DE20101651U1 - Pflanzentopf - Google Patents
PflanzentopfInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01G—HORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
- A01G9/00—Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
- A01G9/02—Receptacles, e.g. flower-pots or boxes; Glasses for cultivating flowers
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Landscapes
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Description
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Pflanzentopf. Dieser Begriff umfaßt zunächst jeden Topf zur Aufbewahrung von lebenden Pflanzen, also jeden Topf, in den eine oder mehrere Pflanzen mit ihrem von Erde umgebenen Wurzelwerk eingepflanzt werden können. Ein solcher Pflanzentopf weist eine bei der Verwendung nach unten weisende Bodenwand und eine von einem Außenrand dieser Bodenwand ausgehende Seitenwand auf. Er ist nach oben offen, so daß die Pflanze(n) durch die Öffnung in einen von der Seitenwand der Bodenwand begrenzten Innenraum gepflanzt werden kann.
Dabei umfaßt der Begriff Pflanzentopf sowohl sogenannte Übertöpfe, in die die bereits in einen eigentlichen Pflanztopf eingepflanzte Pflanze eingesetzt wird, als auch Pflanztöpfe selbst. Unter Pflanztöpfen werden hier solche Töpfe verstanden, die unmittelbar für das Einpflanzen ausgelegt sind. Natürlich werden erfindungsgemäße Pflanzentöpfe in vielen Fällen sowohl als Übertöpfe als auch als Pflanztopfe geeignet sein. Bevorzugt richtet sich die Erfindung jedoch auf Pflanztöpfe selbst, d.h. auf solche Töpfe, die zumindest als Pflanztöpfe geeignet sind.
Pflanzentöpfe werden in großer Zahl in Gärtnereibetrieben, in der Landwirtschaft und auch bei Hobbygärtnern eingesetzt. Sie dienen zur Aufzucht von Pflanzen aus Saat, halten Pflanzen bis zu einer bestimmten Größe in einem transportablen Zustand und dienen insbesondere auch dazu, Pflanzen, beispielsweise in Gewächshäusern, nach bestimmten biologischen oder gärtnerischen Gesichtspunkten sortieren zu können.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen Pflanzentopf mit verbesserten Gebrauchseigenschaften zu nennen.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem gelöst durch einen Pflanzentopf gemäß Anspruch 1. Der erfindungsgemäße Pflanzentopf zeichnet sich durch eine helle Gestaltung zumindest eines großen Teils der Außenfläche der Seitenwand in einem gelben, gelbgrünen oder hellgrünen Farbton aus. Eine solche Außenfläche fällt besonders stark ins Auge. Sie ist infolge ihrer Helligkeit auch dazu geeignet, mit entsprechenden Filzschreibern oder anderen Mitteln beschriftet zu werden.
Die Erfinder haben nämlich festgestellt, daß insbesondere im Markt befindliche Pflanztöpfe, entweder einen roten bis braunen Ton aufweisen, weil sie nach außen unmittelbar eine Oberfläche des Keramikmaterials zeigen, aus dem sie bestehen, oder aus Kunststoffen in dunklen gedeckten Farben gefertigt sind, etwa schwarz, dunkelbraun oder rotbraun. Gelegentlich findet man auch dunkelgrüne Pflanztöpfe. Solche Gestaltungen werden offensichtlich aus ästhetischen Gründen gewählt, wobei es offenbar um eine Annäherung an Erdfarben geht, jedenfalls der Pflanze selbst gegenüber einer betont zurückhaltend und gedeckt gewählten Farbe des Pflanztopfs im Hinblick auf die Augenfälligkeit des Erscheinungsbilds eine Vorrangstellung eingeräumt werden soll.
Dem gegenüber halten es die Erfinder für wichtig, Pflanzentöpfe nach Kriterien der praktischen Arbeit auszulegen. Dabei sind nach den Erfahrungen der Erfinder neben durch die Formgebung und die mechanischen Eigenschaften des gewählten Materials bestimmten Kriterien auch die Helligkeit und die Farbe der Außenfläche von Belang. Zum einen sind nämlich helle, auffällig gestaltete Pflanzentöpfe gut dazu geeignet, als Markierungs- oder Beschriftungsfläche zum Anbringen von Angaben über den Pflanzentyp, wichtige Daten, Pflegehinweise, Vermerke über den Eigentümer, zuständigen Gärtner oder Käufer und dergleichen mehr zu dienen. Auf dunklen Flächen sind Beschriftungen wegen des geringen Helligkeitskontrastes schlecht lesbar, außer wenn deckende helle Farben für die Beschriftung oder helle Aufklebeetiketten verwendet werden. Das Aufpinseln von Notizen mit deckendem Weiß ist jedoch vergleichsweise umständlich.
Etiketten sind ebenfalls wenig anwendungsfreundlich, zum einen weil beispielsweise der Gärtner bei einer solchen Vorgehensweise neben einem Stift auch eine ausreichende Zahl von Etiketten mit sich führen muß, zum zweiten, weil der Vorgang des Aufklebens der Etiketten zusätzlich Zeit kostet und bei feuchten oder verschmutzten Töpfen auch technische Schwierigkeiten bereitet, und zum dritten, weil Etiketten leicht verlorengehen können.
Auch die konventionellerweise häufig verwendeten hellen Einsteckschilder, die mit &iacgr;&ogr; einem spießartigen Ende in das Erdreich neben der Pflanze eingesteckt werden, und mit einem schildartigen Ende über das Erdreich hinausragen und beschriftet werden können, sind aus vergleichbaren Gründen unpraktisch.
Außerdem stehen durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen im wesentlichen die gesamten Außenflächen der Pflanzentopfseitenwände zur Verfügung, so daß die Beschriftung größer und/oder ausführlicher erfolgen kann.
Auch völlig unabhängig von einer Beschriftung des erfindungsgemäßen Pflanzentopfs, die nur eine bevorzugte Option und keine notwendige Nutzung der Erfindung darstellt, zeigen die hellen gelbgründen Pflanzentöpfe praktische Vorteile. Sie sind nämlich in einer typischen gärtnerischen Umgebung, d.h. unter den eher gedeckten Braun- und Grüntönen von Erde, vertrockneten Pflanzenteilen, Blattwerk und dergleichen auffällig sichtbar, so daß sie bei der praktischen Arbeit weniger leicht im Beet oder anderswo verloren gehen. Verlorene Pflanzentöpfe sind leichter wiederzufinden und können ohne große Mühe wieder eingesammelt werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Dabei bezieht sich die Erfindung insbesondere auch auf die verbreiteten preiswerten Kunststoffpflanztöpfe, die häufig nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden. Solche Billigartikel verführen den Benutzer dazu, nach Verlust nicht lange nach ihnen zu suchen, weswegen sie ein latentes Potential der Umweltverschmutzung haben. Die erfindungsgemäßen Pflanztöpfe stechen jedoch ins Auge, so daß beispielsweise die Gefahr des Liegenlassens im Beet nach Auspflanzen aus dem Pflanztopf sehr viel geringer ist.
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Schließlich können die erfindungsgemäßen Pflanzentöpfe auch mit konventionellen Pflanzentöfen zusammen verwendet werden, wobei sie gegenüber diesen immer auffällig ins Auge springen werden. Damit können sie beispielsweise zum Markieren und Herausheben bestimmter Pflanzen aus einer Gruppe dienen.
Die erfindungsgemäße Gelbgrünfärbung hat die besondere Eigenschaft, eine gute Kombination von Helligkeit und farblicher Auffälligkeit zu bieten. Es ist z.B. aus Untersuchungen über die Sicherheit von Autolackfarben bekannt, daß Autos in
&iacgr;&ogr; Gelb- oder hellen Gelbgrüntönen besonders gut gesehen werden können. Unter guten Lichtverhältnissen stechen solche Farbtöne gegenüber beispielsweise weißen Lacken, die natürlich heller und damit für eine Beschriftung eigentlich noch geeigneter sind, besonders deutlich ins Auge. Andererseits sind einige Rottöne zwar im Sinne einer Signalfarbe bei guten Lichtverhältnissen sehr auffällig, andererseits im Dämmerlicht wegen der geringen Helligkeit schlechter zu erkennen.
Die Erfinder haben nun erkannt, daß bei der Gestaltung der Außenfläche von Pflanzentöpfen unter praktischen Gesichtspunkten vergleichbare Kriterien angelegt werden können. Zum einen soll der Pflanzentopf aufgrund seiner Farbigkeit ins Auge springen, zum anderen soll er beschriftbar sein und auch bei schlechteren Lichtverhältnissen, beispielsweise unter einer Gärtnerbank im Schatten, genauso gut zu erkennen sein wie in direktem Sonnenlicht.
Im Prinzip kann der erfindungsgemäße Pflanzentopf dazu in einem entsprechend eingefärbten Material ausgeführt werden, beispielsweise als Kunststoffpflanztopf. Die Erfindung kann jedoch auch dadurch realisiert werden, daß konventionelle Pflanzentöpfe mit einer entsprechend gefärbten Beschichtung versehen werden. Beispielsweise kann ein konventioneller schwarzer Kunststoffpflanztopf außen in einem hellen Gelbgrünton bedruckt sein.
Bei einem solchen Druckvorgang kann auch bereits die als erfindungsgemäße Nutzungsmöglichkeit angesprochene Beschriftung teilweise oder ganz vorgenommen werden oder eine formularähnliche Vorlage für eine spätere Handbeschriftung aufgebracht werden. Dabei sollte jedoch im Sinn der Erfindung der grö-
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ßere Teil der Seitenwand-Außenfläche des Pflanzentopfs in dem erfindungsgemäßen hellen Farbton verbleiben, um die erläuterten Eigenschaften sicherzustellen.
Um die erfindungsgemäß bevorzugten Farbtöne genauer spezifizieren zu können, haben die Erfinder Vergleiche mit dem Pantone-Farbsystem vorgenommen. Hierzu ist zu bemerken, daß dieses Farbsystem nur eines von mehreren verwendeten Farbkodierungssystemen darstellt. Die folgenden Angaben sind dementsprechend nicht so zu verstehen, daß sich der Schutz auf die spezifischen genannten Farbtöne im Sinne einer Identität beschränken soll. Vielmehr sind damit alle diejenigen Farbtöne umfaßt, die den jeweils genannten Pantonefarbtönen ähnlicher sind als anderen Pantonefarbtönen. Es kann sich dabei aber beispielsweise auch um Farbtöne handeln, die zwischen verschiedene Pantonefarbtöne fallen und einem Farbton aus einem anderen System, beispielsweise dem RAL-System, identisch sind. Die Klassifizierung von Farbtönen nach einem bestimmten System weist nämlich im Hinblick auf die Auswahl des Systems eine gewisses Beliebigkeit auf. Andererseits sind die verschiedenen Farbsysteme, und zwar insbesondere auch das Pantone-Farbsystem, diejenigen technischen Kriterien, nach denen Druckereien oder Lackierbetriebe in der Praxis vorgehen.
Um die erfindungsgemäß geforderte Helligkeit sicherzustellen, sollte der Farbton einen relativ hohen Weißanteil und/oder einen relativ hohen Gelbanteil aufweisen. Vor allem sind dabei Weißanteile und Gelbanteile von über 40%, besser über 50%, bevorzugt. Dabei steht der Weißanteil mit dem Gelbanteil in einer gewissen Wechselwirkung. Ein sehr hoher Gelbanteil sorgt an sich bereits für eine gute Helligkeit, so daß der Weißanteil niedriger ausfallen oder ganz entfallen kann. Dasselbe gilt umgekehrt. Da jedoch Farbtöne mit sehr hohen Gelbanteilen im Vergleich zu solchen mit stattdessen sehr hohen Weißanteilen intensiver farbig wirken und damit auffälliger sind, sind hohe Gelbanteile besonders bevorzugt. Beispielsweise weist der Farbton des Ausführungsbeispiels, nämlich Pantone 382C, einen Gelbanteil von 93,7% und einen Blauanteil von 6,3%, jedoch keinen Weißanteil auf. Hohe Gelbanteile sorgen für besondere „Signalfarbigkeit".
Ferner ist bevorzugt, daß der Blauanteil nicht zu hoch ist, weil er eine gewisse Verdunklung bewirkt. Er sollte vorzugsweise nicht über 10% liegen. Weiterhin ist es bevorzugt, daß der erfindungsgemäße Farbton der Seitenwand-Außenfläche neben einem Gelbanteil und einem optionalen Blauanteil und optionalen Weißanteil keine weiteren wesentlichen Farbanteile mehr enthält. Aus dem Gelbanteil und dem Blauanteil ergibt sich nämlich der gewünschte Gelb- bis Gelbgrünton, der bei Bedarf, gewissermaßen zur Kompensation des Blauanteils, mit Weiß aufgehellt werden kann. Erfindungsgemäß sind jedoch kühle Gelbtöne, die also ins Grün hinüberspielen, bzw. Gelbgrünmischtöne, gegenüber wärmeren, ins Orange spielenden Gelbtönen bevorzugt. Dies hat seinen Grund darin, daß Orangetöne näher an Farben des Erdreichs und von vertrockneten Pflanzenteilen liegen und damit die beschriebene technische Funktion der Farbe der Seitenwand-Außenfläche weniger gut erfüllen.
Besonders in Betracht kommen die Farbtöne: 372C-376C, 379-383C, 386C-390C, 393C-397C. Dabei sind insbesondere die Farbtöne 380C-382C, 387C-390C bevorzugt. Das Ausführungsbeispiel entspricht dabei dem Farbton 382C.
Im folgenden wird zur Illustration ein in der beiliegenden Figur dargestelltes Ausführungsbeispiel erläutert.
Die Figur zeigt einen Kunststoff pflanztopf 1 für kleine Blumenpflanzen, beispielsweise für Primeln. Dieser Pflanztopf 1 weist eine im wesentlichen zylindrische, dabei sich jedoch leicht konisch nach unten verjüngende Seitenwand 2 auf. An der in der Figur nicht direkt sichtbaren Unterseite weist der Pflanztopf 1 eine Bodenwand 3 auf, die in an sich bekannter Weise zum Ablaufenlassen überschüssigen Gießwassers perforiert ist und zur Verbesserung der mechanischen Stabilität ein an sich bekanntes Profil aufweist. An der in der Figur dargestellten Oberseite des Pflanztopfs 1 ist dieser offen. Die Öffnung 4 ist durch einen Rand 5 der Seitenwand 2 begrenzt und macht den Innenraum des Pflanztopfs 1 über seinen gesamten (in der Figur horizontalen) Querschnitt von oben zugänglich. Durch die Öffnung 4 kann der Pflanztopf 1 mit einem Wurzelballen und Pflanzerde befüllt werden. Die eingepflanzte Pflanze ragt dann über den Rand 5 hinaus nach oben bzw. wächst aus dem Pflanztopf 1 heraus nach oben. Sie kann mit dem Pflanztopf
1 aufgezogen, gepflegt und transportiert werden. Aus den bereits geschilderten Gründen ist die in der Figur im Umfang ihrer vorderen Hälfte sichtbare Außenfläche der Seitenwand 2 in dem Pantonefarbton 382C bedruckt, während das Kunststoffmaterial des Pflanztopfs an sich schwarz ist. Dieser Farbton eignet sich sehr gut für Beschriftungen, weil es sich um ein sehr helles Gelbgrün handelt. Er ist im übrigen in einer an eine Signalfarbe (beispielsweise sogenannter Textmarker) erinnernden Weise farbig auffällig.
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Claims (14)
1. Pflanzentopf (1) mit
einer Bodenwand (3),
einer an einen Außenrand der Bodenwand (3) anschließenden Seitenwand (2),
die an ihrem der Bodenwand (3) entgegengesetzten Ende (5) eine Öffnung (4) zu einem Innenraum des Pflanzentopfs (1) definiert,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2) über zumindest den wesentlichen Teil ihrer dem Innenraum abgewandten Außenfläche hell ist und dort einen Farbton im Gelb- bis Grünbereich aufweist.
einer Bodenwand (3),
einer an einen Außenrand der Bodenwand (3) anschließenden Seitenwand (2),
die an ihrem der Bodenwand (3) entgegengesetzten Ende (5) eine Öffnung (4) zu einem Innenraum des Pflanzentopfs (1) definiert,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2) über zumindest den wesentlichen Teil ihrer dem Innenraum abgewandten Außenfläche hell ist und dort einen Farbton im Gelb- bis Grünbereich aufweist.
2. Pflanzentopf (1) nach Anspruch 1 als für das unmittelbare Einpflanzen ausgelegter Pflanztopf (1).
3. Pflanzentopf (1) nach Anspruch 1 oder 2 mit einer hellen Beschichtung auf der Seitenwand-Außenfläche (2).
4. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche als Kunststoffpflanztopf (1).
5. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) beschriftet ist.
6. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer Farbe mit einem Weißanteil von mindestens 40% entspricht.
7. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche im Pantone-Farbsystem einer Farbe mit einem Weißanteil von mindestens 50% entspricht.
8. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer Farbe mit einem Gelbanteil von mindestens 40% entspricht.
9. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer Farbe mit einem Gelbanteil von mindestens 50% entspricht.
10. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer Farbe mit einem Blauanteil von höchstens 10% entspricht.
11. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer Farbe aus ausschließlich einem Gelbanteil, einem Blauanteil und/oder einem Weißanteil entspricht.
12. Pflanzentopf (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer der folgenden Farben entspricht: 372C-376C, 379-383C, 386C-390C, 393C-397C.
13. Pflanzentopf (1) nach Anspruch 12, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem einer der folgenden Farben entspricht: 380C- 382C, 387C-390C.
14. Pflanzentopf (1) nach Anspruch 13, bei dem die Seitenwand-Außenfläche (2) im Pantone-Farbsystem der Farbe 382C entspricht.
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|---|---|
| DE20101651U1 true DE20101651U1 (de) | 2001-04-19 |
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Family Applications (1)
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-
2001
- 2001-01-30 DE DE20101651U patent/DE20101651U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010523 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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