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DE20104803U1 - Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte - Google Patents

Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte

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DE20104803U1
DE20104803U1 DE20104803U DE20104803U DE20104803U1 DE 20104803 U1 DE20104803 U1 DE 20104803U1 DE 20104803 U DE20104803 U DE 20104803U DE 20104803 U DE20104803 U DE 20104803U DE 20104803 U1 DE20104803 U1 DE 20104803U1
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Application number
DE20104803U
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EBINGER KLAUS ING FA
Original Assignee
EBINGER KLAUS ING FA
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V3/00Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation
    • G01V3/15Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation specially adapted for use during transport, e.g. by a person, vehicle or boat

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Description

Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte
Die Erfindung betrifft einen Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte von metallischen Objekten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Großschleifenrahmen der eingangs genannten Art wird für Ortungs- bzw. Detektionsgeräte verwendet, die bei der Ortung von metallischen Objekten, wie beispielsweise Minen, Bomben oder Ähnliches eingesetzt werden. Der Großschleifenrahmen dient zum Aufspannen mindestens einer Ortungsschleife, mit der ein Magnetfeld ausgesandt und/oder empfangen werden kann. Mit Hilfe einer Geräteelektronik kann eine Störung des Magnetfeldes nachgewiesen werden, die nach entsprechender Auswertung einen Hinweis auf metallische Objekte gibt.
Um einen möglichst großen Flächenabschnitt mit dem Ortungsgerät kontrollieren zu können, haben derartige Großschleifenrahmen einen Durchmesser von bis zu 2,6 m, so dass der Großschleifenrahmen entsprechend groß ausgebildet ist. Üblicherweise wird ein derartiger Großschleifenrahmen von zwei Personen getragen, die den Großschleifenrahmen seitlich erfassen und über die zu kontrollierende Fläche bewegen .
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Ferner sind Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte bekannt, die eine Flächenüberdeckung von bis zu einem Quadratmeter aufweisen, wobei der Großschleifenrahmen des Ortungsgerätes von einer Einzelperson durch ein Gurtsystem getragen wird, die sich während der Ortung in dem vom Rahmen umgrenzten Bereich aufhält.
Insbesondere wenn ein derartiger Großschleifenrahmen durch unwegsames Gelände geführt wird, ist eine präzise Führung der Ortungsschleife im Gelände erschwert, da eine koordinierte Bewegung zwischen den den Großschleifenrahmen tragenden Personen in einem derartigen Fall kaum möglich ist oder die Gurtanordnung, mit der der Großschleifenrahmen von einer Einzelperson getragen wird, zu einem Pendeln des Großschleifenrahmens führt. Darüber hinaus ist eine Bedienung des Ortungsgerätes erschwert, da die Geräteelektronik üblicherweise in einem separaten Gehäuse untergebracht ist, das die suchende Person am Körper trägt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte anzugeben, der einfach zu handhaben und gleichzeitig einfach zu bedienen ist.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch einen Großschleifenrahmen mit den Merkmalen nach Anspruch 1.
Bei dem erfindungsgemäßen Großschleifenrahmen kann der Benutzer des Ortungsgerätes den Rahmen an der Trageinrichtung durch das Gelände führen, wobei die starre Ausbildung der Trageinrichtung eine exakte Führungsbewegung des Großschleif enrahmens über die zu kontrollierende Oberfläche ermöglicht. Auch wird insbesondere bei Verwendung des Ortungsgerätes zur Minensuche die persönliche Sicherheit des
Benutzers erhöht, da sich der Benutzer durch die Tatsache, dass die starre Trageinrichtung in den vom Rahmen umgrenzten Bereich ragt, während des Ortens und Führens des Großschleifenrahmens in dem vom Rahmen umgrenzten Bereich aufhalten kann. Des weiteren ist die Bedienbarkeit des Ortungsgerätes verbessert, da zumindest eine der Funktionseinheiten der Geräteelektronik an der Trageinrichtung vorgesehen ist, so dass der Benutzer die Geräteelektronik des Ortungsgerätes gleichzeitig während des Führens des Großschleifenrahmens durch das Gelände mit der den Rahmen führenden Hand betätigen kann. Die weiteren Komponenten der Geräteelektronik können beispielsweise in einem Gehäuse untergebracht am Körper des Benutzers mitgeführt werden.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen sowie der Zeichnung.
So wird bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Großschleifenrahmens vorgeschlagen, eine länglich ausgebildete Trageinrichtung zu verwenden, die mit ihren beiden Enden derart mit dem Rahmen verbunden ist, dass die Trageinrichtung den vom Rahmen umgrenzten Bereich in zwei Abschnitte unterteilt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der Großschleifenrahmen durch die längliche Trageinrichtung zusätzlich versteift wird und daher weniger zum Verwinden neigt. Als längliche Trageinrichtung wird beispielsweise die Verwendung eines Tragrohres vorgeschlagen, das an zwei zueinander beabstandet verlaufenden Streben des Rahmens mit seinen beiden Enden befestigt ist. Für eine gleichmäßige Gewichtsverteilung wird ferner vorgeschlagen, die längliche Trageinrichtung so am Rahmen zu befestigen, dass die unterteilten Abschnitte gleich groß sind.
Alternativ ist es auch möglich, eine Trageinrichtung einzusetzen, die beispielsweise als Tragarm ausgebildet ist, der nur an einer der Streben des Rahmens befestigt ist. Damit der Großschleifenrahmen austariert ist, kann beispielsweise ein entsprechendes Gewicht am freien Ende des Tragarms vorgesehen werden, durch das das durch die einseitige Befestigung eventuell entstehende Ungleichgewicht am Rahmen ausgeglichen werden kann. Hierzu würde sich beispielsweise auch ein Gehäuse eignen, in dem zumindest ein Teil der Geräteelektronik aufgenommen ist.
Damit der Großschleifenrahmen mit einem definierten Suchabstand von üblicherweise 30 bis 50 cm über die zu kontrollierende Oberfläche geführt werden kann, wird ferner vorgeschlagen, die Trageinrichtung gekröpft auszubilden, so dass der als Tragegriff dienende Abschnitt der Trageinrichtung zu der vom Rahmen aufgespannten Ebene beabstandet ist. Hierdurch kann der Benutzer den Großschleifenrahmen in einer ergonomischen und entspannten Haltung führen, wodurch ein ermüdungsarmes Bewegen des Großschleifenrahmens durch das Gelände möglich wird, während der Großschleifenrahmen in dem definierten Suchabstand über die Bodenoberfläche bewegt wird. Dabei ist es besonders von Vorteil, wenn der als Tragegriff dienende Abschnitt der Trageinrichtung zumindest annähernd parallel zu der vom Rahmen aufgespannten Ebene verläuft, wodurch eine besonders ergonomische Handhabung des Rahmens möglich ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Großschlei fenrahmens ist die an der Trageinrichtung vorgesehene Funktionseinheit die Bedieneinheit der Geräteelektronik, so dass der Benutzer des Großschieifenrahmens die Geräteelektronik ohne großen Aufwand beispielsweise zum Erhöhen der Sensibilität des Ortungsgerätes verstellen kann. Dabei ist es besonders von Vorteil, wenn sämtliche für die Geräteelektronik wesentlichen Bedienungsfunktionen an der
Bedieneinheit vorgesehen sind, so dass die Bedieneinheit eine einhändige Betätigung der Geräteelektronik ermöglicht.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, alle Funktionseinheiten der Geräteelektronik an der Trageinrichtung vorzusehen, so dass der Benutzer von der Ortungseinrichtung vollständig entkoppelt ist. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass bei einem Benutzerwechsel nur der Großschleifenrahmen mit der daran vorgesehenen Geräteelektronik getauscht werden muss, ohne dass zusätzliche Komponenten der Geräteelektronik an den neuen Benutzer übergeben werden müssen. Dabei ist es besonders von Vorteil, wenn die Funktionseinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind, so dass eventuelle Steckkontakte oder Kabelverbindungen vollständig entfallen können. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Großschleifenrahmen auch zu Unterwassereinsätzen verwendet werden soll.
Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn auch die Spannungsversorgung der Geräteelektronik an der Trageinrichtung vorgesehen ist, so dass auch das Mitführen einer zusätzlichen Spannungsversorgung entfällt. Um die Spannungsversorgung vor Beschädigung zu schützen, ist es ferner von Vorteil, wenn die Spannungsvorrichtung zumindest teilweise in der Trageinrichtung aufgenommen ist.
Da Großschlei fenrahmen aufgrund ihrer Abmessungen vergleichsweise unhandlich sind, wird bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Großschleifenrahmens vorgeschlagen, den Rahmen klappbar auszubilden.
Hierzu wird bei einer bevorzugten Weiterbildung eines klappbaren Rahmens vorgeschlagen, zwei U-förmige Rahmenabschnitte vorzusehen, die durch zwei zwischen den jeweils einander zugewandten freien Enden der beiden Rahmenabschnitte angeordnete Befestigungselemente miteinander verbunden sind.
Die Trageinrichtung ist bei dieser Weiterbildung zumindest an einem der beiden Befestigungselemente befestigt, während zumindest einer der beiden starren Rahmenabschnitte relativ zu den Befestigungselementen klappbar ist. Durch diesen Aufbau des klappbaren Großschleifenrahmens ist es einerseits möglich, nach dem Aufklappen einen vergleichsweise starren Rahmen auszubilden, der aufgrund der starren Trageinrichtung gut durch das Gelände zu führen ist, während der Großschleifenrahmen andererseits beispielsweise zum Transport zu einer handlichen Größe zusammengeklappt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des klappbaren Großschlei fenrahmens sind beide Rahmenabschnitte klappbar ausgebildet. Dabei ergibt sich eine besonders kompakte Ausbildung des klappbaren Rahmens, wenn die Rahmenabschnitte in zusammengeklapptem Zustand mit ihren jeweils die Basis der U-Form bildenden Längsstreben aneinanderliegen und ihre jeweils die Schenkel der U-Form bildenden Querstreben einen vorzugsweise spitzen Winkel einschließen. Die Trageinrichtung ist bei dieser Ausführungsform des klappbaren Großschlei fenrahmens in zusammengeklapptem Zustand des Rahmens beabstandet zu den Längsstreben in dem von den Rahmenabschnitten umschlossenen Volumen angeordnet, wodurch die an der Trageinrichtung vorgesehene Funktionseinheit der Geräteelektronik zusätzlich geschützt ist.
Als Klappverbindung zwischen dem klappbaren Rahmenabschnitt und jedem Befestigungselement wird die Verwendung eines biegsamen Verbindungselementes vorgeschlagen, das den Rahmenabschnitt mit den Befestigungselementen klappbar verbindet. Die Verwendung eines biegsamen Verbindungselementes ist insbesondere von Vorteil, da die Ortungsschleife bzw. die Ortungsschleifen an bzw. in dem biegsamen Verbindungselement geführt werden können, so dass die Ortungsschleife(n) bei einem Umklappen des Rahmenabschnittes nicht ge-
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knickt oder beschädigt wird bzw. werden. Des Weiteren wird bei dieser Weiterbildung des klappbaren Großschleifenrahmens vorgeschlagen, das biegsame Verbindungselement in einer Stellung festlegbar zu gestalten, in der die beiden starren Rahmenabschnitte im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind, wodurch ein unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Großschleifenrahmens wirksam verhindert wird.
Als biegsames Verbindungselement wird vorzugsweise ein flexibler Schlauch verwendet, der mit dem Befestigungselement und jeweils einem der beiden freien Enden des Rahmenabschnittes fest verbunden ist. Die Verwendung eines flexiblen Schlauches als Verbindungselement hat den Vorteil, dass die Ortungsschleife durch den Schlauch hindurchgeführt werden kann und auf diese Weise einerseits nach außen hin gegen Beschädigungen geschützt und andererseits, sofern dies gewünscht ist, auch abgedichtet in dem Rahmen geführt werden kann.
Zum Festlegen des flexiblen Schlauches ist am Rahmen eine Hülse vorgesehen, die auf den Schlauch aufschiebbar ist und den Schlauch dabei derart überspannt, dass die Hülse das Befestigungselement und den Rahmenabschnitt starr miteinander verbindet. Mit Hilfe der Hülse lässt sich der Rahmen auf einfache Weise schnell und problemlos in seiner aufgeklappten Position arretieren oder im Bedarfsfall zusammenklappen. Die Hülse kann bei dieser Ausführungsform auch geschlitzt ausgebildet sein, wodurch die Montage der Hülse zusätzlich vereinfacht ist.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, den flexiblen Schlauch an seiner Mantelfläche zumindest abschnittsweise zu profilieren. Durch das am Schlauch ausgebildete Profil wird er-
reicht, dass der Schlauch in seiner entspannten Lage, d.h. ohne äußere Biegekräfte, eine länglich gestreckte Form einnimmt. Durch das Zusammenklappen des Rahmenabschnitts wird der flexible Schlauch vorgespannt, wodurch insbesondere ein späteres Aufklappen des Rahmenabschnittes erleichtert wird, da die Vorspannkräfte beim Freigeben des Schlauches den Rahmenabschnitt in eine aufgeklappte Stellung drücken. Um die Hülse, mit der der Schlauch in seiner Position festgelegt werden kann, am Großschleifenrahmen zu sichern, wird ferner vorgeschlagen, die Hülse am Befestigungselement und/ oder am Rahmenabschnitt verrastbar zu gestalten.
Des Weiteren ist es von Vorteil, jedes biegsame Verbindungselement abgedichtet am Befestigungselement und am Rahmenabschnitt zu befestigen, um so ein Eindringen von Spritzwasser in den Großschleifenrahmen an den Befestigungsstellen zu vermeiden. Hierzu wird beispielsweise die Verwendung von O-Ringen vorgeschlagen, die ein einfaches aber sehr wirkungsvolles Abdichten der Verbindungsstellen auch bei hohen Drücken, von 8 bar und mehr ermöglichen.
Damit die Ortungsschleife bzw. die Ortungsschleifen gegenüber Feuchtigkeit geschützt sind, wird ferner vorgeschlagen, die Rahmenabschnitte, die Befestigungselemente und die Verbindungselemente des Rahmens hohl auszubilden und die Ortungsschleife bzw. die Ortungsschleifen durch die hohlen Verbindungselemente, Befestigungselemente und Rahmenabschnitte zu führen. Damit der Großschleifenrahmen gegebenenfalls auch unter Wasser eingesetzt werden kann, wird ferner vorgeschlagen, den gesamten klappbaren Rahmen nach außen hin abgedichtet auszubilden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausfüh
rungsbeispiel eines Großschleifenrahmens mit zentralem Tragrohr im Einsatz;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein zweites Ausfüh
rungsbeispiel eines Großschleifenrahmens, der klappbar ist;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer
klappbaren Verbindungsstelle des klappbaren Großschleifenrahmens;
Fig. 4 eine Schnittansicht der Verbindungsstelle
in Fig. 3 zwischen einem als biegsames Verbindungselement dienenden flexiblen Schlauch und dem Ende eines Rahmenabschnittes;
Fig. 5a bis 5c perspektivische Darstellungen der Verbindungsstelle nach Fig. 3 beim Zusammenklappen des Großschleifenrahmens; und
Fig. 6a und 6b perspektivische Darstellungen des klappbaren Großschleifenrahmens beim Zusammenklappen.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines Großschleifenrahmens 10 eines Ortungsgerätes 12 zur Ortung metallischer Objekte. Der Großschleifenrahmen 10 weist zwei U-förmige Rahmenabschnitte 14 und 16 auf, die
- &iacgr;&ogr; -
jeweils aus einer Längsstrebe 18 und zwei kürzeren, identisch ausgebildeten Querstreben 20 gebildet ist. Die beiden Querstreben 20 sind jeweils mit ihrem einen Ende an einem Winkelstück 22 mit dem jeweiligen Ende der Längsstrebe 18 fest verbunden. Das andere freie Ende der Querstreben 20 jedes Rahmenabschnittes 14 ist mit einem T-förmigen Befestigungselement 24 fest verbunden, wodurch der in etwa rechteckige Großschleifenrahmen 10 gebildet ist.
An den beiden Befestigungselementen 24 ist ferner ein als Trageinrichtung dienendes Tragrohr 26 befestigt, das an jedem seiner Enden, mit denen es mit den Befestigungselementen 24 in Verbindung steht, gekröpft ist. Das Tragrohr 26 ist dabei so an dem Großschleifenrahmen 10 befestigt, dass der von dem Großschleifenrahmen 10 umgrenzte Bereich in zwei gleich große Abschnitte unterteilt ist.
An dem Tragrohr 26 ist in einem gemeinsamen Gehäuse 28 die Geräteelektronik 30 des Ortungsgerätes 12 untergebracht. An dem Gehäuse 28 ist eine Anzeigeeinheit 32 zum Anzeigen georteter Objekte sowie eine Bedieneinheit 34 der Geräteelektronik 30 erkennbar. Die Bedieneinheit 34 ist dabei so gestaltet, dass sie von einem Benutzer 36 einhändig betätigt werden kann. Des Weiteren ist in dem Tragrohr 26 nahe dem Gehäuse 28 der Geräteelektronik 30 die Spannungsversorgung (nicht dargestellt) der Geräteelektronik 30 aufgenommen, so dass das Ortungsgerät 12 unabhängig von weiteren Komponenten betrieben werden kann.
Durch entsprechende Anschlüsse am Gehäuse 28 der Geräteelektronik 30 ist es möglich, mit Hilfe einer separaten Spannungsversorgung, die am Körper des Benutzers 36 getragen wird, das Ortungsgerät 12 zusätzlich mit Spannung zu versorgen.
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Die Streben 18 und 20 der Rahmenabschnitte 14 sowie die T-förmigen Befestigungselemente 24 und das Tragrohr 26 sind hohl ausgebildet, so dass die Ortungsschleife bzw. die Ortungsschleifen (die nicht dargestellt sind) nach außen hin geschützt und abgedichtet im Großschleifenrahmen 10 aufgenommen sind. Der Anschluss der Ortungsschleife ist durch das Tragrohr 26 geführt an die Geräteelektronik 30 des Ortungsgerätes 12 angeschlossen.
Zur Benutzung des Ortungsgerätes 12 mit dem erfindungsgemäßen Großschleifenrahmen 10 muss der Benutzer den Großschlei fenrahmen 10 am Tragrohr 26 aufnehmen und das Ortungsgerät 12 mit Hilfe der Geräteelektronik 30 anschalten. Das gekröpfte Tragrohr 26 ist dabei so an seinen gekröpften Abschnitten ausgebildet, dass der Großschleifenrahmen 10 mit einem Suchabstand von etwa 30 bis 50 cm über die zu kontrollierende Oberfläche geführt werden kann, während der Benutzer 36 eine ergonomische und entspannte Haltung währen der Führungsbewegung des Großschleifenrahmens 10 einnehmen kann, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Darüber hinaus gewährleistet die zentrale Anordnung des Tragrohrs 26 mit der darin integrierten Geräteelektronik eine einfache Handhabung des Großschleifenrahmens 10 im Gelände, wobei die Tatsache, dass der Benutzer 36 in dem von dem Großschleifenrahmen 10 umgrenzten Bereich während des Ortens aufhält, dessen persönliche Sicherheit zusätzlich erhöht.
In Fig. 2 ist in Draufsicht ein zweites Ausführungsbeispiel eines Großschleifenrahmens 10a gezeigt· Der Großschleifenrahmen 10a entspricht in seinem Aufbau im Wesentlichen dem Aufbau des zuvor beschriebenen, in Fig. 1 gezeigten Großschlei fenrahmens 10. Er unterscheidet sich nur durch die Ausbildung einer klappbaren Verbindungsstelle zwischen den
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Rahmenabschnitten 14a und 16a und den beiden Befestigungselementen 24a des Großschleifenrahmens 10a, die nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 3 näher erläutert wird, in der ein Ausschnitt der klappbaren Verbindungsstelle gezeigt ist.
So weist auch bei dem Großschleifenrahmen 10a das Befestigungselement 24a eine T-Form auf, wobei der senkrecht von dem Querbalken 38a des T's abstehende Befestigungsstutzen 40a zum Befestigen des Tragrohrs 26a dient, von dem gleichfalls in Fig. 3 nur ein Abschnitt dargestellt ist. In die beiden offenen Enden des Querbalkens 38a ist jeweils ein flexibler Schlauch 42a eingeführt und abgedichtet am Querbalken 38a befestigt, wie später noch erläutert wird. Das andere Ende des flexiblen Schlauches 42a ist in das offene Ende der jeweiligen Querstrebe 20a des Rahmenabschnittes 14a bzw. 16a eingeführt und gleichfalls in diesem abgedichtet befestigt.
Auf jede Querstrebe 20a jedes Rahmenabschnitts 14a und 16a ist eine Hülse 44a aufgeschoben, die in ihrer in Fig. 3 dargestellten Stellung durch geeignete Rast- bzw. Verriegelungsmittel (nicht dargestellt) arretierbar ist. Die Hülse 44a kann in Längsrichtung der Querstrebe 20a auf den flexiblen Schlauch 42a aufgeschoben und an der Querstrebe 20a verrastet werden, wie später noch erläutert wird, wodurch eine starre Verbindung zwischen der Querstrebe 20a des Rahmenabschnittes 14a bzw. 16a und dem Befestigungselement 24a ausgebildet wird, wie Fig. 2 zeigt.
In Fig. 4 ist eine geschnittene Darstellung der Befestigungsstelle zwischen einer der Querstreben 20a und einem der flexiblen Schläuche 42a dargestellt. Diese Befestigungsstelle entspricht in ihrem Aufbau gleichfalls den Be-
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festigungssteilen zwischen den weiteren Querstreben 20a der beiden Rahmenabschnitte 14a und 16a und den anderen flexiblen Schläuchen 42a als auch der Befestigungsstelle zwischen den flexiblen Schläuchen 42a und den Querbalken 38a der T-förmigen Befestigungselemente 24a.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, ist der flexible Schlauch 42a mit einer Profilierung 46a ausgebildet, die dazu führt, dass der flexible Schlauch 42a bei fehlender äußerer Krafteinwirkung eine in etwa längliche Form einnimmt. Darüber hinaus dient die aus gleichmäßig am Umfang des flexiblen Schlauches 42 verteilten, umlaufenden Nuten ausgebildete Profilierung 46a gleichzeitig als Aufnahme für zwei O-Ringe 48a, so dass das in das offene Ende der Querstrebe 20a eingeführte Ende des flexiblen Schlauches 42a abgedichtet in der Querstrebe 20a aufgenommen ist. Zusätzlich ist der flexible Schlauch 42a in bekannter Weise beispielsweise durch Verkleben fest mit den Querstreben 20a verbunden. Nahe dem freien Ende der Querstrebe 20a, an dem der flexible Schlauch 42a befestigt ist, ist ferner eine umlaufende Nut 50a an der Mantelfläche der Querstrebe 20a ausgebildet, die als Rastvertiefung für das zuvor beschriebene, nicht dargestellte Rastmittel der Hülse 44a dient.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 5a bis 5c sowie 6a und 6b die Funktionsweise der Klappverbindung an dem Großschleifenrahmen 10a näher erläutert. In aufgefaltetem Zustand entspricht die Gestalt des Großschleifenrahmens 10a der Gestalt des in Fig. 1 gezeigten Großschleifenrahmens 10, wie Fig. 2 zeigt. Auch hier sind die beiden Rahmenabschnitte 14a, 16a in einer gemeinsamen Ebene angeordnet, während das Tragrohr 26a bezogen auf die Ebene zu den Rahmenabschnitten 14a und 16a beabstandet ist.
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Soll nun der Großschleifenrahmen 10a zusammengeklappt werden, werden zunächst die vier Hülsen 44a, die die vier Querstreben 20a der Rahmenabschnitte 14a und 16a mit den beiden Befestigungselementen 24a starr verbinden, entrastet und in Richtung der Längsstreben 18a der Rahmenabschnitte 14a und 16a verschoben, wie durch die Pfeile in Fig. 5a angedeutet ist. Nachdem die vier Hülsen 44a mit den Nuten 50a so verrastet sind, dass die flexiblen Schläuche 42a von den Hülsen 44a nicht mehr überbrückt werden, so wie es in Fig. 5b gezeigt ist, können die Rahmenabschnitte 14a und 16a nach oben in Richtung des Tragrohres 26a geklappt werden, wie in Fig. 6a gezeigt ist. Dabei lenken die flexiblen Schläuche 42a die in den Rahmenabschnitten 14a und 16a und den Befestigungselementen 24a aufgenommenen Ortungsschleifen um, ohne dass dabei die Ortungsschleifen geknickt oder beschädigt werden (vgl. Pfeile in Fig. 5b). In dieser in den Fig. 5b und 5c sowie 6b gezeigten, hochgeklappten Stellung können die Rahmenabschnitte 14a und 16a beispielsweise durch Gurte, durch Klammern oder Ähnliches am Tragrohr 26a gesichert werden.
Wie insbesondere Fig. 6b zeigt, liegen die Längsstreben 18a in diesem zusammengeklappten Zustand des Großschleifenrahmens 10a aneinander an, während die Querstreben 20a der beiden Rahmenabschnitte 14a und 16a unter einem spitzen Winkel zueinander verlaufen und mit den umgebogenen Schläuchen 42a in die Befestigungselemente 24a übergehen. In diesem zusammengeklappten Zustand ist das Tragrohr 26a innerhalb des von den beiden Rahmenabschnitten 14a und 16a umschlossenen keilförmigen Volumens angeordnet, wodurch das Gehäuse 28a mit der darin aufgenommenen Geräteelektronik 30a von den Rahmenabschnitten 14a und 16a zusätzlich geschützt ist.
Soll der Großschleifenrahmen 10a erneut benutzt werden, müssen die Rahmenabschnitte 14a und 16a nur vom Tragrohr 26a gelöst werden, wobei, wie zuvor bereits erläutert wurde, durch die Profilierung 46a der flexiblen Schläuche 42a die Rahmenabschnitte 14a und 16a wieder in ihre ausgeklappte Stellung zurückgeschwenkt werden. In dieser ausgeklappten Stellung werden die Hülsen 44a wieder zurück über die flexiblen Schläuche 42a in Richtung der Befestigungselemente 24a verschoben und in den Nuten 50a an den Querstreben 20a verrastet, so dass der Großschleifenrahmen 10a wieder die in Fig. 2 gezeigte Stellung einnimmt.
Bei den beiden zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde ein Großschleifenrahmen 10 bzw. 10a verwendet, bei dem die Trageinrichtung als Tragrohr 26 bzw. 26a ausgebildet ist. Alternativ ist es auch möglich, anstelle eines Tragrohres einen Tragarm zu verwenden, der nur an einem der beiden Befestigungselemente 24 bzw. 24a befestigt ist. Bei dieser Ausführungsform wird zusätzlich vorgeschlagen, am freien Ende des Tragarms ein Gegengewicht vorzusehen, damit der Großschleifenrahmen beim Tragen eine zumindest annähernd parallel zur Bodenoberfläche verlaufende Position einnimmt. Des Weiteren ist es denkbar anstelle der flexiblen Schläuche 42a bei dem zweiten Ausführungsbeispiel Metallgelenke oder Ähnliches vorzusehen, die ein Umklappen der Rahmenabschnitte 14a und 16a gleichfalls zulassen.
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Claims (15)

1. Großschleifenrahmen für Ortungsgeräte von metallischen Objekten,
mit einem geschlossenen Rahmen (10) zum Aufspannen mindestens einer Ortungsschleife und
mit einer mit der Ortungsschleife verbundenen Geräteelektronik (30) zum Orten der metallischen Objekte, dadurch gekennzeichnet,
- dass am Rahmen (10) eine starre Trageinrichtung (26) vorgesehen ist, die in den vom Rahmen umgrenzten Bereich ragt, und
- dass zumindest eine der Funktionseinheiten (32, 34) der Geräteelektronik (30) an der Trageinrichtung (26) vorgesehen ist.
2. Großschleifenrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die längliche Trageinrichtung (26) mit ihren beiden Enden derart mit dem Rahmen (10) verbunden ist,
dass die Trageinrichtung (26) den vom Rahmen (10) umgerenzten Bereich in zwei vorzugsweise gleichgroße Abschnitte unterteilt.
3. Großschleifenrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trageinrichtung (26) derart gekröpft ist,
dass der als Tragegriff dienende Abschnitt der Trageinrichtung (26) zu der vom Rahmen (10) aufgespannten Ebene beabstandet ist und vorzugsweise zumindest annähernd parallel zur aufgespannten Ebene verläuft.
4. Großschleifenrahmen nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
- dass die an der Trageinrichtung (26) vorgesehene Funktionseinheit die Bedieneinheit (34) der Geräteelektronik (30) ist und
- dass die Bedieneinheit (34) vorzugsweise einhändig betätigbar ist.
5. Großschleifenrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass alle Funktionseinheiten (32, 34) der Geräteelektronik (30), vorzugsweise in einem gemeinsamen Gehäuse (28), an der Trageinrichtung (30) vorgesehen sind.
6. Großschleifenrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsversorgung der Geräteelektronik (30) an der Trageinrichtung (26) vorgesehen oder in der Trageinrichtung (26) zumindest teilweise aufgenommen ist.
7. Großschleifenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (10) klappbar ausgebildet ist.
8. Großschleifenrahmen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
- dass zwei U-förmige Rahmenabschnitte (14, 16) vorgesehen sind, die durch zwei zwischen den jeweils einander zugewandten freien Enden der beiden Rahmenabschnitte (14, 16) angeordnete Befestigungselemente (24) miteinander verbunden sind,
- dass die Trageinrichtung (26) zumindest an einem der Befestigungselemente (24) befestigt ist und
- dass zumindest einer der beiden starren Rahmenabschnitte (14, 16) relativ zu den Befestigungselementen (24) klappbar ist.
9. Großschleifenrahmen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
- dass beide Rahmenabschnitte (14, 16) klappbar sind,
- dass die Rahmenabschnitte (14, 16) in zusammengeklapptem Zustand mit ihren jeweils die Basis der U- Form bildenden Längsstreben (18) aneinanderliegen und ihre jeweils die Schenkel der U-Form bildenden Querstreben (10) einen vorzugsweise spitzen Winkel einschließen und
- dass die Trageinrichtung (26) beabstandet zu den Längsstreben (18) in dem von den Rahmenabschnitten (14, 16) umschlossenen Volumen angeordnet ist.
10. Großschleifenrahmen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
- dass der klappbare Rahmenabschnitt (14, 16) an jedem Befestigungselement (24) durch ein biegsames Verbindungselement (42) befestigt ist und
- dass zumindest eines der biegsamen Verbindungselemente (42) in einer Stellung festlegbar ist, in der die beiden starren Rahmenabschnitte (14, 16) im Wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind.
11. Großschleifenrahmen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
- dass jedes Verbindungselement als ein flexibler Schlauch (42) ausgebildet ist, der mit dem Befestigungselement (24) und jeweils einem der beiden freien Enden des Rahmenabschnitts (14, 16) fest verbunden ist und
- dass zum Festlegen des Schlauches (42) eine Hülse (44) am Rahmen (10) vorgesehen ist, die auf den Schlauch (42) aufschiebbar ist und den Schlauch (42) dabei derart überspannt, dass die Hülse (44) das Befestigungselement (24) und den Rahmenabschnitt (14, 16) starr miteinander verbindet.
12. Großschleifenrahmen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (44) an seiner Mantelfläche zumindest abschnittsweise profiliert ist.
13. Großschleifenrahmen nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (44) am Befestigungselement (24) und/ oder am Rahmenabschnitt (14, 16) verrastbar ist.
14. Großschleifenrahmen nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verbindungselement (42), vorzugsweise jeweils durch mindestens einen O-Ring (48), abgedichtet am Befestigungselement (24) und am Rahmenabschnitt (14, 16) befestigt ist.
15. Großschleifenrahmen nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Rahmenabschnitte (14, 16), die Befestigungselemente (24) und die Verbindungselemente (42) des Rahmens (10) hohl ausgebildet sind und
- dass die Ortungsschleife durch die hohlen Verbindungselemente (42), Befestigungselemente (24) und Rahmenabschnitte (14, 16) geführt und vorzugsweise nach außen hin abgedichtet im Rahmen (10) aufgenommen ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202015003655U1 (de) 2015-05-21 2015-07-02 Sensys Sensorik & Systemtechnologie Gmbh Tragegestell
DE102013011353B4 (de) * 2013-07-08 2016-02-18 Thorsten Straub Vorrichtung zum erdbodenparallelen Führen der Rahmensonde eines Pulsinduktions-Metalldetektors

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