DE20104330U1 - Entleereinrichtung für einen Schüttgut-Container - Google Patents
Entleereinrichtung für einen Schüttgut-ContainerInfo
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Description
uth050
Die Erfindung betrifft eine Entleereinrichtung für Schüttgut-Container gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Entleereinrichtungen werden benötigt, um Schüttgut aus Schüttgut-Containern mit trichterförmigem Auslauf am Bestimmungsort in einen Lagerbehälter oder dergleichen zu entleeren. Hierzu wird der das Schüttgut enthaltende Container auf eine in der Regel ortsfeste Entleerstation aufgesetzt, die mit der Auslaufgeometrie des Schüttgut-Containers abgestimmt und in der Lage ist, einen Öffnungs- und Verschließvorgang am Schüttgut-Container zu bewirken, so dass das Schüttgut aus dem Container auch chargenweise auslaufen und dem unterhalb der Entleerstation zugeordneten Auffang-, Prozess- oder Vorratsbehälter zugeführt werden kann.
Die eingangs genannte Entleereinrichtung für einen Schüttgut-Container, von dem die Erfindung ausgeht ist beispielsweise aus der EP 0 680 897 B1 bekannt. Diese weist einen Auslauftrichter und ein Verschlussorgan auf, welches axial verschieblich geführt ist und vorzugsweise durch Federwirkung gegen die Innenwand des Auslauftrichters in Schließstellung gehalten und zum Anheben in Auslaufstellung von einer Hubeinrichtung beaufschlagbar ist. Es ist gemäß dem Stand der Technik bekannt, zur Vermeidung von Verschmutzungen die Hubeinrichtung aus einem einzelnen, zentral angeordneten Zylinder herzustellen, der zum Anheben des Verschlussorgans verfahrbar ist. Wenn allerdings für den Entleervorgang die relativ kleine Fläche einer Druckplatte der in der Auslaufachse der Entleerstation befindlichen Hubeinrichtung gegen eine vorzugsweise kreisrunde Druckscheibe des Verschlußorgans gedrückt wird, diese anhebt und dabei einen größer werdenden Ringspalt für den Auslauf des Füllgutes freimacht, war es bislang unvermeidlich, diese Druckscheibe des Verschlussorgans nach einem Entleervorgang vorder Benetzung durch Füllgut und Schmutz zu schützen. Dies ist insbesondere dann kritisch, wenn Gefahrgut oder Pharmaprodukte abgefüllt werden sollen, wo zum einen aus Umweltschutzgründen, zum anderen aus Reinheitsgründen, eine Verschleppung von Rückständen verhindert werden muß.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Entleereinrichtung derart auszugestalten bzw. weiterzubilden, dass die geschilderte Benetzung der Druckscheibe des Verschlußorgans nicht mehr auftritt.
Gelöst wird dieses Problem mit einer Entleereinrichtung, welche die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche angegeben.
Die Erfindung basiert auf der Idee, die Druckplatte der Hubeinrichtung deckungsgleich mit der Druckscheibe des Verschlußorgans auszubilden. Der Entleervorgang wird auf diese Weise von der Unterseite des Schüttgut-Containers abgeschirmt, so dass ein Benetzen derselben, insbesondere des Verschlussorgans, verhindert wird.
Um die Unterseite des Schüttgut-Containers, insbesondere auch dessen Außenwandung vor Benetzung zu schützen, ist bevorzugt eine Dichtungseinrichtung vorgesehen, auf die der untere Rand-Bereich des Auslauftrichters formschlüssig zur dichtenden Anlage gebracht werden kann.
Femer ist es von Vorteil, wenn sich unmittelbar an die Dichtungseinrichtung ein Auslaufrohr anschließt, um das zu entleerende Gut unmittelbar abzuführen. Durch diese Maßnahme wird ein Verschmutzen oder Kontaminieren sonstiger Außenteile des Schüttgut-Containers vermieden.
Eine besonders vorteilhafte konstruktiv einfache Variante besteht darin, sowohl die Druckscheibe des Verschlußorgans als auch die Druckplatte der Entleereinrichtung (deckungsgleich) kreisförmig auszubilden.
Fernerhin ist vorgesehen, daß die Dichtungseinrichtung im Bereich des Auslauftrichters eine ringförmige Blähdichtung aufweist, wie sie beispielsweise in der DE 196 45 904 A1 beschrieben ist. Auf diese Weise wird ein formschlüssiger und damit dichter Abschluß gebildet.
Desweiteren ist vorgesehen, dass zum passgenauen Aufsetzen des Kleincontainers auf die Entleerstation Zentriereinrichtungen vorgesehen sind.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1
eine teilweise geschnittene Ansicht eines Schüttgut-Containers;
Fig. 2 in Schnittdarstellung den Auslauf des Schüttgut-Containers gem. Fig. 1;
und
Fig. 3
in Schnittdarstellung eine erfindungsgemäße Entleerstation.
Im folgenden wird nunmehr mit Hilfe der Figuren 1 bis 3 eine erfindungsgemäße Entleereinrichtung 14 für einen Schüttgut-Container 1 beschrieben.
Die Figur 1 zeigt einen Schüttgut-Container 1 an sich bekannter Art. Ein derartiger Schüttgut-Container 1 weist Grundkörper auf, welcher oberseitig mit Hilfe eines Deckels abgeschlossen ist. An die Unterseite dieses zylinderförmigen Grundkörpers schließt sich ein sogenannter Auslauftrichter 2 an, welcher in der Form eines radialsymetrischen Kegelstumpfes ausgebildet ist. Das untere Ende dieses Auslauftrichters 2 ist mit Hilfe eines geeigneten Verschlußorgans 3 verschließbar. Im einzelnen wird zum Aufbau einer derartigen Verschließeinrichtung und zur Funktionsweise der Verschließmechanik des Schüttgut-Containers auf die Erläuterungen in der EP 0 680 897 B1 verwiesen.
Die Figur 2 zeigt eine Vorrichtung zum Verschließen (bzw. Öffnen) des oben bezeichneten Verschlußorgans 3. Diese Vorrichtung wird aufgrund ihrer charakteristischen Form auch als Auslaufkegel 13 bezeichnet. Wie der Figur 2 zu entnehmen ist, stützt sich an der Innenseite des Auslauftrichters 2 eine kegelförmige Verschlußorganhalterung 9 ab. Diese Verschlußorganhalterung 9 trägt axial angeordnet eine Spiralfederhalterung 10. Gegen diese Spiralfederhalterung 10 stützt sich eine Rückstellfeder 4 in der Form einer Spiralfeder ab, welche in einem axial
angeordneten Hohlzylinder 11 axial verschieblich geführt ist. Andernendseitig stützt sich die Rückstellfeder 4 gegen das eigentliche Verschlußorgan 3 ab, welches im Beispiel als kreisförmige Druckscheibe 5 ausgebildet ist. Das Verschlußorgan 3 mit der kreisförmigen Druckscheibe 5 ist an der Außenwandung des Hohlzylinders 11 mittels ringförmig ausgebildeter Führungselemente 12 in dem Auslauftrichter 2 axial verschieblich geführt.
In der hier dargestellten Schließstellung wird die Außenberandung der kreisförmigen Schließplatte 5 durch die Federwirkung der Rückstellfeder 4 gegen die Innenwandung des Auslauftrichters 2 gedrückt gehalten. Zur Erzeugung einer hohen Dichtwirkung ist an der Außenberandung der kreisförmigen Druckscheibe 5 ein Dichtungsring 6 angeordnet.
Um das Verschlußorgan 3 in Auslaufstellung zu verbringen, wird gemäß dem Stand der Technik unterhalb des Verschlußorgans 3 eine Hubeinrichtung 15 angeordnet, welche dazu vorgesehen ist, das Verschlußorgan 3 anzuheben, so dass ein Ringspalt freigegeben wird und das Schüttgut durch diesen Ringspalt nach unten abführbar ist. Der Ringspalt ist in den hier vorliegenden Zeichnungen nicht explizit dargestellt, beispielhaft wird diesbezüglich aber auf die Figuren 4 und 5 in der EP 0 680 897 B1 verwiesen.
Die Hubeinrichtung 15 ist Bestandteil einer Entleerstation 20, wie sie in der Figur 3 dargestellt ist. Diese Entleerstation 20 besteht aus einem Tragegestell oder dergleichen, welches an dessen Oberseite einen Aufnahmeraum 16 für einen Schüttgut-Container 1 aufweist. In der Figur 3 sind die Poolfüße 8 sowie das Unterteil des Haltegestells 7 (vgl. hierzu die Darstellung gemäß der Figur 1) für den eigentlichen Schüttgut-Container 1 strichliert skizziert.
Im Zentralbereich dieser Entleerstation 20 befindet sich die Hubeinrichtung 15 zum Anheben des Verschlußorgans 3. Diese Hubeinrichtung 15, welche vorzugsweise als Pneumatik- oder Hydraulikzylinder ausgebildet ist, wird von einem sich nach unten verjüngenden Auslaufrohr 19 getragen, welches selbst an der Trägereinrichtung der Entleerstation 20 befestigt ist. Das Auslaufrohr 19 mündet an der dem Schüttgut-Container 1 zugewandten Seite in einen kegelartig aufgeweiteten Abschnitt. Dieser
Abschnitt bildet einen Überlappungsbereich für das untere Ende des Auslauftrichters 2 des Kleincontainers 1. Zur Vermeidung mechanischer Beschädigungen sowie insbesondere zur Erzielung eines formschlüssigen Kontakts ist der kegelartige Abschnitt mit einem Blähdichtring 18 ausgeführt, welcher in der Art einesmit Hilfe einer Pneumatik-einrichtung aufblasbaren Schlauches ausgebildet ist. Zu der besonderen Ausgestaltung eines Blähdichtringes 18 sei im Einzelnen auf die Erläuterungen in der DE 196 45 904 A1 verwiesen. Er kann jedoch auch, wie beispielsweise der EP 0 680 887 B1 zu entnehmen ist, als Dichtmanschette ausgebildet sein.
Um das Verschlußorgan 3 in Auslaufstellung zu verbringen wird dieses, wie bereits angedeutet, von der Hubeinrichtung 15, also insbesondere dem axial angeordneten Zylinder, angehoben. Die erfindungsgemäße Besonderheit dieser Hubeinrichtung 15 besteht darin, dass sie eine Druckplatte 17 aufweist, welche im wesentlichen deckungsgleich mit der Unterseite des Verschlußorgans 3, also der Fläche der Druckscheibe 5, ausgebildet ist. Die deckungsgleiche Ausführung von Druckscheibe 5 und Druckplatte 17 verhindert zuverlässig ein Benetzen der Druckscheibe 5 beim Entleervorgang des Schüttgut-Containers 1, so dass ein späteres Abtropfen von der Unterseite dieser Druckplatte 5 oder eine Kontamination eines mit der Druckscheibe 5 in Kontakt verbrachten Bauteils oder dergleichen ausgeschlossen ist.
Fernerhin ist bevorzugt vorgesehen, dass der Blähdichtring 18 den unteren Endbereich des Auslauftrichters 2 vollständig umfasst, so dass dieser stirnseitig nicht über den Blähdichtring 18 hinausragt. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass keine Außenwandung und insbesondere nicht die Unterseite des Schüttgut-Containers 1, beim Entleervorgang mit dem Füllgut in Berührung kommt. Dem gleichen Zweck dient auch das sich unmittelbar an den Blähdichtring 18 anschließende Auslaufrohr 19, welches das zu entleerende Gut von dem Schüttgut-Container 1 abführt. Der eigentliche Entleervorgang findet somit erst an dem unteren sich verjüngenden Ende dieses Auslaufrohres 19 statt, so dass jegliches Verschmutzen oder Kontaminieren des Schüttgut-Containers 1 vermieden wird.
| Bezugszeichenliste: | Schüttgut-Container |
| 1 | Auslauftrichter |
| 2 | Verschlußorgan |
| 3 | Rückstellfeder |
| 4 | Druckscheibe |
| 5 | Dichtungsring |
| 6 | Haltegestell |
| 7 | Poolfuß |
| 8 | Verschlußorganhalterung |
| 9 | Spiralfederhalterung |
| 10 | Hohlzylinder |
| 11 | Führungselemente |
| 12 | Auslaufkegel |
| 13 | Entleereinrichtung |
| 14 | Hubeinrichtung |
| 15 | Aufnahmeraum |
| 16 | Druckplatte |
| 17 | Blähdichtring |
| 18 | Auslaufrohr |
| 19 | Entleerstation |
| 20 |
Claims (6)
1. Entleereinrichtung (14) für einen Schüttgut-Container (1) mit einem Auslauftrichter (2) und einem Verschlussorgan (3), welche in dem Auslaufrichter (2) axial verschieblich geführt ist und durch Federwirkung gegen die Innenwandung des Auslauftrichters (2) in Schließstellung verbringbar ist, mit einer Hubeinrichtung (15) mit einer Druckplatte (17), welche zum Verbringen des Verschlußorgans (3) in Auslaufstellung entgegen der Federwirkung gegen die Druckscheibe (5) des Verschlußorgans (3) drückbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (17) im wesentlichen deckungsgleich mit der Druckscheibe (5) ausgebildet ist.
2. Entleereinrichtung (14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtungseinrichtung (18) zur dichtenden Anlage an den Auslauftrichter (2) vorgesehen ist.
3. Entleereinrichtung (14) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungseinrichtung als Blähdichtring (18), als Dichtmanschette oder dergleichen ausgebildet ist.
4. Entleereinrichtung (14) nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass ein Auslaufrohr (19) vorgesehen ist, welches sich an die Dichtungseinrichtung (18) anschließt.
5. Entleereinrichtung (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (17) und die Druckscheibe (5) kreisförmig ausgebildet sind.
6. Entleereinrichtung (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zum passgenauen Aufeinandersetzen des Schüttgut- Containers (1) Zentriereinrichtungen vorgesehen sind.
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