DE20100362U1 - Zentrifuge - Google Patents
ZentrifugeInfo
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- B04—CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
- B04B—CENTRIFUGES
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B04—CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
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- Centrifugal Separators (AREA)
Description
ü. r
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zentrifuge zum Abtrennen von Verunreinigungen aus einer Flüssigkeit, wobei ein Zentrifugenrotor in einem Gehäuse um eine Rotorachse drehbar ist und mindestens ein Lagerelement zur Aufnahme eines Wälzlagers aufweist.
Eine Zentrifuge der eingangs genannten Art ist aus der WO 99/54051 bekannt. Bei dieser Zentrifuge besitzt der Zentrifugenrotor am oberen Ende einen Achsstummel, der gegen das Innere des Zentrifugenrotors verschlossen ist. Dieser Achsstummel ragt im zusammengebauten Zustand der Zentrifuge in den Innenring eines Wälzlagers, das an der Innenseite eines Deckels des Zentrifugengehäuses gehaltert ist. Zur Halterung des Wälzlagers ist der Deckel innenseitig mit Schnappnasen versehen, die den Außenring des Wälzlagers umfassen. Bei einem Abnehmen des Gehäusedeckels verbleibt das Wälzlager am Deckel und wird dabei von dem Achsstummel des Zentrifugenrotors abgezogen. Nach dem Abnehmen des Gehäusedeckels kann dann der Zentrifugenrotor aus dem Zentrifugengehäuse separat entnommen werden. Weiterhin ist bei der bekannten Zentrifuge am Achsstummel ein Axialanschlag vorgesehen, der das Axialspiel des Zentrifugenrotors nach oben hin begrenzt. Zum Ausgleich von thermischen Maßveränderungen muß der Achsstummel innerhalb des Innenrings des Wälzlagers axial beweglich bleiben.
r 22 -.
Als nachteilig wird bei diesem bekannten Stand der Technik angesehen, daß jeweils sowohl der Zentrifugenrotor als auch der Gehäusedeckel unmittelbar an das jeweils eingesetzte Wälzlager, insbesondere an den Innendurchmesser des Innenrings und den Außendurchmesser des Außenrings des Wälzlagers, angepaßt werden müssen. Da die Zentrifugen je nach Verwendungszweck unterschiedliche Größen aufweisen können, z.B. unterschiedliche Höhen, die unterschiedlich große Lager erfordern, muß eine entsprechend große Zahl von hinsichtlich der Aufnahmen für das Wälzlager unterschiedlich ausgeführten Zentrifugenrotoren und Gehäusedeckeln hergestellt und vorgehalten werden. Ein weiterer Nachteil wird darin gesehen, daß bei der bekannten Zentrifuge der Austausch eines verbrauchten Rotors etwas umständlich und unangenehm ist, weil nach dem Abnehmen des Gehäusedeckels der Rotor von Hand aus dem Gehäuse herausgezogen werden muß. Dies ist insbesondere bei einer Schmierölzentrifuge eine schmutzige und daher unangenehme Arbeit.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Zentrifuge der eingangs genannten Art zu schaffen, die die aufgeführten Nachteile vermeidet und mit der insbesondere eine höhere Wirtschaftlichkeit bei unterschiedlich großen und für verschiedene Verwendungszwecke eingesetzten Zentrifugen erreicht wird und bei der ein einfacher und sauberer Rotorwechsel möglich ist.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einer Zentrifuge der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Lagerelement als Lagerkäfig ausgebildet ist, der mit dem Zentrifugenrotor und/oder mit dem Wälzlager mittels Rast- oder Schnappverbindung (en) verbunden oder verbindbar ist.
Mit der erfindungsgemäßen Zentrifuge wird vorteilhaft erreicht, daß bei unterschiedlichen einzusetzenden und zu
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halternden Wälzlagern nur der Lagerkäfig verändert werden muß, während der Zentrifugenrotor selbst nicht an das jeweilige Wälzlager angepaßt werden muß. Hierdurch wird eine wirtschaftlichere Fertigung und Lagerhaltung sowie Ersatzteilversorgung gewährleistet. Bei den Ausführungen der Zentrifuge, bei denen der Lagerkäfig mit dem Wälzlager über die Rast- oder Schnappverbindung verbunden ist, wird das Wälzlager, das vorzugsweise ein Kugellager ist, zugleich für die Aufnahme von im Betrieb der Zentrifuge auftretenden Axialkräften des Zentrifugenrotors genutzt, ohne daß der Rotor relativ zum Wälzlager axial verschieblich sein muß. Dies ergibt vorteilhaft eine reibungsarme Lagerung des Zentrifugenrotors, so daß bei gleichem Flüssigkeitsdurchsatz eine höhere Drehzahl und damit eine verbesserte Reinigungswirkung erzielt wird.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß der Lagerkäfig mit zwei oder mehr konzentrisch zur Rotorachse angeordneten federelastischen Zungen mit Schnappnasen ausgebildet ist, die den Außenring oder den Innenring des Wälzlagers fixieren. Hierdurch wird eine betriebssichere und hinsichtlich ihrer Lage und Ausrichtung dauerhaft exakte Verbindung zwischen Lagerkäfig und Wälzlager sichergestellt.
In zwei alternativen weiteren Ausgestaltungen ist bevorzugt vorgesehen, daß entweder die Schnappnasen die federelastischen Zungen radial nach innen überragen, wobei die federelastischen Zungen mit den Schnappnasen den Außenring des Wälzlagers umgreifen, oder daß die Schnappnasen die federelastischen Zungen radial nach außen überragen, wobei die federelastischen Zungen mit den Schnappnasen in den Innenring des Wälzlagers eingreifen.
Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, daß die federelastischen Zungen mit den Schnappnasen so ausgebildet sind,
daß das Wälzlager lösbar im Lagerkäfig fixiert ist. Auf diese Weise besteht bei Bedarf die Möglichkeit, das Wälzlager und den Lagerkäfig zu trennen, beispielsweise beim Wechseln des Zentrifugenrotors bei der Wartung der Zentrifuge oder bei einem Ersatz des Wälzlagers bei einem eventuellen Verschleiß, was aber in der Regel nicht erforderlich sein wird, da das Wälzlager ein Lebensdauerbauteil innerhalb der Zentrifuge ist.
Um im zusammengebauten Zustand der Zentrifuge das Wälzlager relativ zum Zentrifugengehäuse zentriert zu fixieren, ist weiter vorgesehen, daß innen an einem abnehmbaren Deckel des Gehäuses der Zentrifuge ein Lagerzapfen angeordnet ist, der in den Innenring des Wälzlagers eingreift.
Alternativ kann der Lagerzapfen auch so ausgeführt sein, daß er den Außenring des Wälzlagers umgreift.
Für beide zuletzt beschriebenen Ausführungen ist bevorzugt weiter vorgesehen, daß der Lagerzapfen zwei oder mehr federelastische Abschnitte mit vorstehenden Schnappnasen aufweist, wobei die Schnappnasen jeweils in Richtung zum zugehörigen Innenring oder Außenring des Wälzlagers weisen. Hiermit wird erreicht, daß bei einem Abnehmen des Deckels der Zentrifugenrotor mit aus dem Gehäuse heraus bewegt wird, sodaß für das Entnehmen des Rotors dieser nicht mit der Hand angefaßt werden muß.
Weiter sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Zentrifuge vor, daß die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem rotorseitigen Lagerkäfig und dem Wälzlager kleiner ist als die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem gehäuseseitigen Lagerzapfen und dem Wälzlager. Diese Ausführung der Zentrifuge hat den Vorteil, daß beim Abschrauben des Deckels der Zentrifugenrotor automatisch mit dem Deckel aus dem Zentrifugengehäuse
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entnommen wird und daß nach dem Entnehmen der Rotor einfach vom Deckel getrennt werden kann, indem die Schnappverbindung zwischen dem Lagerkäfig und dem Wälzlager getrennt wird. Das Wälzlager als in der Regel lebensdauerfestes Bauteil bleibt dabei über den Lagerzapfen im Dekkel fixiert. Ein mit Schmutz beladener Zentrifugenrotor kann so in einfacher und insbesondere sauberer Weise aus dem Zentrifugengehäuse entnommen und vom Deckel getrennt werden, ohne den Zentrifugenrotor mit der Hand oder mit einem Greifwerkzeug anfassen zu müssen. Ein neuer oder gereinigter Zentrifugenrotor kann dann in umgekehrter Weise sehr einfach zunächst mit dem Deckel verbunden und dann gemeinsam mit dem Deckel wieder mit dem Gehäuse verbaut werden.
Alternativ kann die Zentrifuge auch so ausgeführt sein, daß die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem rotorseitigen Lagerkäfig und dem Wälzlager größer ist als die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem gehäusedeckelseitigen Lagerzapfen und dem Wälzlager. Mit dieser Gestaltung wird erreicht, daß das Wälzlager am Rotor verbleibt, wenn Deckel und Rotor voneinander getrennt werden. Diese Ausführung ist dann sinnvoll, wenn das Wälzlager zusammen mit dem Rotor erneuert oder gereinigt werden soll.
Weiter schlägt die Erfindung vor, daß der Lagerkäfig an seiner dem Rotor zugewandten Seite einen zylindrischen Schaft mit zwei oder mehr konzentrisch zur Rotorachse angeordneten federelastischen Zungen mit diese radial überragenden Haltekrallen aufweist, wobei der Lagerkäfig mit seinen Haltekrallen in Aussparungen und/oder Vorsprüngen einer konzentrisch zur Rotorachse angeordneten Zentrifugenwelle fixiert ist. Auf diese Weise ergibt sich eine sehr schnell herstellbare und einfache Verbindung zwischen Lagerkäfig und Zentrifugenrotor. Besonders vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, wenn für die Anbrin-
gung des Lagerkäfigs am Rotor in diesem ohnehin vorhandene Aussparungen, die zur Überleitung der zu reinigenden Flüssigkeit aus der Zentrifugenwelle in das Innere des Zentrifugenrotors dienen, mit genutzt werden.
Bevorzugt ist dabei weiter vorgesehen, daß die Haltekrallen die Zungen radial nach außen überragen, wobei der Lagerkäfig mit seinen radial nach außen vorstehenden Haltekrallen in den Aussparungen einer hohlen Zentrifugenwelle fixiert ist.
Um einen Austritt von Flüssigkeit aus der hohlen Zentrifugenwelle nach außerhalb des Zentrifugenrotors zu unterbinden, ist vorgesehen, daß der Lagerkäfig an seinem zylindrischen Schaft mindestens eine umlaufende Dichtlippe aufweist, wobei der Lagerkäfig mit dem Schaft über die Dichtlippe dichtend in der hohlen Zentrifugenwelle eingesetzt ist.
Um eine exakte und feste Positionierung des Lagerkäfigs relativ zum Zentrifugenrotor zu gewährleisten, schlägt die Erfindung weiter vor, daß der Lagerkäfig eine Auflagefläche aufweist, mit der er sich auf der Außenfläche des Zentrifugenrotors abstützt.
Zur Gewährleistung einer kostengünstigen Herstellung als Massenartikel ist der Lagerkäfig bevorzugt einstückig aus Kunststoff hergestellt.
Ebenfalls aus Gründen einer einfachen und kostengünstigen Herstellbarkeit in großen Stückzahlen ist alternativ vorgesehen, daß der Zentrifugenrotor zumindest teilweise aus Kunststoff ausgebildet ist und daß der aus Kunststoff bestehende Teil des Zentrifugenrotors einstückig mit dem Lagerkäfig hergestellt ist.
Ein weiterer Beitrag zur Sicherstellung einer kostengünstigen und einfachen Herstellung besteht darin, daß bevorzugt der Lagerzapfen einstückig mit dem Deckel der Zentrifuge ausgebildet ist, vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff.
Alternativ zur zuletzt beschriebenen Ausführung kann der Lagerzapfen auch als zunächst separates Bauteil mit dem Deckel der Zentrifuge verbunden sein, vorzugsweise über Rotationsschweißen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Zentrifuge in einer ersten Ausführung im Querschnitt,
Figur 2 die Zentrifuge in einer zweiten Ausführung, in einem Teil-Querschnitt durch ihren oberen Bereich,
Figur 3 einen Lagerkäfig als Teil der Zentrifuge, in Seitenansicht,
Figur 4 den Lagerkäfig aus Figur 3 in Unteransicht, Figur 5 den Lagerkäfig aus Figur 3 und 4 in Draufsicht,
Figur 6 einen Deckel als Teil eines Zentrifugengehäuses, in Ansicht auf seine Innenseite,
Figur 7 die Zentrifuge aus Figur 2 mit gelöstem und teilweise angehobenem Deckel und Zentrifugenrotor und
Figur 8 den Deckel und den Zentrifugenrotor aus Figur 7, nun in einem voneinander getrennten Zustand.
Das in der Figur 1 dargestellte erste Beispiel einer Zentrifuge, die z.B. für die Reinigung von Schmieröl einer Brennkraftmaschine einsetzbar ist, umfaßt einen Zentrifugenrotor 1 und ein diesen umgebendes Gehäuse 50 mit einem abnehmbaren Deckel 5. Der Zentrifugenrotor 1 ist von üblicher glockenartiger Form und um eine vertikale Längsmittelachse 10, die die Rotorachse bildet, drehbar gelagert. Konzentrisch zur Rotorachse 10 verläuft eine hohle Zentrifugenwelle 6, durch die von unten her zu reinigende Flüssigkeit zuführbar ist. Durch mindestens eine im oberen Teil der Zentrifugenwelle 6 vorgesehene Durchbrechung 60 tritt die Flüssigkeit in das Innere des Zentrifugenrotors 1 über. Die Flüssigkeit verläßt den Zentrifugenrotor 1 durch zwei Rückstrahldüsen 11, die unterseitig am Zentrifugenrotor 1 in üblicher Anordnung vorgesehen sind.
Um eine möglichst leichtgängige Drehung des Zentrifugenrotors 1 infolge der Rückstoßwirkung der durch die Düsen 11 austretenden Flüssigkeit zu ermöglichen, ist der Zentrifugenrotor 1 oben und unten in je einem Lager 3, 7 gelagert. Bei dem unteren Lager 7 handelt es sich hier um ein übliches Gleitlager. Als oberes Lager 3 dient ein Wälzlager, hier ein Kugellager.
Das Wälzlager 3 umfaßt einen Außenring 30 und einen Innenring 31, zwischen denen die üblichen Lagerkugeln angeordnet sind. Mit seinem Außenring 30 ist das Wälzlager 3 in einem Lagerkäfig 2 gehaltert, der seinerseits mit dem Zentrifugenrotor 1 verbunden ist. Mit seinem Innenring 31 ist das Wälzlager 3 mit dem Deckel 5 verbunden.
Der Lagerkäfig 2 ist in seinem unteren Teil mit einem zylindrischen Schaft 22 ausgebildet, dessen Außenumfang
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mit zwei Dichtlippen 23 versehen ist. Dieser Schaft 22 ist in die hohle Zentrifugenwelle 6 von oben her dichtend eingesetzt. Zur Halterung des Lagerkäfigs 2 in dieser Stellung besitzt er an seinem unteren Ende mehrere, hier insgesamt vier federelastische Zungen 24, die an ihrem unteren Ende jeweils eine nach außen radial vorstehende Haltekralle 25 besitzen. Mit diesen Haltekrallen 25 rastet der Lagerkäfig 2 in die Durchbrechungen 60 ein, die im oberen Bereich der hohlen Zentrifugenwelle 6 vorgesehen sind. Mindestens eine der Durchbrechungen 60 ist dabei so groß, daß sie zugleich als Überströmöffnung für die zu reinigende Flüssigkeit aus dem Inneren der Zentrifugenwelle 6 in den Zentrifugenrotor 1 dient.
Oberhalb und radial außerhalb des zylindrischen Schafts 22 besitzt der Lagerkäfig 2 eine nach unten weisende Auflagefläche 26, mit der er sich an die Oberseite des Zentrifugenrotors 1 anlegt, wenn die Zungen 24 mit den Haltekrallen 25 in den Durchbrechungen 60 verrastet sind. Auf diese Weise wird ein fester und spielfreier Sitz des Lagerkäfigs 2 am Zentrifugenrotor 1 gewährleistet.
In seinem oberen Teil besitzt der Lagerkäfig 2 mehrere nach oben vorragende federelastische Zungen 20, die an ihrem oberen Ende jeweils eine radial nach innen weisende Schnappnase 21 aufweisen. Der Innendurchmesser des von den Innenseiten der Zungen 20 gebildeten Kreises entspricht dabei dem Außendurchmesser des Außenrings 3 0 des Wälzlagers 3. Die Schnappnasen 21 greifen über den Außenring 30 des Wälzlagers 3, so daß zwischen dem Wälzlager 3 und dem Lagerkäfig 2 eine lösbare Schnappverbindung besteht.
In ähnlicher Weise ist der Deckel 5 ebenfalls mit dem Wälzlager 3 verbunden. Hierzu ist zentral an der Innenseite des Deckels 5 ein nach unten vorragender Lagerzapfen 4 einstückig angeformt, dessen unterer Teil durch
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federelastische Abschnitte 40 gebildet ist. Der Außenumfang der federelastischen Abschnitte 40 entspricht in seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Innenrings 31 des Wälzlagers 3. Am unteren Ende der federelastischen Abschnitte 40 des Lagerzapfens 4 ist jeweils eine radial nach außen ragende Schnappnase 41 vorgesehen, die unterseitig den Innenring 31 des Wälzlagers 3 übergreift. Auf diese Weise besteht auch zwischen dem Deckel 5 und dem Wälzlager 3 eine lösbare Schnappverbindung.
Figur 2 der Zeichnung zeigt eine geringfügig abgewandelte Ausführung der Zentrifuge, wobei hier nur der obere Teil der Zentrifuge im Schnitt dargestellt ist. Im oberen Teil von Figur 2 ist der Deckel 5 sichtbar, auf den nach unten hin der Zentrifugenrotor 1 folgt. Auch hier ist als oberes Lager ein Wälzlager 3 vorgesehen, das wieder über einen Lagerkäfig 2 mit dem Zentrifugenrotor 1 verbunden ist. Der Lagerkäfig 2 ist dabei in gleicher Weise wie bei dem Beispiel gemäß Figur 1 mit dem Zentrifugenrotor 1 verbunden; auf den diesbezüglichen Teil der Beschreibung der Figur 1 wird verwiesen. Unterschiedlich ist in diesem Bereich nur, daß hier alle Durchbrechungen 60 größer ausgeführt sind, als dies für die Aufnahme der Haltekrallen 25 nötig wäre, so daß alle Durchbrechungen 60 auch als Überströmöffnungen für die zu reinigende Flüssigkeit bei deren Strömung aus der hohlen Zentrifugenwelle 6 in den Zentrifugenrotor 1 dienen.
Ein weiterer Unterschied zwischen den Ausführungsbeispielen gemäß Figur 1 und Figur 2 besteht darin, daß bei der Zentrifuge nach Figur 2 der Lagerzapfen 4 nicht mit dem Deckel 5 einstückig ausgeführt ist, sondern zunächst als separates Bauteil hergestellt ist, das dann in geeigneter Weise mit dem Deckel 5 verbunden ist, beispielsweise durch Verklebung oder Verschweißung, in letzterem Fall vorzugsweise durch Reibschweißen.
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Die Verbindungen zwischen Lagerkäfig 2 und Wälzlager 3 einerseits und Lagerzapfen 4 und Wälzlager 3 andererseits sind ebenso ausgeführt wie bei dem Beispiel gemäß Figur 1, so daß in dieser Hinsicht auf den entsprechenden Beschreibungsteil zur Figur 1 verwiesen werden kann.
Die Figur 3 der Zeichnung zeigt in vergrößerter Darstellung eine Seitenansicht des Lagerkäfigs 2, nun als Einzelteil. Oben befinden sich die federelastischen Zungen 20 mit je einer Schnappnase 21 an der Innenseite ihres oberen Endes. Nach unten hin folgt die nach unten weisende Auflagefläche 26, die in ihrem Verlauf der Oberseite des zugehörigen Zentrifugenrotors 1, der hier nicht dargestellt ist, angepaßt ist. Noch weiter nach unten folgt der zylindrische Schaft 22 mit den beiden integriert darauf vorgesehenen umlaufenden Dichtlippen 23, die zum dichtenden Einsetzen des Lagerkäfigs 2 in die hohle Zentrifugenwelle 6 dienen.
Den unteren Teil des Lagerkäfigs 2 bilden die unteren federelastischen Zungen 24 mit ihren nach außen weisenden Haltekrallen 25 am Ende, die zur Verrastung des Lagerkäfigs 2 an dem Zentrifugenrotor 1 dienen.
Figur 4 zeigt den Lagerkäfig 2 aus Figur 3 in Unteransicht, wobei hier deutlich erkennbar ist, daß dort insgesamt vier federelastische Zungen 24 mit je einer Haltekralle 25 vorgesehen sind. Außerdem ist bei dieser Blickrichtung dem Betrachter die Auflagefläche 26 zugewandt. Hinter den Zungen 24 ist der zylindrische Schaft 22 erkennbar.
Figur 5 zeigt den Lagerkäfig 2 in Draufsicht, wobei hier besonders deutlich wird, daß die federelastischen Zungen 2 0 mit ihren Schnappnasen 21 auf einem Kreis angeordnet sind, dessen Innenumfang dem Außenumfang des Wälzlagers 3, das hier nicht dargestellt ist, entspricht.
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Figur 6 zeigt den von der übrigen Zentrifuge abgenommenen Deckel 5 in einem Blick auf seine Innenseite. Hier ist im Zentrum des Deckels 5 der Lagerzapfen 4 erkennbar, der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel aufgrund seines relativ kleinen Durchmessers durch nur zwei federelastische Abschnitte 40 mit je einer radial nach außen weisenden Schnappnase 41 an ihrem unteren Ende gebildet ist.
Zur dichtenden Verbindung des Deckels 5 mit dem übrigen Zentrifugengehäuse 50 sind diese in üblicher Weise mit Gewinden sowie einem Dichtring, die hier nicht beziffert sind, versehen.
Anhand der Figuren 7 und 8 soll schließlich erläutert werden, wie bei einer Zentrifuge ein Wechsel des Zentrifugenrotors 1 vorgenommen wird:
Figur 7 zeigt die Zentrifuge mit losgedrehtem Deckel 5, der hier schon um ein gewisses Stück vom übrigen Zentrifugengehäuse 50 abgehoben ist. Der Zentrifugenrotor 1 bleibt dabei mit dem Deckel 5 verbunden, weil der Lagerkäfig 2 mit dem Zentrifugenrotor 1 verrastet ist, weil der Lagerkäfig 2 auf der anderen Seite mit dem Wälzlager 3 verrastet ist und weil schließlich das Wälzlager 3 mit dem Lagerzapfen 4, der mit dem Deckel 5 fest verbunden ist, ebenfalls verrastet ist. Beim Losdrehen und Anheben des Deckels 5 wird also automatisch der Zentrifugenrotor 1 mit angehoben und aus dem Zentrifugengehäuse 50 entnommen.
Figur 8 schließlich zeigt den Deckel 5 und den Zentrifugenrotor 1 nach ihrer Trennung voneinander. Diese Trennung erfolgt so, daß das Wälzlager 3 als lebensdauerfestes Bauteil mit dem Lagerzapfen 4 des Deckels 5 verbunden bleibt, während der Zentrifugenrotor 1 als zu erneuerndes oder zumindest zu reinigendes Bauteil vom Deckel
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5 und vom Wälzlager 3 getrennt wird. Diese Trennung wird dadurch gewährleistet, daß die federelastischen Zungen
2 0 am Lagerkäfig 2 so gestaltet sind, daß die Lösekraft
für die Lösung der Schnappverbindung zwischen den Zungen 20 und dem Wälzlager 3 kleiner ist als die Lösekraft,
die für eine Trennung der Schnappverbindung zwischen dem Wälzlager 3 und dem Lagerzapfen 4 aufzubringen ist.
2 0 am Lagerkäfig 2 so gestaltet sind, daß die Lösekraft
für die Lösung der Schnappverbindung zwischen den Zungen 20 und dem Wälzlager 3 kleiner ist als die Lösekraft,
die für eine Trennung der Schnappverbindung zwischen dem Wälzlager 3 und dem Lagerzapfen 4 aufzubringen ist.
Ein neuer oder gesäuberter Zentrifugenrotor 1 wird in umgekehrter Reihenfolge zunächst mit dem Deckel 5 verbunden, indem die Zungen 20 mit dem Wälzlager 3 verrastet
werden. Diese Einheit aus Deckel 5 und Zentrifugenrotor 1 kann dann gemeinsam in das Zentrifugengehäuse 50 eingeführt und durch Festschrauben des Deckels 5 fixiert werden. Danach ist die Zentrifuge wieder einsatzbereit. Bei der Wartung, wie sie vorstehend beschrieben ist, muß der verbrauchte Zentrifugenrotor 1, der beispielsweise das
Schmieröl einer Brennkraftmaschine reinigt, nicht mit
der Hand angefaßt werden, so daß ein sehr sauberes Arbeiten erreicht wird.
werden. Diese Einheit aus Deckel 5 und Zentrifugenrotor 1 kann dann gemeinsam in das Zentrifugengehäuse 50 eingeführt und durch Festschrauben des Deckels 5 fixiert werden. Danach ist die Zentrifuge wieder einsatzbereit. Bei der Wartung, wie sie vorstehend beschrieben ist, muß der verbrauchte Zentrifugenrotor 1, der beispielsweise das
Schmieröl einer Brennkraftmaschine reinigt, nicht mit
der Hand angefaßt werden, so daß ein sehr sauberes Arbeiten erreicht wird.
Claims (19)
1. Zentrifuge zum Abtrennen von Verunreinigungen aus einer Flüssigkeit, wobei ein Zentrifugenrotor (1) in einem Gehäuse (50) um eine Rotorachse (10) drehbar ist und mindestens ein Lagerelement (2) zur Aufnahme eines Wälzlagers (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement als Lagerkäfig (2) ausgebildet ist, der mit dem Zentrifugenrotor (1) und/oder mit dem Wälzlager (3) mittels Rast- oder Schnappverbindung(en) verbunden oder verbindbar ist.
2. Zentrifuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkäfig (2) mit zwei oder mehr konzentrisch zur Rotorachse (10) angeordneten federelastischen Zungen (20) mit Schnappnasen (21) ausgebildet ist, die den Außenring (30) oder den Innenring (31) des Wälzlagers (3) fixieren.
3. Zentrifuge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappnasen (21) die federelastischen Zungen (20) radial nach innen überragen, wobei die federelastischen Zungen (20) mit den Schnappnasen (21) den Außenring (30) des Wälzlagers (3) umgreifen.
4. Zentrifuge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappnasen (21) die federelastischen Zungen (20) radial nach außen überragen, wobei die federelastischen Zungen (20) mit den Schnappnasen (21) in den Innenring (31) des Wälzlagers (3) eingreifen.
5. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federelastischen Zungen (20) mit den Schnappnasen (21) so ausgebildet sind, daß das Wälzlager (3) lösbar im Lagerkäfig (2) fixiert ist.
6. Zentrifuge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß innen an einem abnehmbaren Deckel (5) des Gehäuses (50) der Zentrifuge ein Lagerzapfen (4) angeordnet ist, der in den Innenring (31) des Wälzlagers (3) eingreift.
7. Zentrifuge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (4) zwei oder mehr federelastische Abschnitte (40) mit radial nach außen vorstehenden Schnappnasen (41) aufweist.
8. Zentrifuge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß innen an einem abnehmbaren Deckel (5) des Gehäuses (50) der Zentrifuge ein Lagerzapfen (4) angeordnet ist, der den Außenring des Wälzlagers (3) umgreift.
9. Zentrifuge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (4) zwei oder mehr federelastische Abschnitte mit radial nach innen vorstehenden Schnappnasen aufweist.
10. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem rotorseitigen Lagerkäfig (2) und dem Wälzlager (3) kleiner ist als die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem gehäusedeckelseitigen Lagerzapfen (4) und dem Wälzlager (3).
11. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem rotorseitigen Lagerkäfig (2) und dem Wälzlager (3) größer ist als die Lösekraft für die Schnappverbindung zwischen dem gehäusedeckelseitigen Lagerzapfen (4) und dem Wälzlager (3).
12. Zentrifuge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkäfig (2) an seiner dem Rotor (1) zugewandten Seite einen zylindrischen Schaft (22) mit zwei oder mehr konzentrisch zur Rotorachse (10) angeordneten federelastischen Zungen (24) mit diese radial überragenden Haltekrallen (25) aufweist, wobei der Lagerkäfig (2) mit seinen Haltekrallen (25) in Aussparungen (60) und/oder Vorsprüngen einer konzentrisch zur Rotorachse (10) angeordneten Zentrifugenwelle (6) fixiert ist.
13. Zentrifuge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltekrallen (25) die Zungen (24) radial nach außen überragen, wobei der Lagerkäfig (2) mit seinen radial nach außen vorstehenden Haltekallen (25) in den Aussparungen (60) einer hohlen Zentrifugenwelle (6) fixiert ist.
14. Zentrifuge nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkäfig (2) an seinem zylindrischen Schaft (22) mindestens eine umlaufende Dichtlippe (23) aufweist, wobei der Lagerkäfig (2) mit dem Schaft (22) über die Dichtlippe (23) dichtend in der hohlen Zentrifugenwelle (6) eingesetzt ist.
15. Zentrifuge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkäfig (2) eine Auflagefläche (26) aufweist, mit der er sich auf der Außenfläche des Zentrifugenrotors (1) abstützt.
16. Zentrifuge nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkäfig (2) einstückig aus Kunststoff hergestellt ist.
17. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrifugenrotor (1) zumindest teilweise aus Kunststoff ausgebildet ist und daß der aus Kunststoff bestehende Teil des Zentrifugenrotors (1) einstückig mit dem Lagerkäfig (2) hergestellt ist.
18. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (4) einstückig mit dem Deckel (5) der Zentrifuge ausgebildet ist, vorzugsweise aus Kunststoff.
19. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (4) als separates Bauteil mit dem Deckel (5) der Zentrifuge verbunden ist, vorzugsweise über Rotationsschweißen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20100362U DE20100362U1 (de) | 2000-06-20 | 2001-01-10 | Zentrifuge |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20010617 | 2000-06-20 | ||
| DE20100362U DE20100362U1 (de) | 2000-06-20 | 2001-01-10 | Zentrifuge |
Publications (1)
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