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DE20104459U1 - Anschlussgarnitur für einen Plattenheizkörper - Google Patents

Anschlussgarnitur für einen Plattenheizkörper

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Publication number
DE20104459U1
DE20104459U1 DE20104459U DE20104459U DE20104459U1 DE 20104459 U1 DE20104459 U1 DE 20104459U1 DE 20104459 U DE20104459 U DE 20104459U DE 20104459 U DE20104459 U DE 20104459U DE 20104459 U1 DE20104459 U1 DE 20104459U1
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plug
receiving
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DE20104459U
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Berg Hans & Co KG GmbH
Original Assignee
Berg Hans & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Berg Hans & Co KG GmbH filed Critical Berg Hans & Co KG GmbH
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Publication of DE20104459U1 publication Critical patent/DE20104459U1/de
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Description

Hans Berg GmbH & Co. KG. Talsperrenstr. 4-6, 51580 Reichshof
Anschlussgarnitur für einen Plattenheizkörper
Plattenheizkörper weisen im allgemeinen Anschlussgarnituren mit je einem Garnituroberteil und einem Garniturunterteil sowie mit einem integrierten Thermostatventil auf. Garnituroberteil und Garniturunterteil sind in der Regel über rohrförmige Vorlauf- und Rücklaufleitungen mit Vorlaufstutzen und Rücklaufstutzen verbunden, die ihrerseits mit Rohren einer Heizungsanlage koppelbar sind.
Des Weiteren zählt es zum Stand der Technik, Vorlauf- und Rücklaufstutzen mittig im Bereich der unteren Längskante eines Plattenheizkörpers vorzusehen. Diese Maßnahme dient insbesondere der leichteren Positionierung eines Plattenheizkörpers bei seiner Installation.
Aus der DE 197 10 509 A1 ist eine Anschlussgarnitur zum Anschließen eines Plattenheizkörpers an eine Heizungsanlage bekannt, bei welcher der Plattenheizkörper zwei einander benachbarte Heizplatten umfasst, welche an einer Stirnseite über ein Garnituroberteil und ein Garniturunterteil verbunden sind. Die Anschlussgarnitur gliedert sich in zwei Verbindungsteile, wobei
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das eine Verbindungsteil zwei Rohrstücke umfasst, die horizontal am Garnituroberteil bzw. Garniturunterteil befestigt und über ein vertikal verlaufendes Versteifungselement verbunden sind. Die dem Garniturober- und -unterteil abgewandten Enden der Rohrstücke sind zur Verbindung mit den Enden des zweiten, kegelstumpfförmige Ringdichtungen und Überwurfmuttern aufweisenden Verbindungsteils, mit einem Außengewinde versehen. Von diesen Schraubverbindungen erstrecken sich lange Rohre zu den im Bereich der unteren Längskante des Plattenheizkörpers angeordneten Vorlauf- und Rücklaufstutzen.
Dieser Vorschlag vermindert zwar die bei Anschlussgarnituren mit langen Verbindungsleitungen auftretenden Handhabungsprobleme, indessen führt seine Realisierung aufgrund der Schraubkupplungen zwangsläufig zu einem höheren Montageaufwand. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Schraubverbindungen zwischen den Heizplatten liegen, wo nur sehr wenig Raum zum Ansetzen von Werkzeugen zum Drehen der Überwurfmuttern vorhanden ist. Die Montage und Demontage ist damit nicht nur zeitaufwendig, sondern auch materialintensiv und damit kostensteigernd.
Der Erfindung liegt-ausgehend vom Stand der Technik-die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussgarnitur für einen ein- und mehrlagigen Plattenheizkörper zu schaffen, die einfach zu fertigen ist sowie eine sichere und fehlerfreie Montage erlaubt.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die Gliederung der Anschlussgarnitur in Montagegruppen, die problemlos dicht zusammenfügbar sind. Dazu ist das Garnituroberteil über eine rohrförmige Vorlaufleitung aus mindestens zwei dichtend zusammengefügten Längenabschnitten mit einem Vorlaufstutzen verbunden, der mittig der unteren Längskante des Platten-
heizkörpers positioniert ist. Entsprechend ist dann auch das Garniturunterteil über eine rohrförmige Vorlaufleitung aus mindestens zwei dichtend zusammengefügten Längenabschnitten mit einem Rücklaufstutzen verbunden, der im montagegerechten Bauabstand zum Vorlaufstutzen mittig im Bereich der unteren Längskante des Plattenheizkörpers angeordnet ist. Jede Fügeverbindung zwischen zwei Längenabschnitten der Vorlaufleitung bzw. der Rücklaufleitung umfasst wenigstens eine Aufnahmemuffe und mindestens einen in die Aufnahmemuffe einschiebbaren Einsteckstutzen, der seinerseits mit einer umlaufenden Lagerrille für einen Dichtring versehen ist.
Eine derartige Fügeverbindung der Längenabschnitte einerseits der Vorlaufleitung und andererseits der Rücklaufleitung ist fertigungstechnisch einfach realisierbar und damit stark kostenreduzierend. Da die Dichtringe nunmehr in umlaufenden Lagerrillen der Einsteckstutzen liegen, ist ihre Lageorientierung ohne besonderen Aufwand zu realisieren. Die Lagerrillen können so gestaltet sein, dass in Abhängigkeit von der Art der Dichtringe stets der notwendige Andruck an die inneren Oberflächen der Aufnahmemuffen gewährleistet ist. Auch ist der Grad der Umformung sowohl für die Aufnahmemuffen als auch für die Einsteckstutzen sehr gering. Hierdurch wird die Fertigung noch weiter vereinfacht. In diesem Zusammenhang ist es dann im Hinblick auf den Massenartikel Anschlussgarnitur wichtig, dass unter Vermeidung von Fehlmontagen immer die Qualität gesichert und stets überwacht werden kann.
Die Erfindung macht sich mit besonderem Vorteil bei mehrlagigen Plattenheizkörpern bemerkbar.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Grundgedankens verkörpern die Merkmale des Schutzanspruchs 2. Danach werden die Lagerrillen für die Dichtringe durch radial einwärts gerichtete nutenartige Einprägungen an den Einsteckstutzen gebildet. Derartige Einprägungen können mit nur geringem werkzeugtechnischen Aufwand hergestellt werden.
Entsprechend den Merkmalen des Schutzanspruchs 3 sind sowohl die Aufnahmemuffen als auch die Einsteckstutzen durch zylindrische Aufweitungen der zusammenfügbaren Enden der Längenabschnitte der Vorlaufleitung bzw. der Rücklaufleitung gebildet. Es sind demzufolge an den Enden der Längenabschnitte nur einfache Umformmaßnahmen durchzuführen, um ein unmittelbares Zusammenfügen der Längenabschnitte sicherzustellen.
Um insbesondere die Lage der Dichtringe in den Lagerrillen bei der Montage einer Anschlussgarnitur sicherzustellen, sind nach Schutzanspruch 4 die Mündungen der Aufnahmemuffen konusartig aufgeweitet. Beim Einschieben der Einsteckstutzen in die Aufnahmemuffen gleiten die konusartig aufgeweiteten Mündungen kufenartig über die Dichtringe und verhindern, dass diese aus den Lagerrillen gedrückt werden.
Das konusartige Einziehen der freien Enden der Einsteckstutzen entsprechend den Merkmalen des Schutzanspruchs 5 sichert die Einschubtiefe der Einsteckstutzen in die Aufnahmemuffen. Da die Aufnahmemuffen aus den Enden der Längenabschnitte radial erweitert sind, ergeben sich konische Übergangsbereiche, an denen die konusartig eingezogenen freien Enden der Einsteckstutzen zur Anlage gelangen und dadurch die vorgesehene Fügeverbindung einwandfrei sicherstellen.
Eine den Durchfluss des Heizfluids gar nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigende Querschnittsverengung der Einsteckstutzen bzw. eine die gesamte radiale Kontur einer Fügeverbindung optisch schmal haltende Ausbildung wird mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 6 erzielt. Hierbei sind die Aufnahmemuffen im Außendurchmesser um etwa das Vierfache der Wanddicke und die Einsteckstutzen im Außendurchmesser um etwa das Doppelte der Wanddicke der Längenabschnitte der Vorlaufleitung bzw. der Rücklaufleitung gegenüber den Außendurchmessern dieser Längenabschnitte aufgeweitet. Ein weiterer Vorteil dieser Gestaltung besteht darin, dass Längenabschnitte mit diesen Fügeverbindungen sich unterhalb der
Hl·"
vertikalen Konvektionskanäle im Plattenheizkörper erstrecken können, ohne dass sie nach unten über die Längskante des Plattenheizkörpers vorstehen. Eine optische Beeinträchtigung findet nicht statt.
Auch die im Schutzanspruch 7 gekennzeichnete Ausführungsform einer Fügeverbindung ist mit Vorteil unter Einsatz einfacher Werkzeuge herzustellen. Bei dieser Ausführungsform werden die Lagerrillen einerseits durch die äußeren Oberflächen und andererseits durch kragenartige Erweiterungen der Einsteckstutzen und die Aufnahmemuffen durch gestufte Aufweitungen der Vorlaufleitungen bzw. der Rücklaufleitungen gebildet. Die Dichtringe liegen dann einerseits an den Erweiterungen und andererseits an Absätzen der Aufnahmemuffen, welche durch die Aufweitungen gebildet werden. Zweckmäßig ist es, wenn die Aufnahmemuffen zweifach gestuft erweitert werden, so dass in der ersten Stufe die Einsteckstutzen bei konusartig eingezogenen Enden einen Anschlag finden und die zweite Aufweitung der Lageorientierung der Dichtringe zusammen mit den Oberflächen und den umlaufenden kragenartigen Erweiterungen an den Einsteckstutzen dienen.
Bei Bedarf können nach Schutzanspruch 8 die Aufnahmemuffen und die Erweiterungen miteinander verklammert sein. Auf diese Weise wird eine zusätzliche Auszugsicherung gebildet.
Schließlich ist noch eine Ausführungsform einer Fügeverbindung denkbar, wie sie im Schutzanspruch 9 gekennzeichnet ist. Danach sind beide zusammenfügbaren Längenabschnitte der Vorlaufleitung bzw. der Rücklaufleitung endseitig als Aufnahmemuffen ausgebildet, wobei die Verbindung über eine Koppelhülse erfolgt, deren Enden dann als Einsteckstutzen gestaltet sind. Die Koppelhülse bildet damit ein Brückenglied zwischen zwei zusammenzufügenden Längenabschnitten.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Rückansicht auf einen einlagigen Plattenheizkörper, teilweise im Schnitt;
Figur 2 einen Ausschnitt der Figur 1 gemäß einer weiteren Ausführungsform;
Figur 3 eine Rückansicht auf einen einlagigen Plattenheizkörper gemäß einer weiteren Ausführungsform, teilweise im Schnitt;
Figur 4 in vergrößerter Darstellung, teilweise im Schnitt, eine Fügeverbindung zweier Längenabschnitte einer Vor- bzw. Rücklaufleitung gemäß dem Ausschnitt IV der Figur 1;
Figur 5 in vergrößerter Darstellung eine Fügeverbindung gemäß einer weiteren Ausführungsform, teilweise im Schnitt;
Figur 6 in vergrößerter Darstellung, teilweise im Schnitt, eine Fügeverbindung zweier Längenabschnitte einer Vor- bzw. Rücklaufleitung gemäß einer dritten Ausführungsform und
Figur 7 in vergrößerter Darstellung, teilweise im Schnitt, eine Fügeverbindung zweier Längenabschnitte einer Vor- bzw. Rücklaufleitung gemäß einer vierten Ausführungsform.
Mit 1 ist in der Figur 1 ein Plattenheizkörper mit einer Heizplatte 2 bezeichnet. Rückseitig der Heizplatte 2 sind mehrere vertikal verlaufende Konvektionskanäle 3 vorgesehen, die durch Faltung einer Blechplatine erzeugt worden sind.
Mittig im Bereich der unteren Längskante 4 der Heizplatte 2 sind im baugerechten Abstand von 50 mm ein Vorlaufstutzen 5 und ein Rücklaufstutzen 6 angeordnet. Vorlaufstutzen 5 und Rücklaufstutzen 6 sind durch einen Koppelsteg 7 miteinander verbunden und in nicht näher veranschaulichter Weise
MF VHi r-L· LkO j j ·=
an durch die Pfeile V und R angedeutete Rohre einer Heizungsanlage lösbar angeschlossen.
Der Vorlaufstutzen 5 ist über eine rohrförmige Vorlaufleitung 8 mit einem Garnituroberteil 9 einer Anschlussgarnitur 10 verbunden. Das Garnituroberteil 9 befindet sich am oberen Ende der Stirnseite 11 der Heizplatte 2 und wird mit einem nicht näher veranschaulichten Thermostatventil ausgerüstet.
Die Vorlaufleitung 8 besteht aus zwei Längenabschnitten 8a, 8b, die mit ihren einander abgewandten Enden einerseits mit dem Koppelsteg 7 und andererseits mit dem Garnituroberteil 9 dicht gefügt sind. Die Längenabschnitte 8a, 8b sind im Höhenbereich zwischen der unteren Längskante 4 der Heizplatte 2 und der Unterkante 12 der Konvektionskanäle 3 über eine Fügeverbindung 13 dicht zusammen gesteckt.
Die aus der Figur 4 näher erkennbare Fügeverbindung 13 umfasst eine Aufnahmemuffe 14 an dem unteren Ende des mit dem Garnituroberteil 9 gefügten und sich durch einen Konvektionskanal 3 erstreckenden S-förmig gekrümmten Längenabschnitt 8b sowie einen Einsteckstutzen 15 endseitig des mit dem Koppelsteg 7 gefügten, L-förmig konfigurierten Längenabschnitts 8a der Vorlaufleitung 8.
Der Einsteckstutzen 15 endseitig des L-förmigen Längenabschnitts 8a ist durch eine zylindrische Aufweitung gebildet. Die Aufweitung im Außendurchmesser AD des Einsteckstutzens 15 beträgt etwa das Doppelte der Wanddicke WD des Längenabschnitts 8a gegenüber dem Außendurchmesser AD1 des Längenabschnitts 8a. Im etwa mittleren Bereich ist der Einsteckstutzen 15 mit einer umlaufenden Lagerrille 16 in Form einer radial einwärts gerichteten Einprägung versehen. Die Lagerrille 16 dient der Lagerung eines Dichtrings 17. Am freien Ende 18 ist der Einsteckstutzen 15 konusartig eingezogen.
Die Aufnahmemuffe 14 ist ebenfalls durch eine zylindrische Aufweitung des unteren Endes des S-förmigen Längenabschnitts 8b gebildet. Die Aufweitung im Außendurchmesser AD2 der Aufnahmemuffe 14 beträgt etwa das Vierfache der Wanddicke WD1 des Längenabschnitts 8b gegenüber dem Außendurchmesser AD3 des Längenabschnitts 8b. Die Länge der Aufnahmemuffe 14 ist etwa an die Länge des Einsteckstutzens 15 angeglichen. Die Mündung 19 der Aufnahmemuffe 14 ist konusartig aufgeweitet.
Wird der Einsteckstutzen 15 in die Aufnahmemuffe 14 geschoben, gleitet die konusartig aufgeweitete Mündung 19 der Aufnahmemuffe 14 über den Dichtring 17, so dass dieser in der Lagerrille 16 verbleibt. Liegt das konusartig eingezogene Ende 18 des Einsteckstutzens 15 an dem konischen Übergangsabschnitt 20 zwischen der Aufnahmemuffe 14 und dem Längenabschnitt 8b, ist die Endstellung erreicht. Die Fügeverbindung 13 ist hergestellt.
Das Garniturunterteil 21 der Anschlussgarnitur 10 liegt gemäß Figur 1 am unteren Ende der anderen Stirnseite 22 der Heizplatte 2. Es ist über eine ebenfalls rohrförmige Rücklaufleitung 23 mit dem Rücklaufstutzen 6 verbunden. Die Rücklaufleitung 23 setzt sich aus einem mit dem Garniturunterteil 21 gefügten geraden Längenabschnitt 23a mit einer endseitigen Aufnahmemuffe 14 entsprechend der Ausführungsform der Figur 4 sowie aus einem mit dem Koppelsteg 7 gefügten L-förmigen Längenabschnitt 23b mit einem endseitigen Einsteckstutzen 15 entsprechend der Darstellung der Figur 4 zusammen. Die Füge- bzw. Steckverbindung 13 zwischen den Längenabschnitten 23a und 23b braucht mithin nicht noch einmal erläutert zu werden.
Bei der in der Figur 3 veranschaulichten Ausführungsform eines Plattenheizkörpers 1a liegen das Garnituroberteil 24 und das Garniturunterteil 25 der Anschlussgarnitur 26 am oberen und unteren Ende einer Stirnseite 27 einer Heizplatte 2a des Plattenheizkörpers 1a. Die Heizplatte 2a entspricht ansonsten der Ausbildung der Heizplatte 2 der Figur 1.
Aufgrund dieser Anordnung von Garnituroberteil 24 und Garniturunterteil 25 sind bei der Ausführungsform der Figur 3 die Positionen des Vorlaufstutzens 5 und des Rücklaufstutzens 6 vertauscht. Vorlaufstutzen 5 und Rücklaufstutzen 6 liegen jedoch mittig im Bereich der unteren Längskante 4 der Heizplatte 2a und sind durch einen Koppelsteg 7 miteinander verbunden. Der Anschluss des Vorlaufstutzens 5 sowie des Rücklaufstutzens 6 an eine Heizungsanlage entspricht derjenigen, wie sie anhand der Figur 1 erläutert worden ist.
Zwischen dem Vorlaufstutzen 5 und dem Garnituroberteil 24 erstreckt sich, wie bei der Ausführungsform der Figur 1, eine rohrförmige Vorlaufleitung 28 aus zwei dichtend zusammengesteckten Längenabschnitten 28a, 28b. Die Fügeverbindung 13 zwischen den beiden Längenabschnitten 28a und 28b entspricht der Ausbildung der Figur 4. Eine nochmalige Erläuterung ist deshalb entbehrlich.
Die Rücklaufleitung 29 zwischen dem Garniturunterteil 25 und dem Rücklaufstutzen 6 ist ebenfalls rohrförmig gestaltet und besteht aus zwei Längenabschnitten 29a, 29b, die über eine Fügeverbindung 13 dichtend zusammengefügt sind. Auch diese Fügeverbindung 13 entspricht der Darstellung der Figur 4 und bedarf mithin keiner nochmaligen Erklärung. Die dem Garnituroberteil 24 bzw. dem Garniturunterteil 25 abgewandten Enden der Vorlaufleitung 28 bzw. der Rücklaufleitung 29 sind mit dem Koppelsteg 7 dicht gefügt, welcher den Vorlaufstutzen 5 und den Rücklaufstutzen 6 montagegerecht verbindet.
Die in den Figuren 1 und 3 gezeigten Fügeverbindungen zwischen den Längenabschnitten 8a, 8b; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b der Vorlaufleitung 8, 28 bzw. der Rücklaufleitung 23, 29 können aber auch entsprechend der Fügeverbindung 13a gemäß der Darstellung der Figur 5 ausgebildet sein.
In diesem Fall ist an jedem Ende zweier zusammenfügbarer Längenabschnitte 30, 31 z.B. einer Vorlaufleitung 32, eine Aufnahmemuffe 14
vorgesehen, wie sie anhand der Figur 4 näher erläutert ist. Die Verbindung der beiden Aufnahmemuffen 14 erfolgt über eine zylindrische Koppelhülse 33, die an beiden Enden jeweils einen Einsteckstutzen 15 aufweist, der entsprechend der Darstellung der Figur 4 ausgebildet ist.
Beim Zusammenfügen der beiden Längenabschnitte 30, 31 der Vorlaufleitung 32 wird zunächst die Koppelhülse 33 mit einem Einsteckstutzen 15 z.B. in die Aufnahmemuffe 14 des Längenabschnitts 30 bis zum Anschlag des konusartig eingezogenen Endes 18 des Einsteckstutzens 15 an dem konischen Übergangsabschnitt 20 zwischen der Aufnahmemuffe 14 und dem Längenabschnitt 30 eingeschoben. Anschließend wird der andere Einsteckstutzen 15 der Koppelhülse 33 in die Aufnahmemuffe 14 des anderen Längenabschnitts 31 eingeschoben. Die Fügeverbindung 13a ist fertig.
In der Figur 2 ist eine Abwandlung der Ausführungsform der Figur 1 dargestellt, bei welcher die Fügeverbindungen 13 einerseits durch Einsteckstutzen 15 entsprechend der Darstellung der Figur 4 und andererseits durch Aufnahmemuffen 14a gebildet sind, welche im Vergleich zu den Aufnahmemuffen 14 der Figuren 1 und 4 länger ausgebildet sind.
Unter Anwendung einer solchen Ausführungsform ist eine nachträgliche Montage der Anschlussgarnitur 10 dadurch möglich, dass nach der Fixierung des Längenabschnitts 8b der Vorlaufleitung 8 mit dem Garnituroberteil 9 sowie des Längenabschnitts 23a der Rücklaufleitung 23 mit dem Garniturunterteil 21 an der Heizplatte 2 beispielsweise zunächst der Längenabschnitt 8a der Vorlaufleitung 8 so weit nach links (in der Zeichnungsebene) in die Aufnahmemuffe 14a geschoben wird, dass der Längenabschnitt 23b der Rücklaufleitung 23 mit dem Einsteckstutzen 15 vor der Mündung der Aufnahmemuffe 14a liegt. Anschließend kann dann die gesamte Montagegruppe, bestehend aus Vorlaufstutzen 5, Rücklaufstutzen 6, Koppelsteg 7 und den Längenabschnitten 8a sowie 23b nach rechts verschoben werden, bis beide Einsteckstutzen 15 einwandfrei in den Aufnahmemuffen 14a lie-
gen. Im Anschluss daran kann die gesamte Montagegruppe an der Heizplatte 2 ordnungsgemäß lagefixiert werden.
In den Figuren 6 und 7 ist eine Fügeverbindung 13b zwischen beispielsweise einem Längenabschnitt 34 einer Vorlaufleitung 35 und einem Längenabschnitt 36 der Vorlaufleitung 35 dargestellt.
Die Fügeverbindung 13b umfasst eine Aufnahmemuffe 14b, die zweifach zylindrisch aufgeweitet ist. Durch die erste Aufweitung 37 wird ein Anschlag 38 für das konisch eingezogene freie Ende 18 eines Einsteckstutzens 15a des Längenabschnitts 36 gebildet.
Die zweite Aufweitung 39 bildet ebenfalls einen Anschlag 40, welcher zusammen mit der Oberfläche 41 des Längenabschnitts 36 sowie einer kragenartigen Erweiterung 42 dieses Längenabschnitts 36 eine Lagerrille 43 für einen Dichtring 44 bildet.
In der Figur 7 ist zusätzlich noch veranschaulicht, dass die Aufnahmemuffe 14b sowie der Einsteckstutzen 15a der Fügeverbindung 13b dadurch miteinander auszugsicher verklammert werden können, dass das freie Ende 45 der Aufweitung 39 um die kragenartige Erweiterung 42 in Richtung zur Oberfläche 41 abgebogen wird.
22 - Stirnseite &ngr;. 2
23- Rücklaufleitung &ngr;. 10
23a - Längenabschnitt v. 23
23b - Längenabschnitt v. 23
24 - Gamituroberteil v. 26
25 - Garniturunterteil v. 26
26 - Anschlussgarnitur
27 - Stirnseite v. 2a
28 - Vorlaufleitung v. 26 28a - Längenabschnitt v. 28 28b - Längenabschnitt v. 28
29- Rücklaufleitung v. 26
29a - Längenabschnitt v. 29
29b - Längenabschnitt v. 29
30 - Längenabschnitt v. 32
31 - Längenabschnitt v. 32 32- Vorlaufleitung
33 - Koppelhülse
34 - Längenabschnitt v. 35 35- Vorlaufleitung
36 - Längenabschnitt v. 35
37 - Aufweitung v. 14b 38- Anschlag v. 14b
39 - Aufweitung v. 14b
40 - Anschlag v. 14b
41 - Oberfläche v. 36
42 - kragenartige Erweiterung
43- Lagerrille an 15a
44- Dichtung in 13b 45 - freies Ende v. 39
AD- Außendurchmesser &ngr;. 15 AD1 - Außendurchmesser &ngr;. 8a AD2- Außendurchmesser &ngr;. 14 AD3 - Außendurchmesser v. 8b R- Rücklaufrohr
V- Vorlaufrohr
WD- Wanddicke v. 8a WD1 - Wanddicke v. 8b
Bezugszeichenaufstellung
1 - Plattenheizkörper 1a- Plattenheizkörper
2 - Heizplatte v. 1 2a- Heizplatte v. 1a
3- Konvektionskanäle
4 - untere Längskante v. 2, 2a
5 - Vorlaufstutzen an 2, 2a
6 - Rücklaufstutzen an 2, 2a
7 - Koppelsteg zw. 5 u. 6 8- Vorlaufleitung v. 10
8a - Längenabschnitt v. 8
8b - Längenabschnitt v. 8
9 - Garnituroberteil v. 10
10- Anschlussgarnitur
11 - Stirnseite v. 2
12- Unterkante v. 3
13 - Fügeverbindung zw. 8a u. 8b, 23a u. 23b, 28a u. 28b, 29a u. 29b 13a - Fügeverbindung zw. 30 u.
13b- Fügeverbindung zw. 34 u.
14 - Aufnahmemuffe v. 13, 13a 14a- Aufnahmemuffe v. 13 14b - Aufnahmemuffe v. 13b
15 - Einsteckstutzen v. 13, 13a 15a - Einsteckstutzen v. 13b
16- Lagerrille an 15
17- Dichtring in 16
18 - freies Ende v. 15
19 - Mündung v. 14
20 - Übergangsabschnitt zw. 8b u. 14, 30 u. 21- Garniturunterteil v. 10

Claims (9)

1. Anschlussgarnitur für einen Plattenheizkörper (1, 1a), die einen Garnituroberteil (9, 24) und einen Garniturunterteil (21, 25) aufweist, welche zum einen über eine rohrförmige Vorlaufleitung (8, 28, 32, 35) und zum anderen über eine rohrförmige Rücklaufleitung (23, 29) aus jeweils mindestens zwei dichtend zusammen gefügten Längenabschnitten (8, 8a; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b bzw. 30, 31 bzw. 34, 36) mit mittig im Bereich der unteren Längskante (4) des Plattenheizkörpers (1, 1a) positionierten und mit Rohren einer Heizungsanlage koppelbaren Vorlaufstutzen (5) und Rücklaufstutzen (6) verbunden sind, wobei die Fügeverbindung (13, 13a, 13b) zweier Längenabschnitte (8, 8a; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b bzw. 30, 31 bzw. 34, 36) der Vorlaufleitung (8, 28, 32, 35) bzw. der Rücklaufleitung (23, 29) wenigstens eine Aufnahmemuffe (14, 14a, 14b) und mindestens einen Einsteckstutzen (15, 15a) mit einer umlaufenden Lagerrille (16, 43) für einen Dichtring (17, 44) umfasst.
2. Anschlussgarnitur nach Schutzanspruch 1, bei welcher die Lagerrillen (16) durch radial einwärts gerichtete nutenartige Einprägungen an den Einsteckstutzen (15) gebildet sind.
3. Anschlussgarnitur nach Schutzanspruch 1 oder 2, bei welcher sowohl die Aufnahmemuffen (14) als auch die Einsteckstutzen (15) durch zylindrische Aufweitungen der zusammenfügbaren Enden der Längenabschnitte (8, 8a; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b bzw. 30, 31) der Vorlaufleitung (8, 28) bzw. der Rücklaufleitung (23, 29) gebildet sind.
4. Anschlussgarnitur nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3, bei welcher die Mündungen (19) der Aufnahmemuffen (14) konusartig aufgeweitet sind.
5. Anschlussgarnitur nach einem der Schutzansprüche 1 bis 4, bei welcher die freien Enden (18) der Einsteckstutzen (15) konusartig eingezogen sind.
6. Anschlussgarnitur nach einem der Schutzansprüche 1 bis 5, bei welcher die Aufnahmemuffen (14) im Außendurchmesser (AD2) um etwa das Vierfache der Wanddicke (WD1) und die Einsteckstutzen (15) im Außendurchmesser (AD) um etwa das Doppelte der Wanddicke (WD) der Längenabschnitte (8, 8a; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b bzw. 30, 31) der Vorlaufleitung (8, 28, 32) bzw. der Rücklaufleitung (23, 29) gegenüber dem Außendurchmesser (AD1, AD3) dieser Längenabschnitte (8, 8a; 28a, 28b bzw. 23a, 23b; 29a, 29b bzw. 30, 31) aufgeweitet sind.
7. Anschlussgarnitur nach Schutzanspruch 1, bei welcher die Lagerrillen (43) einerseits durch die äußeren Oberflächen (41) und andererseits durch kragenartige Erweiterungen (42) der Einsteckstutzen (15a) und die Aufnahmemuffen (14b) durch gestufte Aufweitungen (37, 39) der Vorlaufleitung (35) bzw. der Rücklaufleitung gebildet sind.
8. Anschlussgarnitur nach Schutzanspruch 7, bei welcher die Aufnahmemuffen (14b) und die Erweiterungen (42) miteinander verklammert sind.
9. Anschlussgarnitur nach Schutzanspruch 1, bei welcher an jedem Ende zweier zusammenfügbarer Längenabschnitte (30, 31 bzw. 34, 36) der Vorlaufleitung (32, 35) bzw. der Rücklaufleitung eine Aufnahmemuffe (14, 14b) vorgesehen ist, in die ein Einsteckstutzen (15, 15a) als endseitiger Bestandteil einer zylindrischen Koppelhülse (33) fasst.
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