DE20105671U1 - Kühlungsanordnung für einen Elektromotor - Google Patents
Kühlungsanordnung für einen ElektromotorInfo
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Description
M 5365/VII/bj
ebm Werke GmbH & Co. KG
Bachmühle 2, 74673 Mulfingen
"Kühlungsanordnung für einen Elektromotor"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kühlungsanordnung für einen Elektromotor mit Mitteln zur Motor-Eigenkühlung durch Erzeugung eines den Motor durchströmenden Kühlluftstromes insbesondere mittels eines am Rotor vorgesehenen Kühlrades.
Es ist bekannt, zur Eigenkühlung eines Elektromotors an dessen Rotor ein kleines Kühlrad nach Art eines Axialventilators anzuordnen, so dass bei Rotation des Rotors durch das mitrotierende Kühlrad ein den Motor durchströmender Kühlluftstrom erzeugt wird.
Vielfach werden heute elektronisch kommutierte Gleichstrommotoren eingesetzt, bei denen die Kommutierung der Wicklungsströme kollektorlos durch eine Motorelektronik gesteuert wird. Einige der elektronischen Bauteile der Motorelektronik, insbesondere Leistungshalbleiter, erzeugen durch Verlustleistung Wärme, so dass auch in diesem Bereich Kühlungsmaßnahmen angezeigt sind.
So beschreibt beispielsweise die DE 38 42 588 A1 einen solchen kollektorlosen Außenläufermotor mit einer Halbleiter-Kühlungsanordnung, wobei Leistungshalbleiter elektrisch an einer Leiterplatte angeschlossen, selbst aber auf einem ringscheibenförmigen Kühlkörper angeordnet sind. Dadurch sind die Leistungshalbleiter mittelbar über den Kühlkörper mit einem Motorflansch wärmeleitend verbunden, so dass die Wärme von dem Motorflansch an die Umgebung abgegeben wird. Der Kühlkörper bildet mit der Leiterplatte und einem die Leiterplatte haltemden Trägerelement eine vormontierte Baugruppe, die im Bereich zwischen dem Motorflansch und der offenen Seite der Außenläuferglocke angeordnet ist. Eine spezielle Kühlluftströmung ist dabei aber nicht beschrieben.
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Die DE 41 22 529 A1 beschreibt ebenfalls einen elektronisch kommutierten Antriebsmotor. Dabei ist eine Leiterplatte mit Bauteilen der Motorelektronik in einem Raum zwischen einem scheibenförmigen Träger (Motorflansch) und einem äußeren, auf der dem Motor gegenüberliegenden Seite angeordneten Deckel untergebracht. Zur Abfuhr der durch die Kommutierung entstehenden Wärme soll der Träger eine Ringwand aufweisen, welche den Rotor außen umschließt. Diese Ringwand wirkt somit als Kühlkörper durch Vergrößerung der Fläche des Trägers. Eine Kühlluftströmung ist auch hier nicht beschrieben.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kühlungsanordnung der eingangs genannten Art mit Erzeugung eines Kühlluftstromes zu schaffen, die auch eine effektive Kühlung von wärmeentwicklenden Bauteile einer Motorelektronik gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass eine Motorelektronik gegen einen direkten Kontakt mit dem Kühlluftstrom gekammert in einem von einem Kühlkörper begrenzten Gehäuseraum angeordnet ist, wobei der Kühlluftstrom derart an dem Gehäuseraum vorbeigeführt ist, dass er den Kühlkörper auf seiner von der Motorelektronik abgekehrten Außenseite überströmt, und wobei der Kühlkörper auf seiner der Motorelektronik zugekehrten Innenseite in wärmeleitendem Anlagekontakt mit zu kühlenden Bauteilen der Motorelektronik stehende Kühlfächen aufweist.
Erfindungsgemäß wird somit der zunächst zur Motor-Eigenkühlung erzeugte Kühlluftstrom auch zur Kühlung der Motorelektronik genutzt. Dabei ist aber vorteilhafterweise die Motorelektronik derart gekammert untergebracht, dass ein direkter Kontakt mit dem Kühlluftstrom ausgeschlossen ist. Vielmehr erfolgt erfindungsgemäß eine indirekte Kühlung, indem der Kühlkörper auf seiner gegenüberliegenden Seite überströmt wird. Die Wärme wird von den Bauteilen über die anliegenden Kühlflächen des Kühlkörpers abgeführt. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird vermieden, dass mit der Kühlluft eventuelle Verunreinigungen und/oder Feuchtigkeit in den Bereich der Motorelektronik gelangen könnten, wodurch elektrische Störungen verursacht werden könnten. Vorteilhafterweise kann durch die erfindungsgemäße Kammerung der
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Motorelektronik sogar darauf verzichtet werden, die Elektronik insgesamt mit einer isolierenden Vergußmasse zu vergießen. Dies trägt zu einer einfachen und wirtschaftlichen Herstellbarkeit bei.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale und Vorteile der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines bevorzugten, in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine axiale Stirnansicht (Ansicht in Pfeilrichtung I gemäß Fig. 2) eines mit
einer erfindungsgemäßen Kühlungsanordnung ausgestatteten Elektromotors,
Fig. 2 einen Axialschnitt in der Ebene H-Il gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen weiteren Axialschnitt, jedoch in der Ebene Ill-Ill gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung der wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Kühlungsanordnung in einer ersten Blickrichtung (schräg von vorn),
Fig. 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung ähnlich Fig. 4 in einer zweiten
Blickrichtung (schräg von hinten),
Fig. 6 und 7 jeweils eine Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Kühlkörpers auf dessen Innen- bzw. Außenseite,
Fig. 8 eine Perspektivansicht des Elektromotors,
Fig. 9 einen Axialschnitt des Elektromotors.
MI
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In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher auch jeweils nur einmal beschrieben.
Wir sich zunächst aus Fig. 2, 3 sowie 8 und 9 ergibt, ist ein Elektromotor 2 bevorzugt als Außenläufermotor ausgebildet, wobei ein Rotor 4 in Form eines glocken- bzw. topfförmigen Außenläufers einen inneren Stator 6 umschließt. Der Rotor 4 trägt auf seiner geschlossenen Seite ein Kühlrad 8 nach Art eines kleinen Radial- bzw. Axialventilators, um zur Motor-Eigenkühlung einen den Motor 2 durchströmenden bzw. umströmenden Kühlluftstrom 10 zu erzeugen. Dieser Kühlluftstrom 10 ist in Fig. 2 und 9 jeweils durch gestrichelte Linien angedeutet. Der Rotor 4 weist dazu auf seiner das Kühlrad 8 tragenden Stirnseite axiale Strömungsöffnungen 12 für den Kühlluftstrom 10 auf. Das Kühlrad 8 kann mit Vorteil durch eine Scheibe insbesondere aus einem Blechmaterial gebildet sein, wobei diese Scheibe freigestanzte und umgebogene, als Ventilatorschaufeln wirkende Elemente aufweisen kann. Dazu wird insbesondere auf Fig. 8 verwiesen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Rotor 4 stufenförmig ausgebildet. Hierbei ist ein der geschlossenen Topfseite zugeordneter, axial über das Statorblechpaket verlängerter Bereich des Rotors mit reduziertem Durchmesser radial nach innen abgesetzt. Dies hat den Vorteil, dass einerseits der Lagerabstand des Motors erhöht werden kann, was zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensdauer der Lagerung des Motors beiträgt, und andererseits kann die kompakte Bauform des Motors beibehalten werden.
Wie sich nun aus Fig. 2 bis 5 ergibt, ist eine insbesondere zur elektronischen Kommutierungssteuerung vorgesehene Motorelektronik 14 derart gekammert in einem von einem Kühlkörper 16 begrenzten Gehäuseraum 18 angeordnet, dass sie (die Motorelektronik 14) gegen einen direkten Kontakt mit dem Kühlluftstrom 10 geschützt ist. Dennoch erfolgt die Kühlung auch der Motorelektronik 14 durch den Kühlluftstrom 10, indem dieser derart an dem Gehäuseraum 18 vorbeigeführt wird, dass er den Kühlkörper 16 auf seiner von der Motorelektronik 14 abgekehrten Außenseite 20 überströmt. Auf seiner gegenüberliegenden, der Motorelektronik 14 zugekehrten Innenseite 22 weist der Kühlkörper 16 Kühlflächen 24 auf, über die der Kühlkörper 16 in wärmeleitendem Anlagekontakt mit zu kühlenden Bauteilen oder Bereichen der Motorelektronik 14 steht.
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Gemäß Fig. 4 und 5 weist die Motorelektronik 14 eine die Bauteile tragende, sich quer zur Motorachse erstreckende Trägerplatte 26 auf, die beispielsweise durch eine Leiterplatte gebildet sein kann. Der Kühlkörper 16 weist eine zu der Trägerplatte 26 im wesentlichen parallele Bodenwandung 28 auf. Die Anordnung ist bevorzugt so, dass der die Trägerplatte 26 aufnehmende Gehäuseraum 18 auf der dem Elektromotor 2 axial zugekehrten Seite von der Bodenwandung 28 des Kühlkörpers 16 und auf der anderen, vom Motor 2 wegweisenden Axialseite von einem gesonderten, mit dem Kühlkörper 16 verbundenen Deckelteil 30 begrenzt wird. Dies bedeutet, dass der Kühlkörper 16 mit seiner Außenseite 20 dem Motor 2 zugekehrt ist, während die Innenseite 22 vom Motor 2 wegweist. Die Bodenwandung 28 weist auf ihrer der Motorelektronik 14 zugekehrten Innenseite 22 zur Bildung der Kühlflächen 24 eine reliefartige, an die jeweilige Anordnung der Bauteile auf der Trägerplatte 26 angepaßte Flächenstruktur auf; siehe dazu insbesondere Fig. 4 und 6.
Der Kühlkörper 16 bildet insbesondere zusammen mit dem Deckelteil 30 mindestens einen bevorzugt axialen, an dem Gehäuseraum 18 vorbeiführenden Einströmkanal 32, im dargestellten Beispiel zwei im äußeren Umfangsbereich nebeneinander liegende Einströmkanäle 32. Der bzw. jeder Eintrömkanal 32 geht auf der dem Motor 2 zugekehrten Außenseite 20 des Kühlkörpers 16 in eine Hinterströmungskammer 34 über. Diese Hinterströmungskammer 34 wird in axialer Richtung einerseits zum Gehäuseraum 18 und der Motorelektronik 14 hin von der Bodenwandung 28 des Kühlkörpers 16 und andererseits zum Motor 2 hin von einer zusätzlichen Zwischenwandung 36 begrenzt (siehe dazu auch die Perspektivdarstellungen in Fig. 4 und 5). Hierbei weist die Zwischenwandung 36 in ihrem zentrischen Bereich eine Übergangsöffnung 38 für den zum Motor 2 weiter strömenden Kühlluftstrom 10 auf. Die Übergangsöffnung 38 wird dabei in der bevorzugten Ausführungsform von dem radial nach innen abgesetzten Endbereich des Rotors 4 durchgriffen, wobei sich zwischen Rotor 4 und Übergangsöffnung 38 ein ausreichend breiter, der Kühlluftströmung 10 dienender Ringspalt ausbildet.
Auf diese Weise strömt die vom Kühlrad 8 angesaugte Luft durch die Einströmkanäle 32 zunächst axial ein, hinterströmt dann den Kühlkörper 16 auf dessen Außenseite 20
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durch die Hinterströmungskammer 34 und strömt dann durch die Übergangsöffnung 38 der Zwischenwandung 36 weiter über das Kühlrad 8 zum Motor 2. Die Luft strömt dann axial durch den Luftspalt zwischen Stator 6 und Rotor 4 und in einem Bypass einen ersten Bereich des Rotors, umströmt dann den Rotor 4 axial zurück und wird dann radial nach außen abgeführt. Hierzu wird insbesondere auf Fig. 2 hingewiesen.
Wie sich weiterhin aus Fig. 5 und 7 entnehmen läßt, sind innerhalb der Hinterströmungskammer 34 Strömungskanäle 40 derart gebildet, dass der Kühlluftstrom 10 die Bodenwandung 28 auf der Außenseite 20 des Kühlkörpers 16 in einer geeigneten Weise überströmt. Hierbei kann eine weitgehend gleichmäßige Flächenüberströmung erreicht werden. Es kann aber vorteilhaft sein, in Anpassung an die Anordnung der Bauteile und der Kühlflächen 24 eine bereichsweise verstärkte Überströmung der Oberfläche des Kühlkörpers vorzusehen. In der dargestellten, bevorzugten Ausgestaltung sind die Strömungskanäle 40 durch Luftleitrippen 42 auf der Außenseite 20 der Bodenwandung 28 des Kühlkörpers 16 gebildet. Entsprechende Rippen könnten aber alternativ auch auf der Zwischenwandung 36 vorgesehen sein. In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung können dabei die Strömungskanäle 40 in Anpassung an den Volumenstrom des vom Kühlrad 8 angesaugten Kühlluftstromes 10 mit einem derartigen Strömungsquerschnitt ausgebildet sein, dass die Strömung im Bereich der Strömungskanäle 40 eine derart relativ hohe Strömungsgeschwindigkeit erhält, dass Ablagerungen von Luftbestandteilen, wie Schmutzpartikel und/oder Feuchtigkeit, vermieden werden.
In der bevorzugten Ausführung weist der Kühlkörper 16 eine einstückig mit der Bodenwandung 28 ausgebildete, im Wesentlichen hohlzylindrische Umfangswandung 44 auf. Diese Umfangswandung 44 ist auf einer Axialseite mit dem Deckelteil 30 und auf der anderen Axialseite gemäß Fig. 2 und 3 vorzugsweise mit einer entsprechend hohlzylindrischen Gehäusewandung 46 eines Motor-Trägerteils 48 verbunden. Dadurch bilden der Kühlkörper 16 mit seiner Umfangswandung 44, das Trägerteil 48 mit der Gehäusewandung 46 und das Deckelteil 30 praktisch ein gemeinsames Gehäuse für den Elektromotor 2 und die Kühlungsanordnung. Dabei ist insbesondere im Verbindungsbereich zwischen der Umfangswandung 44 des Kühlkörpers 16 und der Gehäusewandung 46 des Trägerteils 48 mindestens eine radiale Ausströmöffnung
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50 für den Kühlluftstrom 10 gebildet. Gemäß Fig. 6 und 8 handelt es sich im bevorzugten Ausführungsbeispiel um fünf Ausströmöffnungen 50, die jeweils anteilig durch randoffene Ausnehmungen der Träger-Gehäusewandung 46 und der Kühlkörper-Umfangswandung 44 gebildet sind.
Gemäß Fig. 2 ist es dabei weiterhin vorteilhaft, wenn die Zwischenwandung 36 auf ihrer von der Hinterströmungskammer 34 axial wegweisenden Seite einen sich axial erstreckenden, im Wesentlichen hohlzylindrischen, den Rotor 4 über einen Teil seiner axialen Länge mit einem geringen radialen Spalt umschließenden Ringsteg 52 derart aufweist, dass der Kühlluftstrom 10 nach Durchströmen bzw. Umströmen des Motors 2 durch den Ringsteg 52 radial vom Rotor 4 weg nach außen in Richtung der Ausströmöffnungen 50 geleitet wird. Der Ringsteg 52 ist auch gut in Fig. 5 zu erkennen.
Wie sich weiterhin aus Fig. 4 ergibt, weist die Motorelektronik 14 für den externen Motoranschluß, d. h. zum Anschluß eines externen Motoranschlußkabels (nicht dargestellt), mindestens ein Steckverbinderteil 54 auf. Das Deckelteil 30 besitzt dabei eine Anschlußöffnung 56 im Bereich des Steckverbinderteils 54. Dazu wird auch auf die Stirnansicht in Fig. 1 hingewiesen.
Zur internen Verbindung der Motorelektronik 14 mit Motorwicklungen sind zweckmäßigerweise Verbinderelemente 58 vorgesehen (siehe Fig. 2), die in einer einstückig mit der Zwischenwandung 36 ausgebildeten Halteaufnahme 60 angeordnet sind (siehe auch Fig. 4 und 5). Gemäß Fig. 7 weist dabei die Bodenwandung 28 des Kühlkörpers 16 im Bereich der Halteaufnahme 60 eine Verbindungsöffnung 62 auf. Gemäß Fig. 2 ist innerhalb des Motors 2 ein Gegenverbinderelement 64 angeordnet (siehe auch Fig. 8), welches mit den Verbinderelementen 58 vorteilhafterweise steckverbindbar ist.
Es ist weiterhin gemäß Fig. 2 zweckmäßig, wenn die Bodenwandung 28 des Kühlkörpers 16 und die Zwischenwandung 36 im die Halteaufnahme 60 und die Verbindungsöffnung 62 umschließenden Bereich über Dichtmittel 66 insbesondere nach Art einer Labyrinthdichtung mit axial ineinandergreifenden Stegen verbunden sind. Hier-
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durch wird auch in diesem Bereich ein Eintritt der Kühlluft in den Gehäuseraum 18 vermieden.
Wie sich abschließend noch aus Fig. 2 und 3 sowie auch aus Fig. 9 ergibt, sitzt der Elektromotor 2 mit einem Blechpaket seines Stators 6 auf einem Lagertragrohr 68, welches auf seiner nicht vom Rotor 4 umschlossenen Seite vorzugsweise einstückig mit einem flanschartigen, sich quer zur Motorachse erstreckenden Wandungsabschnitt 70 des Trägerteils 48 verbunden ist. Innerhalb des Lagertragrohrs 68 ist eine Rotorwelle 72 über Lagerelemente drehbar gelagert, wobei die Rotorwelle 72 aus dem Wandungsabschnitt axial hervorragt und mit einem anzutreibenden, praktisch beliebigen Aggregat, beispielsweise einer Pumpe, verbunden werden kann.
Das Trägerteil 48 ist mit seinen Bestandteilen (Gehäusewandung 46, Wandungsabschnitt 70 und vorzugsweise auch Lagertragrohr 68) als einstückiges Formteil ausgeführt, insbesondere aus Metall oder aber aus Kunststoff. Der Kühlkörper 16 besteht aus einem gut wärmeleitenden Material, insbesondere Aluminium. Das Deckelteil 30 und die Zwischenwandung 36 können eigentlich aus beliebigem Material bestehen, insbesondere aber aus Kunststoff.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
Claims (15)
1. Kühlungsanordnung für einen Elektromotor (2) mit Mitteln zur Motor-Eigenkühlung durch Erzeugung eines den Motor (2) durchströmenden Kühlluftstromes (10) insbesondere mittels eines am Rotor (4) vorgesehenen Kühlrades (8), dadurch gekennzeichnet, dass eine Motorelektronik (14) gegen einen direkten Kontakt mit dem Kühlluftstrom (10) gekammert in einem von einem Kühlkörper (16) begrenzten Gehäuseraum (18) angeordnet ist, wobei der Kühlluftstrom (10) derart an dem Gehäuseraum (18) vorbeigeführt ist, dass er den Kühlkörper (16) auf seiner von der Motorelektronik (14) abgekehrten Außenseite (20) überströmt, und wobei der Kühlkörper (16) auf seiner der Motorelektronik (14) zugekehrten Innenseite (22) in wärmeleitendem Kontakt mit zu kühlenden Bauteilen der Motorelektronik (14) stehende Kühlflächen (24) aufweist.
2. Kühlungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorelektronik (14) eine die Bauteile tragende, quer zur Motorachse angeordnete Trägerplatte (26) aufweist, wobei der Kühlkörper (16) eine zu der Trägerplatte (26) im Wesentlichen parallele Bodenwandung (28) aufweist, und wobei der die Trägerplatte (26) aufnehmende Gehäuseraum (18) auf der dem Motor (2) axial zugekehrten Seite von der Bodenwandung (28) des Kühlkörpers (16) und auf der anderen, vom Motor (2) wegweisenden Axialseite von einem mit dem Kühlkörper (16) verbundenen Deckelteil (30) begrenzt ist.
3. Kühlungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung (28) auf ihrer der Trägerplatte (26) zugekehrten Innenseite (22) eine reliefartige, an die Anordnung der Bauteile auf der Trägerplatte (26) angepaßte Flächenstruktur aufweist.
4. Kühlungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper(16)zusammen mit dem Deckelteil (30) mindestens einen axialen, an dem Gehäuseraum (18) vorbeigeführten Einströmkanal (32) bildet, der auf der dem Motor (2) zugekehrten Außenseite (20) des Kühlkörpers (16) in eine Hinterströmungskammer (34) übergeht.
5. Kühlungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterströmungskammer (34) axial zwischen der Bodenwandung (28) des Kühlkörpers (16) und einer Zwischenwandung (36) gebildet ist, wobei der Einströmkanal (32) im äußeren Umfangsbereich liegt und die Zwischenwandung (36) im mittigen Bereich eine Übergangsöffnung (38) für den zum Motor (2) strömenden Kühlluftstrom (10) aufweist.
6. Kühlungsanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Hinterströmungskammer (34) - insbesondere durch Luftleitrippen (42) auf der Außenseite (20) der Bodenwandung (26) des Kühlkörpers (16) - Strömungskanäle (40) derart gebildet sind, dass der Kühlluftstrom (10) die Bodenwandung (28) auf der Außenseite (20) des Kühlkörpers (16) gleichmäßig oder bereichsweise verstärkt überströmt.
7. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (16) eine einstückig mit der Bodenwandung (28) verbunden, im Wesentlichen hohlzylindrische Umfangswandung (44) aufweist, die einseitig mit dem Deckelteil (30) und andererseitig vorzugsweise mit einer entsprechend im Wesentlichen hohlzylindrischen Gehäusewandung (46) eines Motor-Trägerteils (48) verbunden ist.
8. Kühlungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere im Verbindungsbereich zwischen der Umfangswandung (44) des Kühlkörpers (16) und der Gehäusewandung (46) des Trägerteils (48) mindestens eine radiale Ausströmöffnung (50) für den Kühlluftstrom (10) gebildet ist.
9. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorelektronik (14) mindestens ein Steckverbinderteil (54) für den externen Motoranschluß aufweist, wobei das Steckverbinderteil (54) vorzugsweise in einer Öffnung (56) des Deckelteils (30) sitzt.
10. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur internen Verbindung der Motorelektronik (14) mit Motorwicklungen Verbinderelemente (58) vorgesehen und in einer insbesondere einstückig mit der Zwischenwandung (36) ausgebildeten Halteaufnahme (60) angeordnet sind, wobei die Bodenwandung (26) des Kühlkörpers (16) im Bereich der Halteaufnahme (60) eine Verbindungsöffnung (62) aufweist.
11. Kühlungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung (28) und die Zwischenwandung (36) im die Halteaufnahme (60) und die Verbindungsöffnung (62) umschließenden Bereich über Dichtmittel (66) insbesondere nach Art einer Labyrinthdichtung verbunden sind.
12. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwandung (36) auf ihrer von der Hinterströmungskammer (34) axial abgekehrten Seite einen sich axial erstreckenden, den Rotor (4) bereichsweise umschließenden Ringsteg (52) derart aufweist, dass der Kühlluftstrom (10) nach Durchströmen des Elektromotors (2) radial vom Rotor (4) weg nach außen in Richtung der Ausströmöffnung (50) geleitet wird.
13. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (2) als Außenläufermotor ausgebildet ist, wobei der Rotor (4) als glocken- bzw. topfförmiger Außenläufer einen inneren Stator (6) umschließt, und wobei der Rotor (4) auf seiner das Kühlrad (8) tragenden Stirnseite axiale Strömungsöffnungen (12) für den Kühlluftstrom (10) aufweist.
14. Kühlungsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor stufenförmig ausgebildet ist, wobei ein der geschlossenen Topfseite zugeordneter, axial über das Statorblechpaket hinaus verlängerter Bereich über eine Stufe radial nach innen abgesetzt ist.
15. Kühlungsanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (2) mit seinem Stator (6) auf einem Lagertragrohr (68) sitzt, wobei das Lagertragrohr (68) auf seiner von dem Rotor (4) weg weisenden Seite insbesondere einstückig mit einem flanschartigen Wandungsabschnitt (70) des Trägerteils (48) verbunden ist.
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2330720A1 (de) * | 2009-12-04 | 2011-06-08 | ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG | Elektrischer Außenläufermotor mit einem Gehäuse und einem Formteil zum Führen elektrischer Leiter, die mit einem Strangpressverfahren hergestellt sind |
| DE102012203098A1 (de) * | 2012-02-29 | 2013-04-04 | Continental Automotive Gmbh | Elektrische Maschine mit Bürstensystem |
| DE102024203555A1 (de) * | 2024-04-17 | 2025-10-23 | Brose Fahrzeugteile SE & Co. Kommanditgesellschaft, Würzburg | Scrollmaschine |
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- 2001-03-31 DE DE20105671U patent/DE20105671U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020905 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: EBM-PAPST MULFINGEN GMBH & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: EBM WERKE GMBH & CO. KG, 74673 MULFINGEN, DE Effective date: 20040310 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040803 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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