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DE20101586U1 - Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen - Google Patents

Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen

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DE20101586U1
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DE
Germany
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container
containers
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holding
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Expired - Lifetime
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DE20101586U
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Individual
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Publication of DE20101586U1 publication Critical patent/DE20101586U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H3/00Storage means or arrangements for workshops facilitating access to, or handling of, work tools or instruments
    • B25H3/02Boxes
    • B25H3/021Boxes comprising a number of connected storage elements
    • B25H3/022Boxes comprising a number of connected storage elements in fixed relationship

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

PATENTANWALT DR. PETl!ftP..GEHBKEi(;Eii§ENKIRCHEN-BUER
Beschreibung Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen, vorzugsweise von Tapezierwerkzeugen, welcher mindestens zwei oder drei Behältnisse für Werkzeuge aufweist.
Herkömmlicherweise ist es bei der Tätigkeit des Trockenausbaus, des Innenausbaus und der Renovierung erforderlich, die für diese Tätigkeiten erforderlichen Werkzeuge in leicht handhabbarer Erreichbarkeit des Benutzers aufzubewahren. Es ist erwünscht, bei der Tätigkeit des Tapezierens Tapezierwerkzeuge in der manuellen Erreichbarkeit des Benutzers zu deponieren, um die Tätigkeit des Benutzers hinsichtlich des Tapezierens nicht nur zu erleichtern sondern auch aus Zeitersparnisgründen die abwechselnde Benutzung von Tapezierwerkzeugen durch rasches Zugreifen und Ablegen derselben zu erleichtern.
Unter Tapezierwerkzeugen wird auch im Sinne der Erfindung Haumesser, Tapetenschere, Tapezierbürste, Nahtroller, Moosgummiwalze und Maßband oder dergleichen zu verstehen sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen bereitzustellen, der so beschaffen ist, dass Werkzeuge in manueller Erreichbarkeit des Benutzers aufbewahrt werden. Hierdurch soll es dem Benutzer erleichtert werden, auf diese zu-
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PATENTANWALT DR. PETER P..GEHBMiPti§t:NklRCHEN-BUER
zugreifen im Falle des Erfordernisses der Benutzung desselben. Ebenso soll der bereitzustellende Behälter einfach im Aufbau und den hohen Ansprüchen hinsichtlich Dauerhaftigkeit und Belastbarkeit bedingt durch das Alltagsgeschäft eines Benutzers, insbesondere das eines Tapezierers, bestehen.
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen, vorzugsweise von Tapezierwerkzeugen, welcher mindestens zwei oder drei Behältnisse für Werkzeuge aufweist, welcher dadurch gekennzeichnet ist, dass die Behältnisse in der Draufsicht von rechteckiger Ausgestaltung sind, mindestens einige der Behältnisse über Seitenwände miteinander in Verbindung stehen und die Höhe H der Behältnisse einem Vielfachen der Breite B eines Behältnisses sind.
Der erfindungsgemäße Behälter weist zumindest zwei, drei oder mehrere Behältnisse auf, welche oberseitig frei zugänglich sind. Über die frei zugängliche Öffnungen können Werkzeuge, besagte Tapezierwerkzeuge oder dergleichen, in die Behältnisse eingeführt werden, zwecks Aufbewahrung derselben. Vorzugsweise sind die Behältnisse von unterschiedlicher Höhe. Die unterschiedliche Höhe der Behältnisse richtet sich nach den aufzunehmenden Werkzeugen. Ebenso können die Behältnisse von rechteckigem Grundriß sein. Vorzugsweise sind diese guadratisch.
Die Höhe H der Behältnisse kann ein Vielfachem der Breite B des jeweiligen Behälters entsprechen. Vorzugsweise entspricht die Höhe H eines Behältnisses dem Vielfachen der Breite B und / oder dem Vielfachen der
PATENTANWALT DR. PETER?..GEHRKE;jGEiSEN&IRCHEN-BUER
Tiefe T desselben.
In einer besonderen Ausführungsform sind an der Rückseite von einem oder mehrerer Behältnisse Sicherungsmittel angeordnet. Die Sicherungsmittel können Schlaufen, Halteschlaufen oder dergleichen sein. Die Sicherungsmittel dienen zur lösbaren Kopplung des erfindungsgemäßen Behälters an Gürtel des Benutzers.
Besonders vorteilhaft zeichnen sich Behältnisse auf, an deren oberseitigen Öffnungen Deckelwände gelenkig gekoppelt sind. Die Deckelwände dienen auch zur Aufnahme von Kleinwerkzeugen oder Schrauben, Muttern oder dergleichen.
Vorzugsweise sind die Deckelwände an der Rückwand der jeweiligen Behältnisse schwenkbar gekoppelt. Um das Herausfallen von Kleinwerkzeugen, Werkzeugen usw. zu verhindern, sind die Deckelwände verriegelbar und / oder absicherbar ausgestaltet.
In einer weiteren Ausführungsform kann der erfindungsgemäße Behälter einen Rahmen aufweisen. In diesem Rahmen sind die Behältnisse angeordnet, unterschiedlieher Höhe des Grundrisses und/oder Breite.
Es eignet sich besonders, wenn das Sicherungsmittel an der Rückwand des Rahmens angeordnet ist. Durch die oberseitige Zugänglichkeit des Rahmens können sowohl die Behältnisse wie auch Werkzeug oder dergleichen eingefügt werden. Als Rahmen können beispielsweise solche verwendet werden, welche seitlich durch Gitterwände begrenzt sind aus Gewichtsersparnisgründen.
PATENTANWALT DR. PETER "P.-OEHRkEiCELSENKIRCHEN-BUER
Vorzugsweise besteht der erf indungsgeinäße Behälter, die Behältnisse und/oder Rahmen aus metallenem und / oder kunststoffartigen Materialien. Der erfindungsgemäße Behälter kann mit seinen Behältnissen einstückig ausgebildet sein.
Es zeigt sich, dass der erfindungsgemäße Behälter aufgrund seines einfachen Aufbaus nicht nur die leichte Erreichbarkeit und Erleichterung des Zugreifens auf das aufbewahrte Werkzeug ermöglicht, sondern ebenso wird durch den erfindungsgemäßen Behälter eine hinreichende gesicherte Aufbewahrung der Werkzeuge ermöglicht, zumal auch spitzeckige Werkzeuge in den Behältnissen aufbewahrt werden können. Hierdurch ist die Verletzungsgefahr während der Tätigkeit des Benutzers deutlich verringert.
Aus führunqsbeispiel
Die Zeichnungen zeigen aufgrund schematischer Vereinfachung ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe der Erfindung in Fig. 1 die Seitenansicht des erfindungsgemäßen Behälters,
Fig. 1 die Vorderansicht des erfindungsgemäßen Behälters und
Fig. 2 die Rückansicht des erfindungsgemäßen Behälters und
Fig. 3
die Draufsicht auf den erfindungs-
PATENTANWALT DR. PETER'P*
gemäßen Behälter.
Der erfindungsgemäße Behälter umfaßt vier parallel zueinander ausgerichtete rechteckige Behältnisse 2. Die jeweils beiden benachbart angeordneten Behältnisse 2 weisen eine gemeinsame Seitenwand 4 auf. Die Behältnisse 2 sind von oben frei zugänglich zum Einführen von Tapezierwerkzeugen. An der Rückseite 6 der beiden großausgestalteten Behältnisse 2 mit einer Breite B, welche ein Vielfaches der Höhe H derselben entspricht, sind zwei Halteschlaufen 5 angeordnet. Die Halteschlaufen 5 befinden sich oberhalb des Schwerpunktes des erfindungsgemäßen Behälters, um eine hinreichende Kippsicherheit bzw. das Kippen zu vermeiden. Die unmittelbar benachbarten Behältnisse 2 sind haben gemeinsame Seitenwände und sind unlösbar miteinander verbunden. Der erfindungsgemäße Behälter ist mit seinen vier Behältnissen 2 einstückig ausgebildet.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälter befinden sich die vier Behältnisse 2 in einem Rahmen, dessen Innenraum seitlich von Randgittern begrenzt ist. In dem Innenraum des Rahmens befinden sich vier Behältnisse 2 übereinstimmender Höhe, Breite, Tiefe. Die Halteschlaufe ist an der Rückwand des Rahmens angeordnet (nicht gezeigt). Der Vorteil des erfindungsgemäßen Behälters mit Rahmen und Behältnissen 2 liegt an der wahlweise Anordnung von Behältnissen 2 unterschiedlicher Höhe B, Tiefe T und Breite B in dem Rahmen in Abhängigkeit von den Erfordernissen der Tätigkeiten des Benutzers.
So können aufbewahrungssicher -ein Werkzeug in je-
PATENTANWALT DR. PETEä'P.·
weils einem Behältnis-, z.B. Haumesser, Tapetenschere, Tapezierbürste, Tapezierschere, oder, falls der erfindungsgemäße Behälter 9 Behältnisse 2 aufweist, zusätzlich Tapezierrolle, Nahtroller, Moosgummiwalze und Maßband deponiert werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel sind die Behältnisse mittels herkömmlicher Schnappverschlüsse miteinander verbunden.
Durch den erfindungsgemäße Behälter sind Tapezierwerkzeuge, vorzugsweise in jedem Behältnis ein Tapezierwerkzeug, in hinreichender Weise gelagert und ermöglicht eine hinreichende dauernde Aufbewahrung derselben ohne, dass die Gefahr des Herausfallens oder gar der Verletzung des Benutzers durch die Tapezierwerkzeuge besteht.

Claims (16)

1. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen, vorzugsweise von Tapezierwerkzeugen, welcher mindestens drei Behältnisse (2) für Werkzeuge aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (2) in der Draufsicht von rechteckiger Ausgestaltung sind, die Behältnisse (2) über Seitenwände (4) verbunden sind und die Höhe H der Behältnisse (2) einem Vielfachen der Breite B eines Behältnisses sind.
2. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Behältnis (2) eine geringere Höhe h als die weiteren Behältnisse (2) aufweist.
3. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (2) einen Rahmen zur Aufnahme der Behältnisse aufweist.
4. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückseite des Behälters (2) mindestens ein Sicherungsmittel (5) zur lösbaren Befestigung an Gürteln (6) von Benutzern angeordnet ist.
5. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel (5) oberhalb des Schwerpunkts des Behälters (2) angeordnet ist.
6. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel eine Halteschlaufe ist.
7. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse oberseitig zugänglich ausgestaltet sind.
8. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Deckelwände transparent sind.
9. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelwände oberseitig an Rückwänden (6) der Behältnissen (2) angelenkt ist.
10. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelwände verriegelbar und/oder absicherbar ausgestaltet sind.
11. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei benachbarte Behältnisse eine gemeinsame Seitenwand aufweisen:
12. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen oberseitig zugänglich ist.
13. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse von quadratischem Grundriss sind.
14. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (2) unterschiedliche Breiten B aufweisen.
15. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (2) unterschiedliche Tiefen T aufweisen.
16. Behälter zur Aufnahme von Werkzeugen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der erfindungsgemäße Behälter mit seinen vier Behältnissen 2 einstückig ausgebildet ist.
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