DE20100323U1 - Vakuum-Halterung - Google Patents
Vakuum-HalterungInfo
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Description
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Anmelder-AZ.: G
Anmelder: Geilenberg-Münk, Susanna; Unterscheibenrain 15, 78166 Donaueschingen
Anmelder-Nr.:
Bezeichnung: Vakuum-Halterung
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung aus einem elastischen Material zur Halterung von Gegenständen unterschiedlicher Formgebung mit im wesentlichen glatter Außenfläche auf einem im wesentlichen glatten Untergrund.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 94 18 927.7 ist beispielhaft eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art bekannt, welche in dieser Druckschrift als Wandhalterung bezeichnet ist. Mit dieser Wandhalterung sollen Plastikflaschen unterschiedlicher Formgebung beispielsweise in Duschkabinen einfach an der Duschkabinenwand aufgehängt werden können. Dazu ist diese aus einem elastischen Material bestehende Wandhalterung als "Doppelsaugnapf" ausgebildet und einerseits mit einem Saugnapf ausgestattet, welcher an entsprechenden, zu halternden Behältnissen, insbesondere an Plastikflaschen, welche ein Duschmittel oder ähnliches enthalten, befestigbar ist. Andererseits weist diese Wandhalterung einen zweiten Saugnapf auf, welcher einstückig mit dem ersten Saugnapf eine Einheit bildet und durch welchen der "Doppelsaugnapf" zusammen
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mit dem Behältnis an einer glatten Wand, z.B. der Duschkabinenwand, befestigt werden kann. Zur Halterung des Doppelsaugnapfes einerseits am Behältnis und andererseits an der Wand wird ein bei Saugnäpfen allgemein bekannter Vakuum- oder Saugeffekt ausgenutzt. Die beiden Saugnäpfe sind bei der bekannten Wandhalterung durch einen zylindrischen Verbindungsabschnitt voneinander getrennt und bilden somit jeder für sich eine separate Saugkammer. Durch diese separaten Saugkammern kann die Wandhalterung zunächst mit ihrem zweiten Saugnapf festsitzend an der entsprechenden Wand fixiert werden, um anschließend das Behältnis am ersten Saugnapf anzudrücken und somit an der Wand zu befestigen. Aufgrund des vorgesehen Verbindungsabschnittes weisen die beiden Saugnäpfe einen großen axialen Abstand zueinander auf, so daß diese aufgrund des elastischen Materials im Einsatz stets zum "Abkippen" neigen. Desweiteren ist eine Befestigung aufgrund dieser Eigenschaften insbesondere eines größeren Gegenstandes auf einem im wesentlichen ebenen, d.h. horizontalen oder leicht schräg verlaufenden Untergrund nur bedingt möglich, da auch dieser zum Kippen neigt.
So kann dieser bekannte Saugnapf ausschließlich zur Halterung von geschlossenen Behältern genutzt werden, da bei einer Befestigung von offenen Gefäßen, wie Gläsern, TeI-lern, Vasen und dergleichen diese stets zum Kippen neigen. Somit ist deren übliche Nutzung, insbesondere wenn
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diese Behältnisse mit Flüssigkeiten gefüllt sind, nicht mehr möglich. Eine einfache, leicht wieder lösbare Halterung beispielsweise von Tellern auf einer Tischplatte ist allerdings notwendig, um beispielsweise zu ermöglichen, daß Kleinkinder, ältere Menschen oder allgemein auch behinderte Menschen mit motorischen Problemen sich selbständig versorgen können, ohne daß beispielsweise der Teller umgekippt oder gar vom Tisch geschoben wird.
Weiterhin ist der bekannte Doppelsaugnapf nur schwer, vom Untergrund wieder abnehmbar, da unmittelbar nach dem Andrücken des Saugnapfes an den Untergrund eine äußerst hohe Haftkraft bewirkt wird. Somit kann der Saugnapf der bekannten Wandhalterung, insbesondere wenn der Saugnapf gänzlich flach gegen den Untergrund gedrückt wurde und sich somit kaum noch ein Luftpolster zwischen dem Saugnapf und der Untergrund befindet, nur noch schwer vom Untergrund gelöst werden, um ihn beispielsweise in eine günstigere Position zu bringen. Auch diese Eigenschaft der bekannten Vorrichtung ist für den Einsatz zur Halterung von Tellern, Schüsseln und dergleichen beispielsweise auf einer Tischplatte von Nachteil, da eine einfache Umpositionierung schon des "Doppelsaugnapfes" selbst stets mit größerem Aufwand verbunden ist.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen auf einem im
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wesentlichen ebenen Untergrund zu schaffen, welche einerseits einfach ablösbar ist und andererseits einen gut haftenden Halt dieser Gegenstände auf dem Untergrund gewährleistet, wobei ein Abkippen der zu halternden Gegenstände weitgehend ausgeschlossen sein soll.
Die Lösung der Aufgabe ist durch zwei kegelförmige oder konkav gewölbte Ringelemente gekennzeichnet, welche im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten dicht miteinander verbunden sind und einen Saugring mit einem etwa V-förmigen, radial von innen nach außen divergierenden Ringquerschnitt bilden, dessen V-Schenkel gleiche oder unterschiedliche radiale Längen aufweisen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen mit im wesentlichen glatter Außenfläche auf einem im wesentlichen glatten Untergrund, insbesondere auf einer ebenen Grundfläche zur Verfügung gestellt, welche einerseits äußerst einfach handhabbar ist und bei welcher ein Kippen des zu halternden Gegenstandes weitgehend ausgeschlossen ist. Dazu weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zwei kegelförmige oder konkav gewölbte Ringelemente auf, welche im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten dicht miteinander verbunden sind. Die so miteinander verbundenen Ringelemente bilden einen Saugring mit einem etwa V-förmigen, radial von innen nach außen divergierenden Ringquerschnitt. Die beiden
V-Schenkel dieses V-förmigen Ringquerschnittes können dabei gleich oder unterschiedliche radiale Längen aufweisen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Saugringes mit seinen beiden kegelförmig oder konkav gewölbt ausgebildeten Ringelementen ist der Saugring in äußerst einfacher Art und Weise handhabbar. So kann der Saugring, ohne daß er sich versehentlich auf dem Untergrund festsaugt, an beliebiger Stelle auf dem Untergrund positioniert und auch bei Bedarf wieder umpositioniert werden. Durch einfaches Aufstellen eines zu befestigenden Gegenstandes mit ebenfalls im wesentlichen ebener Bodenfläche und eventuell durch leichtes Andrücken des Gegenstandes wird ein festsitzender Halt dieses Gegenstandes auf dem Untergrund in einfachster Weise erreicht. Dabei wird aufgrund der insgesamt ringförmigen Ausgestaltung des Saugringes zwischen dem Boden des Gegenstandes und des Untergrundes eine mehr oder weniger große Luftkammer gebildet, in welcher ein Restluftpolster eingeschlossen wird. Selbst bei vollständigem Zusammendrücken bzw. Anpressen des Gegenstandes auf den Saugring bleibt ein solches Restluftpolster erhalten, da die im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten dicht miteinander verbundenen Ringelemente einen gewissen minimalen Abstand der Bodenfläche vom Untergrund gewährleisten. Aufgrund dieses eingeschlossenen Luftpolsters bei sowohl auf dem Untergrund als auch der unteren
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Bodenfläche des zu halternden Gegenstandes dicht anliegenden, sich beim Niederdrücken des Gegenstandes verformenden Ringelementen ist ein einfaches Ablösen des Gegenstandes vom Untergrund wieder möglich, wobei gleichzeitig eine ausreichende Saugwirkung des Saugringes zur Halterung des Gegenstandes bewirkt wird. Zum Ablösen des Gegenstandes vom Saugring und damit vom Untergrund kann der Gegenstand aufgrund der Nachgiebigkeit des Luftpolsters zunächst leicht angehoben werden, so daß die beiden Ringelemente in einfacher Weise zugänglich werden. Durch leichtes Abheben eines der Ringelemente vom Untergrund bzw. vom befestigten Gegenstand im äußeren Randbereich des jeweiligen Ringelementes kann Umgebungsluft in die Luftkammer einströmen, so daß die Saugwirkung des Saugringes aufgehoben wird und der Gegenstand vom Untergrund bzw. Saugring abgenommen werden kann.
Desweiteren kann aber die Luftzufuhr in die Luftkammer auch dadurch bewirkt werden, daß der leicht angehobene Gegenstand im wesentlichen parallel zum Untergrund relativ zu diesem verschoben wird, wodurch eine Verformung der Ringelemente bzw. zumindest eines der Ringelemente bewirkt wird und sich dieses durch diese Verformung zumindest bereichsweise vom Untergrund oder vom Gegenstand abhebt, so daß Luft in den Zwischenraum zwischen Untergrund und unterer Bodenfläche des Gegenstandes nachströmen kann. Im Normalfall sind die beiden V-Schenkel des V-
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förmigen Saugringes in radialer Richtung umlaufend gleich lang ausgebildet.
Um jedoch beispielsweise auch auf einem leicht aufgerauhten Untergrund einen möglichst festsitzenden Halt des Saugringes sicherzustellen, kann aber auch das zum Untergrund hin gerichtete Ringelement mit seinem V-Schenkel radial länger ausgebildet sein, so daß sich eine wesentlich größere Dichtfläche nach dem Andrücken des Gegenstandes auf den Saugring zwischen unterem Ringelement und dem Untergrund ergibt. Durch diese größere Auflagefläche wird die Dichtheit zwischen Ringelement und Untergrund verbessert, so daß zumindest bei kurzzeitigen seitlichen oder vertikal nach oben gerichteten Belastungen am Gegenstand ein Nachströmen der Umgebungsluft in den Zwischenraum zwischen Unterseite der Bodenfläche und-Untergrund nur so minimal ist, daß ein schlagartiges Lösen des Gegenstandes auf dem Untergrund sicher verhindert wird.
Gemäß Anspruch 2 können die Ringelemente zu ihrer gemeinsamen Verbihdungsebene des Saugrings gleiche oder unterschiedliche V-Winkel bilden, die vorzugsweise jeweils nicht größer als etwa 20° sind. Dies bedeutet, daß die V-Schenkel maximal einen Winkel von etwa 40° zwischen sich im unbelasteten Zustand einschließen. Durch diese Ausgestaltung ist insbesondere sichergestellt, daß die Rück-Stellkräfte der Ringelemente nicht zu groß sind, um auch
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beim Aufsetzen eines leichteren Gegenstandes ein möglichst komplettes Zusammendrücken des Saugringes sicherzustellen. Durch dieses Zusammendrücken wird über den Saugring eine relativ große Auflagefläche für den Gegenstand zur Verfügung gestellt, so daß dieser sicher auf dem Untergrund gehalten wird.
Zur Verbesserung dieses sicheren Standes des zu halternden Gegenstandes auf dem Untergrund kann der Saugring gemäß Anspruch 3 mit seiner den Verbindungsbereich seiner beiden Ringelemente bildenden, umlaufenden Innenkante eine Art Standfläche für den zu halternden Gegenstand bzw. zum Untergrund hin bilden. Dies bedeutet, daß der umlaufende Bereich der Innenkante in seiner Gesamtdicke etwas dicker ausgebildet sein kann, als die Summe der Querschnittsdicken der beiden Ringelemente. So ergibt sich, insbesondere beim kompletten Zusammendrücken des erfindungsgemäßen Saugringes eine definierte Standfläche für den halternden Gegenstand, der mit seiner Unterseite definiert auf dieser durch die umlaufende Innenkante gebildete Standfläche aufsitzt. Die Standflächen können dabei vollständig umlaufend ausgebildet oder auch in umlaufende Teilabschnitte unterteilt sein.
Desweiteren kann gemäß Anspruch 4 vorgesehen sein, daß der Saugring unterschiedliche Außenkonturen, insbesondere kreisringförmige, ovale oder auch vieleckige Grundformen
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aufweisen kann. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung werden unterschiedliche Saugringe zur Verfügung gestellt, welche zur sicheren Halterung von Gegenständen unterschiedlicher Grundform optimal angepaßt sind. An dieser Stelle sei erwähnt, daß im Falle einer vieleckigen Grundform des Saugringes gemäß der Ausgestaltung nach Anspruch 4 in den Eckbereichen der Ringelemente eine abgerundete Formgebung vorgesehen ist, um auch eine möglichst gute Dichtheit zwischen den Ringelementen und den entsprechenden Auflageflächen des Untergrundes bzw. des zu halternden Gegenstandes zu erreichen.
In gleicher Weise vorteilhaft ist auch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 5, nach welcher der Saugring unterschiedliche Außenabmessungen aufweisen kann und in seiner Form und Größe etwa der Montagefläche des zu halternden Gegenstandes angepaßt ist. Dies bedeutet, daß Saugringe einerseits mit unterschiedlichen Außenkonturen und andererseits in unterschiedlicher Größe und Form vorgesehen sind. Sowohl die Form als auch die Größe des Saugringes können gemäß Anspruch 5 einem zu halternden Gegenstand bzw. dessen Montagefläche angepaßt sein, so daß eine möglichst an diese Montagefläche angepaßte Auflagefläche für den zu halternden Gegenstand zur Verfügung gestellt wird. Damit ist ein versehentliches Kippen und Verrutschen des Gegenstandes auf dem Untergrund sicher ausgeschlossen.
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Es versteht sich, daß für größere Gegenstände auch mehrere kleinere Saugringe der erfindungsgemäßen Art zu deren Fixierung auf einem Untergrund eingesetzt werden können. Die Saugringe können dabei auch Außendurchmesser von weniger als 3 cm bis 4 cm aufweisen. Durch die Mehrfachanordnung ist dabei auch insgesamt eine genügend große Haftkraft durch die Saugwirkung dieser Saugringe gewährleistet, so daß auch bei einer derartigen Verwendung ein festsitzender Halt des Gegenstandes auf dem Untergrund sichergestellt ist.
Um eine möglichst gute Nachgiebigkeit bei gleichzeitig hoher Dichtheit der Ringelemente sicherzustellen, weisen diese gemäß Anspruch 6 eine Querschnittsdicke von maximal 2,5 mm auf. Durch diese relativ dünne Ausgestaltung der Ringelemente wird weiterhin sichergestellt, daß ein auf einem derart ausgestalteten Saugring aufgesetzter Gegenstand nur einen geringen Abstand vom Untergrund aufweist. Desweiteren sind die in der Regel aus einem gummielastischen Material oder dergleichen gefertigten Ringelemente auch nur gering kompressibel, da sie selbst nur eine geringe Dicke aufweisen. Auch durch diese Ausgestaltung wird die Standsicherheit eines Gegenstandes auf dem Untergrund wesentlich erhöht und einem unbeabsichtigten Kippen des Gegenstandes auf dem Untergrund sicher entgegengewirkt.
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Gemäß Anspruch 7 kann der Saugring mit seinen Ringelementen einstückig ausgebildet sein und als Spritzgießteil hergestellt sein. Durch diese Ausgestaltung ist einerseits eine äußerst kostengünstige Herstellung und andererseits auch eine hohe Lebensdauer des Saugrings gewährleistet.
Gemäß Anspruch 8 kann radial innerhalb der umlaufenden Innenkanten der Ringelemente eine umlaufende, ringförmige Stützlamelle vorgesehen sein, welche eine zentrale Durchgangsöffnung bildet. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird das Volumen der Luftkammer im Einsatz des Saugringes verringert, wodurch sich eine höhere maximal erreichbare Saugkraft ergibt. Durch Variation der Dicke dieser Stützlamelle und/oder auch des Innendurchmessers der Durchgangsöffnung läßt sich somit die Größe des Volumens der Luftkammer variieren, so daß für unterschiedliche Einsatzzwecke auch Saugringe mit unterschiedlich hohen Saugkräften bereitgestellt werden können. Desweiteren wird durch diese Stützlamelle eine gewisse Versteifung des Saugringes und somit eine höhere Stabilität erreicht. Die Dicke der Stützlamelle sollte dabei etwa höchstens gleich groß sein wie oder kleiner sein als die Summe der Querschnittsdicken der Ringelemente des Saugringes.
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Im folgenden werden anhand der Zeichnung einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt I-I aus Fig. 2 eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Saugringes ;
Fig. 2 eine verkleinerte Draufsicht II des Saugringes aus Fig. l;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung des Saugringes aus den Fig. 1 und 2 im Einsatz mit einem aufgesetzten Gegenstand in Form einer Glasschüssel;
Fig. 4 einen Schnitt IV-IV aus Fig. 5 eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Saugringes mit kürzeren V-Schenkeln seiner Ringelemente sowie einem größeren, eingeschlossenen Anstellwinkel dieser V-Schenkel;
Fig. 5 eine verkleinerte Draufsicht V des Saugringes aus Fig. 4;
Fig. 6 eine Schnittdarstellung des Saugringes aus den Fig. 4 und 5 im Einsatz;
Fig. 7 einen Schnitt VII-VII aus Fig. 8 eines dritten Ausführungsbeispiels eines Saugringes mit unter-
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schiedlich gestalteten Ringelementen und ovaler Grundform,-
Fig. 8 eine verkleinerte Draufsicht VIII des Saugringes aus Fig. 7;
Fig. 9 einen Teilschnitt durch einen im Einsatz befindlichen Saugring mit einer umlaufenden Standfläche im Bereich seiner umlaufenden Innenkante.
Fig. l zeigt einen Schnitt I-I aus Fig. 2 einer als Saugring l ausgebildeten, erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Halterung von Gegenständen auf einem im wesentlichen glatten Untergrund. Der Saugring l besteht aus einem oberen Ringelement 2 und einem unteren Ringelement 3, welche beide beim vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa kegelförmig ausgebildet sind. Im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten 4 und 5 sind die beiden Ringelemente 2 und 3 umlaufend und dicht miteinander verbunden. Der aus den beiden Ringelementen 2, 3 gebildete Saugring l besteht vorzugsweise aus einem gummielastischen Werkstoff und ist einstückig ausgebildet.
Die beiden, miteinander verbundenen Ringelemente 2, 3 bilden einen V-förmigen Ringquerschnitt, wobei jedes der Ringelemente 2, 3 einen V-Schenkel 6 bzw. 7 dieses Ringquerschnittes des Saugringes 1 darstellt. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 verlaufen diese beiden V-
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Schenkel 6 und 7 radial von innen nach außen divergierend zueinander. Jeder der V-Schenkel 6 und 7 ist gegenüber einer gemeinsamen Verbindungsebene 8, welche bei diesem Ausführungsbeispiel symmetrisch zwischen den beiden Ringelementen 2 und 3 angeordnet ist und im Verbindungsbereich der Innenkanten 4 und 5 der Ringelemente 2, 3 liegt, in entgegengesetzter Richtung um einen V-Winkel &agr; bzw. &bgr; geneigt angeordnet. Diese beiden V-Winkel &agr; und &bgr; können wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. l identisch sein und betragen vorzugsweise maximal jeweils 20°. Das bedeutet, daß die beiden V-Schenkel 6 und 7 der Ringelemente 2 und 3 einen maximalen Winkel von etwa 40° zwischen sich einschließen. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der Fig. 1 betragen die beiden V-Winkel &agr; und &bgr; jeweils 10°, so daß die beiden V-Schenkel 6 und 7 um einen Gesamtwinkel von 20° radial von innen nach außen divergierend zueinander verlaufend angeordnet sind.
An dieser Stelle sei noch bemerkt, daß anstatt dieser dargestellten kegelförmigen Ausgestaltung der Ringelemente diese auch entsprechend gekrümmt, d.h. konkav gewölbt ausgebildet sein können.
Die unbelastete Gesamthöhe H des Saugringes l der Fig. l beträgt beim vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa 1,5 bis 2 cm. Die Wandstärke bzw. Querschnittsdicke d jeder der Ringelemente 2 und 3 sollte vorzugsweise nicht größer
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als 2,5 mm sein. Aufgrund dieser geringen Querschnittsdicke d sowie der relativ kleinen V-Winkel &agr; und &bgr; wird sowohl im Ausgangszustand des Saugringes 1 als auch im zusammengepreßten Einsatz eine äußerst geringe Bauhöhe erreicht. Desweiteren läßt sich der Saugring l durch diese Ausgestaltung mit äußerst geringem Kraftaufwand zusammendrücken, so daß auch Gegenstände mit geringem Eigengewicht in einfacher Weise auf einem Untergrund sicher fixiert werden können und sich auch nicht wieder selbständig ablösen können, da die Rückstellkräfte des Saugringes 1 mit seinen Ringelementen 2 und 3 nur gering sind. Auch wird durch diese geringe Bauhöhe, insbesondere im Einsatz, ein sicherer Stand des zu fixierenden Gegenstandes auf dem Untergrund erreicht. Der Saugring 1 besteht dabei aus einem flexiblen, formstabilen und dennoch elastisch äußerst nachgiebigen Material, dessen Oberflächeneigenschaften eine gewisse Anpassung an den Untergrund zuläßt. Damit kann der erfindungsgemäße Saugring 1 auch auf einem Untergrund eingesetzt werden, welcher eine strukturierte, leicht aufgerauhte Oberfläche aufweist.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, welche eine Draufsicht II aus Fig. l auf den Saugring l darstellt, weist der Saugring 1 eine kreisrunde Außenkontur auf und bildet in seinem Inneren eine ebenfalls kreisrunde Durchgangsöffnung 9. Aufgrund dieser vorgesehenen Durchgangsöffnung 9 kann der Saugring l an beliebiger Stelle auf einen Unter-
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grund mit entsprechend im wesentlichen glatter Oberfläche aufgelegt werden, ohne daß sich der Saugring 1 versehentlich auf dieser Oberfläche festsaugen kann. Durch diese Ausgestaltung ist somit ein Versetzen des Saugringes 1 jederzeit in einfachster Weise durchführbar, so daß dessen endgültige Position auf dem Untergrund zur relativ genauen Positionierung eines Gegenstandes auf dem Untergrund in einfacher Weise ausgerichtet werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann der gewünschte Gegenstand auf den Saugring l aufgesetzt und in seiner gewünschten Position fixiert werden.
Fig. 3 zeigt den Saugring l mit seinen beiden Ringelementen 2 und 3 im Einsatz. Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel dient der Saugring l zur Halterung einer Glasschüssel 10, welche mit ihrem unterseitig glatten Glasboden 11 einfach, im wesentlichen zentrisch auf den Saugring 1 aufgesetzt ist. Dieser Glasboden 11 der Glasschüssel 10 muß dabei nicht ebenfalls kreisrund wie der Sauring l ausgebildet sein, sondern er muß lediglich eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, so daß die Randbereiche des oberen Ringelementes 2 sicher nach außen überragt werden. Damit wird sichergestellt, daß das obere Ringelement 2 auch an der Unterseite des Glasbodens Il dichtend zur Anlage kommt.
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Beim Aufsetzen der Glasschüssel 10 wird der Saugring 1 aus seiner in Fig. l dargestellten Ausgangsform in die in Fig. 3 dargestellte, zusammengepreßte Form gebracht. Dabei wird zwangsläufig das Luftvolumen, welches zu Beginn des Aufsetzens zwischen dem Glasboden 11, dem Untergrund 12 und dem Saugring 1 eingeschlossen ist, verdrängt und entweicht aufgrund der elastischen Nachgiebigkeit der Ringelemente 2 und 3 nach außen. Aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Saugringes 1 mit seiner zentralen Durchgangsöffnung 9 verbleibt bei vollständig niedergedrückter Glasschüssel zwischen dem Glasboden Il und dem Untergrund 12 eine Luftkammer 13, in welcher sich ein Restvolumen an leicht komprimierter Luft befindet.
Wie aus Fig. 3 weiter ersichtlich ist, liegen die V-Schenkel 6 und 7 zumindest annähernd vollständig aufeinander, so daß sich ein minimaler Abstand D zwischen dem Glasboden 11 und dem Untergrund 12 ergibt. Dieser minimale Abstand D zwischen dem Glasboden Ii und dem Untergrund 12 ist durch die Querschnittsdicke d der Ringelemente 2 und 3 bestimmt und beträgt etwa den doppelten Betrag dieser Querschnittsdicke d.
Wie aus Fig. 3 weiter ersichtlich ist, liegt das obere Ringelement 2 mit seinem V-Schenkel 6 in diesem zusammengepreßten Zustand des Saugringes 1 im wesentlichen flächig unterseitig am Glasboden Il dichtend an. Desweiteren
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ist erkennbar, daß dementsprechend das untere Ringelement 3 mit dem unteren V-Schenkel 7 ebenfalls flächig auf dem Untergrund 12 dichtend anliegt. Um nun die Glasschüssel 10 wieder vom Untergrund 12 entfernen zu können, wird diese leicht angehoben, wobei dies aufgrund des in der Luftkammer 13 eingeschlossenen, nachgiebigen Restvolumens an Luft in einfacher Weise durchführbar ist. Bei leicht angehobener und durch den Saugring 1 und dessen Saugwirkung noch angesaugter Glasschüssel 10 kann nun beispielsweise der untere V-Schenkel 7 des unteren Ringelementes 3 vom Untergrund 12 einfach angehoben werden, so daß die dichte Anlage dieses V-Schenkels 7 auf dem Untergrund 12 aufgehoben wird und Umgebungsluft in die Luftkammer 13 einströmen kann. Durch dieses Einströmen wird der in der Luftkammer 13 befindliche Unterdruck aufgehoben, so daß die Saugwirkung des Saugringes 1 ebenfalls aufgehoben ist. Damit läßt sich nun die Glasschüssel 10 in einfacher Weise vollständig vom Saugring 1 und damit vom Untergrund 12 abnehmen.
Eine weitere Möglichkeit zum Lösen der Glasschüssel 10 vom Untergrund 12 bzw. vom Saugring 1 besteht darin, daß nach dem ersten Anheben der Glasschüssel 10 diese parallel zum Untergrund 12 verschoben wird, so daß eine Verformung der Ringelemente 2 und 3 bewirkt wird. Durch diese Verformung lösen sich die Ringelemente 2 und 3 mit ihren V-Schenkeln 6 und 7 vom Glasboden Il bzw. vom Unter-
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grund 12, so daß ebenfalls Umgebungsluft in die Luftkammer 13 nachströmen kann und somit die Saugwirkung des Saugringes l aufgehoben wird. Eine derartige Verformung der Ringelemente 2 und/oder 3 wird auch durch die vorhandene Durchgangsöffnung 9 begünstigt, da die Ringelemente 2, 3 nicht durch eine Trennwand oder dergleichen, welche eine Versteifung bewirken würde, an ihrer Verformung gehindert werden. Somit wird durch die Durchgangsöffnung 9 zum einen der Vorteil erreicht, daß der Saugring 1 beliebig positioniert und umgesetzt werden kann und zum anderen, daß ein durch die Saugwirkung des Saugringes l auf dem Untergrund 12 fixierter Gegenstand auch in einfacher weise wieder gelöst werden kann.
wie in den Fig. l und 2 in gestrichelten Linien dargestellt ist, kann radial innerhalb der umlaufenden Innenkanten 4, 5, 6 und 7 der beiden Ringelemente 2 und 3 eine Stützlamelle 14 vorgesehen sein. Diese Stützlamelle 14 bildet eine zentrale Durchgangsöffnung 9/1, welche in ihren Abmessungen erheblich kleiner ausgebildet ist, als die Durchgangsöffnung 9 des Ausführungsbeispiels ohne Stützlamelle. Durch diese Stützlamelle 14 wird eine gewisse Versteifung des Stützringes 1 erreicht, was insbesondere bei einer Verwendung eines äußerst weichen Materials von Vorteil ist. So kann auch bei Verwendung eines äußerst weichen Werkstoffes für den Saugring 1 dieser nicht schon beim Aufsetzen eines Gegenstandes unkontrol-
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liert nachgeben. Desweiteren kann durch diese Stützlamelle 14 die maximal erreichbar Saugkraft des Stützringes im Einsatz beeinflußt werden. Durch diese Stützlamelle wird der Luftraum in der Luftkammer 13 verringert, so daß ein geringeres Restvolumen an Luft in der Luftkammer 13 bei aufgesetztem Gegenstand wie beispielsweise der Glasschüssel 10 aus Fig. 3 erreicht wird. Durch dieses geringere Volumen der Luftkammer 13 steht in dieser beim Abheben nur ein geringeres Volumen an Luft zur Verfügung, das sich auch nur weniger stark beispielsweise beim Anheben des Gegenstandes ausdehnen kann, so daß die Haftkraft mit geringer werdendem Restvolumen der Luftkammer 13 gesteigert werden kann. Im Extremfall kann die Durchgangsöffnung 9/1 in ihrer Ausdehnung fast zu Null tendieren. Vorzugsweise sollte aber die Durchgangsöffnung wenigstens einen Millimeter groß sein, so daß stets im montierten Zustand bzw. im Einsatz des Saugringes 1 eine Verbindung zwischen den beiden Saugkammern, die durch den oberhalb der Stützlamelle einerseits und unterhalb der Stützlamel-Ie 14 andererseits gebildeten Restraum gebildet werden, vorhanden ist. Die Dicke D2 der Stützlamelle sollte die doppelte Querschittsdicke d der Ringelemente 2, 3 bzw. die Summe der Querschittsdicken d nicht überschreiten. Beträgt die Dicke D2 der Stützlamelle 14 etwa der Summe der Querschnittsdicken d, so kann die Stützlamelle bei vollständig zusammengedrücktem Saugring auch als zusatz-
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liehe Saugfläche genutzt werden, indem sie dann vollständig zusammen mit den Ringelementen 2 und 3 am jeweiligen, aufgesetzten Gegenstand bzw. am Untergrund mitanliegt, wodurch ebenfalls eine Erhöhung der Haftkraft erreichbar ist.
Es ist auch vorgesehen, daß die Dicke D2 der Stützlamelle 14 radial von außen nach innen abnimmt, so daß die Stützlamelle 14 dementsprechend eine sich radial von außen nach innen verjüngende Keilform bildet.
Es wird deutlich, daß mit dem erfindungsgemäßen Saugring gemäß des Ausführungsbeispieles der Fig. 1 bis 3 einerseits eine einfache Positionierung und Halterung eines Gegenstandes, beispielsweise in Form der Glasschüssel 10, auf dem Untergrund 12 an beliebiger Stelle durchgeführt werden kann und gleichzeitig auch ein Lösen in einfachster Weise durchführbar ist.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Saugringes 15, welcher ebenfalls zwei Ringelemente 16 und 17 aufweist, die ebenfalls im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten 18 und 19 dicht miteinander verbunden sind. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. l sind die V-Schenkel 2 0 und 21 der Ringelemente 16 und 17 radial kürzer ausgebildet und weisen auch zur Verbindungsebene 22 jeweils einen größeren Neigungswinkel &agr; bzw. &bgr; auf. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind die beiden Nei-
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gungswinkel bzw. V-Winkel &agr; und &bgr; zur Verbindungsebene 22 identisch und betragen jeweils 15°, so daß insgesamt die beiden V-Schenkel 2 0 und 21 einen Gesamtwinkel von 30° einschließen. Die Gesamthöhe H dieses Ausführungsbeispieles gemäß der Fig. 4 kann dabei größer ausgebildet sein, als beim Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. l. Durch die kürzere Ausbildung der V-Schenkel 20 und 21 ist die zentrale Durchgangsöffnung 23 des Saugringes 15 bei gleichen radial äußeren Abmessungen des Saugringes 15 größer, als beim Ausführungsbeispiel des Saugringes 1 gemäß der Fig. l bis 3, wie dies insbesondere auch aus Fig. 5 ersichtlich ist. Dadurch wird, wie dies insbesondere aus Fig. 6 erkennbar ist, eine größere Luftkammer 24 zwischen dem Boden 25 eines beispielhaft in Fig. 6 auf den Saugring 15 aufgesetzten Tellers 26 erreicht.
Wie aus Fig. 6 weiter ersichtlich ist, wird der Boden 25 des Tellers 2 6 durch einen umlaufenden, vertikal nach unten auf den Untergrund 12 aufgesetzten Randsteg 27 begrenzt. Durch diesen Randsteg 27 wird somit auch ohne Einsatz des Saugringes 15 der vertikale Abstand A zwischen dem Untergrund 12 und der Unterseite des Bodens 25 vorbestimmt. Die Gesamthöhe H des Saugringes 15 im entlasteten Zustand, wie diese in Fig. 4 angegeben ist, ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel derart gewählt, daß diese auf jeden Fall erheblich größer ist, als der Abstand &Aacgr; zwischen dem Boden 25 und dem Untergrund 12. Da-
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durch wird auch beim Aufsetzen des Tellers 26 auf den Saugring 15 ein Zusammenpressen des Saugringes 15 mit seinen beiden V-Schenkeln 20 und 21 sicher bewirkt und dementsprechend ein gewisses Luftvolumen aus der Luftkammer 24 beim Aufsetzen des Tellers 26 auf den Saugring 15 herausgedrückt. Dabei legen sich die V-Schenkel 2 0 und 21 der beiden Ringelemente 16 und 17 zum einen unterseitig an den Boden 25 des Tellers 26 und zum anderen an die Oberfläche des Untergrundes 12 dichtend an.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel kann der Teller 2 6 zum Lösen aufgrund des in der Luftkammer 24 eingeschlossenen Luftvolumens zumindest soweit vom Untergrund abgehoben werden, daß zumindest der untere V-Schenkel 21 des unteren Ringelementes 17 von außen zugänglich wird. Durch leichtes Abheben des V-Schenkels 21 an einer beliebigen Stelle seines Umfangs vom Untergrund 12 kann nun auch hier Umgebungsluft in die Luftkammer 24 nachströmen, so daß die Saugwirkung des Saugringes 15 aufgehoben wird und der Teller 2 6 somit in einfacher Weise vom Untergrund 12 bzw. vom Saugring 15 gelöst werden kann. Wie aus Fig. 6 desweiteren deutlich erkennbar wird, liegen die v-Schenkel 20 und 21 der beiden Ringelemente 16 und 17 aufgrund des vorgegebenen Abstandes A zwischen dem Boden 25 und dem Untergrund 12 nicht vollständig aufeinander.
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Das Lösen des Tellers 2 6 vom Saugring 15 und damit vom Untergrund 12 kann auch, wie bereits zum Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 3 beschrieben, durch ein leichtes Anheben des Tellers 26 und anschließendes Bewegen paral-IeI zum Untergrund 12 erfolgen, da sich auch in diesem Falle die Ringelemente 16 und 17 bei dieser Parallelbewegung zum Untergrund 12 leicht verformen und somit vom Boden 25 bzw. vom Untergrund 12 zumindest bereichsweise abgehoben werden. Dadurch kann Umgebungsluft in die Luftkammer 24 nachströmen, so daß die Saugwirkung des Saugringes 15 aufgehoben wird und der Teller 2 6 vom Untergrund 12 abgenommen werden kann.
Fig. 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Saugringes 30, dessen beiden Ringelemente 31 und 32 unterschiedlich ausgebildet sind. So bilden diese Ringelemente 31 und 32 wiederum jeweils einen V-Schenkel 33 und 34, deren radial Länge unterschiedlich ausgebildet ist. So ist bei diesem Ausführungsbeispiel der obere V-Schenkel 33 des oberen Ringelementes 31 radial kürzer ausgebildet, als der untere V-Schenkel 34 des unteren Ringelementes 32. Desweiteren ist auch der V-Winkel &agr; des V-Schenkels 33 zur Verbindungsebene 35 größer ausgebildet, als der nach unten gerichtete V-Winkel &bgr; des unteren V-Schenkels 34. Dadurch kann beispielsweise eine bessere Haftung auf einem leicht rauhen Untergrund des unteren Ringelementes 32 erreicht werden, da die ra-
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diale, flächige Anlage des unteren Ringelementes 32 auf dem Untergrund dementsprechend größer ist. Durch den geringeren V-Winkel &bgr; wird desweiteren eine bessere flächige Anlage im Einsatz auf einem solchen Untergrund erreicht.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich ist, welche eine Draufsicht VIII aus Fig. 7 darstellt, ist der Saugring 30 oval ausgebildet und weist dementsprechend auch eine ovale Durchgangsöffnung 36 auf. Eine solche ovale Ausbildung des Saugringes 30 ist beispielsweise zur Halterung eines Gegenstandes mit ovaler Grundfläche vorteilhaft, da eine optimale Aufstandsfläche bei vollständig zusammengedrücktem Saugring 3 0 für den zu halternden Gegenstand auf dem Untergrund sichergestellt ist. Damit wird auch ein versehentliches Kippen dieses Gegenstandes auf dem Untergrund verhindert. Für das Abnehmen des Gegenstandes vom Untergrund bzw. vom Saugring 3 0 gilt dasselbe wie bereits zu den vorangegangenen Ausführungsbeispielen der Saugringe 1 und 15 beschrieben.
Fig. 9 zeigt einen vergrößerten Teilschnitt durch einen im Einsatz befindlichen Saugring 40, welcher mit seinen beiden Ringelementen 41 und 42 einerseits unterseitig am Boden 43 eines Behälters 44 und andererseits am Untergrund 12 dichtend anliegt. Wie aus Fig. 9 weiter erkennbar ist, ist der Saugring 4 0 im Verbindungsbereich der
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beiden Ringelemente 41 und 42 wulstartig ausgebildet und bildet somit oberseitig und unterseitig umlaufende, ringförmige Standflächen 45 und 46, mit welchen sich der Saugring 40 einerseits auf dem Untergrund 12 und andererseits unterseitig am Boden 43 des Behälters 44 abstützt. Durch diese spezielle Ausgestaltung wird somit eine definierte Stützfläche für den Behälter 44 über den Saugring 4 0 auf dem Untergrund 12 erreicht.
In weiterer Ausgestaltung, in der Zeichnung nicht näher dargestellt, sind außer der ovalen Formgebung des Ausführungsbeispieles gemäß der Fig. 7 und 8 auch noch weitere, beispielsweise mehreckige Ausführungsformen von Saugringen vorgesehen. Dabei ist lediglich zu beachten, daß bei mehreckigen Saugringen die Ringelemente in den Eckbereichen abgerundet ausgebildet sind, um eine optimale Dichtwirkung einerseits zum Boden eines Behälters und andererseits zum Untergrund zu erreichen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung in Form einer Vakuum-Halterung zur Halterung von Gegenständen auf einem Untergrund zur Verfügung gestellt, die äußerst variabel einsetzbar ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere im herkömmlichen Haushalt, in der Baby- und Kinderpflege, in der Altenpflege, Behindertenpflege, Krankenpflege, in Kindergärten, Heimen, Krankenhäusern, Schulen und ähnlichen Institutionen von
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großem Nutzen. Überall dort, wo es hilfreich ist, Gegenstände, wie Gläser, Teller, Vasen, Laborgläser, oder ähnliche Gegenstände zeitweilig oder auch dauerhaft auf einem Untergrund zu fixieren, bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung Vorteile, da einerseits eine hohe Standfestigkeit erreicht wird und andererseits ein rückstandsloses Abnehmen der befestigten Gegenstände in einfachster Weise durchführbar ist. Eine Wiederverwendung ist jederzeit möglich.
Die nachfolgende Aufzählung von möglichen Einsatzgebieten und -zwecken ist somit nur beispielhaft und in keinem Fall abschließend. So kann die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Befestigung von Dekorationsmaterial wie Vasen, Blumentöpfen im Haushalt, auf Baikonen, im Garten-, Terrassen- und Hausaußenbereich ebenso wie im Handel und Gewerbe eingesetzt werden. Auch im Sanitär- und Küchenbereich können vielseitig Gegenstände und Behältnisse an den unterschiedlichsten Flächen befestigt werden, wobei diese Flächen nicht unbedingt horizontal verlaufen müssen, sondern auch beispielsweise vertikal oder schräg ausgerichtet sein können. Desweiteren eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch zur schnellen Befestigung von Hinweisschildern, die leicht wieder entfernt werden können, ebenso für Warn- und Verkehrsschilder.
Claims (8)
1. Vorrichtung (1, 15, 30, 40) aus einem elastischen Material zur Halterung von Gegenständen (10, 26, 44) unterschiedlicher Formgebung mit im wesentlichen glatter Außenfläche auf einem im wesentlichen glatten Untergrund (12), gekennzeichnet durch, zwei kegelförmige oder konkav gewölbte Ringelemente (2, 3, 16, 17, 31, 32, 41, 42), welche im Bereich ihrer umlaufenden Innenkanten (4, 5, 18, 19) dicht miteinander verbunden sind und einen Saugring (1, 15, 30, 40) mit einem etwa V-förmigen, radial von innen nach außen divergierenden Ringquerschnitt bilden, dessen V-Schenkel (6, 7, 20, 21, 33, 34) gleiche oder unterschiedliche radiale Längen aufweisen.
2. Vorrichtung (1, 15, 30) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringelemente (2, 3, 16, 17, 31, 32) in unbelastetem Zustand zu ihrer gemeinsamen Verbindungsebene (8, 22, 35) des Saugrings (1, 15, 30) gleiche oder unterschiedliche V-Winkel (α bzw. β) bilden, die jeweils nicht größer sind als etwa 20°.
3. Vorrichtung (40) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugring (40) mit seiner den Verbindungsbereich seiner beiden Ringelemente (41, 42) bildenden, umlaufenden Innenkante jeweils eine umlaufende oder umlaufend mehrteilige Standfläche (45, 46) für den zu halternden Gegenstand (44) und zum Untergrund (12) hin bildet.
4. Vorrichtung (1, 15, 30, 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugring (1, 15, 30, 40) unterschiedliche Außenkonturen, insbesondere kreisringförmige, ovale oder vieleckige Grundformen aufweist.
5. Vorrichtung (1, 15, 30, 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugring (1, 15, 30, 40) unterschiedliche Außenabmessungen aufweist und in seiner Form und Größe etwa der Auflagefläche bzw. des Bodens(11, 25, 43) des zu halternden Gegenstandes (10, 26, 44) angepaßt ist.
6. Vorrichtung (1, 15, 30, 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringelemente (2, 3, 16, 17, 31, 32, 41, 42) eine Querschittsdicke von maximal 2,5 mm aufweisen.
7. Vorrichtung (1, 15, 30, 40) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringelemente (2, 3; 16, 17; 31, 32; 41, 42) einen einstückigen Saugring (1, 15, 30, 40) bilden, und daß der Saugring (1, 15, 30, 40) als Spritzgießteil ausgebildet ist.
8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß radial innerhalb der umlaufenden Innenkanten (4, 5, 6, 7) der Ringelemente (2, 3) eine umlaufende, ringförmige Stützlamelle (14) vorgesehen ist, welche eine zentrale Durchgangsöffnung (9/1) bildet und, daß die Dicke (D2)der Stützlamelle (14) etwa höchstens gleich groß ist wie oder kleiner ist, als die Summe der Querschnittsdicken (d) der Ringelemente (2, 3).
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