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DE20100591U1 - Chirurgisches System - Google Patents

Chirurgisches System

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DE20100591U1
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DE20100591U
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Aesculap AG
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Aesculap AG
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B10/00Transmission systems employing electromagnetic waves other than radio-waves, e.g. infrared, visible or ultraviolet light, or employing corpuscular radiation, e.g. quantum communication
    • H04B10/11Arrangements specific to free-space transmission, i.e. transmission through air or vacuum
    • H04B10/114Indoor or close-range type systems
    • H04B10/1141One-way transmission
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    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/320016Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes
    • A61B17/32002Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes with continuously rotating, oscillating or reciprocating cutting instruments
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B90/00Instruments, implements or accessories specially adapted for surgery or diagnosis and not covered by any of the groups A61B1/00 - A61B50/00, e.g. for luxation treatment or for protecting wound edges
    • A61B90/90Identification means for patients or instruments, e.g. tags
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Description

CHIRURGISCHES SYSTEM
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches System für angetriebene Werkzeuge, mit einer Antriebseinheit, mit einer Steuereinheit für die Antriebseinheit, mit einem Satz von Zubehörteilen, wobei das System eine Zubehörerkennungseinheit umfaßt und mindestens ein Zubehörteil einen Gerätedatenspeicher zur Speicherung von Gerätedaten über die Art des Zubehörteils aufweist.
Derartige chirurgische Systeme sind beispielsweise aus der US 5,632,759 oder der EP 0 189 807 Bl bekannt. Dabei weisen Zubehörteile einen Gerätedatenspeicher auf, der durch speziell angeordnete Magnete gebildet wird. Die Zubehörerkennungseinheit umfaßt dabei eine bestimmte Anzahl von Reedschaltern, die von den Magneten betätigt werden, sobald sie in deren Nähe gelangen.
Als nachteilig erweist sich bei einem derartigen Gerätedatenspeicher, daß er einen sehr großen Platzbedarf aufweist, der insbesondere bei kleinen Zubehörteilen überhaupt nicht zur Verfügung steht, so daß diese überhaupt nicht mit einem Gerätedatenspeicher ausgestattet werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein chirurgisches System der eingangs beschriebenen Art derart zu verbes-
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sern, daß sämtliche Zubehörteile in einfacher Weise mit einem Gerätedatenspeicher ausgerüstet werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen System der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Gerätedatenspeicher optisch auslesbar ist und daß die Zubehörerkennungseinheit eine der Steuereinheit zugeordnete optische Gerätedatenspeicherausleseeinheit umfaßt.
Mit solchen optisch auslesbaren Gerätedatenspeichern lassen sich praktisch sämtliche Zubehörteile unabhängig von ihrer Größe ausstatten. Es kann somit bei einer Verwendung des chirurgischen Systems in einem Operationssaal nicht mehr zur Verwechslung von Zubehörteilen führen, mit der Folge, daß die Steuereinheit die Antriebseinheit stets entsprechend den verwendeten Zubehörteilen ansteuert. Eine unbeabsichtigte Zerstörung des Zubehörteils läßt sich somit wirksam verhindern.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß der Satz von Zubehörteilen einen Satz jeweils einzeln mit der Antriebseinheit antreibbarer Getriebe und einen Satz mit den Getrieben verbindbarer chirurgischer Werkzeuge umfaßt. Es können demnach sowohl einzelne Getriebe als auch einzelne Werkzeuge mit einem optisch auslesbaren Gerätedatenspeicher versehen werden.
Günstig ist es, wenn die Getriebe jeweils an einem Handstück angeordnet sind. Auf diese Weise lassen sich die Getriebe besonders platzsparend anbringen.
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Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß der Gerätedatenspeicher auf einer Außenfläche des Zubehörteils angeordnet ist. Dadurch läßt sich der Platzbedarf für den Gerätedatenspeicher zusätzlich reduzieren. Außerdem ist er dadurch besonders leicht zugänglich und auslesbar.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn der Gerätedatenspeicher nur auslesbar ist. Ein nur auslesbarer Gerätedatenspeicher, also ein sogenannter ROM (Read Only Memory)-Gerätedatenspeicher hat den Vorteil, daß er nicht unbeabsichtigt überschrieben oder verändert werden kann.
Günstig ist es, wenn der Gerätedatenspeicher einen begrenzten Bereich der Außenfläche des Zubehörteils umfaßt. Er kann beispielsweise stets an der der Antriebseinheit zugewandten Seite des Zubehörteils angeordnet sein, so daß der Gerätedatenspeicher leicht auffindbar und auslesbar ist.
Vorteilhafterweise kann ferner vorgesehen sein, daß der Gerätedatenspeicher einen Speicherbereich zur Aufnahme der Gerätedaten in Form eines Barcodes aufweist. Ein Barcode läßt sich besonders einfach anbringen und auslesen. Beispielsweise kann auf einer metallischen Oberfläche der Barcode eingeätzt, aufgedruckt oder mit einem Laserbeschriftungsgerät aufgebracht werden. Darüber hinaus ist ein Barcode besonders einfach und sicher auslesbar.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Gerätedatenspeicher einen Speicherbereich zur Aufnahme der Gerätedaten in Form einer Ziffernfolge aufweist. Ziffern lassen sich ebenfalls leicht anbringen, insbesondere wie bereits in Verbindung mit einem Barcode beschrieben durch Ätzen, Aufdrucken oder Laserbeschriften, und auf einfache Weise auslesen.
Besonders günstig ist es, wenn die Gerätedatenspeicherausleseeinheit einen Barcodescanner umfaßt. Mit einem Barcodescanner kann der Gerätedatenspeicher einfach und sicher ausgelesen werden, indem der Barcodescanner an den Gerätedatenspeicher herangeführt oder vorbeibewegt wird.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß die Gerätedatenspeicherausleseeinheit an der Steuereinheit angeordnet ist. Die Gerätedatenspeicherausleseeinheit ist auf diese Weise sicher untergebracht und kann im Operationssaal nicht verlorengehen. Eine Erkennung der Zubehörteile kann erfolgen, indem das Zubehörteil an die Gerätedatenspeicherausleseeinheit herangeführt wird.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Gerätedatenspeicherausleseeinheit unabhängig von der Steuereinheit bewegbar ist. Mit einer solchen Ausgestaltung lassen sich auch weit von der Steuereinheit entfernte Zubehörteile einfach und sicher identifizieren.
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Günstig ist es dabei, wenn eine drahtlose Datenübertragungseinheit zur Übertragung der Gerätedaten von der Gerätedatenspeicherausleseeinheit zur Steuereinheit vorgesehen ist. Auf diese Weise lassen sich besonders große räumliche Abstände zwischen der Gerätedatenspeicherausleseeinheit und der Steuereinheit überwinden, insbesondere besteht im Gegensatz zu einer Kabelverbindung der Vorteil, daß diese nicht zur Stolperfalle innerhalb des Operationssaals wird.
Vorteilhafterweise kann dabei vorgesehen sein, daß die drahtlose Datenübertragungseinheit eine Infrarotsende- und Empfangseinheit umfaßt. Derartige Einheiten sind besonders störunanfällig und beeinflussen andere Geräte in ihrer Umgebung praktisch nicht.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß eine drahtgebundene Datenübertragungseinheit zur Übertragung der Gerätedaten von der Gerätedatenspeicherausleseeinheit zur Steuereinheit vorgesehen ist. Vorteil einer solchen drahtgebundenen Datenübertragungseinheit, worunter jede Kabelverbindung zu verstehen ist, ist das sichere Auffinden der Gerätedatenspeicherausleseeinheit. Diese kann nicht verlorengehen .
Grundsätzlich kann bei dem System ferner vorgesehen sein, daß im Gerätedatenspeicher beim Betrieb einzuhaltende Betriebsgrenzwerte des Zubehörteils speicherbar sind. Damit ist es möglich, in Verbindung mit der Erkennung des Zubehörteils dessen Betriebsgrenzwerte di-
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rekt in die Steuereinheit zu übernehmen, was eine mögliche Überbelastung des Zubehörteils verhindert.
Die nachfolgende Beschreibung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Die Figur zeigt:
eine Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen chirurgischen Systems.
Das in der Figur dargestellte chirurgische System umfaßt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes Motorsteuergerät mit einem Gehäuse 12, einem aktuelle Betriebsdaten darstellenden Monitor 14, einer Anschlußbuchse 16 für eine Motorsteuer- und Energieversorgungsleitung sowie diversen Bedientasten 18. Darüber hinaus ist ein in das Gehäuse 12 integrierter Barcodescanner 20 vorgesehen, mit dem jedwede Art von Barcodes erfaßt werden kann. Zusätzlich weist das Motorsteuergerät 10 eine im Gehäuse 12 angeordnete Infrarotsende- und Empfangseinheit 22 auf, über die ein Datenaustausch mit Zusatzgeräten möglich ist.
Bestandteil des chirurgischen Systems ist ferner eine nicht dargestellte, einen Motor umfassende Antriebseinheit, die mit einem insgesamt mit dem Bezugszeichen 24 versehenen Handstück verbindbar ist. Hierfür ist an einem proximalen Ende des Handstücks 24 eine Motorkupplung 26 vorgesehen. An seinem distalen Ende weist das Handstück 24 eine Werkzeugaufnahme 28 auf, in die ein aus einem Satz geeigneter Werkzeuge ausgewähltes chir-
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urgisches Werkzeug einsetzbar und mit dem Handstück verbindbar ist.
Zur automatischen Erkennung der Art des Handstücks 24 ist dieses in einem der Motorkupplung 26 benachbarten Bereich 30 mit einem Barcode 32 versehen. Dieser ist vom Barcodescanner 20 auslesbar, indem der Bereich 30 des Handstücks 24 an den Barcodescanner 20 herangeführt und so der Barcode 32 erfaßt werden kann.
Im Barcode können Informationen über die Art des Handstücks codiert sein, ferner auch einzuhaltende Betriebsgrenzwerte des Handstücks 24, so daß es zu keiner Überlastung des Handstücks 24 kommen kann, insbesondere weil möglicherweise eine zu hohe Drehzahl vom Motorsteuergerät 10 vorgegeben wird.
Alternativ ist anstelle des Barcodescanners 20 ein Handscanner 34 mit dem Motorsteuergerät 10 über eine elektrische Leitung 36 verbindbar. Damit können auch große, nicht an das Motorsteuergerät 10 heranführbare Handstücke und sonstige Zubehörteile ihrer Art nach erfaßt werden.
Eine dritte Möglichkeit der Erfassung von Zubehörteilen eröffnet ein Infrarotscanner 38, der über eine eigene Infrarotsende- und/oder Empfangseinheit verfügt, die mit der Infrarotsende- und Empfangseinheit 22 des Motorsteuergeräts 10 kommunizieren kann. Mit dem Infrarotscanner 38 lassen sich auf einfache Weise vom Motor-
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Steuergerät 10 weit entfernte Zubehörteile sicher und genau erfassen.

Claims (15)

1. Chirurgisches System für angetriebene Werkzeuge, mit einer Antriebseinheit, mit einer Steuereinheit für die Antriebseinheit, mit einem Satz von Zubehörteilen, wobei das System eine Zubehörerkennungseinheit umfaßt und mindestens ein Zubehörteil einen Gerätedatenspeicher zur Speicherung von Gerätedaten über die Art des Zubehörteils aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher (30) optisch auslesbar ist und daß die Zubehörerkennungseinheit eine der Steuereinheit (10) zugeordnete optische Gerätedatenspeicherausleseeinheit (20; 34; 38) umfaßt.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Satz von Zubehörteilen einen Satz jeweils einzeln mit der Antriebseinheit antreibbarer Getriebe (24) und einen Satz mit den Getrieben (24) verbindbarer chirurgischer Werkzeuge umfaßt.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Getriebe jeweils an einem Handstück (24) angeordnet sind.
4. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher (30) auf einer Außenfläche des Zubehörteils (24) angeordnet ist.
5. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher (30) nur auslesbar ist.
6. System nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher einen begrenzten Bereich (30) der Außenfläche des Zubehörteils (24) umfaßt.
7. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher (30) einen Speicherbereich zur Aufnahme der Gerätedaten in Form eines Barcodes (32) aufweist.
8. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätedatenspeicher (30) einen Speicherbereich zur Aufnahme der Gerätedaten in Form einer Ziffernfolge aufweist.
9. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gerätedatenspeicherausleseeinheit einen Barcodescanner (20; 34; 38) umfaßt.
10. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gerätedatenspeicherausleseeinheit (20) an der Steuereinheit (10) angeordnet ist.
11. System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gerätedatenspeicherausleseeinheit (34; 38) unabhängig von der Steuereinheit (10) bewegbar ist.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine drahtlose Datenübertragungseinheit (22) zur Übertragung der Gerätedaten von der Gerätedatenspeicherausleseeinheit (38) zur Steuereinheit vorgesehen ist.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die drahtlose Datenübertragungseinheit eine Infrarotsende- und Empfangseinheit (22) umfaßt.
14. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine drahtgebundene Datenübertragungseinheit zur Übertragung der Gerätedaten von der Gerätedatenspeicherausleseeinheit (34) zur Steuereinheit (10) vorgesehen ist.
15. System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Gerätedatenspeicher (30) beim Betrieb einzuhaltende Betriebsgrenzwerte des Zubehörteils (24) speicherbar sind.
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