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DE20101509U1 - Meßvorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern - Google Patents

Meßvorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern

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DE20101509U1
DE20101509U1 DE20101509U DE20101509U DE20101509U1 DE 20101509 U1 DE20101509 U1 DE 20101509U1 DE 20101509 U DE20101509 U DE 20101509U DE 20101509 U DE20101509 U DE 20101509U DE 20101509 U1 DE20101509 U1 DE 20101509U1
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spiral chute
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Description

P Ol 010 GM
Meßvorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern, insbesondere rieselfähigen Schüttgütern, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Überall wo im industriellen Produktionsprozeß fließfähige Güter wie Schüttgüter bewegt, aufbereitet oder weiterverarbeitet werden, müssen Fördermengen oder Förderstärken exakt erfaßt oder geregelt werden. Man unterscheidet dabei kontinuierliche Verfahren und diskontinuierliche Verfahren, die im wesentlichen volumetrisch oder gravimetrisch arbeiten. Gravimetrische Verfahren beruhen auf wägetechnischen Prinzipien und ermöglichen genauere Messungen als volumetrische Verfahren. Zur kontinuierlichen gravimetrischen Massenstrombestimmung werden häufig Wäge- und Dosiersysteme eingesetzt, bei denen die Massenbestimmung durch Bandwaagen oder Durchlaufmeßgeräte erfolgt.
Aus dem Kochsiek, Handbuch des Wagens, 2. Auflage, Braunschweig 1989, Seite 354 bis 371 sind Förderbandwaagen und Dosierbandwaagen vorbekannt, durch die der kontinuierliche Materialstrom auf dem Förderband erfaßt wird. Dazu wird im wesentlichen die auf einem bestimmten Bandabschnitt vorhandene Bandbeladung und die Bandgeschwindigkeit ermittelt. Aus diesen beiden Meßgrößen wird dann in einer Auswertevorrichtung daraus die Förderstärke und/oder die Fördermenge errechnet. Derartige
Wäge- und Dosiersysteme mit Bandwägeeinrichtungen erfordern in jedem Fall einen separaten Antrieb und eine separate Bandgeschwindigkeitserfassungsvorrichtung, die einen erheblichen apparativen Aufwand darstellen und durch Vibrationskräfte und Schlupf an einem Bandgeschwindigkeitsmeßrad Meßfehler verursachen können.
Aus dem Kochsiek, Seiten 380 bis 383 sind Durchlaufmeßgeräte vorbekannt, die zur Erfassung eines Schuttgutstromes eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Förderbandwaagen wird das Material hier nicht transportiert, sondern durchläuft aufgrund der Schwerkraft das Gerät vollkommen antriebslos und gekapselt. Dabei wird die Reaktionskraft eines abgelenkten Materialstroms durch Prallplatten oder Umlenkschurren gemessen. Bei den Prallplattenmeßgeräten ist in einem vertikalen Schüttgutstrom eine Prallplatte angeordnet, die mit der Senkrechten einen Winkel von 30° bildet, auf die der Schüttgutstrom aufgeleitet wird. Dabei ist die Prallplatte so gelagert, daß nur die horizontale Komponente der Stoßkraft auf eine Wägezelle einwirkt, die ein Maß des Massenstromes darstellt. Bei der Messung mittels eines Prallplattenmeßgerätes verändern allerdings unterschiedliche Materialeigenschaften der Schüttgüter auch eine Veränderung des Stoßfaktors, wodurch das Meßsignal beeinflußt wird. Deshalb sind im Grunde Prallplattenmeßgeräte bei der Anderung der Materialeigenschaften der Schüttgüter durch vergleichende statische Wägungen neu zu kalibrieren, um eine hinreichende Meßgenauigkeit zu gewährleisten.
Bei den Meßschurrenmeßgeräten handelt es sich um Durchlaufmeßgerate mit einer Umlenkschurre. Das Material gleitet hier ohne große innere Bewegung aufgrund der Schwerkraft über die Meßschurre. Bei der Schüttgutumlenkung wird die Zentrifugalkraft erfaßt, die auf der Meßschurre entsteht. Hierzu ist die Schurre drehbar gelagert und erfaßt die zur Förderstärke proportionale Massenkraft als Moment bezogen auf seine Drehachse mit-
tels einer Wägezelle, Durch dieses Meßprinzip sind höhere Genauigkeitsanforderungen allerdings nur durch eine statische Kontrollmessung erreichbar. Da es bei dieser Messung auf eine gleichbleibende Fließgeschwindigkeit der Schüttgüter ankommt, muß dann zusätzlich im Laufe der Messung sichergestellt werden, daß sich die Schüttguteigenschaften und die Reibung zwischen dem Schüttgut und der Meßschurre nicht wesentlich ändern.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Erfassung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern zu schaffen, mit der die Meßgenauigkeit und die Meßkonstanz von Durchlaufmeßgeräten verbessert wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die beiden hintereinander angeordneten gleichartigen Meßschurren auf einfache Weise die Schüttgutgeschwindigkeit und Meßschurrenbelastung ermittelbar ist, woraus auf einfache Art und Weise die Förderstärke als auch die Fördermenge errechnet werden kann.
Durch die mindestens zweiteilige Ausführung des Meßschurrensystems werden zwei unabhängige Schurrenbelastungswerte ermittelt, durch die vorteilhafterweise die Meßgenauigkeit des Gesamtsystems erhöht wird, da hierbei durch eine Mittelwertbildung oder eine Plausibilitätskontrolle mögliche Abweichungen ausgleichbar oder unterdrückbar sind.
Die Erfindung hat darüber hinaus den Vorteil, daß durch das Schurrensystem auf einfache Weise eine geschlossene Meßeinrichtung herstellbar ist, mit der auch emissionsreiche oder
toxische Schüttgüter genau wäg- und dosierbar sind. Da derartige Schurrenmeßkörper sowohl im Durchflußquerschnitt als auch in der Abflußneigung auf einfache Art an verschiedene Schüttgutarten anpaßbar sind, sind vorteilhafterweise auch unterschiedliche Durchflußmengen mit großen Meßgenauigkeiten erfaßbar. Durch eine relativ beliebige Einstellung der Neigung gegenüber der Vertikalen ist auf einfache Weise eine Anpassung unterschiedlicher Schüttgüter und deren Fließeigenschaften an den gewünschten Mengenstrom anpaßbar.
Bei einer besonderen Ausbildung der Erfindung, bei der jede Meßschurre als Wendelschurre ausgebildet ist, sind die beiden gleichartigen Meßschurrenteile übereinander angeordnet, wodurch vorteilhafterweise eine sehr kompakte Meßvorrichtung erzielbar ist. Dabei können die einzelnen Schurrenteile auch modulartig ausgebildet sein, so daß zur Erhöhung der Meßgenauigkeit lediglich die Anzahl der übereinander angeordneten Schurrenteile erhöht wird. Dadurch wird gleichzeitig ein kostengünstiges robustes Durchlaufmeßgerät geschaffen, das weitgehend wartungsfrei und servicefreundlich ausgebildet ist. Durch eine Gummibalgverbindung zwischen den einzelnen Modulschurrenteilen ist insgesamt ein geschlossenes System herstellbar, dessen Ausgang unmittelbar in einen Verarbeitungs- oder Abfüllprozeß einleitbar ist.
Eine weitere besondere Ausführung der Erfindung hat weiterhin den Vorteil, daß die von einem rohrförmigen Gehäuse umgebenen Wendelmodule an einem gemeinsamen vertikalen stationären Rahmenteil angeordnet und diese seitlich unter dem Siloausgang verschwenkbar sind und somit auf einfache Weise einzeln gewartet, gereinigt oder ausgetauscht werden können.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. 35
• ♦· ·
In der Zeichnung ist eine kontinuierliche Meßvorrichtung zur Massenstrombestiramung von fließfähigen Gütern schematisch dargestellt, die aus zwei gleichartigen Wendelschurrenteilen 1, 2 besteht, die jeweils gegenüber einem stationären Geräteteil 3, 4 über Wägezellen 5, 6 abgestützt sind, wobei die Förderstärke und/oder die Fördermenge mittels einer gemeinsamen Auswerteeinrichtung 7 ermittelt werden.
Oberhalb der beiden modulartigen Förderrinnenteile, die als Wendelschurrenteile 1, 2 ausgebildet sind, ist ein Vorratssilo
8 angeordnet, in dem die rieselfähigen Schüttgüter eingebracht sind. Unterhalb des Silos 8 ist ein Absperrschieber 15 und ein Dosierorgan 9 befestigt. Durch das Dosierorgan 9 werden die Schüttgüter volumetrisch ausgetragen. Dabei kann die Austragsmenge konstant vorgegeben oder steuerbar sein. Als Dosierorgan
9 kann eine Förderschnecke, eine Zellenradschleuse, eine Schiebervorrichtung oder ein vergleichbares Dosierorgan vorgesehen sein. Unterhalb des Dosierorgans 9 ist eine Übergabeschurre 10 vorgesehen, unter der der erste obere Wendelschurrenteil 1 angeordnet ist. Dabei ist die Übergabeschurre 10 über eine flexible Verbindung 12, die kraftnebenschlußfrei ist, mit dem Einlaßbereich des oberen Wendelschurrenteils 1 verbunden. Diese Übergabeschurre 10 dient zur störungsfreien Materialeinleitung in den oberen Wendelschurrenteil 1, ohne daß Stoßimpulse oder andere Beschleunigungskräfte auf die Wägezellen 5, 6 einwirken können. Deshalb ist die Übergabeschurre 10 ähnlich ausgebildet wie der obere Wendelschurrenteil 1 und über einen Überlappungsschlitz kraftlos mit diesem verbunden. Die eingeleiteten Schüttgüter fließen dabei kontinuierlieh und unterbrechungsfrei von der Übergabeschurre 10 in den oberen Wendelschurrenteil 1. Die Übergabeschurre 10 unterscheidet sich lediglich in der Bauhöhe und in der Ausgestaltung des Einfüllbereichs von dem oberen Wendelschurrenteil 1.
Der obere Wendelschurrenteil 1 ist itiodulartig ausgebildet und im wesentlichen vertikal angeordnet. Der Wendelschurrenteil 1 besteht aus einem zylinderförmigen Gehäuseteil, an dessen Innenwand die obere Wendelschurre 11 befestigt ist. Die Wendelschurre 11 ist als Hohlrinne ausgebildet und wendel- oder schraubenförmig an der Innenwand des Gehäuseteils befestigt. Vorteilhafterweise besteht die Rinne 11 aus einem halbrunden Rinnenquerschnitt mit einem gleichbleibenden Gefälle gegenüber der Horizontalen. Vorzugsweise ist diese Innenrinne 11 aus einem glatten Edelstahl-Blech hergestellt, das eine möglichst geringe Materialreibung gegenüber den Schüttgütern darstellt und nur geringe Abnutzungserscheinungen aufweist. Derartige Rinnen bzw. Wendel 11, 20 können auch mit einem reibungsvermindernden Belag wie Teflon oder vergleichbaren Materialien ausgekleidet sein, um die Fließeigenschaften zu verbessern. Die Neigung der Wendelschurre 11,20 wird im wesentlichen nach den vorgesehenen Durchflußmengen und den Fließeigenschaften der vorbestimmten Schüttgüter bemessen. Vorzugsweise werden Neigungswinkel von 10 bis 60 % vorgesehen, die für die meisten Schüttgüter ausreichende Fließeigenschaften gewährleisten. Bei einer besonderen Ausführung sind auch flexible Wendelschurren 11, 20 vorgesehen, bei denen das Gefälle der Wendelschurre 11, 20 in einem vorgesehenen Bereich an die zu fördernden Schüttgüter anpaßbar ist. Dabei wird die Neigung vorzugsweise so vorgesehen, daß die Schüttgüter mit einer gleichmäßigen Fließgeschwindigkeit durch die beiden Wendelrinnen 11, 20 zum Auslauf 22 fließen.
Am Einlaßbereich wird das einzufüllende Schüttgut durch die Übergabeschurre 10 auf einem Teil des Umfangs auf die oben offene Wendelschurre 11 aufgegeben. Durch die Fließfähigkeit und die Neigung der Schurre 11 fließen die Schüttgüter kontinuierlich auf der Wendelbahn zum Auslaufbereich des oberen Wendelmoduls 1. Am äußeren Umfang des Gehäuseteils sind in einem Winkel von 120° drei Abstüt&zgr;flansche 18 angebracht, die sich
auf drei Wägezellen 5 abstützen. Dabei sind die Wägezellen 5 auf einem stationären Geräteteil 3 angeordnet, das ansonsten keine kraftschlüssige Verbindung zum Gehäuse des Wendelmoduls 1 aufweist. Dieses stationäre Geräteteil 3 wird vorteilhafterweise als Standrahmen ausgebildet, an dem sowohl das Silo 8, das Dosierorgan 9 und die übrigen unteren Wendelschurren 2 angeordnet sind. Dabei kann der Standrahmen als rohrförmige Säule ausgebildet sen, an der die Wendelmodule 1, 2 zur Wartung und Säuberung seitlich verschwenkbar sind. Zum atmosphärischen Druckausgleich können an jedem Wendelschürrenmodul 1, 2 noch jeweils Luftfiltervorrichtungen vorgesehen werden.
Unterhalb dieses oberen Wendelschurrenteils 1 ist ein zweites Wendelschurrenteil 2 angeordnet. Dieses untere Wendelschurrenmodul bzw. Wendelschurrenteil 2 ist gleichartig wie das obere 1 ausgebildet und ebenfalls über eine flexible kraftnebenschlußfreie Verbindung 13 und einem Überlappungsschlitz mit dem oberen Wendelschurrenmodul 1 verbunden. Das untere Wendelschurrenmodul 2 stützt sich ebenfalls über drei Wägezellen 6 gegenüber einem stationären Rahmenteil 4 ab. Weiterhin erfolgt der Einlauf des hinabfließenden Schüttguts auf die gleiche Art wie der Einlauf von der Übergabeschurre 10 her. Dadurch erfolgt ein kontinuierlicher Materialfluß von der Übergabeschurre 10 bis in das zweite Wendelschurrenmodul 2. Am Auslauf 22 des zweiten Wendelschurrenmoduls 2 ist ebenfalls ein kraftnebenschlußfreier Übergangsbereich aus vorzugsweise einer flexiblen Verbindung 19 vorgesehen, durch den die abfließenden Schüttgüter einem Verarbeitungsprozeß oder einem Abfüllbehälter zuführbar sind.
Die Meßvorrichtung zur Ermittlung des Massenstroms kann auch aus mehr als zwei Wendelschurrenmodulen 1, 2 bestehen, deren Wägezellensignale durch eine gemeinsame Auswertevorrichtung verknüpft sind. Die Wendelschurrenmodule 1, 2 können auch als einfache lineare Förderrinnenteile ausgebildet sein, die je-
weils über separate Wägezellen an einem stationären Gehäuseteil angeordnet sind. Allerdings müßten dann diese Rinnenteile untereinander und horizontal nebeneinander angeordnet sein, um einen kontinuierlichen Materialstromübergang zu gewährleisten. 5
Die einzelnen Wägezellen 5, &bgr; sind mit einer Auswertevorrichtung 7 verbunden, die vorzugsweise als elektronische Recheneinrichtung ausgebildet ist und sowohl analog als auch digital ausgeführt sein kann. Die dargestellte Meßvorrichtung zur Massenstrombestimmung von Schüttgütern ist sowohl zur Bestimmung der Förderstärke [kg/h] als auch der Fördermenge [kg] vorgesehen und mit einer Anzeigevorrichtung 21 verbunden. Dabei arbeitet diese Meßvorrichtung wie folgt:
Sobald das Dosierorgan 9 in Betrieb gesetzt wird, erfolgt ein kontinuierlicher Austrag der Schüttgüter aus dem Silo 8 in den Einlaßbereich der Übergabeschurre 10 und nachfolgend in das obere Wendelschurrenmodul 1. Dadurch erfolgt eine Erhöhung des Meßsignals in den oberen Wägezellen 5, das im wesentlichen der Belastung der Wendelschurre 11 durch das Schuttgutgewicht aus der Obergabeschurre entspricht. Dieses Gewichtssignal erhöht sich so lange, bis das Schüttgut in das darunter liegende zweite Wendelschurrenmodul 2 einfließt. Zu diesem Zeitpunkt wird gleichzeitig auch eine Meßsignalerhöhung in den unteren Wägezellen 6 hervorgerufen. Diese MeßSignalerhöhung erfolgt ebenfalls so lange, bis der Materialfluß aus diesem unteren Wendelschurrenmodul 2 wieder ausfließt. Zu diesem Zeitpunkt wird durch die unteren Wägezellen 6 ein Meßsignal erfaßt, das der Gewichtskraftbelastung bzw. der vertikalen Kraftkomponente der Gewichtsbelastung in dem unteren Wendelschürrenmodul 2 entspricht. Dabei sind beide Wendelschurrenmodule 1, 2 so kalibriert, daß sie das Taragewicht nicht berücksichtigen und nur die Rinnenbelastung [kg/m] bei bekannter Rinnenlänge darstellen.
Bei einem kontinuierlichen Materialfluß müßten also die Meßsignale beider Wendelschurrenmodule 1, 2 gleich sein. Da bei einer volumetrischen Dosierung der Materialfluß erfahrungsgemäß häufig in einem Bereich von 20 % schwankt, müssen sich diese Schwankungsbereiche nach dem Durchlauf durch das erste Wendelschurrenmodul 1 auch im zweiten Modul 2 korrelierend ergeben. Diese korrelierenden Schwankungen müssen also genau nach einem zeitlichen Abstand in den Wägezellensignalen des unteren Wendelschurrenteils 2 erscheinen. Aus diesem zeitlichen Abstand errechnet die Auswertevorrichtung 7 die Schüttgutfließgeschwindigkeit, mit der sich der Massenstrom durch die Meßvorrichtungen der Module 1, 2 bewegt. Dies ist besonders genau bei der Inbetriebnahme des Dosierorgans 9 feststellbar, bei dem es zu einem sehr starken Signalanstieg zunächst in den oberen Wägezellensignalen und mit der gleichen Steigung zeitversetzt und korrelierend in den unteren Wägezellensignalen erscheint. Hierdurch kann sofort am Anfang die Fließgeschwindigkeit sehr exakt ermittelt werden. Diese Fließgeschwindigkeit zugrundelegend kann dann bereits aus den GewichtsSignalen des oberen Wende1schurrenmoduls 1 unter Berücksichtigung der bekannten Schurrenlänge durch Multiplikation die Förderstärke [kg/h bzw. t/h] und durch Integration über der Zeit die Fördermenge [kg bzw. t] errechnet werden.
Nachfolgend werden durch die Auswertevorrichtung 7 in vorgegebenen Zeitabständen sowohl die Meßsignale der oberen Wägezellen 5 als auch die Meßsignale der unteren Wägezellen 6 abgetastet und diese in einer Speicherschaltung der Auswertevorrichtung 7 abgelegt. In einer weiteren Rechenschaltung der Auswertevorrichtung 7 wird aus diesen Meßsignalen unter Berücksichtigung des bekannten Gefälles der Wendelschurre und dessen Länge sowohl das Gewichtssignal gebildet als auch dessen Anstiegsflanken ausgewertet. In einer Vergleichsschaltung der Auswertevorrichtung 7 werden nun die Anstiegsflanken der Meßsignale der unteren Wägezellen 6 mit den vorhergehenden der
oberen Wägezellen 5 verglichen, wobei der Abstand der korrelierenden Anstiegsflanken einen Wert der Durchflußgeschwindigkeit ergibt.
In dieser Vergleichsvorrichtung sind zusätzlich noch Plausibilitätskontrollen vorgesehen, die sicherstellen, daß die Fließgeschwindigkeit nicht aus zufällig identischen Anstiegsflanken berechnet wird, die nicht von der selben Durchflußänderung hervorgerufen wurden. Dazu dient im wesentlichen der Bereich der Durchflußgeschwindigkeit, der bei Inbetriebnahme der Meßvorrichtung ermittelt wurde. Dabei können Meßwerte als fehlerhaft erkannt werden, die in einem bestimmten Bereich von der Anfangsgeschwindigkeit bzw. der vorherigen Geschwindigkeitsberechnung abweichen. Weiterhin können auch Meßwerte als fehlerhaft aussortiert werden, wenn sie nach dem DurchlaufZeitraum einen vorgegebenen Meßwertabstand überschreiten oder zu der vorherigen Messung einen derartigen Abstand nicht einhalten. Dabei kann auch aus den Gewichtssignalen des oberen Wendelschurrenmoduls 1 und des unteren Wägezellenmoduls 2 dessen Mittelwert berechnet werden, um die Meßgenauigkeit zu verbessern.
Durch diese erfinderische Ermittlung der Durchflußgeschwindigkeit eines Massenstroms durch mindestens zwei Durchflußmeßvorrichtungsteile 1, 2 war es möglich, auch bei sich ändernden Durchflußgeschwindigkeiten eine genaue Messung der Förderstärke und/oder der Fördermenge vorzunehmen. Da bei relativ glatten Wendelschurrenmaterialien die Reibung relativ gering ist, sind derartige Reibungskräfte weitgehend zu vernachlässigen, weil sie das Meßergebnis kaum verfälschen können. Bei einer bevorzugten Ausbildung der Auswertevorrichtung können übliche Reibungskorrekturfaktoren eingespeichert werden, die während eines Kalibriervorgangs zuvor ermittelbar sind. Da derartige Reibungswerte hauptsächlich nur bei geringen Förderstärken ins Gewicht fallen, ist die erfinderische Meßvorrichtung Vorzugs-
weise bei großen Förderstärken einsetzbar. Eine derartige Meßvorrichtung ist auch für schwerfließende Flüssigkeiten und fließfähige Gemische aus Flüssigkeiten und Feststoffen verwendbar .
Bei einer weiteren besonderen Meßvorrichtung ist die Auswertevorrichtung 7 zusätzlich über einen Regler 16 mit dem Dosierorgan 9 verbunden. Dabei kann dem Regler 16 mittels eines Stellorgans 17 eine bestimmte Sollförderstärke vorgegeben werden, die durch eine Rechenschaltung mit der ermittelten Istförderstärke verglichen wird und bei einer Abweichung die Förderstärke das Dosierorgan 9 entsprechend der Abweichung steuert.

Claims (11)

1. Meßvorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern, insbesondere rieselfähigen Schüttgütern mit einer nach unten geneigten schurrenartigen Förderrinne, über die der Massenstrom geleitet wird, die sich auf mindestens einer Wägezelle abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrinne aus mindestens zwei nacheinander angeordneten gleichartigen Teilen (1, 2) besteht, wobei sich jeder Rinnenteil (1, 2) auf mindestens einer Wägezelle (5, 6) abstützt und daß eine Auswertevorrichtung (7) vorgesehen ist, mit der aus den Wägezellensignalen zumindest die Rinnenbelastung (kg/m) und die Fließgeschwindigkeit (m/sec.) ermittelbar ist.
2. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rinnenteil als schraubenförmige Wendel (11, 20) ausgebildet ist, der jeweils einen Wendelschurrenteil (1, 2) darstellt.
3. Meßvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Wendel (11, 20) in einem rohrförmigen Gehäuse oder um ein Innenrohrteil angeordnet ist und ein Wendelschurrenmodul (1, 2) darstellt.
4. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrinnen oder Wendelschurren (11, 20) ein Gefälle von 10 bis 60% aufweisen und daß das Gefälle konstant oder einstellbar ist.
5. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrinnen oder Wendelschurren (11, 20) nach oben offen oder geschlossen sind und mindestens auf ihrer Förderseite aus einem glatten reibungsarmen verschleißfesten Material bestehen.
6. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei baugleiche Wendelschurrenmodule (1, 2) vertikal untereinander angeordnet und mit einer flexiblen kraftnebenschlußfreien Verbindung (13) nach außen luftdicht abgeschlossen sind, wobei sich jeder Wendelschurrenteil (1, 2) auf drei symmetrisch zu einer Mittelachse (14) angeordneten Wägezellen (5, 6) abstützt.
7. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Übergabeschurre (10) vorgesehen ist, die zwischen dem Dosierorgan (9) und dem oberen Wendelschurrenteil (1) angeordnet ist und eine schraubenförmige Wendel (11, 20) enthält.
8. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wendelschurrenteile (1, 2) unterhalb eines Dosierorgans (9) angeordnet sind, das einen volumetrisch gesteuerten Massenstrom in das obere Wendelschurrenteil (1) oder die Übergabeschurre (10) einleitet.
9. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertevorrichtung (7) als programmgesteuerte digitale Recheneinrichtung ausgebildet ist, die aus den zeitversetzten Gewichtsschwankungen beim Durchlauf jedes Rinnenteils oder Wendelschurrenteils (1, 2) die Fließgeschwindigkeit ermittelt und dies mit der Rinnen- oder Wendelbelastung eines oder beider Schurrenteile (1, 2) multiplikativ zur Ermittlung der Förderstärke (kg/h) verknüpft.
10. Meßvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswertevorrichtung (7) eine Rechenschaltung enthält, die durch eine Integration der Förderstärke über der Zeit die Fördermenge (kg) bildet.
11. Meßvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese als gravimetrische Dosiervorrichtung ausgebildet ist, in dem die Auswertevorrichtung (7) die ermittelte Istförderstärke mit einer vorgegebenen Sollförderstärke vergleicht und bei einer Abweichung das Dosierorgan (9) entsprechend verstellt.
DE20101509U 2001-01-30 2001-01-30 Meßvorrichtung zur Ermittlung eines kontinuierlichen Massenstroms von fließfähigen Gütern Expired - Lifetime DE20101509U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP4276422A1 (de) * 2022-05-13 2023-11-15 CiTEX Holding GmbH Verfahren zum bestimmen eines massenstroms und förder- und messeinrichtung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP4276422A1 (de) * 2022-05-13 2023-11-15 CiTEX Holding GmbH Verfahren zum bestimmen eines massenstroms und förder- und messeinrichtung

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