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DE2006583C - Filmkassette - Google Patents

Filmkassette

Info

Publication number
DE2006583C
DE2006583C DE2006583C DE 2006583 C DE2006583 C DE 2006583C DE 2006583 C DE2006583 C DE 2006583C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
cassette
film cassette
cover
mounting frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Josef 6230 Frankfurt Ettingshaus
Original Assignee
Licentia Patent Verwaltungs-GmbH, 6000 Frankfurt
Publication date

Links

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Filmkassette für Planfilmfolien und Filmplatten mit einem Aufnahmerahmen für das Filmmaterial.
Die bisher bekannten Filmkassetten haben neben einem Aufnahmerahmen, in welchem die Filmfolie oder die Filmplatte festgehalten wird, herausziehbare oder abnehmbare Lichtabdeckschieber. Bei Großformaten des Filmmaterials ist die Handhabung dieser Filmkassette sowohl in der Dunkelkammer als auch an den entsprechenden Belichtungsgeräten und Filmkameras recht umständlich, da der Lichtabdeckschieber die Abmessungen des Aufnahmerahmens hat und als loses Teil nur umständlich gehandhabt werden kann. Lose Teile sind darüber hinaus grundsätzlich nachteilig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine lose Teile vermeidende und einfach zu handhabende Filmkassette zu schaffen, die universell anwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Aufnahmerahmen einseitig fest mit einem Faltenblag verbunden ist, welcher im ausgezogenen Zustand den Aufnahmerahmen umschließt und im zusammengeschobenen Zustand den Aufnahmerahmen freigibt.
Zweckdienliche Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Figuren haben gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der Filmkassette im geschlossenen Zustand,
Fig. 2 eine Draufsicht dieser Filmkassette im geschlossenen Zustand,
Fig. 3 eine Seitenansicht dieser Filmkassette im geöffneten Zustand,
Fig. 4 eine Draufsicht dieser Filmkassette im geöffneten Zustand,
Fig. 5 eine Anwendung dieser Filmkassette bei einer Lichtzeicheneinrichtung,
Fig. 6 eine Anwendung dieser Filmkassette bei einem Schnellentwicklungsgerät,
Fig. 7 eine Seitenansicht einer abgewandelten Form der Filmkassette im geöffneten Zustand,
Fig. 8 eine Draufsicht dieser Filmkassette im geöffneten Zustand,
Fig. 9 die Anwendung der Filmkassette in Verbindung mit einer Filmladeeinrichtung,
Fig. 10 eine Seitenansicht einer weiteren abgewandelten Filmkassette im geschlossenen Zustand,
Fig. 11 eine Draufsicht dieser Filmkassette im geschlossenen Zustand.
Wie aus den Fig. 1 bis 4 ersichtlich, besteht die erfindungsgemäße Kassette aus einem Führungsteil 1, das mit einem Faltenbalg 2 verbunden ist, einem Aufnahmerahmen 3, der an einer Seite eine Abdeckung 4 für den Faltenbalg 2 und einen Griff 5 hat. Der Faltenbalg 2 ist ferner mit einem Steg 6 des Aufnahmerahmens 3 verbunden. Der Rahmen 3 hat eine luftdurchlässige Bespannung 7, auf welche das Filmmaterial 8 aufgelegt wird.
Die Fig. 5 zeigt die Anwendung der Kassette bei einer Lichtzeichenmaschine, wie eine solche durch die Zeitschrift "Werkstatt und Betrieb", 101, 1968, S. 597 bis 602, bekanntgeworden ist. Ein Lichtzeichenkopf 9 ist in zwei Richtungen über einen Maschinentisch 10 verfahrbar, welcher eine dem Führungsteil 1 der Kassette angepasste Nutenführung 11 hat. Die Kassette ist damit fest und lichtdicht mit dem Maschinentisch 10 verbunden. Die Ausgangsstellung der Kassette ist dabei der geschlossene Zustand nach den Fig. 1 und 2.
Danach wird mittels des Griffs 5 der Faltenbalg 2 zusammengeschoben, wodurch der Aufnahmerahmen 3 mit dem eingelegten Filmmaterial in den Maschinentisch 10 und damit unter den Lichtzeichenkopf 9 geschoben wird. Die Kassette ist damit offen und der Faltenbalg in die Abdeckung 4 geschoben. Der Maschinentisch 10 enthält eine lediglich angedeutete Ansaugvorrichtung 12, die wegen der luftdurchlässigen Bespannung 7 des Aufnahmerahmens 3 das Filmmaterial gegen die Bespannung presst.
Die Kassette ist auch in Verbindung mit Schnellentwicklungsgeräten verwendbar, wie dies in der Fig. 6 angedeutet ist. Das Filmmaterial 8 kann aus der Kassette direkt in ein Schnellentwicklungsgerät 13 eingeführt werden. Der Faltenbalg 2 ist in diesem Fall nur so weit eingeschoben, dass das frei herausgeführte Ende des Filmmaterials 8 von Mitnehmerwalzen 14 und 15 des Entwicklungsgerätes 13 erfaßt und aus der Kassette herausgezogen wird. Die Kassette ist entsprechend den Fig. 7 und 8 abgewandelt. Der Aufnahmerahmen 3 besteht nur noch aus den Seitenstegen 16 und 17, während der sonst mit diesen Stegen verbundene Quersteg (Fig. 3 und 4) entfällt.
Die Fig. 9 zeigt eine Anwendung der Kassette mit einer Spezial-Filmverpackung 18 zum Laden der Kassette. Die Ladeeinrichtung 18 besteht aus einem Transportmechanismus 20, dem Filmmaterialpaket 21, dessen Einzelblätter 8 in die Kassette gelangen sollen, Nachschubfedern 22 und einer Paketauflage 23. Die Kassette ist auf einer Unterlage 24 derart angeordnet, dass das Wechseln des Filmmaterials 8 aus der Einrichtung 18 in die Filmkassette ohne Inanspruchnahme einer Dunkelkammer erfolgen kann.
Die Fig. 10 und 11 zeigen eine Kassette ohne Führungsteil 1. Hier ist das bewegbare Ende 25 des Faltenbalges 2 als lichtdichter Druckanschluß an eine entsprechend ausgebildete Maschine oder Anlage ausgeführt.
An Stelle eines Faltenbalges kann auch eine teleskopartig zusammenschiebbare Abdeckung verwendet werden.

Claims (4)

1. Filmkassette mit einem Aufnahmerahmen für das Filmmaterial, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmerahmen (3) einseitig fest mit einer zusammenschiebbaren Abdeckung (2) verbunden ist, welche im ausgezogenen Zustand den Aufnahmerahmen (3) umschließt und im zusammengeschobenen Zustand den Aufnahmerahmen (3) freigibt.
2. Filmkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmerahmen (3) einseitig in eine Befestigung (6) für die Abdeckung (2) ausläuft.
3. Filmkassette nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einem entlang dem Aufnahmerahmen (3) bewegbaren Führungsteil (1) das freie Ende der Abdeckung (2) befestigt ist und dieses Führungsteil (1) das Kopplungsglied für die Maschine bzw. Anlage ist.
4. Filmkassette nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an die Kassette lösbar eine Einrichtung (18) zum Füllen mit Filmmaterial ansetzbar ist.

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