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DE20105978U1 - Quaderförmige Faltschachtel - Google Patents

Quaderförmige Faltschachtel

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DE20105978U1
DE20105978U1 DE20105978U DE20105978U DE20105978U1 DE 20105978 U1 DE20105978 U1 DE 20105978U1 DE 20105978 U DE20105978 U DE 20105978U DE 20105978 U DE20105978 U DE 20105978U DE 20105978 U1 DE20105978 U1 DE 20105978U1
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DE
Germany
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box
frame
folding box
base
folding
Prior art date
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DE20105978U
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Gundlach Verpackung E GmbH
Original Assignee
Gundlach Verpackung E GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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    • B65D5/665Hinged lids formed by folding extensions of a side panel of a container body formed by erecting a "cross-like" blank the lid being held in closed position by self-locking integral flaps or tabs
    • B65D5/6655Local flaps or tabs provided at the lid edge opposite to the hinge

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Package Specialized In Special Use (AREA)

Description

TERMEER STEINMEISTER & PARTNER GBR PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
Dr. Nicolaus ter Meer, Dipl.-Chem. Peter Urner, Dipl.-Phys. Gebhard Merkle, Dipl.-Ing. (FH) Mauerkircherstrasse 45 D-81679 MÜNCHEN Helmut Steinmeister, Dipl.-Ing. Manfred Wiebusch
Artur-Ladebeck-Strasse D-33617 BIELEFELD
51
GUVPOl / Ol / G
St/mü/ec
2.4.2001
E. Gun diac h Verpackung GmbH
Hellweg 21-25 33813 Oerlinghausen
QUADERFORMIGE FALTSCHACHTEL
E. Gundlach Verpackung GmbH *..·...' *..* &Idigr; GUV*Böf/ OiJtfj 2.4.2001
QUADERFÖRMIGE FALTSCHACHTEL
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Faltschachtel, deren Seitenwände als Hohlprofile ausgebildet sind und auf deren Boden ein Einlegeboden aufliegt.
Faltschachteln der vorliegenden Art eignen sich zur Verpackung unterschiedlicher Waren und Produkte. Die als Hohlprofile gestalteten Seitenwände verleihen der Faltschachtel eine hohe Stabilität, so daß auch sehr flache Schachteln eine hohe Verwindungssteifigkeit aufweisen. Daher eignen sich solche Schachteln besonders zur Aufbewahrung hochwertiger, empfindlicher. Produkte wie beispielsweise von Fotoabzügen. Hier wirken die Faltschachteln hochwertiger als die herkömmlichen Tüten.
Da solche Schachteln üblicherweise aus einem nur einseitig bedruckten Kartonmaterial hergestellt sind, dessen bedruckte Seite die Außenseite der zusammengefalteten Schachtel darstellt, zeigt der Schachtelboden notwendigerweise die unansehnliche Rückseite des Zuschnitts. Außerdem sind auf den Schachtelboden gewöhnlich Befestigungslaschen der Seitenwände aufgeklebt, die der Bodenfläche ein unattraktives Erscheinungsbild verleihen. Der auf dem Schachtelboden aufliegende Einlegeboden dient daher dazu, die Faltschachtel optisch aufzuwerten, indem der Schachtelboden und eventuell darauf aufgeklebte Laschen möglichst vollständig verdeckt werden.
Dieser Einlegeboden stellt ein zusätzliches Teil dar, das nach dem Zusammenfalten des Zuschnitts der herkömmlichen Faltschachtel in diese eingefügt wird. Aufgrund der relativ grojßen Fläche des Einlegebodens wird daher vergleichsweise viel Kartonmaterial zur Herstellung solcher Schachteln benötigt. Außerdem stellt das Anbringen des Einlegebodens einen zusätzlichen Fertigungsschritt dar, der zu einem erhöhten Aufwand bei der Produktion führt. Aus diesen Gründen ist das Herstellen von Faltschachteln mit Einlegeböden relativ unwirtschaftlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, quaderförmige Faltschachteln der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich gegenüber den bekannten FaItschachteln mit vermindertem Material- und Fertigungsaufwand herstellen lassen und daher preiswerter sind.
E. Gundlach Verpackung GmbH *..*...* '..* !guVW/O*?G 2.4.2001
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daj3 die Faltschachtel und der Einlegeboden aus einem einzigen Zuschnitt gebildet werden.
Bei der Produktion der erfindungsgemäßen Faltschachtel fällt weniger Verschnitt an, so daj5 für ihre Herstellung weniger Kartonmaterial nötig ist. Außerdem läßt sich diese Faltschachtel einschließlich des Einlegebodens lediglich durch Zusammenfalten herstellen, so daß sich der bei den bekannten Schachteln notwendige zusätzliche Schritt des Einfügens des Einlegebodens erübrigt. Daher sind die erfindungsgemäßen Faltschachteln mit vermindertem Aufwand und somit wirtschaftlicher herzustellen.
Vorzugsweise ist der Einlegeboden auf den Boden der Faltschachtel aufgeklebt.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Zuschnitt einen rahmenförmigen Teil auf, der entweder allein oder zusammen mit anderen Zuschnittsteilen die Seitenwände bildet. Der Einlegeboden wird durch einen Teil des Zuschnitts gebildet, der von diesem rahmenförmigen Teil umschlossen wird. Diese Anordnung des Einlegebodens in einem inneren Bereich des Zuschnitts ist besonders materialsparend.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform befindet sich im Innenraum der Faltschachtel mindestens ein Aufsteller, der zum Halten, Stützen oder Trennen einzelner Waren dient, die in der Schachtel transportiert werden. Dieser Aufsteller wird durch eine Lasche gebildet, die ebenfalls von dem rahmenförmigen Teil des Zuschnitts ausgeht und nach innen in diesen hineinragt. Auf diese Weise wird eine Möglichkeit der Anordnung der Waren innerhalb der Schachtel geschaffen, die eine gute Handhabung und eine attraktive Präsentation gewährleistet, während der dazu notwendige Herstellungsaufwand sehr gering ist.
Weiter vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Faltschachtel durch einen Klappdeckel verschlieJ3bar, der im zusammengefalteten Zustand der Schachtel an eine ihrer Seitenwände angelenkt ist.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
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E. Gundlach Verpackung GmbH ·.«·...* *..* &iacgr; GuVwt/OilG 2.4.2001
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Zuschnitt einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Faltschachtel; und
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Faltschachtel, die sich durch den Zuschnitt aus Fig. 1 herstellen läjßt.
Der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt IO einer erfindungsgemäj3en Faltschachtel ist aus einem Kartonmaterial hergestellt. Er umfaßt einen rechteckigen Schachtelboden 12, der etwa in der Mitte des Zuschnitts 10 angeordnet ist und an den .10 sich vier weitere Zuschnittsbereiche 14,16,18,20 anschließen, die im folgenden beschrieben werden sollen.
An eine der längeren Seiten des Schachtelbodens 12, die in Fig. 1 rechts liegt, grenzt ein Zuschnittsbereich 14 an, der zur Bildung eines Klappdeckels 22 der Faltschachtel dient. Dieser Zuschnittsbereich 14 umfaßt ein schmales, rechtekkiges Seitenwand-Teil 24, an das sich wiederum der Deckel 22 selbst anschließt, der mit dem Schachtelboden 12 deckungsgleich ist. An die Längsseite des Dekkels 22, die dem Seitenwand-Teil 24 gegenüberliegt, schließt sich ein Versteifungsteil 26 an, das zur Verstärkung des Deckels 22 im zusammengefalteten Zustand der Faltschachtel dient. Der Schachtelboden 12, das Seitenwand-Teil 24, der Deckel 22 und das Versteifungsteil 26 sind jeweils durch parallele Faltlinien 28,30,32 voneinander getrennt.
Zum Zusammenfalten der Faltschachtel wird das Seitenwand-Teil 24 entlang der Faltlinie 28 im rechten Winkel zum Schachtelboden 12 aufwärts gefaltet, so daß es senkrecht zur Zeichenebene in Fig. 1 steht. Das Versteifungsteil 26 wird entlang der Faltlinie 32 vollständig auf die in Fig. 1 sichtbare Innenfläche des Deckels 22 aufgefaltet und auf diese aufgeklebt, so daß die Teile 22 und 26 zu einer Einheit verbunden werden. Der Deckel 22 ist entlang der Faltlinie 30 in bezug auf das Seitenwand-Teil 24 schwenkbar. Zum Verschließen dient eine aus dem Versteifungsteil 26 ausgestanzte Verschlußlasche 34, die an die Faltlinie 32 angelenkt ist, welche im zusammengefalteten Zustand den freien Rand des Dekkels 22 bildet.
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E. Gundlach Verpackung GmbH ·· ··· ·· · GUVPOl /(JlVG 2.4.2001
Das Versteifungsteil 26 ist ferner mit einem Paar von Ausschnitten 36,38 versehen, in die sich beispielsweise ein Foto-Kontaktabzug an der Innenseite des Deckels 22 einstecken läßt.
Dem Zuschnittsbereich 14 gegenüberliegend geht von dem Schachtelboden 12 der Zuschnittsbereich 16 aus, der wesentliche Bestandteile der Seitenwände umfaßt. Dieser Teil 16 des Zuschnitts umfaßt insbesondere einen fast vollständig umlaufenden rechteckigen Rahmen 42, der die Oberseiten der vier als Hohlrahmen Seitenwände bildet und an welchen sich weitere Zuschnittsteile anschließen, die im zusammengefalteten Zustand die Seitenwände vervollständigen.
Der Rahmen 42 ist mit dem Schachtelboden 12 durch ein schmales Wandteil 40 verbunden, das im zusammengefalteten Zustand eine äußere Wandfläche der Faltschachtel bildet. Zum Zusammenfalten wird das Wandteil 40 gegenüber dem Schachtelboden 12 im rechten Winkel aufwärts gefaltet, und der Rahmen 42 wird so gefaltet, daß er parallel über dem Schachtelboden 12 liegt und durch die Seitenwand-Teile 24,40 vom Schachtelboden 12 beabstandet ist. Zu diesem Zweck sind der Schachtelboden 12, das Wandteil 40 und der Rahmen 42 jeweils durch Faltlinien 44,46 voneinander getrennt.
An die Längsseite des Rahmens 42, die dem Schachtelboden 12 gegenüberliegt, ist ein Zuschnittsteil 48 angelenkt, der vom Rahmen 42 durch eine Ritzlinie 50 getrennt ist und selbst durch eine weitere Ritzlinie 52 sowie zwei parallel dazu verlaufende Faltlinien 54,56 in schmale, streifenförmige Bereiche 58,60,62,64 gleicher Breite unterteilt ist. Diese streifenförmige Bereiche 58,60,62,64 lassen sich zu einem Hohlprofil mit quadratischem Querschnitt zusammenfalten, das zusammen mit der in Fig. 1 links angeordneten längeren Seite des Rahmens 42 und dem bereits beschriebenen Wandteil 24 eine Seitenwand bildet.
Der Rahmen 42 umschließt neben zwei nach innen weisenden Laschen 66,68 an den kürzeren Seiten des Rahmens einen Einlegeboden 70, der mit der in Fig. 1 rechten Seite des Rahmens 42 durch ein schmales Wandteil 72 verbunden ist.
E. Gundlach Verpackung GmbH ·.,·...* " ·..· **J*GUVpj)t/qiyjD 2.4.2001
Der Rahmen 42, das Wandteil 72 und der Einlegeboden 70 sind jeweils durch Faltlinien 74,76 voneinander getrennt. In eine Aussparung des Einlegebodens 70 ragen von der gegenüberliegenden Seite des Rahmens 42 zwei Laschen 78,80 hinein, die voneinander durch eine Schnittlinie getrennt sind und die selbst jeweils Faltlinien aufweisen, die in Fig. 1 zusammenfassend mit 82 bezeichnet sind und zum Auffalten der Laschen 78,80 zu Aufstellern im Innenraum der Faltschachtel dienen.
An den kurzen Außenseiten den Rahmens 42 erstrecken sich weitere Laschen 84,86. Darüber hinaus ist der Abschnitt 58 des Zuschnitt-Teils 48, der unmittelbar mit dem Rahmen 42 verbunden ist, ebenfalls mit Laschen 88,90 versehen.
In diesem Abschnitt 58 sowie in den äußersten Abschnitten 62,64 des Teils 48 sind weitere Ausschnitte 94,96 vorgesehen, die im Fall des Ausschnitts 94 gemeinsam mit einem entsprechenden Ausschnitt 98 im Rahmen 42 eine Aussparung in der Seitenwand bilden, die das Einfügen eines nicht dargestellten Gegenstands in die Wand ermöglicht.
Von den beiden schmalen Seiten des Schachtelbodens 12 gehen die beiden identischen Laschen 18,20 aus, die selbst in vergleichbarer Weise wie der Zuschnittsteil 48 durch Faltlinien 100,102,104 in vier schmale Abschnitte 106,108,110,112 gleicher Breite unterteilt sind. An denjenigen dieser Abschnitte 106, der sich unmittelbar an den Schachtelboden 12 anschließt, ist seitlich eine kurze Lasche 114 angelenkt.
Im folgenden soll das Zusammenfalten des Zuschnittsbereichs 16 mit den beiden Laschen 18,20 und dem Wandteil 24 zu der vollständigen Faltschachtel beschrieben werden.
Zunächst wird der in Fig. 1 äußerste linke Teil 48 des Zuschnitts 10 zu einem Hohlprofil zusammengefaltet, indem die einzelnen streifenförmigen Bereiche 58,60,62,64 gegeneinander um 90° gefaltet werden, beginnend mit dem äußersten Abschnitt 64, so daß durch eine Art Rollvorgang ein Hohlprofil mit quadratischem Querschnitt gebildet wird.
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E. Gundlach Verpackung GmbH ·· * GUV ff}\ /(JfAG 2.4.2001
Dieses Hohlprofil gewinnt dadurch Halt, daß der äußerste streifenförmige Bereich 64 mit dem Rahmen 42 verklebt wird.
Anschließend wird das in Fig. 1 linke Wandteil 40 entlang der Faltlinie 44 senkrecht auf dem Schachtelboden 12 aufwärts gefaltet, und der Rahmen 42 wird gegenüber dem Wandteil 40 um 90° gefaltet, so daß das durch den Zuschnittsteil 48 gebildete Hohlprofil mit dem Abschnitt 60 am rechten Rand des Schachtelbodens 12 aufliegt und mit diesem verklebt werden kann. Die Wand wird vervollständigt, indem der rechte Zuschnittsteil 14 auf die bereits beschriebene Weise aufwärts gefaltet wird, so daß das Wandteil 24 senkrecht steht und von außen auf den Abschnitt 58 des Hohlprofils 48 aufgeklebt werden kann. Damit wird die in Fig. 1 rechte Seitenwand der Faltschachtel vervollständigt.
An dieser Stelle soll auf eine Besonderheit hingewiesen werden, die nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft ist. Aus dem an den Rahmen 42 angrenzenden streifenförmigen Bereich 58 des links in der Zeichnung gezeigten, aus vier Streifen bestehenden Zuschnittteils 48 sind drei Laschen 120,122,124 ausgestanzt, die über die Ritzlinie 50 mit dem Rahmen verbunden, im übrigen aber unabhängig von dem streifenförmigen Bereich 58 schwenkbar sind. Nur diese Laschen 120,122, 124 werden mit dem an den Hohlraum angrenzenden, aufragenden Wandteil 24 des Deckels verklebt. Auf diese Weise kann verhindert werden, daß sich zwischen dem Deckel und dem Unterkasten nach dem Zusammenfalten Spannungen bilden, die ein leichtes Schließen des Deckels und eine exakte Lage des Deckels oberhalb des Unterkastens beeinträchtigen.
Die gegenüberliegende lange Seitenwand wird gebildet, indem in dieser Stellung das innere Wandteil 72 gegenüber dem Rahmen 42 nach unten senkrecht abgeknickt wird, so daß der Einlegeboden 70, der selbst gegenüber dem Wand teil 72 in entgegengesetzter Richtung abgewinkelt wird, flach auf dem Schachtelboden 12 aufliegen kann. Durch ein Verkleben des Einlegebodens 70 mit dem Schachtelboden 12 wird eine hohe Stabilität der Anordnung erreicht.
Zur Bildung der kurzen Seitenwände werden die Laschen 66,68,84,86, die an den kurzen Seiten des Rahmens 42 verlaufen, in Richtung des Schachtelbodens 12 senkrecht abgewinkelt, und die Laschen 88,90 werden ebenfalls umgefaltet.
E. Gundlach Verpackung GmbH *,.·...*■ * *,.*** I*GUVfQi I &Ogr;,&zgr;/.G 2.4.2001
Die Laschen 18,20 können dann aufwärts gefaltet und so über die kurzen Seiten des Rahmens 42 gelegt werden, daß der schmale Abschnitt 106, der den senkrechten Außenteil einer Seitenwand bildet, an der Lasche 84 bzw. 86 anliegt und der daran angelenkte Abschnitt 108 flach auf der Oberseite des Rahmens 42 aufliegt, während der am Zuschnitt 10 äußerste Abschnitt 112 flach an den Schachtelboden 12 angelegt wird. Dabei schiebt sich ein von der äußeren Lasche 112 in den Bereich der nach innen angrenzenden Lasche 110 vorspringender und aus der Lasche 110 ausgestanzter Ansatz 126 unter den Hohlrahmen bzw. die innere Lasche 68 des Rahmens, während sich die äußere freie Kante der äußeren Lasche 112 an einer Kante 128 abstützt, die sich dadurch ergibt, dajS die nach unten gefalteten kurzen Laschen 66,68 des Rahmens aus der Fläche des Einlegebodens 70 ausgestanzt sind. Die genannte Kante 128 besitzt im übrigen einen in den Bereich der Laschen 66,68 leicht hineinragenden Vorsprung 130, der die Funktion hat zu verhindern, daß sich die äußere Lasche 112 an den kurzen Seiten unter den möglicherweise nicht vollständig geklebten Einlegeboden 70 schiebt.
Schließlich lassen sich im Innern der Schachtel Anschläge bilden, indem die Laschen 78,80 entlang ihrer Faltlinie 82 aufgefaltet werden und so eine Stütze oder eine Trennhilfe für die Waren in der Faltschachtel zu bilden. Wenn die Faltschachtel beispielsweise für Fotos mit unterschiedlichem Format verwendet wird, können die Laschen 78,80 als Anschläge für von oben in Fig. 1 der Zeichnung ausgehende Fotos kürzeren Formats verwendet werden, während die längsten Fotos den Boden der gesamten Schachtel einnehmen.
Gerade das Einkrempein der kurzen Seite durch die beiden Laschen 18,20 an den schmalen Stirnseiten des Schachtelbodens verleiht der Schachtel eine hohe Stabilität, ohne daß im Bereich der kurzen Wände aufwendige Klebearbeiten notwendig sind.
Der Schnitt durch die zusammengefaltete Faltschachtel in Fig. 2 zeigt nochmals, wie die Abschnitte 58,60,62,64 zusammen mit dem Wandteil 24 eine Seitenwand 116 bilden, während die gegenüberliegende Seitenwand 118 nur durch den Rahmen 42 und die Wand teile 40,72 gebildet wird.
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E. Gundlach Verpackung GmbH *..*...* *..* Iguv«)1/9>>G 2.4.2001
Gegenüber dem Rahmen 42 ist der Einlegeboden 70 im Innern der Faltschachtel nach unten abgestuft und liegt unmittelbar auf dem Schachtelboden 12 auf.
Ist das zur Herstellung solcher Faltschachteln verwendete Kartonmaterial nur einseitig bedruckt und weist somit eine optisch ansprechende bedruckte Seite und eine unansehnliche Rückseite auf, ist der erfindungsgemäße Schachtelzuschnitt insofern vorteilhaft, als daß bei der zusammengefalteten Schachtel nahezu ausschließlich die bedruckte Seite sichtbar ist. Insbesondere ist auch die Oberseite des Einlegebodens 70 die bedruckte Seite, während die Oberfläche des Schachtelbodens 12 durch den Einlegeboden 70 weitgehend verdeckt wird.

Claims (9)

1. Quaderförmige Faltschachtel, deren Seitenwände (116, 118) als Hohlprofile ausgebildet sind und auf deren Schachtelboden (12) ein Einlegeboden (70) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel und der Einlegeboden (70) aus einem einzigen Zuschnitt (10) gebildet werden.
2. Faltschachtel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlegeboden (70) auf den Schachtelboden (12) aufgeklebt ist.
3. Faltschachtel gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (10) einen rahmenförmigen Teil (42) zur Bildung der Seitenwände (116, 118) aufweist, und daß der Einlegeboden (70) durch einen Zuschnittsteil gebildet wird, der vom rahmenförmigen Teil (42) umschlossen wird.
4. Faltschachtel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Aufsteller (78, 80) im Innenraum der Faltschachtel, der durch eine Lasche gebildet wird, die von dem rahmenförmigen Teil (42) des Zuschnitts (10) ausgeht und in diesen hineinragt.
5. Faltschachtel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Klappdeckel (22) zum Verschließen der Faltschachtel, der im zusammengefalteten Zustand an eine der Seitenwände (116) angelenkt ist.
6. Faltschachtel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel aus einem Zuschnitt besteht, der einen rechteckigen Schachtelboden (12), an einer Längskante des Schachtelbodens zwei aufeinander faltbare Teile (24, 26) eines Deckels (22), an der anderen Längskante eine auf den Schachtelboden (12) umklappbare Rahmenkonstruktion (42, 44) zur Bildung von Hohlrahmen-Seitenwänden der Faltschachtel und an den beiden kurzen Seiten jeweils Laschen (18, 20) zur Bildung von einkrempelbaren Hohlwänden umfaßt.
7. Faltschachtel gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Schachtelboden (12) aufklappbare Rahmenkonstruktion (42, 48) am in bezug auf den Schachtelboden (12) äußeren Rand vier parallele streifenförmige Bereiche (58, 60,62, 64) aufweist, die zur Bildung eines längsseitigen Hohlrahmenteils einrollbar sind.
8. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlegeboden (70) im Zuschnitt angrenzend an die dem Schachtelboden (12) zugewandte Längsseite des rahmenförmigen Teils (42) ausgebildet und mit der oberen Ebene des gebildeten Hohlwandrahmens über ein nach unten abgeklapptes Wandteil (72) verbunden ist, und daß an den kurzen Seiten der Rahmenkonstruktion (42, 48) nach unten abklappbare Laschen (66, 68) aus der Fläche des Einlegebodens (70) ausgestanzt sind.
9. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufsteller (78, 80) zur Bildung von Längsanschlägen im Schachtelinneren aus der Fläche des Einlegebodens (70) ausgestanzt sind und von der oberen Ebene des Hohlrahmens ausgehen.
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