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DE20104231U1 - Lagereinrichtung, insbesondere Regal aus nachwachsenden Rohstoffen - Google Patents

Lagereinrichtung, insbesondere Regal aus nachwachsenden Rohstoffen

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Publication number
DE20104231U1
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DE
Germany
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beams
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Expired - Lifetime
Application number
DE20104231U
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English (en)
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Krb & Co KG GmbH
Original Assignee
Krb & Co KG GmbH
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Publication date
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Publication of DE20104231U1 publication Critical patent/DE20104231U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27NMANUFACTURE BY DRY PROCESSES OF ARTICLES, WITH OR WITHOUT ORGANIC BINDING AGENTS, MADE FROM PARTICLES OR FIBRES CONSISTING OF WOOD OR OTHER LIGNOCELLULOSIC OR LIKE ORGANIC MATERIAL
    • B27N3/00Manufacture of substantially flat articles, e.g. boards, from particles or fibres
    • B27N3/08Moulding or pressing
    • B27N3/28Moulding or pressing characterised by using extrusion presses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B47/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements
    • A47B47/04Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements made mainly of wood or plastics

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Wood Science & Technology (AREA)
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  • Extrusion Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

Lagereinrichtung, insbesondere Regal aus nachwachsenden Rohstoffen
Die Erfindung betrifft eine Lagereinrichtung, insbesondere ein Regal, gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Lagereinrichtungen und insbesondere Regale werden üblicherweise aus Metallen oder Kunststoffen hergestellt. Beispielsweise sind vielfältige Konstruktionen von Lagereinrichtungen aus metallischen Profilen bekannt, bei denen etwa die senkrecht stehenden Holme aus vorgefertigten Profilen bestehen, in die in entsprechenden Abständen sich wiederholende Halteelemente für ebenfalls aus Blechen bestehende Ablageelemente eingearbeitet sind. Holme und Ablageelemente können beispielsweise über Schraubverbindungen oder Steckverbindungen aneinander festgelegt werden. Lagereinrichtungen aus Metallen weisen den Nachteil auf, daß sie gegenüber Korrosion empfindlich sind und daher aufwendige Beschichtungen wie etwa Verzinkungen oder Lackierungen benötigen, um auch über längere Zeit ohne Rost oder dgl. Korrosionsstellen benutzt werden zu können.
Ebenfalls ist es bekannt, zum Beispiel Regale für den Einsatz im Haushalt aus Kunststoffen herzustellen, wobei die Ablageelemente häufig integriert auch Teile der
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Patentanwalt Dipl.-Ing. Uwe Schneider, Unna
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Holme beinhalten und mit entsprechenden Abstandshaltern als weitere Teile der Holme voneinander beabstandet aufeinander gesteckt werden. Derartige Regale aus Kunststoffen weisen relativ geringes Gewicht auf und sind gegenüber Feuchtigkeitseinflüssen resistent. Allerdings ist ihre Verwendung ökologisch bedenklich, da sie aus Erdölprodukten hergestellt werden und nach dem Gebrauch auch nicht in ausreichendem Maße wieder recycled werden können. Auch ist die Belastbarkeit von Kunststoffregalen nicht so hoch wie diejenige von Metallregalen.
Es ist ebenfalls bekannt, Regale aus Holz herzustellen, das als nachwachsender Rohstoff ökologisch unbedenklich Verwendung finden kann. Derartige Regale aus Holz sind aber nur kostenaufwendig in industrieller Fertigung herstellbar, da sie viele nicht oder schlecht automatisierbare Fertigungsschritte benötigen. Darüber hinaus ist der nachwachsende Rohstoff Holz teuer und in ausreichender Qualität nicht immer gleichmäßig verfügbar.
Es ist weiterhin beispielsweise aus der US 5669683 bekannt, eine Lagereinrichtung beispielsweise für Bücher zur Präsentation in Geschäften aus Pappe herzustellen, so daß die Pappe als aus Cellulose und damit aus einem nachwachsenden Rohstoff hergestelltes Material grundsätzlich recyclingfähig ist. Derartige Regale aus Pappe sind allerdings nur relativ gering belastbar, darüber hinaus ist ihre Konstruktion und ihr Aufbau aufwendig und die Regale sind nicht gegen Feuchtigkeit geschützt.
Weiterhin gibt es seit einigen Jahren Anstrengungen, aus cellulosischen Naturfasern gebildete Werkstoffe herzustellen, die höheren Festigkeitsanforderungen entsprechen und als Ersatz für sonstige Konstruktionswerkstoffe dienen können. Es ist beispielsweise aus der DE 19835983 A1 ein Verfahren zur Verbesserung der Haftfähigkeit von zu Verstärkungszwecken in thermoplastischen Kunststoff eingebrachten cellulosischen Naturfasern bekannt, bei dem die cellulosischen Naturfasern als Stapelfasern in einen thermoplastischen Kunststoff eingebettet werden, indem sie vorher mit dem thermoplastischen Kunststoff beschichtet werden. Hierdurch ergeben sich höhere Festigkeitseigenschaften des dadurch gebildeten Verbundwerkstoffes. Der Verbundwerkstoff wird dabei durch Spritzgießen oder Fließpressen hergestellt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Lagereinrichtung und insbesondere Regale derart weiter zu gestalten, daß sie die Vorteile nachwachsender
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Rohstoffe als Ausgangsmaterial mit der einfachen Herstellung von Regalen aus Metall bzw. Kunststoff kombinieren.
Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung geht aus von einer Lagereinrichtung, insbesondere einem Regal, im wesentlichen aus nachwachsenden Rohstoffen, gebildet aus im Benutzungszustand etwa senkrechten Holmen, an denen etwa waagerecht angeordnete Ablageelemente festgelegt sind. Eine derartige Lagereinrichtung wird dadurch weiterentwickelt, daß die Holme und/oder die Ablageelemente der Lagereinrichtung aus Verbundwerkstoff bestehend aus in einen thermoplastischen Kunststoff eingebetteten cellulosischen Naturfasern gebildet sind. Ein derartiger Verbundwerkstoff bietet die Möglichkeit, zu einem hohen Anteil, vorzugsweise mindestens etwa 80 Prozent am Gesamtgewicht der Lagereinrichtung, nachwachsende Rohstoffe in Form der cellulosischen Naturfasern zu verwenden, die sehr kostengünstig und hinsichtlich des möglichen Recyclings sowie der Schonung der natürlichen Ressourcen vorteilhaft sind. Diese cellulosischen Naturfasern werden dabei in einen thermoplastischen Kunststoff eingebettet, der zum einen eine Einstellung einer entsprechenden mechanischen Festigkeit des Verbundwerkstoffes erlaubt und zum anderen die Widerstandskraft der cellulosischen Naturfasern gegenüber Feuchtigkeitseinwirkung stark erhöht. Hierdurch bildet sich als Verbundwerkstoff eine Matrix, die sehr hohe Festigkeitswerte aufweist und weder von dem thermoplastischen Kunststoff allein noch von der cellulosischen Naturfaser allein erreichbar ist.
Hierbei können in vorteilhafter Ausgestaltung als cellulosisch© Naturfasern Jute, Kenaf, Sisal, Flachs, Baumwolle, Ramie, Hanf, Bambus, Mais oder dgl. Fasern aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden, die entsprechend aufbereitet sind und etwa als Stapelfasern zur Verfügung stehen.
Von besonderem Vorteil ist es, daß die Holme und/oder die Ablageelemente aus dem Verbundwerkstoff durch Spritzgießen jeweils im Ganzen und einstückig herstellbar sind. Hierdurch ist eine einfache Herstellung der Teile der Lagereinrichtung
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in einem Arbeitsgang und mit hoher Maßgenauigkeit erreichbar, so daß sich nur geringe Abweichungen der Teile untereinander ergeben und wenig Nachbearbeitung bei gleichzeitig guter Montierbarkeit der Lageeinrichtung ergibt.
In einer anderen Ausgestaltung ist es denkbar, daß die Holme und/oder die Ablageelemente aus dem Verbundwerkstoff durch Fließpressen jeweils als Halbzeuge herstellbar sind. Derartig hergestellte Halbzeuge erlauben eine einfache Vorfertigung mit der Möglichkeit, durch wenige Nachbearbeitungen eine Herstellung der jeweils benötigten Teile der Lagereinrichtung zu gewährleisten. Beispielsweise werden die Holme als stranggepreßte Profile vorgefertigt, die nur noch entsprechend der Länge der jeweils benötigten Holme abgelängt und verbaut werden müssen. Ebenfalls ist eine Vorfertigung der Ablageelemente in Form von plattenartigen Halbzeugen möglich.
Ebenfalls ist es denkbar, daß an den Holmen und/oder Ablageelementen jeweils einstückig angeformte, zueinander komplementäre Befestigungseinrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Holme und die Ablageelemente aneinander festlegbar sind. Derartige Befestigungseinrichtungen erlauben beispielsweise das Montieren der Lagereinrichtung durch zusätzliche Verschraubungselemente oder auch eine weitgehend werkzeuglose Steckmontage der Holme und Ablageelemente.
Es ist selbstverständlich auch denkbar, daß Holme und/oder Ablageelemente aneinander über Zwischenelemente festgelegt werden, die beispielsweise wiederum aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen oder dgl. hergestellt sein können.
Patentanwalt Dipl.-Ing. Uwe Schneider, Unna 09. März 2001

Claims (7)

1. Lagereinrichtung, insbesondere Regal, im wesentlichen aus nachwachsenden Rohstoffen, gebildet aus im Benutzungszustand etwa senkrechten Holmen, an denen etwa waagerecht angeordnete Ablageelemente festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme und/oder die Ablageelemente der Lagereinrichtung aus Verbundwerkstoff bestehend aus in einen thermoplastischen Kunststoff eingebetteten cellulosischen Naturfasern gebildet sind.
2. Lagereinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als cellulosische Naturfasern Jute, Kenaf, Sisal, Flachs, Baumwolle, Ramie, Hanf, Bambus, Mais oder dgl. Fasern aus nachwachsenden Rohstoffen verwendbar sind.
3. Lagereinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die cellulosischen Naturfasern einen Gewichtsanteil von mehr als 80% am Gesamtgewicht der Lagereinrichtung aufweisen.
4. Lagereinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme und/oder die Ablageelemente aus dem Verbundwerkstoff durch Spritzgießen jeweils im Ganzen und einstückig herstellbar sind.
5. Lagereinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme und/oder die Ablageelemente aus dem Verbundwerkstoff durch Fließpressen jeweils als Halbzeuge herstellbar sind.
6. Lagereinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Holmen und/oder Ablageelementen jeweils einstückig angeformte, zueinander komplementäre Befestigungseinrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Holme und die Ablageelemente aneinander festlegbar sind.
7. Lagereinrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die komplementären Befestigungseinrichtungen eine weitgehend werkzeuglose Steckmontage der Holme und Ablageelemente erlauben.
DE20104231U 2001-03-09 2001-03-09 Lagereinrichtung, insbesondere Regal aus nachwachsenden Rohstoffen Expired - Lifetime DE20104231U1 (de)

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