung auf bspw. 60mm oder auch auf andere Maße festgelegt werden.
Mit der Vorrichtung lässt sich auch gesteinshaltiger Bodenaushub ohne vorherige Materialtrennung aufbereiten. Das so aufbereitete Material kann z.B. an Ort und Stelle
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• ·
wieder eingebaut werden. Enthaltene Steine sind zerkleinert und mit bindigem Bodenanteilen vermischt. Die Aufbereitung
von mit bindigem Material vermischtem Gestein ohne vorherige Separierung mit dem erfindungsgemäßen Kerb-Brechwerk hat den wesentlichen Vorteil, dass das aufbereitete Material
ohne Zugabe von Bindemittel zur Herstellung eines tragfähigen Unterbaus genutzt werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Aufgabeeinrichtung
zur Aufgabe von Material auf, das aufzubereiten ist. Die Aufgabeeinrichtung wird bspw. durch einen Trichter oder eine Wanne oder einen anderweitigen oben offenen Behälter
gebildet, an dessen Unterseite eine zu dem Kerb-Brechwerk
führende Öffnung vorgesehen ist. Das Kerb-Brechwerk
weist wenigstens zwei gegenläufig drehend angetriebene Wellen auf, an denen voneinander beabstandete Keilelemente
angeordnet sind. Diese sind mit Wirkflächen versehen, die
mit größeren Gegenständen, wie Steinen, die in dem aufzubereitenden Material enthalten sein können, zunächst lediglich
punkt- oder linienförmig in' Berührung kommen und dadurch
eine Kerbwirkung ausüben. An die Wirkflachen schließen
sich Keilflächen an, die miteinander einen spitzen Winkel einschließen und bei Drehung der Wellen das Material
aufsprengen, in das sie eindringen.
Dazu sind zumindest einige Keilelemente so orientiert, dass sie mit ihren Wirkfiächen (Spitzen) in Bezug auf die
Wellen im Wesentlichen in ümfangsrichtung weisen. Dies bedeutet,
dass die Keilelemente mit ihren Spitzen aufeinander zu weisen, wenn sie sich oberhalb der Wellen, an der der
Aufgabeeinrichtung zugewandten Seite befinden. Dies hat zur Folge, dass gröbere Bestandteile des aufzubereitenden Materials kurzzeitig zwischen den gegenläufig bewegten Spitzen
(Wirkflächen) der Keilelemente eingeklemmt werden, wobei die größeren spröden Brocken dann wegen der lediglich punktuellen Krafteinleitung und der Kerbwirkung aufbrechen. Es wird die Spaltwirkung der Keilelemente genutzt. Weitere Keilelemente können anders orientiert sein.
Die erfindungsgeraäße Vorrichtung zerkleinert in dem aufzubereitenden Material enthaltene Grobbestandteile. Grobbestandteile sind solche Teile, deren Korngröße größer ist als die im aufbereitenden Material gewünschte Maximalkorngröße. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird ein ausschließlich flächiger Kontakt zwischen bewegten Teilen der Vorrichtung und Grobbestandteilen vermieden. Dies, indem die Keilelemente so weit von der Welle und allen anderen mit den Wellen bewegten Elementen weg ragen, dass eine Kugel, deren Durchmesser größer ist als der Maximaldurchmesser des gewünschten Endkorns, nur von den Wirkflachen der Keilelemente berührt wird. Damit treten nur spitze Elemente mit den Grobbestandteilen in Wechselwirkung. Alle stumpfen Flächen und Elemente sind gegen die spitzen Elenaente zurückgesetzt. Dies bedeutet letztendlich, dass zwischen den Keilelementen der Wellen ein Aufnahmeraura vorgesehen ist, in den keine sonstigen Teile der Wellen hineinragen und der größer ist als die genannte Kugel. Dies ermöglicht es, dass Grobbestandteile des Materials so weit zwischen die Wellen fallen können, dass die entsprechenden Brocken von den Spitzen der Keilelemente erfasst und gespalten werden kennen. Um dies zu erreichen, sind die Keilelemente jeweils an Radialvorsprüngen gehalten, die sich von den Wellen weg erstrecken.
Einige Keilelemente können so angeordnet sein, dass sie auf eine Fläche (gegenüberliegende Welle) weisen. Hier-
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zwischen geratene Brocken werden durch Kerbwirkung nur eines Keilelements gespalten.
Zwischen den in einer gemeinsamen Ebene sich bewegenden Keilelementen sind Freiräume vorgesehen. Diese Bauform gestattet zugleich, dass feinere Bestandteile des aufzubereitenden Materials, d.h. Bestandteile deren Korngröße die Maximalkorngröße unterschreitet, im Wesentlichen ungehindert zwischen den Wellen hindurch gefördert und nicht zerkleinert werden. Dies spart Antriebsenergie und vermindert den Werkzeugverschleiß.
Prinzipiell ist es möglich, dem durch die beiden Wellen und den an ihnen befestigten Keilelementen gebildeten Kerb-Brechwerk das Material durch eine Fördereinrichtung mit Freradkraft zuzuführen. Es wird jedoch als vorteilhaft angesehen, das Material lediglich unter der Wirkung seines Eigengewichts von den Keilelementen erfassen zu lassen. Die Wellen des Kerb-Brecnwerks können horizontal angeordnet werden. Alternativ können sie geneigt oder vertikal angeordnet werden. Bei nicht horizontaler Anordnung kann es zweckmäßig sein, den Axialabstand der Keilelemente an einer tieferen Position enger festzulegen, als an einer höheren Position. Die Keilelemente können auf einer Schraubenlinie versetzt angeordnet werden, um bindige Bestandteile nach unten zu fördern. Dazu können auch an den Wellen befestigte Flossen oder Schaufeln dienen. Bindiges Material wird durch die gegenläufige Drehbewegung der beiden Weilen ohne Weiteres zwischen diesen hindurch gefördert. Sind Einzelbestandteile des aufzubereitenden Materials jedoch zu groß, um unmittelbar von den Keilelementen in die gewünschten kleineren Korngrößen überführt zu werden, können solche Bestandteile zunächst auf den Wellen und ihren Keilelementen
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liegenbleiben, ohne das Kerb-Brechwer!< zu verstopfen oder zu verklemmen. Die Steine oder Felsbrocken werden dem Kerb-Brechwerk z.B. lediglich mit ihrem eigenen Gewicht zugeführt und können deshalb auch nach oben ausweichen oder von den Keilelementen mehrmals abgewiesen werden, bis sie letztlich mit einem geeigneten Abschnitt zwischen die Keilelemente geraten und die Zerkleinerung beginnt. Dies wird durch die Anordnung der Keilelemente auf einer Schraubenlinie gefördert.
Bedarfsweise kann über dem Kerb-Brechwerk auch eine Nachdrückeinrichtung z.B. in Form eines schweren Deckels vorgesehen sein. Diese verhindert, dass einzelne große Brocken dem Kerb-Brechwerk immer wieder nach oben ausweichen.
Die erfindungsgemäße Aufbereitungseinrichtung kann als Granuliereinrichtung genutzt werden. Dazu kann unter dem Kerb-3rechwerk (das eine Spalteinrichtung ist) ein willkürlich zu betätigander Verschluss z.B. in Form zweier schwenkbar gelagerter Klappen vorgesehen werden. Die Klappen sind dabei vorzugsweise so geformt, dass unter dem Kerb-Brechwerk kein Totraum entsteht. Dadurch wird das in dem Kerb-3rechwerk befindliche Material nicht nach einem Durchlauf entlassen sondern bleibt in diesem der Wirkung der Keileleruente ausgesetzt. Sind alle Bestandteile des Materialgemischs so weit aufgespalten, dass sie kleiner sind als der kleinste Meißel-Meißel-Abstand und der kleinste Abstand zwischen sonstigen gegeneinander bewegten Elementen, tritt keine weitere Zerkleinerung ein und das Material kann durch Öffnen der Klappen aus dem Kerb-Brechwerk entlassen werden.
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Die Wellen und die mit ihnen verbundenen Teile sind auf einen Abstand zueinander eingestellt, der sicherstellt, dass feinere Bestandteile des Materials nicht mehr weiter zerkleinert werden. Dies insbesondere deshalb, weil zwischen den Wellen keine Quetschbereiche vorhanden sind, in denen sich größere Ansammlungen feineren Materials bilden könnten, das dann noch weiter zerkleinert wird. Außerdem üben die gegenläufig rotierenden Wellen eine sehr starke Förderwirkung aus, was ebenfalls der Ausbildung von Materialansammlungen selbst dann entgegenwirkt, wenn das Material einen höheren Tonanteil aufweist und feucht ist.
Die Aufbereitungseinrichtung kann zusätzlich zu dem Kerb-Brechwerk eine Dispenservorrichtung aufweisen, die dazu eingerichtet ist, Zuschlagstoff in das Materialgemisch abzugeben. Die Dispenservorrichtung ist vorzugsweise in unmittelbarer Nähe des Kerb-Brechwerks so angeordnet, dass sie den Zuschlagstoff kontinuierlich in den Materialstrom einführt. Dies ergibt eine weitgehend gleichmäßige Zuschlagstoff-Verteilung. Die Dispenservorrichtung weist eine Zuschlagstoff-Fördereinrichtung auf, die an entsprechende Dispenser (Düsen) angeschlossen ist. Die Düsen sind z.B. an einem unter dem Brechwerk angeordneten Balken oder über dem Brechwerk vorgesehen. Zuschlagstoffe könne Flüssigkeiten uder auch pulverige Materialien, z.B. Branntkalk, sein.
Auf jeder Welle können mehrere Kerb- oder Keilelemente vorgesehen sein. Bspw. sind diese in Gruppen angeordnet, die axial voneinander beabstandet sind, wobei die Keilelemente jeder Gruppe, bspw. in einer Ebene angeordnet sind und mit ihren Wirkflächen (Spitzen) einen Kreis definieren.
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Die Kreise bezeichnen ietztendlich den Spitzen- oder Wirkflächendurchmesser der Keilelementegruppe. An einer Welle können Gruppen mit verschiedenen Durchmessern vorgesehen sein, die voneinander beabstandet sind. Bevorzugt wird eine Anordnung, bei der die Gruppen mit kleinerem Spitzendurchmesser benachbarter Wellen miteinander verzahnt laufen, während die Gruppen mit größerem Spitzendurchmesser an der gegenüberliegenden Welle keinen Gegenpart haben, sondern in entsprechenden Lücken laufen. Dies führt dazu, dass besonders große Brocken letztendlich nur von wenigen Keilelementen, bspw. drei Keilelementen der Gruppen mit großem Spitzendurchmesser aufgenommen werden, die auch axial voneinander beabstandet sein können, so dass die von den Keilelementen aufgebrachte Kraft an lediglich zwei oder drei Krafteinleitungspunkten auf den zu zerkleinernden Brocken konzentriert wird. Damit lässt sich mit relativ geringen Antriebsdrehmomenten und Antriebsleistungen eine sehr hohe Kerb- und Sprengwirkung auch an großen Brocken erzielen. Es können letztendiich Gesteinsbrocken aus mittelhartem und hartem Gestein ohne Schwierigkeiten zerkleinert werden.
Die Keilelemente sind vorzugsweise lösbar mit den Wellen verbunden. Damit sind die Keileiemente bedarfsweise auswechselbar. Sind sie verschlissen, kann die Vorrichtung in kurzer Zeit lediglich durch Einsatz neuer Keileiemente wieder betriebsbereit gemacht werden. Die Keileiemente sind vorzugsweise aus Kartmetall oder einem vergleichbaren Werkstoff hergestellt. Sie sind vorzugsweise kegelförmig, wobei der Kegel gestuft sein kann. Dies bedeutet, dass der Kegelwinkel· unmittelbar im Anschluss an die Spitze etwas größer ist, wobei der Kegel dann in einigem Abstand von der Spitze schlanker wird. Alternativ können die Keileiemente kegel-
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stumpfförmig, evtl. mit abgerundeter Spitze ausgebildet sein. Weitere Alternativen sind die Ausbildung der Keile als Flachkeile mit schneidenförmiger Spitze oder als Pyramiden. Sind die Keilelemente pyramidenförmig ausgebildet, können die Kanten und die Spitze abgerundet sein. Ebenso ist es möglich, die Pyramide gestuft auszubilden, so dass an der Spitze ein etwas größerer und im Anschluss daran ein etwas geringerer Keilwinkel zwischen den entsprechenden Flanken des Keilelements ausgebildet ist.
Zwischen den Keilelementen können Schaufelelemente vorgesehen sein, die als gerade oder gekrümmte Platten ausgebildet sind und sich im Wesentlichen radial von der Welle weg erstrecken. Die Schaufelelemente dienen zur Förderung tonhaltigen Materials, insbesondere wenn dieses einen Feuchtegehalt aufweist, der es sehr klebrig macht.
Die Keilelemente sind vorzugsweise so angeordnet, dass wenigstens einige von ihnen die Schaufelelemente in Radialrichtung überragen. Dies bedeutet, dass ihre Wirkflächen (Spitzen) einen größeren Durchmesser festlegen als die Schaufelelemente. Dadurch wird es möglich, dass Grobbestandteile wie Baumstümpfe, Gesteinsbrocken oder große Steine nur von den Keilelementen, nicht aber von den Schaufelelementen erfasst werden.
Die Keilelemente sind mit den Wellen vorzugsweise starr (wenn auch lösbar) verbunden. Eine Ausweichbewegung können sie bei dieser bevorzugten Ausführungsform nicht ausführen. Dies bedeutet, dass in jedem Fall das zu zerkleinernde Material nachgeben muss, so dass die Zerkleinerung tatsächlich stattfindet. Um einen Überlastschutz sicherzustellen, kann die Antriebseinrichtung eine überlast-
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sicherung enthalten und bei Überschreiten eines Maximaldrehmoments ihre Drehrichtung umkehren. Dies ist mit hydraulischen Antriebseinrichtungen zu realisieren. Durch die Drehrichtungsumkehr wird das zu zerkleinernde Gut zunächst anders orientiert, so dass die Keilelemente bei erneuter Umkehr der Bewegungsrichtung das Material an anderen Stellen treffen. Es wird in der Regel dann sofort zerkleinert, auch wenn vorher eine vollständige Blockierung der Drehbewegung der Wellen bestanden hat.
Die Drehrichtungsumkehr (Reversierung) kann sowohl ausschließlich lastabhängig, als auch zusätzlich von Zeit zu Zeit erfolgen, insbesondere um auf dem Kerb-Brechwerk liegendes Material aufzulockern.
Die Antriebseinrichtung ist darüber hinaus vorzugsweise so beschaffen, dass die Keilelemente eine Umfangsgeschwindigkeit haben, die geringer als 3,5 m/s ist. Bei einer Äusführungsform für sehr grobes Material (z.B. >400mm) beträgt die Geschwindigkeit der schnellsten, d.h. auf größtem Durchmesser gehaltenen Keilelemente weniger als 1,5 m/s, z.B. lediglich 95 cm/s oder weniger. Bei einer derart geringen Geschwindigkeit treffen die Keilelemente nicht schlagend oder stoßend auf den Steinen auf, sondern legen sich an diese an und üben sofort eine Kerbwirkung auf diese aus.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn an den Rückseiten der Wellen (die der jeweils anderen Welle abgewandt sind) Abstreifelemente vorgesehen sind, die gegen die Horizontale geneigt sind und deren Oberseite etwas oberhalb der Drehachsen der Wellen angeordnet sind. Diese Abstreif- und Abweiselemente ermöglichen, dass Gesteinsbrocken oder andere
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große Gegenstände, die sich auf dem Kerb-3rechwerk befinden, beim Reversieren der Antriebseinrichtung nicht in dem Kerb-Brechwerk oder zwischen dem Mahlwerk und einer Wand der Aufgabeeinrichtung eingeklemmt werden. Vielmehr werden die Brocken seitlich schräg nach oben von dem Kerb-Brechwerk weggeschoben bzw. zerkleinert.
Es wird insbesondere als vorteilhaft angesehen, einige Keilelemente, insbesondere auf einem großen Radius angeordnete (äußere) Keilelemente mit einem z.B. pneumatischen Schlagwerk zu verbinden oder zu versehen. Dadurch können die Keilelemente, wenn sie Widerstand haben, eine Schlagbewegung in ihrer Längsrichtung ausführen. Die auf den Stein übertragene Schlagenergie erhöht die Kerbwirkung und verbessert die Zerkleinerung. Damit lassen sich auch sehr große Steine aufbereiten.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gehört zu der Aufbereitungseinrichtung eine Trenneinrichtung z.3. in Form eines Rollenrostes. Die Trenneinrichtung ist z.3. unter dem Kerb-Brechwerk angeordnet und kann dazu verwendet werden, aus dem Materialgemisch Steine oder sonstige Gegenstände auszusondern, deren Größe eine Maximalgroße übersteigt.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der nachfolgenden Beschreibung oder Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel· der Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
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Fig. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer absolut schematisierten Darstellung,
Fig. 2 ein Spaltwerk der Vorrichtung nach Figur 1, in ausschnittsweiser perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 das Spaltwerk nach Figur 2, in einer schematisierten Draufsicht,
Fig. 4 das Spaltwerk nach Figur 3, geschnitten entlang der Linie IV-IV in einer vereinfachten Darstellung,
Fig. 5 das Spaltwerk nach Figur 3, geschnitten entlang der Linie V-V in einer vereinfachten Darstellung,
Fig. &bgr; das Spaltwerk nach Figur 3, in einer vereinfachten Draufsicht,
Fig. 7 ein Keilelement der Vorrichtung nach den Figuren 1 bis 6,
Fig. 8 die Einwirkung von Keileleruenten auf einen Stein,
Fig. 9 das Spaltwerk nach Fig. 2, mit einem Brechbalken und einer Dispenseremrichtung für Zuschlagstoff,
Fig. 10 eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung mit einem Spaltwerk als Mischeinrichtung,
Fig. 11 die Kombination des Spaltwerks mit einer Trenneinrichtung in Form eines Scheibenseparators, in schematisierter Ansicht,
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Fig. 12 die Anordnung nach Fig. 12, in einer Draufsicht,
Fig. 13 ein Scheibenelement des Scheibenseparators nach Fig. 11 und 12, in perspektivische Ansicht,
Fig. 14 eine Aufbereitungseinrichtung mit Spaltwerk und Separator in einer ersten Ausführungsform , in schematisierter Darstellung und
Fig. 15 eine Aufbereitungseinrichtung mit Spaltwerk und Separator in einer zweiten Ausführungsform , in schematisierter Darstellung.
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UO
In Figur 1 ist eine Vorrichtung 1 zur Aufbereitung von Bodenaushub 2 oder anderem, wenigstens teilweise mineralischem Material veranschaulicht. Die Vorrichtung 1 weist ein Gehäuse 3 auf, dessen oberer Teil als flache, oben offene Wanne 4 ausgebildet ist. Diese Wanne 4 bildet eine Aufgabeeinrichtung, die mit dem aufzubereitenden Material 2 zu befüllen ist. Mit anderen Worten, auf die Wanne 4 wird das Material 2, bspw. mit einem Bagger oder einem Förderband, aufgegeben. ; ;
In dem Gehäuse 3 ist ein Kerb-Brechwerk 5 (Spaltwerk:) untergebracht, dass von einer lediglich schematisch veranschaulichten Antriebseinrichtung 6, bspw. einem Dieselmotor angetrieben ist. Das Kerb-Brechwerk 5 ist in einem Durchgang 7 angeordnet, der sich von einer Bodenöffnung 8 der Wanne 4 bis zu einer Ausgabeöffnung 9 erstreckt, unter der eine Bandfördereinrichtung 11 angeordnet ist. Die Bandffördereinrichtung diene zur Abführung aufbereiteten Materials 12.
Das Kerb-Brechwerk 5 ist in Figur 2 näher veranschaulicht. Es weist zwei Wellen 14, 15 auf, die um Drehachsen 16, 17 drehbar gelagert und von der Antriebseinrichtung &bgr; gegensinnig angetrieben sind. Letzteres ist durch Pfeile 18, 19 veranschaulicht.
Die Wellen 14, 15 sind in einem Abstand zueinander angeordnet, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel· ungefähr dem Wellendurchmesser entspricht oder etwas größer ist als dieser.
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&bull; ·
An den Wellen 14, 15 sind Halter 21 angeordnet, die sich im Wesentlichen radial von den Wellen 14, 15 weg erstrecken. Die Halter 21 weisen an ihrer Außenseite eine Aufnahme 22 für jeweils ein Keilelement 23 auf. Die Aufnahmen 22 sind bspw. hohlzylindrisch ausgebildet und fassen einen zylindrischen Schaft 24, des in Figur 7 gesondert veranschaulichten Keilelements 23. Dieses ist bspw. kegelförmig ausgebildet und weist, wie Figur 7 veranschaulicht, eine spitz auslaufende oder abgerundete Spitze 25 auf. Von der Spitze 25 geht eine kegelförmige Mantelfläche 26 aus, die, wie dargestellt, als gerader Kreiskegel· oder, wie in Figur 7 mit gestrichelter Linie 27 angedeutet ist, auch als bogenförmiger Kegel ausgebildet sein kann. Zumindest die Spitze 25 und evtl. noch die Mantelfläche 26 bilden einen Wirkfläche, mit der das Keilelement 23 bei Erstberührung mit einem Steinbrocken oder einem anderen zu zerkleinernden Gegenstand punktuell in Berührung kommt. Es schließt sich eine schlankere Mantelfläche 28 an, die die Flanke des Keilelements 23 bildet und das Material des zu zerkleinernden Brockens, bezogen auf die drehende Welle 14, 15, in Radialrichtung nach innen und außen spaltet. Im. Gegensatz zu Zerkleinerungseinrichtungen, wie Schreddern und dgl., bewirken die Keilelemente 23 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 somit durch die in Umfangsrichtung weisenden Keilelemente 23 eine Aufspaltung des Materials durch Kerb- und Keilwirkung, wobei die an den Flanken der Keilelemente 2 3 entstehenden Kräfte, bezogen auf die Wellen 14, 15, weitgehend radial orientiert sind.
Wie schon Figur 2 erkennen lässt, sind die Keilelemen te 23 an den Wellen 14, 15 in Gruppen 31, 32, 33 angeordnet. Zur Verdeutlichung wird auf Figur 3 verwiesen, in der die Umrisse der Gruppen 31, 32, 33 gestrichelt veranschau-
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licht sind. Die Gruppen 32 beinhalten jeweils drei Keilelemente 23 - bedarfsweise können jedoch auch mehr oder weniger Keilelemente 23 in jeder Gruppe 31, 32, 33 vorgesehen sein. In den Gruppen 31, 33 sind z.B. jeweils sechs Keilelemente 23 vorgesehen. Die Anzahl von drei Keilelementen 23 wird jedoch als vorteilhaft angesehen, weil sich die gewünschten großen Abstände zwischen den Keilelementen 23 ergeben. Die Keilelemente der Gruppe 31 sind relativ nahe an den Wellen 14, 15 angeordnet, d.h. ihre Halter 21 sind relativ kurz. Die Spitzen 25 di-eser Keilelemente 23 sind auf die jeweils gegenüberliegende Welle 14, 15 gerichtet. Im Vergleich dazu sind die Halter 21 der Keilelemente 23 der Gruppe 32 relativ lang. Die Halter 21 der Gruppe 33 sind dagegen wiederum relativ kurz. Damit liegen die Spitzen 25 der Keilelemente 23 der Gruppe 32 einen relativ großen Kreis fest. Dieser ist so groß, dass zwischen den Spitzen 25 dieser Gruppe 32 und der jeweils gegenüberliegenden Welle (15) nur ein relativ geringer Spalt 34 verbleibt. Die Spitzen 25 der Gruppe 32 sind vorzugsweise in einer Ebene oder in einem schmalen scheibenförmigen Bereich angeordnet, auf dem die Drehachse 16 senkrecht steht. Der Gruppe 32 gegenüberliegend, d.h. in gleicher Ebene, ist auf der Welle 15 vorzugsweise kein Keilelement angeordnet. Die Keilelemente der Gruppe 32 sind etwa tangential orientiert, um große Steine zwischeneinander aufnehmen zu können. Dies auch über eine axiale Distanz, was durch vorhandene Freiräume zwischen den Keilelementen 23 ermöglicht wird.
Die Gruppen 31, 33 weisen einen geringeren Außendurch messer auf, d.h. die Spitzen 25 ihrer Keilelemente 23 liegen auf einem etwas kleineren Kreis. Auf der gegenüberliegenden Welle 15 ist auf gleicher axialer Höhe (in gleicher Ebene) eine Gruppe 31 von Keilelementen 23 angeordnet, die
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im Wesentlichen den gleichen Durchmesser aufweist. Die Durchmesser der Gruppen 31 sind so bemessen, dass diese überlappen. Gleiches gilt für die Gruppen 33, wie sowohl in Figur 3 mit einem kreuzweise schraffierten Bereich 35, als auch gesondert in Figur 4 veranschaulicht ist. Dieser Bereich 35 bildet einen inneren Zerkleinerungsbereich, der in Figur 4 gestrichelt angedeutet ist. In diesem Bereich überschneiden die Flugkreise der spitzen 25 der Keilelemente 23 einander. Die Wellen 14, 15 sind von der Antriebseinrichtung 6 mit gleicher Drehzahl gegensinnig phasenstarr angetrieben, so dass die Keilelemente 23 der beiden Gruppen 33 jeweils in die Lücken zwischen den Keilelementen der anderen Welle greifen. Die Keilelemente 23 berühren einander dadurch nicht, obwohl sie beide durch den Bereich 35 laufen.
Zwischen den Keilelementen 23 können, wie Figur 2 veranschaulicht, Schaufelelemente 36 vorgesehen sein, die durch im Wesentlichen radial orientierte gerade Platten gebildet sind. Die Schaufelelemente 36 sind vorzugsweise zwischen den Keilelementen 23 der Gruppe 32 angeordnet, wobei sie in Radialrichtung weiter innen angeordnet sind, als die Keilelemente 23. Die Außenumfangsfläche jedes Schaufelelements 36 weist einen geringeren Radius zu der Drehachse 16 auf, als der Abstand zwischen der Spitze 25 und der Drehachse 16.
Damit ist, wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich wird, zwischen den aufeinander zuweisenden Keilelementen 23 zweier axial gegeneinander versetzter Gruppen 32 ein großer Aufnahmeraum 37 geschaffen, in den zu zerkleinernde Körper, wie· Steine 38 oder dgl., vordringen können. Wie aus Figur 5 ersichtlich wird, erstreckt sich der freie Aufnahmeraum 37
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zumindest bis zu einer Höhe 39, die durch die Durchmesser der kleineren Gruppen 31, 33 bestimmt ist und teilweise bis zu einer Höhe 41, die durch die Oberseiten der Wellen 14, 15 bestimmt ist. Der Aufnahmeraum 37 kann sich auch noch zwischen die Wellen 14, 15 erstrecken.
Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich wird, bilden jeweils drei Gruppen 31, -32, 33 auf jeder Welle 14, 15 eine Einheit, wobei zwischen solchen aus drei Gruppen gebildeten Einheiten jeweils eine Lücke 42;verbleibt, in die die Meisel einer Gruppe 32 einer gegenüberliegenden Gruppierung der anderen Welle greift. In diese Lücken greifen Abstreifelemente 43, die als entsprechend geformte Schaufeln oder Stege ortsfest gelagert und oberhalb der Drehachsen 16, angeordnet sind. Diese Absteifelemente 43 haben eine Doppelfunktion. Zum einen dienen sie dazu, bindiges Material von den Wellen 14, 15 abzustreifen und zum anderen diesen sie dazu, zu verhindern, dass beim Reversieren der Antriebseinrichtung 6 Steine zwischen den Wellen 14, 15 und feststehenden Teilen eingeklemmt werden. Dazu sind die Abstreifelemente 43 vorzugsweise mit Gefälle zu den Wellen 14, 15 hin angeordnet.
Die Abstreifelemente 43 weisen einen in den Zwischenraum 42 greifenden Fortsatz auf. Bedarfsweise kann dieser verkürzt sein, um in dem Zwischenraum 42 weitere mit den Wellen 14, 15 verbundene Keilelemente anzuordnen, die mit den Keilelementen 23 der Gruppe 32 verzahnt auf einen Kreis laufen.
Wie Figur 6 veranschaulicht, sind die Keilelemente 23, bezogen auf eine Ebene, auf der die jeweilige Drehachse 16, 17 senkrecht steht, schräg angeordnet. Außerdem sind be-
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nachbarte Keilelemente 23 einer Welle 14, 15 gegeneinander versetzt angeordnet. Dies kann für die Zerkleinerung von großen Steinen 38 vorteilhaft sein. Wie eine strichpunktierte Linie L andeutet, ist dadurch zwischen axial beabstandeten Keilelementen der Wellen 14, 15 die Aufnahme von Steinen möglich, die dann mit sehr hohen Kräften F aufgesprengt werden. Die Kraft F auf den Stein berechnet zu F = FA/cosa und wird deshalb bei geringen Antriebskräften äußerst groß, wenn die Linie L etwa parallel zu den Wellen 13, 14 steht. Spröde Brocken werden so aufgesprengt. Ein wesentlicher Vorteil liegt jedoch in dem erleichterten manuellen Zugang zu der jeweiligen Rückseite, d.h. der der Spitze 25 abgewandten Seite der Halter 21. Dies erleichtert den Wechsel der Keilelemente 23 bei dem ein Zugang zu der betreffenden Rückseite erforderlich sein kann.
Die insoweit beschriebene Vorrichtung 1 arbeitet wie folgt:
In Betrieb wird das Material 2 in die Wanne 4 gegeben, wobei es unter der Wirkung seines Eigengewichts auf dem Kerb-3rechwerk 5 lastet. Die Antriebseinrichtung 6 dreht die Wellen 18, 19 dabei gegensinnig so, dass die oben, d.h. der Wanne 4 zugewandten Keilelemente 23 sich aufeinander zubewegen. Die Drehzahl der Wellen 14, 15 beträgt dabei etwa 25 U/min. Soll grobes Material (>400mm) verarbeitet werden, kann die Umfangsgeschwindigkeit der Keilelemente 23 etwa 60cm/s betragen. Soweit das Material 2 eine Korngröße aufweist, die gering genug ist, um durch die Lücken zwischen den Wellen 14, 15 und den mit ihnen umlaufenden Elementen zu passen, wird das Material zwischen den Wellen 14, 15 durchgefördert und über die Bandfördereinrichtung 11 abgefördert. Größere Teile, wie bspw. der aus Figur 5 oder
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»* &diams;
6 ersichtliche Stein 38, gelangen unter Wirkung ihres Eigengewichts in den Aufnähmeraum 37, wobei sie, wie Figur 6 veranschaulicht, von Keilelementen 23 der gegenüberliegenden Wellen 14, 15 punktuell aufgenommen werden. Die Keilelemente 23 üben nun mit ihren Spitzen 25 eine Kerbwirkung auf den Stein 38 aus. Durch die punktuelle Krafteinleitung entsteht an der betreffenden Stelle des Steins eine solche Spannungskonzentration, dass sich ein sich (wie in Figur 8 veranschaulicht) durch den Stein 38. fortpflanzender Riss bildet, wobei die von den Keilelementen 23 ausgehenden Risse dazu führen, dass der Stein 38 in mehrere Bruchstücke zerfällt. Die verbleibenden Bruchstücke fallen, wenn sie klein genug sind, unmittelbar zwischen den Wellen 14, 15 durch. Ansonsten werden sie von den Keilelementen 23 der kleineren Gruppen 31, 33 nochmals auf ähnliche Weise durch Kerbwirkung aufgesprengt.
Durch die Konzentration der Kräfte auf linien- oder punktförmige Bereiche der Oberfläche des Steins 38 wird die Belastungsgrenze des Materials des Steins zunächst punktuell überschritten, wobei sich ein durch den Stein fortpflanzender Riss bildet (Kerbwirkung). Dadurch sind die erforderlichen Antriebsdrehmomente nicht zu groß, wodurch keine allzu großen Antriebsleistungen erforderlich werden.
Enthält das aufzubereitende Material Sand oder Kies, fällt dieser ungehindert zwischen den Wellen 14, 15 durch. Bindiges Material wird je nach Feuchtigkeitsgehalt zerkleinert. Ist ton- oder lehmhaltiges (bindiges) Material trocken, werden vorhandene größere Teile mit geringem Aufwand wie Steine aufgesprengt. Ist das Material feucht und klebrig, wird es insbesondere durch die Wirkung der Schaufelelemente 36 in entsprechende Teile zerkleinert, d.h. aufge-
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lockert und zwischen den Wellen 14, 15 hindurch nach unten befördert.
In Figur 9 ist eine abgewandelte Ausführungsform des Spaltwerks 5 veranschaulicht. Die Wellen 14, 15 und die von ihnen getragenen Elemente stimmen mit dem Spaltwerk 5 nach Figur 2 überein. Unterhalb des Spaltwerks 5 ist ein so genannter Brechbalken 45 angeordnet, der einen etwa dreieckförmigen Querschnitt aufweist. Der Brechbalken 45 weist dabei an seiner den Keilen 23 zugewandten Seite gewölbte Flächen 46, 47, 48, 49 auf, die jeweils ungefähr in konstantem Abstand zu dem benachbart vorbeilaufenden Meißel gekrümmt sind. Entsprechend liegen die Flächen 46, 47 auf geringeren Radien als die Flächen 48, 49. Die Flächen 46, 47 sind den an kurzen Haltern gehaltenen Meißeln 23 zugeordnet, während die Flächen 48, 49 den an langen Haltern gehaltenen Keilen 23 zugeordnet sind.
Sowohl bei der Ausführungsform nach Figur 9 als auch bei der Ausführungsform, nach Figur 10 kann die Zuschlagstoffzugabe beispielsweise feuchtegesceuert automatisch erfolgen. Die Pump- und Dosiervorrichtung ist dazu mit einer nicht weiter veranschaulichten Feuchtemesseinrichtung verbunden, die an dem Spaltwerk 5 angeordnet ist. Die Zuführung des- Zuschlagstoffs kann auch unmittelbar in den Innenraum des Spaltwerks 5 erfolgen, beispielsweise durch entsprechende Kanäle in den Wellen 14, 15.
Der Brechbalken kann die Brechwirkung des Spaltwerks noch verbessern und bewirken, dass mit relativ wenigen Keilen 23 an den Wellen 14, 15 die Zerkleinerung von Grobbestandteilen bis zu einer relativ geringen Korngröße von etwa 60 mm sicher erreicht wird.
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Bedarfsweise kann unter dem Brechbalken eine Dispenservorrichtung 51 vorgesehen sein, zu der eine Leitung 52 mit ein oder mehreren Öffnungen 53, 54 oder Düsen gehört. Über diese Leitung 52 und die Öffnungen 53, 54 kann ein flüssiger oder pulverförmiger Zuschlagstoff in den Materialstrom gegeben werden. Dazu dient eine Pump- und Dosiervorrichtung 55, die an die Leitung 52 angeschlossen ist. Als Zuschlagstoff kommen chemische Flüssigkeiten, Aufschlemmungen, faserhaltige Flüssigkeiten oder auch fluidisierte Pulver in Frage. Die Zuschlagstoffe können der Feuchtigkeitsstabilisierung, der Verfestigung, der Abdichtung des !Materials oder anderen Zwecken dienen.
Darüber hinaus ist es möglich, das zu verarbeitende Material vor der Aufgabe auf das Spaltwerk 5 mit Zuschlagstoffen wie Kalk (CaO), in Pulverform oder in körniger Form, zuzuführen. Außerdem kommen als Zuschlagstoffe Zement, Asche, Steinmehl·, Granulate, Fasern (Zellulose), Holzspäne, Holzmehl, Suspensionen (Kalk), Bentonite sowie Dichtsuspensionen in Frage.
Die Vermischung von Zuschlagstoff und aufzubereitendem Material und/oder die Granulierung desselben kann mit einer Ausführungsform nach Figur 10 noch verbessert werden. 3ei dieser Ausführungsform sind unter dem Spaltwerk 5, das lediglich schematisch angedeutet ist, zwei schwenkbar gelagerte Klappen 56, 57 angeordnet, die mit ihren Schwenkantrieben 58, 59 insgesamt eine Einrichtung 61 zur Regulierung des Materialdurchgangs bilden. Die Klappen 56, 57 sind um Schwenkachsen drehbar gelagert, die zu den Achsen 14, parallel ausgerichtet sind. Die Form der Klappen 56, 57 ist der Außenkontur des Spaltwerks 5 angepasst, so dass unter dem Spaltwerk 5 kein Totraum ausgebildet ist, in dem sich
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größere Materialmengen ablagern könnten. Somit wird bei geschlossenen Klappen 55, 57 das gesamte aufgegebene Material in dem Spaltwerk 5 gehalten und ständig durchgearbeitet. Dies kann zum verbesserten Aufschluss sowie zur verbesserten Durchmischung des Materials und zu Homogenisierung desselben genutzt werden. Dies gilt insbesondere wenn Zuschlagstoffe beigegeben werden. Durch geeignete Ansteuerung der Betätigungseinrichtungen 58, 59 können die Klappen 56, 57, wie durch Pfeile 62, 63 angedeutet ist, von Zeit zu Zeit geöffnet werden, um das durchgearbeitete Material auszulassen. Anstelle der Klappen können auch Schieber oder andere Sperr- und Freigabeeinrichtungen Verwendung finden.
Wie die Figuren 11 und 12 veranschaulichen, kann das Spaltwerk 5 mit einer Separiereinrichtung 64 verbunden werden. Diese ist beispielsweise durch einen Scheibenseparator gebildet, zu dem mehrere parallel zueinander angeordnete Wellen 65, 66, 67 gehören. Diese sind im Abstand parallel zueinander angeordnet und gleichsinnig, z.B. mit gleichen Drehzahlen, angetrieben. Bedarfsweise können die Drehzahlen der Wellen 65, 66, 67 auch in Materialtransportrichtung zunehmen. Die Wellen 65, 66, 67 sind unter den Wellen 14, 15 und im rechten zu diesen angeordnet. Alternativ kann eine andere Ausrichtung gewählt sein. Auf den Wellen 65, 66, 67 sind Scheibenelemente 68 drehfest gehalten. Ein Scheibenelement 68 ist in Figur 13 stellvertretend für alle veranschaulicht. Es kann an seinem Umfang ein oder mehrere Meißel 69 tragen, die dem Materialtransport, der weiteren Zerkleinerung, sowie der Förderung des Feinanteil durch die zwischen den Wellen 65, 66, 67 definierten Zwischenräume hindurch nach unten dienen.
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Die in den Figuren 11 und 12 veranschaulichte Kombination aus Spaltwerk 5 und Separiereinrichtung 64 kann, wie in Figur 14 oder 15 veranschaulicht ist, in einer Aufbereitungsanlage eingesetzt werden. Gemäß Figur 14 ist unter dem Scheibenseparator 64 zum Abtransport des von der Separiereinrichtung 64 nach unten durchgelassenen Feinanteils eine Bandfördereinrichtung 71 vorgesehen. Zum Abtransport der abgeschiedenen Grobkomponente dient eine weitere Bandfördereinrichtung 72, die im Anschluss an die Separiereinrichtung 64 angeordnet ist. Zwischen der Separiereinrichtung und der Bandfördereinrichtung 72 ist ein motorbetätigter Schieber 73 oder eine Klappe vorgesehen, die von Zeit zu Zeit geöffnet wird, um Grobbestandteile auszugeben.
Bei der Ausführungsform nach Figur 15 sind die Wellen der Separiereinrichtung 64 alternierend vorwärts und rückwärts drehend, jedoch untereinander gleichsinnig, angetrieben. Bei normalem. Separierbetrieb drehen die Wellen in Figur 15 in Uhrzeigerrichtung und fördern somit nach rechts. Während der Feinanteil· von der unter der Separiereinrichtung 64 angeordneten Bandfördereinrichtung 71 abtransportiert wird, sammeln sich Grobbestandteile an einer Stauwand 74 an. Zur AusLeitung der Grobkomponente drehen die Wellen ihre Drehrichtung um und fördern nunmehr in Figur 15 nach links, auf die Bandfördereinrichtung 72. Die Wellen laufen während des größten Teils ihrer Betriebszeit in ührzeigerrichtung mit einer Drehzahl von beispielsweise 300 Umdrehungen/Minute. Sie bilden eine Klassiereinrichtung. Die Reversierung erfolgt von Zeit zu Zeit, jeweils nur kurzzeitig so lange, wie es erforderlich ist, um die Grobkomponente von der Stauwand 74 zu der Bandfördereinrichtung 72 zu fördern.
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Über dem Spaltwerk 5 kann bei dieser wie bei allen anderen Ausführungsformen bedarfsweise ein Deckel 76 angeordnet werden, der eine Nachdrückeinrichtung bildet. Der Deckel 7 6 ist um eine Schwenkachse 77 drehbar oder sonstwie beweglich gelagert und mit einer nicht weiter veranschaulichten Betätigungseinrichtung verbunden. Der Deckel 76 weist eine relativ große Masse auf und ist an seiner Unterseite 78 mit Zacken 79 oder anderweitigen Vorsprüngen versehen .
Eine zur Aufbereitung von mineralischem Material, insbesondere Bodenaushub geeignete Einrichtung, weist zwei gegenläufig rotierende Walzen auf, an denen jeweils mehrere Elemente 23 angeordnet sind, die der Förderung und Zerkleinerung des Materials dienen, falls dieses eine zu große Körnung aufweist. Zur Zerkleinerung von insbesondere spröden und grobkörnigen Bestandteilen des mineralischen Materials dienen Elemente 23, die dazu eingerichtet sind, auf Partikelgrößen oberhalb einer Mindestgröße Kerbwirkung auszuüben. Die Zerkleinerung mittels Kerbwirkung erweist sich als energiesparend und maschinenschonend. Die Kerbwirkung ausübenden Elemente 23 können auch Holz (3aumstümpfe) zerkleinern .
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Claims (34)

1. Vorrichtung (1) zum Aufbereiten von Material, insbesondere mineralischem Material,
mit einer Aufgabeeinrichtung (4), die eine Aufnahmeöffnung zur Aufgabe des Materials aufweist,
mit wenigstens zwei Wellen (14, 15), die parallel zueinander angeordnet und drehbar gelagert sowie mit einer Antriebseinrichtung (6) verbunden sind, die dazu eingerichtet ist, den Wellen (14, 15) eine gegenläufige Drehbewegung zu erteilen,
mit Mitteln (23) zur Erzeugung einer Kerbwirkung an zu zerkleinernden spröden Bestandteilen des aufzubereitenden Materials, die mit den Wellen (14, 15) verbunden sind, um ein Spaltwerk (5) zu bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen (14, 15) in einem Durchgang (7) angeordnet sind, der an der Unterseite der Aufgabeeinrichtung (4) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen (14, 15) mit einem solchen Abstand zueinander angeordnet sind, dass sich die Wellen (14, 15) und die mit ihnen verbundenen Teile nicht berühren.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Welle (14, 15) mehrere Mittel (23) zur Erzeugung der Kerbwirkung aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) an den Wellen (14, 15) ortsfest gehalten sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) lösbar mit den Wellen (14, 15) verbunden sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) gruppenweise an in Axialrichtung (16??, 17) voneinander beabstandeten Stellen der Wellen (14, 15) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) einer Gruppe (31, 32, 33) jeweils auf einem zu der Welle (14, 15) koaxialen Kreis angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) benachbarter Gruppen (31, 32, 33) auf Kreisen mit unterschiedlichen Durchmessern angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Gruppe (32) mit großem Durchmesser wenigstens eine Gruppe (31, 33) mit kleinerem Durchmesser benachbart angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Gruppe (32) mit großem Durchmesser zu beiden Seiten wenigstens eine Gruppe (31, 33) mit kleinerem Durchmesser benachbart ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) einer Gruppe (32) einer Welle (14) in Lücken (42) zwischen Gruppen (31, 33) der anderen Welle (15) ragen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stelle einer Welle (14), die einer Gruppe (32) von Mitteln (23) zur Erzeugung von Kerbwirkung gegenüberliegt, keine Mittel zur Erzeugung von Kerbwirkung angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Wellen (14, 15) Schaufelelemente (36) gehalten oder ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (23) zur Erzeugung von Kerbwirkung die Schaufelelemente (36) in Radialrichtung überragen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) untereinander gleich ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) kegelförmig ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) jeweils einen an ihren Flanken (26, 28) zu messenden Keilwinkel aufweisen, der geringer als 90° ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) an ihren Spitzen (25) jeweils gerundet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) schräg zu einer Ebene orientiert sind, auf der die Drehachse (16, 17) der Welle (14, 15) senkrecht steht.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den aufeinander zu weisenden, eine Kerbwirkung erzeugenden Mitteln (23) der benachbarten Wellen (14, 15) Aufnahmeräume (37) für das zu zerkleinernde Material vorgesehen sind, die sich zumindest bis zu den Wellen (14, 15) erstrecken.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbwirkung erzeugenden Mittel (23) so orientiert sind, dass die entsprechenden, dazu vorgesehenen Keilelemente (23) unter einem Angriffswinkel von im Wesentlichen 90° auf das zu zerkleinernde Material (38) treffen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorrichtung eine Sortiereinrichtung z. B. in Form eines Aufgaberosts vorgelagert ist und/oder dass der Vorrichtung eine Sortiereinrichtung oder eine Mischeinrichtung nachgeordnet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) derart ausgebildet ist, dass die Umfangsgeschwindigkeit der Mittel (23) zur Erzeugung von Kerbwirkung geringer als 3,5 m/s ist, wenn das aufgegebene Gut eine Maximalkorngröße von 400 mm nicht übersteigt, und dass die Umfangsgeschwindigkeit kleiner als 1,0 m/s ist, wenn die Maximalkorngröße größer ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) Zeit- und/oder lastabhängig reversierend ausgebildet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einige der Keilelemente mit einem Schlagwerk verbunden sind.
27. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Spaltwerk (5) eine Dispenservorrichtung (51) zur dosierten Abgabe von Zuschlagstoff in den Materialstrom vorgesehen ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Spaltwerk (5) eine Einrichtung (61) zur Steuerung des Materialdurchgangs vorgesehen ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (61) durch Klappen gebildet ist, die von dem Spaltwerk (5) weg und auf das Spaltwerk zu schwenkbar sind.
30. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Spaltwerk (5) nachfolgend eine Separier- oder Klassiereinrichtung (64) vorgesehen ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiereinrichtung (64) ein Scheibenseparator oder ein Rollenrost ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Scheibenseparator Scheiben (68) aufweist, die mit Meißeln (69) oder Zähnen besetzt sind.
33. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Spaltwerk (5) eine Nachdrückeinrichtung (76) zugeordnet ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachdrückeinrichtung (76) mit einer Schlageinrichtung versehen ist oder selbst Schlagfunktion ausübt.
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