DE20106818U1 - Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleisbereichs an Haltestellen - Google Patents
Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleisbereichs an HaltestellenInfo
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Description
HONEYWELL AG 19. April 2001
Kaiserleistrasse 39 H26767 DE
D-63067 Offenbach am Main St/ep
Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleisbereichs an Haltestellen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleisbereichs an Haltestellen für den Fahrbetrieb von Schienenfahrzeugen ohne Fahrzeugführer.
Der Fahrgastsicherheit im Bereich von Haltestellen bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer kommt eine besondere Bedeutung zu. Es muß eine Einrichtung vorhanden sein, die dem in eine Notsituation geratenen Fahrgast den erforderlichen Schutz vor den Gefahren des Bahnbetriebs gewährt.
In der VDV-Schrift 399 vom Oktober 2000 des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sind Anforderungen an derartige Einrichtungen definiert. So müssen derartige Einrichtungen eine Reaktionszeit von weniger als 1 Sekunde aufweisen. Das Eindringen von Personen in den Gefahrenbereich muß mit Sicherheit erkannt werden, wobei in der VDV-Schrift 399 empfohlen wird, den Gefahrenraum unterhalb einer Bahnsteigkante zu überwachen, um das System vor Manipulationen durch Fahrgäste zu sichern. Weiterhin muß gewährleistet sein, daß Züge, die sich im zu überwachenden Gefahrenbereich befinden, nicht zu einer Warnmeldung des Systems führen. Im Hinblick auf weitere Anforderungen an derartige Systeme wird auf die VDV-Schrift 399 verwiesen.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zur Überwachung von Bahnsteiggleisen an Haltestellen bereitzustellen, die den obigen Anforderungen Rechnung trägt und mit geringem Investitionsaufwand realisiert werden kann.
Zur Lösung des Problems wird eine Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleis an Haltestellen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Anhand der Zeichnung wird ein bevorzugtes Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
Figur 1 einen zu überwachenden Bahnsteiggleisbereich im Querschnitt, Figur 2 einen zu überwachenden Bahnsteiggleisbereich in Draufsicht, Figur 3 das Prinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Zusammenhang mit einem im Querschnitt dargestellten Bahnsteiggleisbereich,
Figur 4 das Prinzip der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Zusammenhang mit einem in Draufsicht gezeigten Bahnsteiggleisbereich.
Figur 5 ein Blockschaltbild mehrerer zu einer Sendeeinheit zusammengefaßter
Sendeeinrichtungen für die erfindungsgemäße Vorrichtung. Figur 6 ein Blockschaltbild mehrerer zu einer Empfangseinheit zusammengefaßter Empfangseinrichtungen für die erfindungsgemäße Vorrichtung, Figur 7 ein schematisiertes Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Figuren 1 und 2 zeigen schematisch im Querschnitt sowie in Draufsicht einen zu überwachenden Bahnsteiggleisbereich 10. Im Bereich 10 verlaufen Bahngleise 11, 12, auf denen ein nicht-dargestelltes Schienenfahrzeug fährt. Seitlich neben dem Bahngleisbereich 10 befindet sich ein Bahnsteig 13, auf dem sich im Normalfall Fahrgäste während der Wartezeit aufhalten.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Gefahrraumüberwachung wird ein Radar-Transponder-Sensorsystem vorgeschlagen. Quer zur Fahrbahn des Schienenfahrzeugs werden in einem vorgegebenen Abstand aktive Radarstrecken entlang des gesamten zu überwachenden Bahnsteiggleisbereichs 10 angeordnet. Eine derartige aktive Radarstrecke besteht jeweils aus einer Sende- und einer Empfangseinrichtung.
Figuren 3,4 zeigen mehrere Sendeeinrichtungen 14, die mit gleichem Abstand voneinander unterhalb einer Oberkante des Bahnsteigs 13 angeordnet sind. Jedem der Sendeeinrichtungen 14 ist gegenüberliegend - also an der anderen Seite des zu überwachenden Bahnsteiggleisbereichs 10 - eine entsprechende Empfangseinrichtung 15 zugeordnet. Die äquidistante Anordnung der Sendeeinrichtungen 14 sowie der korrespondierenden Empfangseinrichtungen 15 entlang des zu überwachenden
Bahngleisbereichs 10 ergibt sich im Detail aus Figur 4. Der bevorzugte Abstand zwischen den aktiven Radarstrecken, also einerseits zwischen den benachbarten Sendeinrichtungen 14 und andererseits zwischen den benachbarten Empfangseinrichtungen 15 beträgt ca. 30 cm.
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Gemäß Figur 7 sind sowohl die Sendeeinrichtungen 14 als auch die Empfangseinrichtungen 15 über jeweils einen Datenbus 16, 17 mit einer Auswerteeinrichtung, nämlich einem Rechner 18 verbunden. Der Rechner 18 verfugt gemäß Figur 7 des weiteren über eine Schnittstelle 19 zu einem übergeordneten Rechnersystem. Des weiteren sind in Figur 7 Stromversorgungsleitungen 20,21 und 22 finden Rechner 18 sowie die Sendeeinrichtungen 14 bzw. Empfangseinrichtungen 15 dargestellt.
Wie oben bereits erwähnt, besteht jeder Radar-Transponder aus einer Sendeeinrichtung 14 und einer entsprechenden Empfangseinrichtung 15. Den Sendeeinrichtungen 14 wird eine Pulsbreite aufgeprägt, die die Empfangseinrichtungen 15 detektieren müssen. Je nach Beeinflussung der Radarstrecken durch einen Zug oder eine Person im zu überwachenden Bahnsteiggleisbereich 10 wird im Rechner 18 die Aufbereitung einer Meldung vorgenommen, ob sich eine Person oder ein Zug im Gefahrraum befindet. 20
Figur 1 kann entnommen werden/daß die Sendeeinrichtungen 14 sowie Empfangseinrichtungen 15 zwischen einem Abschnitt 23 zur Unterbringung eines Stromabnehmers und einer Begrenzungslinie 24 des Schienenfahrzeugs angeordnet werden.
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Figuren 3 bis 4 kann weiterhin entnommen werden, daß für die aktiven Radarstrecken sowohl in einer horizontalen Überwachungsebene als auch in einer vertikalen Überwachungsebene ein Öffnungswinkel von 25 Grad gewählt wird.
Die Empfindlichkeit der Empfangseinrichtungen wird so dimensioniert, daß ein im zu überwachenden Bahnsteiggleisbereich 10 angeordneter Standardprüfkörper 25 (siehe Figur 4) erkannt wird. Der Standardprüfkörper verfügt über einen kreisrunden Querschnitt von 30cm Durchmesser.
Das erfindungsgemäße Meßprinzip basiert nun darauf, daß der Empfangspegel ein Maß für die Abschattung ist. Um den Standardprüfkörper 25 zu erkennen, wenn dieser innerhalb des zu überwachenden Gefahrraums angeordnet ist, ist bei Zugrundelegung der bereits erwähnten Abmessungen sowie Öffnungswinkel die nächste aktive Radarstrecke in einem Abstand von 30cm in Längsrichtung der Bahngleise anzuordnen. Wie Figur 7 entnommen werden kann, werden jeweils acht Sendeeinrichtungen 14 bzw. Empfangseinrichtungen 15 zu Sendeeinheiten 26 bzw. Empfangseinheiten 27 zusammengefaßt.
Wie sich aus Figur 4 ergibt, deckt eine Sendeeinrichtung 15 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel fünf Empfangseinrichtungen 15 ab. Daher wird in jeder Sendeeinheit 26 immer nur eine Sendeeinrichtung 14 für eine vorgegebene Zeitdauer von vorzugsweise 100ms aktiviert. In der entsprechenden Empfangseinrichtung 15 wird das aufgenommene Signal auch nur für diese vorgegebene Zeitspanne ausgewertet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist ein autonom arbeitendes System zur Erfassung von Personen, die in einen Gefahrrauni 10 gelangen bzw. sich innerhalb des zu überwachenden Gefahrraums aufhalten.
Figur 5 zeigt ein Blockschaltbild von mehreren zu einer Sendeeinheit 26 zusammengefaßten Sendeeinrichtungen 14. Wie bereits erwähnt, werden jeweils acht Sendeeinrichtungen 14 zu einer Sendeeinheit 26 zusammengefaßt. Der Einfachheit halber sind in Figur 5 lediglich die erste sowie die achte Sendeeinrichtung 14 dargestellt.
Zur Stromversorgung aller zu einer Sendeeinheit 26 zusammengefaßter Sendeeinrichtungen 14 dient ein Netzteil 28, das an Stromversorgungsleitungen 29, 30 angeschlossen ist. Weiterhin verfugt die Sendeeinheit 26 zur Ansteuerung aller Sendeeinrichtungen 14 über einen Mikroprozessor 31, der an einen Datenbus 32 angeschlossen ist. Jede Sendeeinrichtung 14, die von dem Mikroprozessor 31 angesteuert und über das Netzteil 28 mit Strom versorgt wird, verfugt über eine Antenne 33, die über ein Hochfrequenzteil 34 angesteuert wird. Das Hochfrequenzteil 34 verfügt über einen Hohlraumresonator 35 mit zugeordneter Gundiode 36. Die Ansteuerung des Hochfrequenzteils 34 bzw. der Gundiode 36 erfolgt über Treiber 37 mit vorgeschaltetem Decoder 38.
Über den Mikroprozessor 31 erfolgt die Aktivierung der Sendeeinrichtungen 14, wobei die zu einer Sendeeinheit 26 zusammengefaßten Sendeeinrichtungen 14 beginnend vom ersten Sender seriell aktiviert werden. Bei einer gewählten Sendezeit von 100 ms und acht zu einer Sendeeinheit 26 zusammengefaßten Sendeeinrichtungen ergibt sich ein Sendezyklus von 800ms.
Zu einer Empfangseinheit 27 zusammengefaßte Empfangseinrichtungen 15 zeigt Figur 6. Auch die Empfangseinheit 27 ist in einem wasserdichten Gehäuse untergebracht. Jede der acht zu der Empfangseinheit 27 zusammengefaßten Empfangseinrichtungen 15 verfügt über eine Antenne 39 mit zugeordnetem Empfangsmodul 40, wobei jedem Empfangsmodul 40 eine Empfangsdiode 41 zugeordnet ist. Die von den Empfangsdioden 41 empfangenen Signale werden über entsprechende Signalverstärker 42 verstärkt. Die Ausgangssignale der Signalverstärker 42 werden einem Analog-Multiplexer 43 mit nachgeschaltetem Analog/Digital-Wandler 44 zugeführt. Ein Mikroprozessor 45 mit zugeordnetem Codierschalter 46 übernimmt die Auswertung der von den Sendeeinrichtung 15 empfangenen Signalen und überträgt diese an einen Datenbus 47. Zur Stromversorgung der Empfangseinheit 27 ist wiederum ein Netzteil 48 vorgesehen, welches an Stromversorgungsleitungen 49, 50 angeschlossen ist.
Die Sendeeinrichtungen 14 der Sendeeinheit 26 werden vom Mikroprozessor 45 zeitseriell aktiviert. Die Aktivierung der Empfangseinrichtungen 15 der Empfangseinheit 27 sowie der Sendeeinrichtungen 14 der Sendeeinheit 26 läuft parallel ab und dauert wiederum insgesamt 800ms, wenn jede der acht Sendeeinrichtungen 15 für 100ms aktiviert wird.
Mit Hilfe des beschriebenen erfindungsgemäßen Systems ist eine Gefahrraumüberwachung auf einfache Art und Weise realisierbar. Je nach zu überwachendem Gefahrraum ist die Anzahl der Sendeeinrichtungen und Empfangseinrichtungen bzw. Sendeeinheiten und Empfangseinheiten festzulegen.
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Claims (4)
1. Vorrichtung zur Überwachung eines Bahnsteiggleisbereichs an Haltestellen, mit mehreren entlang einer ersten Kante des Bahnsteiggleisbereichs (10) angeordneten Sendeeinrichtungen (14) und mehreren gegenüberliegend hierzu angeordneten Empfangseinrichtungen (15), wobei jeweils eine Sendeeinrichtung (14) zusammen mit der jeweils korrespondierenden Empfangseinrichtung (15) eine aktive Radarstrecke bildet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Sendeeinrichtungen (14) zu einer Sendeeinheit (26) und mehrere Empfangseinrichtungen (15) zu einer Empfangseinheit (27) zusammengefaßt sind, wobei entlang des Bahnsteiggleisbereichs (10) mehrere Sendeeinheiten (26) und mehrere Empfangseinheiten (27) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sendeeinheit (26) sowie jeder Empfangseinheit (27) ein Mikroprozessor (31; 45) zugeordnet ist, wobei der entsprechende Mikroprozessor (31; 45) die Sendeeinrichtungen (14) der Sendeeinheit (16) und/oder die Empfangseinrichtungen (15) der Empfangseinheit (27) zeitseriell für eine vorbestimmte Zeitdauer aktiviert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Sendeeinheit (26) als auch die Empfangseinheiten (27) über jeweils einen getrennten Datenbus (16; 17) mit einer Auswerteeinrichtung (18) verbunden sind.
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