DE20107243U1 - Verbindungsaggregat - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
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Anwaltsakte:
93 576/Ry/Nu
Gebrauchsmusteranmeldung
certoplast Vorwerk & Sohn GmbH
Müngstener Straße 10
42285 Wuppertal
Müngstener Straße 10
42285 Wuppertal
Diplom-Physiker
* DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996) Diplom-Ingenieur
* DR.-ING. MANFRED HONKE Diplom-Physiker
* DR-KARLGERHARDMASCH Diplom-Ingenieur
* DR.-ING. RAINER ALBRECHT Diplom-Physiker
* DR. JÖRG NUNNENKAMP Diplom-Chemiker
* DR. MICHAEL ROHMANN Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
26. April 2001
Verbindungsaggregat
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsaggregat, insbesondere eine Klettverbindungsvorrichtung zur Fixierung von beispielsweise Kabeln, vorzugsweise Flachleiter- oder Flachbandkabeln, an Oberflächen von größtenteils Karosseriebestandteilen wie Türen, Rahmen etc. von Automobilen, mit wenigstens einer mit dem Kabel verbundenen Manschette, und mit zumindest einem an dem jeweiligen Karosseriebestandteil fixierten Klettbandträger, wobei das Kabel mittels der am Klettbandträger haftenden Manschette mit dem Karosseriebestandteil lösbar verbunden ist. - Selbstverständlich lässt sich das beschriebene Verbindungsaggregat nicht nur an Oberflächen von Karosseriebestandteilen von Automobilen vorteilhaft einsetzen, sondern grundsätzlich zur Fixierung der betreffenden Kabel an beliebigen Oberflächen, wie z.B. Möbeln, Glas- oder Metallwänden, Rohren etc. .
Ein solches Verbindungsaggregat wird im Rahmen des Gebrauchsmusters DE-GM 299 20 864 Ul bzw. der EP 0 813 277 A2 beschrieben. Beiden bekannten Verbindungsvorrichtungen ist gemein, dass an dieser Stelle auf konventionelle Klettbandtrager zurückgegriffen wird. Das heißt, diese Klettbandträger verfügen wie üblich über eine (Gewebe-)Grundschicht, die im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens-Schrittes mit Hafthaken versehen wird, die die gewünschte Klettwirkung in der zugehörigen Manschette bewirken. Durch die getrennte Fertigung von einerseits der (Gewebe-)Grundschicht und andererseits den Hafthaken sind die Produktionskosten relativ hoch. Hinzu kommt, dass die Haft-
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haken üblicherweise mechanisch in die (Gewebe-)Grundschicht eingebracht werden, so dass ihre Flächendichte begrenzt ist. Folglich lassen sich die erzeugten Klettkräfte nur in einem eng vorgegebenem Maß einstellen. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Verbindungsaggregat des eingangs beschriebenen Aufbaus so zu ertüchtigen, dass bei einfacher und zuverlässiger Fixierung sowie einwandfreiem Wiederablösen zwecks Repositionierung bzw. Demontage die Herstellungskosten verringert sind. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, die jeweiligen Klettkräfte in weitem Rahmen variieren zu können.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Verbindungsaggregat vor, dass der Klettbandträger als im Rahmen einer dreidimensionalen Extrusion hergestellter Microklettbandträger ausgebildet ist. Bei einem solchen Microklettbandträger handelt es sich folglich um eine mehr oder minder großflächige zweidimensionale extrudierte Folie, die in einem in den Extrusionsvorgang integrierten Verfahrensschritt in dritter Dimension mit den für die Klettwirkung verantwortlichen Hafthaken versehen wird. Solche Microklettbandträger lassen sich also in einem 5 Zug per Extrusion herstellen und sind deshalb im Vergleich zum Stand der Technik äußerst kostengünstig. Hierzu trägt ergänzend bei, dass als Kunststoffausgangsmaterial zur Herstellung des erfindungsgemäß eingesetzten Microklettbandträgers beispielsweise Polyethylen (PE) Polypropylen (PP) oder Polyamid (PA) Verwendung finden. Das hängt ab von
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dem Verwendungszweck und den zu beherrschenden maximalen Temperaturen an der betreffenden Stelle.
Infolge der kostensparenden Herstellung durch die dreidimensionale Extrusion lässt sich der beschriebene Microklettbandträger großflächig auf der betreffenden Oberfläche bzw. dem zugehörigen Karosseriebestandteil auftragen. Folglich ist es nicht erforderlich, das zu fixierende Kabel während des Einbaus exakt zu positionieren, wie dies der Stand der Technik nach der EP 0 813 277 A2 als unabänderlich ansieht. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung ferner vor, dass der Microklettbandträger auf die Oberfläche im Sinne eines Verlegeplans für die hieran zu fixierenden Kabel aufgebracht wird. Ein solcher Verlegeplan lässt sich noch weiter dadurch spezifizieren, dass mit unterschiedlichen Strukturen und/oder Einfärbungen des Microklettbandtragers gearbeitet wird, so dass die Zuordnung der auf diese Weise zu fixierenden Kabel eindeutig gelingt .
Außerdem ist das erfindungsgemäßen Verbindungsaggregat hierdurch in der Lage, insbesondere sogenannte Flachleiterkabel oder Flachbandkabel vorteilhaft und lösbar an einer gewünschten Oberfläche festlegen zu können. Bisher wurden nämlich derartige Flachleiterkabel zumeist mechanisch über Clipverbindungen fixiert, was zu Untergrundbeschädigungen (infolge des für einen clipnotwendigen Loches) und/oder Beschädigungen einzelner Adern des Flachleiterkabels führen konnte. Im Übrigen bauen solche Clipverbindungen relativ 0 groß, insbesondere in der Höhe über der Oberfläche, so dass Flachleiterkabel mit im Wesentlichen zweidimensionaler Aus-
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dehnung kaum vorteilhaft auf diese Weise befestigt werden können.
Derartige Probleme bestehen nun nicht mehr. Denn die Kabel, insbesondere Flachleiterkabel, lassen sich einwandfrei und lösbar mit dem großflächig auf die Oberfläche aufgebrachten Microklettbandträger verbinden. Diese Vorgehensweise erlaubt zudem eine Positionskorrektur, die im Stand der Technik bisher nicht möglich war. Denn dieser sah vor, Flachleiterkabel beispielsweise auf Oberflächen aufzukleben, so dass eine nachträgliche Positionsänderung verhindert wurde. Durch den Verzicht auf Clipverbindungen bleibt der Vorteil der geringen Bauhöhe bei Flachleiterkabeln erhalten, so dass sich das beschriebene Verbindungsaggregat insbesondere zur platzsparenden Verlegung solcher Kabeltypen eignet.
Jedenfalls eröffnet das erfindungsgemäße Verbindungsaggregat durch seine besonderen Kostenvorteile die Möglichkeit, 0 Oberflächen großflächig mit dem darauf fixierten Klettbandträger auszurüsten, so dass selbst Flachband- oder Flachleiterkabel nunmehr problemlos und lösbar an der betreffenden Oberfläche befestigt werden können.
5 Hinzu kommt, dass aufgrund der dreidimensionalen Extrusion und gleichsam einzügigen Herstellung des Microklettbandträgers die solchermaßen erzeugten Hafthaken auf der folienartigen Oberfläche mit praktisch variabler Flächendichte erzeugt werden können. So sind durchaus Flächendichten von bis zu 100 bis 400 Stück/cm2, vorzugsweise 150 bis 350 Stück/cm2 möglich. Ebenso kann die Höhe der Haft-
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haken variieren, und zwar im Bereich von ca. 0,10 mm bis 0,40 mm, vorzugsweise zwischen 0,15 mm bis 0,35 mm.
Bei den Hafthaken handelt es sich bevorzugt um hexagonal geformte Micro-Pilzköpfe, die beim Eindringen in eine entsprechende Oberfläche mit Perforationen keinerlei bevorzugte Richtung besitzen. Diese Micro-Pilzköpfe können je nach ihrer ausgebildeten Abmessung in zugehörige Schlingen eines speziell angepassten Schlingenbandträgers und/oder einen Faserverbundträger als Manschette eingreifen. Sofern ein Schiingenbandtrager zum Einsatz kommt, empfiehlt die Erfindung speziell einen Veloursträger. Aufgrund ihrer geringen Abmessungen können die Micro-Pilzköpfe aber auch in einen Faserverbund eintreten, beispielsweise in Gestalt eines Vliesträgers.
Beide grundsätzlichen Ausgestaltungen der Manschette lassen sich mit einer Kleberbeschichtung auf ihrer Rückseite, d.h. auf der dem Microklettbandträger abgewandten Seite, ausrüsten. Selbstverständlich lässt sich diese Kleberbeschichtung vollflächig oder bereichsweise variieren, um die erforderliche Verbindung mit dem Kabel, insbesondere Flachleiterkabel, herstellen zu können.
5 Auch der Microklettbandträger ist auf seiner der Manschette abgewandten Rückseite vollflächig oder bereichsweise mit einer Kleberbeschichtung zu seiner Fixierung auf oder an dem Karosseriebestandteil bzw. der Oberfläche ausgerüstet. Es versteht sich, dass je nach Einsatzzweck des Verbin-0 dungsaggregates die Kleberbeschichtung des Microklettbandträgers und/oder der Manschette flammfest ausgerüstet wird.
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Daneben kann der Microklettbandträger aus transparenten Rohstoffen gefertigt werden, so dass vor der Beschichtung mit dem beschriebenen Kleber auf die folienartige Rückseite Informationen aufgedruckt werden können. Hierbei mag es sich um die jeweilige Position des Microklettbandtragers an oder auf der gewünschten Oberfläche handeln. Außerdem ist es denkbar, einen Verlegeplan für die zu fixierenden Kabel aufzubringen.
Infolge der besonderen Herstellungsweise des erfindungsgemäß eingesetzten Microklettbandtragers durch die beschriebene dreidimensionale Extrusion lassen sich Gestalt und/oder Anzahl der Hafthaken bzw. Micro-Pilzköpfe des Microklettbandtragers variieren und an einzelne Voraussetzungen anpassen. Das gilt auch für die Gestalt und/oder Anzahl der Schlingen der Manschette. Darüber hinaus können beide Parameter (Gestalt und/oder Anzahl) sowohl der Schlingen als auch der Micro-Pilzköpfe bzw. Hafthaken eine 0 gegenseitige Anpassung erfahren. Hierdurch lässt sich die für die jeweilige Anwendung gewünschte Verbundfestigkeit bzw. Klettkraft variabel einstellen.
Dabei gilt, dass je größer die Schlingen-ZMicro-Pilzkopfanzahl ist, desto größer dann auch die Haftkraft bzw. Verbundfestigkeit gestaltet werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verbindungskraft zwischen der Oberfläche bzw. dem jeweiligen Karosseriebestandteil und dem Microklettbandträger (Klebekraft) immer größer sein muss, als die Klettkraft bzw. Verbindungskraft zwischen dem Microklettbandträger und der Manschette.
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Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, den Microklettbandträger auf seiner Rückseite nicht mit einer Kleberbeschichtung auszurüsten, sondern auch an dieser Stelle extrudierte Micro-Pilzköpfe vorzusehen. Dann lässt sich ein solcher Microklettbandträger mit beidseitigen Micro-Pilzköpfen bzw. Hafthaken vorteilhaft auf oder an einer Faserverbundoberfläche, beispielsweise auf einer Vliesoberfläche eines Autodachhimmels, befestigen.
Bei dem Schiingenbandtrager, insbesondere Veloursträger mag es sich um einen solchen handeln, wie er im Detail im Rahmen der DE-Patentanmeldung 101 02 927.6 beschrieben wird, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Sofern jedoch ein Faserverbundträger, insbesondere Vliesbandträger, zum Einsatz kommt, empfiehlt die Erfindung einen solchen, wie er Gegenstand des DE-GM 298 19 014 oder des DE-GM 298 04 431 ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 ausschnittsweise einen Karosseriebestandteil eines Automobils mit aufgeklebtem Klett
bandträger und hieran festgelegtem Kabelsatz, und
Fig. 2a, 2b Längsschnitte durch die Manschette (Fig. 2a) 0 und den Microklettbandträger (Fig. 2b).
Andrej ewski, Honke & Sozi en, Patentanwälte in Essen
In den Figuren ist ein Verbindungsaggregat dargestellt, bei dem es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um eine Microklettbandverbindungsvorrichtung handelt, die zur Fixierung von beispielsweise Kabeln 1 an Karosseriebestandteilen 2 dient. Bei diesen Kabeln 1 handelt es sich im Rahmen der gezeigten Version um ein Bündel von Rundkabeln, wenngleich an dieser Stelle und nach bevorzugter Ausgestaltung auch Flachleiterkabel Verwendung finden können. Bei dem Karosseriebestandteil 2 mag es sich im Rahmen der Darstellung um die Innenseite einer Kraftfahrzeugtür handeln.
Das Verbindungsaggregat besteht im Wesentlichen aus einem an dem oder den Kabeln 1 befestigten Manschette 3 und einem an dem jeweiligen Karosseriebestandteil 2 fixierten Klettbandträger 4, im Ausführungsbeispiel Microklettbandträger 4. Dieser Microklettbandträger 4 wird erfindungsgemäß im Rahmen einer dreidimensionalen Extrusion hergestellt, also im Zusammenhang mit einem einzügigen Extrusionsprozess.
Der Microklettbandträger 4 ist auf seiner Rückseite mit einer Kleberbeschichtung 6 ausgerüstet, die jedoch nicht zwingend ist, weil insofern an dieser Stelle (wie auf der Frontseite des Microklettbandträgers 4) eine Hafthakenschicht verwirklicht sein kann. Ebenso weist der Microklettbandträger 4 das Kabel 1 umschließende Fixierungslappen 5 auf, die jedoch bei der Fixierung von Flachleiterkabeln nicht zwingend notwendig sind und folglich weggelassen werden können.
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Ausweislich der Fig. 2b ist der Microklettbandträger 4 mit einer frontseitigen Klettschicht 8 ausgerüstet. Bei dieser Klettschicht 8 handelt es sich um eine Pilzkopfschicht aus hexagonal geformten Micro-Pilzköpfen 9, die auf einer folienartigen Oberfläche 7 des Klettbandträgers 4 aufstehen. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels weisen die Micro-Pilzköpfe 9 eine Flächendichte von ca. 150 bis 350 Stück/cm2 auf. Sie sind mit einer Länge von ca. 0,15 bis 0,35 mm ausgerüstet.
Die betreffenden Micro-Pilzköpfe 9 greifen in angedeutete Schlingen 10 eines Schlingenbandträgers 11 ein. Bei diesem Schiingenbandtrager 11 kann es sich um einen Veloursträger oder einen Faserverbundträger handeln. Die zugehörige und solchermaßen ausgerüstete Manschette 3 ist - wie der Microklettbandträger 4 - mit einer Kleberbeschichtung 13 ausgerüstet (vgl. Fig. 2a). Der Schlingenbandträger 11 bildet zusammen mit der Kleberbeschichtung 13 die Manschette 3. Zwischen Kleberbeschichtung 13 und Schlingenbandträger 11 befindet sich eine Beschichtung 12, die beispielsweise eine Bedruckung zur Kennzeichnung des solchermaßen umwickelten Kabel 1 trägt. Auch die folienartige Oberfläche 7 des Klettbandträgers 4 bzw. Microklettbandträgers 4 mag mit einer derartigen Beschichtung im Sinne einer Druckschicht ausgerüstet sein. Denkbar ist es hier, einen Verlegeplan oder eine Kennzeichnungsschicht anzubringen. Das setzt dann natürlich voraus, dass der Microklettbandträger 4 insgesamt durchsichtig gestaltet ist.
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Im Rahmen des Ausführungsbeispiels ist der Schiingenbandträger 11 als velourierter Vliesträger auf z.B. Polyamidbasis ausgeführt.
Die Anzahl der Schlingen 10 des Schlingenbandträgers 11 ist an die Anzahl der Micro-Pilzköpfe 9 des Microklettbandträgers 4 in dem Sinne angepasst, dass eine optimale Verbundhaftung gewährleistet ist. Dies wird üblicherweise dann erreicht, wenn die Flächendichte der Schlingen 10 und der Micro-Pilzköpfe 9 in etwa gleich gewählt ist.
Zur Fixierung der Manschette 3 an den Kabeln 1 besitzt die Manschette 3 die bereits angesprochene Kleberbeschichtung 13. Bei der Kleberbeschichtung 6 des Microklettbandträgers 4 und der Kleberbeschichtung 13 der Manschette 3 handelt es sich nach dem Ausführungsbeispiel jeweils um einen Kleber auf Acrylatbasis.
Schließlich sind der Microklettbandträger 4 und die Manschette 3 flammfest ausgerüstet. In beiden Fällen gelingt dies durch Zusatz entsprechender Flammschutzmittel, wie z.B. Ammoniumpolyphosphat. Hierzu wird auf das Gebrauchsmuster DE-GM 298 04 431 Ul verwiesen. Auch ist es grundsätzlich möglich, die Fasern selbst flammfest auszuführen, wie dies in DE-GM 298 06 342 detailliert behandelt wird.
Mit Hilfe des beschriebenen Verbindungsaggregates lassen sich Kabel 1 an Oberflächen von beispielsweise Karosseriebestandteilen 2 problemlos festlegen und hiervon wieder 0 lösen. Selbstverständlich können anstelle der Kabel 1 auch Schläuche, Rohre usw. an beliebigen Oberflächen von Karos-
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Seriebestandteilen 2 oder anderen Bauwerken fixiert werden. Immer muss natürlich dafür gesorgt werden, dass die Verbindung zwischen jeweiligem Karosseriebestandteil 2 und Microklettbandträger 4 stärker ist als die Haftkraft zwischen dem Microklettbandträger 4 und der Manschette 3.
Claims (8)
1. Verbindungsaggregat, insbesondere Klettverbindungsvorrichtung, zur Fixierung von beispielsweise Kabeln (1), vorzugsweise Flachleiterkabeln, an Oberflächen von größtenteils Karosseriebestandteilen (2) wie Türen, Rahmen etc. von Automobilen, mit wenigstens einer mit dem Kabel (1) verbundenen Manschette (3), und mit zumindest einem an dem jeweiligen Karosseriebestandteil (2) fixierten Klettbandträger (4), wobei das Kabel (1) mittels der am Klettbandträger (4) haftenden Manschette (3) mit dem Karosseriebestandteil (2) lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Klettbandträger (4) als im Rahmen einer dreidimensionalen Extrusion hergestellter Microklettbandträger (4) ausgebildet ist.
2. Verbindungsaggregat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Microklettbandträger (4) eine der Manschette (3) abgewandte rückseitige vollflächige oder bereichsweise Kleberbeschichtung (6) zu seiner Fixierung auf oder an dem Karosseriebestandteil (2) aufweist.
3. Verbindungsaggregat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Microklettbandträger (4) auf seiner der Manschette (3) zugewandten Seite mit Hafthaken, vorzugsweise hexagonal geformten Micro-Pilzköpfen (9), auf bzw. aus einer folienartigen Oberfläche (7) ausgerüstet ist.
4. Verbindungsaggregat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hafthaken, insbesondere Micro-Pilzköpfe (9), eine Flächendichte von bis zu 100 bis 400 Stück/cm2 aufweisen.
5. Verbindungsaggregat nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hafthaken, insbesondere Micro- Pilzköpfe (9), eine Länge von ca. 0,15 mm bis 0,40 mm aufweisen.
6. Verbindungsaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis S. dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (3) als mit frontseitigen Schlingen (10) ausgerüsteter Schlingenbandträger (11), insbesondere Veloursträger, und/oder Faserverbundträger, insbesondere Vliesträger, mit gegebenenfalls Kleberbeschichtung (13) auf seiner Rückseite ausgebildet ist.
7. Verbindungsaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt und/oder Anzahl der Schlingen (10) der Manschette (3) und der Hafthaken, insbesondere Micro-Pilzköpfe (9), des Microklettbandträgers (4) aneinander angepasst sind.
8. Verbindungsaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Microklettbandträger (4) auf seiner Rückseite eine Beschichtung aufweist, die als Verlegeplan, Kennzeichnungsschicht oder dergleichen wirkt und zwischen der folienartigen Oberfläche (7) und der gegebenenfalls aufgebrachten Kleberbeschichtung (6) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20107243U DE20107243U1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Verbindungsaggregat |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20107243U DE20107243U1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Verbindungsaggregat |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20107243U1 true DE20107243U1 (de) | 2001-09-20 |
Family
ID=7956260
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20107243U Expired - Lifetime DE20107243U1 (de) | 2001-04-26 | 2001-04-26 | Verbindungsaggregat |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20107243U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10245596B3 (de) * | 2002-09-30 | 2004-06-17 | Johnson Controls Gmbh | Vorverkabeltes Ausstattungsteil, Leitungsstrang und Verfahren zu seiner Herstellung |
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| DE102015004949A1 (de) | 2015-04-18 | 2016-10-20 | Gültekin Özbilge | Belastbare, wiederverwendbare Halteeinrichtung zum Schutz von Oberflächen von formstabilen Gegenständen vor mechanischen Beschädigungen |
-
2001
- 2001-04-26 DE DE20107243U patent/DE20107243U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011025 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040317 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070515 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20091103 |