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DE20023843U1 - Mehrschichtiger Dekoraufbau für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil und Fahrzeug-Innenausstattungsteil - Google Patents

Mehrschichtiger Dekoraufbau für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil und Fahrzeug-Innenausstattungsteil Download PDF

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DE20023843U1
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Abstract

Mehrschichtiger Dekoraufbau für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil, welcher zumindest eine Basisschicht (7), eine Dekorschicht (4) und gegebenenfalls eine zwischen diesen Schichten angeordnete Zwischenschicht (5) aufweist und welcher durch Kaschieren hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Außenseite der Basisschicht (7) eine die Basisschicht (7) versiegelnde und oberflächlich imprägnierende Sperrschicht (6) aus einem verformbaren elastischen Material aufgebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen mehrschichtigen Dekoraufbau für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil, welcher zumindest eine Basisschicht, eine Dekorschicht und gegebenenfalls eine zwischen diesen Schichten angeordnete Zwischenschicht aufweist und welcher durch Kaschieren hergestellt wird. Die gegenständliche Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil aus einem Trägerteil und einem mehrschichtigen Dekoraufbau.
  • Es ist bekannt, Fahrzeug-Innenausstattungsteile, wie beispielsweise Türinnenverkleidungen, dadurch herzustellen, dass eine Kunststoffmasse durch Hinterspritzen oder Hinterpressen mit einer mehrschichtig aufgebauten Außenverkleidung verbunden wird. Bekannte mehrschichtige Außenverkleidungen bestehen beispielsweise aus einer textilen. meist aus Polyester gefertigten Dekorschicht, die mit einer vorzugsweise aus einem Faservlies bestehenden Basisschicht mittels eines Klebers durch Aufkaschieren verbunden wird. Zwischen der Dekorschicht und der Basisschicht kann eine die Haptik verbessernde Schicht aus PU-Schaumstoff eingebracht sein, die durch Flammkaschieren sowohl mit der Dekorschicht als auch der Basisschicht verbunden wird. Während des Hinterspritz- oder Hinterpressverfahrens dringt die auf- bzw. eingebrachte Kunststoffmasse in die Basisschicht ein, wodurch die Verbindung der Außenverkleidung zum Kunststoff hergestellt wird und das Innenausstattungsteil entsteht.
  • Aus der EP-A 0 850 806 ist ein Innenausstattungsteil für Fahrzeuge bekannt, welches aus einem starren Trägerformteil und einem mehrschichtigen Dekoraufbau der eingangs genannten Art besteht. Das Trägerformteil ist mit einer Faservliesschicht des Dekoraufbaus mittels einer ersten Kleberschicht verbunden.
  • Eine zweite Kleberschicht befindet sich zwischen dem Faservlies und einer Dekorschicht aus Echtleder.
  • Bei dem aus der DE-A 197 08 486 bekannten Fahrzeug-Innenausstattungsteil besteht die Dekorschicht ebenfalls aus Leder oder aus einem Lederersatzstoff. Die Dekorschicht ist mit einer Haptik-Zwischenschicht aus einem Polypropylen- oder Polyethylenschaum in Form von Platten- oder Rollenware durch Flammkaschieren oder über gesonderte Schmelzklebefolien verbunden. Die mit der Haptik-Zwischenschicht versehene Dekorschicht wird in ein geeignetes Werkzeug eingelegt und in diesem mit einem Naturfaser-Thermoplastverbund hinterpresst, wodurch das Fahrzeug-Innenausstattungsteil fertig gestellt wird.
  • Von besonderer Bedeutung bei Dekorschichten – seien diese aus textilen Materialien oder aus Leder oder Lederersatzstoff hergestellt – sind Optik und Haptik der Oberfläche. Es ist daher wichtig, dass der Dekoraufbau so ausgeführt ist, dass sich seine Oberfläche, die Dekorschicht, durch die Druck- und Temperatureinwirkung während des Weiterverarbeitens – Hinterspritzen, Hinterpressen oder Kaschieren – nicht verändert. Gleichzeitig muss auch eine gute Haftung zum Trägerteil des Innenausstattungsteils gewährleistet sein. Druck- und temperaturempfindlichere Oberflächen bzw. Dekorschichten von Dekoraufbauten können insbesondere beim Hinterspritzen oder Hinterpressen aufgrund der notwendigen Druck- und Temperaturverhältnisse oft nur mit Qualitätseinbußen oder mit erheblichen Nachbearbeitungsaufwand verarbeitet werden.
  • Dies trifft vor allem auf Dekoraufbauten der oben erwähnten Ausführung zu, wo die Dekorschicht mittels eines Klebers mit der Basisschicht verbunden wird. Dazu kommt, dass hier die an und für sich vorhandenen dämpfenden Eigenschaften der beispielsweise aus einem Faservlies bestehenden Basisschicht beim Hinterspritzen oder Hinterpressen durch den eindringenden Kunststoff stark beeinträchtigt werden. Bei einer Ausführung des Dekoraufbaus mit einer Zwischenschicht aus einem Schaumstoff, beispielsweise aus PU-Schaumstoff, können druck- und temperaturempfindlichere Dekorschichten besser verarbeitet werden. Das zum Verbinden der Schaumstoffschicht eingesetzte Flammkaschieren ist jedoch durch das Austreten von schädlichen Dämpfen aus dem Schaumstoff problematisch und wird in letzter Zeit eher gemieden.
  • Die Erfindung hat sich daher zur Aufgabe gestellt, bei einem mehrschichtigen Dekoraufbau der eingangs genannten Art unter Verzicht auf den Einsatz von Schaumstoffschichten die dämpfende Wirkung zu verbessern und den Aufbau so zu gestalten, dass weitgehend alle, auch druck- und temperaturempfindlichere Dekorschichten mittels der mit thermischen Belastungen verbundenen und unter Pressdruck stattfindenden Technologien zur Herstellung von Innenausstattungsteilen ohne Qualitätseinbußen einsetzbar sind, und dass eine gute Haftung zum Trägerteil sichergestellt werden kann. Das Fahrzeug-Innenausstattungsteil soll daher in hoher Qualität und insbesondere auch mit Dekoraufbauten mit druck- und temperaturempfindlicheren Dekorschichten herstellbar sein.
  • Gelöst wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass auf die Außenseite der Basisschicht eine die Basisschicht versiegelnde und oberflächlich imprägnierende Sperrschicht aus einem verformbaren elastischen Material aufgebracht ist.
  • Die aus einem elastischen Material bestehende Sperrschicht besitzt eine Anzahl sehr vorteilhafter Eigenschaften. Von besonderer Bedeutung sind ihre Funktion als Versiegelungsschicht sowie ferner ihre dämpfenden und isolierenden Eigenschaften. Die Sperrschicht hat eine besondere Bedeutung, wenn der Dekoraufbau bei der Herstellung eines Fahrzeug-Innenausstattungsteils mit dem Trägerteil verbunden wird. Bei der Anwendung eines Direktverfahrens – Hinterspritzen oder Hinterpressen – geht die Schicht aus elastischem Material eine Verbindung mit der Kunststoffmasse ein, wobei kein Eindringen derselben in die Basisschicht mehr erfolgt. Das heißt, dass die dämpfenden Eigenschaften der Basisschicht voll erhalten bleiben können, so dass diese die Funktion der die erwünschte Haptik gewährleistenden Schicht übernehmen kann. Darüber hinaus erschwert die Sperrschicht die Übertragung von Wärme und nimmt Pressdruck auf, so dass bei einem erfindungsgemäß ausgeführten Dekoraufbau auch Dekorschichten, die aus einem druck- und wärmeempfindlicheren Material bestehen, eingesetzt werden können, ohne dass Qualitätseinbußen zu erwarten sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht auch die zwischen der Basisschicht und der Dekorschicht angeordnete Zwischenschicht aus einem verformbaren und elastischen Material (Anspruch 2). Dadurch kann die Zwischenschicht neben ihrer Funktion als Verbindungsschicht auch wärmeisolierend und druckaufnehmend und somit dämpfend wirken.
  • Als Ausgangsmaterial für das verformbare elastische Material kommen erfindungsgemäß insbesondere Latex, Acrylharz oder ein thermoplastisches Elastomer in Frage (Anspruch 3). Gerade bei diesen Materialien kann durch die Mischungszusammensetzung sichergestellt werden, dass sie über die erforderlichen oder erwünschten Eigenschaften hinsichtlich Temperaturbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit, Lichtechtheit etc. verfügen können.
  • Die Verbindungs- und Versiegelungsfunktion sowie die elastischen Eigenschaften des jeweiligen Materials werden dadurch sichergestellt, dass das entsprechende Ausgangsmaterial in unvernetzter bzw. ungehärteter Form eingesetzt wird, wobei jedoch im fertigen Dekoraufbau die Sperrschicht und ggf. die Zwischenschicht aus dem vernetzten bzw. gehärteten Material bestehen (Anspruch 4).
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können für die Sperrschicht und die Zwischenschicht unterschiedliche Ausgangsmaterialien eingesetzt werden (Anspruch 5). Damit kann Einfluss auf bevorzugte oder erwünschte Eigenschaften oder Funktionen der Schichten, beispielsweise was ihre elastischen und isolierenden Eigenschaften betrifft, genommen werden.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsvariante kann vorgesehen werden, dass die Sperrschicht eine Schichtstärke aufweist, die von jener der Zwischenschicht abweicht (Anspruch 6). Auch diese Maßnahme gestattet es, auf erwünschte oder geforderte Eigenschaften entsprechend Einfluss zu nehmen.
  • Dabei wird die Ausführung insbesondere so getroffen, dass die Zwischenschicht eine größere Schichtstärke aufweist als die Sperrschicht (Anspruch 7). Damit kann auch die Zwischenschicht, zusätzlich zur Basisschicht, auf die Haptik der Dekorschicht Einfluss nehmen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Basisschicht mehrlagig, insbesondere zweilagig ausgeführt werden (Anspruch 8). Damit ist die Möglichkeit eröffnet, zwischen diesen Lagen zusätzliche Einbauten unterzubringen. Solche Einbauten können beispielsweise elektrisch leitende Folien sein (Anspruch 9). Die Fähigkeit der Sperrschicht, Druck aufzunehmen und die Übertragung von Wärme zu behindern, macht es möglich, für den Benützer vorteilhafte, zusätzliche Einbauten im Dekoraufbau unterzubringen, was bislang, insbesondere wegen der Hitzeempfindlichkeit der in Frage kommenden Materialien, nicht möglich war.
  • Die gemäß der gegenständlichen Erfindung vorgesehene Sperrschicht und auch die gegebenenfalls erfindungsgemäß vorgesehene Zwischenschicht werden jeweils in einer Schichtstärke von 0,05 bis 3 mm, insbesondere von 0,5 bis 1 mm, ausgeführt (Anspruch 10). Eine Mindestschichtstärke ist erforderlich, um die Verbindungs- und Versiegelungsfunktion sicherzustellen. Eine gewisse Begrenzung der Schichtstärke nach oben zu ist günstig, um das Gewicht des Dekoraufbaus nicht unnötig zu erhöhen. Für die erwünschten isolierenden und dämpfenden Eigenschaften sind Schichtstärken von bis zu 3 mm im Allgemeinen durchaus ausreichend.
  • Die gegenständliche Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil aus einem formgebenden Trägerteil und einem mehrschichtigen Dekoraufbau mit einer Basisschicht und einer Dekorschicht. Ein erfindungsgemäß ausgeführtes Fahrzeug-Innenausstattungsteil wird dabei mit einem Dekoraufbau gemäß zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10 versehen (Anspruch 11). Die oben erwähnten, vorteilhaften Eigenschaften des Dekoraufbaus sind auch beim erfindungsgemäßen Fahrzeug-Innenausstattungsteil gegeben, so dass es möglich ist, ein qualitativ hochwertiges Innenausstattungsteil zur Verfügung zu stellen, dessen Dekorschicht auch aus einem druck- oder wärmeempfindlicheren Material bestehen kann.
  • Dabei kann dieses Fahrzeug-Innenausstattungsteil nach einem Direktverfahren, durch Hinterspritzen oder Hinterpressen, hergestellt sein (Anspruch 12). Es ist aber auch eine Herstellung durch Kaschieren möglich (Anspruch 13). Bei beiden Herstellverfahren ist gewährleistet, dass bei den auftretenden Temperaturen und bei den herrschenden Druckverhältnissen auch druck- und temperaturempfindliche Dekorschichten ihre Qualität behalten.
  • Erfindungsgemäß ausgeführte Fahrzeug-Innenausstattungsteile sind insbesondere Türinnenverkleidungen, Säulenverkleidungen oder Gepäckraumauskleidungen (Anspruch 14). Gerade bei diesen Verkleidungen oder Auskleidungen werden besonders hohe Ansprüche an den Dekoraufbau, insbesondere was die Qualität des Materials der Dekorschicht betrifft, gestellt. Mit der gegenständlichen Erfindung können diesen Ansprüchen gerecht werdende Verkleidungen oder Auskleidungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nun anhand der schematische Darstellungen enthaltenden Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel zeigt, näher beschrieben, wobei
  • 1 einen Querschnitt durch einen Teilbereich einer Ausführungsform eines mehrschichtig ausgeführten Dekoraufbaus für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil im Querschnitt zeigt und
  • 2 ein Querschnitt durch einen Teilbereich eines fertigen Fahrzeug-Innenaustattungsteils, welches als Bestandteil den Dekoraufbau gemäß 1 aufweist, ist.
  • Ein erfindungsgemäß ausgeführtes Fahrzeug-Innenausstattungsteil 1 kann beispielsweise eine Türinnenverkleidung, eine Säulenverkleidung oder eine Gepäckraumauskleidung sein. Wie 2 zeigt, besteht das Fahrzeug-Innenausstattungsteil 1 aus einem seinen tragenden Bestandteil bildenden und formgebenden Trägerteil 2, insbesondere aus Kunststoff, und einem mehrschichtigen Dekoraufbau 3. Unter Heranziehen des mehrschichtigen Dekoraufbaus 3 kann nun das Innenaustattungsteil in einem Direktverfahren – Hinterspritzen oder Hinterpressen mit Kunststoffmasse – oder durch Kaschieren – Verbinden des fertigen Trägerteils mit dem Dekoraufbau mittels eines Klebers – hergestellt werden.
  • Der mehrschichtige Dekoraufbau 3 umfasst in der in den beiden Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsform eine Basisschicht 7, beidseitig der Basisschicht 7 je eine weitere Schicht, und zwar eine Sperrschicht 6 und eine Zwischenschicht 5, wobei die Sperrschicht 6 die eine Außenseite des Dekoraufbaus 3 bildet. Die zweite Außenseite wird von einer Dekorschicht 4 gebildet.
  • Die Dekorschicht 4, deren Design wählbar ist, kann aus einem textilen Material, insbesondere einem synthetischen Fasermaterial, beispielsweise aus Polyesterfasern bestehen, wodurch die Dekorschicht besonders verschleißfest, lichtecht und schwer entzündbar ausgeführt ist, kann aber auch aus Leder bzw. einem Lederimitat bestehen. Die Dekorschicht 4 wird im Allgemeinen so ausgeführt, dass sie eine den Benutzer optisch ansprechende und von diesem als angenehm empfundene Oberfläche darstellt. Die Basisschicht 7 ist vorzugsweise ein Faservlies auf der Basis von Polyester, Polyamid, Polyacrylat, Zellstoff oder Mischfasern, ist ferner weich, flexibel und möglichst leicht und besitzt üblicherweise eine Dicke von 0,5 bis 5 mm.
  • Die beidseitig der Basisschicht 7 angeordneten weiteren Schichten, Zwischenschicht 5 und Sperrschicht 6, bestehen aus einem dauerelastischen verformbaren Material, wobei im Rahmen der gegenständlichen Erfindung als Material synthetischer Latex, Acrylharz oder ein thermoplastisches Elastomer in Frage kommen. Das Ausgangsmaterial bilden dabei die unvernetzten bzw. ungehärteten Materialien, wobei im fertigen Dekoraufbau die Schichten 5, 6 aus den entsprechenden vernetzten bzw. ausgehärteten Ausgangsmaterialien bestehen. Als Ausgangsmaterialien für eine Latexschicht, eine Acrylharzschicht oder eine Schicht aus thermoplastischen Material kommen all jene in Frage, die über die erwünschten Eigenschaften, wie eine entsprechende Temperaturbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit und Lichtechtheit, verfügen.
  • Die Sperrschicht 6 hat, wie bereits ihre Bezeichnung aussagt, vorrangig den Zweck, die Basisschicht 7 zu versiegeln und oberflächlich zu imprägnieren, so dass im Zuge einer Weiterverarbeitung des Dekoraufbaus 3 durch Hinterspritzen oder Hinterpressen von Kunststoffmasse diese nicht in die Basisschicht 7 eindringen kann. Zugleich hat die Sperrschicht den Zweck, den Wärmeübergang – sowohl beim Hinterspritzen oder Hinterpressen als auch bei einer Weiterverarbeitung durch Kaschieren – zu erschweren. In jedem Fall bleiben somit die dämpfenden Eigenschaften der Basisschicht 7 voll erhalten. Die Dicke der Sperrschicht 6 wird sich nach den jeweiligen Anforderungen bezüglich der Beeinflussung des Wärmeüberganges richten. Bestimmte Dekorqualitäten und auch manche Vliesqualitäten sind eher temperaturempfindlich, so dass für solche Fälle im Allgemeinen größere Schichtdicken gewählt werden. Um überhaupt eine Versiegelungswirkung zu erzielen, wird die Mindestschichtdicke 0,05 mm betragen, die maximale Dicke wird bei 3 mm liegen. Der bevorzugte Bereich für die Schichtdicke beträgt zwischen 0,5 und 1 mm.
  • Die Zwischenschicht 5, die auch weggelassen werden kann, wobei in diesem Fall, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, die Verbindung der Dekorschicht 4 zur Basisschicht 7 direkt durch Flammkaschieren oder mittels eines Kleber erfolgen kann, hat auch den Zweck, eine Verbindungsschicht zwischen Dekorschicht 4 und Basisschicht 7 zu bilden. Darüber hinaus kann die Zwischenschicht 5 dämpfend wirken und zusätzlich eine weitere Barriere gegen die Übertragung von Wärme bilden. Ihre Dicke wird daher ebenfalls an die jeweiligen Anforderungen angepasst und wird, wie die Dicke der Sperrschicht 6, in einem Bereich von 0,05 bis 3 mm, insbesondere 0,5 bis 1 mm, gewählt werden.
  • Der mehrschichtige Dekoraufbau 3 wird nach einem Kaschierverfahren hergestellt, indem auf die Basisschicht 7 zumindest einseitig eine Schicht aus dem gewählten Ausgangmaterial, welches auch als Schaum vorliegen kann oder im Fall eines thermoplastischen Materials auch in Pulverform eingesetzt werden kann, aufgebracht wird. Zum Aufbringen sind die gängigen Beschichtungstechnologien einsetzbar, wobei das Aufbringen eines in flüssiger Form vorliegenden Materials beispielsweise durch Aufstreichen oder Aufsprühen und bei Pulver ein Aufschmelzen erfolgen kann. Das aufgebrachte Material dringt dabei oberflächlich in die Basisschicht 7 ein.
  • Auf die ein- oder beidseitig beschichtete Basisschicht 7 wird die Dekorschicht 4, bei einseitiger Beschichtung unter Verwendung von Kleber, aufkaschiert. Die Vernetzung des Latex bzw. des thermoplastischen Elasomers oder die Aushärtung des Harzes erfolgen insbesondere unter Wärmezufuhr. Dabei geht die Sperrschicht 6 und die gegebenenfalls aufgebrachte Zwischenschicht 5 mit der bzw. den benachbarten Schichten eine Verbindung ein.
  • Bei der Weiterverarbeitung zur Herstellung des betreffenden Fahrzeug-Innenausstattungsteils 1 durch Hinterspritzen oder durch Hinterpressen wird der Dekoraufbau 3 in eine entsprechende Form eingebracht und es erfolgt eine Verbindung der Sperrschicht 6 mit der eingebrachten Kunststoffmasse.
  • Im Falle einer Weiterverarbeitung durch Kaschieren erfolgt eine Verbindung mit dem Trägerteil 2 über einen Kleber.
  • Da beim Hinterspritzen oder Hinterpressen Kunststoff nicht mehr in die Basisschicht 7 eindringen kann, ist es möglich, bei Anwendung dieser Technologien die Schicht 7 mit geringerer Dicke auszuführen als beim Stand der Technik und damit eine Gewichtsreduzierung zu erzielen.
  • Darüber hinaus gestattet die erzielbare wärmeisolierende Wirkung der Sperrschicht 6 wärmeempfindlichere Vliesqualitäten einzusetzen, beispielsweise solche, die gleichzeitig auch gute schallabsorbierende Eigenschaften haben. Darüber hinaus können in den Dekoraufbau 3 weitere Bauteile integriert werden, die bislang, da sie den Druck- oder Temperaturverhältnissen bei der Weiterverarbeitung zum fertigen Innenausstattungsteil nicht standhielten, nicht eingesetzt werden konnten. So kann beispielsweise die Basisschicht 7 mehrlagig, etwa aus zwei Lagen bestehend ausgeführt werden und zwischen diese Schichten eine elektrisch leitende Folie eingebracht werden.
  • Zur Beeinflussung bzw. zur Erhöhung der dämpfenden und auch der isolierenden Eigenschaften wird vor allem die Dicke der Sperrschicht 6 entsprechend eingestellt werden. Es kann daher die Sperrschicht 6 eine von der Zwischenschicht 5 abweichende Schichtstärke aufweisen, wobei insbesondere die Schicht 6 stärker ausgeführt wird. Dabei ist es auch möglich, für die Schichten 5, 6 unterschiedliche Ausgangsmaterialien zu wählen, um eine Optimierung der jeweils erwünschten Eigenschaften zu unterstützen.

Claims (14)

  1. Mehrschichtiger Dekoraufbau für ein Fahrzeug-Innenausstattungsteil, welcher zumindest eine Basisschicht (7), eine Dekorschicht (4) und gegebenenfalls eine zwischen diesen Schichten angeordnete Zwischenschicht (5) aufweist und welcher durch Kaschieren hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Außenseite der Basisschicht (7) eine die Basisschicht (7) versiegelnde und oberflächlich imprägnierende Sperrschicht (6) aus einem verformbaren elastischen Material aufgebracht ist.
  2. Dekoraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht (5) aus einer die zweite Seite der Basisschicht (7) versiegelnde und oberflächlich imprägnierenden Schicht aus einem verformbaren elastischen Material besteht.
  3. Dekoraufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangsmaterial für das verformbare elastische Material synthetischer Latex, Acrylharz oder ein thermoplastisches Elastomer ist.
  4. Dekoraufbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangsmaterial unvernetzt bzw. ungehärtet ist, wobei die Sperrschicht (6) und die Zwischenschicht (5) aus dem vernetzten bzw. gehärteten Material bestehen.
  5. Dekoraufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrschicht (6) und die Zwischenschicht (5) aus nicht übereinstimmenden Materialien bestehen.
  6. Dekoraufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schichtstärke der Sperrschicht (6) von jener der Zwischenschicht (5) unterscheidet.
  7. Dekoraufbau nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenschicht (5) eine größere Schichtstärke aufweist.
  8. Dekoraufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschicht (7) mehrlagig, insbesondere zweilagig, ausgeführt ist.
  9. Dekoraufbau nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Lagen der Basisschicht (7) zusätzliche Einbauten, beispielsweise elektrisch leitende Folien oder dergleichen, angeordnet sind.
  10. Dekoraufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrschicht (6) und die Zwischenschicht (3) eine Schichtstärke von 0,05 bis 3 mm, insbesondere 0,3 bis 1 mm, aufweisen.
  11. Fahrzeug-Innenausstattungsteil aus einem formgebenden Trägerteil und einem mehrschichtigen Dekoraufbau mit einer Basisschicht und einer Dekorschicht, dadurch gekennzeichnet, dass der Dekoraufbau (3) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10 ausgeführt ist.
  12. Fahrzeug-Innenausstattungsteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass er durch Hinterspritzen oder Hinterpressen hergestellt ist.
  13. Fahrzeug-Innenaustattungsteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass er durch Kaschieren hergestellt ist.
  14. Fahrzeug-Innenaustattungsteil nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Türinnenverkleidung, eine Säulenverkleidung oder eine Gepäckraumauskleidung ist.
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