DE20100833U1 - Fahrtreppe oder Fahrsteig - Google Patents
Fahrtreppe oder FahrsteigInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Eine derartige Fahrtreppe ist beispielsweise aus der DE-OS 32 226 bekannt. Bei dieser bekannten Lösung wird das Stufenband über eine Reihe von miteinander verbundenen Kunststoffgliedern angetrieben. Diese Reihe dient als Ersatz für die übliche Antriebskette, die beidseits des Stufenbands vorgesehen ist und jede Stufe des Stufenbands führt.
Die bekannte Kunststoffglieder-Kette wie auch die regelmäßig aus Stahl bestehende Antriebskette weist je eine Vielzahl von Gelenken auf. Jedes Gelenk wird beim Umlauf der Kette je zweimal in Anspruch genommen, so dass übliche Antriebsketten laufend gewartet werden müssen, um den Verschleiß zu begrenzen. Auch bei Realisierung der Antriebskette aus Kunststoffgliedern ist ein Verschleiß zu erwarten. Kunststoff-Kettenglieder sind zudem besonders empfindlich für herabfallenden Metallstaub, der regelmäßig dazu führt, dass sich Metallpartikel in die Lagerflächen einfressen, die rasch eine Zerstörung des Kunststoffgelenks herbeiführen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich diese Lösung in der Praxis nicht durchgesetzt hat.
Zur Reduktion der Bauhöhe von Fahrtreppen sind bereits seit langem Lösungen bekannt, die die Realisierung eines vergleichsweise großen Antriebsrads vermeiden sollen. So zeigt die US-PS 33 65 051 eine Antriebskette mit innen gezahnten Kettengliedern, die von außen gezahnten Riemen angetrieben wird.
Diese Lösung bedingt jedoch gleichermaßen recht empfindliche Gelenke zwischen den einzelnen Gliedern, wobei zudem durch die vergleichsweise große Länge der einzelnen Glieder die Bauhöhe ein gewisses Minimum nicht unterschreiten kann. Darüber hinaus erfordert der Antriebs-Zahnriemen eine spezielle und technisch aufwendige Lösung.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die bzw. der eine geringere Wartungsintensität erfordert und zugleich einen geräuschärmeren Lauf ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich durch einen Zahnriemen mit Blöcken aus, der als Antriebselement für die Fahrtreppe verwendet wird. Überraschend erlaubt die erfindungsgemäße Lösung die Realisierung einer geräuscharm laufenden Fahrtreppe bis zu einer Förderhöhe von etwa fünf Metern. Durch die Verankerung der Fahrtreppenstufen in den Blöcken lässt sich überraschend jede Stufe sicher und mit der erforderlichen Antriebssteifheit an dem Zahnriemen verankern. In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn der Verankerungspunkt der Stufenachse in dem Block den Zugsträngen eng benachbart ist. Beispielsweise kann der Abstand zwischen dem Zugstrang und dem Verankerungspunkt ein Drittel oder ein Fünftel der Gesamtstärke des Zahnriemens betragen. Die Realisierung eines Zahnriemens mit Blöcken erlaubt überraschend die Übertragung der erforderlichen Antriebskräfte mit einer entsprechend hohen Präzision und geringen Verschleißintensität. Zugleich lässt sich die Gelenkfreiheit des Zahnriemens mit seiner hohen Lebensdauer erfindungsgemäß besonders günstig ausnutzen, wobei bevorzugt Hochleistungszahnriemen verwendet werden, die im Normalbetrieb deutlich unterhalb
ihrer Belastungsgrenze arbeiten, so dass sie nicht besonders intensiv beansprucht werden.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, wenn der erfindungsgemäß vorgesehene Blockzahnriemen als Antriebselement für das Stufen- oder Palettenband für eine im Dauerbetrieb laufende Fahrtreppe oder einen entsprechenden Fahrsteig vorgesehen ist. Es versteht sich, dass aber auch bei Fahrtreppen oder Fahrsteigen mit Zeitabschaltung, und auch bei solchen mit Richtungswechsel die erfindungsgemäßen Blockzahnriemen eingesetzt werden können. Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass die Teilung der Blöcke in einem vorgegebenen Raster so erfolgen kann, dass damit alle vom Fahrtreppen- oder Fahrsteig-Hersteller realisierten Stufenlängen und Palettenlängen abdeckbar sind. Dies stellt einen besonderen Vorteil gegenüber Ketten mit Gliedern dar, deren Teilung gerade bei Realisierung der Stufen- oder Palettenachsen als Gelenkpunkt der Ketten stets angepasst werden müssen. Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass der Anlenkpunkt des erfindungsgemäßen Zahnriemenblocks auch asymmetrisch bezogen auf die Blocklänge gewählt sein kann, solange sichergestellt ist, dass er von ausreichend Kunststoffmaterial umgeben ist.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, dass durch den Einbau einer Hülse, einer Manschette, einer Buchse, eines Rings oder einer Lasche die Antriebskraft innerhalb des Blocks recht gleichmäßig verteilt wird. Ein derartiges Teil kann bevorzugt beim Herstellen des Zahnriemens mit einvulkanisiert werden, so dass es sicher im Kunststoffmaterial des Blockzahnriemens aufgenommen ist.
Der Zugstrang des erfindungsgemäßen Zahnriemens kann als Stahlseil-Mehrfachanordnung ausgebildet sein. Beispielsweise kann eine Lage von 2 0 Stahlseilen über eine Zahnriemenbreite von 85 mm verwendet werden.
Der erfindungsgemäße Zahnriemen kann entweder an Führungselementen wie beispielsweise einer Führungsschiene geführt sein, oder durch Stützrollen auf der gewünschten Höhe gehalten werden, wobei die Stützrollen dann den Stützrollen der Fahrtreppenstufen entsprechen.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, wenn die Antriebsachsen der Fahrtreppenstufe oder Fahrsteigpaletten den Antriebs-Zahnriemen durchtreten und auf der anderen Seite zugleich die je zugehörige Stützrolle tragen. Hierdurch ist sichergestellt, dass mit geringem Bauaufwand eine zuverlässige und exakte Führung gepaart mit einem ebenso zuverlässigen und leisen Antrieb gewährleistet ist.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Fahrtreppe in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform,·
Fig. 2 eine ebenfalls schematische vergrößerte Ansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Antriebs-Zahnriemens.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 1 ist eine Fahrtreppe 10 ersichtlich, die ein Stufenband 12 aufweist, das an einem Antriebselement 14 geführt ist.
Erfindungsgemäß ist das Antriebselement 14 als Zahnriemen ausgebildet, und zwar als Blockzahnriemen 16, wie es aus Fig. 2 besser ersichtlich ist.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass sich der Blockzahnriemen 16 als endloses Band umlaufend erstreckt. Hierzu ist ein Umlenkrad 18 und ein Antriebsrad 20 vorgesehen, wobei das Umlenkrad 18 frei läuft und das Antriebsrad 20 von einem nicht darge-
stellten Elektromotor angetrieben ist.
Der Antrieb jeder Stufe 22 des Stufenbands 12 erfolgt an einem Antriebspunkt 24. An dieser Stelle weist die Stufe 22 eine Achse auf, die den Blockzahnriemen - wie es aus Fig. 2 besser ersichtlich ist - durchtritt. Über an sich bekannte Mittel wie Führungsschienen ist sichergestellt, dass die Stufen des Stufenbandes 12 die erwünschte Bewegung vollziehen und sich bei Annäherung an den Anstiegsbereich oder Ausstiegsbereich in der gewünschten Weise bewegen.
Der Blockzahnriemen 16 weist je eine Vielzahl von Blöcken 26 auf, die gleichmäßig voneinander beabstandet sind und zwischen denen in der bei Zahnriemen üblichen Weise Nuten 28 vorgesehen sind, in die Zähne des Antriebsrads 20 eingreifen. Das Antriebsrad 20 weist eine hierfür geeignete Form auf, so dass es bei Umschlingung durch den Blockzahnriemen 16 die Antriebskräfte sicher auf diesen überträgt.
Für die sichere Übertragung der Zugkräfte ist ein Zugstrang 3 in den Blockzahnriemen 16 eingebettet, wie es bei Zahnriemen an sich bekannt ist. Dem Zugstrang 30 benachbart ist der Antriebspunkt 24 vorgesehen. Hierzu ist eine Hülse 32 in den Blockzahnriemen 16 mit einvulkanisiert. Sie wird von einer Antriebsachse 34 der zugehörigen Stufe durchtreten. Mit dieser Lösung wird die Antriebskraft sicher von dem Zahnriemen auf die Stufe übertragen.
Es versteht sich, dass erfindungsgemäß die genaue Gestaltung des Blockzahnriemens in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassbar ist. Es ist für die Erfindung wesentlich, dass die Antriebskraft in ausreichendem Maße in den Blockzahnriemen eingeleitet wird, so dass eine ausreichende Anzahl und Größe von Zahnflankenflächen 36 vorgesehen sein sollte. Ferner sollte die Stärke 4 0 des Zahnriemens im Bereich der Nuten 28 nicht zu gering sein, um die Kerbwirkung im Übergangsbereich
möglichst gering zu halten.
Auch können die Seitenflanken und ihre Art und Ausgestaltung in weiten Bereichen in weiten Bereichen an die Erfordernisse angepasst werden.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es ferner, wenn die Hülse 32 innig mit dem umgebenden Material des Blockzahnriemens 16 verbunden ist. Der Blockzahnriemen 16 kann aus Kunststoff, wie beispielsweise Elastomer, oder auch aus Polyurethan
bestehen.
bestehen.
Claims (9)
1. Fahrtreppe oder Fahrsteig mit einem Stufen- oder Palettenband, das von Antriebselementen angetrieben ist, die sich beidseits des Bandes oder mittig unter dem Band erstrecken und die zwischen je einem Umlenkrad und einem Antriebsrad umlaufen, wobei die Stufen oder Paletten je an Antriebspunkten an jedem Antriebselement angetrieben sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (14) als Zahnriemen ausgebildet ist, der Blöcke (26) aufweist, und dass je ein Block (26) mit einer Stufe (22) oder Palette an dem Antriebspunkt (24) verbunden ist.
2. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blöcke (26) einvulkanisierte Ringe, Hülsen (32) oder Laschen aufweisen, in welche Achsen der Stufen (22) oder Paletten eingreifen.
3. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Zahnriemen im Bereich seines Rückens eine Mehrzahl von Zugelementen aufweist, die von dem Kunststoffmaterial des Zahnriemens umschlossen sind und dass die Blöcke (26) anvulkanisiert sind.
4. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blöcke (26) über den Verlauf jedes Zahnriemens gleichmäßig verteilt sind.
5. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Blöcken (26) Zähne der Zahnriemen vorgesehen sind und dass das Antriebsrad (20) einen formschlüssig in den Zahnriemen eingreifenden Aussenumfang aufweist.
6. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnriemen einen Keilwinkel von 0° bis 30°, insbesondere von etwa 10° aufweist und dass eine Spannvorrichtung vorgesehen ist, die den Zahnriemen unter einer vorgegebenen Spannung hält.
7. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Stützrollen über den Zahnriemen verteilt angebracht sind, die auf einer Führungsschiene für den Zahnriemen laufen.
8. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene einer Stützschiene für die Stufen (22) oder Paletten entspricht.
9. Fahrtreppe oder Fahrsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Stützrollen für den Zahnriemen zugleich als Stützrollen für die Stufen (22) oder Paletten vorgesehen sind und insbesondere außerhalb der Zahnriemen auf Achsen, die diese durchtreten, gelagert sind.
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