DE20106777U1 - Rollladen, insbesondere Dachfensterrollladen - Google Patents
Rollladen, insbesondere DachfensterrollladenInfo
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Description
IOrbb/128912
09. April 2001/1007
Paul Baier
Reiersbacher Straße 108, D-77871 Renchen
Reiersbacher Straße 108, D-77871 Renchen
Rollladen, insbesondere DachfensterroiIladen
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rollladen, insbesondere einen DachfensterroiIladen, mit einem Rollladenpanzer und einem motorischen Antriebselement zum Öffnen und Schließen des Rollladenpanzers.
Bei dem bekannten Rollladen mit motorischer Antriebseinheit ergibt sich insbesondere bei bereits bestehenden Gebäuden, in denen die motorisch angetriebenen Rollladen beispielsweise bei Modernisierung und/oder Renovierung nachgerüstet werden, das Problem, dass für die Zuführung der elektrischen Energie aufwendige Installationsarbeiten erforderlich sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die elektrische Energie für den Antrieb des Rollladens aus dem Niederspannunsgnetz (220/380 V) entnommen werden soll. Um dies zu vermeiden kommt in Betracht, die Energie aus einem Speicherelement zu entnehmen. Dieses muß jedoch mit elektrischer Energie wieder aufgeladen werden. Geschieht dieses Wiederaufladen unter Verwendung eines Energiewandlerelements, beispielsweise unter Ausnutzung sogenannter regenerativer Energie wie Wind, Sonne, Wasser
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usw., stellt sich das Problem, dass der Rollladen in der Regel bereits nach wenigen Tagen ohne Energiezufuhr nicht mehr betreibbar ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Rollladen mit motorisch antreibbarem Rollladenpanzer und einem Speicherelement bereit zu stellen, welcher die Nachteile des Standes der Technik überwindet. Insbesondere soll der Rollladen dauerhaft zuverlässig betreibbar sein, vor allem auch nach mehreren Tagen ohne Energiezufuhr.
Das Problem ist erfindungsgemäß durch einen Rollladen, insbesondere DachfensterroiIladen gelöst, dereinen Rollladenpanzer, ein motorisches Antriebselement zum Öffnen und Schließen des Rollladenpanzers, ein Energiewandlerelement zum Wandeln von zugeführter Energie in elektrische Energie, ein Speicherelement zum Speichern der elektrischen Energie und eine elektronische Steuereinheit zum Steuern des motorischen Antriebselements, des Energiewandlerelements und des Speicherelements aufweist, wobei die elektronische Steuereinheit ein Steuersignal-Empfangselement zum Empfangen eines Steuersignals aufweist und ein Energieversorgungselement aufweist, mittels dem der Energieverbrauch des Rollladen soweit herabgesetzt ist, dass das motorische Antriebselement auch noch nach mehreren Tagen ohne Energiezufuhr betreibbar ist.
Bei dem Rollladenpanzer handelt es sich in der Regel um eine aufrollbare und aus mehreren Lamellen oder Gliedern bestehende Jalousie. Das motorische Antriebselement ist vorzugsweise durch einen Permanentmagnet erregten Gleichstrommotor gebildet. Das Energiewandlerelement ist vorzugsweise durch eine Solarzelle gebildet. Besonders vorteilhaft sind sogenannte Dünnschicht-Solarzellen bei denen die Energiewandlung in einer polykristallinen oder amorphen Dünnschicht
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erfolgt. Alternativ oder ergänzend kann als Energiewandlerelement auch ein wind- oder wasserbetriebener Generator eingesetzt werden, beispielsweise ein durch ablaufendes Regenwasser angetriebener Generator. Weiterhin kommt in Betracht Temperaturunterschiede beispielsweise unter Ausnutzung des sogenannten SEEBECK-Effekts für die elektrische Energiegewinnung zu nutzen. Das Speicherelement zum Speichern der elektrischen Energie ist vorzugsweise durch ein elektrochemisches Speicherelement gebildet, insbesondere durch einen sogenannten Bleiakkumulator.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Speicherelement von dem Energiewandlerelement distanziert angeordnet ist. Insbesondere bei einem Dachfensterrolladen kommt in Betracht, das Speicherelement und jedenfalls Teile der elektronischen Steuereinheit unterhalb der Dachabdeckung, beispielsweise unterhalb der Dachziegel, anzuordnen. Dadurch ergibt sich einerseits eine thermische Entkopplung von der Außentemperatur, die sich positiv auf die mögliche Energieentnahme aus dem Energiespeicher auswirkt. Andrerseits ist eine solche Anordnung Im Falle einer drahtlosen Steuerung des Rollladens vorteilhaft, weil dann die Empfangsbereitschaft der elektronischen Steuereinheit für eine Ansteuerung sowohl aus dem Inneren des Gebäudes als auch von außerhalb des Gebäudes verbessert ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zugehörige Steuersignal-Empfangseinheit unterhalb der Dachverkleidung angeordnet ist.
Als besonders vorteilhaft hat sich eine drahtlose Fernbedienung des Rollladens mittels Funkwellen herausgestellt. In einer besonderen Ausführungsart der Erfindung weist das Steuersignal- Empfangselement eine Dekodierschaltung auf, mittels der die empfangenen Steuersignale dekodierbar sind. Dadurch ist zum einen die Manipulationssicherheit
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gegenüber einer Betätigung durch Unbefugte gewährleistet. Zum anderen besteht die Möglichkeit, sowohl einen Rollladen mit mehreren Steuersendern zu betreiben als auch insbesondere mehrere Rollladen unabhängig voneinander mit einem oder mehreren Steuersendern zu betreiben.
Vorzugsweise weist das Energieversorgungselement einen sogenannten Gleichstrom/Gleichstrom-iDC/DQ-Wandlerelement für die interne Energieversorgung auf. Dieses wird insbesondere beim Betrieb des motorischen Antriebselements in einem Betriebszustand mit hohem Wirkungsgrad betrieben. In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn das DC/DC-Wandlerelement beim Betrieb des motorischen Antriebselements nahe seiner maximalen Wandlerleistung betrieben wird.
Alternativ oder ergänzend kann das Energieversorgungselement eine von dem Steuersignal-Empfangselement ansteuerbare Wächterschaltung aufweisen, durch die der übrige Teil der elektronischen Steuereinheit und der Energieversorgung im wesentlichen abschaltbar und zuschaltbar ist.
Dadurch kann der Energiebedarf auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere während der Dauer des Betriebes, in der die motorische Antriebseinheit nicht angesteuert ist. Sobald das Steuersignal-Empfangselement ein Eingangssignal empfängt, werden alle erforderlichen Teile der elektronischen Steuereinheit mit Energie versorgt und nach Erreichen der gewünschten Stellung des Rollladenpanzers wieder abgeschaltet, gegebenenfalls nach einer vorgebbaren und einstellbaren Zeitdauer.
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In einer besonderen Aussage der Erfindung weist die elektronische Steuereinheit ein Energiespeicher-Steuerelement auf, das eine Lade-Regelschaltung umfaßt. Entsprechend dem Typ des jeweiligen Energiespeichers kann durch die Lade-Regelschaltung eine maximale Kapazität sowie eine maximale Lebensdauer des Energiespeichers gewährleistet werden. Insbesondere kann beispielsweise bei Erreichen der sogenannten Ladeschlußspannung der Ladevorgang abgeschaltet oder jedenfalls unterbrochen werden. Anschließend kann durch die Lade-Regelschaltung die Batteriespannung ständig überwacht werden, um gegebenenfalls Energie nachzuladen. Weiterhin kann das Energiespeicher-Steuerelement eine Überspannungabschaltung und/oder eine Tiefentlade-Schutzschaltung aufweisen. Je nach Art des verwendeten Energiespeichers, beispielsweise Blei-, Nickel/Cadmium-, Nickelmetallhydrid-oder Lithiumionen-Akku, kann beispielsweise die Entlade-Schlußspannung vorgebbar und einstellbar sein.
In einer besonderen Ausführungsart der Erfindung weist die elektronische Steuereinheit ein Antriebselement-Steuerelement auf. Dieses gewährleistet eine in jedem Betriebszustand optimale Ansteuerung des motorischen Antriebselements. Insbesondere kann das Steuerelement eine Endstellungserkennung mittels einer Strommessung aufweisen. Dadurch können entsprechende Endschalter entfallen. Eine Überstrom-Abschaltung verhindert sowohl bei Erreichen der Endstellung als auch insbesondere bei einer möglichen Blockierung des Rollladenpanzers eine Überlastung des Antriebselements sowie der gesamten Antriebsstrecke. Die Abschaltschwelle kann dabei vorgebbar oder von der elektronischen Steuereinheit einstellbar sein. Hierzu kann die Steuereinheit beispielsweise einen Temperatursensor aufweisen, der den maximalen Strom je nach
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Außentemperatur und damit je nach zu erwartender Belastung beim Betrieb des Rollladenpanzers einstellt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen zwei Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. 10
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung einen erfindungsgemäßen Rollladen,
Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild der elektronischen Steuereinheit, 15
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung mit einem Dachfensterroi I laden.
Die Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung einen erfindungsgemäßen Rollladen 1. Dieser weist einen Rollladenpanzer 2, ein motorisches Antriebselement 3 zum Öffnen und Schließen des RoI I laden panzers 2, ein Energiewandlerelement 4 zum Wandeln von zugeführter Energie 5 in elektrische Energie, ein Speicherelement 6 zum Speichern der elektrischen Energie und eine elektronische Steuereinheit 7 zum Steuern des motorischen Antriebselements 3, des Energiewandlerelements 4 und des Speicherelements 6 auf. Das Energiewandlerelement 4 wandelt dabei die zugeführte Energie 5 in Form von einfallendem Licht in elektrische Energie um. Vorzugsweise werden hierfür Solarzellenmodule mit einer amorphen
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Siliziumdünnschicht eingesetzt. Die typische Nennleistung beträgt etwa 2,4 Watt bei einer Nennspannung von etwa 18 V.
Als Energiespeicher kommen insbesondere wartungsarme Bleiakkumulatoren mit einer Nennspannung unterhalb der Nennspannung der Solarzellen in Betracht, beispielsweise mit einer Nennspannung von 12 V. Im Hinblick auf die zulässige oder vorteilhafte Größe des Akkumulators beträgt dessen Kapazität beispielsweise 2 Ah. Als motorische Antriebseinheit 3 wird vorzugsweise ein sogenannter Rohrmotor verwendet, der besonders platzsparend baut und beispielsweise innerhalb der Aufwickelrolle des Rollladenpanzers 2 anzuordnen ist. Der Rollladenpanzer 2 kann auf seiner Außenseite eine Strahlungsreflektierende Oberfläche aufweisen, durch die beispielsweise einfallendes Licht auf die Solarzelle reflektierbar ist. Der Rollladenpanzer 2 bietet Hitze- und Kälteschutz, Licht- und Sichtschutz sowie Einbruch- und Lärmschutz. Er ist vorzugsweise aus beschichtetem Aluminium hergestellt und gewährleistet daher einen dauerhaft sicheren Betrieb.
Die Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild der elektronischen Steuereinheit 7.
Die elektronische Steuereinheit 7 weist ein Steuersignal-Empfangselemnt 8 zum Empfangen eines Steuersignals 9 auf sowie ein Energieversorgungselement 10, mittels dem der Energieverbrauch des Rollladens 1 soweit herabgesetzt ist, dass das motorische Antriebselement auch noch nach mehreren Tagen ohne Energiezufuhr, d. h. im Ausführungsbeispiel ohne Sonneneinstrahlung, betreibbar ist. Hierzu weist das Energieversorgungselement 10 insbesondere ein Gleichstrom/Gleichstrom-iDC/DQ-Wandlerelement 11 für die interne Energieversorgung auf. Dieses wandelt beispielsweise die vom Energiespeicher 6 bereit gestellte Spannung von 12 V auf das in der
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internen Energieversorgung erforderliche Spannungsniveau von 6 V. Würde diese Spannungsherabsetzung durch einen sogenannten Längsregelkreis erfolgen, fällt dabei erhebliche Verlustleistung in Form von Wärme an. Durch das eingesetzten DC/DC-Wandlerelement 11 kann diese Verlustleistung vermieden werden. Dadurch ist es möglich, den Rollladen 1 beispielsweise auch über eine Zeitdauer von mehr als 15 oder sogar 20 Tagen ohne Energiezufuhr hinweg betriebsbereit zu halten. Besonders vorteilhaft ist dabei, wenn das DC/DC-Wandlerelement 11 beim Betrieb des Motors für den Rollladenpanzers 2 im Betriebszustand mit hohem Wirkungsgrad betrieben ist. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass das DC/DC-Wandlerelement 11 in diesem Betriebsfall nahe seiner maximalen Wandlerleistung betrieben ist, beispielsweise zwischen 80 und 95 % seiner maximalen Wandlerleistung.
Weiterhin weist das Energieversorgungselement 10 eine von dem Steuersignal-Empfangselement 8 ansteuerbare Wächterschaltung 12 auf, durch die der übrige Teil der elektronischen Steuereinheit 7 von der Energieversorgung im wesentlichen abschaltbar und zuschaltbar ist. Erst infolge eines eingehenden Steuersignals 9 wird der Rest der Steuereinheit 7 mit Energie versorgt. Weiterhin weist die elektronische Steuereinheit 7 ein Energiespeicher-Steuerlement 13 auf, das sowohl eine Lade-Regelschaltung, 14 eine Überspannungsabschaltung 15 als auch eine Tiefentlade-Schutzschaltung 16 aufweist. Dadurch ist beispielsweise die Ladeschlußspannung, Entladeschlußspannung und eine Maximalspannung einstellbar bzw. vorgebbar. Diese Spannungen können je nach Typ und Zustand des jeweiligen Energiespeichers 6 gewählt sein. Das Energiespeicher-Steuerelement 13 kann beispielsweise auch je nach Ladezustand des Energiespeichers 6 die Ansteuerleistung für das motorische Antriebselement 3 festlegen. Außerdem kann das Energiespeicher-
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Steuerelement 13 LadeVEnladezyklen vorsehen, um den sogennanten Memory-Effekt für das Speicherelement 6 zu vermeiden bzw. nach Auftreten des Memory-Effekts das Speicherelement 6 wieder zu regenerieren.
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Weiterhin weist die elektronische Steuereinheit 7 ein Antriebselement-Steuerelement 17 auf, die eine Endstellungserkennenung 18 mittels Strommessung und eine Überström-Abschaltung 19 aufweist. Dadurch können zum einen Endschalter ersetzt oder überprüft werden und zum anderen eine Überlastung des Antriebselements 3 verhindert werden. Diese Funktionen des Antriebselement-Steuerelements 17 können dabei selbstlernend sein, d. h. die Grenzwerte für die Endstellungserkennung und/oder die Überstrom-Abschaltung können an äußere Parameter wie beispielsweise Temperatur, Luftfeuchtigkeit usw., oder an systembedingte Parameter wie Spannung des Energiespeichers 6, Verschleiß usw., angepaßt werden. Hierzu können die Grenzwerte kontinuierlich aufgezeichnet werden und zukünftige Grenzwerte durch Interpolation oder Algorithmen bestimmt werden.
Die Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung mit einem Dachfensterrollladen. Die Solarzelle 20 ist am oberen Rand des Rollladenpanzers 2 angeordnet und gegenüber der Horizontalen in einem entsprechend dem jeweiligen geographischen Einsatzgebiet geeigneten Winkel ausgerichtet, beispielsweise 45 bis 60 Grad gegenüber der Horizontalen. Der Rollladenpanzer 2 ist mit einer lichtgrauen und Strahlungsreflektierenden Oberfläche versehen, so dass auf ihn einfallendes Licht jedenfalls teilweise auf die Solarzelle 20 reflektiert wird und deren Energieausbeute erhöht. Grundsätzlich wäre es auch denkbar, den Rollladenpanzer 2 auf seiner nach außen gerichteten Oberfläche jedenfalls
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teilweise mit Solarzellenmodulen auszurüsten. Bei der dargestellten Anordnung ist das Speicherelement 6 von dem Energiewandlerelement distanziert angeordnet. Insbesondere ist das Speicherelement 6 zwischen den Dachziegeln 22 und dem Isollationsmaterial 24 etwa im Bereich der Dachlattung 23 angeordnet. Zusätzlich zum Speicherelement 6 kann in diesem Bereich auch jedenfalls ein Teil der elektronischen Steuereinheit angeordnet sein, beispielsweise das Steuersignal-Empfangselement 8, vorzugsweise in einem gemeinsamen Gehäuse mit dem Speicherelement Dadurch ist zum einen die Montage des Rollladens 1 vereinfacht, zum anderen ist die Empfangsbereitschaft der elektronischen Steuereinheit 7 auch für Steuersignale aus dem Inneren des Gebäudes verbessert. Weiterhin ist das Speicherelement 6 dadurch vor die Speicherkapazität negativ beeinflussenden Witterungs- und insbesondere Temperatureinflüssen geschützt angeordnet. Die Plazierung kann bequem von außerhalb des Gebäudes bei der Montage des Rollladens 1 erfolgen. Soweit erforderlich, kann unterhalb der Dachziegel 22 eine eventuell erforderliche Empfangsantenne für das Steuersignal-Empfangselement 8 verlegt sein.
Das gemeinsame Gehäuse beinhaltet vorzugsweise die gesamte elektronische Steuereinheit 7 und das Speicherelement 6. Das gemeinsame Gehäuse besteht im wesentlichen aus zwei Gehäuseschalen, die aufeinander aufsteckbar sind. Eine der Gehäuseschalen weist vorzugsweise zwei Wandöffnungen auf. Eine erste Wandöffnung dient der Durchführung des Anschlußkabels 25 für das motorische Antriebselement 3, das als jedenfalls teilweise sich in die Aufwickelrolle des Rollladenpanzers 2 hineinerstreckender Rohrmotor ausgeführt ist. Eine zweite Wandöffnung ist für die Empfangsantenne 26 des Steuersignal-Empfangselements 8 der Steuereinheit 7 vorgesehen. Die Gehäuseschalen bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoff. In der dargestellten Ausführungsform der Erfindung
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wird das Steuersignal 9 von einem Handsender ausgestrahlt, wobei jeder Handsender zusammen mit dem eigentlichen Steuersignal eine
vorzugsweise digitale Codierung aussendet, die den jeweiligen Handsender identifizierbar macht. Der Handsender kann dabei einfache Steuersignale wie „Rollladenpanzer 2 aufwickeln" oder „Rollladenpanzer 2 abwickeln" aussenden. Darüber hinaus ist es möglich, auch bestimmte und ggf. auch programmierbare End- oder Zwischenpositionen für die Stellung des
Rollladenpanzers 2 durch den Handsender vorzugeben.
vorzugsweise digitale Codierung aussendet, die den jeweiligen Handsender identifizierbar macht. Der Handsender kann dabei einfache Steuersignale wie „Rollladenpanzer 2 aufwickeln" oder „Rollladenpanzer 2 abwickeln" aussenden. Darüber hinaus ist es möglich, auch bestimmte und ggf. auch programmierbare End- oder Zwischenpositionen für die Stellung des
Rollladenpanzers 2 durch den Handsender vorzugeben.
Claims (22)
1. Rollladen (1), insbesondere Dachfensterrollladen, aufweisend einen Rollladenpanzer (2), ein motorisches Antriebselement (3) zum Öffnen und Schließen des Rollladenpanzers (2), ein Energiewandlerelement (4) zum Wandeln von zugeführter Energie (5) in elektrische Energie, ein Speicherelement (6) zum Speichern der elektrischen Energie und eine elektronische Steuereinheit (7) zum Steuern des motorischen Antriebselements (3), des Energiewandlerelements (4) und des Speicherelements (6), wobei die elektronische Steuereinheit (7) ein Steuersignal-Empfangselement (8) zum Empfangen eines Steuersignals (9) aufweist und ein Energieversorgungselement (10) aufweist, mittels dem der Energieverbrauch des Rollladens (1) so weit herabgesetzt ist, dass das motorische Antriebselement (3) auch noch nach mehreren Tagen ohne Energiezufuhr betreibbar ist.
2. Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Energieversorgungselement (10) ein Gleichstrom/Gleichstrom- (DC/DC)-Wandlerelement (11) für die interne Energieversorgung aufweist.
3. Rollladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das DC/DC-Wandlerelement (11) beim Betrieb des Antriebselements (3) in einem Betriebszustand mit hohem Wirkungsgrad betrieben ist.
4. Rollladen nach Ansprüch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das DC/DC-Wandlerelement (11) beim Betrieb des Antriebselements (3) nahe seiner maximalen Wandlerleistung betrieben ist.
5. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Energieversorgungselement (10) eine von dem Steuersignal-Empfangselement (8) ansteuerbare Wächterschaltung (12) aufweist, durch die der übrige Teil der elektronischen Steuereinheit (7) von der Energieversorgung im wesentlichen abschaltbar und zuschaltbar ist.
6. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (7) ein Energiespeicher-Steuerelement (13) aufweist.
7. Rollladen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiespeicher-Steuerelement (13) eine Lade-Regelschaltung (14) aufweist.
8. Rollladen nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiespeicher-Steuerelement (13) eine Überspannungsabschaltung (15) aufweist.
9. Rollladen nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiespeicher-Steuerelement (13) eine Tiefentlade-Schutzschaltung (16) aufweist.
10. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (7) ein Antriebselement-Steuerelement (17) aufweist.
11. Rollladen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement-Steuerelement (17) eine Endstellungserkennung (18) mittels Strommessung aufweist.
12. Rollladen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement-Steuerelement (17) eine Überstrom-Abschaltung (19) aufweist.
13. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die motorische Antriebseinheit (3) einen Elektromotor aufweist.
14. Rollladen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor ein Gleichstrommotor ist.
15. Rollladen nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor durch einen Permanentmagnet erregt ist.
16. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiewandlerelement (4) eine Solarzelle (20) ist.
17. Rollladen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarzelle (20) eine Dünnschicht-Solarzelle ist, insbesondere mit einer polykristallinem oder amorphen Dünnschicht.
18. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Speicherelement (6) ein elektrochemisches Speicherelement ist, insbesondere ein Bleiakkumulator.
19. Rollladen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Speicherelement (6) von dem Energiewandlerelement (4) distanziert angeordnet ist.
20. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal-Empfangselement (8) das Steuersignal (9) drahtlos empfängt, insbesondere mittels elektromagnetischer Wellen.
21. Rollladen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal-Empfangselement (8) Funkwellen empfängt.
22. Rollladen nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal-Empfangselement eine Dekodierschaltung (21) aufweist, mittels der die empfangenen Steuersignale dekodierbar sind.
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2001
- 2001-04-10 DE DE20106777U patent/DE20106777U1/de not_active Expired - Lifetime
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