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DE20100018U1 - Rückenlehne mit verstellbarer Stützeinrichtung - Google Patents

Rückenlehne mit verstellbarer Stützeinrichtung

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Publication number
DE20100018U1
DE20100018U1 DE20100018U DE20100018U DE20100018U1 DE 20100018 U1 DE20100018 U1 DE 20100018U1 DE 20100018 U DE20100018 U DE 20100018U DE 20100018 U DE20100018 U DE 20100018U DE 20100018 U1 DE20100018 U1 DE 20100018U1
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Germany
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horizontal
backrest
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DE20100018U
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Johnson Controls GmbH
Original Assignee
Johnson Controls GmbH
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Publication date
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Publication of DE20100018U1 publication Critical patent/DE20100018U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/90Details or parts not otherwise provided for
    • B60N2/986Side-rests
    • B60N2/99Side-rests adjustable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
    • A47C7/36Supports for the head or the back
    • A47C7/40Supports for the head or the back for the back
    • A47C7/405Supports for the head or the back for the back with double backrests

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

Johnson Controls GmbH, Industriestraße 20-30, D-51388 Burscheid Rückenlehne mit verstellbarer Stützeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne eines Sitzes, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit einer verstellbaren Stützeinrichtung für den Oberkörper eines Sitzbenutzers, umfassend eine Tragstruktur zur vertikalen und horizontalen Fixierung der Rückenlehne an einem Sitzteil des Sitzes, wobei an der Tragstruktur zwei symmetrisch angeordnete Abstützschalen der Stützeinrichtung befestigt sind.
Derartige Rückenlehnen sind beispielsweise aus der EP 0 379 564 B1, der EP 0 485 560 B1 und der EP 0 582 821 Al bekannt.
Die EP 0 379 564 B1 beschreibt dabei eine Rückenlehne für einen Stuhl, Sessel, Sitz oder dergleichen. Die Rückenlehne weist zwei seitlich angeordnete, federnd gehaltene Rückenschalen auf, die bezüglich einer im wesentlichen senkrechten Achse zur Sitzfläche konkav ausgebildet sind. Dabei sind die in der Art der Auflageflächen von Pferdesätteln ausgestalteten Rückenschalen bezüglich einer horizontalen Querachse oberhalb der Sitzfläche konvex ausgebildet. Jeweils oben und unten sind an jeder Rückenschale die Enden eines mit einer Halte- oder Querschiene formschlüssig verbundenen Federelementes, beispielsweise eines Federstabes, einer oder mehrerer Zugfedern, einer Wendelfeder, eines Elastikschlauches oder dergleichen, befestigt.
Die EP 0 485 560 B1 beschreibt ebenfalls eine Rückenlehne für einen Stuhl, Sessel, Sitz oder dergleichen, mit zwei seitlich angeordneten, in der Art der Auflageflächen von Pferdesätteln ausgestalteten Rückenschalen, die bezüglich einer im wesentlichen senkrechten Achse zur Sitzfläche konkav und bezüglich einer horizontalen Querachse oberhalb der Sitzfläche konvex ausgebildet sind. Die Rückenschalen sind an einer gemeinsamen Querschiene über jeweils eine Blattfeder mit einer Windung befestigt.
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Die Abstützschalen gemäß der EP O 379 564 B1 und der EP O 485 560 B1, die sich der Kontur des Rückens einer sitzenden Person selbsttätig anpassen, stützen den Rücken in Höhe des Brustkorbes und entlasten die Wirbelsäule, da deren Lage sich zwischen den beiden Abstützschalen befindet. Die beschriebenen Rückenlehnen sind dabei im wesentlichen nur für eine Verwendung z.B. in Bürositzmöbeln, d.h. Sitzgelegenheiten, die vornehmlich einer statischen Belastung ausgesetzt sind, geeignet.
Die EP 0 582 821 A1 offenbart ein Rückenstützelement für die Rückenlehne eines Sitzes, z.B. eines Kraftfahrzeugsitzes, das zwei einander ergänzende Elemente (Abstützschalen) umfaßt, welche miteinander verbunden sind und bei Gebrauch um eine vertikale Achse so zueinander schwenkbar sind, daß die Gesamt-Hohlwölbung des Stützelementes variiert. Die Elemente sind dabei federnd und beweglich im Rahmen der Rückenlehne angeordnet. Ein jedem Ergänzungselement zugeordnetes klappenartiges Element weist dabei ein erstes Ende auf, welches in einer scharnierartigen Anordnung mit dem äußeren Ende des entsprechenden Ergänzungselementes, das einen im wesentlichen rillenförmigen Rand hat, zusammenwirkt. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich derart, daß Kräfte übertragen werden, wobei das Ergänzungselement um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar ist. Es weist ein zweites freies Ende auf, welches zum anderen Ergänzungselement hin gerichtet sein kann. Den klappenartigen Elementen zugeordnete Betätigungsmittel, insbesondere gegen Federkraft wirkende Bowdenzüge, wirken dabei so auf deren freie Enden, daß diese wahlweise auseinanderbewegt und die äußeren Enden in Fahrtrichtung gerichtet werden, wodurch das Profil des Stützelementes zu einer im allgemeinen konkaveren Form verändert wird.
Um eine Rückenlehne in einem Kraftfahrzeug verwenden zu können, ist unter anderem die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen und -Vorschriften der Kraftfahrzeugtechnik erforderlich, was bei den vorstehend erwähnten bekannten Rückenlehnen nicht gegeben ist. Außerdem würde auch die technische Ausgestaltung der Rückenlehnen auf erhebliche Probleme hinsichtlich der geschmacklichen Akzeptanz durch den Verbraucher bei einer Verwendung in einem Kraftfahrzeug stoßen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rückenlehne der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß sie bei Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsforderungen in einem Kraftfahrzeugsitz (unter dynamischer Belastung) Verwendung
finden kann, wobei eine auf einen Benutzer abgestimmte individuelle Einstellbarkeit der Stützeinrichtung möglich sein soll.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß jede Abstützschale eine Tragplatte umfaßt, wobei beide Tragplatten jeweils verschieblich in zwei sich in horizontaler Richtung erstreckenden, in vertikaler Richtung voneinander beabstandeten, mit der Tragstruktur verbundenen Führungen geführt sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Rückenlehne wird vorteilhafterweise eine hohe Stabilität erreicht, ohne daß bei der dynamischen Beanspruchung, der der Sitz bei Benutzung ausgesetzt ist, die Funktionalität der Stützeinrichtung beeinträchtigt würde bzw. wobei sogar eine Verbesserung der Funktionalität erzielt werden kann. Sicherheitstechnische Normen der Automobilindustrie können ohne Schwierigkeiten eingehalten werden, und auch eine ästhetische ansprechende Gestaltung des Sitzes ist möglich.
In bevorzugter fertigungstechnisch einfacher Ausführung können dabei die Führungen für die Tragplatten aus mit den Tragplatten verbundenen Führungshülsen gebildet sein die gleitend auf horizontalen Führungsstangen geführt sind.
Des weiteren ist es bevorzugt möglich, auch Vertikalführungen für die Tragplatten vorzusehen, so daß neben der horizontalen Verstellbarkeit der Einrichtung zur Abstützung des Oberkörpers des Sitzbenutzers vorteilhafterweise auch eine die individuelle Anpaßbarkeit verbessernde und den Sitzkomfort erhöhende vertikale Verstellbarkeit gewährleistet ist. Dabei können z.B. die horizontalen Führungsstangen jeweils endseitig in diesen Vertikalführungen geführt sein.
Die Vertikalführungen können dabei vorzugsweise in/an sich in vertikaler Richtung erstreckenden Führungsstangen ausgebildet sein. Die Stabilität der Rückenlehne wird dadurch noch weiter erhöht. Es entsteht ein Traggestell für die Tragplatten, das sich in horizontaler und in vertikaler Richtung, d.h. in einer Ebene, bewegen läßt, und zwar z.B. jeweils an den Führungsstangen, die mit einem Tragrahmen der Rückenlehne fest verbunden, insbesondere daran elastisch federnd befestigt, sein können.
Ein solcher Rückenlehnenrahmen kann dabei bevorzugt aus Preßteilen bestehen, die in herkömmlicher Weise, beispielsweise durch Schweißen, zusammengefügt sind. Ebenso kann der Rahmen auch aus einem geformten Rohr oder aus einem Leichtmetallgußteil bestehen.
Zur individuell gewünschten Einstellung der Abstützschalen kann ein mit den Tragplatten und mit einer Betätigungseinrichtung verbundenes Stellgetriebe zur horizontalen und/oder vertikalen Verschiebung der Tragplatten vorgesehen sein, wobei die Betätigungseinrichtung mindestens einen Bowdenzug umfassen kann.
In weiterer vorteilhafter Ausbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß jede Abstützschale ein mit der Tragplatte federnd verbundenes Tragelement umfaßt. Derartige Tragelemente, die insbesondere gegenüber der Tragplatte um mindestens eine Vertikalachse verkippbar sein können, ermöglichen eine noch weitergehende, optimierte, Anpassung der Stützpolster an die Körperkontur einer auf einem Sitz mit der erfindungsgemäßen Rückenlehne sitzenden Person.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand mehrerer, in der Zeichnung veranschaulichter, bevorzugter Ausführungsbeispiele wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Rückenlehne in der Rückansicht (ohne
Polsterbezüge) in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Rückenlehne in der
Vorderansicht,
Fig. 3 einen vertikalen Teilschnitt durch die erfindungsgemäße Rückenlehne
entlang der Linie Ill-Ill in Fig. 2.
Fig. 4 in perspektivischer Vorderansicht, eine Ausführungsvariante zu der erfindungsgemäßen Rückenlehne gemäß den Fig. 1 bis 3,
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Fig. 5 in perspektivischer Vorderansicht, eine weitere Ausführungsvariante zu
der erfindungsgemäßen Rückenlehne,
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Rückenlehne in einer Fig. 1 entsprechenden
Rückansicht in einer dritten Ausführungsform
Fig. 7 die in Fig. 6 dargestellte erfindungsgemäße Rückenlehne in der
Vorderansicht,
Fig. 8 die in Fig. 6 und 7 dargestellte Ausführung einer erfindungsgemäßen
Rückenlehne in der Vorderansicht, jedoch mit montierten Stützpolstern.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind dieselben Teile auch stets mit denselben Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben.
Wie zunächst aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, umfaßt eine erfindungsgemäße Rückenlehne eines Sitzes, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, eine verstellbare Stützeinrichtung für den Oberkörper eines Sitzbenutzers. Der Rückenlehne ist eine durch einen Tragrahmen 1 gebildete Tragstruktur zur vertikalen und horizontalen Fixierung der Rückenlehne an einem (nicht dargestellten) Sitzteil des Sitzes zugehörig. Wie bereits erwähnt, kann der Tragrahmen 1 aus insbesondere durch Schweißen zusammengefügten Preßteilen, aus einem geformten Rohr oder aus einem Leichtmetallgußteil bestehen.
An der Tragstruktur sind zwei hinsichtlich einer vertikalen Achse Z-Z symmetrisch angeordnete Abstützschalen 2a, 2b der Stützeinrichtung befestigt.
Jede dieser Abstützschalen 2a, 2b umfaßt eine Tragplatte 3a, 3b, die jeweils verschieblich in zwei sich in horizontaler Richtung erstreckenden, in vertikaler Richtung voneinander beabstandeten, mit der Tragstruktur verbundenen Horizontalführungen geführt sind. Die Horizontalführungen für die Tragplatten 3a, 3b sind jeweils aus zwei mit den Tragplatten 3a, 3b verbundenen Führungshülsen 4a, 4b, 4c, 4d gebildet, die jeweils gleitend auf horizontalen Führungsstangen 5a, 5b geführt sind. Dabei ist vorgesehen, daß die Tragplatten 3a, 3b miteinander derart gekoppelt sind, daß sie bei
einer Verschiebung gleichzeitig entweder zur Mitte (Lage der Achse Z-Z) der Rückenlehne hin oder von der Mitte weg wandern. Die mögliche Verschiebebewegung der Tragplatten 3a, 3b (und damit der Abstützschalen 2a, 2b) ist in der Zeichnung durch den Doppelpfeil Y angedeutet.
Die horizontalen Führungsstangen 5a, 5b wiederum sind jeweils endseitig in Vertikalführungen (insbesondere an vertikalen Führungsstangen 6a, 6b) geführt. Zu diesem Zweck sind beide horizontale Führungsstangen 5a, 5b jeweils in einer Führungshülse 7a, 7b gehalten, wobei jede Führungshülse 7a, 7b auf einer jeweils an der Außenseite der Rückenlehne angeordneten vertikalen Führungsstange 6a, 6b gleitverschieblich geführt ist.
Mittels eines (gegebenenfalls - wie dargestellt - mehrteiligen und an mehreren Stellen wirkenden) mit den Tragplatten 2a, 2b und mit einer Betätigungseinrichtung verbundenen Stellgetriebes G1/G2 lassen sich die Tragplatten 2 horizontal (Doppelpfeil Y) und/oder vertikal (parallel zu Z-Z) verschieben. Die ersten Getriebebestandteile G1 des Stellgetriebes G1/G2 dienen dabei zur Horizontalverschiebung, die zweiten Getriebebestandteile G2 zur Vertikalverschiebung der Tragplatten 3a, 3b.
In der in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführung der Erfindung ist dabei eine Handbetätigung vorgesehen, wobei die Betätigungseinrichtung mehrere Bowdenzüge 8a, 8b, 8c, 8d und eine entsprechende Handhabe 9 umfaßt. Über den Bowdenzugantrieb kann manuell einerseits die horizontale Verschiebung der Tragplatten 3a, 3b erfolgen, andererseits aber auch eine Verschiebung in vertikaler Richtung, wobei bei einer nach oben gerichteten Bewegung jeweils die Tragplatten 2 (einschließlich der horizontalen Führungsstangen 5a, 5b) an den mit dem Tragrahmen 1 fest verbundenen vertikalen Führungsstangen 6a, 6b gegen die Kraft eines Federelementes 10a, 10b - im vorliegenden Fall einer Zugfeder - bewegt werden. In umgekehrter Richtung werden entsprechend des Nachlassens der Bowdenzugseele die Tragplatten 3a, 3b in die entgegengesetzte Vertikalrichtung bewegt.
Wie insbesondere Fig. 2 und 3 zeigen, kann jeweils an einer verschiebbaren Tragplatte 3a, 3b einer Abstützschale 2a, 2b ein weiteres, ebenfalls plattenartiges Tragelement 11a, 11b angeordnet sein. Diese Tragelemente 11a, 11b können mit der jeweiligen Tragplatte 3a, 3b - beispielsweise, wie in Fig. 3 dargestellt - über ring- oder
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spangenartige elastisch federnde Befestigungselemente 12a, 12b etwa in Parallellage federnd verbunden sein. Dadurch ist eine Kippbewegung der Tragelemente 11a, 11b, insbesondere um eine Vertikalachse, aber auch um eine Horizontalachse, möglich, wobei der jeweilige Abstand A zwischen Tragplatte 3a, 3b und Tragelement 11a, 11b bereichsweise unterschiedlich sein kann. Z.B. kann sich dieser Abstand A jeweils von außen nach innen (auf die Achse Z-Z zu), angepaßt an die Körperkontur eines Sitzbenutzers verringern.
Die gesamte, bis hierher beschriebene Stützeinrichtung besteht somit aus den Abstützschalen 2a, 2b mit ihren mittels der Hülsen 4a, 4b, 4c, 4d auf den horizontalen Führungsstangen 5a, 5b gehaltenen Tragplatten 3a, 3b, mit den daran über Befestigungselemente 12a, 12b befestigten Tragelementen 11a, 11b, mit den vertikalen Führungsstangen 6a, 6b einschließlich ihrer Hülsen 7a, 7b zur Halterung der horizontalen Führungsstangen 5a, 5b sowie aus der Betätigungseinrichtung (Handhabe 9, Bowdenzüge 8a, 8b 8c, 8d) und dem Stellgetriebe G1/G2.
Die Tragplatten 3a, 3b sind mittels der verwendeten Führungselemente, insbesondere der stabförmigen Führungsstangen 5a, 5b, 7a, 7b, elastisch in der Rückenlehne aufgehängt und bilden derart einen federnden Unterbau für mögliche weitere Aufbauten der Abstützschalen 2a, 2b.
Als solche weitere Aufbauten sind auf die Tragelemente 11a, 11b aufsetzbare und daran befestigbare Stützpolster 13a, 13b vorgesehen, die aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nur in der in Fig. 1 gezeigten Rückansicht der erfindungsgemäßen Rückenlehne dargestellt sind. Letztendlich kommen diese Stützpolster 13a, 13b mit dem Rücken des Sitzbenutzers in Berührung, wobei zur Abdeckung der gesamten Rückenlehne ein (nicht dargestellter) in üblicher Weise herstellbarer, jedoch insbesondere der Kontur der Stützpolster 13a, 13b nachformender Polsterbezug vorgesehen sein kann, welcher der Rückenlehne ein ansprechendes Aussehen verleiht. Zwischen den Stützpolstern 13a, 13b kann ein Spalt S vorgesehen sein, so daß die Wirbelsäule eines Sitzbenutzers in ergonomisch vorteilhafter Weise nicht an den Stützpolstern 13a, 13b zur Anlage kommt. In bekannter Art und Weise kann die (nicht dargestellte) dem Sitzbenutzer zugewandte Deckfläche dieser Stützpolster 13a, 13b vorzugsweise nach der Art einer Sattelfläche ausgebildet sein, d.h. mit einer in horizontaler Richtung Y konkaven und in vertikaler Richtung Z-Z konvexen Wölbung.
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Die erfindungsgemäße Rückenlehne bewirkt eine Entlastung der Wirbelsäule beim normalen Sitzen. Bei der Benutzung z.B. eines Bürostuhles, der mit dieser zweigeteilten Rückenlehne ausgestattet wäre, würden keine Probleme entstehen können. Da die Rückenlehne jedoch, insbesondere in einem Kraftfahrzeug Verwendung finden soll, könnte bei einem Heckaufprall und den damit verbundenen Krafteinwirkungen auf den Fahrzeuginsassen eine zu hohe Belastung auf dessen Oberkörper bewirken, so daß die Wirbelsäule unkontrolliert in den freien Spalt S (Zwischenraum) zwischen den Abstützschalen 2a, 2b, bzw. den Stützpolstem 13a, 13b zurückweichen und damit unter Umständen auf den darunterliegenden Verstellmechanismus auftreffen könnte. Um diesem Verletzungsrisiko entgegenzuwirken, kann der Zwischenraum vorteilhafterweise - wie Fig. 4 veranschaulicht - mit einem, wie ein Sprungtuch wirkenden, elastisch am Tragrahmen 1, z.B. mittels symmetrisch angeordneter Zugfedern 14a, 14b, 14c, 14d, aufgehängten Stützelement 14, das nur in der beschriebenen Situation zur Wirkung kommt, abgedeckt werden.
Für diesen Zweck sind auch Plattenelemente 15a, 15b geeignet, die in horizontaler Richtung kammartig ineinandergreifen und mit der Bewegung der Tragplatten 3a, 3b mitgeführt werden, wie dies Fig. 5 zeigt.
Das in Fig. 6 bis 8 (ohne Stützpolster 13a, 13b - Fig. 6, 7 und mit Stützpolstern 13a, 13b - Fig. 8) dargestellte Ausführungsbeispiel der Erfindung zeichnet sich durch eine vereinfachte und damit kostengünstigere Verstellung der Tragplatten 3a, 3b aus. Die vertikalen Rohrführungen 6a, 6b, 7a, 7b sind dabei durch Blechstreifen 6c, 6d mit Langlochführungen 7c, 7d ersetzt. Zur vertikalen Verstellung der Tragplatten 3a, 3b wird das gesamte Traggebilde mittels eines Bowdenzuges 8e gegen die Wirkung einer Feder 15 in den Langlochführungen 7c, 7d bewegt.
Auch mit diesen Vertikalführungen wird vorteilhafterweise die Stabilität der Rückenlehne noch weiter erhöht und es kann ein Traggestell für die Tragplatten 3a, 3b entstehen, das sich in horizontaler Y und in vertikaler Richtung Z-Z, d.h. in einer Ebene, bewegen läßt, wobei dieses Traggestell elastisch federnd in der Tragstruktur aufgehängt sein kann.
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Um die Tragplatten 3a, 3b horizontal zu verstellen, ist ein zentral in dem (nicht näher bezeichneten) Traggestell (etwa in der Mitte des Tragrahmens 1 angeordneter) drehbar gelagerter zweiarmiger Hebel 16 vorgesehen, der mittels eines Bowdenzuges bzw. - wie aus Fig. 6 und 7 zu entnehmen - vorzugsweise mittels zweier, symmetrisch angeordneter, Bowdenzüge 8f, 8g, gegen die Wirkung einer Zugfeder 17 bewegt werden kann. Der zweiarmige Hebel 16 wirkt dabei auf mit ihm verbundene Schubstangen 18a, 18b mittels derer seine Kurbelbewegung in eine horizontale Schubbewegung umgewandelt wird, wobei die Tragplatten 3a, 3b eine symmetrische horizontale Verstellung erfahren.
Die Horizontalführungen für die Tragplatten 3a, 3b können dabei - wie dargestellt zwei Winkelstreben 19a, 19b mit jeweils zwei einendig gelenkig (Gelenke Ga, Gb) miteinander verbundenen Schenkeln 19aa, 19ab, 19ba, 19bb umfassen, die anderendig verschieblich (in den Langlochführungen 7c, 7d) in vertikaler Richtung Z-Z geführt sind. Wie die zeichnerische Darstellung des weiteren zeigt, sind die Schenkel 19aa, 19ab, 19ba, 19bb jeder Winkelstrebe 19a, 19b an den Enden, an denen sie verschieblich in vertikaler Richtung Z-Z geführt sind, über Federn 19ac, 19bc, insbesondere Zugfedern, miteinander verbunden. Außerdem sind die Winkelstreben 19a, 19b mit ihren Schenkeln 19aa, 19ab, 19ba, 19bb auch in den Tragplatten 3a, 3b, insbesondere in Langlöchern 3aa, 3ab, 3ba, 3bb, verschieblich in der vertikalen Richtung Z-Z und an den Gelenken Ga, Gb der miteinander verbundenen Schenkel 19aa, 19ab, 19ba, 19bb in einer zentral zwischen den Winkelstreben 19a, 19b angeordneten Führungsplatte 20, wiederum insbesondere in Langlöchern 20a, 20b, verschieblich in der horizontalen Richtung Y geführt. Auch die Tragplatten 3a, 3b sind in der zentral zwischen den Winkelstreben 19a, 19b angeordneten Führungsplatte 20 in den gleichen Langlöchern 20a, 20b verschieblich in horizontaler Richtung Y geführt.
Dadurch ist einerseits gewährleistet, daß sich die Tragplatten 3a, 3b nicht um einen jeweiligen zentralen Haltepunkt Ha, Hb drehen können, an denen sie gelenkig mit der Führungsplatte 20 verbunden sind, daß sie jedoch anderseits in der Führungsplatte 20 lateral verschieblich sind, und zwar infolge der Bewegung der Winkelstreben 19a, 19b, welche dadurch zustande kommt, daß die Winkelstreben 19a, 19b, insbesondere an den Gelenken Ga, Gb der miteinander verbundenen Schenkel 19aa, 19ab, 19ba,
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19bb, mit den Schubstangen 18a, 18b verbunden sind, mittels derer die Kurbelbewegung des Hebels 16 in die horizontale Schubbewegung umgewandelt wird.
Durch diese Anordnung bzw. Befestigung kann sich der Öffnungswinkel der Schenkel 19aa, 19ab, 19ba, 19bb beim Vergrößern des Abstandes zwischen den Tragplatten 3a, 3b jeweils (gegen die Wirkung der Federn 19ac, 19bc) vergrößern bzw. beim Verringern der Abstandes (mit der Wirkung der Federn 19ac, 19bc) verkleinern. Die Federn 19ac, 19bc wirken somit im Sinne einer Gegeneinanderbewegung der Tragplatten 3a, 3b.
Die gelenkigen Verbindungen Ga. Gb bzw. die Führungen der einzelnen Bauteile in den Langlöchern 7c, 7d, 3a, 3ab, 3ba, 3bb, 20a, 20b können dabei in bekannter Weise mittels nicht näher bezeichneter Führungsstifte oder Zapfen realisiert werden, die an den Schenkeln 19aa, 19ab, 19ba, 19bb der Winkelstreben 19a, 19b angeordnet sind und in die entsprechenden Langlochführungen hineinragen.
Die oben bei der Beschreibung der Vertikalführungen genannte Feder 15, die der vertikalen Verschiebung der Tragplatten 3a, 3b entgegenwirkt, kann insbesondere als Zugfeder ausgebildet sein und einendig an der Tragstruktur sowie anderendig an der zentral zwischen den Winkelstreben 19a, 19b angeordneten Führungsplatte 20 aufgehängt sein.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Beispielsweise sind bei der ersten dargestellten Ausführung der Erfindung für die horizontale Verschiebebewegung der Tragplatten 3a, 3b keine Federelemente vorgesehen, solche Federelemente (Federn 19ac, 19bc) können aber - wie Fig. 6 bis 8 zeigen - vorhanden sein, um die (von der Achse Z-Z aus gesehen) nach innen gerichtete Bewegung der Tragplatten 3a, 3b zu unterstützen. Ebenso könnten aber auch Federelemente vorgesehen sein, die eine entgegengesetzte Bewegung unterstützen, d.h. eine Bewegung, bei der sich der Abstand zwischen den Abstützschalen 2a, 2b, den Tragplatten 3a, 3b bzw. den darauf montierten Stützpolstern 13a, 13b (Abstand S) vergrößert.
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Außerdem ist es auch möglich, das Stellgetriebe G1/G2 bzw. dessen Betätigungseinrichtung 9 anders auszuführen, beispielsweise unter Verwendung elektrischer und/oder pneumatischer Bauelemente - in der Weise, daß eine Verstellung der Position der Abstützschalen "per Knopfdruck" möglich wird.
Auch die vorgesehenen Führungen könnten, wie dies schon anhand der beschriebenen unterschiedlichen Ausführungen deutlich wird, bedarfsweise anders, d.h. unter Verwendung anderer Führungselemente (Nuten, Zahnstangen, Zahnräder, Rollkörper oder dergleichen) ausgeführt werden, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
Des weiteren ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
10024/VIII
Bezugszeichen
12
2a, 2b 3a, 3b 3aa, 3ab 3ba, 3bb 4a, 4b 4c, 4d 5a 5b 6a, 6b 6c, 6d 7a 7b 7c 7d 8a, 8b, 8c, 8d 8e, 8f, 8g
10a, 10b 11a, 11b 12a, 12b 13a, 13b 14 14a, 14b, 14c, 14d 15 15a, 15b 16 17 18a, 18b
Tragrahmen
Abstützschalen
Trag platten
Langlöcher in 3a Langlöcher in 3b Führungshülsen für 3a, 3b an 5a Führungshülsen für 3a, 3b an 5b obere horizontale Führungsstange untere horizontale Führungsstange vertikale Führungsstangen vertikale Blechstreifen Führungshülse für 5a, 5b an 6a Führungshülse für 5a, 5b an 6b Langlochführung in 6c Langlochführung in 6d Bowdenzüge
Bowdenzüge
Handhabe
Federelemente an 6a, 6b Tragelemente von 2a, 2b
Befestigungselemente für 11 a/11 b mit 3a/3b
Stützpolster von 2a, 2b an 11a, 11b Stützelement
Zugfedern an 1 für 14 Feder
Plattenelemente Hebel
Zugfeder (an 1 und 16) Schubstangen an 16 sowie 19a, 19b
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13
19a, 19b Winkelstrebe
19aa, 19ab Schenkel von 19a
19ba, 19bb Schenkel von 19b
19ac, 19bc Federn
20 Führungsplatte für 3a, 3b, 19a, 19b
20a, 20b Langlöcher in 20
A Abstand zwischen 11a und 3a bzw. 11b und 3b
G1/G2 Stellgetriebe für 3a, 3b
Ga Gelenk von 19a
Gb Gelenk von 19b
G1 Bestandteile von G1/G2 für Horizontalbewegung
G2 Bestandteile von G1 /G2 für Vertikalbewegung
Ha Haltepunkt von 3a an 20
Hb Haltepunkt von 3b an 20
S Spalt zwischen 13a und 13b in Richtung Y
Y (horizontale) Verschieberichtung von 3a, 3b längs 5a, 5b
Z-Z Rückenlehnen-Vertikalachse, vertikale Verschieberichtung

Claims (28)

1. Rückenlehne eines Sitzes, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit einer verstellbaren Stützeinrichtung (2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 4d, 5a, 5b, 6a, 6b, 7a, 7b, 8a, 8b, 8c, 8d, 9, 10a, 10b, 11a, 11b 12a, 12b, 13a, 13b) für den Oberkörper eines Sitzbenutzers, umfassend eine Tragstruktur zur vertikalen und horizontalen Fixierung der Rückenlehne an einem Sitzteil des Sitzes, wobei an der Tragstruktur zwei symmetrisch angeordnete Abstützschalen (2a, 2b) der Stützeinrichtung (2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 4d, 5a, 5b, 6a, 6b, 7a, 7b, 5a, 8b, 8c, 8d, 9, 10a, 10b, 11a, 11b 12a, 12b, 13a, 13b) befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß jede Abstützschale (2a, 2b) eine Tragplatte (3a, 3b) umfaßt, wobei beide Tragplatten (3a, 3b) jeweils verschieblich in zwei sich in horizontaler Richtung (Y) erstreckenden, in vertikaler Richtung (Z-Z) voneinander beabstandeten, mit der Tragstruktur verbundenen Horizontalführungen geführt sind.
2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten (3a, 3b) relativ zur Tragstruktur verschieblich in vertikaler Richtung (Z-Z) geführt sind.
3. Rückenlehne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Horizontalführungen für die Tragplatten (3a, 3b) aus mit den Tragplatten (3a, 3b) verbundenen Führungshülsen (4a, 4b) gebildet sind, die gleitend auf horizontalen Führungsstangen (5a, 5b) geführt sind.
4. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontalen Führungsstangen (5a, 5b) jeweils endseitig in Vertikalführungen geführt sind.
5. Rückenlehne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertikalführungen in/an sich in vertikaler Richtung erstreckenden Führungsstangen (6a, 6b) ausgebildet sind.
6. Rückenlehne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß (die) Horizontalführungen bildende(n) Führungsstangen (5a, 5b) für die Tragplatten (3a, 3b) in auf den vertikalen Führungsstangen (6a, 6b) verschiebbaren Führungshülsen (7a, 7b) gehalten sind.
7. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten (3a, 3b) in ihren Horizontalführungen und Vertikalführungen vorzugsweise elastisch federnd, mit einem die Tragstruktur bildenden Tragrahmen (1) verbunden sind, wobei insbesondere die vertikalen Führungsstangen (6a, 6b) fest mit dem Tragrahmen (1) verbunden sind.
8. Rückenlehne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (1) aus insbesondere durch Schweißen zusammengefügten Preßteilen, aus einem geformten Rohr oder aus einem Leichtmetallgußteil besteht.
9. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch ein mit den Tragplatten (3a, 3b) und mit einer Betätigungseinrichtung (5a, 8b, 8c, 8d, 9) verbundenes Stellgetriebe (G1/G2) zur horizontalen (Y) und/oder vertikalen (Z-Z) Verschiebung der Tragplatten (3a, 3b).
10. Rückenlehne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (8a, 8b, 8c, 8d, 9) mindestens einen Bowdenzug (8a, 8b, 8c, 8d, Se, 8f, 8g), vorzugsweise mehrere Bowdenzüge (8a, 8b, 8c, 8d, 8e, 8f, 8g), umfaßt.
11. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Federelemente (19ac, 19bc), die eine in horizontaler Richtung (Y) nach innen oder außen gerichtete Verschiebebewegung der Tragplatten (3a, 3b), d. h. eine Bewegung, bei der sich der Abstand zwischen den Abstützschalen (2a, 2b) verringert oder vergrößert, unterstützen.
12. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch insbesondere aus Zugfedern gebildete Federelemente (10a, 10b, 15), die einer in vertikaler Richtung (Z-Z) nach oben gerichteten Verschiebebewegung der Tragplatten (3a, 3b) einschließlich ihrer Horizontalführungen entgegenwirken.
13. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Abstützschale (2a, 2b) ein weiteres mit der Tragplatte (3a, 3b) etwa in Parallellage federnd verbundenes plattenartiges Tragelement (11a, 11b) umfaßt.
14. Rückenlehne nach Ansprüch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Tragplatte (3a, 3b) verbundene Tragelement (11a, 11b) gegenüber der Tragplatte (3a, 3b) um mindestens eine Vertikalachse verkippbar ist.
15. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede Abstützschale (2a, 2b) ein Stützpolster (13a, 13b) umfaßt, das eine vorzugsweise in horizontaler Richtung (Y) konkav und in vertikaler Richtung (Z-Z) konvex gewölbter Deckfläche aufweist und das insbesondere an dem federnd mit der Tragplatte (3a, 3b) verbundenen Tragelement (11a, 11b) befestigt ist.
16. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung (2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 4d, 5a, 5b, 6a, 6b, 7a, 7b, 8a, 8b, 8c, 8d, 9, 10a, 10b, 11a, 11b 12a, 12b, 13a, 13b) mittels eines Polsterbezuges abgedeckt ist, der insbesondere die Kontur der Stützpolster (13a, 13b) nachzeichnet.
17. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Tragschalen (2a, 2b) mit einem nach der Art eines Sprungtuches wirkenden, elastisch an der Tragstruktur, z. B. mittels symmetrisch angeordneter Zugfedern (14a, 14b, 14c, 14d), aufgehängten Stützelement (14), abgedeckt ist.
18. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Tragschalen (2a, 2b) zumindest teilweise mit Hilfe von Plattenelementen (15a, 15b) überbrückt wird, die in horizontaler Richtung (Y) kammartig ineinandergreifen und mit der Bewegung der Tragplatten (3a, 3b) mitgeführt werden.
19. Rückenlehne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Führung der Tragplatten (3a, 3b) durch Blechstreifen (6c, 6d) mit Langlochführungen (7c, 7d) gebildet ist, wobei zu einer vertikalen Verschiebung die Tragplatten (3a, 3b), insbesondere mittels eines Bowdenzuges (8e) gegen die Wirkung einer Feder (15), in den Langlochführungen (7c, 7d) bewegbar sind.
20. Rückenlehne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung die Tragplatten (3a, 3b) in ihren Horizontalführungen mittels eines zentral und drehbar gelagerten zweiarmigen Hebels (16) bewirkt wird, der insbesondere mittels Bowdenzug (8f, 8g) gegen die Wirkung einer Feder (17) bewegt wird.
21. Rückenlehne nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiarmige Hebel (16) mit Schubstangen (18a, 18b) verbunden ist, mittels derer eine Kurbelbewegung des Hebels (16) in eine horizontale Schubbewegung umgewandelt wird.
22. Rückenlehne nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Horizontalführungen für die Tragplatten (3a, 3b) zwei Winkelstreben (19a, 19b) mit jeweils zwei einendig gelenkig (Ga, Gb) miteinander verbundenen Schenkeln (19aa, 19ab, 19ba, 19bb) umfassen, die anderendig verschieblich in vertikaler Richtung (Z-Z) geführt sind.
23. Rückenlehne nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (19aa, 19ab, 19ba, 19bb) jeder Winkelstrebe (19a, 19b) an den Enden, an denen sie verschieblich in vertikaler Richtung (Z-Z) geführt sind, über Federn (19ac, 19bc), insbesondere Zugfedern, miteinander verbunden sind.
24. Rückenlehne nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstreben (19a, 19b) mit ihren Schenkeln (19aa, 19ab, 19ba, 19bb) in den Tragplatten (3a, 3b), insbesondere in Langlöchern (3aa, 3ab, 3ba, 3bb), verschieblich in vertikaler Richtung (Z-Z) geführt sind.
25. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstreben (19a, 19b), an den Gelenken (Ga, Gb) der miteinander verbundenen Schenkel (19aa, 19ab, 19ba, 19bb) in einer zentral zwischen den Winkelstreben (19a, 19b) angeordneten Führungsplatte (20), insbesondere in Langlöchern (20a, 20b), verschieblich in horizontaler Richtung (Y) geführt sind.
26. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstreben (19a, 19b), insbesondere an den Gelenken (Ga, Gb) der miteinander verbundenen Schenkel (19aa, 19ab, 19ba, 19bb), mit (den) Schubstangen (18a, 18b) verbunden sind, mittels derer die Kurbelbewegung des Hebels (16) in eine horizontale Schubbewegung umgewandelt wird.
27. Rückenlehne nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten (3a, 3b) in der zentral zwischen den Winkelstreben (19a, 19b) angeordneten Führungsplatte (20), insbesondere in den Langlöchern (20a, 20b), verschieblich in horizontaler Richtung (Y) geführt sind.
28. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die/eine Feder (15), die der vertikalen Verschiebung der Tragplatten (3a, 3b) entgegenwirkt, als Zugfeder ausgebildet ist, die einendig an der Tragstruktur und anderendig an der zentral zwischen den Winkelstreben (19a, 19b) angeordneten Führungsplatte (20) aufgehängt ist.
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