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DE20104106U1 - Verkaufseinrichtung für einzelstückige Waren - Google Patents

Verkaufseinrichtung für einzelstückige Waren

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DE20104106U1
DE20104106U1 DE20104106U DE20104106U DE20104106U1 DE 20104106 U1 DE20104106 U1 DE 20104106U1 DE 20104106 U DE20104106 U DE 20104106U DE 20104106 U DE20104106 U DE 20104106U DE 20104106 U1 DE20104106 U1 DE 20104106U1
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DE
Germany
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drawer
sales device
goods
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DE20104106U
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English (en)
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EUREKA ANNEGRET DRUEKE GmbH
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EUREKA ANNEGRET DRUEKE GmbH
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Publication of DE20104106U1 publication Critical patent/DE20104106U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/0081Show stands or display racks with movable parts
    • A47F5/0093Show stands or display racks with movable parts movable in a substantially horizontal direction
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/02Show cases or show cabinets with dispensing arrangements
    • A47F2003/021Show cases or show cabinets with dispensing arrangements for dispensing bread, buns, confectionary or the like

Landscapes

  • Drawers Of Furniture (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD Dipl.-Phys. E. HARAZIM Patentanwälte
M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg GM 01/027
08.03.2001/HZ/RH
EUREKA
Annegret Drüke GmbH Flurstraße 12
37671 HÖxter-Ovenhausen
"Verkaufseinrichtung für einzelstückige Waren"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verkaufseinrichtung für einzelstückige Waren, welche ein Trägergestell mit zumindest einem darin angebrachten Schüttbehälter für die Waren umfasst, der kastenförmig ausgebildet ist, nach vorne abfallend an dem Trägergestell angebracht ist und auf seiner Vorderseite zumindest eine Entnahmeöffnung für die Waren hat, die von einem Verschlussteil verschließbar ist.
Zum Verkauf von unverpackten, lose angelieferten Waren, beispielsweise frische Backwaren wie Brot, Brötchen oder auch Obst, Gemüse und dergleichen, in Selbstbedienungs-Einzelhandelsmärkten werden derartige Verkaufseinrichtungen eingesetzt. Diese umfassen einen Schüttbehälter, der mit der vom Lieferanten in Säcken oder Kästen angelieferten Ware befüllt und geschlossen wird. Dadurch ist die Ware im Verkaufsraum gegen unmittelbare Verunreinigung und Verkeimung geschützt. Diese Schüttbehälter werden in der Regel in Verkaufsregale eingesetzt, und zwar so, dass die Bodenfläche schräg nach vorn geneigt ist, so dass die Waren gegen die Vorderseite rutschen, wo sich Entnahmeöffnungen befinden. Diese sind durch ein Verschlussteil, beispielsweise eine einfache Klappe geschlossen, welche von den Kunden von außen geöffnet werden kann zur Entnahme der Waren. Dies kann unmittelbar von Hand erfolgen, oder zur Vermeidung von Berührungen der übrigen Ware mit einer Zange, was allerdings die Handhabung erschwert und die Akzeptanz verringern kann.
Nachteilig an den bekannten Einrichtungen ist jedoch, dass sie eine Befüllöffnung auf der Oberseite haben. Dadurch ist es zwar möglich, beispielsweise Brötchen als Schüttgut von oben in den Behälter einzufüllen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn oberhalb des Schüttbehälters hinreichend freier Platz vorhanden ist. Dadurch kann ein derartiger Schüttbehälter zweckmäßigerweise lediglich auf dem obersten Regalboden eines Trägergestells angebracht werden. Jedenfalls ist es kaum zu vermeiden, dass relativ viel Verkaufsraum in der Höhe ungenutzt bleiben muss, um die Befüllung mir Ware zu gewährleisten.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Motivation zugrunde, eine Verkaufseinrichtung der eingangs genannten Art zu Verfügung zu stellen, welche eine verbesserte Raumausnutzung im Verkaufsraum bzw. eine praktischere Handhabung ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung wird ausgehend von dem eingangs beschriebenen Stand der Technik vorgeschlagen, dass der Schüttbehälter als Schubladenkasten ausgebildet ist, wobei die Vorderseite an einer Schublade angebracht ist, die nach vorn aus dem Schubladenkasten herausziehbar ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden geschlossene Schüttbehälter als Selbstbedienungs-Verkaufseinrichtungen mit den bekannten Vorteilen zur Verfügung gestellt. Ein wesentlicher Unterschied zu den im Stand der Technik bekannten Schüttbehältern ist jedoch der funktionale Aufbau nach Art eines Schubladenkastens. Dabei handelt es sich im Prinzip um ein auf der Vorderseite offenes, kastenförmiges Gehäuse, wobei in die Gehäuseöffnung eine Schublade, d. h. ein nach oben offenes Schubfach eingeschoben ist. Die Vorderseite mit der mindestens einen Entnahmeöffnung wird dabei durch die Frontplatte der Schublade gebildet. Im eingeschobenen Zustand ist der Schüttbehälter damit wiederum allseitig geschlossen, wobei die Entnahme von Ware durch die auf der Vorderseite befindliche Entnahmeöffnung erfolgen kann. Durch diesen schubladenartig ineinander geschobenen Aufbau ergeben sich eine Reihe von praktischen Vorteilen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Verkaufseinrichtung ist, dass keine zusätzliche äußere Befüllöffnung zum Einfüllen der Ware erforderlich ist. Zur Bestückung mit Brot, Brötchen, Obst, Gemüse oder sonstigen Waren kann nämlich einfach die Schublade nach vorn aus dem Schubladenkasten herausgezogen werden, wobei sie von oben über ihre gesamte Fläche frei zugänglich ist. Das hat den weiteren Vorteil, dass beispielsweise Brote für eine ansprechende Warenpräsentation problemlos gleichmäßig
einsortiert werden können. Die herausgezogene Schublade ist zum Einfüllen von Waren in jeder Einbauhöhe gut zugänglich, und zwar sowohl, wenn sie in Augenhöhe eingebaut ist, als auch wenn eine niedrigere Einbaulage gewählt wird. 5
Der Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Verkaufsraums kommt es besonders entgegen, dass der Schubladenkasten selbst zur Befüllung mit Ware nicht wie im Stand der Technik von oben frei zugänglich sein muss, da die eigentliche Befüllöffnung in die nach vorn herausziehbare Schublade verlagert ist. Folglich ist es bei der Erfindung möglich, mehrere der erfindungsgemäßen Schüttbehälter in einem Trägergestell relativ dicht übereinander anzuordnen. Mit den im Stand der Technik bekannten Schüttbehältern, welche eine freie Zugänglichkeit der auf der Oberseite befindlichen Einfüllöffnung erfordern, wäre eine derartige Stapelung nicht durchführbar. Durch die Erfindung wird daher eine Verbesserung der zur Verfügung stehenden Verkaufsfläche ermöglicht.
Der Schubladenkasten kann flach ausgebildet sein. Dadurch kann die daran einlagig geschichtete Ware ansprechend präsentiert werden. Außerdem können mehrere derartiger Schubladenkästen übereinander in einem Trägergestell angeordnet werden.
Die Schublade kann in Führungen, vorzugsweise kugelgelagerten Längsführungen gelagert und ganz oder teilweise ausziehbar sein. Diese Führungen können beispielsweise seitlich oder unten angebracht sein und gewährleisten ein einfaches Herausziehen der Schublade bzw. ein Einschieben in dem Schubladenkasten nach dem Befüllen mit Waren.
Die Schublade kann in geschlossenem Zustand an dem Schubladenkasten verriegelbar sein. Dies ist insofern zweckmäßig, als dass die Schublade lediglich zur Befüllung mit Ware herausgezogen werden muss. Die Entnahme der Ware durch die Kunden erfolgt nämlich durch die Frontseite der
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geschlossenen Schublade. Zur Verriegelung kann im einzelnen eine Rasteinrichtung oder ein mechanisch zu betätigender Riegel oder dergleichen vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist ein überwiegender Flächenanteil der Vorderseite von einer oder einer Mehrzahl von Entnahmeöffnungen durchbrochen. Dadurch wird ein guter Zugang zu der eingefüllten Ware und dann eine bequeme Selbstbedienungsmöglichkeit für die Kunden erreicht.
Zum Verschluss der Entnahmeöffnungen kann ein Verschlussteil durch eine die Entnahmeöffnungen abdeckende Klappe gebildet werden, die um eine Lagerung im Bereich ihrer Oberkante nach vorn aufklappbar ist. Eine derartige Verschlussklappe lässt sich mit geringem Aufwand realisieren und leicht dadurch öffnen, dass sie an ihrer Unterkante gegriffen und nach vorn oben aufgeschwenkt wird.
Für die Zugänglichkeit der Entnahmeöffnungen ist es vorteilhaft, dass die Vorderseite im eingebauten Zustand des Schüttbehälters senkrecht oder mit ihrer Oberkante nach hinten geneigt steht. Insbesondere die geneigte Anordnung hat den Vorteil, dass eine vor den Entnahmeöffnungen angebrachte Klappe durch Schwerkraft in ihrer Schließstellung gehalten wird. Außerdem ist eine besonders gute Zugänglichkeit zur Entnahme von Ware durch die Kunden gegeben.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass mindestens ein Schubladenkasten an dem Trägergestell lösbar anbringbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Schubladenkästen und das Trägergestell miteinander korrespondierende Verbindungselemente aufweisen. Dies können beispielsweise Zapfen und Aufnahmenuten sein, so dass die Schubladenkästen einfach an dem Trägergestell einhängbar sind. Dadurch ist die Verkaufseinrichtung mit geringem Aufwand zu installieren und durch Hinzunahme oder Entfernung von Schubladenkästen
-5-
besonders flexibel an die Gegebenheiten des jeweiligen Verkaufsraums anpassbar.
Im einzelnen kann hierzu vorgesehen sein, dass eine Mehrzahl von Schubladenkästen an dem Trägergestell übereinander, parallel zueinander anbringbar ist. Die Befestigung kann durch Einhängen zwischen Seitenträger des Trägergestells erfolgen.
Vorteilhaft ist es weiterhin, dass in eine Schublade von der Vorderseite nach hinten verlaufende Trennwände einsetzbar sind. Dadurch werden Verkaufsschächte für die darin eingefüllte Ware gebildet, die sich von den Entnahmeöffnungen nach hinten erstrecken.
Die vorgenannten Trennwände sind bevorzugt lösbar und in unterschiedlichen Positionen variabel einsetzbar. Dadurch können je nach Bedarf, beispielsweise für unterschiedliche Waren wie Brote oder Brötchen in einer Schublade unterschiedlich breite Verkaufsschächte zur Verfügung gestellt werden. Dank der lösbaren Anbringung kann deren Anordnung auch nachträglich einfach verändert werden.
Innerhalb der Schubladen können von innen zu den Entnahmeöffnungen trichterartig zusammenlaufende Leitwände angebracht sein. Diese sorgen dafür, dass die auf der geneigten Innenfläche zu den Entnahmeöffnungen rutschenden Waren in jedem Fall zur Entnahme unmittelbar an den Entnahmeöffnungen anstehen.
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Bevorzugt ist hinter eine Entnahmeöffnung jeweils eine Vereinzelungseinrichtung angeordnet. Durch eine derartige Vereinzelungseinrichtung wird dafür gesorgt, dass bei offen stehender Entnahmeöffnung die Ware jeweils einzeln Stück für Stück entnommen werden kann. Insbesondere wird dadurch verhindert, dass die Ware unkontrolliert nach vorn aus der Entnahmeöffnung herausfallen kann.
Eine Vereinzelungseinrichtung kann praktisch dadurch realisiert werden, dass von innen vor die Entnahmeöffnung bewegbare und zur Entnahme von Ware nach innen wegbewegbare Sperrelemente vorgesehen sind. Diese können beispielsweise durch oben schwenkbar gelagerte Klappen gebildet werden. Diese blockieren für von hinten nachrutschende Ware den Durchgang durch die Entnahmeöffnungen. Zur Entnahme von Ware können diese Sperrelemente, beispielsweise die pendelnd aufgehängten Klappen, einfach durch die Entnahmeöffnungen nach hinten weggedrückt werden, so dass die Waren einzeln in die Entnahmeöffnung gelangen und von den Kunden entnehmbar sind.
-7-
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Verkaufseinrichtung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Verkaufseinrichtung
gemäß Fig. 1;
10
Fig. 3 eine Detailansicht der Verkaufseinrichtung gemäß
Fig. 1 bzw. Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Verkaufseinrichtung schräg von vorn in perspektivischer Ansicht, die darin als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist. Diese umfasst insgesamt drei übereinander angeordnete Schüttbehälter 2, welche erfindungsgemäß als Schubladenkästen 2 ausgebildet sind. Diese sind lösbar mit dem einzelnen nicht dargestellten Verbindungselementen in Seitenträger eines Trägergestells eingehängt.
In Fig. 2 ist ein Längsschnitt durch einen Schubladenkasten dargestellt. Insgesamt hat dieser die Form eines flachen Kastens, der in dem Trägergestell 3 schräg nach vorne abfallend angebracht ist. Auf der Vorderseite 4 ist eine Mehrzahl von Entnahmeöffnungen 5 ausgebildet, die von außen mit an ihrem oberen Rand schwenkbar gelagerten Klappen 6 verschlossen sind. Die Vorderseite 4 ist leicht mit Ihrer Oberkante nach hinten geneigt, so dass die Klappen 6 allein aufgrund der Schwerkraft geschlossen bleiben. Zur Entnahme können sie leicht nach außen hochgeklappt werden, was mit dem gebogenen Pfeil angedeutet ist.
Die Vorderseite 4 ist fest verbunden mit einer Schublade 7, die im wesentlichen durch ein durchgehendes Bodenteil gebildet wird. Diese Schublade 7 ist nach vorne aus dem
Schubladenkasten 2 herausziehbar, was mit dem gerade durchgezogenen Pfeil angedeutet ist.
Die Schublade 7 bzw. die Vorderseite 4 ist mit im einzelnen nicht dargestellten Verriegelungseinrichtungen an dem Schubladenkasten 2 festlegbar. Werden diese entriegelt, kann die Schublade 7 samt der Vorderseite 4 nach vorn aus dem Schubladenkasten 2 herausgezogen werden. Die Schublade 7 kann dann einfach mit Ware befüllt werden, beispielsweise mit Brötchen 8. Anschließend wird die Schublade 7 wieder in den Schubladenkasten 2 eingeschoben, so dass sich die in Fig. 2 dargestellte Situation ergibt. Zur Selbstbedienung können Kunden die Klappe 6 von Hand nach außen aufklappen, durch die Entnahmeöffnung 5 greifen und ein Stück der Ware 8, beispielsweise ein Brötchen, ein Stück Obst oder Gemüse oder auch verpackte Waren anderer Art, entnehmen. Dabei ist hinter der Entnahmeöffnung eine Vereinzelungseinrichtung 9 in Form einer schwenkbar gelagerten Klappe angebracht. Zur Entnahme jeweils eines Stücks der Ware 8 kann diese leicht nach innen verschwenkt werden. Bezüglich der Entnahmeöffnung 5 bildet die Vereinzelungseinrichtung 9 eine Sperre, so dass die Ware nicht herausfallen kann.
Die Schublade 7 ist in nicht dargestellten Längsführungen, vorzugsweise kugelgelagerten Führungen an dem Schubladenkasten 2 gelagert. Dadurch kann Sie zur Befüllung leicht ganz oder auch nur teilweise herausgezogen werden und in gefülltem Zustand ebenfalls leicht wieder in den Schubladenkasten 2 hineingeschoben werden, und zwar auch dann, wenn sie mit schwereren Waren 8 gefüllt ist.
In die Schublade 7 können Trennwände 10 eingesetzt sein, und zwar bevorzugt lösbar. Dadurch werden Warenschächte gebildet, die sich von den Entnahmeöffnungen 5 nach hinten erstrecken und beispielsweise die Befüllung einer einzigen Schublade 7 mit unterschiedlichen Waren 8 zulassen. Diese Trennwände 10 können leicht entfernt bzw. versetzt werden, um unterschiedlich breite Warenschächte zu bilden.
-9-
Insbesondere zum Verkauf von kleinteiligen Waren 8, wie
Brötchen und dergleichen, können im Bereich der
Entnahmeöffnungen 5 trichterartig zusammenlaufende Leitwände 11 vorgesehen sein, welche dafür sorgen, dass bis zum letzten Stück die Ware 8 griffbereit hinter der Entnahmeöffnung
ansteht.
Die Schubladenkästen können auf ihrer Oberseite mit
Sichtfenstern 12 versehen sein, um die Ware 8 ansprechend zu präsentieren. Die Anordnung der einzelnen Schubladenkästen 2 kann bei Bedarf jedoch auch beliebig dicht erfolgen, da dank der erfindungsgemäßen Schublade 7, welche zur Befüllung nach vorne aus dem Schubladenkasten 2 herausziehbar ist, kein Raum oberhalb der Schüttbehälter 2 vorgesehen werden muss zur
Befüllung mit frischer Ware.
• ·

Claims (16)

1. Verkaufseinrichtung für einzelstückige Waren, welche ein Trägergestell mit zumindest einem darin angebrachten Schüttbehälter für die Waren umfasst, der kastenförmig ausgebildet ist, nach vorne abfallend an dem Trägergestell angebracht ist und auf seiner Vorderseite zumindest eine Entnahmeöffnung für die Waren hat, die von einem Verschlussteil verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüttbehälter als Schubladenkasten (2) ausgebildet ist, wobei die Vorderseite (4) an einer Schublade (7) angebracht ist, die nach vorn aus dem Schubladenkasten (2) herausziehbar ist.
2. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubladenkasten (2) flach ausgebildet ist.
3. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schublade (7) in geschlossenem Zustand an dem Schubladenkasten (2) verriegelbar ist.
4. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein überwiegender Flächenanteil der Vorderseite (4) von einer oder einer Mehrzahl von Entnahmeöffnungen (5) durchbrochen ist.
5. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verschlussteil (6) durch eine die Entnahmeöffnungen (5) abdeckende Klappe (6) gebildet wird, die um eine Lagerung im Bereich ihrer Oberkante nach vorn aufklappbar ist.
6. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (4) ein eingebautem Zustand des Schüttbehälters (2) senkrecht oder mit ihrer Oberkante nach hinten geneigt steht.
7. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schubladenkasten (2) an dem Trägergestell (3) lösbar anbringbar ist.
8. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Schubladenkästen (2) an dem Trägergestell (3) übereinander parallel zueinander anbringbar ist.
9. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubladenkästen (2) zwischen Seitenträgern des Trägergestells (3) einhängbar sind.
10. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in eine Schublade (7) von der Vorderseite nach hinten verlaufende Trennwände (10) einsetzbar sind.
11. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwände (10) lösbar und in unterschiedlichen Positionen variabel einsetzbar sind.
12. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass von innen zu den Entnahmeöffnungen (5) trichterartig zusammenlaufende Leitwände (11) angebracht sind.
13. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass hinter einer Entnahmeöffnung (5) jeweils eine Vereinzelungsvorrichtung (9) angeordnet ist.
14. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vereinzelungseinrichtung (9) von innen vor die Entnahmeöffnung (5) bewegbare und zur Entnahme von Ware nach innen wegbewegbare Sperrelemente (9) umfasst.
15. Verkaufseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrelemente durch oben schwenkbar gelagerte Klappen (9) gebildet werden.
16. Verkaufseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade (7) an dem Schubladenkasten (2) in Führungen, vorzugsweise kugelgelagerten Längsführungen gelagert ist.
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