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Die
Erfindung betrifft eine Deckenanordnung für Messe- und Präsentationsstände, Ladenbausysteme,
Büro-Einbauten,
und dergleichen.
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Bei
einer bekannten Rasterdecke verwendet man flache Bauelemente, die
durch Profilstäbe
miteinander verbunden sind. Zur Befestigung der flachen Bauelemente
an den Profilstäben
dienen Schrauben, die an den Endkanten der flachen Bauelemente vorgesehen
sind und die bei der Montage in zugeordnete Längsschlitze der Profilstäbe eingeführt werden.
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Diese
Art der Befestigung hat den Vorzug der Einfachheit, doch lässt die
mechanische Festigkeit zu wünschen übrig: Zum
einen kann es leicht geschehen, dass die Schrauben bei zo hoher
mechanischer Beanspruchung aus den flachen Bauelementen herausgerissen
werden, und zum anderen werden die Profilstäbe durch ihre Längsschlitze
geschwächt,
welche bei dieser Befestigungsart zwingend notwendig sind.
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Bei
der Anordnung in
DE 32 13 717 werden flache
Bauelemente mit an deren seitlichen Kanten befestigten Verbindungsleisten
verwendet. Zur Verbindung der flachen Bauelemente miteinander dienen
Verbindungsscheiben mit Ausnehmungen in welchen die Zapfen, die
an den Enden der Verbindungsleisten vorhanden sind, eingesteckt
werden.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine neue Deckenanordnung, sowie
ein Verfahren zur Herstellung einer Deckenanordnung, bereitzustellen.
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Nach
der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Deckenanordnung
gemäß Anspruch 1.
Eine solche Anordnung hat einen modularen Aufbau, erlaubt es also,
die Größe der Deckenanordnung
an die Größe des Messestands
flexibel anzupassen, und sie ist mechanisch sehr stabil, so dass auch
die Herstellung und Handhabung größerer Deckenanordnungen keine
Probleme bereitet. Außerdem
ist eine solche Anordnung sehr montagefreundlich, was besonders
auf Messen wichtig ist, da solche Deckenanordnungen dort an Ort
und Stelle vor der Messe montiert und nach der Messe wieder in handliche
Teile zerlegt werden müssen.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist Gegenstand
des Anspruchs 22. Da gewöhnlich
eine größere Zahl
von Aufnahmeelementen vorhanden ist, besteht kein Zwang, die Deckenstützen z.B.
an den vier Ecken einer Deckenanordnung vorzusehen, sondern man
hat bei ihrer Anordnung große
Gestaltungsfreiheit, was es gestattet, den eigentlichen Messestand
weitgehend unabhängig
von der Deckenanordnung zu planen und zu gestalten.
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Eine
andere Lösung
der gestellten Aufgabe ist Gegenstand des Anspruchs 26. Ein solches
Verfahren ist einfach und sinnfällig
und daher besonders gut für
Messen geeignet, wo man Montagearbeiten häufig mit Zeitpersonal, z.B.
Studenten, durchführen muss.
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Weitere
Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten,
in keiner Weise als Einschränkung
der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispielen, sowie aus
den Unteransprüchen.
Es zeigt:
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1 eine Explosionsdarstellung
eines Teils einer erfindungsgemäßen Deckenanordnung,
in raumbildlicher Darstellung,
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2 einen als Knotenelement
dienenden Profilstab, in raumbildlicher Darstellung,
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3 ein plattenförmiges Element
gemäß 1,
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4 eine Draufsicht von oben,
gesehen in Richtung des Pfeiles IV der 3,
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5 eine Seitenansicht, gesehen
in Richtung des Pfeiles V der 3,
in einem gegenüber 3 vergrößerten Maßstab,
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6 das plattenförmige Element
der 3 bis 5 in raumbildlicher Darstellung,
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7 eine Darstellung eines
zylindrischen Stifts 18, der an einem Ende mit einem Gewinde 17 versehen
ist, und ein zugeordnetes zylindrisches Element 20 mit
Innengewinde,
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8 die Verbindung der in 7 gezeigten Anordnung mit
einer Kunststoffplatte,
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9 eine Draufsicht auf eine Lochscheibe, gesehen
in Richtung des Pfeiles IX der 10,
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10 einen Schnitt, gesehen
längs der
Linie X–X
der 9,
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11 eine raumbildliche Darstellung
der Lochscheibe gemäß 9 und 10,
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12 eine raumbildliche Darstellung
eines Ausschnitts aus einer erfindungsgemäßen Deckenanordnung,
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13 eine raumbildliche Darstellung
einer höhenverstellbaren
Deckenstütze,
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14 eine Einzelheit der 13, in raumbildlicher Darstellung,
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15 eine Einzelheit der 14, in stärkerer Vergrößerung,
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16 eine raumbildliche Darstellung
des oberen Bereichs einer Deckenstütze, und deren Verbindung mit
einer Deckenanordnung,
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17 eine raumbildliche Darstellung
einer erfindungsgemäßen Deckenanordnung,
von oben her gesehen, und einer zugeordneten Deckenstütze,
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18 eine Seitenansicht eines
Verbindungsteiles, wie es am oberen Ende der Deckenstütze der 13 oder 17 verwendet wird,
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19 eine Draufsicht, gesehen
in Richtung des Pfeiles XIX der 18,
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20 einen Schnitt, gesehen
längs der
Linie XX–XX
der 19,
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21 eine raumbildliche Darstellung
des Verbindungsteiles der 18 bis 20, und
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22 eine Explosionsdarstellung
einer Deckenverbindung, bei der das Verbindungsteil der 18 bis 21 verwendet wird.
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1 zeigt in Explosionsdarstellung
Teile einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Deckenanordnung 10.
Dargestellt sind zwei rechteckförmige
Platten 12, 14 aus einem geeigneten transparenten
Kunststoff, z.B. einem Polycarbonat. Diese Platten 12, 14 sind
bevorzugt als sogenannte Steg-Doppelplatten ausgebildet, d.h. sie bestehen
gemäß 5 aus zwei Deckschichten 11, 13,
die durch Verbindungselemente in Form von durchgehenden Stegen 15 miteinander
verbunden sind, z.B. in Abständen
von 10 mm. Solche Platten haben ein geringes Gewicht von z.B. 1,7
kg/m2 bei guter mechanischer Festigkeit
und exzellenter Feuerfestigkeit (Feuerschutzklasse B1). Die Stege 15 verlaufen,
wie dargestellt, in horizontaler Richtung, wenn die Platten 12, 14 an
der Decke montiert sind.
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Die
Platten 12, 14 sind an ihrer Oberkante und an
ihrer Unterkante jeweils mit einer im Querschnitt U-förmigen Verstärkungsschiene 16 versehen.
Gemäß 7 und 8 ist an beiden Enden dieser Verstärkungsschienen 16 ein
zylindrischer Zapfen 18 vorgesehen, der mit einem Gewindeabschnitt 17 kleineren
Durchmessers durch eine entsprechende Ausnehmung 19 der
Verstärkungsschiene 16 ragt.
Auf diesen Gewindeabschnitt 17 ist ein zylindrisches Teil 20 nach
Art einer Hutmutter aufgeschraubt, so dass der zylindrische Zapfen 18 fest
mit der Verstärkungsschiene 16 verbunden
ist. Er wird anschließend durch
eine Kraft F in eine Ausnehmung 22 der Platte 12 oder 14 gepresst
und dadurch dort befestigt. Wegen der elastischen Eigenschaften
des Kunststoffs der Platten 12, 14 ergibt sich
eine sehr stabile und belastbare Verbindung. Die Teile 18, 20 werden
bevorzugt aus Stahl ausgebildet.
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Ein
solches zylindrisches Teil 20 befindet sich also an beiden
Enden jeder Verstärkungsschiene 16,
und es dient zur Befestigung der zugeordneten Platte 12 bzw. 14 an
einer zugeordneten Lochscheibe 42, 42A, die bevorzugt
aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt ist. Auch
die U-förmigen
Verstärkungsschienen 16 können aus Leichtmetall
hergestellt sein, um das Gewicht der Deckenanordnung niedrig zu
halten.
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Ein
Teil des Knotenelements 26 ist in 2 vergrößert dargestellt. Es hat die
Form eines Profilstabs mit vier am Umfang gleichmäßig verteilten Längsnuten 28,
deren Breite B an die Dicke der Platten 12, 14 so
angepasst ist, dass diese spielfrei in diesen Längsnuten 28 Platz
finden.
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Das
Knotenelement 26 hat in seiner Mitte eine etwa zylindrische
Ausnehmung 30 mit radial nach innen ragenden Vorsprüngen 32.
in diese ist an jedem Ende des Knotenelements 26 ein Gewindeeinsatz 34 aus
Stahl eingeschraubt, in welchem ein Innengewinde 36 vorgesehen
ist. Auf der Außenseite des
Gewindeeinsatzes 34 befindet sich ein selbstschneidendes
Außengewinde,
das in die Vorsprünge 32 der
Ausnehmung 30 eingeschnitten und dadurch dort permanent
befestigt ist.
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2 zeigt nur den Gewindeeinsatz 34 am oberen
Ende des Knotenelements 26. Das untere Ende des Knotenelements 26 ist
identisch ausgebildet und deshalb nicht nochmals dargestellt.
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Die
Montage einer Deckenanordnung erfolgt am Boden. Dabei geht man so
vor, dass man am unteren Ende des Knotenelements 26 mittels
einer Schraube 40 eine Lochscheibe 42 befestigt,
deren Einzelheiten in den 9 bis 11 dargestellt sind. Die Lochscheibe 42 hat
in der Mitte eine Bohrung 44 für die Schraube 40.
Auf einem Kreis 46 um die Bohrung 44 befinden
sich, in Abständen
von 90°,
vier durchgehende Bohrungen 48, deren Durchmesser so groß bemessen
ist, dass er einen zylindrischen Stift 20 (7 und 8)
im wesentlichen spielfrei aufnehmen kann.
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Zwischen
den Bohrungen 48 befinden sich insgesamt vier Gewindebohrungen 50,
die ebenfalls voneinander Abstände
von 90° haben.
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In
die montierte untere Lochscheibe 42 werden nun z.B. die
beiden Platten 12 und 14 mit ihren unteren zylindrischen
Stiften 20 eingehängt,
wobei diese Platten in die zugeordneten Längsnuten 28 des Knotenelements 26 ragen.
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Nun
wird eine obere Lochscheibe 42 so auf das Knotenelement 26 aufgesetzt,
dass die dortigen zylindrischen Stifte 20 ebenfalls in
die ihnen zugeordneten Löcher 48 ragen,
und die obere Lochscheibe 42 wird mittels ihrer Schraube 40 ebenfalls
am Knotenelement 26 befestigt. Die Platten 12, 14 sind
dann unter einem Winkel von 90° am
Knotenelement 26, 42, 42A sicher befestigt.
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Entsprechend
geht man nun an den anderen Enden der Platten 12, 14 vor,
d.h. diese werden ebenfalls in der beschriebenen Weise mit einem
Knotenelement 26 und den dort vorgesehenen Lochscheiben 42 verbunden,
so dass man schließlich
z.B. einen quadratischen Rahmen 58 (12) aus vier Platten erhält, an den
ggf. weitere Platten angebaut werden können, wie das in 12 und 17 dargestellt ist. In 17 ist eine Deckenanordnung 60 dargestellt,
die aus insgesamt sechzehn solcher Rahmen 58 aufgebaut
ist. In der Praxis sind wesentlich größere Deckenanordnungen möglich, z.B.
mit sechsundsechzig Rahmen oder Feldern 58.
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Jeder
Rahmen 58 wird an seiner Oberseite durch eine Versteifungsstrebe 62 (12, 17) ausgesteift ("ausgefacht"), deren beide Enden durch (nicht dargestellte)
Schrauben mit den Gewindebohrungen 50 von zwei diametral
gegenüberliegenden oberen
Lochscheiben 42 fest verbunden sind. Eine bevorzugte Anordnung
der Versteifungsstreben 62 geht aus 17 klar hervor. Sie können so als Teil der tragenden
Struktur der Deckenanordnung dienen, und neben ihrer tragenden haben
sie auch eine ästhetische Funktion.
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Nachdem
auf dem Fussboden die Deckenanordnung 60 in der gewünschten
Größe aufgebaut worden
ist, wird sie an einem Endbereich angehoben. Wegen des niedrigen
Gewichts der Deckenanordnung 60 ist dies manuell möglich. An
der angehobenen Stelle wird unter die Deckenanordnung 60 eine
erste Hebevorrichtung gesetzt.
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Anschließend wird
die Deckenanordnung 60 auch am gegenüberliegenden Endbereich angehoben,
und dort wird eine zweite Hebevorrichtung unter sie gesetzt.
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Anschließend wird
die Deckenanordnung 60 mittels beider Hebevorrichtungen
in die erforderliche Höhe
gehoben. Die Deckenstützen
(17 zeigt nur eine Deckenstütze 92)
werden in die erforderliche Position unter der Deckenanordnung 60 gebracht, und
diese wird auf die Deckenstützen
abgesenkt. Gewöhnlich
werden mindestens vier Deckenstützen verwendet.
Die Deckenanordnung 60 wird dann mittels Schrauben 140 (22) mit den Deckenstützen verbunden,
und die beiden Hebevorrichtungen werden entfernt. Alternativ kann
die Deckenanordnung 60 auch an den Knotenelementen 26, 42 aufgehängt werden,
wozu an der oberen Lochscheibe 42 eine entsprechende Ringöse (nicht
dargestellt) angeschraubt wird.
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Erst
nach der Montage werden untere Platten 66 von unten in
die Deckenanordnung 60 eingelegt, um diese nach unten hin
abzuschließen.
Dies sind bevorzugt ebenfalls transparente Steg-Doppelplatten. Sie
sind in 16 dargestellt.
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Die
Demontage erfolgt genau umgekehrt, d.h. zuerst werden die unteren
Platten 66 herausgenommen, um das Gewicht der Deckenanordnung 60 zu
reduzieren. Dann werden die Schraubverbindungen der Deckenstützen 92 gelöst. Mittels
der beiden Hebevorrichtungen wird nun die Deckenanordnung 60 angehoben.
Die Deckenstützen
etc. werden unter der Deckenanordnung 60 entfernt, und
diese wird abgesenkt. Im gesenkten Zustand wird die Deckenanordnung 60 manuell
etwas angehoben, um die Hebevorrichtungen zu entfernen, und dann
wird die Deckenanordnung 60 auf den Fussboden gelegt und dort
vom Rand her wieder auseinandergebaut.
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Wie
aus 16 und 17 klar hervorgeht, werden
in die unteren Abschnitte der Rahmen 58 die quadratischen
transparenten Deckenplatten 66 horizontal eingelegt, die
nur mit ihren vier Ecken auf den unteren Lochscheiben 42 aufliegen.
Die Platten 66 können
ebenfalls aus Polycarbonat hergestellt sein. Über ihnen kann z.B. eine Rundleuchte
(kreisförmig gebogene
Leuchtstoffröhre)
angeordnet sein, die in 12 und 17 nicht dargestellt ist.
Derartige Rundleuchten bewirken dann eine entsprechende Beleuchtung
von einzelnen Feldern 58 der Deckenanordnung 60.
Auch kann man z.B. eine der Deckenplatten 66 weglassen
und stattdessen dort eine Art Kronleuchter vorsehen, z.B. einen
quadratischen Rahmen mit vier Lichtstrahlern. Statt der Deckenplatten 66 können auch
Gitter oder Lochbleche vorgesehen werden, wie das dem Fachmann bekannt
ist. Derartige Gitter sind oft aus Gründen des Brandschutzes (Sprinkler)
erwünscht.
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Zur
Abstützung
der Deckenanordnung 60 dienen Deckenstützen, von denen eine beispielhaft in 13 und 17 dargestellt ist. Diese hat an ihrer Basis
einen Podestrahmen 68, der oben durch zwei Deckplatten 70, 72 abgedeckt
ist. Seitlich im Rahmen 68 befinden sich Löcher 74, 76,
z.B. zur Zuleitung von Strom.
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Wie 14 zeigt, ist der Podestrahmen 68 aus
vier Profilabschnitten 78, 80, 82, 84 mit
identischem Profil aufgebaut. Diese Abschnitte haben unten jeweils
eine C-förmige
Kammer 86, und weiter oben eine ebenfalls Cförmige Kammer 87.
In den Kammern 86 ist mittels verschiebbarer Pratzen 88 eine
Basisplatte 90 aus Stahl in der dargestellten Weise befestigt.
In der Mitte der Platte 90 ist ein Rohr 92 mittels
eines Formstücks 93 befestigt,
das seinerseits in der Mitte der Platte 90 befestigt und
durch Schrauben 95 mit dem Rohr 92 verbunden ist.
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Die
Basisplatte 90 hat vier Längsschlitze 98, in
die jeweils ein Führungsstift 100 ragt,
der mit seiner Spannpratze 88 fest verbunden ist. Schrauben 102 dienen
dazu, die Spannpratzen 88 in der Lage gemäß 14 und 15 zu arretieren und dadurch die Basisplatte 90 sicher
mit dem Podestrahmen 68 zu verbinden. Letzterer kann seinerseits
in geeigneter Weise mit benachbarten Podestrahmen (nicht dargestellt)
verbunden werden, um ein größeres Podest
zu erhalten.
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Gemäß 13 ist im Inneren des Rohres 92 teleskopartig
ein Rohr 106 kleineren Durchmessers geführt. Dieses hat Bohrungen 108,
durch welche ein Stift 110 gesteckt werden kann, um das
Innere Rohr 106 in einer gewünschten Höhe zu arretieren. Der Stift 110 durchdringt
dabei eine Bohrung des Rohres 92 und eine der Bohrungen 108.
Am oberen Ende des Rohres 106 ist ein Verbindungsteil 114 befestigt, das
in den 18 bis 22 dargestellt ist und nachfolgend
beschrieben wird.
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Die 18 bis 21 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform
des Verbindungsteils 114. Dieses hat einen zylindrischen
Abschnitt 120, der gemäß 22 in der zylindrischen
Innenseite 122 des oberen Rohres 106 befestigt
wird. An den Abschnitt 120 schließt sich oben ein Flansch 124 an,
der mit einer Aussparung 126 zur Durchführung elektrisches Kabel (nicht
dargestellt) versehen ist, welche von unten durch eine zylindrische
Ausnehmung 130 des Teils 114 geführt werden.
Ein Übergang
von der Ausnehmung 130 zur Ausnehmung 126 ist
mit 126' bezeichnet.
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Im
Flansch 124 befindet sich eine Ausnehmung 132,
die komplementär
zu einer Lochscheibe 42A (22)
ausgebildet ist. Letztere ist gleich ausgebildet wie die Lochscheibe 42 der 9 bis 11,
hat aber eine seitliche Aussparung 134 zur Durchführung von
Kabeln. Zur Befestigung der Lochscheibe 42A sind im Teil 114 drei
Gewindebohrungen 136 vorgesehen, an denen nach der Montage
der Deckenstütze 92, 106 die
Lochscheibe 42A mittels dreier Schrauben 140 befestigt
wird, wie in 22 symbolisch
dargestellt.
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Nach
der Montage der Deckenanordnung 60 ist die Lochscheibe 42A am unteren
Ende des Knotenelements 26 durch die Schraube 40 festgeschraubt.
Diese Scheibe 42A wird dann in die Ausnehmung 132 abgesenkt
und dort mittels der drei Schrauben 140 festgeschraubt,
so dass eine feste mechanische Verbindung zwischen Decke 60 und Deckenstütze entsteht
und elektrische Kabel durch die Deckenstütze 92, 106 zur
Deckenanordnung 60 geführt
werden können.
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Ein
wesentlicher Vorteil einer erfindungsgemäßen Anordnung ist, dass die
Deckenstützen 92 unabhängig von
den Bodenelementen des Ausstellungs- oder Präsentationssystems angeordnet
werden können,
da man lediglich an geeigneter Stelle einige Deckenstützen 92 benötigt, die
mit Lochscheiben 42A der Deckenanordnung 60 verbunden
werden. Unabhängig
von der Lage der Deckenanordnung 60 kann man also z.B.
Verkaufstresen, Prospektablagen etc. unter dieser weitgehend frei
anordnen. Je nach Größe und Gewicht
der Deckenanordnung 60 wird man vier, sechs, acht oder
mehr Deckenstützen 92 vorsehen,
um die Deckenanordnung abzustützen.
Dabei sind Größe und Form
der Deckenanordnung 60 weitgehend frei wählbar, wie
vorstehend ausführlich
beschrieben.
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Auch
sonst sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung für den Fachmann
vielfache Abwandlungen und Modifikationen möglich.