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DE20103380U1 - Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten - Google Patents

Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten

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Publication number
DE20103380U1
DE20103380U1 DE20103380U DE20103380U DE20103380U1 DE 20103380 U1 DE20103380 U1 DE 20103380U1 DE 20103380 U DE20103380 U DE 20103380U DE 20103380 U DE20103380 U DE 20103380U DE 20103380 U1 DE20103380 U1 DE 20103380U1
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DE
Germany
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grate
container according
plate
grating
container
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20103380U
Other languages
English (en)
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Publication date
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Publication of DE20103380U1 publication Critical patent/DE20103380U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/18Pails for kitchen use

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

-1 -
Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten, wie Wischeimer o.a., gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung wird an Hand eines Wischeimers beschrieben, da ein solcher jedermann bekannt ist und von jedermann verwendet wird bzw. verwendet werden kann. Selbstverständlich ist die Verwendung auch auf alle anderen Behälter anwendbar, in denen Utensilien, Werkzeuge usw. ausgewaschen werden, wie z.B. Behälter zum Reinigen von Pinseln, zum Waschen von Werkzeugen, von diversen Maschinenbestandteilen. Die unterschiedlichsten Anwendungsfälle sind hier denkbar und naheliegend und werden daher nicht weiter erwähnt.
Es sind Wischeimer diversester Größe und Form bekannt, in denen auch unterschiedlichste Einrichtungen vorgesehen sind, zum Separieren der im Wischwasser befindlichen, bzw. z.B. über Wischlappen oder Wischmop eingebrachten Verunreinigungen in Form von Sinkstoffen und Fuseln.
So ist aus der DE 94 07 711 U1 und der GB 2 39 388 A jeweils ein Eimer bzw. Behälter für Flüssigkeiten für Reinigungszwecke bekannt, bei dem im Eimer in Abstand zum Boden ein mit Durchbrüchen versehener Einsatz in Form eines Siebes, einer Lochplatte bzw. eines Rostes oder Gitters befestigt ist. Das Sieb bzw. die Lochplatte ist somit nur in Verbindung mit einem besonders ausgebildeten Behälter bzw. Eimer verwendbar. Zudem ist durch die vom Behälterboden relativ hoch beabstandete Anordnung des Einsatzes der aktive Teil des Behälters, also der Teil, in dem gereinigt werden kann, wesentlich reduziert.
Des weiteren zeigt die JP 07-231 871 A einen in Abstand vom Boden eines Behälters für Reinigungswasser angeordneten Schlammabscheider mit Durchlässen, der als selbständiges Element in einem beliebigen Behälter eingesetzt wer-
den kann. Dieser bekannte Rost weist A- bzw. dachförmige, zueinander parallel beabstandete Stäbe im Inneren eines Ringes auf, derfußförmige Abstandselemente trägt, mit denen er auf dem Behälterboden aufsteht. Es sind mehrere um halbe Teilung zueinander versetzte und in die jeweiligen Zwischenräume teilweise hineinreichende A-Stab-Platten vorgesehen, die insgesamt, zusammen mit den Abstandsfüßen eine extrem hohe und gleichzeitig komplexe Bauweise bedingen. Diese Einrichtung kann zudem nur in eine Richtung weisend auf den Plattenboden aufgestellt werden, da sie nicht seitensymmetrisch ist.
Schließlich ist aus der WO 99/18837 ein Behälter für Reinigungsflüssigkeiten bekannt, bei dem im Inneren des Behälters direkt auf dem Behälterboden ein Einlagerost entnehmbar aufliegt, wobei dieser aus mindestens einem Gitterrost besteht. Um eine optimale Beruhigungshöhe zu erreichen, ist der Rost aus drei direkt aufeinander liegenden Gitterrosten zusammengesetzt, wobei das Gitter des mittleren Rostes um jeweils halbe Teilung versetzt zu den beiden anderen Rosten angeordnet ist. Hierdurch ist eine sehr komplexe und in bezug auf die Herstellung kostenintensive Ausführungsform vorhanden, wobei durch die drei Gitterreihen auch die Reinigung der Rosteinlage selbst etwas komplexer ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Behälter o.g. Gattung anzugeben, durch den eine kostengünstigere Herstellung und eine einfachere Reinigung und Handhabung sichergestellt wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Behälter o.g. Gattung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Demgemäß ist im Behälterinneren ein vertikale Durchbrüche aufweisender plattenförmiger Einlage-Rost auf dem Behälterboden aufliegend entnehmbar angeordnet, der nur eine einzige Rost-Platte aufweist. Dabei hat der Einlage-Rost insgesamt eine Höhe von ca. 0,5 bis 10 cm, Rostöffnungen von 0,5 bis 2 mm und Wandstärken von 0,5 bis 2 mm zwischen den Rostöffnungen. Hierdurch wird ein
Einlage-Rost bereitgestellt, der äußerst einfach aufgebaut und dadurch problemlos reinigbar, kostengünstig herstellbar und trotzdem sehr wirkungsvoll ist.
Dabei kann der Einlage-Rost als Grundelement eine Rostplatte besitzen, die als Gitterrost oder als Lochplatte ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß kann der Einlagerost komplett aus Kunststoff oder aus Metall, aber auch aus einer Kombination aus Kunststoff und Metall gefertigt sein. Wird jedoch der Einlagerost ganz aus Kunststoff gefertigt, dann ist dafür Sorge zu tragen, daß entweder Metallteile mit eingearbeitet werden, oder ein an sich bekannter, mit beschwerenden Füllstoffen versetzter Kunststoff verwendet wird.
In vorteilhafter Ausführungsform ist der Einlage-Rost ein Gitterrost, der in der vorzugsweisen Ausführung für einen Wischeimer eine Höhe von 1 bis 10 cm, vorzugsweise 4 cm, eine Gitterwandstärke von 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise 1 mm, einem Abstand zwischen den Gitterwänden von ca. 3 bis 20 mm, vorzugsweise 10 mm aufweist. Hierdurch wird ein relativ kompakter Eimer-Einlage-Rost erhalten, der eine optimale Bewegungsberuhigung in unmittelbarer Behälterbodennähe sicherstellt, ohne die Behälterhöhe und damit das verfügbare Volumen der Waschflüssigkeit fühlbar zu verringern.
Bei der Ausführung als Lochplatte ist diese in vorteilhafter Weise mit einer Plattendicke von 0,5 bis 50 mm, vorzugsweise, je nach nachfolgend aufgezeigter Ausführungsform, von ca. 1 mm, 10 mm oder 40 mm, und einer Lochung mit Lochdurchmessern von 3 bis 20 mm, vorzugsweise 8 mm, vorzusehen, wobei die Löcher so eng nebeneinander anzuordnen sind, daß zwischen den Löchern lediglich Wandstärken von 0,5 bis 2 mm, vorzugsweise 1 mm vorhanden sind.
Da der Einlage-Rost, auf dem Behälterboden aufliegend, diesen ganz bedeckt bzw. bis ganz nahe an die Behälterwand heranreicht und zur Entnahme des Einlage-Rostes aus dem Eimer, dieser nicht von außen umfaßt werden kann, ist von besonderem Vorteil, wenn in der Rost-Platte des Einlagerostes mindestens ein Griffloch vorgesehen ist. Dabei können ein zentrisches Griffloch oder auch zwei
-A-
oder mehrere, zueinander von der Plattenmitte gleich beabstandete Grifflöcher angeordnet sein. Bei Vorhandensein einer relativ hohen Rostplatte ist jedoch eine jeweils stirnseitig die Griffloch-Durchgangsöffnung verringernde Stufung vorzusehen, die ein sicheres Ein- bzw. Hintergreifen und damit ein leichtes Ergreifen des Einlagerostes erlaubt.
Wird der Einlage-Rost aus Kunststoff im Spritzgußverfahren hergestellt, ist es äußerst aufwendig, gleich eine Hinterschneidungsstufe mit einzubringen. Daher ist von Vorteil, wenn die Stufe durch stirnseitigen Einsatz jeweils einer Scheibe mit geringerem Innendurchmesser als dem Grifflochdurchmesser oder durch Einsatz in das Griffloch mindestens einer mit stirnseitigen Stufen versehener Hülse, realisiert wird. Werden dann noch die beiden stirnseitigen Scheiben oder die Hülse aus Metall gefertigt, kann durch deren Auslegung das Gesamtgewicht des I Einlage-Rostes so bestimmt werden, daß der Rost sicher am Behälterboden aufliegt und nicht, durch Verwendung relativ leichten Kunststoffes, in der im Behälter befindlichen Waschflüssigkeit nach oben schwimmt.
Von Vorteil ist, wenn der als Gitterrost ausgelegte Einlage-Rost eine Umfangswand aufweist, mit ca. gleicher Höhe und Dicke wie die Gitterwände, wodurch ein griffreundlicher und optisch ansprechender Abschluß vorhanden ist. Bei rechtek-
kiger Ausführung des Gitterrostes sind selbstverständlich die Wandabstände so j
auszulegen, daß jeweils die äußeren Gitterwände gleichzeitig die Umfangswände ;
darstellen.
Von besonderem Vorteil ist, wenn der aus einer einzigen Gitterrost- oder Loch- \
platte bestehende Einlage-Rost zumindest an einer Stirnseite, zur sichereren Handhabung jedoch beidseitig, Abstands- bzw. Auflageelemente aufweist. Je nach Höhe und Art dieser Abstands- bzw. Auflageelemente kann dann die Plattendicke sehr drastisch verringert werden.
Die mindestens 2 mm hervorragendenden Abstands- bzw. Auflageelemente können durch jeweilige axiale Verlängerung über die Plattenstirnwände hinaus mindestens einer Plattenwand, wie z.B. der Umfangswand bei runder Ausführung
oder mindestens zweier, zueinander parallel beabstandeter Gitterwände gebildet sein. Die so ausgebildeten Auflagewände können dabei an ihrer Auflage-Stirnseite Unterbrechungen in Form von Wellen, Zacken, Stufen o.a. aufweisen, wodurch Auflage-Punkte und -Segmente oder-Füße gebildet werden, die ein relativ sicheres, gerades Aufliegen auch bei etwas unebenerem Behälterboden, erlauben.
Als Auflageelement können auch drei in Umfangsnähe durch die Platte axial hindurchgeführte Metallstifte dienen, die an mindestens einer, vorzugsweise an beiden Plattenstirnseiten um mindestens 2 mm hervorragen. Hierdurch ist erneut die vorteilhafte Kombination aus Kunststoffplatte mit Metallteilen vorhanden, die die Verwendung auch von relativ leichtem, z.B. auch von Recyclingkunststoff erlaubt, ohne daß dem Kunststoff noch beschwerende Füllstoffe zugesetzt werden müssen. Letzteres ist jedoch notwendig, wenn statt der Metallstifte solche aus Kunststoff verwendet werden.
Bei der Ausführungsform mit Lochplatte, kann auch nur einseitig eine höhere Auflage-Umfangswand vorgesehen sein. Weist dann diese Auflagewand die gleiche Materialstärke auf, wie die Lochplatte, dann erhält sie insgesamt die Form eines Topfes bzw. einer Schüssel und kann in sehr vorteilhafter Weise aus einem runden Plattenzuschnitt durch Verformen gefertigt sein. So kann ein entsprechender Blechzuschnitt verwendet werden, der durch Tiefziehen oder Treiben die entsprechende Topfform erhalten kann. Dabei kann dieser topfförmige Einlage-Rost z.B. aus Edelstahl oder aus kunststoffbeschichtetem Blech gefertigt sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsformen unter bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1: eine perspektivische Ansicht mit teilweisem Schnitt eines erfindungsgemäßen Behälters in zusammengesetztem Zustand, mit einer Rosteinlage in erster Ausführung als Gitterrost;
Fig. 2: eine Draufsicht auf die Rosteinlage nach Fig. 1;
Fig. 3: einen axialen Teilschnitt durch den Griffloch-Mittelteil der Rost-Einlage
nach Fig. 1 und 2, die Anordnung einer Griffloch-Buchse zeigend; Fig. 4: einen axialen Teilschnitt durch den Griffloch-Mittelteil der Rost-Einlage
nach Fig. 1 und 2, die Anordnung zweier Griffloch-Scheiben zeigend; Fig. 5: eine perspektivische Ansicht eines Einlagerostes in zweiter Ausführung,
mit Umfangs-Auflagewand;
Fig. 6: eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungform mit je zwei stirnseitigen Auflagewänden;
Fig. 7: eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungform mit Auflagebolzen;
Fig. 8: eine Rost-Einlage in Ausführungsform als dicke Lochplatte; Fig. 9: eine Perspektivansicht auf eine Lochplatten-Ausführungsform mit
Standfuß-Auflagebolzen;
Fig. 10: einen axialen Schnitt in Perspektivansicht durch eine Lochplatten-
Ausführung mit beidseitig angeordneten Standringen mit Wellenauflage; Fig. 11 eine Perspektivansicht einer topfförmigen Lochplatten-Ausführungsform
mit einseitigem Standring, mit ebener Lochplatte; Fig. 12: einen axialen Schnitt durch eine Ausführungsform wie in Fig. 11, mit
nach außen gewölbtem Boden bzw. Lochplatten, und Fig. 13: einen axialen Schnitt durch eine Ausführungsform wie in Fig. 11, mit nach innen gewölbtem Boden bzw. Lochplatten.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Behälter-Zusammenbau 1, der im wesentlichen aus einem üblichen Behälter 2, z.B. einem Wischeimer und einem darin eingesetzten Einlage-Rost 10 besteht. Dabei weist der Behälter 2, soweit aus Fig. 1 erkennbar, einen runden Horizontal-Querschnitt auf und ist mit einem unteren, horizontalen Boden 3, mit einer leicht schräg ausgestellten Wand 4 und einem oberen, umgebogenen oder gebördelten Behälterrand 5 ausgestattet. Eventuelle Griffmöglichkeiten sind nicht dargestellt.
Der auf dem Behälterboden aufliegende Einlage-Rost 10 besteht aus einer hohen Gitterrost-Platte 9, mit senkrecht zueinander stehenden Gitterwänden 7, die von
einer zylindrischen Umfangswand 6 umgeben sind. In der Platte 9 ist zentrisch ein durchgehendes Griffloch 11 vorgesehen.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, wie in der Gitterrost-Platte 9 die Gitterwände 7 zueinander angeordnet und nach außen über die Umfangswand 6 abgeschlossen sind und auch das Griffloch 11 mit einer Wand 12 versehen ist.
Fig. 3 zeigt, wie die in dem von der Wand 12 umgebenen Griffloch 11 eine Buchse 13 eingesetzt ist, die aus zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten, hülsenförmigen Teilen besteht, die jeweils in ihrem Bodenteil eine Öffnung 16 aufweisen, so daß eine Hintergreif-Stufe 15 gebildet wird.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Beispiel ist die Hintergreif-Stufe 15 durch je eine stirnseitig bündig in die Platte eingelassene Scheibe 14 gebildet, die so ausgelegt ist, daß der Durchmesser der Öffnung 16 geringer ist als derjenige der Griffloch-Wand 12.
Bei dem in Fig. 5 dargestellte Einlage-Rost ist die Gitterplatte 9 wesentlich dünner ausgelegt als bei dem in Fig. 1 dargestellten Einlage-Rost. Hier ist jedoch die Umfangswand 6, die die Gitterwände 7 der Gitterrostplatte 9 umgibt, beidseitig aus der Plattenebene herausragend verlängert, wodurch an einer jeden Stirnseite der Platte 9 ein Standring 22 gebildet ist, der jeweils an seiner Stirnseite ein Wellenprofil 23 aufweist, zum sicheren Stehen auf dem Behälterboden.
Aus Fig. 6 ist zu entnehmen, wie zwei zueinander parallele und zum Griffloch 11 gleichmäßig beabstandete Gitterwände 7 im wesentlichen auf ihrer ganzen Länge, jeweils aus der Platte 9 stirnseitig herausragend so verlängert wurden, daß Auflagewände 17 vorhanden sind. An der Auflageseite der Auflagewände 17 ist jeweils ein Wellenprofil 23 vorgesehen.
Die relativ dünne Gitterrostplatte 9 ist bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel über drei in Umfangsnähe gleichmäßig verteilt angeordnete, aus beiden Stirnplatten-Strinseiten gleich weit herausragenden Auflagebolzen 18 ge-
bildet. Die Auflagebolzen 18 können dabei in die Kunststoffplatte eingesetzte Metallbolzen oder Kunststoffzapfen sein.
Fig. 8 zeigt einen Einlagerost 10, ähnlich wie der Einlagerost aus Fig. 1, der relativ dick ausgelegt ist, jedoch sind in dieser Platte die vertikalen Öffnungen durch runde Löcher 20 gebildet, die in gleichmäßiger Anordnung rund um das zentrische Griffloch 11 angeordnet sind, in ganz naher Beabstandung zueinander, eine Lochplatte 19 bildend.
In Fig. 9 ist dargestellt, wie eine relativ dünn ausgelegte Lochplatte 19 an ihrer einen Stirnseite, nahe ihrem Umfang, mit drei gleichmäßig beabstandeten, im wesentliche senkrecht aus der Plattenebene herausragenden Standfüßen 21 versehen ist.
Bei dem in Fig. 10 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ebenfalls eine relativ dünne Lochplatte 19 vorhanden, die zu beiden Stirnseiten jeweils einen axial herausragenden Standring 22 mit Wellenprofil 23 aufweist. Die Standringe 22 können aber auch durch einen Reifen gebildet sein, in den die separat gefertigte Platte 19 eingesetzt und in mittiger Höhe verklemmt oder verklebt oder durch nicht dargestellte, vom Standring 22 nach innen ragende Noppen, Ringschultern o.a. verschiebefest gehalten ist.
Bei dem in Fig. 11 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die dünne Lochplatte19 einstückig mit dem Standring 22 ausgebildet und weist im wesentlichen die gleiche Dicke auf. Diese topfförmige Rosteinlage ist, sofern sie aus Metall geformt ist, durch Tiefziehen oder Treiben aus einem runden Blechzuschnitt gefertigt. Selbstverständlich kann dieser Topf-Einlagerost auch aus Kunststoff gefertigt sein.
Bei den in Fig. 12 und 13 dargestellten Ausführungsbeispielen handelt es sich um Einlageroste wie in Fig. 11, nur daß hier die Lochplatte 19 nicht mehr eben, sondern gewölbt ist. So ist in Fig. 12 die Platte 19 nach außen gewölbt, während bei dem Topf-Einlagerost nach Fig. 13 die Platte 19 nach innen gewölbt ist. Durch
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die Wölbungen werden die auf die Platte 19 auffallenden Sinkstoffe, die nicht gleich durch die Löcher 20 hindurchfallen, durch die jeweilige Schräge der Kappenform nach außen bzw. nach innen rutschen und durch das nächste Loch 20 durch die Lochplatte 19 hindurch auf den Behälterboden sinken.
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B ezugszeichenliste
1. Behälter-Zusammenbau
2. Behälter (Wischeimer)
3. Behälterboden
4. Behälterwand
5. Behälterrand
6. Umfangswand
7. Gitter-Wand
9. Gitterrost-Platte
10. Einlage-Rost
11. Griffloch
12. Wand
13. Buchse
14. Scheibe
15. Hintergreif-Stufe
16. Öffnung
17. Auflagewand
18. Auflagebolzen
19. Lochplatte 20.Loch
21. Standfuß
22. Standring
23. Wellenprofil
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Claims (16)

1. Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten, wie Wischeimer o. ä., bei dem im Behälterinnern eine vertikale Durchbrüche aufweisender, plattenförmiger, auf dem Behälterboden aufliegender Einlage-Rost entnehmbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlage-Rost (10) nur eine einzige Rostplatte (9, 19) aufweist und eine Gesamthöhe von ca. 0,5 bis 10 cm, Rostöffnungen von 0,5 bis 2 cm und eine Wandstärke von 0,5 bis 2 mm zwischen den Rostöffnungen aufweist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlage-Rost (10) ein Gitterrost (9) ist, mit einer Höhe von 1 bis 10 cm, einer Gitter-Wandstärke von 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise 1 mm und einem Abstand zwischen den Gitterwänden (7) von 0,5 bis 2 cm, vorzugsweise 1 cm.
3. Behälter nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß der Gitterrost (9) eine Umfangswand (6) aufweist mit ca. gleicher Höhe und Dicke wie die Gitterwände.
4. Behälter nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei rechteckiger Ausführung des Rostes die Wandabstände so ausgelegt sind, daß jeweils die äußeren Gitterwände gleichzeitig die Umfangswand darstellen.
5. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein senkrecht durch die Rostplatte hindurchführendes Griffloch (11) vorgesehen ist.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (11) an jeder Stirnseite eine das Griffloch verringernde Hintergreif-Stufe (15) aufweist.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergreif-Stufe durch den stirnseitig bündigen Einsatz jeweils einer Scheibe (14) mit geringerem Innendurchmesser als dem Grifflochdurchmesser oder durch Einsatz in das Griffloch mindestens einer mit stirnseitigen Stufen (15) versehener Buchse (13) ausgeführt ist.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gitterrost (9) aus Kunststoff und die Griffloch- Scheibe (14) oder Griffloch-Buchse (13) aus Metall gefertigt ist, wobei die Metallteile so ausgelegt sind, daß das Gesamtgewicht des Rostes erheblich größer ist als das der durch den Rost verdrängten Waschflüssigkeit.
9. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Gitterrost jeweils stirnseitig um mindestens 2 mm hervorragend mindestens ein Auflageelement (22, 17, 18) vorgesehen ist.
10. Behälter nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (22, 17) gebildet sind durch jeweilige axiale Verlängerung über die Plattenstirnwände hinaus mindestens einer Wand, wie der Umfangswand (6) oder mindestens zweier, zueinander parallel beabstandeter Gitterwände (7).
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagewände (22, 17) an ihrer Auflagestirnseite Unterbrechungen in Form von Wellen (23), Zacken, Stufen o. ä. aufweisen, Auflage-Punkte, -Segmente oder -Füße bildend.
12. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Auflageelement mindestens drei in Umfangsnähe durch die Platte (9) axial hindurchgeführte Auflagebolzen (18) vorgesehen sind, die an mindestens einer, vorzugsweise an beiden Platten-Stirnseiten um mindestens 2 mm hervorragen.
13. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlage-Rost eine Lochplatte (19) ist, mit unmittelbar benachbarten Löchern (20) mit Lochdurchmessern von 0,5 bis 2 cm.
14. Behälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (19) zumindest einseitig mit einem Standring (22) versehen ist.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (19) nur an einer Stirnwand einen Standring (22) besitzt, somit insgesamt in Art eines Topfes ausgebildet ist.
16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochplatten-Boden des topfförmigen Einlage- Rostes konvex oder konkav (nach innen oder nach außen) gewölbt ist.
DE20103380U 2001-02-26 2001-02-26 Behälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Waschflüssigkeiten Expired - Lifetime DE20103380U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10342796A1 (de) * 2003-07-22 2005-03-10 Ralf Goepfert Reinigungskorb

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10342796A1 (de) * 2003-07-22 2005-03-10 Ralf Goepfert Reinigungskorb
DE10342796B4 (de) * 2003-07-22 2007-06-06 Göpfert, Ralf Reinigungskorb für einen Rühreimer

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