DE20101530U1 - Verbindungssystem, insbesondere zum lösbaren Verankern eines aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitzes mit einer Bodenstruktur - Google Patents
Verbindungssystem, insbesondere zum lösbaren Verankern eines aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitzes mit einer BodenstrukturInfo
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Description
Verbindungssystem, insbesondere zum lösbaren Verankern eines aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitzes mit einer Bodenstruktur
Die Erfindung betrifft ein System zum lösbaren mechanischen Verankern eines ersten, ortsfesten Bauteils, insbesondere einer Bodenstruktur eines Kraftfahrzeuges, einschließlich eines an dem ersten Bauteil befestigten Verschlußelementes mit einem zweiten, ortsbeweglichen Bauteil, insbesondere einem aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitz, einschließlich eines an dem zweiten Bauteil befestigten Verschlußelementes, wobei an dem ortsbeweglichen Bauteil eine Handhabe gelagert ist.
Für entnehmbare Fahrzeugsitze oder auch klappbare Sitzteile ist es bekannt, Hebelsysteme mit mechanischen Verschlußelementen einzusetzen, mittels derer der jeweilige Sitz oder das Sitzteil z.B. vom Fahrzeugboden getrennt bzw. mit ihm verbunden werden kann/können, wobei sich am Fahrzeugboden der Karosserie weitere Verschlußelemente befinden. Die Verschlußelemente treten dabei im verbundenen Zustand in eine zumindest formschlüssige Verbindung miteinander. Hierbei ist es des weiteren bekannt, als Verschlußelemente beispielsweise Schloßfallen einzusetzen, wie dies in der DE 44 01 061 A1 beschrieben ist. Die DE 44 01 061 A1 betrifft eine Verriegelungseinrichtung für eine nach vorne umklappbare Kraftfahrzeug-Fondsitz-Rückenlehne, mit einer ein karosseriefestes Gegen-Verschlußelement einfangenden Schloßfalle, der eine über eine Handhabe betätigbare Sperrklinke zugeordnet ist. Zur Erzielung einer einfach handhabbaren, preiswerten und hohen Aufprallkräften standhaltenden Verriegelungseinrichtung ist dabei vorgesehen, daß die Sperrklinke drehfest mit einer Drehstange verbunden ist, welche an ihrem aus der Rückenlehne herausragenden Betätigungsende ein Drehgriffteil trägt, das gewünschtenfalls erst über eine mittels eines Schlüssels zu betätigende Schließeinrichtung mit der Drehstange kuppelbar ist. Abgesehen davon,
daß für die beschriebene Rückenlehne eine vollständige Entnahmemöglichkeit nicht vorgesehen ist, gewährleistet die bekannte Rückenlehne beispielsweise auch keine eindeutige, visuell sofort erkennbare Anzeige darüber, ob eine Verbindung zwischen den Verschlußelementen vorliegt oder nicht, was im Sinne einer hohen Gebrauchssicherheit jedoch wünschenswert wäre.
Ein System zum mechanischen Verbinden der eingangs genannten Art mit vollständiger Entnahmemöglichkeit eines Bauteils ist aus der DE 199 33 835 A1 bekannt, die einen entfernbaren Fahrzeugsitz und ein Fahrzeug mit einem solchen Sitz zum Gegenstand hat. Der beschriebene Kraftfahrzeugsitz weist Verankerungen auf, die geeignet sind, das schnelle Anbringen und Lösen des Sitzes an der Karosserie eines Fahrzeuges durch Bewegungen des Montierens und Lösens zu ermöglichen, wobei wenigstens ein unterer Abschnitt, der zu dem Sitz gehört, sich entlang einer vorbestimmten Richtung, genannt Montagerichtung, bewegt. Um den Kraftfahrzeugsitz mit mehr Funktionen auszurüsten, weist er darüber hinaus wenigstens einen elektrischen Schaltkreis auf, der mittels einer elektrischen Verbindungseinrichtung mit zwei Polen mit Strom versorgt wird, die an dem unteren Abschnitt des Sitzes befestigt ist, wobei diese Verbindungseinrichtung in der Lage ist, sich mit einer elektrischen Verbindungseinrichtung zu verbinden, die an dem Fahrzeugchassis oder -gehäuse angebracht ist. Durch eine Bewegung in Montagerichtung können die Verbindungseinrichtungen am Sitz und am Chassis in gegenseitigen Eingriff gebracht und durch eine entgegengesetzt gerichtete Bewegung wieder voneinander gelöst werden. Der elektrische Schaltkreis eines solchen Sitzes kann beispielsweise zur Versorgung einer Sitzheizung oder für eine Sitzbelegungserkennung dienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System der eingangs genannten Art mit wenig aufwendigen Mitteln derart zu verbessern, daß bei Gewährleistung einer einfachen Montage seine Betriebssicherheit und sein Bedienkomfort erhöht wird.
Erfindungsgemäß wird dies durch eine auf die Handhabe wirkende, selbstumsteuemde Kraftunterstützung beim Vorgang des Herstellens und beim Vorgang des Lösens einer Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen erreicht.
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Bei Einsatz einer solchen selbstumsteuernden Kraftunterstützung, die insbesondere mit Hilfe einer Feder, vorzugsweise einer verschwenkbar aufgehängten Zugfeder herbeigeführt werden kann, können in dem erfindungsgemäßen System folgende Vorteile erzielt werden:
- Sichere Bedienung der Handhabe durch einfache Überwindung eines Druckpunktes,
- Einstellbarkeit einer im Druckpunkt wirkenden Kraft auf einen Optimalwert, insbesondere über die Parameter der Feder,
-Verhinderung, daß die Handhabe geschlossen bzw. bewegt werden kann, solange das ortsbewegliche Bauteil, z.B. ein Fahrzeugsitz, sich nicht in exakt richtiger Position zu Herstellung einer mechanischen Verbindung befindet,
- Gewährleistung einer Stellung der Handhabe in einer Öffnungs- bzw. Entriegelungsstellung, die sich deutlich von einer Schließ- bzw. Verriegelungsstellung unterscheidet, wodurch ein NichtVorhandensein einer mechanischen Verbindung zwischen den Bauteilen optisch deutlich gemacht werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung genauer erläutert werden. Die Fig. 1 bis 3 zeigen dabei jeweils in der Draufsicht ein erfindungsgemäßes System zum mechanischen Verankern in verschiedenen Arbeitspositionen. Fig. 4 zeigt - ebenfalls in der Draufsicht - Teile einer Verankerungseinrichtung für das erste, ortsfeste und das zweite, ortsbewegliche Bauteil, in die das erfindungsgemäße System in vorteilhafter Weise integriert werden kann.
Das beschriebene System des Ausführungsbeispiels dient darüber hinaus auch noch zum lösbaren elektrischen Verbinden eines ersten, an dem ortsfesten Bauteil befestigten Steckerteiles, wie eines Steckers, mit einem zweiten an dem
ortsbeweglichen Bauteil befestigten Steckerteil, wie einer Steckerbuchse, wobei es eine spezielle Sicherungseinrichtung aufweist.
Dadurch ergeben sich im Speziellen weitere Vorteile, und zwar
- eine Verankerungs-Verbindung der Verschlußelemente - und damit verbunden die Schließstellung der Handhabe - bleibt erhalten, solange die elektrischen Steckerteile miteinander verbunden sind,
- es wird ausgeschlossen, daß die elektrischen Steckerteile verbunden werden können, wenn die Handhabe nicht in Schließstellung ist.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind dieselben und einander entsprechende Teile auch stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben werden.
Im Einzelnen zeigen die Figuren dabei zunächst folgende Hauptteile des Systems: ein erstes, einem ersten, nicht näher bezeichneten Bauteil zugehöriges Verschlußelement S1, ein zweites, einem zweiten, nicht näher bezeichneten Bauteil zugehöriges Verschlußelement S2, ein erstes und ein zweites Steckerteil (Stecker 3 und Steckerbuchse 4), ein erstes Funktionsteil 2 und ein zweites Funktionsteil 5 einer Sicherungseinrichtung 2/5, eine Handhabe 6, eine Zugfeder 7, Wandungsteile 8a, 8b, 8c, 8d, 8e und einen Boden 8f mit einer Öffnung 8g eines Montagekanals 8 und ein Zahnritzel 9 mit einem Einhängezapfen 10 für die Zugfeder 7. Die Funktionsteile 2, 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 sind dabei im Bereich des Montagekanals 8 gelagert.
Fig. 1 zeigt das erfindungsgemäße System in verankertem und in verriegeltem Zustand. Dabei ist der Stecker 3 mit der Steckbuchse 4 elektrisch verbunden und das erste Verschlußelement S1 bildet mit dem zweiten Verschlußteil S2 eine Verankerungs-Verbindung. Das erste Funktionsteil 2 steht, mit dem zweiten Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 in einer mechanischen Wirkverbindung, insbesondere sind die beiden Teile 2, 5 miteinander verrastet.
Das erste Verschlußelement S1 ist dabei als senkrecht von dem ortsfesten Bauteil,
z.B. von einer Kraftfahrzeug-Bodenstruktur, abstehender Bolzen ausgebildet, der einen pilzförmigen Kopf S1a aufweist, welcher auf einem Schaft S1b sitzt und in der Verriegelungsstellung von dem zweiten Funktionsteil 2 der Sicherungseinrichtung 2/5 bereichsweise übergriffen wird.
Das zweite Verschlußelement S2 kann an dem Montagekanal 8 des ortsbeweglichen Bauteiles oder im Bereich des Montagekanals 8 angeordnet sein. In der dargestellten Ausführung ist es durch zumindest einen Teil des Montagekanales 8, und zwar durch den Boden 8f und die formschlüssig mit dem ersten Verschlußelement St zusammenwirkende Öffnung 8g im Boden 8f des Montagekanals 8 gebildet. Die Bodenöffnung 8g besitzt eine langlochartige Form und ist randoffen in dem Montagekanal 8 ausgeführt, so daß der Schaft S1b des ersten Verschlußelements S1 durch eine Verschiebebewegung des gesamten ortsbeweglichen Bauteils mit dem Montagekanal 8 entgegen der in Fig. 1 mit dem Pfeil Q bezeichneten Richtung in die Öffnung 8g eingeführt werden kann, während der Kopf S1a des ersten Verschlußelements S1 die Ränder der Öffnung 8g übergreift.
Wie Fig. 1 veranschaulicht, ist die Sicherungseinrichtung 2/5 derart angeordnet und ausgeführt, daß sie bei Vorhandensein einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 eine Aufhebung der Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 blockiert.
Beide Funktionsteile 2, 5 der Sicherungseinrichtung 5 sind an dem ortsbeweglichen Bauteil angeordnet.
Das erste Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung ist dabei als (im wesentlichen hakenförmige) insbesondere einendig an einem Wandungsteil 8a des Montagekanals 8 befestigte Sperrklinke ausgebildet, die sich bei Vorhandensein der Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 und bei Vorhandensein der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen St, S2 unter Federwirkung gegen eines der Steckerteile (Stecker 3) abstützt und gleichzeitig mit ihrem freien Ende in das zweite Funktionsteil 2 arretierend eingreift. Um dies zu ermöglichen, weist das zweite Funktionsteil 2 eine spezielle Formgestaltung,
nämlich eine Raste 2b, wie eine Rastöffnung oder einen hintergreifbaren Rastvorsprung, für das erste Funktionsteil 5 auf. Die Federwirkung auf das erste Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 wird dabei mit Vorteil nicht durch eine separate Feder erreicht, sondern dadurch, daß das Funktionsteil 5 selbst als Federzunge ausgebildet ist.
Das zweite Funktionsteil 2 ist derart ausgebildet und an dem ortsbeweglichen Bauteil, z.B. an einem aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitz, gelagert, daß es durch eine Drehung in die dargestellte Verriegelungsposition bewegbar ist. Dabei übergreift ein an dem zweiten Funktionsteil 2 ausgebildeter Endanschlagabschnitt 2a - dessen Funktion nachfolgend noch genauer erläutert wird - das erste Verschlußelement S1, insbesondere dessen Pilzkopf S1a.
In alternativer Ausführung wäre es auch möglich, den Endanschlagabschnitt 2a tiefer als dargestellt anzuordnen, so daß er in Anlage an den Schaft S1b kommt und eine formschlüssige Verbindung mit dem ersten Verschlußelement S1 eingeht, indem der Endanschlagabschnitt 2a den Pilzkopf S1a des ersten Funktionsteils 1 untergreift und gegebenenfalls den Schaft STb zusätzlich umgreift. In diesem Fall könnte das zweite Funktionsteil 2 somit ebenfalls als Verschlußelement zur Ausbildung einer mechanischen Verankerungs-Verbindung zwischen dem ortsbeweglichen Bauteil und dem ortsfesten Bauteil dienen. Falls der Endanschlagabschnitt 2a des zweiten Funktionsteils 2 wie in der gezeigten Darstellung, in der er nasenförmig ausgebildet ist, den Pilzkopf S1a untergreift, so bewirkt er eine formschlüssige Verankerungs-Verbindung mit dem ersten Verschlußelement S1, die in einer senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden Richtung wirksam ist. Soll eine solche formschlüssige Verankerungs-Verbindung auch in einer in der Zeichenebene (parallel zur Oberfläche des ortsfesten Bauteils) liegenden Richtung wirksam werden, so müßte der Endanschlagabschnitt 2a derart hakenförmig ausgebildet sein, daß er den Schaft 1b des ersten Funktionsteils 1 teilweise umgreift.
In der dargestellten bevorzugten Ausführung ist das erfindungsgemäße System jedoch nur als Teilsystem (mit vorrangiger Funktion der Sicherung) in einer ihm übergeordneten Verankerungseinrichtung VE für das erste ortsfeste Bauteil und das zweite ortsbewegliche Bauteil bestimmt. Die Fixierung gegen eine Bewegung in Richtung des
Pfeiles Q wird dabei - wie noch nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 4 erläutert wird - von der übergeordneten, eine höhere Stabilität als das zweite Funktionsteil 2 aufweisenden, und an mehreren Punkten wirksam werdenden Verankerungseinrichtung VE übernommen, so daß eine Schließfunktion (unmittelbare und vollständige mechanische Verankerungs-Verbindung mit dem ersten Verschlußelement S1) nicht von dem zweiten Funktionsteil 2 übernommen zu werden braucht, jedoch dieses insbesondere die Funktion einer Steuerung für die Sicherungseinrichtung 2/5 erfüllt. Dadurch ist es möglich, daß zweite Funktionsteil kostengünstig, aus einem weniger festen Material, wie beispielsweise aus Kunststoff, zu fertigen.
Der Stecker 3 ist in dem in Fig. 1 gezeigten verriegelten Zustand des erfindungsgemäßen Systems fest mit dem ortsfesten Bauteil, z.B. mit der Kraftfahrzeug-Bodenstruktur, verbunden, während die Steckerbuchse 4 an dem ortsbeweglichen Bauteil, z.B. dem entnehmbaren Kraftfahrzeug-Sitz, befestigt ist. Unter „fest verbunden" wird dabei verstanden, daß der Stecker 3 auch an einem frei beweglichen Ende eines (z.B. in oder an der Kraftfahrzeug-Bodenstruktur) verlegten Kabels sitzen kann.
Die Handhabe 6 steht derart in Wirkverbindung mit dem zweiten Funktionsteil 2, daß eine Bewegung der Handhabe 6 zu ihrer Bedienung gehemmt ist, wenn die Sicherungseinrichtung 2/5 in der in Fig. 1 dargestellten Position eine Aufhebung der Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 blockiert.
In der dargestellten Ausführung wird eine solche Wirkverbindung der Handhabe 6 mit dem zweiten Funktionsteil 2 insbesondere durch eine spezielle Gestaltung des zweiten Funktionsteils 2 und der Handhabe 6 erreicht. Zu dieser Gestaltung gehört einerseits, daß die Handhabe 6 an einem dem zweiten Funktionsteil 2 zugekehrten Ende als Gabelfalle mit einem Fangmaul 6a ausgebildet ist und daß andererseits am zweiten Funktionsteil 2 ein Verriegelungselement 2c angeordnet ist, welches mit der Gabelfalle zusammenwirkt. Bei durch das erste Funktionsteil 5 blockiertem zweiten Funktionsteil 2 liegt dieses Verriegelungselement 2c in dem Fängmaul 6a der Handhabe 6, und zwar liegt es derart an einer ersten Flanke 6b des Fangmauls 6a an, daß die Handhabe 6 nicht - zumindest nicht in Bezug auf das zweite Bauteil - bewegt werden kann.
Versucht eine Person (unsachgemäß) bei vorhandener elektrischer Verbindung durch ein Lösen der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen SI, S2 die gegenseitige Verankerung des ortsbeweglichen Bauteils und des ortsfesten Bauteils aufzuheben, so wird ihr schon bei dem (erfolglosen) Versuch, die Handhabe 6 zu bedienen (Ziehen in Richtung des Pfeiles P1 in Fig. 1), deutlich, daß die gewählte Montagereihenfolge nicht stimmt. Eine Fehlbedienung bei einer Demontage ist somit ausgeschlossen.
Fig. 2 zeigt das erfindungsgemäße System in einem ersten Zustand, nachdem die elektrische Steckverbindung zwischen den Steckerteilen 3, 4 aufgehoben wurde. Der Eingriff des ersten Funktionsteils 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 in das zweite Funktionsteil 2 wurde dabei durch ein Wegfedern des ersten Funktionsteils 5 beim Lösen der Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 aufgehoben. Die Sicherungsvorrichtung 2/5 ist dadurch in eine Freigabe-Position gelangt, in der sie bei Nichtvorhandensein einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 die Aufhebung der Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 gestattet.
Fig. 2 zeigt des weiteren auch, daß die Sicherungseinrichtung 2/5, insbesondere deren erstes Funktionsteil 5, als Sperre ausgebildet ist, die bei Nichtvorhandensein einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 (nach dem Wegfedem) eine Einführungsöffnung 4a des als Steckerbuchse 4 ausgebildeten Steckerteiles zumindest teilweise verschließt. Das zweite Funktionsteil 2 fixiert dabei formschlüssig diese Verschlußstellung der Sicherungseinrichtung 2/5, indem es mit einem Sperrabschnitt 2d, der an dem ersten Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 zur Anlage kommt, eine Wegbewegung des ersten Funktionsteils 5 von der Einführungsöffnung 4a blockiert. Somit liegt auch in der Freigabestellung der Sicherungseinrichtung 2/5 eine Wirkverbindung zwischen dem ersten Funktionsteil 5 und dem zweiten Funktionsteil 2 der Sicherungseinrichtung 2/5 vor.
Erst nach einem Wegbewegen des zweiten Funktionsteils 2 beim Herstellen einer Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem
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zweiten Verschlußelement S2 kann der Verschluß der Einführungsöffnung 4a durch ein Zurückdrücken des ersten Funktionsteils 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 gegen seine Federkraft wieder aufgehoben werden. Auch dadurch ist das erfindungsgemäße System gegen eine Fehlmontage gesichert, da der Stecker 3 nicht gesteckt werden kann, solange keine Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 vorhanden ist.
Die Sicherungseinrichtung 2/5 ist somit derart angeordnet und ausgeführt, daß sie bei NichtVorhandensein einer Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 die Herstellung einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil 3 und dem zweiten Steckerteil 4 verhindert und bei Vorhandensein einer solchen Verankerungs-Verbindung die Herstellung einer Verbindung zwischen den Steckerteilen 3, 4 gestattet.
Zieht nun eine Bedienperson ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten Stellung in Richtung des Pfeiles P1 (Fig. 1, 2) an der Handhabe 6, so bewegt die erste Flanke 6b des Fangmauls 6a der Handhabe 6 das an ihr anliegende Verriegelungselement 2c des zweiten, drehbar gelagerten Funktionsteils 2 auf einer Kreisbahn (in der gewählten Darstellung im Uhrzeigersinn). Das Verriegelungselement 2c kann dabei in einer langlochartigen Führung L in einer Deckwand des Montagekanals 8 geführt sein.
Durch diese Bewegung wird auch der Endanschlagabschnitt 2a des zweiten Funktionsteils 2 kreisbogenförmig bewegt, bis er schließlich in Anlage an ein Wandungsteil 8a des Montagekanals 8 gelangt (Fig. 3), so daß die Drehbewegung des zweiten Funktionsteils 2 gestoppt wird. Für den Fall, daß das zweite Funktionsteil 2 wie oben beschrieben - auch als Verschlußelement ausgebildet ist, wird dabei auch eine formschlüssige mechanische Verbindung des Funktionsteils 2 mit dem ersten Verschlußelement S1 aufgehoben.
Prinzipiell kann bereits aus der in Fig. 2 dargestellten Position heraus die Verankerung des ortsbeweglichen Bauteils mit dem ortsfesten Bauteil aufgehoben werden, indem durch eine Bewegung (Verschiebung) des ortsbeweglichen Bauteils in Richtung des Pfeiles Q das erste Verschlußelement S1 außer Eingriff mit der Öffnung 8g im Boden 8f des Montagekanals 8 gebracht wird, jedoch kann bei Vorhandensein einer
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übergeordneten Verankerungseinrichtung VE (vgl. Fig. 4) eine solche Aufhebung der Verankerung (ungehinderte Verschiebung des zweiten Verschlußteils S2) durch diese übergeordnete Verankerungsvorrichtung noch blockiert sein, solange die Handhabe 6 nicht in die in Fig. 3 dargestellte Position gelangt ist.
Das erfindungsgemäße System verfügt erfindungsgemäß über eine selbstumsteuernde Kraftunterstützung des Verankerungs- bzw. des Lösevorgangs von ortsfestem und ortsbeweglichem Bauteil und entsprechend des Vorgangs zur Herstellung bzw. des Lösens der Verankerungs-Verbindung zwischen den an diesen Bauteilen jeweils befestigten Verschlußelementen S1, S2.
Durch die Drehung des zweiten Funktionsteils 2 der Sicherungseinrichtung 2/5 mittels der Handhabe 6 wird das Zahnritzel 9, das sich ebenfalls im Montagekanal 8, im Bereich seiner Wandungsteile 8d, 8e befindet, (in der gewählten Darstellung entgegen dem Uhrzeigersinn) drehend angetrieben, da das zweite Funktionsteile an einer dem Zahnritzel 9 entgegenstehenden Seite als Zahnsegment 2e ausgebildet ist und dort mit dem Zahnritzel 9 in Eingriff steht.
Das Zahnritzel 9 steht dabei unter der Wirkung einer gleichfalls im Bereich des Montagekanals 8 (eine Öffnung zwischen den Wandungsteilen 8b, 8c durchragend) angebrachten Feder, die vorteilhafterweise als Zugfeder 7 ausgebildet und einendig an dem oben erwähnten Einhängezapfen 10 befestigt ist. Anderendig ist die Zugfeder 7 an einem Befestigungspunkt B an dem ortsbeweglichen Bauteil befestigt und um diesen Befestigungspunkt B schwenkbar gelagert.
Bei Vorliegen des in Fig. 1 dargestellten Zustande des erfindungsgemäßen Systems hemmen dabei die Zugfeder 7 und das Zahnritzel 9 eine Drehbewegung des zweiten Funktionsteils 2 im Uhrzeigersinn, so daß die Bedienung der Handhabe 6, um ein Lösen der Verankerungs-Verbindung zu ermöglichen, in Richtung des Pfeiles P1 zunächst gegen die Kraft der Zugfeder 7 erfolgt.
Der an dem Zahnritzel 9 befindliche Einhängezapfen 10 für die Zugfeder 7 befindet sich dabei anfänglich in einer Position vor einem in der zeichnerischen Darstellung unteren Umkehrpunkt (bezeichnet mit einem Kreuz U). Dies wird in Fig. 1 unter
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anderem dadurch veranschaulicht, daß sich die Längsachse F-F der Zugfeder 7 unterhalb einer parallel zu dieser Längsachse F-F verlaufenden Mittenachse R-R des Zahnritzels 9 befindet, auf der der Umkehrpunkt U liegt.
Ausgehend vom Zustand gemäß Fig. 1 bewegt sich somit zunächst bei Bedienung der Handhabe 6 der Einhängezapfen 10 in Richtung auf diesen Umkehrpunkt U (Totpunkt) zu (in der zeichnerischen Darstellung nach rechts). Die beiden Achsen F-F, R-R der Zugfeder 7 und des Zahnritzels 9 nähern sich dabei aneinander an, bis sie im Umkehrpunkt U aufeinanderfallen. (Dieser Zwischenzustand ist zeichnerisch nicht dargestellt.)
Ist der Umkehrpunkt U überschritten, wie dies in Fig. 2 (und 3) unter anderem dadurch veranschaulicht wird, daß sich die Längsachse F-F der Zugfeder 7 oberhalb der parallel dazu verlaufenden Mittenachse R-R des Zahnritzels 9 befindet, so treibt die Zugkraft der Zugfeder 7 das Zahnritzel 9 zusätzlich im Sinne einer Bewegung in Richtung des Pfeiles P1 an. Hierdurch wird - nun die Bedienungsbewegung der Handhabe 6 unterstützend - über das Zahnsegment 2e das ganze zweite Funktionsteil 2 mit dem Verriegelungselement 2c bis in eine Position gedreht, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, und die - wie bereits erwähnt - eine Entnahme des ortsbeweglichen Bauteils schon ermöglicht, obwohl das zweite Funktionsteil 2 noch nicht seine Endstellung erreicht hat.
Aus dem Vorstehenden wurde schon deutlich, daß das zweite Funktionsteil 2 - im Vergleich mit dem ersten Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 - komplexer aufgebaut ist (Endanschlagabschnitt 2a, Raste 2b, Verriegelungselement 2c, Sperrabschnitt 2d, Zahnsegment 2e), wodurch es vorteilhafterweise neben seiner Funktion als Bestandteil der Sicherungseinrichtung 2/5 und seiner möglichen Funktion als Verschlußteil vor allem auch eine Funktion als Steuerscheibe übernehmen kann.
Hinzu kommt vorteilhafterweise noch eine weitere Funktion. Das zweite Funktionsteil 2 kann (im Zusammenwirken mit dem ersten Verschlußelement S1) auch verhindern, daß bei einem Wiedereinbau des ortsbeweglichen Bauteils die Handhabe 6 in Schließstellung gebracht werden kann, solange sich das ortsbewegliche Bauteil nicht in exakt richtiger Position befindet.
Um letzeres zu ermöglichen, weist das - in der Draufsicht gesehen - von der Grundgestalt her kreissegmentförmige, zweite Funktionsteil 2 auf einer dem ersten Verschlußelement S1 zugewandten Seite eine besondere Konturgestaltung auf. So besitzt die Kontur des zweiten Funktionsteiles 2 einen insbesondere konkav ausgebildeten Anlageabschnitt 2f für den Kopf S1a des ersten Verschlußelementes S1, der in der in Fig. 2 dargestellten Drehlage des zweiten Funktionsteiles 2 wirksam ist. In dieser Position liegt der Anlageabschnitt 2f etwa über ein Viertel des Umfangs des Kopfes S1a an dem ersten Verschlußelement S1 an, wodurch das zweite Funktionsteil 2 an einem Weiterdrehen gehindert ist. Das Verriegelungselement 2c befindet sich dabei nur noch bereichsweise innerhalb des Fangmauls 6a und ist unter der Wirkung der Zugfeder 7 an einer der ersten Flanke 6b des Fangmaules 6a gegenüberliegenden zweiten Flanke 6c zur Anlage gekommen.
Wird - wie Fig. 3 zeigt, die das erfindungsgemäße System in einem zweiten Zustand, nachdem die elektrische Steckverbindung aufgehoben wurde, darstellt - zur Entnahme des ortsbeweglichen Bauteils dieses (einschließlich der daran montierten Teile, wie des zweiten Funktionsteils 2, des Montagekanals 8 mit dem zweiten Verschlußelement S2, usw.) in die durch den Pfeil Q bezeichnete Richtung von dem ersten Verschlußelement S1 wegbewegt, so wird der Anlagekontakt zwischen dem zweiten Funktionsteil 2 und dem ersten Verschlußelement S1 aufgehoben. Dadurch kann sich das zweite Funktionsteil 2 weiterdrehen. Dies geschieht unter der Wirkung der Zugkraft der Feder, die das Zahnritzel 9 entgegen dem Uhrzeigersinn weiterdreht, wodurch sich das zweite Funktionsteil 2 im Uhrzeigersinn in eine Endposition bewegt. Bei dieser Bewegung tritt das Verriegelungselement 2c aus dem Fangmaul 6a der Handhabe 6 heraus. Die Geometrie des Verriegelungselementes 2c ist dabei derart auf die des Fangmaules 6a, insbesondere auf die der zweiten Flanke 6c des Fangmaules 6a abgestimmt, daß die Handhabe 6 nicht mehr in eine das Schließen ermöglichende Position (Fig. 2) zurückgedrückt werden kann, weil der Rückweg durch einen sperrend auf die zweite Flanke 6c der Handhabe 6 wirkenden Arretierabschnitt 2g des Verriegelungselementes 2c blockiert ist.
Durch diese Sicherung wird eine Fehlbetätigung, die eine Fehlverriegelung herbeiführen könnte, ausgeschlossen. Erst, wenn durch eine Bewegung des orts-
beweglichen Bauteils (entgegen der Pfeilrichtung Q) der in Fig. 2 dargestellte Kontakt des zweiten Funktionsteils 2 mit dem ersten Verschlußelement S1 wieder hergestellt ist, kann zunächst durch Betätigung der Handhabe 6 entgegen der Richtung des Pfeiles P1 die Herstellung der Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement S1 und dem zweiten Verschlußelement S2 sowie deren Verriegelung durch die Sicherungseinrichtung 2/5 erfolgen, wobei dieser Verbindungsvorgang dann umgekehrt verläuft wie der Lösevorgang. Dabei ist es von Bedeutung, daß der Anlageabschnitt 2f des zweiten Funktionsteils 2 mit einem kreisbogenförmigen Umfangsbereich des zweiten Funktionsteils 2 ein insbesondere als Spitze, Nase oder Nocken ausgeformtes Ende N bildet. Dieses Ende N kommt bei der Herstellung der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen S1, S2 (Verschiebung des ortsbeweglichen Bauteils entgegen der Richtung des Pfeiles Q, Annäherung von zweitem Funktionsteil 2 und erstem Verschlußelement S1) zuerst am Kopf S1a des ersten Verschlußelements S1 zur Anlage (Fig. 3). Durch seine hinsichtlich einer Mittenachse X-X durch den Kopf S1a, die parallel zur Verschieberichtung Q verläuft, exzentrische Anordnung bewirkt das Ende N bei einer weiteren Verschiebung des ortsbeweglichen Bauteils entgegen der Richtung des Pfeiles Q, daß das zweite Funktionsteil 2 sich entgegen dem Uhrzeigersinn dreht und wieder in die in Fig. 2 dargestellte Position gelangt, wodurch das Verriegelungselement 2c des zweiten Funktionsteils wieder vom Fangmaul 6a der Handhabe 6 aufgenommen werden kann.
Das scheibenförmige zweite Funktionsteil 2 ist über seine (in der gewählten Darstellung senkrecht zur Zeichenebene verlaufende) Dicke gestuft ausgebildet. Der Endanschlagabschnitt 2a weist eine erste Dicke auf und ist derart angeordnet, daß er wie bereits erwähnt - den Kopf S1a des ersten Verschlußelements S1 übergreifen kann. Im übrigen, zum Endanschlagabschnitt 2a abgestuften Bereich (Sperrabschnitt 2d, Zahnsegment 2e, Anlageabschnitt 2f) weist das zweite Funktionsteil 2 eine zweite (insbesondere größere als die erste) Dicke auf, und ist derart angeordnet, daß in diesem Dickenbereich bereichsweise eine seitliche Anlage an dem Kopf S1a des ersten Verschlußelements S1 und an dem ersten Funktionsteil 5 der Sicherungseinrichtung 2/5 erfolgen kann. Eine dritte, vorzugsweise noch größere Dicke besitzt das Verriegelungselement 2c des zweiten Funktionsteils 2.
Das erfindungsgemäße System kann, wie bereits erwähnt, mit Vorteil als Subsystem in eine Verankerungseinrichtung VE integriert sein, wie sie von Fig. 4 gezeigt wird. In der zeichnerischen Darstellung befindet sich dabei das erste Verschlußelement S1 auf einem an dem ortsfesten Bauteil befestigten Sockel 11, die Sicherungseinrichtung 2/5 mit ihren beiden Haupt-Funktionsteilen 2, 5 sowie die weiteren Teile, wie der Montagekanal 8, sind nicht dargestellt. Die in der übergeordneten Verankerungseinrichtung VE mögliche Lage dieser Teile wird jedoch durch die Darstellung der Handhabe 6 deutlich, die mit diesen Teilen gemäß den Darstellungen in Fig. 1 bis 3 verbunden sein kann.
Die Darstellung in Fig. 4 veranschaulicht, daß eine stabile Verankerung zwischen dem ortsfesten Bauteil und dem ortsbeweglichen Bauteil bevorzugt unter Einsatz mindestens eines, vorzugsweise zweier, über ein Hebelsystem 12a, 12b, 12c mit der Handhabe 6 verbunden Schließteile(s) 13 erfolgen kann. Ein Schließteil 13 kann dabei - wie dargestellt - mit einem Teil zusammenwirken, das ebenso ausgebildet ist, wie das erste Verschlußelement S1 (und das daher mit dem gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet ist). Die Handhabe 6 und einzelnen Teile des Hebelsystems 12a, 12b, 12c können dabei - wie dargestellt - über Gelenke G1, G2, G3, G4 miteinander und mit dem Schließteil 13 verbunden sein, und auch das Schließteil 13 selbst kann über ein Gelenk G5 an dem ortsbeweglichen Bauteil befestigt und somit zur Bedienung in verschiedenen Richtungen verschwenkbar sein. Die Bewegungsrichtungen der Gelenke G1, G2, G3, G4 bei einer Öffnungsbewegung (Pfeil P1) der Handhabe 6 sind dabei durch die Pfeile P2, P3, P4, P5 in Fig. 4 veranschaulicht.
Durch die in Fig. 4 dargestellte Verankerungs-Verbindung des Schließteils 13 mit dem Verschlußelement S1 ist bei Vorhandensein der übergeordneten Verankerungseinrichtung VE sowohl bei dem in Fig. 1 als auch bei dem in Fig. 2 dargestellten Zustand des erfindungsgemäßen Systems eine Bewegung des gesamten ortsbeweglichen Bauteils, an dem die Handhabe 6 befestigt ist, in der Entnahmerichtung (Pfeil Q) unterbunden. Erst ein Verschwenken der Handhabe in die in Fig. 3 dargestellte Stellung der Handhabe ermöglicht dies, da dann das Schließteil 13 das Verschlußelement S1 freigibt. Daher kennzeichnet der in Fig. 3 (nicht bereits der in Fig. 2) dargestellte Zustand des erfindungsgemäßen Systems für das beschriebene
Ausführungsbeispiel die Endlage insbesondere der Handhabe 6 und des zweiten Funktionsteils 2 der Sicherungseinrichtung 2/5.
Aus dem in Fig. 1 dargestellten Zustand des erfindungsgemäßen Systems ist ein Verschwenken der - wie in Fig. 4 gezeigt - um einen Radius R von einem Gelenkpunkt G2 beabstandeten Handhabe 6 (Pfeilrichtung P1) um diesen Gelenkpunkt G2 nicht möglich, da sich die Sicherungseinrichtung 2/5 in Verriegelungsstellung befindet, wie dies oben ausgeführt wurde.
Wie bereits aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen, insbesondere eine andere Ausführung der Verschlußelemente S1, S2. Beispielsweise könnte das erste Verschlußelement S1 auch als Ring (wie z.B. in der DE 199 33 835 A1 beschrieben) und das zweite Verschlußelement S2 in geeigneter Weise komplementär ausgebildet sein.
Ebenso wird der Rahmen der Erfindung nicht verlassen, wenn anstelle der beschriebenen rein mechanischen Sicherungseinrichtung 2/5, eine elektrisch, beispielsweise durch Unterbrechung eines Stromkreises auslösende und/oder elektromagnetisch betätigte Sicherungseinrichtung vorgesehen wird.
Das zweite Funktionsteil 2 der Sicherungseinrichtung könnte - wie bereits angedeutet mit Vorteil auch derart ausgebildet und an dem ortsbeweglichen Bauteil gelagert sein, daß es durch eine Drehung und/oder Verschiebung relativ zu dem ersten Verschlußelement S1 in eine Schließposition bewegbar ist, in der es, insbesondere über einen an ihm ausgebildeten Schließabschnitt, eine zumindest formschlüssige Verankerungs-Verbindung mit dem ersten Verschlußelement S1 eingeht, so daß das zweite Funktionsteil der Sicherungseinrichtung 2/5 ebenfalls - zusätzlich oder alternativ zu dem im Ausführungsbeispiel dargestellten zweiten Verschlußelement S2 an dem ortsbeweglichen Bauteil - als Verschlußelement wirksam würde.
Außerdem kann der Fachmann ergänzend weitere technische Ausgestaltungsmerkmale des erfindungsgemäßen Systems vorsehen, z.B., daß die Handhabe 6,
wie in Fig. 1 gezeigt, eine Schließstellung aufweist, welche sie beim Vorliegen der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen S1, S2 einnimmt (Anlage an einem Wandungsteil 8e des Montagekanals 8) und die sich visuell deutlich von der Öffnungsstellung (Fig. 3) der Handhabe 6 unterscheidet, welche sie bei Nichtvorliegen der Verankerungs-Verbindung einnimmt (Abstehen vom Wandungsteil 8e des Montagekanals 8). Eine NichtVerriegelung des gesamten Systems wird dadurch auf vorteilhafte Weise augenfällig optisch deutlich gemacht.
Hinsichtlich weiterer möglicher Merkmale einer übergeordneten Verankerungsvorrichtung VE wird in vollem Umfang auf die deutsche Gebrauchsmusteranmeldung 200 20 753.9 verwiesen.
Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmaien aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruches 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für die Erfindung zu verstehen.
22
51 erstes Verschlußelement S1a Kopf von S1
S1b Schaft von 1
52 zweites Verschlußelement
2 zweites Funktionsteil der Sicherungseinrichtung 2a Endanschlagabschnitt von
2b Raste von 2
2c Verriegelungselement von
2d Sperrabschnitt von
2e Zahnsegment von
2f Anlageabschnitt von
2g Arretierabschnitt von 2c
2/5 Sicherungseinrichtung
3 erstes Steckerteil, Stecker
4 zweites Steckerteil, Steckerbuchse 4a Einführungsöffnung von
5 erstes Funktionsteil der Sicherungseinrichtung
6 Handhabe
6a Fangmaul an 6 für 2c
6b erste Flanke von 6a
6c zweite Flanke von 6a
7 Zugfeder
&dgr; Montagekanal
8a, 8b, 8c, 8d, 8e Wandungsteile von
8f Boden von 8
8g Öffnung in 8
9 Zahnritzel
10 Einhängezapfen für 7 an
11 Sockel für 1
12a, 12b, 12c Hebelsystem
13 Schließteil
23
B Befestigungspunkt von 7
F-F Längsachse von 7
G1, G2, G3, G4 Gelenke von 12a, 12b, 12c
G5 Gelenk von 13
L Langloch in Deckwand von 8
N Ende von 2f
P1 Öffnungsrichtung von 6
P2, P3, PA, P5 Schwenkrichtung von G1, G2, G3, G4
Q Entnahmerichtung des ortsbeweglichen Bauteils
R-R Mittenachse von 9
U Umkehrpunkt von 10
VE Verankerungseinrichtung
X-X Mittenachse durch S1a (parallel zu Q)
Claims (17)
1. System zum lösbaren mechanischen Verankern eines ersten, ortsfesten Bauteils, insbesondere einer Bodenstruktur eines Kraftfahrzeuges, einschließlich eines an dem ersten Bauteil befestigten ersten Verschlußelementes (S1) mit einem zweiten, ortsbeweglichen Bauteil, insbesondere einem aus einem Kraftfahrzeug entnehmbaren Sitz, einschließlich eines an dem zweiten Bauteil befestigten zweiten Verschlußelementes (S2), wobei an dem ortsbeweglichen Bauteil eine Handhabe (6) gelagert ist, gekennzeichnet durch eine auf die Handhabe (6) wirkende, selbstumsteuernde Kraftunterstützung beim Vorgang des Herstellens und beim Vorgang des Lösens einer Verankerung-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2).
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftunterstützung mit Hilfe einer Feder, vorzugsweise mittels einer einendig verschwenkbar um einen Befestigungspunkt (B) an dem zweiten Bauteil aufgehängten Zugfeder (7), erfolgt.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder anderendig an einem Zahnritzel (9) befestigt ist, das mit einem Zahnsegment (2e) eines in Wirkverbindung mit der Handhabe (6) stehenden Funktionsteils (2) in Eingriff steht.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Funktionsteil (2) und das Zahnritzel (9) in einem gemeinsamen Montagekanal (8) an dem ortsbeweglichen Bauteil gelagert sind.
5. System nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder derart ausgebildet und befestigt ist, daß die Bedienung der Handhabe (6) zum Lösen einer Verankerung zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil bis zu einem Umkehrpunkt (U) gegen die Kraft der Feder und nach dem Umkehrpunkt unterstützt durch die Kraft der Feder erfolgt.
6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verschlußelement (S1) als senkrecht von dem ortsfesten Bauteil abstehender Bolzen ausgebildet ist, der einen insbesondere pilzförmigen Kopf (S1a) und einen Schaft (S1b) aufweist.
7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verschlußelement (S2) an einem/dem Montagekanal (8) des ortsbeweglichen Bauteiles oder im Bereich des Montagekanals (8) angeordnet oder durch zumindest einen Teil des Montagekanales (8), insbesondere durch einen Boden (8f) und eine formschlüssig mit dem ersten Verschlußelement (S1) zusammenwirkende Öffnung (8g) im Boden (8f) des Montagekanals (8), gebildet ist.
8. System nach Anspruch einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (6) an einem dem Funktionsteil (2) zugekehrten Ende als Gabelfalle mit einem Fangmaul (6a) ausgebildet ist und daß an dem Funktionsteil (2) ein Verriegelungselement (2c) angeordnet ist, welches mit der Gabelfalle (6a) zusammenwirkt.
9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (6) eine Schließstellung aufweist, welche die Handhabe (6) beim Vorliegen einer Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) einnimmt, die visuell deutlich von einer Öffnungsstellung der Handhabe (6) unterscheidbar ist, welche die Handhabe (6) bei Nichtvorliegen einer Verankerungs- Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) einnimmt.
10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil (2) eine scheibenförmige Gestalt besitzt, wobei es über die Dicke der Scheibe gestuft ausgebildet ist.
11. System nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Handhabe (6) in Wirkverbindung stehende Funktionsteil (2) einen Endanschlagabschnitt (2a) zur Bewegungsbegrenzung, insbesondere zur Begrenzung einer Drehbewegung durch Anschlag an einem Wandungsteil (8a) eines/des Montagekanals (8), aufweist.
12. System nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil (2) auf einer dem ersten Verschlußelement (S1) zugewandten Seite eine Kontur mit einem ein nasenartiges Ende (N) aufweisenden Anlageabschnitt (2f) für das erste Verschlußelement (S1) besitzt, wobei insbesondere das Ende (N) des Anlageabschnittes (2f) in einer Drehlage des Funktionsteiles (2), die das Funktionsteil (2) bei Nichtvorliegen einer Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) einnimmt, an einem/dem Kopf (S1a) des ersten Verschlußelements (S1), zur Anlage kommt und bei Annäherung des Funktionsteils (2) an das erste Verschlußelement (S1) eine Drehung des Funktionsteils (2) bewirkt.
13. System nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil (2) auf einer der Handhabe (6) zugewandten Seite einen Arretierabschnitt (2g) aufweist, der in einer Drehlage des Funktionsteils (2) wirksam wird, wobei er sperrend auf eine Bewegung der Handhabe (6) wirkt.
14. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an dem ersten, ortsfesten Bauteil ein erstes Steckerteil (3), wie ein Stecker, befestigt ist und an dem zweiten, ortsbeweglichen Bauteil ein zweites Steckerteil (4), wie eine Steckerbuchse, befestigt ist, wobei eine insbesondere das Funktionsteil (2) umfassende Sicherungseinrichtung (2/5), derart angeordnet und ausgeführt ist, daß sie bei Vorhandensein einer Verbindung zwischen den Steckerteil (3, 4) eine Aufhebung der Verankerung zwischen dem ersten Bauteil und dem zweiten Bauteil durch eine Blockierung der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) verhindert und bei Nichtvorhandensein einer Verbindung zwischen den Steckerteilen (3, 4) die Aufhebung der Verankerung zwischen dem ersten Bauteil und dem zweiten Bauteil durch eine Aufhebung der Blockierung der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) gestattet.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die Sicherungseinrichtung (2/5) derart angeordnet und ausgeführt ist, daß sie bei Nichtvorhandensein einer Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement (S1) und dem zweiten Verschlußelement (S2) die Herstellung einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil (3) und dem zweiten Steckerteil (4) verhindert und bei Vorhandensein einer Verankerungs-Verbindung zwischen dem ersten Verschlußelement (S1) und dem zweiten Verschlußelement (S2) die Herstellung einer Verbindung zwischen dem ersten Steckerteil (3) und dem zweiten Steckerteil (4) gestattet.
16. System nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (6) derart in Wirkverbindung mit dem zweiten Funktionsteil (2) steht, daß eine Bewegung der Handhabe (6) zu ihrer Bedienung, zumindest in Bezug auf das ortsbewegliche Bauteil, gehemmt ist, wenn die Sicherungseinrichtung (2/5) eine Aufhebung der Verankerungs-Verbindung zwischen den Verschlußelementen (S1, S2) blockiert.
17. System nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Handhabe (6) zur Bewegung des zweiten Verschlußteils (S2) Bestandteil eines übergeordneten Verankerungssystems (VE) für das erste, ortsfeste Bauteil und das zweite, ortsbewegliche Bauteil ist, wobei eine Verankerung zwischen den Bauteilen über mindestens ein Verankerungselement (13) des Verankerungssystems (VE) erfolgt, wobei das Verankerungselement (13) mit einem, insbesondere wie das erste Verschlußelement (S1) ausgebildeten, weiteren Teil unter Bildung einer Verankerungs-Verbindung zusammenwirkt und mit der Handhabe (6) vorzugsweise über ein Hebelsystem (12a, 12b, 12c) des Verankerungssystems (VE) verbunden und bedienbar ist.
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