DE20101450U1 - Bewegliche Einheit einer Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen elektrischen Energie - Google Patents
Bewegliche Einheit einer Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen elektrischen EnergieInfo
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Description
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26. Januar 2001
SS/Ju/Sm
SS/Ju/Sm
EFB-Elektronik M. Stechmann GmbH Römerstr. 14
65479 Raunheim
DE
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FREISING und MÜNCHEN
Bewegliche Einheit einer Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen elektrischen Energie Bankverbindungen:
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EFB-Elektronik M. Stechmann GmbH
65479 Raunheim
Bewegliche Einheit mit einer Zähi-/Registriereinrichtung der entnommenen elektrischen Energie
Die Erfindung betrifft eine bewegliche Einheit mit einer Zuführung elektrischer Energie, mit mindestens einer Energieentnahmestelle und mit einer anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen elektrischen Energie, die einen Zählimpulsgeber umfasst, der mit der Energieentnahmestelle in Wirkverbindung steht und einen Zählimpuls pro entnommenem Energieinkrement erzeugt.
Bei einer derarten bekannten beweglichen Einheit ist ein Gehäuse einerseits als Steckdose ausgebildet und andererseits mit Steckerstiften zur Zuführung elektrischer Energie versehen. In dem Gehäuse sind ein Zählimpulszähler, ein Zählwerk sowie eine Anzeige untergebracht, mit der der elektrische Energieverbrauch eines an die Steckdose angeschlossenen elektrischen Verbrauchers direkt angezeigt werden kann (DE 30 33 095 A1).- Eine von dieser Einheit entfernte Verarbeitung der Zählimpulse, um den elektrischen Energieverbrauch zu registrieren, zu überwachen oder auszuwerten, ist jedoch nicht möglich. Um der Einheit Zählimpulse zu entnehmen, müsste diese geöffnet werden und ein Anschlusspunkt in der Schaltungsanordnung gesucht werden. Die von diesem Anschlusspunkt abgreifbaren Zählimpulse können zur Fernübertragung nicht ohne weiteres geeignet sein, so dass zusätzliche Schaltungsmaßnahmen zu treffen sind, um die Zählimpulse, insbesondere hinsichtlich ihres Pegels in eine geeignete Impulsform umzuwandeln. Durch das
Öffnen der Einheit, um diese Manipulationen durchzuführen, ist aber eine Eich- und Beglaubigungsfähigkeit der Einheit zumindest stark eingeschränkt.
Gleichwohl besteht an verschiedenen Verbrauchsstellen zunehmend die Notwendigkeit, den Energieverbrauch nicht nur direkt an der Verbrauchsstelle zu registrieren bzw. zu überwachen, sondern an einer von der Verbrauchsstelle entfernten Stelle, um den Verbrauch dort zu registrieren, zu überwachen bzw. zu bewirtschaften. Bedarfsfälle an kleineren und ortsveränderlichen Entnahmestellen, wie z.B. Steckdosenleisten, ergeben sich erhöht daraus, dass neben der Energieversorgung aus dem elektrischen Netz die Energieversorgung aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen verstärkt mittels Netzersatz bzw. USV- und Generatoranlagen erfolgt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine bewegliche Einheit der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die zur Erfassung der verbrauchten Energie an kleineren und ortsveränderlichen Entnahmestellen und Bereitsstellung von Signalen für eine Femverarbeitung/Registrierung geeignet ist und hierzu insbesondere eich- und beglaubigungsfähig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für eine bewegliche Einheit der eingangs genannten Gattung dadurch gelöst, dass die Einheit eine mit dem Zählimpulsgeber in Wirkverbindung stehenden Zählimpulsübergabe-/schnittstelle aufweist, die von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar ist.
Mit anderen Worten: zum Erreichen dieser Zählimpulsübergabe-/schnittstelle ist es nicht erforderlich, die Einheit bzw. ein Gehäuse der Einheit zu öffnen, welches vielmehr fest verschlossen und in einer eich- und beglaubigungsfähigen Form beibehalten werden kann. Die Zählimpulsübergabe-/schnittstelle schließt sich wirkungsmäßig an den Zählimpulsgeber an und ist dazu ausgelegt, einen Zählimpulsausgang mit geforderten Eigenschaften, insbesondere den SO-Bedingungen der deutschen
Industrienorm DIN 43864 zur Verfügung zu stellen. Der technische Aufwand hierfür ist gleichwohl gering, da von den Zählimpulsen des Zählimpulsgebers ausgegangen wird, der als Bestandteil der in die bewegliche Einheit integrierten Zähl- und Registriereinrichtung ohnehin vorhanden ist.
Gemäß der Erfindung wird also eine mobile elektrische Energieentnahmestelle mit einer hiermit mechanisch und elektrisch verbundenen anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtung, von der der Verbrauch (KW/h) direkt ablesbar ist, kombiniert mit der Bereitstellung geeigneter Zählimpulse zur Fernübertragung, um diese an einem von der beweglichen Einheit entfernten, unabhängigen Ort auszuwerten und insbesondere den Verbrauch zu registrieren.
Dabei kann die Energiezähl-/Registriereinrichtung bevorzugt gem. Anspruch 9 eich-/beglaubigungsfähig vorbereitet sein.
Eine solche bewegliche Einheit kann nicht nur zur Erfassung der elektrischen Energie einer Phase, sondern an zwei oder mehr Phasen ausgelegt sein, wobei gem. Anspruch 2 pro Phase je eine anzeigende Energiezähl-/Registriereinrichtung mit je einem Zählimpulsgeber vorgesehen ist, von denen jeder mit einer von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbaren Zählimpulsübergabe-/schnittstelle in Wirkverbindung steht.
Hierbei können sämtliche anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtungen gem. Anspruch 3 in einem Gehäuse untergebracht sein, welches auch sämtliche mit je einer anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtung in Verbindung stehende Energieentnahmestellen sowie sämtliche Zählimpulsübergabe-/schnittstellen umfasst.
Stattdessen kann aber auch gemäß Anspruch 4 jede anzeigende Zähl-/Registriereinrichtung mit der zugehörigen Energieentnahmestelle und Zählimpulsübergabe-/schnittstelle in einem Gehäuse platziert sein, wobei mindestens zwei solche modulartigen Gehäuse miteinander im Verbund stehen.
- Bei dieser Variante kann jeweils ein Gehäuse zur selbständigen Erfassung der verbrauchten Energie einer Phase ausgebildet sein. Mehrere solcher Gehäuse sind je nach Phasenzahl zusammenzustellen. Die Herstellung und Lagerhaltung werden dadurch rationalisiert.
Im einzelnen kann nach Anspruch 5 die bewegliche Einheit als mindestens eine Schutzkontakt-Steckdosenleiste ausgebildet sein, die ein Kabel als Zuführung der elektrischen Energie aufweist. Das Kabel ist normalerweise mit einem Stecker abgeschlossen. Bei Ausführungen mit bis zu drei Phasen pro Einheit können die Kabel aber auch mit freien Enden zweckmäßig sein.
Besonders vorteilhaft umfasst gemäß Anspruch 6 die Zählimpulsübergabe-/schnittstelle eine in der Einheit befestigte Buchse mit mehreren Kontakten, die von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar sind.
Alternativ kann gemäß Anspruch 7 die Zählimpulsübergabe-Zschnittstelle einen in der Einheit eingebrachten Einbaustecker mit mehreren Kontakten aufweisen, der von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar ist.
Als Buchse bzw. Einbaustecker kann ein üblicher Typ D-Sub-9 verwendet werden, dessen Pin 1 mit einer Gleichspannungsquelle 24 V verbunden ist und dessen Pin 9 als Impulsausgang belegt ist. Die Buchse bzw. der Einbaustecker kann an jeder Einheit nicht nur einfach pro Phase integriert sein, sondern gemäß Anspruch 10 kann eine Einheit mit einer Frontseite und einer Rückseite je eine Buchse oder einen Einbaustecker in der Frontseite und in der Rückseite aufweisen, wobei beide Buchsen bzw. Stecker Bestandteile der einen Zählimpulsübergabe-/schnittstelle pro Phase sind. - Einer dieser beiden Buchsen bzw. Einbaustecker kann zur Übergabe der Zählimpulse und deren entfernter Auswertung/Registrierung verwendet werden und der zweite der beiden Buchsen bzw. Einbaustecker zur Prüf- und Funktionsmessung. Es ist also nicht erforderlich, zum letzteren Zweck den festen Anschluß der anderen
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Buchse bzw. des anderen Einbausteckers, mit dem der Zählimpuls übergeben wird, zu lösen.
Die Betriebsbereitschaft der Einheit und die Zählimpulsabgabe können gemäß Anspruch 11 dadurch kontrolliert werden, dass in einer Sichtfläche der Einheit mindestens eine LED angebracht ist, mit der einerseits eine Betriebsbereitschaft der Zähl-/Registriereinrichtung und andererseits ein generierter Zählimpuls signalisiert wird. Wenn hierfür nur eine Leuchtdiode verwendet wird, ist diese als (duo) LED auszuwählen.
Montagegünstig können die anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtungen und die Zählimpulsübergabe-/schnittstelle mit der Buchse bzw. dem Einbaustecker in einer Untereinheit integriert sein, die in die Einheit einsetzbar ist.
Zusätzlich kann die Einheit gemäß Anspruch 13 einen Wippschalter aufweisen, der elektrisch zwischen der Zuführung elektrischer Energie und der Energieentnahmestelle angeordnet ist.
In einer anderen Variante können gemäß Anspruch 14 ein Netzentstörfilter und eine Schutzeinrichtung gegen Transienten elektrisch zwischen der Zuführung der elektrischen Energie und der Energieentnahmestelle angeordnet sein.
Stattdessen oder zusätzlich kann die Einheit auch einen Fehlerstromschutzschalter umfassen, der elektrisch zwischen der Zuführung der elektrischen Energie und einer Energieentnahmestelle angeordnet ist.
Zur einfachen Montage, beispielsweise an einem Gestell, können in die Schutzkontaktsteckdosenleiste Befestigungswinkel seitlich einschiebbar sein, und zwar je ein Befestigungswinkel an jeder Stirnseite.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand einer Zeichnung mit 40 Figuren erläutert. Hieraus können sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben. Es zeigt:
Fig. 1 eine Frontansicht auf eine Schutzkontaktsteckdosenleiste
mit einer Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen Energie einphasigen Wechselstroms,
Fig. 2 eine Rückansicht auf die Schutzkontaktsteckdosen leiste
gemäß Figur 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Schutzkontaktsteckdosenleiste
gemäß Figuren 1 und 2,
Fig. 4 eine Ansicht auf die linke Stirnseite der
Schutzkontaktsteckdosenleiste gemäß den Figuren 1 bis 3,
Fig. 5 eine Frontansicht auf eine Schutzkontaktsteckdosenleiste
gemäß den Figuren 1 bis 4, jedoch mit einem zusätzlichen Wippschalter an der Stelle einer Schutzkontaktsteckdose,
Fig. 6 eine Rückansicht auf die Steckdosen leiste gem. Figur 5,
Fig. 7 eine Seitenansicht auf die Steckdosenleiste gemäß den
Figuren 5 und 6,
Fig. 8 eine Ansicht auf eine Stirnseite der Steckdosenleiste
gemäß den Figuren 5 bis 7,
Fig. 9 eine Frontansicht auf eine Steckdosenleiste mit Zähl-
/Registriereinrichtungen der von einem Drei-Phasen-Anschluß entnommenen Energie,
eine Seitenansicht auf die Steckdosenleiste gemäß Figur 9, eine Rückansicht auf die Steckdosenleiste gem. den Figuren 9 und 10,
eine Ansicht auf die linke Stirnseite gem. den Figuren 9 und 10,
eine Ansicht auf einen linken und einen rechten Befestigungswinkel, der jeweils in die Steckdosenleiste gem. den Figuren 9 bis 12 seitlich einschiebbar ist,
| Fig. | 10 |
| Fig. | 11 |
| Fig. | 12 |
| Fig. | 13a, 13b |
Fig. 14a, 14b eine bezüglich den Figuren 13a, 13b um 90° gedrehte
Ansicht auf die Befestigungswinkel,
Fig. 15 einen Verbund von drei Steckdosenleisten mit je einer Zähl-
/Registriereinrichtung für drei Einzelphasen in einer Draufsicht,
eine Rückansicht auf den Verbund gem. Fig. 15,
eine Seitenansicht auf den Verbund gem. den Figuren 15 und 16,
eine Seitenansicht auf den Verbund gem. den Figuren 15 und 16,
eine Ansicht auf die linke Stirnseite des Verbunds gem. den Figuren 15 bis 17,
eine Frontansicht auf eine Schutzkontaktsteckdosenleiste mit einer Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen Energie eines einphasigen Wechselstroms mit Netzentstörfilter und integrierter
Transientenschutzeinrichtung,
Fig. 20 eine Rückansicht auf die Schutzsteckdosenleiste gem. Fig.
19,
Fig. 21 eine Seitenansicht auf die Schutzkontaktsteckdosenleiste
gemäß den Figuren 19 und 20,
Fig. 22 eine Ansicht auf die linke Stirnseite der
Schutzkontaktsteckdosenleiste gem. den Figuren 19 bis 21,
Fig. 23 bis 26 Ansichten gem. den Figuren 19 bis 23, jedoch für eine Schutzkontaktsteckdosenleiste nur mit einem Netzentstörfilter, ohne integrierte
Transientenschutzeinrichtung,
Fig. 27 bis 30 Ansichten auf eine Schutzkontaktsteckdosenleiste mit einer
Zähl-/Registriereinrichtung der entnommenen Energie eines Einphasenwechselstroms gem. den Figuren 1 bis 4, jedoch mit zusätzlichem zweipoligen Überstromschutzschalter anstelle von zwei Schutzkontaktsteckdosen,
Fig. 31 bis 34 eine Schutzkontaktsteckdosenleiste gem. den Figuren 27
bis 30, jedoch mit einem zusätzlichen
Fehlerstromschutzschalter anstelle des zusätzlichen
Überstromschutzschalters,
Fig. 35 bis 38 eine Schutzkontaktsteckdosenleiste mit einer Zähl-
Fig. 35 bis 38 eine Schutzkontaktsteckdosenleiste mit einer Zähl-
/Registriereinrichtung der entnommenen Energie eines
Einphasenwechselstroms gem. den Figuren 1 bis 4, jedoch
mit einem zusätzlichen Fehlerstromschutzschalter und
zweipoligem Überstromschutzschalter anstatt zwei
Schutzkontaktsteckdosen,
Fig. 39 einen Anschlussplan für die Zäh^/Registriereinrichtung der
Fig. 39 einen Anschlussplan für die Zäh^/Registriereinrichtung der
entnommenen Energie eines Einphasenwechselstroms mit
Zählimpulsgeber und
Fig. 40 einen Stromlaufplan der Zähl-/Registriereinrichtung mit
Fig. 40 einen Stromlaufplan der Zähl-/Registriereinrichtung mit
Zählimpulsgeber gem. Fig. 39.
In Fig. 1 ist mit 1 allgemein eine Schutzkontaktsteckdosenleiste bezeichnet, in deren linke Stirnseite, siehe auch Fig. 4, ein Kabel 2 mit nicht bezeichnetem Schutzkontaktstecker zur Energiezufuhr, und zwar eines einphasigen Wechselstroms, eingeführt ist. Die Energie kann über Schutzkontaktsteckdosen 3 bis 9 entnommen werden.
An beiden Stirnseiten der Schutzkontaktsteckdosenleite 1 sind Befestigungswinkel 10, 11 seitlich aufgeschoben, mit denen die Schutzkontaktsteckdosenleiste beispielsweise an einem 19"-Gestell angebracht werden kann.
Zur Erfassung der von den Schutzkontaktsteckdosen 3 bis 9 abgegebenen, d.h. verbrauchten elektrischen Energie, ist in die Schutzkontaktsteckdosenleiste eine Untereinheit 13 mit einer Zähl-/Registriereinrichtung 14 vorgesehen, die einen nicht dargestellten Zählimpulsgeber umfasst. Die Zähl-/Registriereinrichtung kann auch als Wechselstromzähler bezeichnet werden. Sein Anschluß an das Kabel 2 und an die Schutzkontaktsteckdosen, insbesondere 3, geht aus Fig. 39 hervor; ein entsprechender Stromlaufplan aus
Fig. 40. Dabei sind übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugszeichen - wie stets in dieser Beschreibung - versehen.
In Fig. 40 ist gezeigt, dass die Zähl-/Registriereinrichtung 14 eine Wicklung eines Stromwandlers 15 umfaßt, die in die Leitung der Phase L eingeschleift ist und den nicht dargestellten Zählimpulsgeber der Zähl-/Registriereinrichtung ansteuert.
Der Zählimpulsgeber steht mit einem passiven Zählimpulsausgang mit Anschlusspunkten 16, 17 in Verbindung. Der Anschlusspunkt 16 wird mit 24 V Gleichspannung beaufschlagt. Der Anschlusspunkt 17 gibt von dem Zählimpulsgeber erzeugte Zählimpulse nach dem SO-Bedingungen der deutschen Industrienorm DIN 43864 ab. Zur Entnahme der Zählimpulse, deren Weiterleitung und Verarbeitung an einer von der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1 entfernten Stelle die Anschlusspunkte 16, 17 der Zähl-/Registriereinrichtung mit einer D-Sub-9-Buchse 18 verbunden, und zwar mit deren Pin 1 und 9. Außerdem sind die Anschlusspunkte 16, 17 des Zählimpulsgebers mit einer weiteren D-Sub-9-Buchse 19 verbunden, die zur Kontrolle der Funktion des Zählimpulsgebers vorgesehen ist. Die Funktionen bzw. Zwecke, für die die Buchsen 18 und 19 vorgesehen sind, können auch vertauscht sein, je nach den an diesen Buchsen angeschlossenen Leitungen und Geräten. Die Buchse 18 ist auf der Frontseite der Untereinheit 13 eingelassen und somit von der Frontseite der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1 erreichbar. Die Buchse 19 befindet sich hingegen auf der Rückseite der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1, wie aus Fig. 2 ersichtlich.
Beide Buchsen 18 und 19 stellen also als Bestandteile einer Zählimpulsübergabe-/schnittstelle Zählimpulse zur Verfügung, die ein Maß für die den Schutzkontaktsteckdosen insgesamt entnommene elektrische Energie darstellen.
Die Schutzkontaktsteckdosenleiste 20 in den Figuren 5 bis 8 unterscheidet sich von der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1 in den Figuren 1 bis 4 dadurch, dass
die Schutzkontaktsteckdosenleiste 20 einen zusätzlichen Wippschalter 21 umfaßt, der in die Leitung zu den Schutzkontaktsteckdosen 4 bis 9 eingefügt ist.
Eine durchgehende Schutzkontaktsteckdosenleiste 22 gem. den Figuren 9 bis 12 ist hingegen zum Drei-Phasenanschluß mit einem Kabel 23 vorgesehen, welches offene Anschlusskontakte aufweist. Für je eine Phase sind fünf Schutzkontaktsteckdosen 24 bis 28, bzw. 29 bis 33, bzw. 34 bis 38 in der Schutzkontaktsteckdosenleiste 22 vorhanden. Außerdem gehört zu jeder Phase je eine Untereinheit 39, bzw. 40, bzw. 41, die entsprechend der Untereinheit 13 aufgebaut ist und zu der jeweils zwei Buchsen zur Zählimpulsabnahme 42, 43, bzw. 44, 45, bzw. 46, 47 gehören.
Jede der Untereinheiten 39, 40, 41 ist mit einer nicht bezeichneten Zähl-/Registriereinrichtung und einem nicht dargestellten Zählimpulsgeber analog zu dem Anschlussplan in Figur 39 und dem Stromlaufplan in Figur 40, jeweils bezogen auf eine Phase, angeschlossen.
Zu der Steckdosenleiste 22 gehören jeweils auf der linken Seite und auf der rechten Seite je ein seitlich einschiebbarer Befestigungswinkel, der in den Figuren 13a, 14a bzw. 13b, 14b mit 48 bzw. 49 bezeichnet ist.
In den Figuren 15 bis 18 ist ein Verbund von drei Steckdosenleisten 50, 51, 52 für drei Einzelphasen dargestellt. Zu jeder der drei Schutzkontaktsteckdosenleisten 50, 51, 52 gehört daher ein Kabel 53, 54, 55 auf der linken Stirnseite mit jeweils einem Schutzkontaktstecker. Die drei Schutzkontaktsteckdosenleisten sind durch seitliche Flansche 56, 57 zu einem Verbund integriert.
Zu jeder der Schutzkontaktsteckdosenleisten gehört eine Untereinheit 58, 59, 60 mit einer nicht bezeichneten Zähl-/Registriereinrichtung und einem Zählimpulsgeber, der jeweils mit Buchsen zur Zahlimpulsabnahme 51, 52, bzw. 53, 54, bzw. 55, 56 ausgerüstet ist. Diese entsprechen jeweils den Buchsen 18,
19 in den Figuren 39, 40 und sind schaltungsmäßig bezogen auf eine Phase analog angeordnet.
Eine Schutzkontaktsteckdosenleiste 67 in den Figuren 19 bis 22 für einphasige Energieabgabe und -erfassung sowie in 19"-Technik ausgeführt, entspricht im wesentlichen der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1 in den Figuren 1 bis 4, jedoch mit einem zusätzlichen Netzentstörfilter 68 und einer Transientenschutzeinrichtung 69, die zwischen der Zähl-/Registriereinrichtung 14 und Schutzkontaktsteckdosen 5 bis 9 schaltungstechnisch eingefügt sind, jedoch keinen Einfluß auf die Zähl-/Registriereinrichtung 14 mit den Buchsen 18, 19 haben.
Entsprechendes wie zu der Schutzkontaktsteckdosenleiste 67 gemäß den Figuren 19 bis 22 gilt für eine Schutzkontaktsteckdosenleiste 70 gemäß den Figuren 23 bis 26 kommen, die sich von ersterer nur dadurch unterscheidet, dass ein Netzentstörfilter 71 keine Transientenschutzeinrichtung umfasst. Auf die Zähl-/Registriereinrichtung 14 und den Zählimpulsgeber, der mit den Buchsen 18, 19 in Verbindung steht, hat dies keinen Einfluß.
In eine Schutzkontaktsteckdosenleiste 72 gemäß den Figuren 27 bis 30 zur Energieabgabe und Energieerfassung einphasigen Wechselstroms ist ein zweipoliger Überstromschutzschalter 73 integriert, weicher der Zähl-/Registriereinrichtung 14 vorgeschaltet sein kann. Im übrigen entspricht diese Schutzkontaktsteckdosenleiste der Schutzkontaktsteckdosenleiste 1 in den Figuren 1 bis 4.
In eine Schutzkontaktsteckdosenleiste 74 gemäß den Figuren 31 bis 34 ist statt des Überstromschutzschalters 73 in der Schutzkontaktsteckdosenleiste 72 ein Fehlerstromschutzschalter 75 integriert, der ebenfalls der Zähl-/Registriereinrichtung 14 vorgeschaltet sein kann. Letztere ist gegenüber den Figuren 1 bis 4, 39, 40 unverändert. Der Fehlerstromschutzschalter ist ebenfalls zweipolig.
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• · · ♦
Eine Schutzkontaktsteckdosenleiste 76 gemäß den Figuren 35 bis 38 umfaßt einen Fehlerstromschutzschalter und zweipoligen Überstromschutzschalter 77 und stellt damit praktisch eine Kombination dieser Schalter 73, 75 in den Figuren 27 bis 30, bzw. 31 bis 34 dar. Die Funktion der Zähl-/Registriereinrichtung 14 mit Zählimpulsgeber ist die gleiche wie bei den vorangehend beschriebenen Schutzkontaktsteckdosenleisten.
Claims (16)
1. Bewegliche Einheit mit einer Zuführung elektrischer Energie, mit einer Energieentnahmestelle und mit einer anzeigenden Zähl- /Registriereinrichtung (14), die einen Zählimpulsgeber umfasst, der mit der Energieentnahmestelle in Wirkverbindung steht und einen Zählimpuls pro entnommenem Energieinkrement erzeugt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit eine mit dem Zählimpulsgeber in Wirkverbindung stehende Zählimpulsübergabe-Ischnittstelle aufweist, die von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar ist.
2. Bewegliche Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie für zwei oder mehr Phasen je eine anzeigende Zähl- /Registriereinrichtung (14) mit je einem Zählimpulsgeber umfasst, von denen jeder mit einer von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbaren Zählimpulsübergabe-/schnittstelle in Wirkverbindung steht.
3. Bewegliche Einheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtungen (14) in einem Gehäuse untergebracht sind, welches auch sämtliche mit je einer anzeigenden Zähl-/Registriereinrichtung (14) in Verbindung stehenden Energieentnahmestellen sowie sämtliche Zählimpulsübergabe- /schnittstellen umfasst.
4. Bewegliche Einheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede anzeigende Zähl-/Registriereinrichtung (14) mit der zugehörigen Energieentnahmestelle und Zählimpulsübergabe-/schnittstelle in einem Gehäuse platziert ist und dass mindestens zwei Gehäuse miteinander in Verbund stehen.
5. Bewegliche Einheit nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Schutzkontakt- Steckdosenleiste (1, 20, 22, 50, 67, 70, 74, 76) ausgebildet ist, die ein Kabel (2, 23, 53) als Zuführung der elektrischen Energie aufweist.
6. Bewegliche Einheit nach den vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zählimpulsübergabe-/schnittstelle eine in der Einheit befestigte Buchse (18, 19) mit mehreren Kontakten umfasst, die von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar sind.
7. Bewegliche Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zählimpulseübergabe-/schnittstelle einen in der Einheit angebrachten Einbaustecker mit mehreren Kontakten einschließt, der von außerhalb der Einheit unmittelbar kontaktierbar ist.
8. Bewegliche Einheit nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zählimpulsübergabe- Ischnittstelle einen Zählimpulsausgang aufweist, der den SO- Bedingungen der deutschen Industrienorm DIN 43864 entspricht.
9. Bewegliche Einheit nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähl- /Registriereinrichtung (14) eich-/beglaubigungsfähig vorbereitet ist.
10. Bewegliche Einheit nach den Ansprüchen 1 und 2 oder 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit eine Frontseite und eine Rückseite aufweist, in die je eine Buchse (18, 19) oder ein Einbaustecker integriert ist, und dass beide Buchsen (18, 19) bzw. Stecker Bestandteile der einen Zählimpulsübergabe-/schnittstelle sind.
11. Bewegliche Einheit nach den Ansprüchen 1 und 2 oder 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Sichtfläche der Einheit mindestens eine LED angebracht ist, mit der einerseits eine Betriebsbereitschaft der Zähl- /Registriereinrichtung und andererseits ein generierter Zählimpuls signalisiert wird.
12. Bewegliche Einheit nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6 bzw. 1 bis 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die anzeigende Zähl- /Registriereinrichtung (14) und die Zählimpulsübergabe-Ischnittstelle mit der Buchse (18, 19) bzw. dem Einbaustecker in einer Untereinheit (13, 39, 40, 41, 58, 59, 60) integriert sind, die in die Einheit einsetzbar ist.
13. Bewegliche Einheit nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit einen Wippschalter (21) aufweist, der elektrisch zwischen der Zuführung elektrischer Energie und der Energieentnahmestelle angeordnet ist.
14. Bewegliche Einheit nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit ein Netzentstörfilter (68, 71) und eine Schutzeinrichtung gegen Transienten (69) aufweist, welche elektrisch zwischen der Zuführung elektrischer Energie und der Energieentnahmestelle angeordnet sind.
15. Bewegliche Einheit nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Fehlerstromschutzschalter (75), der elektrisch zwischen der Zuführung der elektrischen Energie und einer Energieentnahmestelle angeordnet ist.
16. Bewegliche Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in die Schutzkontaktsteckdosenleiste (1, 20, 22) Befestigungswinkel (10, 11; 48, 49) seitlich einschiebbar sind.
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