DE20103362U1 - Umhüllung für einen Flachkörper - Google Patents
Umhüllung für einen FlachkörperInfo
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Description
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Datum: 26. Februar 2001
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Umhüllung für einen Flachkörper, mit einem Aufnahmebereich für den Flachkörper mit einer Bodenfläche, einer Schließklappe und einer Deckelklappe, die jeweils über eine Falzlinie miteinander verbunden sind.
&iacgr;&ogr; Umhüllungen der genannten Art sind, ebenso wie Flachkörper an sich, in verschiedensten Ausgestaltungsformen bekannt. Eine Art von Flachkörpern, nämlich die CompactDisc (CD), hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. CompactDiscs dienen in der Regel als Speichermedien für Daten jeglicher Art. Computerprogramme, Audio-Daten, Video-Daten und dergleichen werden heutzutage zum Großteil in auf CompactDisc abgespeicherter Form vertrieben.
Da CompactDiscs von einer Lasereinrichtung abgetastet werden, ist es besonders wichtig, daß die die Daten tragenden Oberflächen der CompactDiscs vor Verunreinigungen, Beschädigungen und dergleichen wirkungsvoll geschützt werden. 0 Aus diesem Grund werden CompactDisc während der Transports, aber auch rein zu Lagerungszwecken, in geeigneten Umhüllungen aufbewahrt.
Bekannt sind beispielsweise Umhüllungen, die in Form von Einlegeboxen aus Kunststoff ausgebildet sind. Derartige Einlegeboxen bestehen aus einer Anzahl von 5 Einzelelementen, die zur Einlegebox zusammengesetzt sind. So weisen Einlegeboxen der bekannten Art ein Deckelelement und eine Bodenfläche auf, die über Scharniere schwenkbeweglich miteinander verbunden sind. In der Bodenfläche befindet sich ein weiteres Bauteil, nämlich die eigentliche Aufnahmeeinrichtung für die CompactDisc. In diese Aufnahmeeinrichtung wird die CompactDisc eingeklemmt.
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Datum: 26. Februar 2001
Die Einzelelemente sind üblicherweise aus transparentem Kunststoff gefertigt. In diese können weiterhin gedruckte Einleger eingeschoben werden, die Informationen zur entsprechenden CompactDisc enthalten.
Derartige Umhüllungen für Flachkörper weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie konstruktiv relativ aufwendig sind. Weiterhin sind beide Hände eines Nutzers erforderlich, um eine CompactDisc aus einer solchen Umhüllung herauszunehmen oder in diese hineinzustecken. Darüber hinaus kann eine schriftliche oder graphische Information zum Flachkörper nur dadurch erreicht werden, daß diese Informationen zunächst separat auf entsprechenden Einlegern gedruckt und anschließend in die Umhüllung eingesteckt werden, wozu weiterhin geeignete Haltemechanismen an der Umhüllung erforderlich sind.
Aus der DE 197 16 954 ist eine CD-Hülle bekannt, die aus einem Papier- oder Karton-Zuschnitt besteht und die ohne Zusatzteile und ohne Verklebung eine sichere Fixierung und einen wirkungsvollen Schutz einer CD ermöglichen soll. Die Hülle setzt sich zusammen aus einem CD-Aufnahmebereich mit einer Bodenfläche und einer oder mehreren Schließklappen sowie einer formschlüssigen Halterung aus einer oder mehreren, die CD fixierenden Unterbrechungen, wobei sich diese Unterbrechungen in der Falzlinie zwischen der Bodenfläche und einer oder mehreren Schließklappen befinden oder sich durch Umklappen der Schließklappen in der Schließlage an dieser Stelle bilden. Ein wesentliches Merkmal dieser CD-Hülle ist, daß die den Boden des Aufnahmefachs bildende Fläche schmaler ist als der Durchmesser der aufzunehmenden CD. Daher kann die für das Einrasten der CD in die Öffnungen erforderliche Schwenkbewegung der Schließklappen nur durch eine das Hüllenmaterial elastisch und reversibel verformende Kraftweinwirkung erzeugt werden. Dadurch wird die CD im Aufnahmebereich fixiert. Aus diesem Grund ist das Einlegen beziehungsweise das Entnehmen der CD aus der Hülle relativ kompliziert. Insbesondere sind hierzu beide Hände des Nutzers erforderlich.
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Datum: 26. Februar 2001
Eine weitere Lösung für eine CD-Hülle ist in der DE 198 41 672 beschrieben. Diese Hülle besteht im wesentlichen aus einem taschenförmigen Grundkörper, in den die CD eingeschoben wird. Der Grundkörper umgibt die CD dabei nur teilweise. Zusätzlich ist ein den Grundkörper umgebender Hüllkörper vorgesehen. Zur Entnahme der CD aus dem Grundkörper ist der Hüllkörper zusammendrückbar, wobei eine Durchtrittsöffnung für die CD ausgebildet wird. Diese CD-Hülle ist von ihrem Aufbau her jedoch relativ kompliziert und in ihrer Herstellung kostenintensiv. Weiterhin ist es nicht möglich, diese Hülle mit einem gängigen Drucker zu bedrucken.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Umhüllung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß die zum Stand der Technik beschriebenen Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll eine Umhüllung bereitgestellt werden, die konstruktiv einfach aufgebaut und damit kostengünstig herstellbar ist, die einen darin befindlichen Flachkörper wirksam fixiert und schützt und die gleichzeitig auf einfache Weise mit Informationen versehen, beispielsweise bedruckt, werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Umhüllung gemäß Schutzanspruch 1. Weitere 0 Vorteile, Merkmale, Details, Aspekte und Effekte der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen.
Erfindungsgemäß wird eine Umhüllung für einen Flachkörper bereitgestellt, mit einem Aufnahmebereich für den Flachkörper mit einer Bodenfläche, einer Schließklappe und einer Deckelklappe, die jeweils über eine Falzlinie miteinander verbunden sind. Die Umhüllung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Falzlinie zwischen Bodenfläche und Schließklappe eine Unterbrechung vorgesehen ist und daß die Unterbrechung in Größe und Form derart ausgebildet ist, daß der Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung im 0 Aufnahmebereich durch drei oder mehr vom Aufnahmebereich gebildete Anlagepunkte fixiert ist/wird, wobei zwei Anlagepunkte von den beiden Enden der
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Datum: 26. Februar 2001
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Unterbrechung und der dritte sowie jeder weitere Anlagepunkt von der Falzlinie zwischen Bodenfläche und Deckelklappe gebildet wird/werden.
Dadurch wird eine konstruktiv einfache und damit kostengünstige Umhüllung geschaffen, in die ein Flachkörper sehr einfach und bequem eingelegt werden kann. Dennoch ist der Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung sicher und wirksam fixiert, so daß ein unbeabsichtigtes Herausrutschen verhindert wird. Gleichzeitig ist der Flachkörper von allen Seiten von Bestandteilen der Umhüllung umgeben, so daß dieser vor Schmutzeinwirkungen, Beschädigungen und &iacgr;&ogr; dergleichen geschützt ist. Der Flachkörper kann auf einfach und vor allem sehr schnell verpackt beziehungsweise aus der Umhüllung entnommen werden. Dazu ist im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen jeweils nur eine Hand des Nutzers erforderlich.
Die erfindungsgemäße Umhüllung besteht nur aus drei Elementen, nämlich einer Bodenfläche, einem Deckelelement und einer Schließklappe. Diese Elemente sind jeweils über eine Falzlinie zwischen Bodenfläche und Deckelelement beziehungsweise Schließklappe miteinander verbunden, so daß sie gegeneinander verschwenkt, gebogen, geknickt und dergleichen werden können, je nachdem, aus &ogr; was für einem Material die Umhüllung gebildet ist.
Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Materialien oder Ausgangsformen für die Umhüllung beschränkt. Vorteilhaft kann die Umhüllung aus einem Zuschnitt und/oder aus einem flächigen, biegsamen oder faltbaren Material, insbesondere einem transparenten Material, gebildet sein. Vorzugsweise kann die Umhüllung aus Papier, Karton oder Kunststoff bestehen.
Auf diese Weise kann gewährleistet werden, daß die Umhüllung auf einfache Weise mit Informationen versehen werden kann. Bei geeigneter Materialauswahl ist es 0 möglich, die Umhüllung mit einem gängigen Drucker zu bedrucken. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, daß die Umhüllung in ihrer Ausgangsstellung zunächst
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Datum: 26. Februar 2001
flächig ausgebildet ist, so daß sie, ähnlich wie ein normales Stück Papier, in einen Drucker eingelegt werden kann. Die eigentliche Umhüllung für den Flachkörper entsteht in einem anschließenden Arbeitsschritt, in dem die Umhüllung in ihre Gebrauchsstellung gebogen, geknickt oder gefaltet wird.
Wie dies vonstatten geht, wird nachfolgend näher beschrieben. Der zu umhüllende Flachkörper wird auf die Bodenfläche des Aufnahmebereichs aufgelegt. Dabei kann die Bodenfläche in ihrer Größe vorteilhaft an die Größe des Flachkörpers angepaßt sein. Dabei wird die Größe der Bodenfläche vorzugsweise derart gewählt, daß der zu &igr; &ogr; umhüllende Flachkörper an keiner Seite übersteht.
Im Bereich der Falzlinie zwischen Bodenfläche und Schließklappe ist eine Unterbrechung vorgesehen. Im Vergleich zu der in der DE 197 16 954 ist für eine sicher Fixierung des Flachkörpers nur eine einzige Unterbrechung erforderlich. Die Unterbrechung kann beispielsweise in Form einer Durchstanzung, einer Perforierung und dergleichen vorliegen.
Die Größe und Form der Unterbrechung ist erfindungsgemäß derart gewählt, daß der Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung, das heißt wenn die Deckelklappe 0 und die Schließklappe umgebogen oder gefaltet sind, im Aufnahmebereich durch drei oder mehr vom Aufnahmebereich gebildete Anlagepunkte fixiert ist/wird. Hierbei handelt es sich um ein grundlegendes Merkmal der vorliegenden Erfindung. Der Flachkörper wird durch das Umbiegen oder Umfalten der beiden Klappen automatisch fixiert. Wenn die Umhüllung in die Gebrauchsstellung gebracht wird, 5 legen sich die die Anlagepunkte bildenden Stellen des Aufnahmebereichs an den zu umhüllenden Flachkörper an, so daß dieser durch die Anlagepunkte fixiert wird. Dadurch kann der Flachkörper aus der Umhüllung nicht mehr herausrutschen.
Im einfachsten Fall werden vom Aufnahmebereich in Gebrauchsstellung der 0 Umhüllung drei Anlagepunkte gebildet. Dabei werden zwei Anlagepunkte von den beiden Enden der Unterbrechung und der dritte -sowie jeder weitere- von der
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Datum: 26. Februar 2001
Falzlinie zwischen Bodenfläche und Deckelklappe gebildet. Im Fall, daß drei Anlagepunkte vorgesehen sind, bilden diese in Gebrauchsstellung der Umhüllung ein „Dreieck", so daß zu jeder Seite der Umhüllung zwei Anlagepunkte vorhanden sind, die ein Herausrutschen des Flachkörpers aus der Umhüllung verhindern.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf bestimmte Arten oder Formen von Flachkörpern beschränkt. Vorteilhaft, jedoch nicht ausschließlich, kann die erfindungsgemäße Umhüllung für kreisförmige Flachkörper, vorzugsweise für CompactDiscs (CDs) und dergleichen verwendet werden. Im letztgenannten Fall &iacgr;&ogr; entspricht das Format des Aufnahmebereichs in etwa demjenigen Format, das für die gängigen CD-Kunststoffboxen bekannt ist.
Wenn die Umhüllung zum Verpacken von CDs eingesetzt wird, führt dies zu einer ganzen Reihe von Vorteilen. Zunächst einmal hat die Umhüllung in Gebrauchsstellung nur einen geringen Platzbedarf, was sich vorteilhaft auf die Lagermöglichkeiten der CDs auswirkt. Weiterhin kann die Umhüllung -wie oben bereits erwähnt- auf einfache Weise bedruckt und damit mit Informationen zu den auf der CD befindlichen Daten versehen werden. CDs werden häufig zur Speicherung von Daten benutzt, die beispielsweise mittels eines CD-Brenners auf die CD 0 geschrieben werden. In diesem Fall kann der Nutzer mit Hilfe eines gängigen Druckers gleichzeitig auch die Umhüllung für die CD beschriften. Die CD ist von allen Seiten geschützt, so daß die sensible Datenschicht weder verschmutzt, noch beschädigt werden kann.
5 Vorteilhaft können die beiden Enden der Unterbrechung von der Falzlinie zwischen der Bodenfläche und der Schließklappe gebildet sein. Dabei kann die Unterbrechung selbst natürlich eine von der Falzlinie abweichende Form aufweisen. Die Ausgestaltung der einer geeigneten Unterbrechung in Größe und Form ergibt sich aus der Form des zu umhüllenden Flachkörpers. Wenn dieser beispielsweise 0 kreisförmig ausgebildet ist, kann die Unterbrechung vorteilhafterweise kreisbogenförmig ausgebildet sein.
Anmelder: SLC Seidl-Lichthardt Unser Zeichen: 180 002 G Datum: 26. Februar 2001
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Wenn beispielsweise ein kreisförmiger Flachkörper umhüllt werden soll, wird in Gebrauchsstellung der Umhüllung der Fall auftreten, daß der Flachkörper im Bereich der Unterbrechung über den Rand der Bodenfläche (die Falzlinie zwischen Bodenfläche und Schließklappe) hinausragt, damit die Enden der Unterbrechung die Anlagepunkte bilden können. Wenn nun die Unterbrechung ebenfalls kreisbogenförmig ausgebildet ist, führt dies zu einer kreisbogenförmigen „Verlängerung" der Bodenfläche im Bereich der Unterbrechung, so daß der Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung auch in diesem Bereich durch die Bodenfläche abgedeckt und geschützt wird.
Um diesen Schutz möglichst wirkungsvoll zu gestalten, kann die Unterbrechung in Gebrauchsstellung der Umhüllung einen zusätzlichen, überstehenden Rand aufweisen. Dieser Rand ergibt sich beispielsweise aus der Breite der Falzlinie zwischen Bodenfläche und Schließklappe und bildet einen zusätzlichen Schutz für den Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung.
In weiterer Ausgestaltung kann die Unterbrechung in Ausgangsstellung der Umhüllung von einem oder mehreren Steg(en) gehalten sein. Derartige Stege, die 0 vorzugsweise als Mikrostege ausgebildet sind, sind insbesondere dann sinnvoll, wenn die Unterbrechung in Form einer Durchstanzung vorliegt. Wenn die Umhüllung in ihrer Ausgangsstellung in einem Drucker bedruckt werden soll, verhindert der wenigstens eine Steg, daß die Umhüllung während des Druckvorgangs im Bereich der Unterbrechung sperren kann. Wenn die Schließklappe umgebogen oder 5 hochgeklappt wird, reißt der wenigstens eine Steg problemlos auf.
Vorzugsweise kann die Falzlinie eine an die Dicke des Flachkörpers angepaßte Breite aufweisen. Dabei kann die Falzlinie beispielsweise als Einfachfalz oder Doppelfalz ausgebildet sein. Eine an die Dicke des Flachkörpers angepaßte Falz ist 0 deshalb vorteilhaft, damit sich die Deckelklappe und die Schließklappe in
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Datum: 26. Februar 2001
Gebrauchsstellung der Umhüllung möglichst plan auf den Flachkörper auflegen, wodurch die Schutzwirkung weiter verbessert wird.
Wenn die Umhüllung beispielsweise für eine handelsübliche CD bestimmt ist, können die Falzlinien eine an die Dicke der CD angepaßte Breite von etwa 1.6 mm aufweisen. In diesem Fall könnte der wie weiter oben beschriebene überstehende Rand im Bereich der Unterbrechung ebenfalls eine Breite von 1.6 mm aufweisen.
In weiterer Ausgestaltung kann die Deckelklappe eine größere Länge und/oder Breite &iacgr;&ogr; als die Bodenfläche aufweisen. Als Länge der Deckelklappe wird dabei die Ausdehnung der Deckelklappe senkrecht zur Falzlinie zwischen Bodenfläche und Deckelelement, als Breite die Ausdehnung parallel zu dieser Falzlinie verstanden. Eine solche Ausgestaltung des Deckelelement führt in Gebrauchsstellung der Umhüllung zu wenigstens einer zusätzlichen, überstehenden Lasche, die den Schutz des Flachkörpers weiter verbessert. Darüber hinaus erleichtert diese überstehende Lasche den Bedienungskomfort der Umhüllung. Wenn ein Nutzer die Umhüllung zum Öffnen an dieser Lasche greift, kann er die Deckelklappe problemlos mit nur einer Hand anheben.
0 Vorteilhaft kann ein wiederverschließbares Verschlußelement vorgesehen sein. Dadurch kann die Umhüllung mehrfach geöffnet und geschlossen werden, ohne daß die Schließwirkung nachläßt. Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Arten von Verschlußelementen beschränkt. Wichtig ist lediglich, daß diese Verschlußelemente möglichst flach ausgestaltet sind. Geeignete Verschlußelemente ergeben sich je 5 nach Bedarf und Anwendungsfall. So könnten als geeignete Verschlußelemente beispielsweise flache Druckknöpfe, Klettverschlüsse und dergleichen eingesetzt werden.
Vorzugsweise kann das Verschlußelement in Form eines oder mehrerer Selbstklebe-0 Elemente ausgebildet sein, das/die auf der Innenseite der Deckelklappe angeordnet ist/sind. Besonders einfach läßt sich ein solcher Verschluß realisieren, wenn das
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Datum: 26. Februar 2001
Selbstklebe-Element als ein sich in Breitenrichtung des Deckelelements erstreckender durchgängiger Klebestreifen ausgebildet ist. Als Innenseite des Deckelelements wird dabei diejenige Seite verstanden, die dem Flachkörper in Gebrauchsstellung der Umhüllung zugewandt ist.
Um zu verhindern, daß ein solches Klebeband die Schließklappe der Umhüllung, auf die es vorteilhaft in Gebrauchsstellung der Umhüllung aufgeklebt wird, beschädigt, kann diese im Klebebereich einen zum Klebeband in Größe und Form korrespondierenden Streifen aus einem Schutzmaterial, beispielsweise Tesafilm oder
&iacgr;&ogr; dergleichen, aufweisen. Dadurch wird auch bei mehrmaligem Öffnen und Schließen des Deckelelements eine Beschädigung der Umhüllung verhindert. Die Verwendung eines solchen Schutzmaterials ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Umhüllung aus Papier oder Karton hergestellt ist. Wenn als Verschlußelement, einzelne voneinander unabhängige Selbstklebe-Elemente verwendet werden, gilt entsprechendes.
Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
0 Figur 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Umhüllung mit eingelegtem Flachkörper in Ausgangsstellung; und
Figur 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Umhüllung mit eingelegtem Flachkörper während des Umfaltvorgangs in die Gebrauchsstellung.
In den Figuren 1 und 2 ist eine Umhüllung 10 für einen Flachkörper 100 dargestellt. Bei der Umhüllung 10 handelt es sich um einen Zuschnitt aus einem biebgamen oder faltbaren Material, beispielsweise Papier oder Karton. Der Flachkörper 100 ist im Ausführungsbeispiel eine CompactDisc (CD). Die CD 100 hat einen Radius R von 6 0 cm.
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Unser Zeichen: 180 002 G Datum: 26. Februar 2001
Die Umhüllung 10 hat in ihrer Ausgangsstellung (Figur 1) eine flächige Gestalt und kann somit bequem und problemlos mit Hilfe eines gängigen Druckers bedruckt werden.
Die Umhüllung 10 weist einen Aufnahmebereich 20 auf, der aus einer Bodenfläche 21, einer Schließklappe 22 und einem Deckelelement 23 gebildet wird. Die Größe der jeweiligen Elemente ist an den Radius R der CD 100 angepaßt. Die einzelnen Elemente sind jeweils über entsprechende Falzlinien 24, 25 untereinander verbunden. Die Falzlinien 24, 25, die im Beispiel als Doppelfalzen ausgebildet sind, haben eine an die Dicke der CD angepaßte Breite, hier etwa 1.6 mm.
Das Deckelelement 23 hat eine Breite B, die der Breite der Bodenfläche 21 entspricht. Diese wiederum ist etwas größer als der Durchmesser der CD 100 gewählt, so daß die CD 100 in Gebrauchsstellung der Umhüllung 10 an den Seiten durch die überlappende Bodenfläche 21 wirksam geschützt ist. Das Deckelelement 23 weist weiterhin eine Länge L auf, die größer als die Länge der Bodenfläche 21 ist. In Gebrauchsstellung der Umhüllung 10, wenn also die Deckelklappe 23 weitestgehend plan auf der CD 100 aufliegt, steht das freie Ende der Deckelklappe 23 über das von der Falzlinie 25 zwischen Bodenfläche 21 und Schließklappe 22 gebildete Ende der Bodenfläche 21 über, so daß sich eine überstehende Lasche bildet, die neben der Schutzwirkung vom Nutzer der Umhüllung auch als Unterstützung beim Öffnen der Umhüllung herangezogen werden kann.
Im Bereich der Falzlinie 25 zwischen Bodenfläche 21 und Schließklappe 22 ist eine Unterbrechung 30 vorgesehen, die im vorliegenden Fall als kreisbogenförmige Durchstanzung ausgebildet ist. Die beiden Enden 31, 32 der Unterbrechung werden von der Falzlinie 25 gebildet. Aufgrund der Breite der Doppelfalz 25 ist im Bereich der Unterbrechung 30 weiterhin ein überstehender Rand 33 gegeben, der -wie die Breite der Falzlinien 24, 25- im Beispiel eine Breite von 1.6 mm aufweist.
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Datum: 26. Februar 2001
Datum: 26. Februar 2001
In Gebrauchsstellung der Umhüllung 20 bildet der Aufnahmebereich 20 für die CD 100 drei Anlagepunkte 40, 41, 42. Zwei dieser Anlagepunkte 40, 41 werden durch die Enden 31, 32 der Unterbrechung 30 gebildet. Der dritte Anlagepunkt 42 wird durch die Falzlinie 24 zwischen Deckelelement 23 und Bodenfläche 21 gebildet. Es entsteht somit ein Dreieck von Anlagepunkten, die die CD 100 in Gebrauchsstellung der Umhüllung 10 sicher fixieren.
Um die Umhüllung 10 mehrmals öffnen und schließen zu können, ist auf der Innenseite des Deckelelements 23 ein Verschlußelement 50 vorgesehen, das im &iacgr;&ogr; vorliegenden Fall als in Breite B des Deckelelements 23 durchgängiges Selbstklebe-Element in Form eines Klebestreifens ausgebildet ist. Als Innenseite des Deckelelements 23 wird dabei diejenige Seite verstanden, die der CD 100 in Gebrauchsstellung der Umhüllung 10 zugewandt ist.
Um beim Öffnen und Schließen der Umhüllung 10 eine Beschädigung des Materials durch den Klebestreifen 50 zu verhindern, ist an derjenigen Stelle der Umhüllung 10, an der der Klebestreifen 50 anhaftet, ein in Größe und Form zum Klebestreifen 50 korrespondierender Schutzschichtstreifen 60 vorgesehen. Der Schutzschichtstreifen 60 kann beispielsweise aus Tesafilm bestehen und ist im vorliegenden Beispiel auf &ogr; der Außenseite der Schließklappe 22 angeordnet. Als Außenseite der Schließklappe 22 wird dabei diejenige Seite verstanden, die der CD 100 in Gebrauchsstellung der Umhüllung 10 abgewandt ist.
Nachfolgend wird nun die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Umhüllung 5 beschrieben. In Ausgangsstellung (Figur 1) der Umhüllung 10 wird zunächst die CD 100 auf die Bodenfläche 21 aufgelegt. Durch die Größe der Bodenfläche 21 sowie die Ausgestaltung der Unterbrechung 33 mit dem überstehenden Rand 33 wird erreicht, daß die CD 100 an allen Seiten von Umhüllungs-Material überragt wird. Weiterhin wird durch die Größe der Bodenfläche 21 erreicht, daß die CD 100 bis zur 0 Falzlinie 24 zwischen Bodenfläche 21 und Deckelelement 23 reicht. Aufgrund der
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Datum: 26. Februar 2001
kreisförmigen Gestalt der CD 100 kommt diese nur in einem einzigen Punkt mit der Falzlinie 24 in Berührung, dem späteren Anlagepunkt 42.
In Ausgangsstellung der Umhüllung 10 kann die als Durchstanzung ausgebildete Unterbrechung 30 von einem oder mehreren Mikrostegen (nicht dargestellt) gehalten sein, so daß die Unterbrechung 30 beim Bedrucken der Umhüllung 10 nicht sperrt.
Um die Umhüllung 10 zu schließen, wird nun die Schließklappe 22 entlang der Falzlinie 25 hochgeklappt (Figur 2). Dabei reißen die Mikrostege auf, so daß die &iacgr;&ogr; Unterbrechung 30 freigegeben wird. Die Schließklappe 22 wird so weit geklappt, bis sie nahezu plan auf der CD 100 aufliegt. Damit die möglich wird, weist die Falzlinie 25 eine zur Dicke der CD 100 korrespondierende Breite auf.
Aufgrund dieses Vorgangs ragt die CD 100 im Bereich der Unterbrechung 30 anschließend über den Rand (Falzlinie 25) der Bodenfläche 21 hinaus, wie dies insbesondere aus Figur 2 ersichtlich wird. Dadurch bilden sich neben dem zuvor schon erwähnten Anlagepunkt 42 zwei weitere Anlagepunkte 40, 41 aus, die jeweils durch die Enden 31, 32 der Unterbrechung 30 gebildet werden.
0 Schließlich wird die Deckelklappe 23 zugeklappt, bis der Klebestreifen 50 auf dem Schutzschichtstreifen 60 zu Liegen kommt. Da das Deckelelement 23 etwas länger als die Bodenfläche 21 ausgebildet ist, überragt es diese und bildet eine zusätzliche, freiliegende Lasche. Die Breite dieser Lasche ist vorteilhaft so gewählt, daß sie die bis dahin freistehenden Bereiche der CD 100 im Bereich der Unterbrechung 30 5 überragt. Weiterhin kann diese Lasche dazu verwendet werden, die Umhüllung 10 erneut zu öffnen, was ein Nutzer dank dieser Lasche mit nur einer einzigen Hand bewerkstelligen kann. Das Öffnen der Umhüllung 10 und die Entnahme der CD 100 erfolgt analog zu der zuvor beschriebenen Vorgehensweise.
0 In Gebrauchsstellung der Umhüllung 10 ist die CD 100 an allen Seiten durch die Bodenfläche 21, die Schließklappe 22 und das Deckelelement 23 geschützt, die in
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Datum: 26. Februar 2001
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: 180 002 G "· *·.· .:.
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Größe und Form so gewählt sind, daß sie die CD 100 an allen Seiten zumindest geringfügig überragen.
Ein Verrutschen der CD 100 innerhalb des Aufnahmebereichs 20, was im schlimmsten Fall zu einem Herausfallen der CD 100 aus der Umhüllung 10 führen könnte, wird wirksam dadurch verhindert, daß die Anlagepunkte 40, 41, 42 in Form des Dreiecks derart ausgerichtet sind, daß jeweils zwei Anlagepunkte in einer Linie liegen und ein Verrutschen der CD 100 in dieser Richtung verhindern.
&iacgr;&ogr; Die CD 100 wird somit ohne zusätzlich Hilfsmittel sicher in der Umhüllung 10 fixiert, so daß sich alles in allem ein optimaler Schutz der CD 100 vor Verschmutzung und Beschädigung ergibt. Dennoch ist die Umhüllung 10 auf besonders einfache und kostengünstige Weise herstellbar. Gleichzeitig wird erreicht, daß die Umhüllung 10 von jedermann unter Verwendung eines gängigen Druckers selbst bedruckt werden kann.
Anmelder: SLC Seidl-Lichthardt Consult&Markgtinij Unser Zeichen: 180 002 G
Datum: 26. Februar 2001
14
10
Umhüllung für einen Flachkörper
| 20 = | Aufnahmebereich |
| 21 | Bodenfläche |
| 22 | Schließklappe |
| 23 | Deckelklappe |
| 24 | Falzlinie zwischen Deckelklappe und Bodenfläche |
| 25 = | Falzlinie zwischen Schließklappe und Bodenfläche |
| 30 = | Unterbrechung |
| 31 | Ende der Unterbrechung |
| 32 | Ende der Unterbrechung |
| 33 | überstehender Rand |
| 40 | Anlagepunkt |
| 41 | Anlagepunkt |
| 42 | Anlagepunkt |
50
Verschlußelement (Klebestreifen)
| 60 | Schutzschichtstreifen |
| 100 = | Flachkörper |
| R | Radius des Flachkörpers |
| L | Länge der Deckelklappe |
| B | Breite der Deckelklappe |
|
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Claims (13)
1. Umhüllung für einen Flachkörper (100), mit einem Aufnahmebereich (20) für den Flachkörper (100) mit einer Bodenfläche (21), einer Schließklappe (22) und einer Deckelklappe (23), die jeweils über eine Falzlinie (24, 25) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Falzlinie (25) zwischen Bodenfläche (21) und Schließklappe (22) eine Unterbrechung (30) vorgesehen ist und daß die Unterbrechung (30) in Größe und Form derart ausgebildet ist, daß der Flachkörper (100) in Gebrauchsstellung der Umhüllung (10) im Aufnahmebereich (20) durch drei oder mehr vom Aufnahmebereich (20) gebildete Anlagepunkte (40, 41, 42) fixiert ist/wird, wobei zwei Anlagepunkte (40, 41) von den beiden Enden (31, 32) der Unterbrechung (30) und der dritte sowie jeder weitere Anlagepunkt (42) von der Falzlinie (24) zwischen Bodenfläche (21) und Deckelklappe (23) gebildet wird/werden.
2. Umhüllung nach Anspruch 1 für einen kreisförmigen Flachkörper (100), vorzugsweise eine CompactDisc (CD).
3. Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden (31, 32) der Unterbrechung (30) von der Falzlinie (25) zwischen Bodenfläche (21) und Schließklappe (22) gebildet sind.
4. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung (30) eine von der Falzlinie (25) zwischen Bodenfläche (21) und Schließklappe (22) abweichende Form aufweist.
5. Umhüllung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung (30) kreisbogenförmig ausgebildet ist.
6. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung (30) in Ausgangsstellung der Umhüllung (10) von einem oder mehreren Steg(en) gehalten ist.
7. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung (30) in Gebrauchsstellung der Umhüllung (30) einen überstehenden Rand (33) aufweist.
8. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinie(n) (24, 25) eine an die Dicke des Flachkörpers (100) angepaßte Breite aufweist/aufweisen.
9. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelklappe (23) eine größere Länge (L) und/oder Breite (B) als die Bodenfläche (21) aufweist.
10. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein wiederverschließbares Verschlußelement (50) vorgesehen ist.
11. Umhüllung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (50) in Form eines oder mehrerer Selbstklebe-Elemente ausgebildet ist, das/die auf der Innenseite der Deckelklappe (23) angeordnet ist/sind.
12. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus einem Zuschnitt und/oder aus einem flächigen, biegsamen oder faltbaren Material gebildet ist.
13. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung aus Papier, Karton oder Kunststoff gebildet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20103362U DE20103362U1 (de) | 2001-02-26 | 2001-02-26 | Umhüllung für einen Flachkörper |
| DE10206712A DE10206712A1 (de) | 2001-02-26 | 2002-02-18 | Umhüllung für einen Flachkörper |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20103362U DE20103362U1 (de) | 2001-02-26 | 2001-02-26 | Umhüllung für einen Flachkörper |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20103362U1 true DE20103362U1 (de) | 2001-05-23 |
Family
ID=7953542
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20103362U Expired - Lifetime DE20103362U1 (de) | 2001-02-26 | 2001-02-26 | Umhüllung für einen Flachkörper |
| DE10206712A Withdrawn DE10206712A1 (de) | 2001-02-26 | 2002-02-18 | Umhüllung für einen Flachkörper |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10206712A Withdrawn DE10206712A1 (de) | 2001-02-26 | 2002-02-18 | Umhüllung für einen Flachkörper |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE20103362U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2836589A1 (fr) * | 2002-02-27 | 2003-08-29 | Alexander Carl Windels | Etui carton pour cd-rom concu a partir d'une feuille semi-rigide |
| EP2067712A1 (de) * | 2007-12-04 | 2009-06-10 | Herr Amadeus Bachmayr | Verpackung und Zuschnitt für eine Verpackung |
-
2001
- 2001-02-26 DE DE20103362U patent/DE20103362U1/de not_active Expired - Lifetime
-
2002
- 2002-02-18 DE DE10206712A patent/DE10206712A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2836589A1 (fr) * | 2002-02-27 | 2003-08-29 | Alexander Carl Windels | Etui carton pour cd-rom concu a partir d'une feuille semi-rigide |
| EP2067712A1 (de) * | 2007-12-04 | 2009-06-10 | Herr Amadeus Bachmayr | Verpackung und Zuschnitt für eine Verpackung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10206712A1 (de) | 2002-10-02 |
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| R207 | Utility model specification |
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