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DE20100604U1 - Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates - Google Patents

Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates

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DE20100604U1
DE20100604U1 DE20100604U DE20100604U DE20100604U1 DE 20100604 U1 DE20100604 U1 DE 20100604U1 DE 20100604 U DE20100604 U DE 20100604U DE 20100604 U DE20100604 U DE 20100604U DE 20100604 U1 DE20100604 U1 DE 20100604U1
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DE
Germany
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cell
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mobile
pin code
fingerprint
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DE20100604U
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Description

Beschreibung
Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates
Die Erfindung betriff die Systeme elektronischen Zugriffsschutzes und kann für alle Arten der Mobilverbindungsapparate, in denen zum Organisieren der Verbindung ablösbare Chipkarte (SIM Karte) verwendet wird, benutzt werden.
Es ist bekannt, daß ablösbare Chipkarten (SIM Karten), die in den Mobilverbindungsapparaten verwandt werden, durch das Tippen vom Benutzer des PIN Kodes aktiviert werden. Der Mobilverbindungsapparat selbst, zu welchen gehören mobile Telefone, mobile Kommunikationsanlagen usw., ist schutzlos und kann im folgenden durch der Wechsel der Chipkarte unbefugt verwendet sein.
Der im Schutzansprüche 1, 2 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrund©, eine Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung unmittelbar des Mobilverbindungsapparates selbst zu schaffen.
Dieses Problem wird mit den in den Schutzansprüchen 1 und 2 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die mit der Erfindung nach Schutzanspruch 1 erzielten Vorteile bestehen darin, daß wird die Möglichkeit des Sperrens des Mobilverbindungsapparates gegen unbefugte Benutzung mit Hilfe des PIN Kodes erreicht. Beim Versuch der unbefugten Benutzung des Mobilverbindungsapparates, zum Beispiel im Falle des Diebstahles oder des Verlustes, abschaltet der Besitzer seine Chipkarte durch den eigenen Operator der Mobiiverbändung, und für die weitere Benutzung des Apparates wird unberechtigter Benutzer erzwungen sein, früher eingefügte Chipkarte zu wechseln. Beim Aktivieren der neuen Chipkarte wird das Aktivieren und die Deblockierung des Mobilverbindungsapparates mittels des nur dem Besitzer bekannten PIN Kodes gefordert, daß ©s entsprechend unmöglich sein
wird. Der PIN Kode wird zusammen mit telefonischer Nummer im zentralen Computer des Operatores der Mobüverbindung gespeichert. Falls der Besitzer des Mobüverbindungsapparates hat den PIN Kode vergessen oder verloren, kann er dieser beim eigenen Operator der Mobilverbindung vorbehaltlich der Identifizierung der Persönlichkeit, einschliesslich auf Grund der bescheinigten Anfrage über die elektronische Post, wiederherstellen.
Ein weiterer Vorteil nach Schutzanspruch 4 ist es, daß die Ziffernkombination des PIN Kodes kann geändert sein, im Falle der sanktionierten Übergabe des Apparates zur anderen Person, zum Beispiel sein Verkauf, deblockiert der Benutzer den Apparat mittels des Tippens des P!N Kodes, wonach kann man den vorigen PiN Kode ändern. Der neue PIN Kode wird in den zentralen Computer des Operatores der Mobüverbindung auch übertragen und zusammen mit der telefonischen Nummer des neuen Benutzers gespeichert.
Der mit der Erfindung nach Schutzanspruch 2 erzielte Vorteil besteht darin, daß wird die Möglichkeit der personalisierten Benutzung des Mobilverbindungsapparates mittels des Ablesens des Fingerabdruckes des Besitzers erreicht. Beim Versuch der unbefugten Benutzung des Mobilverbindungsapparates 0 entsteht die Notwendigkeit des Wechsels der Chipkarte und des Aktivierens des Apparates, das ist nur durch die Berührung des Fingers des Besitzers zum Sensorplatz der Ablese- und Identifikationsvorrächtung möglich. Dabei das unbefugte Aktivieren des Mobälverbändungsapparates wird unmöglich sein.
Die vom Schutzanspruch 3 vorgesehene Ausgestaltung der Erfindung läßt zu, zwecks der Speicherinhaltausgabe des eingebauten Speicher des Mobilverbindungsapparates das Kodefile des Fängerabdruckes in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung zu übertragen, wo verläuft der Vergleich mit dem Original und vorbehaltlich ihrer Übereinstimmung wird die Genehmigung auf die Verwirklichung der Mobilverbindung ausgegeben.
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Laut des Schutzanspruch 5 und 6 der Erfindung sind die sanktionierte Eingabe eines neuen Fingerabdruckes im Speicher des Mobilverbindungsapparates und sein weitere Identifikation nur bei Aktivieren des Apparates vom vorhergehenden Benutzer möglich.
Vorgeschlagene nach Erfindung Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates kann für beliebigen Apparate der beweglichen und mobilen Verbindung, in denen die ablösbare Chipkarte verwendet wird, einschließlich die Apparate der GSM- und Satellitenverbindung, die Kommunikationsvorrichtungen, verwendet sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in zwei Varianten erläutert.
Die erste Variante der Ausführung der Erfindung verwirklicht sich auf folgende Weise. Beim Kauf des Mobilverbindungsapparates bekommt der Benutzer den N-stelliger PIN Kode, der ist nur ihm bekannt und in der Zelle des Speichers des gegebenen Apparates zusammen mit seiner Fertigungsnummer gespeichert. Zum Aktivieren und Entblocken des Mobilverbindungsapparates vor dem Anfang des Aktivierens der im Apparat eingefügten Chipkarte trägt der Besitzer mit Hilfe von der Tastatur die ihm bekannte Ziffernkombination des PIN Kodes, die wird 0 mit dem in die Zelle des elektronischen Speichers gespeicherten Kode verglichen, ein. Vorbehaltlich ihrer Übereinstimmung wird der Apparat aktiviert und der PIN Kode wird in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung übertragen, wo wird zusammen mit telefonischer Nummer des Benutzers gespeichert. Im folgenden wird das Aktivieren des Mobilverbindungsapparates nur beim Wechsel oder den erzwungenen Aktivieren der eingefügten Chipkarte gefordert. Den losaugen PIN Kode kann man bei den eigenen Operator durch die entsprechende Anfrage wiederherstellen. Zum sanktionierten Wechsel des PIN Kodes braucht man das Aktivieren des Apparates durch die Tastatureingabe des vorhergehenden PIN Kodes und dann der Ziffernkombination des neuen PIN Kodes ausmachen.
Nach zweiter Variante der Ausführung der Erfindung im Mobilverbindungsapparat die Ablese- und Identifikationsvorrichtung des Fingerabdruckes des Benutzers verwendet wird. Vor dem Anfang des Aktivierens der im Apparat eingefügten Chipkarte aktiviert der Benutzer den Mobilverbindungsapparat durch die Berührung des Fingers zum Sensorplatz der Ablese- und Identifikationsvorrichtung, dabei der Kodefile des Fingerabdruckes wird in der Zelle des elektronischen Speichers des Apparates gespeichert. Der Sensorplatz kann auf dem Körper des Apparates an der für den Benutzer bequemen Stelle aufstellen sein. Im folgenden verwirklicht sich das Aktivieren des Apparates beim Wechsel der Chipkarte vorbehaltlich der Übereinstimmung des abgelesenen des Fingerabdruckes mit dem gespeicherten Original. Zum Wechsel des Abdruckoriginales braucht man den Apparat vorläufig freigeben, daß nur der Besitzer des gegebenen Mobilverbindungsapparates machen kann. Notwendigerweise wird der Kodefile des Abdruckes in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung übertragen, wo entsteht die Identifikation, und vorbehaltlich der Übereinstimmung des Kodefiles des abgelesenen Fingerabdruckes mit dem im zentralen Computer gespeicherten Abdruck wird die Genehmigung auf die Verwirklichung der Mobilverbindung ausgegeben.

Claims (6)

1. Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates, der mittels der Chipkarte zum Verbindungsnetz mit beweglichen Objekten verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mobilverbindungsapparat ist mit der Zelle des elektronischen Speichers zum Einspeichern der N-stelliger Ziffernkombination des Identifikationskodes (PIN Kodes), der nur dem Benutzer des Mobilverbindungsapparates bekannt ist, ausgerüstet ist; wobei
das Aktivieren des Mobilverbindungsapparates, das im Falle der primärenr Aufstellung, des Wechsels oder des erzwungenen Aktivierens der Chipkarte oder der Veränderung des PIN Kodes gefordert wird, entsteht durch die Tastatureingabe des Apparates der nur dem Benutzer bekannten Ziffernkombination des PIN Kodes, den nachfolgenden Vergleich mittels des eingebauten Mikroprozessorblocks des getippten PIN Kodes mit dem in der Zelle des elektronischen Speichers gespeicherten PIN Kode und ihrer Übereinstimmung; und
der in der Zelle des elektronischen Speichers gespeicherte PIN Kode wird in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung bei erster Verbindungssession übertragen.
2. Schutzeinrichtung des Mobilverbindungsapparates, der mittels der Chipkarte zum Verbindungsnetz mit den beweglichen Objekten verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mobilverbindungsapparat mit der Zelle des elektronischen Speichers zum Einspeichern des Kodefile des Fingerabdruckes des Benutzers und mit der Ablese- und Identifikationsvorrichtung zur Identifikation des Fingerabdruckes und Speichereingabe des Kodefiles in die Zelle des elektronischen Speichers ausgerüstet ist; wobei
das Aktivieren des Mobilverbindungsapparates, das bei dem Wechsel oder erzwungenen Aktivieren der Chipkarte oder der Speichereingabe in die Zelle des elektronischen Speichers neuen Fingerabdruckes gefordert wird, entsteht durch die Berührung des Fingers des Benutzers zum Sensorplatz der Ablese- und Identifikationsvorrichtung und durch nachfolgende Vergleich und Übereinstimmung des abgelesenen Fingerabdruckes mit dem in der Zelle des elektronischen Speichers gespeicherten Original.
3. Schutzeinrichtung nach Schutzanspruch 2 dadurch gekennzeichnet,
daß das Kodefile des Fingerabdruckes, das ist in die Zelle des elektronischen Speichers primär eingetragen, wird in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung bei erster Verbindungssession übertragen; wobei
im Falle des Wechsels oder der erzwungenen Aktivieren der Chipkarte entsteht die Mobilverbindung durch das Aktivieren der Chipkarte und nachfolgende Vergleich und Übereinstimmung des abgelesenen Kodefiles des Fingerabdruckes mit dem im zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung gespeicherten Original.
4. Schutzeinrichtung nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereingabe in die Zelle des elektronischen Speichers des neuen PIN Kodes entsteht durch die Tastatureingabe des Apparates des vorhergehenden PIN Kodes und dann der Ziffernkombination des neuen PIN Kodes, der in den zentralen Computer des Operatores der Mobilverbindung auch übertragen wird.
5. Das Schutzeinrichtung nach Schutzanspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereingabe in die Zelle des elektronischen Speichers des Kodefiles des neuen Fingerabdruckes entsteht durch das Aktivieren des Mobilverbindungsapparates vom vorhergehenden Benutzer und dann die Berührung zum Sensorplatz des Fingers des neuen Benutzers.
6. Das Schutzeinrichtung nach Schutzanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereingabe in die Zelle des elektronischen Speichers des Kodefiles des neuen Fingerabdruckes entsteht durch das Aktivieren der Chipkarte und die Berührung zum Sensorplatz des Fingers des vorhergehenden Benutzers und dann neuen Benutzers.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2007036340A1 (de) * 2005-09-26 2007-04-05 Giesecke & Devrient Gmbh Entsperren von mobilkunkkarten
WO2007036341A1 (de) * 2005-09-26 2007-04-05 Giesecke & Devrient Gmbh Entsperren von mobilfunkkarten

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2007036340A1 (de) * 2005-09-26 2007-04-05 Giesecke & Devrient Gmbh Entsperren von mobilkunkkarten
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