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DE20102181U1 - Kranunterflasche - Google Patents

Kranunterflasche

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DE20102181U1
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    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
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    • B66C1/22Rigid members, e.g. L-shaped members, with parts engaging the under surface of the loads; Crane hooks
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

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Dipl.-Ing. Gerhard Meurer · .··..· ·..·.!.. *..' .!.
BESCHREIBUNG
Kranunterflasche 5
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kranunterflasche entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Kranunterflasche ist beispielsweise aus der DE 199 27 140 C2 bekannt. Diese besteht aus einem Lasthaken, dessen Schaft über ein Axiallager um eine Vertikalachse drehbar auf eine Hakentraverse abgestützt ist, die ihrerseits in zwei, horizontal voneinander beabstandeten, Seilrollen aufnehmenden Gehäuseteilen gelagert ist. Der Lasthaken ist über eine Hakenmutter unter Zwischenanordnung einer Rutschkupplung auf dem Axiallager abgestützt und steht mit einem Drehantrieb in Wirkverbindung, über welchen der Lasthaken um seine Vertikalachse drehbar ist. Dies ermöglicht es, lange, vergleichsweise sperrige Güter in einer Drehwinkelstellung aufzunehmen, zu verschwenken und in einer anderen, beliebig vorgebbaren Drehwinkelstellung abzusetzen. Über die Rutschkupplung wird das zur Durchführung der Schwenkbewegung aufzuwendende Drehmoment begrenzt, so dass eine Verdrillung der Lastseile ebenso vermieden wird wie eine kurzzeitige Überlastung des Drehantriebs. Zur Begrenzung der Bauhöhe der Kranunterflasche hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, die aus dem Drehantrieb und der Rutschkupplung bestehende Baueinheit innerhalb des seitlich durch die voneinander beabstandeten Gehäuseteile begrenzten Raumes unterzubringen oder zwei Antriebsmotoren vorzusehen, deren Achsen sich parallel zueinander und zur Längsachse des Lasthakens erstrecken, wobei die beiden Antriebsmotoren in einer diametral gegenüberliegenden Anordnung bezüglich der Kranunterflasche angeordnet sind.
Um zu vermeiden, dass sich der Eingriff eines an dem Lasthaken abhängenden Lastseiles unbeabsichtigt löst, sind sogenannte Maulverschlüsse bekannt, bei
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denen es sich um Sperrhebel handelt, welche die offene Flanke des Lasthakens verschließen und ein Heraustreten des Lastseils, insbesondere ein Übergleiten des Hakens mechanisch verhindern. Um in Anbetracht der Höhe der mittels der Kranunterflasche zu transportierenden Güter nach erfolgtem Absetzen der Last den Maulverschluss zu öffnen ist es ferner bekannt, diesen mit einem zwischen einer öffnungs- und einer Schließstellung schaltbaren Antrieb zu versehen. Bei einer bekannten Ausführungsform eines solchen motorisch schaltbaren Maulverschlusses wird der genannte Sperrhebel unter Federkraft in seiner Schließstellung gehalten und ist um eine sich im Wesentlichen
&iacgr;&ogr; horizontal erstreckende Achse schwenkbar an dem Lasthaken angeordnet. Der Sperrhebel steht über zwei, sich entlang der Außenseite des Lasthakens erstreckende Zugstangen mit einer auf dem Schaft des Lasthakens axial verschiebbaren Muffe in Verbindung, welche ihrerseits über ein weiteres Hebelwerk mit einem Hubmagneten in Wirkverbindung steht, der räumlich im Bereich des, die Seilrollen aufnehmenden Gehäuses angeordnet ist. Dies bedeutet, dass auf der Außenseite des Lasthakens wesentliche mechanische Teile dieses Antriebssystems angeordnet sind, welche somit gegenüber mechanischen Einwirkungen eines Kranbetriebs völlig ungeschützt sind. Beschädigungen infolge äußerer Einwirkungen auf dieses Antriebssystem sind somit nicht sicher
20 auszuschließen.
Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Kranunterflasche der eingangs bezeichneten Art vorzusehen, deren motorisch schaltbarer Maulverschluss unter Vermeidung der oben dargelegten Nachteile geschützt ist und einen konstruktiv einfacheren Aufbau aufweist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Kranunterflasche durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Das genannte Problem stellt sich bei beliebigen Arten von Kranunterflaschen und es bietet sich die erfindungsgemäße Lösung demzufolge auch bei unterschiedlichen Typen von Kranunterflaschen an. In jedem Fall ist eine besondere Übertragungseinrichtung vorgesehen, welche die Antriebsverbindung zwischen einem Antrieb einerseits und dem zwischen einer Schließ- und einer öffnungs-
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stellung bewegbaren Maulverschluss andererseits bildet. Wesensmerkmal dieser Übertragungseinrichtung ist eine Stange, die sich innerhalb einer Bohrung erstreckt, die unmittelbar in Achsrichtung des Schaftes des Lasthakens verläuft und an ihrem, der hakenartigen Struktur des Lasthakens zugekehrten Ende mit dem Maulverschluss in Wirkverbindung steht. Dies bedeutet zunächst einmal, dass im Bereich des Schaftes des Lasthakens sich keinerlei außenseitig angeordnete Mechanismen befinden, die während des Betriebes des Lasthakens äußeren mechanischen Einflüssen und damit einer möglichen Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind. Der Lasthaken ist ferner unmittelbar an der Stelle, an
&iacgr;&ogr; welcher der Maulverschluss gelagert ist, mit einer Ausnehmung versehen, in der ein Halteblock gelagert ist, der das Bindeglied zwischen dem Maulverschluss einerseits und der Stange andererseits bildet. Selbst dieser Halteblock ist innerhalb der Ausnehmung geschützt angeordnet. Die Art der kinematischen Verknüpfung zwischen dem Antrieb einerseits und dem Maulverschluss andererseits, insbesondere die Art der Antriebsbewegung ist, soweit die Kraftübertragung über die innerhalb des Lasthakens geschützt angeordnete Stange erfolgt, beliebig. Nachdem für die Bewegung des Maulverschlusses zwischen seinen Grenzstellungen nur vergleichsweise geringe Kräfte übertragen werden müssen, ist mit der zur Führung der Stange benutzten Bohrung nur eine äußerst geringe Queschnittsschwächung des Schaftes des Lasthakens verbunden, wobei ein Festigkeitsverlust im Bedarfsfall durch Einsatz eines höherwertigeren Werkstoffs ausgleichbar ist.
Die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 sind auf eine konstruktiv äußerst einfach realisierbare praktische Ausführungsform der Antriebsverbindung zwischen dem Maulverschluss und der Stange gerichtet. Der Halteblock ist hiernach nach Art eines zweiseitigen Hebels ausgebildet und gelagert, auf dessen einer Seite der Maulverschluss befestigt ist, welches durch Verschraubung geschehen kann und dessen anderes Ende in unmittelbarer Antriebsverbindung mit der Stange steht. Die Antriebsverbindung mit der Stange kann beispielsweise über ein Gabelgelenk oder ein Kugelgelenk ausgeführt sein. Die bedeutet, dass über die Stange zum Bewegen des Maulverschlusses eine Zug- und eine Druckkraft übertragbar sein müssen, so dass demzufolge der Antrieb zur Generierung ei-
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ner Zug- und einer Druckkraft eingerichtet sein muss. Beispielsweise kann der Antrieb als ein reiner Magnetantrieb nach Art eines umschaltbaren Hubmagneten ausgebildet sein.
Der dem Maulverschluss zugeordnete Antrieb ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 4 an dem zur Aufnahme einer Seiltrommel bestimmten Gehäuse befestigt und bildet somit einen Teil der Kranunterflasche.
Entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 5 vereinfacht sich die Ausbildung &iacgr;&ogr; des Antriebs insoweit, als der Maulverschluss unter Federvorspannung in der Schließstellung gehalten ist. Zur Betätigung des Maulverschlusses muss somit lediglich eine Zugkraft aufgebracht werden, um diesen ausgehend von der Schließ- in die Öffnungsstellung zu überführen.
Der Erfindungsgegenstand ist mit besonderem Vorteil bei solchen Kranunterflaschen anwendbar, bei denen entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 zwei voneinander beabstandete, jeweils zur Aufnahme einer Seiltrommel eingerichtete Gehäuse vorgesehen sind, nachdem dies die Möglichkeit eröffnet, den dem Maulverschluss zugeordneten Antrieb innerhalb des durch die Gehäuse seitlich umgrenzten Raumes unterzubringen. Ohne besondere konstruktive Zusatzvorkehrungen ist somit auch dieser Antrieb gegenüber äußeren mechanischen Einwirkungen besonders geschützt angeordnet.
Weiterhin kann der Erfindungsgegenstand Anwendung finden bei solchen Kranunterflaschen, bei denen der Schaft des Lasthakens um seine Achse drehbar angeordnet ist und demzufolge ein weiterer, diese Drehbewegung bewirkender Antrieb vorgesehen ist. Auch dieser Antrieb ist innerhalb des, durch die genannten Gehäuse seitlich umgrenzten Raumes unterbringbar.
Insbesondere dann, wenn der Schaft des Lasthakens um seine Achse drehbar ist, ist die Verbindung der dem Maulverschluss zugeordneten Stange mit einer, das Abtriebsorgan des Antriebes bildenden Stange mit der Maßgabe eingerichtet, dass über diese Verbindung zwar Zug- oder Druckkräfte, nicht jedoch
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ein Drehmoment um die zueinander fluchtenden Achsen der beiden Stangen übertragbar ist.
Der Maulverschluss ist ferner entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 9 derart angelegt, dass dieser in der Schließstellung an der Innenseite der hakenartigen Struktur des Lasthakens anliegt, so dass die Schwenkbewegung des Maulverschlusses in Richtung seiner Schließstellung formschlüssig begrenzt ist. Ein unbeabsichtigtes Herausgleiten der Schlinge eines Lastseiles aus der hakenartigen Struktur wird auf diesem Wege wirkungsvoll unterbunden.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Unterflasche in teilweisem Vertikalschnitt entsprechend einer Blickrichtung I der Fig. 2;
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Kranunterflasche in teilweisem Vertikalschnitt entsprechend einer Blickrichtung Il der Fig. 1.
Mit 1 ist in den Zeichnungsfiguren ein Lasthaken bezeichnet, der über seinen zylindrischen Schaft 2 vertikal auf einer Hakentraverse 3 abgestützt ist. Zu diesem Zweck ist eine auf einen Gewindeabschnitt 5 des Schaftes 2 aufgeschraubte Hakenmutter 4 vorgesehen, die über ein Axiallager 6, hier ein Wälzlager unterseitig auf der Hakentraverse 3 aufgelagert ist. Während der untere Lagerring des Axiallagers 6 in einer Ringnut der Hakentraverse 3 aufgenommen ist, steht der obere Lagerring mit einem Zahnkranz 7 in fester Verbindung.
Dieser Zahnkranz 7 bildet einen Teil eines im Folgenden noch näher zu beschreibenden Antriebssystems.
Der Zahnkranz 7 steht darüber hinaus verdrehschlüssig mit der Hakenmutter in Verbindung, die ihrerseits über einen Kupplungsring 8 verdrehschlüssig mit
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dem Schaft 2 der Hakenmutter 1 gekuppelt ist. Letztgenannte Kupplung erfolgt über eine, über den Kupplungsring 8 wirksame Feder-Nut-Verbindung 9.
Mit 10 ist eine zylindrische Bohrung der Hakentraverse 3 bezeichnet, durch welche sich der Schaft 2 hindurcherstreckt, wobei das System, bestehend aus dem genannten Axiallager 6, dem Zahnkranz 7, der Hakenmutter 4 sowie dem Kupplungsring 9 - den Schaft 2 koaxial umgebend - oberhalb der Hakentraverse 3 angeordnet ist.
&iacgr;&ogr; Mit 11,12 sind zwei, um zueinander fluchtende Achsen 11', 12' frei drehbar gelagerte Seilrollen bezeichnet, die teilweise in untereinander gleichen, in Richtung der Achsen 11', 12' mit Abstand voneinander angeordneten Gehäusen 13 gelagert sind. Auf eine Darstellung der zur Abhängung der Kranunterflasche eingesetzten, um diese Seilrollen herumgeführten Lastseile ist aus Gründen der zeichnerischen Übersichtlichkeit verzichtet worden. Wesentlich ist, dass die beiden Gehäuse 13 innerhalb eines, im Querschnitt halbkreisförmigen, beide bodenseitig aufnehmenden Gehäuseteils 14 fest angeordnet sind, welches gleichermaßen auch die Hakentraverse 3 aufnimmt. Letztgenanntes Gehäuseteil 14 ist bodenseitig mit einer zu den Achsen des Lasthakens 1 sowie der genannten Bohrung 10 der Hakentraverse 3 fluchtenden Bohrung 15 versehen, durch welche hindurch der Schaft des Lasthakens geführt ist.
Im Bedarfsfall können die aneinander liegenden Flächen des Zahnkranzes 7 einerseits und der Hakenmutter 4 andererseits zur Begrenzung des zu übertragenden Drehmoments mit einer definierten Reibungsverhältnisse einstellenden Beschichtung versehen sein, so dass zwischen dem Zahnkranz und der Hakenmutter Eingriffsverhältnisse nach Art einer Rutschkupplung bestehen.
Mit 16 ist ein Führungsring bezeichnet, der sich koaxial zur Achse des Schaftes 2 erstreckt und den Verbindungsbereich des Kupplungsringes 8 und der Hakenmutter 5 axial überdeckt. Dieser Führungsring steht an einander diametral gegenüberliegenden Stellen jeweils in fester Verbindung mit den Gehäusen 12, 13 und dient der Befestigung zweier untereinander gleicher Antriebe 17, die
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jeweils über ein zwischengeordnetes Getriebe 18 mit einem Zahnrad 19 in Verbindung stehen. Die Abtriebswellen beider Antriebe 17, die Eingangs- und Ausgangswellen der Getriebe 18 sowie die Achse der Zahnräder 19 erstrecken sich gleichachsig und parallel zur Achse des Lasthakens 1. Beide Antriebe 17 befinden sich darüber hinaus aufeinander diametral gegenüberliegenden Seiten des Lasthakens, und zwar innerhalb des, seitlich durch die Gehäuse 12,13 umgrenzten Raumes, wobei wesentlich ist, dass keinerlei Strukturelemente dieser beiden Antriebe 17 aus diesem Raum hinausragen.
&iacgr;&ogr; Das Zahnrad 19 und gleichermaßen der Zahnkranz 7 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Kettenräder ausgebildet und bilden demzufolge einen Kettentrieb, so dass über die Antriebe 17, die drehwinkelgetreu steuerbar sind eine Drehbewegung auf den Schaft 2 des Lasthakens 1 übertragbar ist. Im Rahmen der Antriebe 17 werden Elektromotoren eingesetzt, beispielsweise Asynchron- oder Gleichstrommotoren.
Mit 20 ist eine sich in Achsrichtung des Schaftes 2 ausgehend von dessen oberem, im Bereich des Kupplungsringes 8 frei zugänglichen Ende 21 bis in den unteren hakenartigen Abschnitt 22 erstreckende Bohrung bezeichnet, in der eine Stange 23 axial gleitfähig aufgenommen ist. In einer außenseitigen Ausnehmung 24 des genannten hakenartigen Teils 2, die mit der Bohrung 20 in durchgängiger Verbindung steht, ist ein Halteblock 25 um eine sich horizontal bzw. senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 2 erstreckende Achse 26 schwenkbar angeordnet. Dieser Halteblock 25 trägt auf seiner äußeren, d.h. dem Lasthaken 1 abgekehrten Seite einen Maulverschluss 27, der die Gestalt einer langgestreckten Platte aufweist. Der Halteblock 25 steht auf seiner, dem Befestigungspunkt des Maulverschlusses 27 abgekehrten Seite der Achse 26 über ein Kugelgelenk 28 mit der Stange 23 in Verbindung. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich eine Kugelpfanne bzw. ein vergleichbarer Gabelkopf unmittelbar an der Stange 23, wohingegen an dem Halteblock 25 ein Kugelkopf befestigt ist.
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Die Ausnehmung 24 und damit der Lagerungspunkt des Maulverschlusses 27 befindet sich mit Abstand oberhalb des hakenartigen Teils 22 und es ist der Maulverschluss zwischen einer in der Zeichnung strichpunktiert wiedergegebenen Öffnungsstellung und einer ausgezogen wiedergegebenen Schließstellung um die Achse 26 verschwenkbar.
Die Öffnungsstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Maulverschluss 27 um die Achse 26 in eine hinterste, an der Oberfläche des Hakens anliegende Winkelstellung verschwenkt ist, in welcher das Einlegen der Schlinge eines
&iacgr;&ogr; Lastseiles in den Aufnahmebereich 29 bzw. die Entnahme einer Schlinge aus dem Aufnahmebereich 29 des Lasthakens möglich ist. Die Schließstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Maulverschluss 27 ausgehend von der Öffnungsstellung im Uhrzeigersinn verschwenkt ist, und zwar bis in eine solche Position, bei welcher das freie Ende des Maulverschlusses 27 an der Innenseite der hakenartigen Struktur anliegt und auf diesem Wege die Entnahme der Schlinge eines Lastseiles blockiert. Die Schließstellung des Maulverschlusses 27 ist somit gegenüber der Entnahme des Lastseiles formschlüssig gesichert.
Das dem Kugelgelenk 28 abgekehrte Ende der Stange 23 ragt aus dem oberseitigen Ende 21 des Schaftes 2 heraus endet in einem Haltezylinder 30, der unterseitig auf einem Axiallager 31 aufgelagert ist. Mit 32 ist ein Kupplungszylinder bezeichnet, der sich koaxial zu der Achse der Stange 23 erstreckt und der einen Hohlraum umschließt, innerhalb welchem der Haltezylinder 30 aufgenommen ist, so dass die Stange 23 durch eine Bohrung der Grundplatte des Kupplungszylinders 32 hindurchgeführt ist. Auf der genannten Grundplatte wiederum und zwar innenseitig ist über das Axiallager 31 der Haltezylinder 30 aufgelagert.
Mit 33 ist ein Antrieb bezeichnet, der über eine Konsole an der Innenseite des Gehäuses 13 befestigt ist und der zur Übertragung einer Zugbewegung in Richtung der Achse der Stange 23 auf den Kupplungszylinder 32 eingerichtet ist. Er steht zu diesem Zweck mit einer Stange 35 mit dem Kupplungszylinder 32 in Verbindung. Im einfachsten Fall kann der Antrieb 33 als Hubmagnet ein-
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gerichtet sein, der lediglich zur Bereitstellung einer Zugkraft bestimmt ist, die über die Stange 23 zu übertragen ist, nachdem - wie oben bereits ausgeführt die Schließstellung des Maulverschlusses 27 unter Federkraft gesichert ist. Es kommt jedoch grundsätzlich auch ein solcher Antrieb 33 in Betracht, der zur Übertragung einer Zug- und einer Druckkraft auf die Stange 23 eingerichtet ist.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass keinerlei Strukturelemente des Antriebs 33 aus dem seitlich durch die Gehäuse 11,12 umgrenzten Raum hinausragen, so dass dieser Antrieb gegenüber äußeren Einwirkungen weitestgehend geschützt angeordnet ist.
Ebenfalls einem Schutz vor äußeren Einwirkungen dient ein Abschlussring 36, der sich auf dem Schaft des Lasthakens befindet und an der Unterseite der Hakentraverse 3 anliegt und somit ein Eindringen von Schmutz bzw. ein Austreten von Schmierstoffen aus der Bohrung 10 verhindert. Darüber hinaus ist das Axiallager 6 außenseitig in ein zeichnerisch nur angedeutetes Gehäuse eingebunden, welches gleichen Zweckbestimmungen dient. Zeichnerisch nicht dargestellt sind Gehäuseteile, die dem evtl. mechanischen Schutz des oberen Endes 21 des Kupplungsringes 8 dienen.
Man erkennt aus obigen Ausführungen, dass bei der erfindungsgemäßen Kranunterflasche insbesondere die zur Betätigung des Maulverschlusses bestimmten Funktionselemente geschützt vor äußeren mechanischen Beschädigungen angeordnet sind und sich darüber hinaus durch eine konstruktiv außerordentlich einfache Ausgestaltung auszeichnen. Man erkennt ferner, dass die äußeren Abmessungen der Kranunterflasche durch die Unterbringung eines Antriebs für den Maulverschluss nicht verändert werden. Aufgrund des einfachen konstruktiven Aufbaus ist ferner für Wartungszwecke ein außerordentlich einfacher Ausbau sämtlicher Konstruktionselemente des Maulverschlussantriebs möglich.
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Claims (9)

1. Kranunterflasche, mit einem Lasthaken (1) und wenigstens einem Gehäuse (13), in dem zumindest eine, zur Führung eines Lastseiles bestimmte Seilrolle (11, 12) drehbar angeordnet ist, wobei der Lasthaken (1) mit dem Gehäuse (13) in Verbindung steht und mit einem, zwischen einer Öffnungs- oder einer Schließstellung verschwenkbaren Maulverschluss (27) versehen ist, mit einem Antrieb (33), der über eine Übertragungseinrichtung mit dem Maulverschluss (27) in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungseinrichtung aus einer, in einer, sich in Achsrichtung des Schaftes (2) des Lasthakens (1) erstreckenden Bohrung (20) gleitfähig geführten Stange (23) besteht, dass der Maulverschluss (27) an einem Halteblock (25) befestigt ist, der in einer, mit der Bohrung (20) in durchgängiger Verbindung stehenden Ausnehmung (24) des Lasthakens (1) schwenkbar angeordnet ist und dass zwischen dem einen Ende der Stange (23) und dem Halteblock (25) einerseits und dem anderen Ende der Stange (23) sowie dem Antrieb (33) jeweils eine Antriebsverbindung besteht.
2. Kranunterflasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (25) um eine Achse (26) innerhalb der Ausnehmung (24) schwenkbar ist, die sich senkrecht zur Achse des Schaftes (2) erstreckt und dass der Antrieb (33) zur Generierung einer geradlinigen Bewegung in Längsrichtung der Stange (23) bestimmt und eingerichtet ist.
3. Kranunterflasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (25) bezüglich seiner Achse (26) nach Art eines zweiseitigen Hebels eingesetzt ist, dessen eines Ende mit dem Maulverschluss (27) und dessen anderes Ende mit der Stange (23) in Wirkverbindung steht.
4. Kranunterflasche nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, das der Antrieb (33) an dem Gehäuse (13) befestigt ist.
5. Kranunterflasche nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Maulverschluss (27) unter Federvorspannung in der Schließstellung gehalten ist.
6. Kranunterflasche nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch wenigstens zwei horizontal voneinander beabstandete, jeweils zumindest eine zur Führung eines Lastseiles bestimmte Seilrolle (11, 12) aufnehmende Gehäuse (13), wobei der Antrieb (33) innerhalb des seitlich durch die Gehäuse (13) begrenzten Raumes untergebracht ist.
7. Kranunterflasche nach Anspruch (6), dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (2) des Lasthakens (1) um seine Achse drehbar angeordnet und über eine Hakentraverse (3) mittels eines Axiallagers (6) gelagert ist und dass der Antrieb (17) für den Lasthaken (1) innerhalb des, seitlich durch die beiden Gehäuse (13) begrenzten Raumes untergebracht ist.
8. Kranunterflasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (33) abtriebsseitig mit einer, eine Linearbewegung nachbildenden Stange (35) versehen ist, wobei die Antriebsverbindung zwischen den Stangen (35, 23) mit der Maßgabe eingerichtet ist, dass Zug- und/oder Druckkräfte, nicht jedoch Drehmomente um die zueinander fluchtenden Achsen der Stangen (35, 23) übertragbar sind.
9. Kranunterflasche nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkwinkel des Maulverschlusses (27) in Schließrichtung durch ein Anliegen des freien Endes der Innenseite der hakenartigen Struktur formschlüssig begrenzt ist.
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