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Wand- und Deckenverkleidung Die Erfindung betrifft eine Verkleidung
aus Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff fur die Wände und vorzugsweise
die Decken von Innenräumen, offenen Hallen o.ä.
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Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz, Pressholz, Kunststoff oder
Metall sind bekannt und üblich. Diese bekannten Verkleidungen werden im allgemeinen
mittels besonderer mechanischer Mittel an den Wänden oder Decken befestigt, wobei
ihre Elemente meist durch Feder und Nut miteinander verbunden werden oder an den
Stosstellen dieser Blemente besondere Abdeckvorrichtungen vorgesehen sind. Die bisher
bekannten Verkleidungen erfordern zu ihrer Verlegung einen verhältnismässig grossen
Arbeitsaufwand oder, falls man bestrebt ist dies zu vermeiden, eine komplizierXe
FormgebuFg, sodass also entweder bei der Verlegung oder der Herstellüng mit hohen
Kosten gerechnet werden muss. Zudem
sind sie nach ihrer Verlegung
ortsfest und ein Auswechseln einzelner m ELemente ist nicht mehr ohne weiteres möglich.
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Die Erfindung hat zur Aufgabe, eine Wand- und insbesondere eine Deckenverkleidung
zu schaffen, für die sowohl die Fertigun ls auch ihre Verlegung einfach und billig
ist und deren Einzelelemente jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten gelöst oder
ausgewechselt werden können, beispielsweise zur Durchführung von Tapezier- und Mal
erarbeiten oder zur Verlegung elektrischer Leitungen u. ä.
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Zu diesem Zweck ist die Wand- b"w. Deckenverkleidung gemäss der Erfindung
derart aufgebaut, dass sie aus parallel zueinander verlaufenden Befestigungsleisten
sowie aus quer oder längs zu den Befestigungsleisten auf diesen durch Klemmwirkung
lösbar befestigten Deckleisten besteht, wobei die Deckleisten so profiliert sind,
dass ihre beiden längs verlaufenden Ränder gegen die zu verkleidende Fläche hin
abgewinkelt sind und die so entstehenden Flansche mit der Innenseite des ebenen
Mittelteiles einen spitzen Winkel einschliessen, während längs der Aussenseite eines
dieser beiden Flansche ein flanschar.iger Ansatz verläuft, der sich entweder in
der gleichen Ebene erstreckt wie der ebene Mittelteil der Deckleisten oder in einer
zu dieser parallelen Ebene, und der so dimensioniert ist, das er nach
dem
Einsetzen der Deckleisten in die Befestigungsleisten den Zwischenraum bis zur benachbarten
Deckleiste abdeckt; die Befestigungsleisten sind mit von der zu verkleidenden Fläche
hinwegweisenden Trägern versehen, die in ihrer Formgebung den Flanschen des als
Deckleisten ausgebildeten Sichtteiles derart angepasst sind, dass die Deckleisten
form schlüssig auf sie aufgesetzt werden können.
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Die Befestigungsleisten können zweckmässigerweise zum Beispiel aus
Blechstreifen hergestellt sein, deren Ränder rechtwinklig zu Verstärkungsrippen
umgebogen sind. Die Träger sind dann in gewissen, vorzugsweise regelmässigen, Abständen
so ausgestanzt, dass eine Seite mit dem Blechstreifen zusammenhängt und der Träger
längs dieser Seite abgewinkelt ist, sodass er von der zu verlrleidenden Fläche hinwegweist.
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Die Form der Träger ist so zu wählen, dass zumindest ihr äusserer
Teil angenähert trapezförmig ist, um der äusseren Kante eine grössere Länge zu geben,
als der Biegekante.
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Je nachdem, ob die Befestigungsleisten in gleicher Richtung laufen
sollen, wie die-Deckleisten oder quer zu diesen, müssen die Träger quer oder parallel
zur Längsachse der Befestigungsleisten angeordnet sein.
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Andererseits können die Befestigungsleisten auch mit in ihrer Längsrichtung
verlaufenden als durchgehende Tragschienen ausgebildeten flanschartigen Trägern
versehen sein, die so
gegen die Fläche der Befestigungsschiene geneigt
sind, dass die Deckleisten klemmend aufgesetzt werden können.
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In diesem Fall kann unter Umständen auf die als Verstärkungsrippen
wirkenden seitlichen Flansche verzichtet werden.
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In der beigefügten Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel für eine
Verkleidung gemäss der Erfindung - im gewählten Beispiel eine Deckenverkleidung
- dargestellt.
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Hierin zeigen: Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Teil einer solchen
Verkleidung, senkrecht zur Längsachse der einzelnen Yerlleidungselemente; Fig. 2
eine Draufsicht auf die Befestigungsleiste; Fig. 3 eine Seitenansicht der Befestigungsleiste,
teilweise längs ihrer Nittellängsachse geschnitten; Fig. 4 eine axonometrische Darstellung
der Befestigungsleiste, in verkleinertem Maßstab; Fig. 5 eine axonometrische Darstellung
der Deckleiste, in verkleinertem Maßstab; Fig. 6 die Draufsicht und Fig. 7 die Seitenansicht
einer anderen Ausführungsform der Befestigungsleiste, beides in verkleinertem Maßstab;
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform der Befestigungsleiste in axonometrischer Darstellung,
in verkleinertem Maßstab.
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In dem gewählten Beispiel ist willkürlich unterstellt, dass die Verkleidung
an der Decke eines Raumes angebracht werden soll. Sie besteht gemäss der Erfindung
aus Befestigungsleisten und Deckleisten, wobei im betrachteten Fall die Befestigungs-und
die Deckleisten in gleicher Richtung verlaufen.
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Die Befestigungsleiste 2 bestehe im gewählten Beispiel aus einem Blechstreifen
entsprechender Breite, dessen Mittelteil 21 eben verläuft und das an seinen Rändern
zu Flanschen 22 abgewinkelt ist, die zur Versteifung der Befestigungsleiste dienen
und nach unten weisen. In regelmässigen Abständen c sind quer zur Längsrichtung
der Leiste Träger 24 aus der ebenen Fläche 21 der Leiste ausgestanzt und angebogen,
wodurch eine entsprechend geformte öffnung 23 in dem flachen Teil 21 der Leiste
2 entsteht. Diese Träger 24 haben an ihrer Ansatzstelle, d.h. an der Biegekante
28, an der sie aus dem flachen Blechstreifen 21 herausgebogen bzw. angebogen sind,
zunächst beiderss eine rechtwinklig zur Biegekante verlaufende Seitenkante 25, während
die Seitenkanten 26 ihres unteren Teiles derart geneigt sind, dass dieser Teil eine
trapezförmige Gestalt zeigt und die untere parallel zur Biegekante 28 verlaufende
Kante 27 langer ist als diese.
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In Fig. 4 ist ein Teil dieser Befestigungsleiste in verkleinertem
Maßstab in axonometrischer Darstellung gezeigt.
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Die Leiste ist dabei in der durch den Pfeil B in Figo 1
angedeuteten
Richtung von unten her gesehen. Bei S ist ein Teil des Flansches 22 herausgebrochen,
um die Anordnung des Trägerteiles 24 und der ihm entsprechenden öffnung 23 sichtbar
zu machen.
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Die Befestigungsleiste 2 ist mittels Schrauben oder Nägeln 31 an der
Decke 3 befestigt; dabei können entweder Schraubenlöcher in der Leiste vorgesehen
sein, oder es genügt auch, die Nägel direkt durch das verhältnismässig dünne Blech
der Leiste hindurchzuschlagen. Auf diese Weise werden die einzelnen Befestigungsleisten
nebeneinander verlegt, wobei sich jeweils die als Versteifungsrippen dienenden Flansche
22 unmittelbar aneinander anlegen.
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Auf die Trägerteile 24 der Befestigungsleisten 2 werden nunmehr die
Deckleisten 1 aufgesetzt. Die Deckleisten bestehen aus einem ebenen Mitteilteil
11, dessen äussere, in Längsrichtung verlaufende Ränder zu Flanschen 12 und 19 abgewinkelt
sind. Dabei sind die Flansche 12 und 13 in der Weise gegen die Innenfläche des ebenen
Teiles 11 geneigt, dass sie mit dieser einen spitzen WinkelO(einschliessen. Dieser
Winkel o( entspricht zugleich dem Winkel, den die Seitenkanten 26 der Trägerteile
24 mit deren Unterkanten 27 einschliessen.
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Langs des einen der beiden Flansche, im gewählten Beispiel dea Flansches
13, ist ein Ansatz 14 vorgesehen, de; von der
Seitenfläche des Flansches
l3rach aussen ragt und dessen Richtung parallel zu der ebenen Fläche 11 der Deckleiste
1 verläuft. Die Breite des Ansatzes 14 ist so gewählt, dass nach dem Einsetzen der
Deckleiste in die Trägerteile 24 der Befestigungsleiste 2 der Zwischenraum bis zur
anschliessenden nächsten Deckleiste überdeckt ist. Der Ansatz 14 kann dabei gegenüber
der Kante zwischen dem Flansch 13 und dem ebenen Teil 11 der Deckleiste soweit versetzt
sein, dass nach dem Einsetzen eine Schattennut 15 zwischen den beiden nebeneinander
angeordneten Verkleidungselementen ent-steht. Selbstverständlich wäre es auch möglich,
diesen Ansatz 14 direkt an der Kante zwischen dem Flansch 13 und dem ebenen Teil
11 der Deckleiste vorzusehen, oder auch an der äusseren (freien)Kante 13' des Flansches
13.
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Fig. 5 zeigt einen Teil der Deckleiste 1 in verkleinertem Maßstab
in axonometrischer Darstellung, gesehen in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1.
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Nach Festlegung der Befestigungsleisten 2 werden die Deckleisten 1,
die aus einem federnden Material bestehen, mittels der Flansche 12 und 13 auf die
schräg verlaufenden Wanten 26 der Träger 24 aufgeklemmt und zwar derart, dass stets
zunächst der Flansch 19 aufgesetzt wird und alsdann der Flansch 12 silber die gegenüberliegenden
Luken der Träger 24 geschoben wird.
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Auf diese Weise entsteht eine Verkleidung, bei der die Aussenflächen
der Deckleisten 11 die Sichtseite bilden; diese Fläche ist in regelmässigen Abständen
durch die Schattennuten 15 unterbrochen. Diese Schattennuten 15 werden durch die
Ansätze 14 gebildet, die dazu dienen, die Stosstellen zwischen den einzelnen Befestigungsleisten
2 zu verdecken, und die gleichzeitig so bemessen sind, dass bei richtiger Handhabung
keine Schwierigkeiten beim Einsetzen der Deckleisten entstehen. Soll die durchgehende
Verkleidung nicht durch Schattennuten unterbrochen sein, so besteht selbstverständlich
die Möglichkeit, die Ansätze 14 an die durch den Flansch 13 und die eigentliche
Leiste 11 gebildete Ecke zu setzen, sodass die Aussenflächen der Leiste 11 und des
Ansatzes 14 bündig gehen und nach dem Einsetzen eine einzige ununterbrochen durchgehende
Fläche entsteht.
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Eine andere Ausführungsform für die Verkleidung gemäss der Erfindung
sieht vor, dass die Befestigungsleisten 2' und die Deckleisten sich rechtwinklig
überkreuzen. In diesem Fall müssen die Träger 24' so angeordnet sein, dass ihre
Unterkante parallel zur Längsachse der Befestigungsleiste verläuft, wie dies in
Fig. 6 und 7 dargestellt ist. Diese Ausflihrungsform bedingt gegenüber der zuvor
beschriebenen eine weitgehende Materialersparnis, da nicht mehr die gesamte zu verkleidende
Fläche durch Befestigungsleisten bedeckt sein muss.
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Die Befestigungsleisten 2 oder 2 bestehen vorteilhafterweise aus einem
dünnen, entsprechend gestanzten bzw. gebogenen Blechstreifen, der normalerweise
in einem einzigen Arbeitsgang hergestellt werden kann. Es ist jedoch auch möglich
eine entsprechende Befestigungsleiste aus Kunststoff -herzustellen, wobei allerdings
die Träger 24 durch eine Tragkonstruktion anderer geeigneter Form ersetzt werden
muss, beispielsweise durch zwei län-gslauf ende, entsprechend geformte flanschartige
Ansätze 24u, die parallel zu den als Versteifungsrippen wirkenden Flanschen 22 verlaufen0
Zeine solche Ausführungsmöglichkeit ist in Fig. 8 angedeutet.
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Sie hat noch den weiteren Vorteil, dass eine solche Befestigungsleiste
im Strangpressverfahren hergestellt werden kann.
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Die Deckleisten 1 bestehen vorteilhafterweise aus einem thermoplastischen
Kunststoff und werden im Strangpressverfahren hergestellt. Ihre Sichtseite ist mit
einer Dekorfolie beschichtet, die beispielsweise kurz nach dem Austretendes Werkstückes
aus der Spritzdüse des Extruders aufgebracht oder auch näch$träglich auf das erkaltete
Werkstück aufgeleimt werden kann. Selbstverständlich.ist es auch möglich, die Deckleisten
aus anderem Material, beispielsweise aus entsprechend verformten Aluminium-Blechstreifen,
herzustellen und für die Sichtseite etwa eine geeignete Eloxalfabe zu wählen, sodass
sich eine metallische Verkleidung ergibt; desgleichen besteht die Möglichkeit, eine
solche Deckleiste
aus metall bereit beim Stanz- und Pressvorgang
oder nachträglich mit einer PVC-Dekorfolie zu beschichten.
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Die Wand- oder I)eckenverkleidun; gemäss der Erfindung ist in ihrer
Herstellung einfach und vorteilhaft, da die 13efestigungsleiste beispielsweise aus
Blechstreifen praktisch in einem Arbeitsgang gebogen und gestanzt werden kann oder
aber im Strangpressverfahren herzustellen ist.
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Desgleichen sind die Deckleisten durch ähnliche Verfahren in einfachster
Weise herzustellen, wobei sogar die Beschichtung direkt in den Formgebungs-Arbeitsgang
einbezogen oder direkt an diesen angeschlossen werden kann. Andererseits ist die
Verlegung denkbar einfach, da es ausreicht, die Befestigungsleisten durch Schrauben
oder Nageln an die gewünschte Stelle zu bringen und die Deckleisten in einem einfachen
Arbeitsgang aufzusetzen. Es ist dann jederzeit möglich, die Deckleisten zu entfernen
um sie entweder auszuwechseln oder um Reparatur-, Tapezier- oder Malerarbeiten durchzuführen.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich dadurch, ctass zwischen den Befestigungsleisten
und den Deckleisten ein Zwischenraum verbleibt, beispielsweise längs der beiden
Seitenflansone der Deckleisten, der dazu dienen kann, elektrische Leitungen oder
Leitungen für Telefon- oder Rundfunkanlager im Inneren der Verkleidung zu verlegen.
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Selbstverständlich stellen die oben beschriebenen Ausführungs
möglichkeiten
nur Beispiele dar, durch die eine anderweitige Anwendung des Erfindungsgedankens
nicht ausgeschlossen werden soll.