DE20104817U1 - Beleuchtungseinrichtung eines Compact-Disc-Ständers - Google Patents
Beleuchtungseinrichtung eines Compact-Disc-StändersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung, inbesondere eine Beleuchtungseinrichtung eines CD-Compact-Disc-Ständers, so dass auf der Compact Disc befindliche Daten (wie z. B. Verzeichnisse oder Texte) einfach gelesen werden können ohne die CD komplett aus dem Regal herauszunehmen, was für den Benutzer praktisch und sehr bequem ist.
Der Aufbau eines CD-Ständers nach dem Stand der Technik ist in Figur 1 dargestellt. Diese Struktur weist einen langgezogenen Ständer 10 auf. Zwei Seiten des Ständers 10 sind mit einer Mehrzahl von miteinander korrespondierenden Abstandshaltern 11 versehen, die einen gleichen Abstand zueinander haben. Zwischen die Abstandshalter 11 im Ständer 10, können eine Mehrzahl von Compact-Discs (nicht gezeigt) eingesteckt werden. Damit die unterschiedlichen Daten auf der Compact-Disc (&zgr;. B. Verzeichnisse oder Liedtexte) einfach lesbar sind, ist eine Leuchte 12 oben auf dem Ständer 10 platziert. Die Leuchte 12 weist einen Fuß auf, welcher mit einem Schalter 122 versehen ist, mit welchem der Beleuchtungskörper der Leuchte 12 ein- und ausschaltbar ist. An der Rückseite des Fußes 121 tritt eine elektrische Leitung zur Stromversorgung des Beleuchtungskörpers aus. Ein Ende dieser elektrischen Leitung 123 ist in eine (nicht gezeigte) Steckdose zur Stromversorgung der Leuchte 12 einsteckbar. In den CD-Ständer sind eine Mehrzahl von Compact-Discs, eine über der anderen, einsteckbar. Damit die Compact-Discs im Rahmen nicht nach unten fallen, sind die Dimensionen des Ständers denen der Compact-Discs angepasst. Damit der Benutzer die auf den CDs befindlichen Daten (z. B. Verzeichnisse oder Liedtexte) lesen kann, kann der Benutzer das Raumlicht oder eine Leuchte 12 oben 5 auf dem Ständer 10 anschalten. Aufgrund dessen, dass der Leuchtenfuß 122 oben auf dem CD-Ständer angeordnet ist, liegt der Leuchtenfuß immer höher als die Oberseite des CD-Ständers. Daher ist die Höhe des CD-Ständers beschränkt, wenn noch eine
ausreichende Beleuchtung für die CDs gewährleistet sein soll. Dies rührt daher, dass die Leuchte 121 nicht innerhalb des CD-Ständers platzierbar ist. Da darüberhinaus die Leuchte 12 nicht fest auf der Oberseite des CD-Ständers angeordnet werden kann, kann keine einheitliche Beleuchtungseinstellung gewählt werden, wodurch der Beleuchtungseffekt teilweise nicht zufriedenstellend ist.
Falls der Benutzer den CD-Ständer 10 oder die Leuchte 12 unvorsichtig anfaßt, kann es passieren, dass die Leuchte 12 aufgrund dessen, dass sie nicht fest auf der Oberseite des CD-Ständers 10 angeordnet ist, von dem Ständer 10 herunterfällt. Ein neuer Beleuchtungskörper für die Leuchte 12 oder eine neue Leuchte 12 können dann notwendig werden. Darüberhinaus stellt die elektrische Leitung 123, welche an der Hinterseite der Leuchte 12 austritt, eine weitere Gefahrenquelle dar, durch welche der Benutzer stolpern könnte aufgrund dessen, dass er an der elektrischen Leitung hängen bleibt.
Durch die Erfindung wird eine Beleuchtungseinrichtung geschaffen, welche innerhalb eines Compact-Disc-Ständers integral aufnehmbar ist. Daher ist es für den Benutzer des CD-Ständers nicht notwendig das Raumlicht zum Lesen der auf der Compact-Disc vorhandenen Daten (wie z. B. Verzeichnisse oder Musiktitel und Liedtexte) anzuschalten. Die Energie für das meist sehr starke Raumlicht wird eingespart. Falls der Benutzer die erfindungsgemäße Leuchte unvorsichtig anfaßt, fällt diese nicht vom CD-Ständer nach unten und es ist keine neue Lampe oder sogar Leuchte notwendig.
Dies wird erfindungsgemäß durch eine Beleuchtungseinrichtung realisiert, die innerhalb des Compact-Disc-Ständers aufnehmbar ist. Die Beleuchtungseinrichtung weist einen Leuchtenkörper auf, in welchem eine elektrische Leitung aufgenommen ist, deren Ende im Leuchtenkörper an einem betätigbaren Schalter angeschlossen ist. Auf beiden Seiten des betätigbaren Schalters ist jeweils eine teleskopierbare Stange angeordnet, wobei die beiden Stangen in der Nähe ihres freien Endes mit einer Platte verbunden sind, welche die beiden Stangen daran hindert sich zu berühren und somit einen
Kurzschluß zu verursachen. An den freien Enden der Stangen ist eine Lampe mit einem Leuchtenschirm angeordnet. Diese Beleuchtungseinrichtung wird zur Beleuchtung von CDs in den CD-Ständer an einer beliebigen bzw. bevorzugten Stelle geschoben. Der Benutzer kann dann die auf den Compact-Discs befindlichen Daten direkt am CD-Ständer, ohne die CD vollständig aus dem Regal herausnehmen zu müssen, bequem lesen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen und mit Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht des Compact-Disc-Ständers und einer Leuchte gemäß dem Stand der Techni; Figur 2 eine perspektivische Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Beleuchtungskörpers;
Figur 3 eine zusammengebaute Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Beleuchtungskörpers; Figur 4 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Leuchte;
Figur 5 eine Einsatzmöglichkeit der erfindungsgemäßen Leuchte;
Figur 6 eine Perspektivansicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung mit einem anderen Schalter; und Figur 7 eine Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit einem anderen Beleuchtungskörper.
Mit Bezug auf die Figuren 2 und 3 ist die Erfindung mit 0 einer Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet, welche insbesondere in einem Compact-Disc- (CD) Ständer platzierbar ist. Die Erfindung weist ein hohles oberes Gehäuseteil 20 mit einer mittigen Blüten-förmigen Ausnehmung auf. Die Ränder der oberen Abdeckung 2 0 sind mit einer Mehrzahl von Durchgangslöchern 21 5 versehen. Durch jedes der Durchgangslöcher 21 wird eine Schraube 22 hindurchgesteckt. Wobei die Schrauben 22 in ein Gehäuse 3 0 geschraubt werden. Nach dem Verschrauben der oberen Abdeckung 2 0 mit dem Gehäuse 3 0 bildet sich der Leuchtenkörper
50. Eine Mehrzahl von Zylindern 31 sind im Gehäuse 30 ausgebildet. In jeden der Zylinder 31 wird eine der Schrauben 22 zum festen Verbinden der oberen Abdeckung 2 0 mit dem Gehäuse 30 geschraubt. Eine elektrische Leitung 32 ist innerhalb des Leuchtenkörpers 50 verlegt. In der Rückwand des Leuchtenkörpers 50 ist ein Schlitz 33 ausgebildet. Durch den Schlitz 33 wird die elektrische Leitung 32 bequem nach außen geführt.
An der Vorderseite des Leuchtenkörpers 50 ist eine Abdeckung 39 angeordnet. An der Abdeckung 39 ist ein Wippschalter 34 befestigt. Ein Ende der wenigstens 2-poligen elektrischen Leitung 32 ist an den Schalter 34 angeschlossen, wobei das andere Ende der elektrischen Leitung 32 in eine (nicht gezeigte) Steckdose zum Beispiel von einem Trafo oder in der Wand gesteckt wird. Rechts und links neben dem Schalter ist je ein stangenförmiger Körper 35 befestigt, welches teleskopierbar bieg- oder abknickbar ist. Die beiden stangenförmigen Körper 35 können Antennen, Röhren oder weiche, biegbare Zylinder sein. Eine Platte 36 ist zwischen den beiden stangenförmigen Körpern 35 angeordnet, um einerseits Stabilität vorzusehen und andererseits die beiden stangenförmigen Körper daran zu hindern in Kontakt zu gelangen und so einen Kurzschluss zu verursachen. An den freien Enden der stangenförmigen Körper 3 5 sind Befestigungsvorrichtungen 42 vorgesehen. Die Befestigungsvorrichtungen 42 dienen dazu eine Stange 44 mit einer Verriegelung 43 fest zu verbinden. Die Stange 44 wird durch eine Verbindung 45, welche Kegei-förmig sein kann, hindurchgesteckt. An die Verbindung 45 schließt sich ein Leuchtenschirm 37 an. Eine (nicht gezeigte) Lampe ist innerhalb des Leuchtenschirms 37 eingebaut. Diese Lampe kann 0 eine fluoreszierende Lampe, eine Halogen-Lampe oder eine andere geeignete Vorrichtung sein. Ein Ende des Leuchtenschirms 3 7 ist mit einem Durchgangsloch 46 versehen. Das Durchgangsloch 4 6 dient dazu die Stange 44 in einer Weise aufzunehmen, so dass der Leuchtenschirm 37 sicher mit der Verbindung 4 5 verbunden 5 werden kann.
Mit Bezug auf die Figuren 3, 4 und 5 ist der Leuchtenkörper 50 sicher oben in einem CD-Ständer 40 aufgenommen. Zwei Seiten des CD-Ständers 40 sind mit einer
Mehrzahl von Abstandshaltern 41 versehen, welche im gleichen Abstand zueinander angeordnet sind. Zwischen die Abstandhalter 41 können eine Mehrzahl von Compact-Discs eingesteckt werden. Die elektrische Leitung 32 ist innen an der Hinterseite des CD-Ständers 4 0 versteckt, um ein Schleudern des Benutzers aufgrund eines herumhängenden Kabels zu verhindern. Die beiden teleskopischen und abknickbaren stangenförmigen Körper 35 ragen vorne oben aus dem CD-Ständer 40 heraus. Dadurch kann der Benutzer die Orientierung des Leuchtenschirms 3 7 bequem einstellen und die CDs innerhalb des CD-Ständers 40 gut erkennen bzw. die auf die Booklets gedruckten Daten, z.B. Lieder oder dergleichen, gut erkennen. Daher kann der Benutzer den CD-Ständer bequem bedienen.
Mit Bezug auf Figur 6 ist eine weiter Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Hierbei ist ein stangenförmiger Schalter 34 vorgesehen, der ebenso wie der Wippschalter 34 die Lampe ein- und ausschaltet. Die Verbindung und die Befestigung dieses Schalters 34 entspricht der des obigen Wippschalters.
Mit Bezug auf Figur 7 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform weist der Leuchtenschirm 37 eine längliche Gestalt auf. Ebenso können andere Formen von Leuchtenschirmen, wie z. B. reckteckförmige, längliche, polygonale, runde, elliptische, dreieckige, viereckige oder mehreckige Formen aufweisen.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung einen Beleuchtungskörper, welcher für einen CD-Ständer verwendbar ist. Der Beleuchtungskörper weist einen Leuchtenkörper auf. Eine elektrische Leitung ist innerhalb des Leuchtenkörpers vorgesehen, wobei ein Ende der elektrischen Leitung an einen Wippschalter angeschlossen ist. Rechts und links neben dem Wippschalter sind teleskopierbare Stangen angeordnet, zwischen welchen eine Platte vorgesehen ist. Die Platte dient dazu die beiden stangenförmigen Körper zu stabilisieren sowie diese daran zu hindern in Kontakt zu gelangen und so einen Kurzschluss zu verursachen. An den freien Enden der Stangen ist ein Leuchtenschirm mit einer Lampe innerhalb des Schirms vorgesehen. Diese Beleuchtungseinrichtung wird dann zur
Beleuchtung von herausnehmbaren CDs in einem CD-Ständer vorgesehen. Dadurch kann der Benutzer die auf den Compact-Discs befindlichen Daten bequem lesen ohne, dass er die CD komplett aus dem CD-Ständer herausnehmen muss.
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Claims (9)
1. Beleuchtungseinrichtung aufweisend: einen mit einer versteckten, elektrischen Leitung (32) versehenen Leuchtenkörper (50); wobei die Vorderseite des Leuchtenkörpers (50) mit einem Schalter (34) versehen ist und zu zwei Seiten des Schalters (34) jeweils ein stangenförmiger Körper (35) angeordnet ist, welcher teleskopier- und abknickbar ist; und das freie Ende der beiden stangenförmigen Körper (35) mit einem Leuchtenschirm (37) verbunden ist, wobei im Leuchtenschirm (37) eine Lampe fest untergebracht ist; und wobei die Beleuchtungseinrichtung in einem CD-Ständer so platzierbar ist, dass sie die darin befindlichen CDs, auch wenn sie nur teilweise aus dem Ständer herausgenommen sind, beleuchtet.
2. Beleuchtungseinrichtung gemäß Anspruch 1, wobei der Leuchtenkörper (50) aus einer oberen Abdeckung (20) und einem Gehäuse (30) gebildet ist, welche mittels Schrauben miteinander verbunden sind, wozu die obere Abdeckung (20) und das Gehäuse (30) mit Durchgangslöchern bzw. Ansatzbolzen versehen sind.
3. Beleuchtungseinrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei der Leuchtenkörper (50) innen hohl ist.
4. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der betätigbare Schalter (34) ein Druckschalter, ein Wippschalter, ein Taster oder eine derartige Schaltvorrichtung ist.
5. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Leuchtenschirm (37) entweder eine Rechteck-Form, eine langgezogene Form, Polygonal-Form, eine runde Form, eine elliptische Form, eine dreieckige Form, eine viereckige Form oder eine mehreckige Form aufweist.
6. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Lampe eine fluoreszierende Lampe oder eine Halogen-Lampe ist.
7. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die beiden stangenförmigen Körper (35) entweder aus antennenförmigen Stangen oder weichen, biegsamen Stangen bestehen.
8. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei eine Platte (36) zwischen den beiden stangenförmigen Körpern (35) angeordnet ist, von welcher die beiden Stangen (35) daran gehindert sind, einander anzunähern und sich dadurch zu verkürzen.
9. Beleuchtungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei jeweils eine Verriegelungsvorrichtung (42) an den freien Enden der stangenförmigen Körper (35) ausgebildet ist und die Verriegelungsvorrichtungen (42) mittels einer Verriegelung verriegelt sind und von einem Leuchtenschirm (37) abgedeckt sind.
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