DE20101699U1 - Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen drei in Längsrichtung hintereinander angeordneten Elementen - Google Patents
Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen drei in Längsrichtung hintereinander angeordneten ElementenInfo
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Description
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GIP Medizintechnik GmbH
Medi-Globe-Strasse 1-5
D-83101 Rohrdorf-Achenmiihle
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Beschreibung
Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen drei in Längsrichtung hintereinander angeordneten Elementen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen einem ersten und einem zweiten Element sowie zwischen dem zweiten und einem dritten Element, wobei alle drei Elemente längs einer gemeinsamen Längsachse am distalen Vorrichtungsende hintereinander angeordnet und um die betreffende Längsachse relativ zueinander·verdrehbar sind, wobei die drei Elemente insbesondere durch ein Fadenzuführungsteil, ein Fadenklemmteil und ein Fadenaufnahmeteil einer Vorrichtung zum Hindurchführen wenigstens zweier Nähfäden durch eine Wandung, insbesondere einer Arterie eines Individuums, nahe des Randbereiches einer darin vorhandenen Öffnung, gebildet sind, wobei das am distalen Vorrichtungsende vorgesehene erste EIement über eine innere Hülse mit einem am proximalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
wobei das dem am distalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Element unmittelbar benachbarte zweite Element mit einer die genannte innere Hülse umgebenden äußeren Hülse verbunden ist, die mit einem in Abstand von dem genannten ersten Halteoder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrrichtungsende hin vorgesehenen zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
und wobei das dem genannten zweiten Element am distalen Vorrichtungsende in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende'hin unmittelbar benachbarte dritte Element mit einem dritten Hai-
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te- oder Dreheinstellteil verbunden ist, das dem genannten zweiten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrichtungsende hin benachbart ist.
Die vorstehend angesprochene Vorrichtung zum Hindurchführen wenigstens zweier Nähfäden durch eine Wandung, insbesondere eine Arterie eines Individuums, nahe des Randbereiches einer darin vorhandenen Öffnung ist in der DE 199 42 951 Cl angegeben. Bei dieser Vorrichtung kann es vorkommen, dass deren oben erwähnten drei Elemente bzw. Teile, nämlich der Fadenzuführungsteil, der Fadenklemmteil und der Fadenaufnahmeteil beim Gebrauch der betreffenden Vorrichtung zueinander ausgelenkt werden, so dass sich zwischen den einander benachbarten Teilen jeweils ein Zwischenraum bzw. Spalt bildet, der das Arbeiten mit der betreffenden Vorrichtung erschwert.
Die vorstehend aufgezeigte Problematik tritt jedoch auch generell bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art auf, wenn drei in einer Längsachse hintereinander angeordnete Vorrichtungselemente zueinander ausgelenkt werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass auf relativ einfache Weise die vorstehend erwähnte Bildung eines Zwischenraums bzw. Spaltes zwischen einander unmittelbar benachbarten Elementen vermieden oder zumindest in solch engen Grenzen gehalten werden kann, dass sich keine störende Auswirkung beim Gebrauch der betreffenden Vorrichtung ergibt.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß zum einen dadurch, dass zwischen dem ersten Halte- oder Dreheinstellteil und dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil sowie zwischen dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil und dem dritten Halte- oder Dreheinstellteil jeweils eine Federeinrichtung vorgesehen ist, welche die jeweils einander benachbarten Halte- oder Dreheinstellteile voneinander weg drückt.
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Dies bringt den Vorteil eines besonders geringen konstruktiven Aufwands hinsichtlich der Beseitigung,oder zumindest Verringerung einer Zwischenraum- bzw. Spaltbildung zwischen einander unmittelbar benachbarten Elementen mit sich.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß zum anderen dadurch, dass bei in Richtung der genannten Längsachse miteinander gekoppelten zweiten und dritten Halte- oder Dreheinstellteilen die mit dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbundene äußere Hülse relativ zu diesem zweiten Halteoder Dreheinstellteil in Richtung der genannten Längsachse verschiebbar ist und an ihrem zwischen den ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteilen liegenden proximalen Ende einen Rand aufweist, zwischen dem und den jeweils dazu benachbarten Seiten der ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteile jeweils eine Federeinrichtung vorgesehen ist.
Dies bringt den Vorteil mit sich, dass durch eine relativ einfache Maßnahme die Federeinrichtungen lediglich im Bereich zwischen dem ersten und dem zweiten Halte- oder Drehteil angeordnet werden können, um eine Beseitigung oder zumindest Verringerung einer Zwischenraum- bzw. Spaltbildung zwischen einander unmittelbar benachbarten Elementen zu gewährleisten. Diese konstruktive Lösung kann vom Platzbedarf von ganz erheblichem Nutzen sein.
Vorzugsweise ist die jeweilige Federeinrichtung durch eine Druckfeder gebildet. Dies bringt den Vorteil eines besonders geringen Aufwands für die Bereitstellung der jeweiligen Federeinrichtung mit sich.
Anhand von Zeichnungen werden nachstehend zwei Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer Schnittansicht ein die Erfindung verkörpernde Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 2 zeigt in einer Schnittansicht ein die Erfindung verkörpernde Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt in einer ausschnittweisen, weitgehend rotationssymmetrischen Schnittansicht eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung. Die betreffende Darstellung entspricht dabei weitgehend der in Fig. 1 der DE 199 42 951 Cl gezeigten Darstellung. Eine nähere Beschreibung dieser Vorrichtung kann daher hier entfallen; es dürfte genügen, lediglich auf diejenigen Teile bzw. Elemente der betreffenden Vorrichtung einzugehen, die für das Verständnis der vorliegenden Erfindung erforderlich sind.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung 1 weist in Längsrichtung längs einer gemeinsamen Drehachse drei am distalen Vorrichtungsende hintereinander angeordnete Elemente auf, und zwar als erstes Element ein Fadenaufnahmeteil 4, als zweites, dem ersten Element in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbartes Element ein Fadenklemmteil 5 und als drittes, dem zweiten Element in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbartes Element ein Fadenzuführungsteil 3.
Das Fadenaufnahmeteil 4 ist mit einer inneren Hülse 6 fest verbunden, deren proximales Ende mit einem Dreheinstellrad 35 fest verbunden ist. Das Fadenklemmteil 5 ist mit dem distalen Ende einer die innere Hülse 6 umgebenden äußeren Hülse 7 verbunden, die an ihrem proximalen Ende mit einem Handgriff 34 verbunden ist. Die äußere Hülse 7 ist ihrerseits von dem Fadenzuführungsteil 3 umgeben, welches an seinem proximalen Ende mit einem weiteren Dreheinstellrad 36 verbunden ist. Die beiden Dreheinstellräder 35, 36 und der Handgriff 34 stellen jeweils ein Halte- oder Dreheinstellteil dar.
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Um nun die Bildung von Zwischenräumen bzw. Spalten 11, 12 zwischen den zuvor betrachteten Elementen 4 und 5 einerseits sowie 5 und 3 andererseits zu vermeiden oder zumindest in so engen Grenzen zu halten, dass dadurch keinerlei Schwierigkeiten beim Gebrauch der betreffenden Vorrichtung entstehen, sind gemäß der vorliegenden Erfindung zwischen den Dreheinstellrädern 35, 36 und dem Handgriff 34 Federeinrichtungen 13, 14 vorgesehen, die die betreffenden Dreheinstellräder 35, 36 von dem Handgriff 34 wegdrücken :und dadurch das Fadenaufnahmeteil 4 und das Fadenzuführungsteil 3 gegen das Fadenklemmteil 5 andrücken. Die betreffenden Federeinrichtungen 13, 14 sind vorzugsweise jeweils durch eine Schraubendruckfeder gebildet, die um die innere Hülse 6 bzw. um die äußere Hülse 7 verläuft.
In Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung veranschaulicht. Dabei ist im wesentlichen derselbe Vorrichtungsaufbau zugrundegelegt, wie er in Fig. 1 veranschaulicht ist. Im Unterschied zu den in Fig. 1 gegebenen Verhältnissen sind bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform der Handgriff 34 und das weitere Dreheinstellrad 36 in Richtung der Längsachse der betreffenden Vorrichtung durch eine rotationssymmetrische Nut-/Federanordnung 15, 16 fest miteinander gekoppelt, so dass diese Elemente 34 und 36 zwar in Drehrichtung relativ zueinander verdreht werden können, nicht aber in Längsrichtung zueinander bzw. voneinander bewegt werden können. Dabei ist die mit dem Handgriff 34 verbundene äußere Hülse 7 allerdings relativ zu diesem Handgriff 34 in Richtung der genannten Längsachse verschiebbar; in Drehrichtung ist der Handgriff 34 jedoch mit der äußeren Hülse 7 so gekoppelt, dass zwischen diesen beiden Elementen keine relative Drehung möglich ist.
Die erwähnte äußere Hülse 7 weist an ihrem gemäß Fig. 2 zwischen dem Dreheinstellrad 35 und dem Handgriff 34 liegenden proximalen Ende einen Rand 17 auf, zwischen dem und den je-
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weils dazu benachbarten Seiten des Dreheinstellrades 35 und des Handgriffs 34 jeweils eine Federeinrichtung 18 bzw. 19 vorgesehen ist. Diese Federeinrichtungen 18, 19 sind ebenfalls jeweils durch eine Schraubendruckfeder gebildet, von denen die Federeinrichtung 18 das Dreheinstellrad 35 von dem Rand 17 der äußeren Hülse 7 weg drückt und damit das Fadenaufnahmeteil 4 an das Fadenklemmteil 5 andrückt. Die andere Federeinrichtung 19 drückt den Handgriff 34 zusammen mit dem weiteren Dreheinstellrad 36 ebenfalls vom Hülsenrand 17 der äußeren Hülse 7 weg, was dazu führt, dass das Fadenzuführungsteil 3 an das Fadenklemmteil 5 angedrückt wird. Es wird hierdurch dieselbe Wirkung hinsichtlich der Beseitigung oder zumindest der Verringerung der Zwischenräume bzw. Spalten 11, 12 zwischen dem Fadenklemmteil 5 und dem Fadenzuführungsteil 3 sowie zwischen dem Fadenklemmteil 5 und dem Fadenaufnahmeteil 4 entgegengewirkt. Im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform zeigt die in Fig. 2 gezeigte Konstruktion allerdings einen Aufbau, bei dem die gesamte Federanordnung 18, 19 zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung der Zwischenraum- bzw. Spaltbildung lediglich im Bereich zwischen dem Dreheinstellrad 35 und dem Handgriff 34 untergebracht ist, womit der Zwischenraum zwischen dem Handgriff 34 und dem weiteren Dreheinstellrad 36 für andere konstruktive Elemente genutzt werden kann.
Claims (3)
1. Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen einem ersten und einem zweiten Element sowie zwischen dem zweiten und einem dritten Element, wobei alle drei Elemente längs einer gemeinsamen Längsachse am distalen Vorrichtungsende hintereinander angeordnet und um die betreffende Längsachse relativ zueinander verdrehbar sind, wobei die drei Elemente insbesondere durch ein Fadenzuführungsteil, ein Fadenklemmteil und ein Fadenaufnahmeteil einer Vorrichtung zum Hindurchführen wenigstens zweier Nähfäden durch eine Wandung, insbesondere einer Arterie eines Individuums, nahe des Randbereiches einer darin vorhandenen Öffnung, gebildet sind,
wobei das am distalen Vorrichtungsende vorgesehene erste Element über eine innere Hülse mit einem am proximalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
wobei das dem am distalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Element unmittelbar benachbarte zweite Element mit einer die genannte innere Hülse umgebenden äußeren Hülse verbunden ist, die mit einem in Abstand von dem genannten ersten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrrichtungsende hin vorgesehenen zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
und wobei das dem genannten zweiten Element am distalen Vorrichtungsende in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbarte dritte Element mit einem dritten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist, der dem genannten zweiten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrichtungsende hin benachbart ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Halte- oder Dreheinstellteil (35) und dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) sowie zwischen dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) und dem dritten Halte- oder Dreheinstellteil (36) jeweils eine Federeinrichtung (13, 14) vorgesehen ist, welche die jeweils einander benachbarten Halte- oder Dreheinstellteile (35, 34; 34, 36) voneinander weg drückt.
wobei das am distalen Vorrichtungsende vorgesehene erste Element über eine innere Hülse mit einem am proximalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
wobei das dem am distalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Element unmittelbar benachbarte zweite Element mit einer die genannte innere Hülse umgebenden äußeren Hülse verbunden ist, die mit einem in Abstand von dem genannten ersten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrrichtungsende hin vorgesehenen zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
und wobei das dem genannten zweiten Element am distalen Vorrichtungsende in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbarte dritte Element mit einem dritten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist, der dem genannten zweiten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrichtungsende hin benachbart ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Halte- oder Dreheinstellteil (35) und dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) sowie zwischen dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) und dem dritten Halte- oder Dreheinstellteil (36) jeweils eine Federeinrichtung (13, 14) vorgesehen ist, welche die jeweils einander benachbarten Halte- oder Dreheinstellteile (35, 34; 34, 36) voneinander weg drückt.
2. Vorrichtung zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung von Zwischenräumen zwischen einem ersten und einem zweiten Element sowie zwischen dem zweiten und einem dritten Element, wobei alle drei Elemente längs einer gemeinsamen Längsachse am distalen Vorrichtungsende hintereinander angeordnet und um die betreffende Längsachse relativ zueinander verdrehbar sind, wobei die drei Elemente insbesondere durch ein Fadenzuführungsteil, ein Fadenklemmteil und ein Fadenaufnahmeteil einer Vorrichtung zum Hindurchführen wenigstens zweier Nähfäden durch eine Wandung, insbesondere einer Arterie eines Individuums, nahe des Randbereiches einer darin vorhandenen Öffnung, gebildet sind,
wobei das am distalen Vorrichtungsende vorgesehene erste Element über eine innere Hülse mit einem am proximalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
wobei das dem am distalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Element unmittelbar benachbarte zweite Element mit einer die genannte innere Hülse umgebenden äußeren Hülse verbunden ist, die mit einem in Abstand von dem genannten ersten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrrichtungsende hin vorgesehenen zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
und wobei das dem genannten zweiten Element am distalen Vorrichtungsende in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbarte dritte Element mit einem dritten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist, der dem genannten zweiten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrichtungsende hin benachbart ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei in Richtung der genannten Längsachse miteinander gekoppelten zweiten und dritten Halte- oder Dreheinstellteilen (34, 36) die mit dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) verbundene äußere Hülse (7) relativ zu diesem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) in Richtung der genannten Längsachse verschiebbar ist und an ihrem zwischen den ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteilen (35, 34) liegenden proximalen Ende einen Rand (17) aufweist, zwischen dem und den jeweils dazu benachbarten Seiten der ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteile (35, 34) jeweils eine Federeinrichtung (18, 19) vorgesehen ist.
wobei das am distalen Vorrichtungsende vorgesehene erste Element über eine innere Hülse mit einem am proximalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
wobei das dem am distalen Vorrichtungsende vorgesehenen ersten Element unmittelbar benachbarte zweite Element mit einer die genannte innere Hülse umgebenden äußeren Hülse verbunden ist, die mit einem in Abstand von dem genannten ersten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrrichtungsende hin vorgesehenen zweiten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist,
und wobei das dem genannten zweiten Element am distalen Vorrichtungsende in Richtung zum proximalen Vorrichtungsende hin unmittelbar benachbarte dritte Element mit einem dritten Halte- oder Dreheinstellteil verbunden ist, der dem genannten zweiten Halte- oder Dreheinstellteil in Richtung zum distalen Vorrichtungsende hin benachbart ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei in Richtung der genannten Längsachse miteinander gekoppelten zweiten und dritten Halte- oder Dreheinstellteilen (34, 36) die mit dem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) verbundene äußere Hülse (7) relativ zu diesem zweiten Halte- oder Dreheinstellteil (34) in Richtung der genannten Längsachse verschiebbar ist und an ihrem zwischen den ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteilen (35, 34) liegenden proximalen Ende einen Rand (17) aufweist, zwischen dem und den jeweils dazu benachbarten Seiten der ersten und zweiten Halte- oder Dreheinstellteile (35, 34) jeweils eine Federeinrichtung (18, 19) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Federeinrichtung (13, 14, 18, 19) durch eine Druckfeder gebildet ist.
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